zur Hauptseite                                                          Zusammenfassung  2001

Kürzel-Erklärung

Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und
ihre tödlichen Folgen 
2001

 

1. Januar 01

 

In der Silvesternacht werden drei iranische Flüchtlinge im sächsischen Zschadraß von zwölf örtlich bekannten jugendlichen Nazis angegriffen, geschlagen und mit einer Schreckschußpistole bedroht.

JWB 14.2.01

 

1. Januar 01

 

Schwedt in Brandenburg. In der Silvesternacht fliegen Steine und Knallkörper durch die geöffnete Balkontür der Flüchtlingsfamilie B. aus Afghanistan. Der Täter ist ein 18-jähriger Nachbar, der schon mehrmals die Familie schikanierte. Vor zwei Jahren stieß er den 43-jährigen Mohammed B. die Treppe herunter, der heute noch an den Folgen der Rückenverletzungen leidet.

    Einem Antrag auf Umverteilung in einen anderen Ort, der vor allem mit schweren Depressionen der 37 Jahre alten Mina B. begründet ist, wird nicht stattgegeben.

FR 22.2.01

 

1. Januar 01

 

In der Silvesternacht beschießt ein unbekannter Jugendlicher das Flüchtlingsheim im sächsischen Plauen mit einer Schreckschußwaffe. Ein vierjähriger Junge wird dadurch verletzt.

taz 2.1.01

 

3. Januar 01

 

Vier deutsche Nazis ziehen am Abend durch die brandenburgische Stadt Cottbus, randalieren, brüllen Nazi-Lieder und rassistische Parolen. In der Thiemstraße beginnen sie an einer Straßenbahn-Haltestelle eine Schlägerei und prügeln auf Wartende und Passanten ein. Unter den fünf Verletzten befindet sich auch ein 24 Jahre alter Flüchtling aus dem Libanon. Zu ihm hatte einer der Angreifer gesagt: "Scheiß Kanacke! Verpiß dich!" und stieß ihm dann die Faust ins Gesicht.

    Anschließend steigt die Gruppe in die Straßenbahn, pöbelt die Fahrgäste an und ruft "Sieg Heil" und "Ausländer raus" und zeigt den "Hitlergruß". Dann verfolgen sie vier Personen, die die Straßenbahn verlassen haben und prügeln auf sie ein. Ihre letzten Opfer an diesem Tag sind ein 17-jähriger ukrainischer Aussiedler und ein 44-jähriger Deutscher.

    Sämtliche Täter sind gerichtsbekannt, und zwei Tage nach dem Überfall wird Haftbefehl gegen zwei von ihnen erlassen.

    Das Amtsgericht Cottbus verhängt Strafen von neun Monaten Jugendstrafe und zwei Jahren auf Bewährung. Ein Angeklagter wird freigesprochen.

FR 5.1.01; BeZ 5.1.01; TS 10.1.01;

VS-Bericht Brbg 2000; VS-Bericht Brbg 2001

 

5. Januar 01

 

Aus Angst vor der Abschiebung unternimmt die 16 Jahre alte Libanesin Layah Maarabani einen Selbsttötungsversuch. Sie kommt für mehrere Tage auf die Intensiv-Station, bis sie am 11. Januar das Krankenhaus wieder verlassen kann.

    Schon in der kommenden Nacht, um 2.00 Uhr morgens, steht die Polizei vor der Tür, um sie und ihre Familie zur Abschiebung abzuholen.

    Layah M. gelingt es, sich der Festnahme zu entziehen. Sie wird zur Fahndung ausgeschrieben, und die Polizei startet eine großangelegte Suchaktion, an der sich auch Hubschrauber beteiligen.

FRat NieSa Heft 74 April 2001

 

6. Januar 01

 

Potsdam in Brandenburg. Eine 14-jährige Schülerin, Asylbewerberin aus Kenia, ist mit anderen Jugendlichen unterwegs, als sie von zwei Rassisten beleidigt und verfolgt wird. Von diesen erhält sie auch einen Faustschlag ins Gesicht.

taz 8.1.01;

Opferperspektive (BK; ORB-Videotext 8.1.01)

 

6. Januar 01

 

Ein 42 Jahre alter irakischer Flüchtling wird am Bahnhof der sächsischen Ortschaft Radeberg von zwei Glatzköpfen überfallen. Die Täter halten ihm eine Pistole an den Kopf und bezeichnen ihn als "Scheißausländer". Dann nehmen sie ihm seine Papiere und sein Geld ab und verschwinden. Als der Iraker zur Polizeistation geht, um den Überfall zu melden, hat er Probleme angehört zu werden. Der diensthabende Beamte weigert sich, die rassistischen Umstände in die Anzeige mit aufzunehmen; für ihn handelt es sich um einen Raubüberfall.

AMAL Sachsen; Aktion Zivilcourage Pirna;

Ausländerrat Dresden

 

7. Januar 01

 

Bundesland Brandenburg. Zwei Kilometer nördlich des Klärwerkes der Stadt Frankfurt (Oder) am Grenzzeichen 499 wird eine vermutlich ertrunkene Person aus dem Wasser der Oder geborgen.

BT DS 14/8432; BT DS 14/9927

 

7. Januar 01

 

Arnstadt in Thüringen. Drei afrikanische Flüchtlinge sitzen am frühen Morgen mit zwei deutschen Freundinnen in der Diskothek "Lindeneck", als sie von deutschen Männern angerempelt, rassistisch beschimpft und bedroht werden. Die Afrikaner bitten den Sicherheitsdienst um Hilfe, werden dann jedoch selber von den Security-Leuten grob angegangen und in den Schwitzkasten genommen.

    Als einer der Angreifer ein Glas zerschlägt und damit einem Afrikaner Verletzungen im Gesicht und am Ohr zufügt, bleibt der Sicherheitsdienst untätig.

    Eine Frau ruft schließlich die Polizei, die dann allerdings den Schilderungen der Angreifer und des Sicherheitsdienstes glaubt und die Afrikaner auffordert, die Diskothek zu verlassen. Der Gaststättenbesitzer erteilt ihnen Hausverbot, und als sie gehen, wird das Stück "It's time to say good bye" gespielt.

FRat Thüringen 19.1.01;

Antifaschistisches Infoblatt Nr. 52 Frühjahr 2001

 

7. Januar 01

 

Der 25 Jahre alte Ahmad Saleh, palästinensischer Flüchtling aus dem Libanon, wird im thüringischen Suhl beim Einkaufszentrum von mehreren Deutschen rassistisch beschimpft und geschlagen.

(siehe auch: 29. Juli 00, 25. November 00, 10. März 01)

Bericht des Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen

 

7. Januar 01

 

Wilhemshaven in Niedersachsen. Ohne vorherige Ankündigung und nach zehn Jahren Deutschland-Aufenthalt wird  morgens um 6.30 Uhr der syrische Familienvater Samir Ramadan mit seinem 14-jährigen Sohn Mohammad und seiner 7-jährigen Tochter Sheridan festgenommen und nach Syrien abgeschoben. Weil sie aus dem Libanon stammt, bleibt die Ehefrau und Mutter der Kinder, Frau Khan-Ramadan, vorerst in Wilhelmshaven.

    Ebenfalls abgeschoben werden die volljährigen Töchter der Eheleute: Manal Ramadan, die kurz vor der Heirat mit ihrem deutschen Verlobten steht, und ihre Schwester Rania mit ihren 4- und 18 Monate alte Babys. Dadurch wird Rania von ihrem palästinensischen Ehemann Ismail Bachier getrennt, obwohl dieser im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist.

    Nach der Ankunft in Damaskus wird Samir Ramadan mehrfach von den syrischen Behörden vorgeladen und jeweils einige Tage inhaftiert.

    Die abgeschobenen Kinder leiden sehr unter der Trennung von der Mutter. "Sheridan weint ständig. .... Sie hat sehr viel Angst hier vor allen Leuten, weil sie glaubt, wir sind entführt worden", schreibt Mohammad im Februar an seine Mutter.

FRat NieSa Heft 74 April 2001

 

8. Januar 01

 

Der Inder Raj Kumar befindet sich, nach abgelehntem Asylantrag, in Abschiebehaft in der JVA Mannheim.

    Zwei Abschiebungen konnte Raj Kumar verhindern, weil  er sich Schnittverletzungen an den Handgelenken zufügte und Teile einer Rasierklinge im Mund versteckt hatte. Seit Anfang Dezember befindet er sich aus Protest gegen die Abschiebung und gegen die lange Haftzeit im Hungerstreik. Er wiegt noch 49 kg. In seinem geschwächten Zustand soll die Abschiebung erfolgen.

    Auf einer Mannheimer Polizeistation wird er von vier oder fünf Beamten festgehalten, so daß ein Arzt ihm eine Beruhigungsspritze in den rechten Oberarm verabreichen kann. Als Raj Kumar sich wider Erwarten nicht beruhigt und erst recht nicht einschläft, halten ihm auf dem Frankfurter Flughafen Beamte Mund und Nase zu, um ihm gegen seinen Willen zwei Tabletten zu verabreichen.

    Doch trotz dieser Manipulation leistet er auch noch im Flugzeug heftigen Widerstand, so daß der Air-France-Pilot schließlich seine Mitnahme nach Neu-Delhi verweigert.

    Zurück im Polizeitransporter wird Raj Kumar von mehreren BGS-Beamten geschlagen. Er erleidet erhebliche Verletzungen, insbesondere einen großen Bluterguß unter dem rechten Jochbein und Prellungen am rechten Brustkorb und am rechten Oberschenkel. Er kommt zurück in die Abschiebehaft und von dort für einen Tag in eine Klinik.

    Die Rechtsanwältin erstattet Strafanzeige gegen den an der Abschiebung beteiligten Arzt und die BGS-Beamten. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen haben auch im Januar 2004 noch nicht zu einem Ergebnis geführt.

CPT Dez. 00; FR 19.1.01;

Pro Asyl Infoservice Nr. 43 – 2001 Februar;

Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001;

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim;

ai Januar 2004

 

9. Januar 01

 

Der palästinensische Abschiebegefangene Ahmad Mamdouh befindet sich im Verwaltungsgericht Stuttgart, wo über seine Klage gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags verhandelt wird. Nach der Anhörung soll er in Begleitung von zwei Polizeibeamten zurück in das Abschiebegefängnis.

    Noch im Gerichtsgebäude stürzt Herr Mamdouh, fällt die Treppe hinunter und bricht sich den Fuß. Er schreit vor Schmerzen. Die Beamten bringen ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus – offensichtlich, weil sie ihn für einen Simulanten halten. Hier werden sie abgewiesen, weil Fußverletzungen nicht in der Psychiatrie behandelt werden.

    Ahmad Mamdouh kommt zurück in die Abschiebehaft, wo ihm ein Sanitäter oder Arzt eine Salbe, eine Binde und starke Schmerzmittel aushändigt, um sich selbst zu versorgen. Nach zwei Tagen kommt er endlich ins Klinikum Mannheim, wo sein gebrochener Fuß mit einem Liegegips versorgt wird.

    Danach kommt er wieder zurück in die Abschiebehaft.

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim

 

9. Januar 01

 

43 Bewohner eines Asylbewerberheimes werden durch eine unbekannte Chemikalie verletzt. Sie klagen über Reizungen der Atemwege und Schmerzen im Brustbereich, nachdem in dem Gebäude ein beißender Geruch aufgetreten ist.

taz 10.1.01

 

10. Januar 01

 

Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Als die zwei 30 und 35 Jahre alten afrikanischen Flüchtlinge von einem Besuch im Krankenhaus auf dem Weg zurück zu ihrer Unterkunft, der ZASt, sind, werden sie von acht Skinheads angepöbelt, beleidigt und bedroht. Als sie auch körperlich angegriffen werden, können sie fliehen.

Alternative Gruppen Eisenhüttenstadt (Bericht der Betroffenen)

 

12. Januar 01

 

Eschwege in Hessen – Ortsteil Eltmannshausen. Im Erdgeschoß des Flüchtlingsheimes wird um 3.00 Uhr morgens eine brennbare Flüssigkeit auf dem Flur ausgegossen und angezündet. Ein 63-jähriger libanesischer Asylbewerber, dessen Zimmer direkt daneben liegt, erleidet lebensgefährliche Verbrennungen. Ein 19-Jähriger kann ihn aus den Flammen retten, verletzt sich dabei aber am Glas, das er zerschlagen muß. Die restlichen 15 BewohnerInnen kommen körperlich unversehrt davon.

    Am 2. März erliegt der bei dem Brand verletzte Mann seinen schweren Verletzungen in einer Spezialklinik.

    Auch nach Abschluß der Ermittlungen kann das hessische Landeskriminalamt einen politischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund für den Brandanschlag nicht erkennen.

FR 13.1.01; JWB 24.1.01; FR 3.3.01

 

16. Januar 01

 

Eine Etage des Flüchtlingsheimes in Neubrandenburg brennt in der Nacht völlig aus. Sechs Flüchtlinge und ein Wachmann erleiden Brandverletzungen und Rauchvergiftungen. Die 77 BewohnerInnen werden zunächst woanders untergebracht. Einen ausländerfeindlichen Hintergrund kann die Polizei zunächst nicht erkennen.

    Beschwerden der BewohnerInnen wegen leerer Feuerlöscher und dem sehr späten Eintreffen der Feuerwehr werden von Lokalpolitikern zurückgewiesen.

JWB 24.1.01; LOBBI;

Pro Asyl Infoservice Nr. 43 –2001 Februar

 

16. Januar 01

 

Musa Alafi, Abschiebegefangener in der JVA Mannheim, wird gefesselt zur Abschiebung zum Stuttgarter Flughafen gebracht. Aus Angst vor angedrohten Schlägen hatte er sich bereit erklärt zu fliegen. Als er sich jedoch auf dem Flugfeld weigert weiterzugehen, wird er von den vier ihn begleitenden Polizisten unter Schlägen ins Flugzeug gezwungen. In der Maschine schreit er so laut um Hilfe, daß der Pilot aufmerksam wird und sich weigert, ihn mitzunehmen.

    Die Beamten stoßen Musa Alafi die Gangway hinunter, so daß er zu Boden stürzt. Auch ins Polizeiauto wird er gestoßen und dann in einer Zelle am Flughafen untergebracht. Die Beamten drohen ihm an, daß er in zwei Wochen über Moskau nach Gambia geflogen wird – vorher jedoch würde er eine Spritze bekommen.

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim 19.1.01

 

17. Januar 01

 

Das Flüchtlingsheim in der Forststraße im sächsischen Kamenz soll geräumt werden. Die 46 Bewohner, Männer aus Algerien, Albanien und dem Irak, leben zum Teil schon seit Jahren hier. Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der Ausländerbehörde und der Kamenzer Ausländerbeauftragte fordern sie auf, innerhalb einer Stunde ihre Sachen zu packen und in die bereitstehenden Transportfahrzeuge einzusteigen. Die Männer sollen ihre Ausweise abgeben und ein Formular unterschreiben. Ein Dolmetscher ist nicht zugegen, so daß die Betroffenen den Sachverhalt nicht verstehen und immer wieder Fragen an die Behördenvertreter richten. Die Flüchtlinge befürchten, daß ihnen unmittelbar die Abschiebung droht. Sie geraten in Angst und Panik, einige fliehen in ihre Zimmer.

    Als die Polizei gerufen wird und 71 Beamte eintreffen, um die Räumung mit Gewalt durchzusetzen, eskaliert die Situation. Die Beamten treten die Zimmertüren ein und ergreifen die Bewohner mit Gewalt. Die Zimmer und die Einrichtungen werden verwüstet.

    Der Algerier Benameer Belkazem Mahneoud, der bisher versucht hatte, mit dem Ordnungsamtsleiter zu verhandeln, wird von zwei Polizisten mit Knüppeln ins Genick geschlagen. Ein anderer Flüchtling, der nicht sofort seinen Ausweis abgeben will, sondern zunächst nach dem Grund fragt, wird ebenfalls geschlagen.

Ein anderer Algerier, der in seinem Zimmer einem Polizisten erklärt, daß er nicht weg wolle, wird von diesem mit der Dienstwaffe bedroht. Der Algerier hält sich daraufhin ein Messer an den Hals und sagt: "Wenn Sie das machen, bringe ich mich selber um." Einige Flüchtlinge berichten später, daß sie, obwohl sie auf dem Boden knieten und die Hände über den Köpfen zusammengeschlagen hatten, von Polizisten mit Knüppeln geschlagen wurden.

    Die Polizeiaktion endet mit der Festnahme von 13 Flüchtlingen (Widerstand gegen die Staatsgewalt) und einem völlig zerstörten Flüchtlingsheim (eingetretene Türen, zerstörte Fenster und Möbel). Ein Bewohner mit einer Schnittwunde und ein anderer mit einer Augenverletzung durch Pfefferspray (!) müssen ärztlich versorgt werden.

SäZ 19.1.01;

SäZ 20.1.01; SäZ 23.1.01;

Gemeinsame Stellungnahme am 24.1.01

 vom:Ausländerrat Dresden,

Irakischen Kulturklub Dresden,

von der Ökumenischen Kontaktgruppe Asyl Dresden-Zschachwitz;

Pax Christi Flüchtlingskontakte Dresden, Sächsischen Flüchtlingsrat;

 SäZ 24.1.01; SäZ 25.1.01;

SäZ 29.1.01; JWB 31.1.01; SäZ 1.2.01;

Pro Asyl "Tag des Flüchtlings 2001"

 

19. Januar 01

 

In Stuttgart wird ein 20 Jahre alter irakischer Flüchtling von vier Männern an einer Straßenbahn-Haltestelle brutal zusammengeschlagen.

JWB 31.1.01

 

20. Januar 01

 

Der kolumbianische Flüchtling R. Q. will in der Tanz- und Musik-Kneipe "Piephahn" in der Stadt Brandenburg mit Freunden seinen 27. Geburstag feiern. Nachdem er bereits Eintritt bezahlt hat, wird ihm plötzlich von den beiden Türstehern und dem Lokal-Besitzer der Zutritt verwehrt. Als er erneut versucht, in das Lokal zu gelangen, wird er gepackt, geschüttelt und dann die Treppe herunter geworfen. R. Q. bittet die umstehenden Menschen um Hilfe, die er jedoch nicht bekommt.

    Verletzt geht er die zwei Kilometer in seine Unterkunft in der Flämingstraße, und der Heimleiter ruft einen Krankenwagen. Im Krankenhaus erstattet R. Q. Anzeige gegen die Türsteher und den Besitzer der Gaststätte. Das Ermittlungsverfahren wird nach kurzer Zeit eingestellt.

(siehe auch: 20. Juli 01)

Bericht des Betroffenen

 

21. Januar 01

 

Bundesland Sachsen – nahe der tschechisch-deutschen Grenze. Im nordöstlichen Stadtteil der sächsischen Ortschaft Johanngeorgenstadt im Landkreis Aue-Schwarzenberg (Ortslage Neuoberhaus) wird in einem Waldstück ein rumänischer Staatsbürger tot aufgefunden. Er führte eine Reisetasche und einen Reisepaß ohne jegliche Sichtvermerke mit. Als Todesursache wird Unterkühlung festgestellt.

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 3/5616;

BT DS 14/8432; BT DS 14/9927

 

22. Januar 01

 

Zwei Skinheads überfallen in der Nacht das Flüchtlingsheim im oberbayerischen Bad Aibling und bedrohen die BewohnerInnen mit einem Messer und brüllen rassistische Parolen. Die meisten Bedrohten flüchten in ihre Zimmer. Ein Kosovo-Albaner jedoch stellt sich den Angreifern in den Weg. "Schleich dich, sonst stech ich dich ab", sagt der Aggressor und versucht, auf den Mann einzustechen. Da dieser ausweichen kann, bleibt er unverletzt.

    Bei der späteren Festnahme der Täter werden auch CDs mit rechten Texten sichergestellt.

BeZ 23.1.01; taz 23.1.01; JWB 31.1.01

 

26. Januar 01

 

Polizei-Razzia auf dem Worringer Platz in Düsseldorf. Der 19-jährige John Amadi, Flüchtling aus Nigeria, wird von sechs Polizisten gejagt und eingeholt. Sie schlagen ihm ins Gesicht und auf den Hals. Ein Beamter würgt ihn; andere schlagen mit voller Wucht in die Magengegend. John Amadi fällt gesichtswärts zu Boden. Auch jetzt wird er noch in die Magengegend und gegen den Hals getreten, obwohl er kein Lebenszeichen mehr von sich gibt.

    Der Rettungsdienst, der 15 Minuten später eintrifft, stellt den Tod des Mannes fest.

    Polizeiversion der Todesumstände: John Amadi starb ohne Fremdeinwirkung an einer Vergiftung infolge eines aufgeplatzten Drogen-Kügelchens aus Zellophan.

    Nach dem ersten Obduktionsbericht "...bleibt die Todesursache ungeklärt." Eine Betäubungsmittelvergiftung könnte nur durch eine chemisch-toxische Untersuchung festgestellt werden, die dringend empfohlen wird.

    Mit Hilfe der nigerianischen Botschaft können vor allem afrikanische Menschen verhindern, daß die Leiche von John Amadi auf Anordnung der Polizei verbrannt wird, und sie erwirken eine zweite, polizei-unabhängige Obduktion. In dem abschließenden Bericht heißt es: "Bezüglich der Todesursache fanden sich keine krankhaften Veränderungen, die einen natürlichen Tod erklären könnten ..... Reste eventuell vorhandener 'Iwdy-packs' waren nicht vorhanden."

Afrikanische/Nigerianische Gemeinde in Deutschland

bzw. Düsseldorf; TERZ April 2001; Knastmucke

 

Januar 01

 

Der 19 Jahre alte kurdische Flüchtling Mustafa B. wird nach

fünf Jahren Deutschland-Aufenthalt in die Türkei abgeschoben. Während die meisten seiner Geschwister Asyl bekommen hatten, wurde sein Antrag schließlich abgelehnt.

    Auf dem Flughafen in Istanbul wird er festgenommen, beschimpft und bedroht – am nächsten Tag jedoch freigelassen, so daß er in seinen Herkunftsort Pazarcik fahren kann.

    Einige Wochen später wird er abgeholt und in der Anti-Terror-Abteilung unter Folter nach Aktivitäten für die PKK in Deutschland ausgefragt. Vermutlich aufgrund einer Namensgleichheit und desselben Herkunftsortes machen ihn die Verhörer für Aktivitäten seiner Verwandten verantwortlich. Unter der Androhung, die nächsten 20 Jahre im Gefängnis verbringen zu müssen, unterschreibt Mustafa B., ein "Geständnis" und stimmt einer "Zusammenarbeit" mit den türkischen Behörden zu.

    Zwei, drei Monate versucht Mustafa B., die ihm gestellten Aufgaben zu erfüllen – dann flieht er aus Pazarcik und taucht unter. Aufgrund der von ihm erzwungenen Aussagen werden Verwandte im März 2001 festgenommen, verhört und gefoltert.

Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002

 

4. Februar 01

 

Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Ein togoischer Flüchtling wird auf offener Straße zunächst beleidigt und belästigt und dann mit Steinen beworfen, als er wegläuft.

LOBBI

 

8. Februar 01

 

In Taubenheim nahe der sächsisch-tschechischen Grenze wird eine Person aus Georgien von einem Zollhund gebissen und verletzt.

BT DS 14/8432

 

11. Februar 01

 

Löbau in Sachsen. Der 28 Jahre alte angolanische Flüchtling verläßt am frühen Sonntagmorgen seine Wohnunterkunft in der Georgewitzer Straße. Auf der Steinbrücke, die über das Löbauer Wasser führt, bemerkt er ein dunkles Auto, das ihm entgegen kommt. Der Wagen, in dem zwei Personen sitzen, zieht auf seine Straßenseite herüber und fährt mit hoher Geschwindigkeit direkt auf ihn zu. Als der Angolaner auf die andere Straßenseite flüchtet, wendet der Wagen und jagt hinter ihm her. In seiner Panik springt der Verfolgte hinter der Brücke in einen Graben und versteckt sich dort, wartet lange ab, bis er sich irgendwann wieder heraustraut.

    Vor einem halben Jahr, am 17. August 2000, sollte er, weil er politische Demonstrationen mit organisiert hatte, in Luanda hingerichtet werden. Er konnte sich aus dem Gefängnis freikaufen und aus dem Land fliehen. Was aus seiner hochschwangeren Frau, die auch im Gefängnis saß, und seiner vierjährigen Tochter geworden ist, weiß er nicht.

SäZ 12.2.01; SäZ 15.2.01

 

12. Februar 01

 

Der nigerianische Flüchtling X. X., der vor neun Tagen im Wertheimer Rathaus festgenommen worden war, wird mit zwei anderen Nigerianern aus der Abschiebehaft in der JVA Mannheim abgeholt und zum Düsseldorfer Flughafen gebracht. Dort in der Abflughalle trifft er auf weitere Menschen, die nach Nigeria abgeschoben werden sollen. Sie werden alle auf Waffen untersucht und müssen sich nackt ausziehen. Mit der Äußerung, X. X. sei so muskulös und würde bestimmt Probleme verursachen, legen die BGS-Beamten ihm einen Nylongürtel um die Taille, ziehen ihn eng zusammen und verbinden ihn mit seinen Hand- und Fußschellen. Als er bemerkt, daß er der einzige ist, der dermaßen gefesselt ist, protestiert er. Daraufhin wird er noch mehr zusammengeschnürt und bekommt eine weitere Fessel angelegt. Ein Beamter nimmt die Szene auf Video auf.

    Im Flugzeug werden seine Handschellen an der Hüfte fixiert und die Beine werden ihm zusammengebunden. Er bittet darum, mit dem Flugkapitän sprechen zu dürfen. Als dies nicht erlaubt wird, weigert er sich, sich hinzusetzen. Nun stürzen sich sieben Beamte auf ihn und schlagen solange auf ihn ein, bis er bewußtlos wird. X. X. wird in einen Sitz geschleppt. Er hat große Schmerzen am ganzen Körper, und er kann nicht sprechen. Obwohl sich zwei Ärzte während des Fluges um ihn bemühen, gelingt es ihm nicht, seine Augen wieder zu öffnen.

    Die Abschiebung erfolgt mit einer Chartermaschine der Hamburg Airline. In der Maschine befinden sich 22 Männer und 7 Frauen, die nach Nigeria abgeschoben werden. Sie werden von 60 deutschen BGS- Beamten bewacht und Ärzten begleitet. Die Maschine startet um 9.30 Uhr in Düsseldorf und landet um 18.30 Uhr auf dem Muritala Muhammed Flughafen in Lagos.

    Eine Viertelstunde vor der Landung werden Herrn X. die Fesseln gelöst, und er wird aufgefordert, sich aufzusetzen und sich hinzustellen. Dies gelingt ihm nicht. Ein Beamter droht ihm, falls er sich nicht endlich "normal" verhalten würde, würden die Beamten der Einwanderungsbehörde melden, daß sie bei ihm 40 Gramm Kokain und Heroin gefunden hätten, damit er ins Gefängnis käme. Auch diese Drohung ändert an seinem schwer angeschlagenen Gesundheitszustand nichts. Er wird ins Flughafenhospital gebracht und medizinisch behandelt.

    Noch in der Nacht werden die anderen 28 Abgeschobenen nach Alagbon, dem Hauptsitz der nigerianischen Einwanderungsbehörde gebracht, wo sie in Haft kommen.

    Herrn X. X. wird noch im Flughafenhospital erklärt, daß er für die Summe von 2000 DM frei käme, ansonsten drohe ihm auch das Gefängnis. Sein Bruder, der von Freunden in Deutschland über die Abschiebung informiert worden war, kann eine Anzahlung machen, so daß X. X. frei kommt. Bei einer ärztlichen Untersuchung wird festgestellt, daß an seiner rechten Brustseite Rippen gebrochen sind.

    Aus Angst vor einer Festnahme hält sich X. X. in der folgenden Zeit ständig wechselnd bei den unterschiedlichsten Bekannten und Angehörigen auf.

Asyl am Untermain Nr. 26 Sept 01 – Febr. 02

 

15. Februar 01

 

Eine 31 Jahre alte Frau aus Ghana bricht sich beide Knöchel, als sie durch einen Sprung aus einem Fenster in vier Meter Höhe der Verhaftung durch die Polizei entkommen will. Sie lebte ohne Papiere in Deutschland.

FRat NieSa Heft 74 April 2001

 

16. Februar 01

 

In der Nacht werfen Unbekannte einen brennenden Gegenstand durch das Fenster der Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Zella-Mehlis. Der Brandsatz landet in der hausinternen Lebensmittel-Verkaufsstelle, und der Brand kann vom Wachschutz frühzeitig gelöscht werden. Niemand kommt zu Schaden.

nadir-aktuell 17.2.01;

JWB 28.2.01

 

18. Februar 01

 

Ein 15-jähriger Junge aus Sri Lanka befindet sich seit zwölf Monaten in Abschiebehaft in der JVA Büren.

    Der Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft" gibt bekannt, daß in den letzten sieben Jahren knapp einhundert minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft saßen. Es sind in der Regel Kinder, die ohne ihre Eltern ihr Land verlassen mußten.

Westfalenpost 19.2.01;

JWB 28.2.01

 

20. Februar 01

 

Im brandenburgischen Perleberg wird ein 21 Jahre alter Flüchtling aus Togo von vier Deutschen angegriffen, geschlagen, als "Nigger" beschimpft. Die Angreifer stehlen seine Geldbörse und verschwinden.

BeZ 23.2.01

 

22. Februar 01

 

Eine Person aus Mazedonien wird im sächsischen Ebersbach in der Nähe der Grenze zur Tschechischen Republik von einem Zollhund gebissen und verletzt.

BT DS 14/8432

 

3. März 01

 

Rathenow in Brandenburg. In der Nacht zerschlägt eine leere Bierflasche das Fenster eines im Erdgeschoß liegenden Zimmers des Flüchtlingsheimes. Als Täter werden vier deutsche Männer ermittelt und vorläufig festgenommen.

    Dies geschieht einige Stunden vor einer Demonstration, die daran erinnern soll, daß genau vor einem Jahr die Flüchtlinge in einem Memorandum eine Verlegung in ein anderes Bundesland gefordert hatten, weil sie schon damals ständigen Angriffen und Überfällen von Nazis und anderen Rassisten ausgesetzt waren. Ihre Situation hat sich nicht verändert.

BeZ 5.3.01; ND 5.3.01; taz 5.3.01

 

5. März 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 24 Jahre alte Russe O. G. versucht sich morgens um 7.30 Uhr zu erhängen. Er wird entdeckt und in das Krankenhaus Köpenick eingeliefert. Nach der medizinischen Untersuchung erfolgt sein Rücktransport in die Abschiebehaft, wo er zunächst im Isoliertrakt und einzeln untergebracht wird.

Pfarrer D. Ziebarth

 

8. März 01

 

Hessischer Rundfunk – Hörfunk. Nachrichtensendungen um 8.00, 8.30 und 9.00 Uhr:

"Die Polizei hat am Morgen in der Nähe von Kaufungen

21 Personen aufgegriffen. Es handelt sich vermutlich um Flüchtlinge aus Afghanistan. Der Bundesgrenzschutz fordert die Bevölkerung auf, keine Anhalter mitzunehmen, da noch mehr "Eingeschleuste" in diesem Gebiet vermutet werden."

VDAS 8.3.01

 

9. März 01

 

Im sächsischen Ebersbach – nahe der tschechischen Grenze – wird ein Flüchtling der Republik Moldau "nach Entziehung der polizeilichen Kontrolle" von einem Zollhund gebissen und verletzt.

BT DS 14/8432

 

10. März 01

 

Der 25 Jahre alte Ahmad Saleh ist palästinensischer Flüchtling aus dem Libanon und lebt seit fünf Jahren in Deutsch-

land. Er arbeitet als Kellner in einem Restaurant in Suhl in Thüringen. Er verläßt seine Arbeitsstelle um 23.30 Uhr und geht zur Bushaltestelle "Zentrum", um den letzten Bus in Richtung Suhl-Nord/Zella-Mehlis noch zu erreichen. Als er schon von weitem einige glatzköpfige Männer mit Bomberjacken und Springerstiefeln an der Bushaltestelle erkennt, versteckt er sich hinter Telefonzellen. Er hat Angst, denn er ist bereits dreimal von Deutschen überfallen und mißhandelt worden. Als sein Bus kommt, geht auch er los, steigt ein und zeigt dem Fahrer seine Fahrkarte.

    Einer der Glatzen rempelt ihn an und schnauzt: "Was machst Du hier, Du Arschloch?" Dann zerren ihn die anderen aus dem Bus und prügeln ihn zusammen. Ahmad Saleh wird bewußtlos. Obwohl viele Menschen anwesend sind und den Überfall beobachten, greift zunächst niemand ein, so daß die Täter entkommen.

    Ahmad Saleh kommt mit einem Oberkieferbruch in Höhe des linken Ohres und einer Gehirnerschütterung ins Zentralklinikum Suhl. Hier muß er seine Kopfverletzungen neun Tage stationär behandeln lassen.

    Obwohl laut Videoüberwachung viele Menschen den Überfall beobachtet haben, melden sich nur wenige ZeugInnen – einige ziehen ihre Aussagen auch wieder zurück. Als Täter werden nach zwei Tagen schließlich fünf Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren festgenommen. Am Abend des 15. März sind sie alle wieder auf freiem Fuß.

    Ahmad Saleh bittet die Ausländerbehörde noch im März um die Erlaubnis, in eine andere Stadt ziehen zu dürfen, weil er sich in Suhl nicht mehr auf die Straße traut und auch in seiner Wohnung vor Angst nicht zur Ruhe kommt.

(siehe auch: 29. Juli 00, 25. November 00, 7. Januar 01)

    Mit dem Hinweis, daß er selbst durch die Interviews in Zeitungen und TV-Berichten das Bild der Stadt geschädigt hat, wird jede Hilfe behördlicherseits abgelehnt.

    Am 26. September 2001 werden die fünf Täter durch das Amtsgericht Suhl verurteilt.

FW 12.3.01; BeZ 12.3.01; FR 12,3,01; FW 13.3.01;

FW 14.3.01; FW 15.3.01; Bild Ztg 15.3.01;

FW 16.3.01; JWB 21.3.01;

Bericht des Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen

 

10. März 01

 

Rathenow in Brandenburg. Drei palästinensische Flüchtlinge, der 29 Jahre alte Mohamad D., der 28-jährige Ahmad B. und ihr Bekannter Khaled, haben abends gegen 21.30 Uhr aus einer Telefonzelle heraus telefoniert und sind auf dem Weg zu ihrer Unterkunft. In der Bahnhofsunterführung treten ihnen drei Deutsche entgegen und beschimpfen sie rassistisch. Die Bedrohten gehen zurück zu einer Telefonzelle und rufen die Polizei. Hier kommt ein vierter Deutscher hinzu und pöbelt ebenfalls "Scheiß-Ausländer" und "Ausländer raus". Als er Mohamad D. bedrohlich nahe kommt, schubst dieser ihn mit beiden Händen von sich.

    Die Polizei trifft ein und Ahmad B. gibt seine Personalien an und erstattet Anzeige gegen die Rassisten. Nachdem auch die Personalien der anderen Palästinenser aufgenommen worden sind, eröffnet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Ahmad B. Einer der Rassisten hat offensichtlich angegeben, daß der Palästinenser ihn getreten und mit einer abgebrochenen Flasche bedroht habe.

Opferperspektive

 

10. März 01

 

Als zwei kenianische und ein kubanischer Flüchtling in Frankfurt (Oder) eine Diskothek verlassen, werden sie von ca. 20 Deutschen angegriffen und verletzt.

    Die hinzukommende Polizei nimmt die Asylbewerber fest, die erst am nächsten Morgen wieder entlassen werden.

BORG-FFO

 

13. März 01

 

Bundesland Sachsen – nahe der tschechisch-deutschen Grenze. In Hammerunterwiesenthal wird eine Person armenischer Herkunft von einem polizeilichen Diensthund angegriffen und verletzt.

BT DS 14/8432; BT DS 14/9927

 

15. März 01

 

Im brandenburgischen Hennigsdorf wird eine türkische Flüchtlingsfamilie von Jugendlichen rassistisch beleidigt, und der 10-jährige Sohn wird aus einer fünfköpfigen Gruppe heraus mit Steinen beworfen.

Opferperspektive;

Opferperspektive (OR-Videotext 15.3.01)

 

16. März 01

 

Mecklenburg-Vorpommern. Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in Pasewalk.

LOBBI

 

16. März 01

 

Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 31 Jahre alter Abschiebegefangener für vier Stunden und 40 Minuten mit einem besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit maximal eingeschränkt.

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion

Drucksache 3/7237

 

16. März 01

 

Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2008 wird ein 33 Jahre alter Gefangener für drei Stunden und 50 Minuten in einem besonderen Gurtsystem zunächst an Händen und Füßen fixiert. Um 16.50 Uhr werden die Handgurte gelöst – die Fußfesselung dauert bis zum nächsten Tag um 22.15 Uhr. Die Gesamtzeit der Fesselung beträgt insgesamt 33 Stunden und 15 Minuten. Als offizielle Begründung des Innenministers für diese Mißhandlung wird die Selbstverletzung des Gefangenen genannt, der versucht hatte, mit dem Kopf gegen die Wand zu schlagen.

Antwort der Landesregierung auf eine

Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237

 

19. März 01

 

Wegen seines psychisch desolaten Zustandes war Herr A. K. vor drei Tagen ins Landeskrankenhaus Osnabrück gekommen. Als er erfährt, daß er am nächsten Morgen in sein Herkunftsland, Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste), abgeschoben werden soll, versucht er sich zu töten, indem er sich die Pulsadern aufschneidet. Herr K., der aus politischen Gründen sein Land verlassen hatte, hat große Angst, in Polizeibegleitung und in Handschellen den dortigen Behörden übergeben zu werden.

    Schon im Dezember hatte er die Ausreiseaufforderung erhalten, und er wollte freiwillig ausreisen. Zweimal wurden seine bei der Ausländerbehörde vorgelegten Flugtickets nicht akzeptiert. Das letzte Mal mit der Begründung, daß die Abschiebung schon eingeleitet sei.

    Zwei Tage nach seinem Selbsttötungsversuch wird er in Handschellen aus dem Landeskrankenhaus heraus der Haftrichterin vorgeführt. Die Richterin ordnet Abschiebehaft an und begründet dies mit den Worten, Herr K. habe "... durch die versuchte Selbsttötung gezeigt, daß er seiner Ausreisepflicht mit allen Mitteln nicht nachkommen will".

    Herr K. kommt in die Haftanstalt Langenhagen – und zwar nicht in den medizinischen, sondern in den normalen Haftbereich.

FRat NieSa 3.4.01; FR 9.4.01

 

22. März 01

 

In der brandenburgischen Stadt Frankfurt wird eine nicht zu identifizierende Person aus dem Grenzfluß Oder geborgen. Als Todesursache wird Ertrinken angenommen.

BT DS 14/8432

 

23. März 01

 

Zwei angolanische Flüchtlinge, 22 und 23 Jahre alt, steigen im sächsischen Großröhrsdorf in den Regionalzug, der in Richtung Dresden fährt. Im Zug werden die beiden von mindestens 12 deutschen Männern angegriffen und mit rassistischen Parolen beleidigt. Vier der Angreifer versuchen schließlich, einen der Flüchtlinge aus dem Fenster des fahrenden Zuges zu werfen. Als sein Begleiter dazwischen geht, erhält er Faustschläge ins Gesicht. Er wird dadurch im Gesicht und am Oberkörper verletzt.

    Im Bahnhof Arnsdorf informieren die Angolaner das Zugpersonal. Bundesgrenzschützern gelingt dann die Festnahme von zunächst neun Verdächtigen in Dresden-Neustadt.

    Eine Sonderkommission des Landeskriminalamtes ermittelt schließlich 12 Personen im Alter von 14 bis 21 Jahren als Tatverdächtige. Gegen vier Rassisten wird Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und Volksverhetzung erlassen.

AMAL Dresden;

SäZ 27.3.01; taz 27.3.01; FR 27.3.01;

BeZ 27.3.01; JWB 4.4.01;

 

24. März 01

 

Unbekannte werfen um 21.25 Uhr eine mit Benzin gefüllte Bierflasche in den Flur des Flüchtlingsheimes im nordrhein-westfälischen Ort Hövelhof. Die Flammen erlöschen von selbst, so daß ein geringer Sachschaden entsteht. Die 16 Erwachsenen und acht Kinder aus Albanien, Afghanistan, dem Iran und dem ehemaligen Jugoslawien kommen mit dem Schrecken davon.

NW 27.3.01

 

25. März 01

 

Das Flüchtlingsheim im nordrhein-westfälischen Ahaus wird in der Nacht beschossen. Als ein 34 Jahre alter Bewohner aus dem Libanon das Fenster öffnet, um die Ursache für die unge-

wöhnlichen Geräusche herauszufinden, trifft ihn eine Luftgewehrkugel in den Oberarm. Die Schützen sind vier deutsche Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren.

NW 26.3.01

 

4. April 01

 

Nach Ablehnung seines Asylantrages wird der kurdische Flüchtling Ramazan D. in die Türkei abgeschoben. Bereits auf dem Flughafen in Istanbul erfolgen Festnahme und Verhöre zu vermeintlicher Beteiligung an PKK-Aktionen in Deutschland.

    Nach seiner Freilassung fährt Ramazan D. zu seiner Mutter nach Cermik. Als er sich, wie ihm befohlen wurde, ein Führungszeugnis in der Kreisstadt ausstellen lassen will, wird er von einem Offizier bedroht. Es läge die Aussage eines hochrangigen PKK-Mitglieds vor, aus der hervorgehe, daß er Terrorist und PKK'ler sei. Gegen eine Zahlung von 20.000 DM könnte allerdings diese Aussage zurückgenommen

werden.

    Als Ramazan D. klar wird, daß er diese hohe Summe nicht zusammenbekommt, verläßt er sein Dorf und sucht bei seinem Bruder Unterschlupf.

    Zwei Monate später wird das Haus der Mutter durchsucht, und sie wird solange beschimpft und geschlagen, bis sie das Versteck ihres Sohnes preisgibt.

    Kurz darauf erfolgt die Festnahme von Ramazan D. – er wird geschlagen und mit dem Tode bedroht. Nach umfangreichen Aussagen wird er schließlich freigelassen.

    Anfang November 2001 gelingt ihm die erneute Flucht in die BRD. In einem fachärztlichen Gutachten wird ihm eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung attestiert.

Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002

 

5. April 01

 

Im sächsischen Seifhennersdorf – nahe der tschechischen Grenze – wird eine Person aus Bulgarien mit Hilfe eines Diensthundes des BGS festgenommen. Die Person erleidet eine Bißverletzung.

BT DS 14/8432

 

9. April 01

 

Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 36 Jahre alter Gefangener für sechs Stunden und 50 Minuten mit einem besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit maximal eingeschränkt.

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion

Drucksache 3/7237

 

9. April 01

 

In Ratzdorf an der brandenburgisch-polnischen Grenze wird eine unbekannte Person von einem polizeilichen Diensthund gebissen und verletzt.

BT DS 14/8432

 

13. April 01

 

Nahe des tschechisch-sächsischen Grenzübergangs Schmilka wird eine Person rumänischer Herkunft bei der Festnahme durch den BGS von einem Diensthund durch Bisse verletzt.

BT DS 14/8432

 

18. April 01

 

Sebnitz in Sachsen. Auf dem Parkplatz vor einem Einkaufsmarkt fällt einem Polizisten außer Dienst ein VW-Bus auf, weil sich in ihm AusländerInnen befinden. Er zeigt seinen Polizeiausweis und fordert die Menschen auf, ihre Papiere zu übergeben.

    Der Fahrer des VW-Busses startet und fährt davon, woraufhin der Polizist ihn in seinem privaten Geländewagen verfolgt. Nach ca. 25 Kilometern hält der VW-Bus in der Nähe von Putzkau, acht Personen steigen aus und flüchten zu Fuß weiter. Plötzlich rollt der VW-Bus weiter und prallt gegen einen Baum. Dadurch werden ein Mann schwer und drei weitere Personen leicht verletzt. Unter ihnen befindet sich eine 27 Jahre alte Frau.

    Der Polizist verfolgt indes die Gruppe zu Fuß Flüchtender und stellt schließlich den tschechischen Fahrer, den er fesselt.

    Der von Anwohnern informierte Bundesgrenzschutz und die Zollfahndung beginnen eine Treibjagd, die von Spürhunden und einem Hubschrauber unterstützt wird. Die Beamten nehmen fünf der ohne Visa eingereisten Flüchtlinge fest, und im Wasser eines Steinbruchs auf dem Gelände eines Asphalt-Mischwerkes finden sie einen toten Vietnamesen. Der

25-Jährige, der aus der Provinz Quang Binh stammt, hatte in der Dunkelheit den Zaun des Steinbruchs überwunden, war fast 10 Meter tief in den gefluteten Steinbruch gestürzt und hier ertrunken.

    Ein weiterer Flüchtling wird am nächsten Tag an einer Bushaltestelle in Putzkau festgenommen.

    Es stellt sich heraus, daß alle Flüchtlinge aus Vietnam stammen. Bis auf einen Mann, der einen Beckenbruch erlitt, werden sie alle schon am nächsten Tag in die Tschechische Republik zurückgeschoben.

    Am 24. April holt der BGS den verletzten Vietnamesen aus dem Kreiskrankenhaus Bischofswerda ab, um auch ihn abzuschieben. Die tschechischen Beamten lehnen die Übergabe ab, "weil er noch nicht genesen sei". Er wird daraufhin in einem Haftkrankenhaus untergebracht.

afp 19.4.01; FP 19.4.01; SäZ 19.4.01;

LR 20.4.01; FP 20.4.01; SäZ 20.4.01;

FFM; JWB 10.5.01;

IRR European Race Bulletin Nr. 38 Oct. 01

 

22. April 01

 

Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Nachts an einer Tankstelle trifft der 31 Jahre alte algerische Flüchtling Mohamed Belhadj seine Mörder. Vier deutsche Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren greifen ihn an, schlagen ihn, zerren ihn in ihr Auto und fahren zu einem Kiessee bei Jarmen. Dort malträtieren sie Mohamed Belhadj mit Faustschlägen und Fußtritten und stoßen ihn den Abhang zum Ufer hinunter. Unten mißhandeln sie ihr Opfer weiter und werfen schließlich einen schweren Stein auf seinen Kopf. Dann lassen sie Mohamed Belhadj im flachen Wasser liegen. Sie gehen in diesem Moment davon aus, daß er entweder schon tot ist oder daß er sicher sterben würde.

    Mohamed Belhadj war vor acht Jahren in die BRD geflohen und lebte zuletzt in einem Flüchtlingsheim in Anklam. Drei Tage vor seinem Tod, an seinem 31. Geburtstag, hatte er mit seiner Schwester in Oran gesprochen und angekündigt, daß er vielleicht nach Algerien zurückkehren würde.

    Am 16. Mai wird der tote Mohamed Belhadj seinen Eltern am Flughafen Houari Boumedienne übergeben.

    Am 27. Mai erhängt sich einer der Tatverdächtigen in seiner Zelle. Im Frühjahr 2002 verurteilt das Landgericht Neubrandenburg den Haupttäter wegen Mordes nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Gefängnis. Die Urteile gegen die beiden Mittäter werden durch den Bundesgerichtshof aufge-hoben. In einem neuen Prozeß im März 2004 erhöhen sich deren Strafen von ursprünglich fünf Jahren und sechs Monaten auf elf bzw. acht Jahre.

OZ 17.5.01;

algeria watch 24.5.01 (Le Quotidien d'Oran 21.5.01);

BT DS 14/6288;

LOBBI; ddp 11.3.04;

OZ 23.3.04; ddp 23.3.04;

 jW 24.3.04

 

23. April 01

 

Flüchtlingsunterkunft in München-Riem im Schwankhardtweg 2. Der Heimleiter erscheint in Begleitung einiger Sicherheitsbeamter im Zimmer des togoischen Ehepaares Touré Daw-Nitse und Abdoulaye Adjeretou und ordnet eine Zimmerkontrolle an. Er wirft einige persönliche Gegenstände, unter anderem auch einen Kinderwagen, aus dem Zimmer. Als er auch noch einen Heizlüfter mitnehmen will, schreitet Herr Touré Daw-Nitse ein und verweigert die Abgabe. Der Heimleiter ruft die Polizei, die mit vier Beamten anrückt. Die Polizisten überwältigen Herrn Daw-Nitse mit Gewalt: sie schlagen ihn, drücken ihn an die Wand und würgen ihn am Hals. Sie sprühen ihm Pfefferspray in Augen, Nase und Mund. Herr Daw-Nitse wird daraufhin zunächst ins Krankenhaus eingeliefert.

    Hintergrund der Schikane des Heimleiters: Touré Daw-Nitse hatte am Vortag im Bayerischen Rundfunk in einem Interview über die katastrophalen Zustände im Heim berichtet. Unter anderen Mängeln klagen die Flüchtlinge seit Wochen über die nicht funktionierende Heizung und Kochplatten, fehlende Duschen und zurückgehaltene Post. Das Lager im Schwankhardtweg ist eine der wenigen Unterkünfte, die seit neun Monaten von einer ständig anwachsenden Anzahl Sicherheitspersonal bewacht werden. Obwohl es immer wieder zu Auseinandersetzungen durch die provokanten Schikanen auch des Bewachungspersonals kommt, will die oberbyerische Landesregierung am Konzept der Bewachung nichts ändern: "Der Schwankhardtweg ist die bewachte Unterkunft, die wir vorhalten für etwaige Konfliktfälle."

    Abdoulaye Adjeretou wird in erster Instanz unter dem Vorwurf der Körperverletzung zu 60 Tagessätzen à 5 Euro verurteilt.

Karawane – Bremen;

FRat Bayern, Infodienst Nr. 80

 

28. April 01

 

Im sächsischen Neugersdorf direkt an der deutsch-tschechischen Grenze wird eine Person aus Rumänien bei ihrem Fluchtversuch vor den BGS-Beamten von einem Diensthund durch Biß verletzt.

BT DS 14/8432

 

Anfang Mai 01

 

Der wegen der drohenden Abschiebung aus Bremen nach Frankreich geflohene tamilische Flüchtling Sinnathamby Thevathasan stirbt an Herzversagen. Er wurde nur 33 Jahre alt.

IMRV Bremen 9.5.01

 

1. Mai 01

 

Im brandenburgischen Rathenow in einem kleinen Wäldchen wird ein 30 Jahre alter palästinensischer Flüchtling um 13.45 Uhr von drei schwarz gekleideten und kahlköpfigen Männern rassistisch beschimpft. Dann traktieren sie ihn mit Fäusten und treten noch auf ihn ein, als er am Boden liegt. Der Palästinenser erleidet Prellungen und Hautabschürfungen im Brust- und Rückenbereich und muß seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Die Täter entkommen.

Opferperspektive; taz 3.5.01;

BeZ 3.5.01; taz 4.5.01

 

4. Mai 01

 

Ein Trabant mit gestohlenen Nummernschildern wird auf der Autobahn A 13 in der Nähe der brandenburgischen Ortschaft Baruth von der Polizei gestoppt. Neben dem polnischen Fahrer befinden sich noch drei Männer und eine Frau in dem kleinen Wagen. Sie kommen aus Kasachstan und können keine gültigen Aufenthaltspapiere vorweisen. In dieser Situation erleidet die Frau einen Herzinfarkt und muß ins Krankenhaus gefahren werden.

BeZ 5.5.01

 

6. Mai 01

 

In der Nacht greifen sieben jugendliche Deutsche das Flüchtlingsheim in Essen an. Sie werfen Steine, brüllen rassistische Parolen und bedrohen die dort lebenden Kinder massiv.

taz 8.5.01

 

9. Mai 01

 

Um 5.30 Uhr morgens dringen Polizeibeamte gewaltsam in die Wohnung der fünfköpfigen Familie Pararajasingham ein, um die Abschiebung nach Sri Lanka durchzusetzen. Dies geschieht, obwohl der Familie vom zuständigen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde mehrmals zugesichert worden war, daß sie nach Erhalt ihrer Ausreisepapiere "freiwillig" ausreisen könnten, und es geschieht, obwohl der Behörde ein ärztliches Attest zur schweren Asthmaerkrankung des Herrn Kathiran Pararajasingham vorliegt, eine Erkrankung, die bei einer gewaltsamen Abschiebung oder durch eine Inhaftierung nach der Ankunft in Colombo zu einem lebensbedrohlichen Asthmaanfall führen könnte.

    Die Familie wird von Bremen nach Amsterdam geflogen, wo es einem niederländischen Rechtsbeistand gelingt, die Fortsetzung der Abschiebung zu stoppen. Die Familie wird in einem Flüchtlingsheim untergebracht. Nach einer mehrjährigen Flucht der Familie in Sri Lanka war Herr Pararajasingham in Colombo inhaftiert und mißhandelt worden. Nachdem es ihm gelungen war, sich durch Bestechung aus der Haft freizukaufen, waren Kathiran und Mary Angela Pararajasingham mit ihrer damals dreijährigen Tochter Sinthuja im Februar 1996 in die BRD geflohen.

IMRV Bremen 9.5.01

 

16. Mai 01

 

Der kurdische Flüchtling Sedat Baydemir wird in der Ausländerbehörde Gelnhausen festgenommen, obwohl seiner Anwältin vorher die Verlängerung seiner Duldung zugesagt worden war. Als ihm deutlich gemacht wird, daß er abgeschoben werden soll, verschluckt er einen Schlüssel. Dadurch erreicht er einen Aufschub, kommt allerdings in die JVA Hanau und am 29. Mai in die JVA Weiterstadt in Abschiebehaft. Erst durch eine vom Flüchtlingsrat Niedersachsen und von Connection e.V. eingereichte Petition beim Deutschen Bundestag wird er am 13. Juni aus der Abschiebehaft entlassen.

    Sedat Baydemir war bereits 1996 in der Türkei gefoltert worden, weil er den bewaffneten Dienst als Dorfschützer abgelehnt hatte.

    Gemeinsam mit 40 anderen türkisch-kurdischen Kriegsdienstverweigerern hatte er am 1. Dezember 2000 in Hannover vor dem türkischen Konsulat gegen Zwangsrekrutierungen in der Türkei protestiert und dabei öffentlich seine Kriegsdienstverweigerung erklärt.

Connection 22.5.01; Pro Asyl 22.5.01; Özgür Politika 27.5.01;

Connection 31.5.01; Pro Asyl 6.6.01; Pro Asyl 15.6.01;

FRat NieSa Heft 51 Okt. 2001

 

19. Mai 01

 

Jena in Thüringen. Laguide Konan Deen, ein Flüchtling aus der Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Apolda, ist zusammen mit Freunden auf dem Weg ins Heim. Sie alle hatten sich an den bundesweiten "Aktionstagen gegen die Residenzpflicht" in Berlin beteiligt.

    Da werden sie von Neo-Nazis angegriffen. Die von den Flüchtlingen herbeigerufene Polizei fordert die Flüchtlinge auf weiterzugehen, während die Angreifer unbehelligt bleiben.

The VOICE

 

20. Mai 01

 

Zwei Flüchtlinge aus Togo werden in der Straßenbahn in der Rostocker Innenstadt von zwei Rechtsextremisten mit einer Flasche und einem Teleskopschlagstock angegriffen. Der Straßenbahnfahrer ruft die Polizei, der es gelingt, die Täter festzunehmen.

    Die Flüchtlinge erleiden durch den Angriff eine Gehirnerschütterung, Platzwunden und Schwellungen im Gesicht.

    Die Täter werden in einem Schnellverfahren zu Bewährungsstrafen und zur Zahlung von Entschädigung der Opfer verurteilt.

LOBBI

 

20. Mai 01

 

Der 16-jährige Flüchtling aus Sierra Leone, Momoh Kabbah Rex, ist erst seit zwei Monaten in Deutschland. Als er am frühen Morgen die Bremer Diskothek "Memory" verläßt, wird er in der Faulenstraße von vier kurzhaarigen Männern verfolgt, die ihm nachrufen "Nigger wait". Momoh Kabbah Rex ignoriert die Rufe und geht weiter. Die Angreifer schlagen ihm daraufhin von hinten auf den Kopf und in den Nacken und reißen ihn zu Boden. Dann treten sie weiter auf ihn ein. Momoh Kabbah Rex schreit um Hilfe, doch es ist keiner da, der ihm helfen kann. Irgendwann gelingt es ihm, sich aufzuraffen und zu fliehen. Er rennt zur Straßenbahn-Haltestelle Am Brill und merkt erst hier, daß ihn die Täter nicht verfolgt haben. Trotzdem hält er sich solange versteckt, bis die Bahn kommt.

    Einige Stunden später muß er seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Außer Prellungen und Schürfwunden am ganzen Körper ist sein linkes Auge so schwer verletzt, daß mit bleibenden Schäden zu rechnen ist.

Karawane – Bremen;

Stimme 5-6/01

 

21. Mai 01

 

Der 20 Jahre alte Simon Traore aus Sierra Leone ist auf dem Weg von seiner Unterkunft in der Bremer Peenemünder Straße zum Arzt. Er ist schwer nierenkrank und für eine Nierentransplantation vorgesehen und muß daher alle zwei Tage zur Dialyse. Er bemerkt an diesem Vormittag, daß er von den Insassen eines Polizeiautos eine Weile beobachtet wird. Dann halten ihn die Beamten an und fordern ihn auf, sich auszuweisen. Er legt ein Attest und eine Terminbestätigung beim Arzt vor, was den Polizisten nicht reicht. Als Simon Traore erneut in seinen Taschen sucht, werfen die Beamten ihn zu Boden, legen ihm Handschellen an und drücken ihm Daumen in die Augen. Dann wird er ins Polizeirevier gebracht – zur Personalienüberprüfung.

    Als Simon Traore später Anzeige gegen die Beamten erstattet, wird umgehend mit einer Gegenanzeige wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" reagiert.

Stimme 5-6/01

 

22. Mai 01

 

Acht Personen verschiedener Nationalitäten und verschiedener Flüchtlings- und Menschenrechtsgruppen sind von Hamburg aus auf dem Wege nach Bonn, um hier als ReferentInnen zum Thema "Die deutsche Abschiebepolitik und die Praxis der Botschaftsvorführungen" zu sprechen. Auf der Strecke zwischen Osnabrück und Münster um ca. 13.30 Uhr betreten BGS-Beamte das Abteil und verlangen ausschließlich von den Afrikanern die Papiere. Als diese sich weigern sich auszuweisen, solange nicht alle übrigen Reisenden auch kontrolliert werden, werden sie in Münster mit polizeilicher Gewalt und einige sogar in Handschellen aus dem Zug geschafft. Auf dem Bahnsteig erwarten sie zehn weitere BGS-Beamte.

    Drei Afrikaner müssen mit in die BGS-Wache und werden verhört. Kossi Jules Agbemadon aus Togo, der gerade als Flüchtling anerkannt wurde, und den beiden Asylbewerbern Lansana Camara aus Guinea und Janak Pathak aus Nepal wird Verstoß gegen die sogenannte Residenzpflicht vorgeworfen. Unter Androhung von strafrechtlicher Verfolgung sollen sie sich unverzüglich in ihren Landkreis begeben, als sie um 15.30 Uhr freigelassen werden.

    Senfo Tonkam, anerkannter politischer Flüchtling aus Kamerun, der sich im Zug am Sitz festgehalten hatte, um sich so gegen die gewaltsame Mitnahme durch die Beamten zu wehren, wird um 16.00 Uhr noch in eine andere BGS-Wache gebracht, dort erkennungsdienstlich behandelt und mit Hilfe eines Anwaltes um 16.50 Uhr entlassen. Ihm werden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen.

Berichte der Betroffenen;

 JWB 30.5.01

 

23. Mai 01

 

In einem Zugabteil des D-Zuges 353 Nürnberg-Prag, der in Nürnberg aus Kurswagen von Frankfurt, München und Stuttgart zusammengestellt worden war, findet ein Bahnarbeiter am Prager Hauptbahnhof eine Reisetasche. In dieser befindet sich der zerstückelte Torso des 29-jährigen chinesischen Flüchtlings Hui Cha. Angehörige hatten ihn zuletzt am

21. Mai im Raum Aschaffenburg lebend gesehen.

    Nachdem der Asylantrag des Chinesen 1997 von der Ausländerbehörde des Landratsamtes Wunsiedel abgelehnt worden war, hatte er sich ohne gültige Aufenthaltspapiere in der BRD aufgehalten.

Polizei Mittelfranken 7.6.01

 

25. Mai 01

 

Bei einem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Bergedorf erleiden sechs Menschen zwischen fünf und

59 Jahren Rauchvergiftungen und müssen ins Krankenhaus eingeliefert werden.

    Das Feuer war gegen 3.00 Uhr morgens in einem Zimmer im Erdgeschoß ausgebrochen und von einer Funkstreifenbesatzung entdeckt worden. Als Ursache werden sowohl Brandstiftung als auch technische Defekte in Erwägung gezogen.

ngo-online.de 25.5.01

 

29. Mai 01

 

Prenzlau im Kreis Uckermark in Brandenburg. Zwei kolumbianische Asylbewerberinnen, 23 und 35 Jahre alt, und ihre zwei Kinder werden an einer Bushaltestelle aus einer Gruppe von etwa zehn deutschen Jugendlichen heraus rassistisch beschimpft und mit Steinen beworfen. Dann schlagen zwei Angreiferinnen den Frauen auch noch direkt ins Gesicht.

BeZ 14.6.01;

JWB 20.6.01

 

29. Mai 01

 

Werdau in Sachsen. Bei einem Brand in dem Flüchtlingsheim in der Waldstraße wird ein 25 Jahre alter Jugoslawe so schwer verletzt, daß er im Krankenhaus einer Rauchvergiftung erliegt. Eine Heim-Mitarbeiterin erleidet neben einem Schock ebenfalls eine Rauchvergiftung. Die anderen 176 BewohnerInnen werden evakuiert.

    Das Feuer war in einem unbewohnten Zimmer ausgebrochen – über die Ursache ist vorerst nichts bekannt.

    Im November 2003 wird ein 37 Jahre alter Palästinenser, ehemaliger Bewohner des Flüchtlingsheimes, vor dem Zwickauer Landgericht der Brandstiftung mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

ND 31.5.01; FP 27.11.03

 

8. Juni 01

 

Im sächsischen Altenberg wird eine Person rumänischer Herkunft bei der Festnahme nahe der tschechischen Grenze von einem Diensthund durch Bisse verletzt.

BT DS 14/8432

 

11. Juni 01

 

In Hammerunterwiesenthal an der deutsch-tschechischen Grenze wird ein Armenier von einem Diensthund des BGS gebissen und verletzt.

BT DS 14/8432

 

13. Juni 01

 

Hemmingen in Baden-Württemberg. Der 46 Jahre alte Flüchtling Ngolo Pika aus Zaire-Kongo wird von fünf jugendlichen Skinheads von hinten überfallen und zusammengeschlagen. Durch den Überfall erleidet er in eine Retraumatisierung.

    Im November 2006 stehen seine Übeltäter wegen versuchten Mordes vor Gericht.

    Dem Flüchtling war 1991 die Flucht aus einem Gefängniskrankenhaus in Kinshasa gelungen, wodurch er der monatelangen Folter entkommen war. Als Aktivist der AFD (Vereinigung für ein demokratisch- föderalistisches Kongo) und der "Union des Congolais" war er der massiven politischen Verfolgung ausgesetzt. Auch in der BRD arbeitet er in der Solidarität Internationel (SI) und organisiert den Widerstand gegen den alten und neuen Kabila. Seit nunmehr über 10 Jahren lebt er in einem Schwebezustand mit einer immer wieder verlängerten Duldung. Er ist auch im Jahre 2004 weiterhin von Abschiebung bedroht.

Solidarität International 8.5.04;

AK-INFO AK-Asyl Stuttgart Mai 2006;

AK-INFO AK-Asyl Stuttgart Juni 2004;

ELK in Württemberg – Asylpfarramt

 

17. Juni 01

 

Schneeberg in Sachsen. Zwei iranische Flüchtlinge werden nachts auf ihrem Weg zu ihrer Unterkunft von 20 bis 25 deutschen Jugendlichen überfallen. Die Angreifer schlagen mit Zaunlatten auf sie ein und mißhandeln sie mit Faustschlägen und Fußtritten. Sie entkommen unerkannt.

    Während einer der Iraner nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen kann, muß sein Freund wegen der erlittenen Kopfverletzung und eines Fingerbruchs stationär behandelt werden.

BeZ 18.6.01; FR 18.6.01; ND 18.6.01

 

19. Juni 01

 

Berlin. Der 16 Jahre alte Flüchtling L. aus Algerien wird im Rahmen einer Baustellenkontrolle verhaftet. Er kommt zunächst in Untersuchungs- bzw. Strafhaft, weil er sich mit einer gefälschten ID-Karte ausgewiesen hatte – am 11. Juli erfolgt seine Verlegung in das Abschiebegefängnis Köpenick.

    Auf die Beschwerde des Rechtsanwaltes von L. antwortet das Landgericht Berlin am 27. Juli wie folgt: "Der Annahme der Verhältnismäßigkeit steht auch das jugendliche Alter des Betroffenen nicht entgegen. Dieser hatte zur Zeit seiner Festnahme das sechszehnte Lebensjahr vollendet und war damit in entsprechender Anwendung des § 68 Abs. 1 AusG haft- und verhandlungsfähig."

FRat NieSa Heft 98 Dezember 2003

 

20. Juni 01

 

In Cranzahl-Bärenstein im sächsisch-tschechischen Grenzbereich verletzt ein Diensthund des BGS eine Person rumänischer Herkunft durch Bisse.

BT DS 14/8432

 

22. Juni 01

 

Fürstenwalde in Brandenburg. Zwei 14-jährige Flüchtlingskinder aus Afghanistan und Kolumbien werden auf ihrem Weg zur Schule von zwei deutschen Nazis angehalten und verprügelt. Obwohl sich zu dieser Zeit viele Menschen auf der Straße aufhalten, wird den Jugendlichen nicht geholfen. Es gelingt den beiden, in ein Café zu flüchten. Als sie wieder auf die Straße gehen und mit ihren Fahrrädern weiterfahren wollen, werden sie wieder von den Rassisten verfolgt – aber nicht eingeholt.

Antirassistische Initiative Berlin;

 Opferperspektive

 

23. Juni 01

 

Im sächsischen Borna wird ein 19 Jahre alter Flüchtling aus Afghanistan von vier jungen Deutschen auf der Straße zusammengeschlagen. Nachdem sie von ihm abgelassen hatten, kommen sie zurück und bringen sechs weitere Schläger mit. Zu zehnt gehen sie noch einmal gegen den Afghanen vor.

    Der Polizei gelingt die Festnahme trotz erheblichen Widerstands der Täter.

AMAL Görlitz;

FR 26.6.01

 

26. Juni 01

 

Saka Depo Olowolagba, Flüchtling aus Nigeria, soll über Amsterdam nach Lagos abgeschoben werden. Auf dem Amsterdamer Flughafen Schipol weigert sich die Fluggesellschaft KLM, den mit Handschellen gefesselten und von drei BGS-Beamten begleiteten Flüchtling mitzunehmen. Die Gesellschaft beruft sich auf einen Grundsatzbeschluß, nach dem Flüchtlinge, die gegen ihren Willen abgeschoben werden, nicht mitgenommen werden.

    Um 15.00 Uhr wird Saka Depo Olowolagba nach Berlin zurückgeflogen – und kommt dort umgehend in Abschiebehaft. Er befindet sich seit seiner Festnahme durch den BGS in einem unbefristeten Hungerstreik.

    Bereits am 20. Juni, beim ersten Versuch Saka Depo Olowolagba abzuschieben, hatte sich der Pilot einer Lufthansa-Maschine geweigert, ihn mitzunehmen – auch damals war er mit Handschellen gefesselt.

Autonoom Centrum in Amsterdam; The VOICE

 

2. Juli 01

 

Borna in Sachsen. Ein 17-jähriger Flüchtling aus Afghanistan wird von drei Jugendlichen vor einem Einkaufsmarkt beleidigt, bedroht und dann mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Die Täter entkommen unerkannt.

FR 4.7.01;

Antira-Mailing-Liste 8.7.01;

JWB 11.7.01; AMAL Görlitz

 

3. Juli 01

 

In einem vom Bundesland Nordrhein-Westfalen angemieteten Charterflugzeug werden 88 "türkische Staatsangehörige"

(63 nach Angaben der Bundesregierung), unter ihnen auch Behinderte und Kranke, über den Flughafen Düsseldorf nach Istanbul abgeschoben. 56 Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes und ein Arzt bewachen sie. Bei Personen, die "Widerstand verbal ankündigten und als gewalttätig bekannt waren," wurden "Fesselungen an Händen und Füßen angelegt". Die Abgeschobenen werden in Istanbul direkt der türkischen Polizei übergeben.

    Den türkischen Medienberichten zufolge werden 25 Personen auf dem Flughafen verhaftet, weil ihnen entweder PKK-Zugehörigkeit vorgeworfen wird oder sie von der türkischen Justiz aus anderen Gründen gesucht werden.

    Die übrigen Abgeschobenen werden nach Überprüfung ihrer Personalien zunächst freigelassen.

AZADI informationen Nr. 25 Juli/August 2001;

BT DS 14/6765

 

6. Juli 01

 

Zwickau in Sachsen. Ein 25 Jahre alte Asylbewerber aus Afghanistan wird auf der Straße von zwei Skinheads angehalten. Sie fordern von ihm die Herausgabe einer Schachtel Zigaretten. Als der Afghane dies ablehnt, zieht einer der Skins ein Messer und verletzt ihn. Dann gelingt es dem Angegriffenen zu entkommen.

Jungle Word 18.7.01;

AMAL Wurzen

 

6. Juli 01

 

Der Flüchtling P. L. aus dem Tschad befindet sich mit Freunden in einer Berliner Diskothek in der Nähe des Zoologischen Gartens, als um 1.00 Uhr morgens sieben schwer bewaffnete Polizeibeamte hineinstürmen. Zwei von ihnen wenden sich P. L. zu und attackieren ihn ohne ersichtlichen Anlaß mit Schlagstöcken. Auch als aus einer tiefen Wunde über dem rechten Auge Blut heraus über das Gesicht fließt und er am Boden liegt, schlagen sie weiter. P. L. hat Todesangst. Als er fragt, warum sie ihn schlagen, antworten sie mit weiteren Schlägen. Nach über 15 Minuten Mißhandlung zerren sie ihn hoch, drehen seine Arme auf den Rücken und bringen ihn vor die Tür.

    Hier kommt ein diensthöherer Beamter hinzu, erkennt die schweren Verletzungen des Flüchtlings und ruft einen Krankenwagen. Zur Begleitung schickt er einen Beamten mit, der Französisch spricht, damit die Verständigung im Krankenhaus gewährleistet ist. Ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Kopf- und eine Augenbrauenplatzwunde und mehrere Prellungen müssen behandelt werden.

    Aus Angst vor weiteren Repressionen verläßt P. L. am nächsten Tag die Klinik.

    Einige Tage später reicht die Rechtsanwältin von P. L. Klage wegen "gefährlicher Körperverletzung" gegen die beteiligten Beamten ein. Monate später kommt als Reaktion der Staatsanwaltschaft die Feststellung, daß an diesem Abend gar kein Polizeieinsatz stattgefunden habe. Allein durch die Unterschrift unter dem Aufnahmeprotokoll des Krankenhauses des ihn begleitenden Beamten kann P. L. beweisen, daß der Vorfall stattgefunden hat. Elf Monate nach dem Überfall identifiziert er die Täter bei einer Gegenüberstellung zweifelsfrei.

    Einen Monat später kommt die staatsanwaltliche Mitteilung, daß die identifizierten Beamten nicht am Einsatz in der Diskothek beteiligt waren. Auch hätten – andere – Polizisten P. L. schon verletzt vorgefunden, ihn aufgerichtet und ihm geholfen. Mit dieser Behauptung wird das Verfahren eingestellt.

    Vier Jahre nach dem Überfall begibt P. L. sich wegen seiner seit dem Überfall krisenhaft auftretenden psychischen Probleme in psychotherapeutische Behandlung.

ReachOut Berlin

 

7. Juli 01

A

Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im nordrhein-westfälischen Marl. Drei deutsche Männer kaufen sich nachts an einer Tankstelle Benzin und füllen es in vier Bierflaschen ab. Dann schleudern zwei von ihnen die brennenden Flaschen gegen das Flüchtlingsheim. Eine Flasche zerschellt am Flüssiggastank, die andere an der Fassade. Von den 17 BewohnerInnen wird niemand verletzt.

    Im Februar 2002 werden die beiden Brandstifter aus der rechten Szene zu zwei und eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Obwohl die Anklage zunächst auf "versuchten Mord und Brandstiftung" lautete, werden die Angeklagten "wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung" verurteilt. Eine Tötungsabsicht sei ihnen nicht nachzuweisen, vielmehr handele es sich bei dem Anschlag um eine "einmalige schwerwiegende Entgleisung", so das Gericht.

taz 15.1.02;

indymedia 28.1.02;

JWB 6.2.02

 

8. Juli 01

 

Nahe der tschechisch-sächsischen Grenze in Neuhermsdorf wird eine Person rumänischer Herkunft bei der Festnahme durch den BGS von einem Diensthund durch Bisse verletzt.

BT DS 14/8432

 

10. Juli 01

 

Ein jugoslawischer Flüchtling entdeckt vor seiner Unterkunft im niedersächsischen Pattensen einen nicht gezündeten Brandbeschleuniger. Die Polizei ermittelt daraufhin wegen menschengefährdender Brandstiftung.

JWB 18.7.01;

 FRat NieSa Heft 80/81 Okt. 2001

 

12. Juli 01

 

Die 26 Jahre alte Togoerin X. wird unter Bewachung von BGS-Beamten aus Mecklenburg-Vorpommern nach Lomé abgeschoben. Am Flughafen übergeben die deutschen Beamten sie den Militärs. Die im dritten Monat schwangere Frau kommt in ein Militärlager. Hier wird sie nach den TeilnehmerInnen der Demonstration gegen den Besuch des Präsidenten Eyadema auf der EXPO in Hannover befragt. Zudem soll sie den Namen des Vaters ihres ungeborenen Kindes nennen. Sie erhält Schläge mit einer Peitsche auf ihren Bauch und in ihren Nacken. Diese Verhöre werden öfter wiederholt.

    Nach drei Monaten kommt sie unter Bewachung in ein Krankenhaus, aus dem sie fliehen kann.

    Als sie im November zurück in die BRD kommt, weisen Narben am Bauch und im Nacken auf die erlittene Folter. Ihr Kind kommt glücklicherweise gesund zur Welt.

Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin

 

16. Juli 01

 

Nördlich der brandenburgischen Ortschaft Manschnow an der polnisch-deutschen Grenze wird eine unbekannte, vermutlich ertrunkene Person aus der Oder geborgen.

BT DS 14/8432

 

19. Juli 01

 

Flüchtlingsheim in der Hauptstraße im bayerischen Mespelbrunn. Am Morgen um kurz vor 7.00 Uhr stehen Polizeibeamte vor der Tür des Zimmers der 34-jährigen Nguyen Thi Nga und fordern sie auf, ihre Sachen zu packen. Sie soll – nach abgelehntem Asylantrag – nach Vietnam abgeschoben werden. Während die Beamten vor der angelehnten Zimmertür warten, springt Nguyen Thi Nga aus dem Badezimmerfenster und stürzt auf den Asphalt der Straße Langer Grund. Schwerverletzt wird sie mit einem Hubschrauber ins Aschaffenburger Krankenhaus gebracht – erliegt dort jedoch kurze Zeit später ihren schweren Kopfverletzungen.

    Angehörige und Freunde der Frau schließen einen Unglücksfall infolge eines Fluchtversuches aus und nehmen an, daß sie aus Angst und Panik vor der Abschiebung aus dem Fenster im dritten Stock des Wohnheimes sprang.

    Nguyen Thi Nga, die vor fast 6 Jahren in die BRD gekommen war, hatte bereits ihrer "freiwilligen" Rückkehr nach Vietnam zugestimmt – der Abschiebetermin am heutigen Tag war ihr nicht mitgeteilt worden.

    Am 4. August ziehen ca. 50 Menschen – größtenteils aus Vietnam – durch die Aschaffenburger Innenstadt. "Stoppt die unmenschliche Behandlung durch das Landratsamt Aschaffenburg!" steht auf einem der Transparente, mit denen sie gegen die inhumane Abschiebepolitik demonstrieren.

Main-Ecko 20.7.01;

IGFM Deutsche Sektion 3.8.01; Main-Echo 6.8.01;

Asyl am Untermain Nr. 26 Sept. 2001 – März 2002, S. 7

 

19. Juli 01

 

Der 22 Jahre alte Yoldas Cayan Durgun, kurdischer Flüchtling aus der Türkei, erhängt sich in seinem Zimmer der Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Syke.

    Yoldas Cayan Durgun war aufgrund seiner politischen Aktivitäten in seinem Wohnort Dersim mehrmals verhaftet und gefoltert worden.

    Mitte September 1996 gelang ihm die Flucht in die BRD, wo sein Asylantrag im Oktober positiv entschieden wurde. Der Bundesbeauftragte klagte allerdings gegen den Bescheid, so daß die Anerkennung im Oktober 1998 wieder aufgehoben wurde.

    Schon einmal war Yoldas Cayan Durgun in Nordrhein-Westfalen in Abschiebehaft genommen worden, als er zu Besuch bei seiner Familie war. Seit Anfang des Jahres befand er sich in psychotherapeutischer Behandlung, weil er durch die erlittene Folter und durch die ständige Abschiebedrohung krank geworden war.

    Nachdem er nun die Abschiebeankündigung erhalten hatte, setzte er seinem Leben ein Ende. Er soll einen Abschiedsbrief hinterlassen haben.

WK 27.11.02;

Rahmi Tuncer – Migrationssozialarbeiter;

Antirassistische Initiative Berlin

 

19. Juli 01

 

Im brandenburgischen Bernau wird ein libanesischer Flüchtling in seinem Rollstuhl von einem Deutschen zunächst beschimpft und dann tätlich angegriffen. Der Täter tritt ihm gegen die linke Beinprothese und in Richtung seines Gesichtes. Der Libanese bleibt unverletzt.

Opferperspektive (MoPo 20.7.01);

BORG Bernau

 

20. Juli 01

 

Berlin-Neukölln. Der 24 Jahre alte türkische Asylbewerber Cevdet Imren wird morgens um 5.30 Uhr auf der Fahrbahn der Sonnenallee von einer herbeigerufenen Polizeistreife aufgefunden. Cevdet Imren ist von mehreren Schüssen in den Oberkörper getroffen und erliegt noch vor Ort seinen schweren Verletzungen.

BeZ 21.7.01

 

20. Juli 01

 

Der 27 Jahre alte kolumbianische Flüchtling R. Q. will um 2.00 Uhr morgens die Tanz- und Musik-Kneipe "Piephahn" in der Stadt Brandenburg verlassen. Am Ausgang beobachtet er eine Auseinandersetzung zwischen einem jungen Mann, den Türstehern und dem Besitzer der Gaststätte. Der junge Mann hat bereits eine aufgeplatzte Unterlippe, so daß R. Q. vermittelnd zwischen die Streitenden geht und sagt, daß doch ein Krankenwagen geholt werden sollte.

    Die eintreffende Polizistin und ihr Kollege ordern einen Krankenwagen für den Verletzten, legen dann aber R. Q. Handschellen an. Mit auf dem Rücken gebundenen Händen kommt er mit auf die Wache. An der Eingangstür der Polizeistation bekommt R. Q. plötzlich Tränengas ins Gesicht. Er kann nichts mehr sehen und schreit vor Schmerzen. Die Beamten überschütten ihn mit Wasser und lassen ihn vorerst – jetzt auch noch frierend – in den nassen Kleidern sitzen. Irgendwann bekommt er trockene Wäsche und wird dann in eine Zelle gesperrt.

    Erst am Sonntagmittag, am 22. Juli, wird er wieder auf freien Fuß gelassen. (siehe auch: 20. Januar 01)

Bericht des Betroffenen

 

22. Juli 01

 

Im Stadtgebiet von Frankfurt / Oder wird eine nicht zu identifizierende, ertrunkene Person aus dem Grenzfluß geborgen.

BT DS 14/8432

 

26. Juli 01

 

"Scheiß Ausländer!" beschimpft der Fahrer eines Kleintransporters eine Gruppe von Flüchtlingen vor der Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen Prenzlau. Kurz vorher hat er das siebenjährige iranische Mädchen Nazannin überfahren, das mit schweren Kopfverletzungen auf der Straße liegen bleibt.

    Das Kind erliegt am nächsten Tag seinen Verletzungen in einem Berliner Krankenhaus.

JWB 28.7.01;

The Flüchtlings Voice Nr. 04 Nov. 2001;

 

31. Juli 01

 

Im sächsischen Niederschlag wird eine Person armenischer Herkuft im Grenzbereich zur Tschechischen Republik von einem Diensthund des BGS durch Bisse verletzt.

BT DS 14/8432;

BT DS 14/9927

 

Juli 01

 

Das Sozialamt im thüringischen Greiz verweigert dem 20 Jahre alten tschetschenischen Asylbewerber Arsen G. die Bezahlung von Armprothesen. Der Mann, der 1998 während des Tschetschenien-Krieges beide Unterarme verloren hat, solle sich der Hilfe seiner Ehefrau oder seiner Mutter bedienen, wenn er zur Toilette müßte oder sich an- bzw. auskleiden müsse, so die Begründung des Amtes. Außerdem befinde er sich noch im Asylverfahren, so daß ein Verzicht auf die Prothesen bis zu einem eventuell positiven Asylbescheid "vertretbar" sei.

    Durch Spenden Greizer BürgerInnen in Höhe von 26.000 DM und durch die Unterstützung der Orthopädie-Firma Ackermann erhält Arsen G. eineinhalb Jahre nach dem schwe-ren Unfall eine Prothesenversorgung. Das Sozialamt verweigert jetzt allerdings die orthopädische Nachbehandlung, durch die Arsen G. die Bewegungen erlernen könnte.

    Ihm und seiner Familie wird außerdem schriftlich angedroht, daß ab Oktober die Auszahlung von Bargeld gestrichen werde, weil die Familie sich nicht um ihre Rückreise nach Tschetschenien kümmern würde. Das Asylverfahren ist nicht abgeschlossen.

Antira-Mailing-Liste 29.6.01; JWB 11.7.01; FR 4.8.01;

Antira-Mailing-Liste 27.9.01; FR 28.9.01; taz 29.9.01

 

4. August 01

 

Ein iranischer Flüchtling wird im brandenburgischen Finsterwalde am frühen Abend von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen. Er wird beschimpft, geschubst und geschlagen.

    Als die Polizei kommt, können bis auf eine Person alle Täter fliehen. Der Iraner muß sich in ärztliche Behandlung begeben.

noch härtere zeiten Okt. 01

 

8. August 01

 

Der 28 Jahre alte kurdische Kriegsdienstverweigerer Ali Dasayak wird – zusammen mit 45 bis 50 türkischen und kurdischen Flüchtlingen – in die Türkei abgeschoben. Noch auf dem Flughafen Istanbul wird er festgenommen und mehrere Tage lang verhört. Seine Freilassung erfolgt unter Meldeauflagen.

    Ali Dasayak hatte noch im Abschiebegefängnis Büren mit einem Hungerstreik gegen die Abschiebung protestiert. Nach über 60 Tagen der Nahrungsverweigerung ging es ihm gesundheitlich so schlecht, daß er am 25. Juli ins Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg eingeliefert werden mußte. Von hier aus erfolgte auch seine Abschiebung.

    Drei seiner Brüder sind in der BRD als politisch Verfolgte anerkannt. Der Asylantrag von Ali Dasayak war wiederholt abgelehnt worden.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren; jW 11.7.01; NW 12.7.01;

 taz 12.7.01; Özgür Politika 16.7.01; taz 23.7.01; WP 23.7.01;

NW 30.7.01; Özgür Politika 1.8.01; NW 6.8.01;

WP 11.8.01; NW 12.8.01; WP 15.8.01

 

10. August 01

 

Im brandenburgischen Vetschau wird eine afghanische Asylbewerberin auf der Straße von einem entgegenkommenden Nazi angespuckt. Wenig später kehrt dieser um, geht auf die Frau zu, stößt sie an und sagt: "Scheiß Türke, raus hier".

noch härtere zeiten Sept. 01

 

11. August 01

 

Im sächsichen Bernstein, Landkreis Annaberg, nahe der deutsch-tschechischen Grenze wird eine Person von einem Diensthund des BGS durch Bisse verletzt.

BT DS 14/8432; BT DS 14/9927

 

13. August 01

 

Der 36 Jahre alte Kriegsdienstverweigerer Lari Pantovic aus Serbien unternimmt bei der Abschiebung einen Selbsttö-tungsversuch. Die Abschiebung wird ausgesetzt, und er kommt in medizinische Behandlung ins Zentrum für Psychiatrie im baden-württembergischen Emmendingen.

    Herr Pantovic war im Juli diesen Jahres in die BRD geflohen, nachdem er in Serbien aufgefordert worden war, seine fünfjährige Haftstrafe wegen Kriegsdienstverweigerung anzutreten. Sein Asylantrag war mit dem Hinweis, daß er durch "sichere Drittländer" gereist sei, abgewiesen worden.

jW 2.3.02

 

14. August 01

 

Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein Flüchtling aus Syrien wird von zwei Polizisten in Zivil festgehalten, beleidigt und geschlagen. Erst als der Syrer auf die Polizeiwache gebracht wird, erkennt er, daß es sich bei den Angreifern um Polizisten handelt.

    Auf der Wache muß er sich nackt ausziehen und auf einen kalten Fliesenfußboden legen. Der von den Beamten offiziell angegebene Grund für diese Mißhandlung "Drogenbesitz", stellt sich als unbegründet heraus.

MDZ 17.9.01; Rechtsextremistische Straftaten

(Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt Dessau)

 

14. August 01

 

Grimma in Sachsen. Ein Auto hält auf dem Markplatz, drei Männer und eine Frau steigen aus, gehen auf einen 22 Jahre alten irakischen Flüchtling zu und beleidigen ihn. Als er weitergeht, laufen die Rechten hinter ihm her und greifen ihn an. Sie schlagen und treten auf ihn ein. Dann steigen sie wieder ins Auto und fahren weg.

    Der Iraker kommt mit Schürfwunden, Hämatomen am Auge und einem Nasenbeinbruch ins Krankenhaus.

    Im späteren Strafprozeß werden die Täter zu Bewährungsstrafen verurteilt – der Angegriffene erhält eine Entschädigung von 600 Euro.

AMAL Wurzen

 

16. August 01

 

Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern. Zwei Rechtsextreme hetzen ihren Kampfhund auf zwei Flüchtlinge aus Armenien und Vietnam.

LOBBI

 

18. August 01

 

Zwei Flüchtlinge, ein 17-jähriger Iraker und ein 22 Jahre alter Jordanier, werden im bayerischen Regensburg von vier Männern zunächst beschimpft und beleidigt. Dann ziehen zwei der Angreifer Messer und stechen auf sie ein. Sie erleiden Schnittverletzungen an Händen und Armen. Die Täter sind flüchtig.

BeZ 20.8.01; FR 20.8.01; JWB 5.9.01

 

18. August 01

 

Cottbus in Brandenburg. Als ein iranisches Ehepaar mit ihrer 15-jährigen Tochter morgens um 2.00 Uhr das Flüchtlingsheim im Stadtteil Sachsendorf verlassen hat, werden sie von mindestens sechs Nazis attackiert. In der Thierbacher Straße an einer Gaststätte beginnen die Beleidigungen. Die Bedrohten versuchen zu flüchten, werden aber von den AngreiferInnen eingekreist, die dann auf sie einschlagen und eintreten.

    Der 42 Jahre alte Mann erleidet einen Nasenbeinbruch. Seine 31-jährige Frau wird mit einen Milzriß ins Krankenhaus eingeliefert. Auch die Tochter kommt mit Blutergüssen am Oberkörper vorübergehend ins Krankenhaus.

FR 20.8.01; taz 20.8.01; FR 21.8.01;

Opferperspektive (RA 20.8.01);

noch härtere zeiten Sept. 01; AfOrG;

Eberswalder Infosystem-Newsletter 4.9.01

 

24. August 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die 17 Jahre alte Mongolin B. X. aus Ulan Bator versucht, sich am Fensterinnengitter zu erhängen. Als sie daraufhin in einer Zelle im unbelegten Erdgeschoß isoliert wird, wiederholt sie den Selbsttötungsversuch.

    Daraufhin wird sie von den Bewacherinnen völlig ausgekleidet und sogar die Bettdecke und das Bettzeug werden entfernt, damit es keine Möglichkeit mehr gibt, einen Strick zu drehen. Das Fenster bleibt offen. Nachdem der Polizeiärztliche Dienst B. X. für haftunfähig erklärt, wird sie in die Jugendpsychiatrie gebracht. 14 Tage später erfolgt die Entlassung in ein Jugendwohnheim.

Pfarrerin W. Berkenfeld

 

24. August 01

 

Im brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd bei "km 576" wird eine tote Person aus der Oder geborgen. Die Identität der Person wird mit "unbekannt" angegeben.

BT DS 14/8432

 

25. August 01

 

Als die Flüchtlinge Musa Bayo und Laguide Konan Deen morgens um 4.00 Uhr eine Diskothek in Jena verlassen, halten zwei Personenwagen neben ihnen, aus denen Kriminalpolizisten aussteigen. Die Beamten verlangen die Ausweise und werfen den Flüchtlinge "Residenzpflichtverletzung" vor, weil sie sich nicht in dem ihnen zugewiesenen Landkreis befinden. Musa Bayo wohnt in einem Flüchtlingsheim in Stadtroda und Laguide Konan Deen in einer Flüchtlingsunterkunft in Apolda. Beide Orte befinden sich ca. 15 km von Jena entfernt.

    Die KriPo-Beamten nehmen die Flüchtlinge mit zur Wache und verlangen dort ihre Ausweise. Dann werden sie erkennungsdienstlich erfaßt. Es werden nicht nur Fingerabdrücke und Fotos genommen, sondern sogar Fußabdrücke. Dann muß sich Laguide Konan Deen auf einen Stuhl setzen und wird dort mit Handschellen an einem Handgelenk fixiert. Erst um 7.00 Uhr morgens wird er entlassen.

The VOICE

 

25. August 01

 

Nach 69 Tagen Nahrungsverweigerung im Abschiebegefängnis Büren beendet Erol Akbulut seinen Hungerstreik gegen die drohende Abschiebung in die Türkei. Er hat 30 kg Körpergewicht abgenommen, und sein Gesundheitszustand ist so desolat, daß geplant war, ihn in das Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg zu verlegen.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren;

NW 30.7.01; NW 26.8.01

 

30. August 01

 

Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein 31 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak wird von fünf Männern zunächst rassistisch beleidigt und schließlich geschlagen. Auch als der Iraker bereits am Boden liegt, treten die Angreifer weiter auf ihn ein.

Rechtsextremistische Straftaten (Opferberatung Mitte)

 

 

 

31. August 01

 

Hessischer Rundfunk – Hörfunk. Nachrichtensendung um 9.30 Uhr:

"Die Polizei hat im Raum Bad Hersfeld Flüchtlinge aufgegriffen, die wie Inder aussehen. Es wird nach weiteren Flüchtlingen und Hintermännern gefahndet. Die Autofahrer werden aufgefordert, keine Anhalter mitzunehmen."

VDAS 4.9.01

 

 

 

 

1. September 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein marokkanischer Gefangener beginnt aus Protest gegen die Inhaftierung und die drohende Abschiebung einen Hungerstreik. Zu den anstaltsüblichen Gewichtskontrollen für Hungerstreikende beim Polizeiärztlichen Dienst muß er jedes Mal zu Fuß in den 5. Stock. Dieser Weg fällt ihm mit zunehmender Dauer des Hungerstreiks immer schwerer. Anfang Oktober bricht er, von der Toilette kommend, vor seinem Bett zusammen. Die herbeigerufenen Polizisten lassen ihn dort noch ca. 30 Minuten lang liegen.

    Erst Mitte Oktober erfolgt seine Einweisung in ein Krankenhaus.

Antirassistische Initiative Berlin

 

3. September 01

 

Bundesland Bayern. Koura Bassa, Flüchtling und abgelehnter Asylbewerber aus Kongo wird nach Togo abgeschoben. Da seine Frau, Raimi Mamadou-Bassa derzeit wegen einer Operation im Krankenhaus liegt und die beiden dreijährigen Töchter Mouna und Rouky, bei Pflegeeltern, ist damit die Familie getrennt.

    Die Eheleute waren 1992 bzw. 1994 in die BRD geflohen und wohnten seit Anfang der 90er Jahre in einem Germeringer Flüchtlingsheim am Starnberger Weg. Im Februar 2000 gingen sie mit ihren zweijährigen Zwillingen in die Illegalität, weil sie akut von Abschiebung bedroht waren. Als sie sich zwölf Monate später den Behörden stellen, wurden sie auf Anweisung der Staatsanwaltschaft München in Untersuchungshaft genommen. Die Eltern kamen nach Stadelheim und Aichach, die beiden Töchter in ein Kinderheim bei Putzbrunn.

    Erst nach massiven Protesten der Ausländerreferentin der Stadt Germering, Sibylle Motttebohm-Azzaoui, wird Frau Momodou-Bassa frei gelassen, so daß sie mit ihren Kindern zusammen kommt. Koura Bassa bleibt in Haft, bis Juli 2001 in Untersuchungshaft – danach in Abschiebehaft.

    Nach der Abschiebung von Koura Bassa verliert sich seine Spur. Auch im Jahre 2003 hat seine Familie noch kein Lebenszeichen von ihm erhalten.

SD 30.8.01; e-politik.de 2003; SD 1.8.03

 

4. September 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der russische Gefangene B. befindet sich um ca. 15.00 Uhr in der Ausländerbehörde, um einen Paßantrag auszufüllen. Dabei beschimpfen und beleidigen ihn zwei Polizisten in Anwesenheit der Sachbearbeiterin mit den Worten: "Du Penner, du Kanake, hau endlich ab!"

    Auf dem Rückweg wird er von denselben Beamten mehrfach in den Rücken gestoßen und schließlich in seine Zelle geworfen.

Antirassistische Initiative Berlin

 

8. September 01

 

Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 35 Jahre alter Gefangener für drei Stunden und 40 Minuten in einem besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit maximal eingeschränkt.

    Am 13. September wird der Gefangene abermals für drei Stunden und 45 Minuten "komplett" fixiert.

Antwort der Landesregierung auf eine

Kleine Anfrage der PDS-Fraktion

Drucksache 3/7237

 

10. September 01

 

Im brandenburgischen Rathenow wird ein 23 Jahre alter palästinensischer Flüchtling von zwei Deutschen angegriffen. Mit den Worten "Scheiß Ausländer" packen sie ihn am Hals, drücken ihn gegen eine Mauer, stehlen seine Brieftasche und fliehen.

Opferperspektive (ORB-Videotext 11.9.01);

JWB 19.9.01; Opferperspektive

 

12. September 01

 

Abschiebelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück in Niedersachsen. Einem Flüchtling aus Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste) wird im Haus 10b mitgeteilt, daß er keine Chance auf ein Bleiberecht in der BRD hat. Der Mann, der durch die monatelange Internierung und durch die existentielle Unsicherheit ohnehin psychisch stark angegriffen ist, gerät in große Angst und Verzweiflung. Er geht in sein Zimmer und legt in Selbsttötungsabsicht Feuer. Es entsteht ein Schwelbrand.

    Die alarmierte Feuerwehr kann den Brand im Erdgeschoß des Gebäudes schnell löschen. Zwei Polizisten nehmen den Afrikaner fest, woraufhin sich sechs bis acht andere Flüchtlinge um sie herumstellen, um so die Wegführung des Gefangenen zu verhindern.

    Als polizeiliche Verstärkung in Zivil und Uniform eintrifft und auch noch die protestierenden sechs bis acht Afrikaner festgenommen werden sollen, fliehen diese ins freie Feld. Polizisten jagen mit erhobenen Schlagstöcken hinter ihnen her, schlagen noch auf mindestens einen Fliehenden ein und nehmen zwei Flüchtende fest. Über dem Lager kreist während der gesamten Aktion ein Polizeihubschrauber.

    Der Afrikaner, der in völliger Verzweiflung den Brand verursacht hatte, kommt für zwei Monate und zwei Wochen in Haft.

NOZ 14.9.01;

Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebungen 20.12.01

 

25. September 01

 

Vor dem Flüchtlingsheim im bandenburgischen Spremberg brüllen ein 15-jähriger und ein 19 Jahre alter Deutscher rassistische Parolen und werfen Steine gegen die Scheiben. Als einige BewohnerInnen und Wachschutzleute aus dem Haus herauskommen, fliehen sie.

noch härtere zeiten Okt. 01

 

26. September 01

 

Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern. Armenische Flüchtlinge aus der nahen Flüchtlingsunterkunft werden am Bahnhof von Neonazis beleidigt und angegriffen. Sie erleiden Prellungen.

LOBBI

 

26. September 01

 

Bei einem Abschiebeversuch erleidet der Iraner H. T. am Flughafen einen Zusammenbruch mit Bewußtlosigkeit und wird ärztlich behandelt. Der BGS behauptet, H. T. simuliere, um die Abschiebung zu verhindern, und bringt ihn in Abschiebehaft in die JVA Mannheim. Er muß mehrfach zu Ärzten gebracht werden, die ihn ausschließlich mit Tabletten behandeln. Nach mehr als zwei Monaten weiterer Haft erfolgt seine Entlassung.

    H. T. leidet unter "multiplen psychovegetativen und funktionellen Beschwerden, die eine Verstärkung durch seine soziale Isolation erfahren und die insbesondere einer fachärztlichen Behandlung bedürfen..... Nervenärztlicherseits wird bestätigt, daß sich die Krankheitssymptome in einer ungünstigen Umgebung deutlich verschlechtern. " Auf Grund dieser vom Gesundheitsamt Böblingen attestierten Krankheit durfte H. T. vorher in einer Privatwohnung wohnen.

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim

 

27. September 01

 

Der 21 Jahre alte Kurde Ökkes T. wird nach abgelehntem Asylantrag in die Türkei abgeschoben und in Istanbul direkt der Antiterror-Abteilung überstellt. Zwei Tage lang wird er dann unter schwerer Folter verhört. Er wird nackt ausgezogen, an den Armen aufgehängt, mit Stromstößen gequält und gedemütigt. Ihm wird angedroht, daß er jahrelang inhaftiert bleibe, wenn er nicht bereit sei, als Spitzel für die Behörden zu arbeiten. Aus Angst vor weiterer Folter macht Ökkes T. eine umfassende Aussage. Er kommt jetzt in ein Gefängnis in Istanbul und wird 26 Tage später "auf Bewährung" entlassen.

    Ökkes T. war am 5.11.1998 in der Türkei wegen Propaganda für die PKK zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war, wurde er zunächst freigelassen. Da gelang ihm die Flucht in die BRD, wo er einen Asylantrag stellte.

    Im Januar 2002 gelingt Ökkes T. erneut die Flucht außer Landes. An der österreichisch-deutschen Grenze wird er am 18. Februar von der bayerischen Grenzpolizei im Rahmen einer "Schleierfahndung" festgenommen und auf Antrag der Ausländerbehörde Bad Reichenhall inhaftiert. Ein Amtsge-

richt verurteilt Ökkes T. wegen illegaler Einreise zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Dann wird er nach Österreich zurückgeschoben.

    Von hier aus droht ihm erneut die Abschiebung in die türkische Folter, wie es mit dem kurdischen Flüchtling Ibrahim Toprak im Juni 1996 geschah, der dann zu einer

18-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

(siehe auch: Juni 96)

Pro Asyl 20.2.02;

jW 22.2.02;

Dokumentation vom FRat NieSa, Juli 2002

 

28. September 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Zwei Tage, nachdem die ca. 20 Jahre alte I. X. aus Kamerun bei einem Haftprüfungstermin zu weiteren drei Monaten Gefangenschaft verurteilt wurde, versucht sie sich in der Toilette mit einem elastischen Kleidungsstück zu erhängen. Sie wird entdeckt, als eine Mitgefangene auf der Suche nach ihr eine der Toilettentüren verschlossen findet. Die Mitgefangene holt Hilfe, und I. X. kommt zur Behandlung in das Hellersdorfer Krankenhaus.

    Hier wehrt sie sich vehement gegen die Unterbringung in der Abteilung Psychiatrie. Ein Freund erreicht dann durch Verhandlungen mit den verantwortlichen ÄrztInnen ihre Entlassung.

    Einige Stunden vor dem Erhängungsversuch in der Abschiebehaft hatte I. X. sich mit Aluminiumfolie die Pulsadern verletzt.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;

Pfarrerin W. Berkenfeld

 

September 01

 

Mitten in der Nacht gibt es im niedersächsischen Flüchtlingsheim Wolfenbüttel eine "Razzia", die von betrunkenen Polizeibeamten veranstaltet wird. Diese beginnen, die Zimmer der Flüchtlinge "nach Drogen" zu durchsuchen. Gegen diese Beamten wird später wegen "Verfolgung Unschuldiger" ermittelt.

(siehe auch: 10. Oktober 99)

FRat NieSa Heft 83/84 Jan.. 2002 (Bericht der Betroffenen)

 

1. Oktober 01

 

Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag wird bekannt gegeben, daß sich am heutigen Tag sechs minderjährige Flüchtlinge im Alter von 16 bis 18 Jahren in Abschiebehaft befinden. Drei Gefangene in der JVA Chemnitz, ein Gefangener in der JVA Dresden und zwei Gefangene in der JVA Görlitz.

Sächsisches Staatsministerium des Innern  DS 3/4944

 

1. Oktober 01

 

Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Flüchtling aus Sri Lanka wird abends am Bahnhof von acht oder neun Rechtsextremisten angegriffen und ohnmächtig geprügelt. Die eintreffenden Polizisten bringen den Verletzten ins Flüchtlingsheim zurück. Der Mann hat Blutergüsse an Armen, Beinen und Rücken.

Rechtsextremistische Straftaten (LOBBI)

 

1. Oktober 01

 

Auf der Ausländerbehörde der rheinländischen Stadt Mettmann wird dem 59 Jahre alten Doviodo Adekou aus Togo mitgeteilt, daß er am 12. Oktober abgeschoben werde. Unmittelbar danach betritt ein Vollzugsbeamter den Raum, fixiert seine linke Hand mit einer Handschelle und teilt ihm mit, daß er verhaftet sei. Dann ruft er Verstärkung herein, als ihm nicht gelingt, auch die rechte Hand des Togoers in die Handschelle zu binden. Drei hinzukommende Kollegen pakken Herrn Adekou an den Armen und drücken ihn mit dem Gesicht nach unten auf den Boden. Dann bekommt er einen Faustschlag auf das rechte Auge, das daraufhin stark zu bluten beginnt. In diesem Moment schreit eine anwesende Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde die Beamten an, von Herrn Adekou abzulassen. Ein Vorgesetzter erscheint und veranlaßt, daß ein Krankenwagen gerufen wird.

    Doviodo Adekou kommt in die Klinik Wuppertal-Barmen, wo er stationär bis zum 9. Oktober bleiben wird. Aus dem Bericht des Krankenhauses geht hervor, daß im Auge eine Bulbusruptur mit nachfolgender Glaskörperfraktur entstanden ist.

    Eine Woche vor dieser Mißhandlung war Doviodo Adekou an diesem Auge am Grauen Star operiert worden. Die aktuelle Verletzung führt schließlich zur Erblindung des Auges.

    Gegen Doviodo Adekou wird Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt erstattet. Das Ermittlungsverfahren wird jedoch unter Berücksichtigung der schweren Verletzungen, die Doviodo Adekou erlitten hat, eingestellt.

    Das Ermittlungsverfahren gegen die mißhandelnden Beamten, das durch einen Strafantrag des Rechtsanwalts von Doviodo Adekou vom Januar 2002 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt eingeleitet wurde, wird im Juni 2003 von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

ai-Journal 1.7.03; Schaumburger Ztg 11.7.03;

ai Januar 2004

 

7. Oktober 01

 

Auf dem Bahnhof des bayerischen Neuburg werden zwei chinesische Flüchtlinge, 29 und 30 Jahre alt, von zwei Deutschen zunächst beleidigt, bedroht und dann mit Faustschlägen traktiert. Sie schlagen "wie Berserker" (Polizeiangaben) auf ihre Opfer ein. Während einer der Angreifer den 30-jährigen Chinesen am Boden festhält, tritt der zweite Täter mit den Füßen gegen dessen Kopf.

    Ein Ehepaar, das eingreifen will, wird ebenfalls angegriffen. Erst die Polizei kann die Täter überwältigen.

    Die beiden Chinesen kommen schwer verletzt ins Krankenhaus. Der 30-Jährige hat einen Schädelbasisbruch und Prellungen am ganzen Körper.

    Im September 2002 wird der Haupttäter vom Landgerichts Ingolstadt wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft und der Mittäter zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Strafmildernd, so das Gericht, sei die Tatsache, daß die beiden Asylbewerber an dem Geschehen "nicht ganz unschuldig" seien, hatte der eine von ihnen die beiden Schläger durch eine Kung-Fu-Bewegung "provoziert".

JWB 17.10.01;

AA 26.9.02

 

7. Oktober 01

 

Im sächsischen Altenberg wird eine Person georgischer Herkunft im Grenzbereich zur Tschechischen Republik bei der Festnahme durch den BGS von einem Diensthund gebissen und verletzt.

BT DS 14/8432

 

8. Oktober 01

 

Malchin in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 18 Jahre alter Mann informiert die Polizei telefonisch, daß um 21.00 Uhr das Flüchtlingsheim explodieren wird.

LOBBI

 

8. Oktober 01

 

Flughafen Tegel in Berlin. Die Maschine des Fluges KLM 1822 steht um 9.05 Uhr kurz vor dem Start nach Paris. Im Passagierraum befindet sich eine etwa 30 Jahre alte Nigerianerin. Daß sie in Begleitung eines Polizisten und einer Polizistin ist, läßt vermuten, daß sie nicht freiwillig im Flugzeug sitzt. Diese Vermutung wird den Passagieren zur Gewißheit, als die Frau sich plötzlich bis auf die Unterhose auszieht und schreiend und weinend zum Ausgang läuft. In der Wartehalle wird die sich heftig Wehrende von den PolizistInnen und einer Flughafen-Angestellten in eine Ecke gedrängt und festgenommen.

    Sie wird nicht in das Flugzeug zurückgebracht. Der Pilot der Maschine entschuldigt sich lachend für die Verspätung, die durch den "hysterischen Anfall der Frau" entstanden ist – und läßt die Maschine anrollen.

Antirassistische Initiative Berlin

 

8. Oktober 01

 

Flüchtlingsheim im brandenburgischen Neuruppin. Die 19-jährige Vietnamesin Nguyen Thi Huyens liegt auf ihrer Matratze. Sie ist im 6. Monat schwanger, sie hat starke Schmerzen im Leib und wimmert leise. Als ihr Freund die Heimleiterin anfleht, einen Rettungswagen zu holen, sagt sie ihm, daß sie ihm nicht glaube, und schickt ihn weg.

    Erst auf Bitten anderer HeimbewohnerInnen erklärt sie sich bereit, zunächst einen Arzt zu rufen. Erst dieser fordert dann sofort einen Rettungswagen an, der die Kranke in die Ruppiner Kliniken bringt.

    Die Heimleiterin, die zuvor einen Streit mit Nguyen Thi Huyens hatte, äußert sich zu derartigen Vorwürfen: "Ich habe sie nicht geschubst....Ich würde die Leute ja nicht mal anfassen." Sie habe nur die Deckenlampe und ein von Nguyen Thi Huyens selbst installiertes Türschloß auswechseln wollen. Das habe der Frau "nicht gepaßt und da habe ich die Heimordnung durchgesetzt".

    Auf die Frage, warum nicht sofort ein Rettungswagen geholt wurde, wo doch Nguyen Thi Huyens um das Leben ihres ungeborenen Kindes bangte, antwortet der Betreiber des

Heimes: Eines habe er in der "Branche" gelernt: "Asylanten können immer auch unheimlich gut simulieren."

MAZ 11.10.01

 

9. Oktober 01

 

In der Nacht werden drei irakische Flüchtlinge im sächsischen Chemnitz von fünf Deutschen zunächst rassistisch beschimpft und dann körperlich angegriffen.

    Die 16, 21 und 27 Jahre alten Iraker, die sich mit Holzlatten gegen die Angriffe verteidigen, werden von der hinzukommenden Polizei festgenommen.

JWB 17.10.01; AMAL (apabiz)

 

9. Oktober 01

 

In der mecklenburg-vorpommerschen Ortschaft Kühlungsborn versuchen drei Neonazis, einen armenischen Flüchtling mit dem Auto zu überfahren.

LOBBI

 

10. Oktober 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 40-jähriger Gefangener aus Kasachstan versucht sich zu erhängen.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

15. Oktober 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Alle Gefangenen im 6. Stock des Hauses 2 werden unbekleidet für ca. drei Stunden in einen Duschraum eingesperrt, nachdem die Wachmannschaften entdeckt haben, daß Eisenstäbe am Innengitter eines Aufenthaltsraumes durchgesägt sind. Einigen Gefangenen ist es zudem gelungen, auf das Dach des Gebäudes zu gelangen, von wo aus es für sie allerdings keine weiteren Fluchtmöglichkeiten gibt.

    Während der 3-stündigen Einsperrung finden systematische Durchsuchungen der Zellen und Kleidung der Gefangenen statt.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

18. Oktober 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 24 Jahre alte Ukrainer D. S. unternimmt im Haus II einen Selbsttötungsversuch. Er schneidet sich mit einer Rasierklinge die Pulsadern auf. Mitgefangene entdecken den aus mehreren Wunden Blutenden im Toilettenraum, so daß er rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht werden kann. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kommt er für zwei Tage in den Isoliertrakt – danach wieder in den normalen Vollzug.

    Erst Anfang Januar 2002 wird er aus der Abschiebehaft entlassen.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

21. Oktober 01

 

Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in Reichenbach, im sächsischen Vogtland. Aus einer Gruppe von sieben Deutschen heraus werden abends um 21.30 Uhr drei mit Benzin gefüllte Bierflaschen gegen das Wohnheim geworfen. Wachleute können den Brand so frühzeitig löschen, daß von den 50 HeimbewohnerInnen niemand verletzt wird.

    Die Täter, ein 30-jähriger Mann und sechs Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, werden bei ihrem darauffolgenden Überfall auf einen China-Imbiß von der Polizei gestellt und festgenommen. Gegen alle werden Haftbefehle wegen schwerer Brandstiftung gestellt.

netzzeitung.de 21.10.01; taz 23.10.01;

jW 26.10.01; NW 23.10.01

 

23. Oktober 01

 

Flüchtlingsheim Flämingstraße 17 in der Stadt Brandenburg. Ein 33 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber aus Vietnam versucht sich umzubringen, indem er die Menge seines vom Arzt verordneten Schlafmittels in 10-facher Dosierung hinunterschluckt.

    In einem seiner beiden Abschiedsbriefe schreibt er, daß er versuchen wird, sich von seinem Schicksal zu befreien, so wie es auch der Vietnamesin in Mespelbrunn gelungen ist. (siehe auch: 19. Juli 01)

    Seit er im Juli 1998 nach Brandenburg kam, fühlte er sich behördlich drangsaliert, schikaniert und polizeilich verfolgt.

    700 Meter vom Heim entfernt liegt der Supermarkt "Superspar", wo er seine Lebensmittelscheine gegen Lebensmittel eintauschen kann. Vor diesem Gebäude befinden sich auch Stände von vietnamesischen Kleinhändlern. Auf dem Vorplatz und auch im Supermarkt geriet er mehrmals in Kontrollen. Es passierte einmal, daß er in Handschellen – zusammen mit anderen Vietnamesen – ins Polizeirevier gebracht wurde. Dort wurden Fotos von ihm gemacht, und erst acht Stunden später kam er wieder frei.

    Die Leitung des Supermarktes sprach ein Hausverbot aufgrund des Vorwurfes "Hausfriedensbruch" und "Beschmieren der Wände" aus. Bei Zuwiderhandlung drohte ihm eine Geldstrafe von 500 DM: Als er sich juristisch dagegen wehrte, gewann er den Gerichtsprozeß.

    Im Jahre 1999 wurde sein wertvollster Gegenstand, ein Fahrrad, von einem Polizisten konfisziert ohne daß er eine Quittung erhielt. Er hat es bis heute nicht zurückbekommen.

    Wegen Widerstands gegen zwei Polizisten stand er im Jahre 2000 erneut vor Gericht. Auch hier erhielt er keine Strafe.

    Im April 2001 durchsuchten Polizisten und Zollfahnder sein Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft – ohne, daß Belastungsmaterial gegen ihn gefunden wurde. An diesem Tag wurde ihm verboten, das Heim zu verlassen.

    Er war verzweifelt, weil er einerseits von den Behörden verfolgt wurde und andererseits seine Duldung seit Monaten immer nur um eine (!) Woche verlängert wurde. Er hatte große Angst, daß die Ausländerbehörde ihre oft ausgesprochene Drohung wahr werden ließ und ihn alleine, ohne seine Frau und seine zwei kleinen Kinder, abschieben würde.

    Schon im August sah er keinen Weg mehr für sich. In einem Brief schrieb er: "Obwohl ich gutmütig bin, begegne ich nur Böse....Ich suche nach dem Tod während meiner Zeit in der Bundesrepublik Deutschland", und er bot sogar die Organe seines Körpers für Transplantationen oder Forschung an.

    Nach dem Selbsttötungsversuch am 22. Oktober wird er am 14. November aus der Landesklinik Brandenburg entlassen. Seine psychiatrische Therapie wird mit Medikamenten fortgesetzt. Die vorher immer nur für eine Woche ausgestellte Duldung wird bis zum März 2002 befristet.

Bericht des Betroffenen; Antirassistische Initiative Berlin

 

25. Oktober 01

 

Guben in Brandenburg. Ein 28 Jahre alter Georgier ertrinkt in dem polnisch-deutschen Grenzfluß Neiße. Kurz vor Erreichen des deutschen Ufers war er in den Fluten verschwunden. Nach einer zweistündigen Suche wird sein Körper in der Nähe eines Wehres aus dem Wasser geborgen.

ND 27.10.01; BT DS 14/8432

 

26. Oktober 01

 

In den Morgenstunden wird auf die Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Neukirchen–Wald ein Brandanschlag verübt. Zwei Frauen erwachen durch den beißenden Rauch und können so Alarm schlagen. Die 52 BewohnerInnen aus dem Irak und dem ehemaligen Jugoslawien kommen mit dem Schrekken davon.

    Eine 21jährige Irakerin erleidet einen Schwächeanfall.

JWB 7.11.01

 

27. Oktober 01

 

Dessau in Sachsen-Anhalt. Ein syrischer Asylbewerber wird vor einem Hauseingang von zwei Männern festgehalten und geschlagen. Die Angreifer begründen ihren Angriff damit, daß der Syrer sie zu lange angeschaut habe.

Rechtsextremistische Straftaten

(Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt Dessau)

 

27. Oktober 01

 

Ein 42-jähriger vietnamesischer Flüchtling, der seit mehreren Jahren in Zella-Mehlis lebt, wird in Suhl von deutschen Neonazis angegriffen, getreten und zusammen geschlagen. Er wird so schwer verletzt, daß er in stationäre Behandlung kommt.

    Schlimmer als die körperlichen Verletzungen sind für ihn die seelischen Traumen. Herr D. leidet noch ein Jahr später unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Angstzuständen. Er traut sich nicht mehr, abends ohne Begleitung auf die Straße zu gehen. Er kann seiner Arbeit auch nach Monaten nicht mehr nachgehen. Daher wird ihm gekündigt.

    Die Folge davon sind – statt vierteljährliche – nunmehr monatliche Duldungserteilungen. Seine seelische Situation spitzt sich zu – und die Ausländerbehörde Meiningen bereitet seine Abschiebung vor. Es bestehe ein "öffentliches Interesse", den Aufenhalt D.s möglichst unverzüglich zu beenden, da er deutsche Belange störe, heißt es in dem Bescheid der Ausländerbehörde. Am 29. Juli 2003 erfolgt seine Abschiebung.

ABAD Thüringen;

ND 18.7.03; JWB 13.8.03

 

30. Oktober 01

 

Im brandenburgischen Rathenow werden zwei sudanesische Flüchtlinge, der 30-jährige Oussama K. und der 34 Jahre alte Walid A., am Märkischen Markt von drei deutschen Rechtsradikalen angegriffen. "Wir müssen den Buckel krumm machen und ihr kriegt alles in den Arsch geschoben", "Nigger, was machst du hier?" wird Walid A. gefragt und unmittelbar danach von einem der Skins geschlagen und getreten. Die beiden anderen Deutschen attackieren Oussama K. und schlagen ihn von vorne und von hinten. Er geht zu Boden, kann sich aufrappeln und mit Hilfe seines Fahrrades flüchten.

    Noch am selben Abend erstatten die beiden Sudanesen Anzeige und lassen sich ihre Verletzungen an den Oberkörpern, an den Beinen und Armen von einem Arzt attestieren.

    Für Oussama K. ist es das zweite Mal, daß er rassistische Attacken mitten im Stadtzentrum erlebt. Er muß sich nach diesem Überfall in psychotherapeutische Behandlung begeben.

    Die Täter werden wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung kurzfristig festgenommen, kommen dann aber wieder auf freien Fuß.

    Im August 2002 verurteilt das Amtsgericht Rathenow zwei der Täter zu Bewährungsstrafen von zwölf und sieben Monaten und kleinen Geldstrafen – und einen Täter zu einer Verwarnung mit einer Geldstrafe.

Opferperspektive; RA 1.11.01; BeZ 1.11.01;

taz 3.11.01; ND 3.11.01;

RA 6.11.01; JWB 7.11.01;

MAZ 15.8.02; FR 16.8.02

 

30. Oktober 01

 

Braunschweig in Niedersachsen. Ein Asylbewerber aus der Demokratischen Republik Kongo bringt morgens seinen Sohn zur Schule, als er von zwei Neonazis angesprochen wird. "Ich mag deine Hautfarbe nicht", sagt der eine und im gleichen Moment bekommt der Afrikaner Faustschläge ins Gesicht, so daß ihm die Unterlippe platzt.

    Als einer der Angreifer seinem Schäferhundmischling den Maulkorb abnimmt, um ihn auf den Kongolesen zu hetzen, greifen Passanten ein und verhindern Schlimmeres.

    Die 18-jährigen Täter aus Braunschweig und Bad Gandersheim sind der Polizei wegen Körperverletzung und Volkverhetzung bekannt. Einer von ihnen wird in Haft genommen.

JWB 7.11.01

 

3. November 01

 

Überfall auf eine Flüchtlingsunterkunft im südhessischen Seeheim-Jugenheim. Sechs Männer stürmen das Haus, treten eine Zimmertür ein und greifen eine 58 Jahre alte Iranerin und ihre beiden Söhne an. Sie traktieren die Flüchtlinge mit Faustschlägen und Fußtritten und brüllen dabei rassistische und antimuslimische Parolen. Während die Söhne nur leicht verletzt werden, muß ihre Mutter mit Halsverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.

    Vier Rußlanddeutsche werden unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Rechtsextremistische Tatmotive werden überprüft.

BeZ 5.11.01; taz 5.11.01; JWB 14.11.01

 

5. November 01

 

Der 36 Jahre alte togoische Flüchtling B. wird aus Nordrhein-Westfalen über Ghana nach Lomé abgeschoben. Eine Woche nach der Ankunft wird er nachts um 2.00 Uhr in seinem Hause festgenommen und in das Zivilgefängnis von Lomé gebracht. Dort wird er regelmäßig geschlagen und zur Zwangsarbeit im Garten eingeteilt. Durch ein Arrangement von Freunden mit einem Wächter kann er nach zwei Wochen fliehen.

    Er lebt wieder in Deutschland und wird wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung auch im Januar 2004 noch behandelt. Narben am Hinterkopf und Rückenprobleme zeugen von der erlittenen Folter in Togo.

Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin

 

6. November 01

 

Mecklenburg-Vorpommern. 35 Flüchtlinge besuchen das Sozialamt in Stralsund, protestieren gegen die unzumutbaren Lebensbedingungen und fordern ein Gespräch mit den Ver-antwortlichen. Der Sachbearbeiter, der zunächst nur bereit ist, mit zwei Delegierten zu reden, überlegt es sich anders und holt die Polizei.

    Diese räumt das Sozialamt mit brutaler Gewalt unter dem Einsatz von Hunden. Fünf Flüchtlinge werden festgenommen. Ein Flüchtling wird zusammengeschlagen und dann frei gelassen.

LOBBI

 

9. November 01

 

Der 41 Jahre alte Ngoz-Dung Hoang aus Vietnam stürzt sich in Selbsttötungsabsicht vom Parkdeck des Einkaufszentrums "Clou" am Berliner Kurt-Schumacher-Platz und erleidet tödliche Verletzungen.

    Herrn Hoang, der sich seit langem in psychiatrischer Behandlung befand, drohte die Abschiebung aus Deutschland.

Antirassistische Initiative Berlin

 

13. November 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 17 Jahre alte algerische Flüchtling A. B. versucht, sich am Türrahmen der Toilette zu erhängen. Er wird dort zufällig um 3.30 Uhr von einem Mitgefangenen gefunden. A. B. kommt in die Psychiatrie des Wilhelm-Griesinger-Krankenhauses und wird zwei Tage später aus dem Krankenhaus entlassen.

    Der Selbsttötungsversuch des A.B. ist der Höhepunkt einer Kette sehr belastender Geschehnisse. Sein Asylantrag ist unanfechtbar abgelehnt worden. Am 1. Juli erfolgt seine Festnahme in Berlin wegen Verletzung der Residenzpflicht und nicht erlaubten Aufenthalts. Er erlebt die Haft in panischer Angst vor der Abschiebung. Und obwohl ein externer Arzt seine psychische Labilität attestiert und ein Jugendheim schriftlich versichert, ihn aufnehmen zu können, verlängert das Amtsgericht Schöneberg die Haft für den 17-Jährigen um weitere drei Monate.

    Am 7. November bittet A. B. beim Polizeiärztlichen Dienst um eine Behandlung seiner schweren Grippe. Er wird dort ohne Therapie in eine Einzelzelle gesperrt. Als er sich zweimal meldet und wieder um eine medizinische Behandlung oder eben um eine Rückverlegung auf seine Etage bittet, stürzt der Sanitäter wutentbrannt in die Zelle, beschimpft ihn rassistisch und versetzt ihm einen Faustschlag vor die Brust. Dann wird er ohne Behandlung auf seine Etage zurückgebracht.

    Auf seine Anzeige gegen den Sanitäter wegen Körperverletzung im Amt gibt es Ende Dezember keine Reaktion von Seiten der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft.

Pfarrer D. Ziebarth;

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

14. November 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein Gefangener, der aus einem der Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) stammt, wird aus der Haft entlassen. Der 38-Jährige hat einen 14-tägigen Hungerstreik und einen 11-tägigen Durststreik hinter sich – ein Freund bringt ihn umgehend in ein Berliner Krankenhaus.

    14 Tage vorher hatte er beschlossen, nicht mehr weiterzuleben, und hatte die Nahrungsannahme fortan verweigert. Am dritten Hungerstreik-Tag erklärte er schriftlich, daß er ab sofort nichts mehr trinken werde.

    Während des gesamten Hunger- und Durststreikes wurden ihm Medikamente gegen seine schweren Kopfschmerzen verweigert. Stattdessen wurde ihm immer wieder gesagt, wenn er essen und trinken würde, dann bekäme er auch Kopfschmerztabletten.

    Die medizinische "Sorgfaltspflicht" des Polizeiärztlichen Dienstes beschränkte sich auf Gewichts- und Blutdruckmessungen. Vom 10. bis 12. November blieb der Mann auf seinem Bett liegen – er konnte nicht mehr aufstehen. Am

12. November drohte ihm der Sanitäter eine Verlegung ins Haftkrankenhaus Moabit mit dort stattfindender Zwangsernährung und Zwangsinfusionen an.

    Am 13. November, dem 10. (!) Tag des Durststreiks, versuchte die Ärztin des Polizeiärztlichen Dienstes erstmals eine Blutentnahme, die aufgrund der Austrocknung des Körpers nur schwer gelang.

    Bei seiner Entlassung am nächsten Tag hat der Mann

16 kg Körpergewicht verloren und befindet sich in einem lebensgefährlichen Zustand. Nach dem Krankenhaus-Aufenthalt leidet er auch Monate später noch unter Orientierungs- und Konzentrationsschwierigkeiten, ihm fehlt die Lebensenergie, und er ist in ständiger Angst. Er begibt sich in psychiatrische Behandlung.

Bericht des Betroffenen

 

14. November 01

 

Zur Zeit befinden sich mindestens neun minderjährige Gefangene im Alter von 15 bis 17 Jahren im Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin 14.11.01

 

15. November 01

 

Wadern im Saarland. Morgens um 4.00 Uhr werden die Angehörigen der kurdischen Flüchtlingsfamilie Özdemir aus dem Schlaf gerissen – sie sollen abgeschoben werden.

    Die Menschen bekommen eine Viertelstunde Zeit, ihre Sachen zu packen. Mindestens 25 Polizeibeamte befinden sich in der Wohnung und bewachen die Erwachsenen wie die Kinder. Als die 17-jährige Tochter Nazife die Badezimmertür hinter sich abschließt, zerschlägt einer der Beamten die Glasscheibe, die mit lautem Knall zerbirst. Frau Sitti Özdemir bricht daraufhin zusammen und wird in Begleitung von vier Polizisten in das Krankenhaus gebracht.

    Herr Abdulhakim Özdemir wird barfuß und im Schlafanzug abgeführt. Er wird zusammen mit seinen Töchtern Nazife (17 Jahre alt) und Kadrai (21 Jahre alt) und seinen Söhnen Isaak (11 Jahre alt), Jakub (13 Jahre alt) und Abdullah (15 Jahre alt) mit einem Bus zum Flughafen Düsseldorf gebracht.

    Auch Frau Özdemir wird nach notärztlicher Versorgung im Krankenwagen und in polizeilicher Begleitung zum Flughafen gebracht.

    Familie Özdemir hatte seit 14 Jahren in der BRD gelebt. Den beiden Söhnen Tahsin (19 Jahre alt) und Emrullah (24 Jahre alt) bleibt die Abschiebung vorerst erspart.

(siehe auch: 1. Juli 02)

    Am 1. September 2003 gibt Emrullah Özdemir bekannt, daß seine Schwestern Kadrai und Nazife in den nächsten Tagen zurückkehren werden und dann an der "55. Mahnwache für die Rückkehr der Familie Özdemir" teilnehmen werden. Dieser "große Teilerfolg" konnte durch lange und zähe Verhandlungen des Unterstützerkreises mit dem saarländischen Innenministerium erreicht werden. Im Gegenzug mußte sich der Unterstützerkreis für die Übernahme der Kosten des Aufenthaltes verpflichten.

    Später gelingt es den UnterstützerInnen, auch die jüngeren Brüder Isaak, Jakub und Abdullah zurück nach Deutschland zu holen. Die Eltern jedoch sind auch im Jahre 2013 noch in der Türkei.

    Allein aus dem Gefühl der großen und Jahrzehnte lang erlebten existentiellen Verunsicherung heraus bemüht sich Nazife Özdemir um die deutsche Staatsangehörigkeit, die ihr im Jahre 2013 zugesprochen wird.

JWB 21.11.01; AKTION 3.WELT Saar 21.11.01;

miruzlav.de/oezdemir/; familie-oezdemir.de;
Unterstützerkreis für die Rückkehr der Familie Özdemir 1.9.03;
Saarbrücker Ztg 25.7.13

 

21. November 01

 

In der Nacht wird die gläserne Eingangstür des Flüchtlingsheimes des bayerischen Aystetten eingeschlagen und eine brennbare Flüssigkeit ausgegossen und angezündet. Ein Nachbar entdeckt das Feuer, und es gelingt ihm zusammen mit einigen BewohnerInnen, die Flammen zu löschen. Alle 46 Flüchtlinge kommen mit dem Schrecken davon.

    Gegen drei Tatverdächtige im Alter von 15, 17 und 18 Jahren wird Haftbefehl erlassen.

    Im Juli 2002 werden zwei Täter wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu sechs Jahren Jugendstrafe und der jetzt 19-Jährige zu drei Jahren Gefängnis wegen Beihilfe verurteilt.

BeZ 22.11.01; SZ 22.11.01; FR 22.11.01;

FR 23.11.01; JWB 28.11.01; FR 18.7.02;

FR 26.7.02; BeZ 26.7.02; taz 26.7.02;

JWB 7.8.02; NN 27.8.02

 

21. November 01

 

Im sächsischen Neusalza-Spremberg im deutsch-tschechischen Grenzbereich wird ein Vietnamese "nach Angriff und Flucht" durch den "Einsatz einer Schußwaffe" verletzt.

BT DS 14/8432

 

24. November 01

 

Bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft im baden-württembergischen Benningen wird das gesamte Untergeschoß des Gebäudes zerstört. Vier der 59 BewohnerInnen aus Afrika, China, dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei müssen mit dem Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus. Erste Hinweise deuten auf Brandstiftung.

JWB 5.12.01

 

25. November 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Die 17-jährige M. X. aus Kamerun versucht, sich morgens um 6.00 Uhr an einem Querbalken der Dusche zu erhängen. Nach einem kurzen Aufenthalt im Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus (Psychiatrie) wird sie entlassen.

    M. X. saß bereits seit Anfang des Jahres in Abschiebehaft und hatte schon mehrmals versucht, sich zu töten.

Lucia Witte,

Missionsschwester von Afrika, Seelsorgedienst Abschiebehaft;

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

28. November 01

 

Eine 27 Jahre alte Kurdin wird von ihrem Arbeitsplatz, einer Bäckerei im baden-württembergischen Schönaich, von der Polizei weggeholt und in die Türkei abgeschoben.

    Sie meldet sich zwei Wochen später bei ihrer ehemaligen Arbeitgeberin und berichtet, daß sie nach der Ankunft in Istanbul fünf Tage lang in Untersuchungshaft kam. Nach ihrer Freilassung floh sie aus Angst vor weiteren Repressalien nach Anatolien.

JWB 26.12.01

 

29. November 01

 

Berlin. Kurz vor dem Beginn einer Demonstration gegen das geplante Zuwanderungsgesetz und die Anti-Terror-Gesetze fliegt eine Flasche durch die Luft und trifft eine Asylbewerberin aus Kamerun am Kopf. Sie blutet stark, nimmt aber trotzdem weiter an der Demonstration teil.

The Flüchtlings Voice No. 4 Dez. 01

 

30. November 01

 

Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (ZABH). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein 30 Jahre alter Gefangener für drei Stunden und 30 Minuten in einem besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit maximal eingeschränkt.

    Am 20. Dezember wird der Gefangene abermals für eine Stunde und 55 Minuten "komplett" fixiert.

Antwort der Landesregierung auf eine

Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237

 

November 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein Sanitäter bestellt innerhalb von fünf Tagen zweimal die 17-jährige Julia Z. zu sich und mißbraucht sie sexuell unter dem Vorwand, ihre Rückenschmerzen zu behandeln.

    Im Oktober 2004 wird der 37 Jahre alte Polizeisanitäter vom Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten zu einer 11-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Julia Z., die vor Jahren abgeschoben worden war, mußte zu dem Prozeß aus Kaliningrad eingeflogen werden.

BeZ 22.10.04; BM 22.10.04

 

1. Dezember 01

 

Rendsburg in Schleswig-Holstein. Aus einem Mehrfamilienhaus, in dem größtenteils Flüchtlingsfamilien untergebracht sind, müssen alle 30 BewohnerInnen evakuiert werden, nachdem ein Feuer ausgebrochen ist. Ein Kind kommt mit dem Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus.

    Die Kriminalpolizei nimmt vier Hausbewohner unter dem Verdacht auf Brandstiftung fest.

JWB 12.12.01

 

2. Dezember 01

 

In der Hamburger Untersuchungshaftanstalt begeht ein 16 Jahre alter Abschiebegefangener einen Suizidversuch.

Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469

 

3. Dezember 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 28 Jahre alte Albaner Zenun Ruhnani klagt seit dem Abend des gestrigen Tages über plötzlich aufgetretene sehr starke Bauch- und Brustschmerzen und Übelkeit; er hat Luftnot und Schweißausbrüche. Er bekam von einem Krankenpfleger Tropfen gegen die Übelkeit und ansonsten keine weitere, ärztlich fachgerechte Behandlung.

    Der Kranke telefonierte mit seiner Freundin und bat diese, im Abschiebegefängnis anzurufen und seine Notlage zu erklären. Als nichts geschah, rief er selbst am frühen Morgen gegen 3.00 Uhr die Polizei an und bat diese, dafür zu sorgen, daß er ärztliche Hilfe bekommt. Es kam keine Hilfe, sondern ein Beamter des Abschiebegefängnisses und drohte ihm mit einer Anzeige für den Fall, daß er noch einmal die Polizei rufen würde. Zenun Ruhnani bekam blutiges Erbrechen und Kreislaufinstabilität.

    Um 7.30 Uhr kam ein Sanitäter und verabreichte ihm Medikamente. Um 12.00 Uhr – zwölf Stunden nach dem Auftreten der akuten Krankheitssymptome – wird er der Ärztin des Gefängnisses vorgestellt, die ihm krampflösende Zäpfchen verordnet. Blut-Untersuchungen oder EKG finden nicht statt.

    Die Mitgefangenen des Kranken weisen die Beamten immer wieder auf den schlechten Gesundheitszustand des Albaners hin.

    Als sich um ca. 21.00 Uhr ein Seelsorger zufällig im Zellentrakt aufhält, wird er von Mitgefangenen zu dem Kranken gebracht. Dieser liegt vor Schmerzen gekrümmt auf seinem Bett. Die akute Notlage ist für den Pfarrer offensichtlich, und er informiert umgehend ein ärztliches Mitglied des Beirates der Anstalt.

    Währenddessen bittet Zenun Ruhnani seine Mitgefangenen, die Zelle zu verlassen und zündet sein Bettzeug an, um so auf seine Notsituation aufmerksam zu machen. Nun erst werden die Beamten initiativ.

    Gegen 22.00 Uhr werden ihm die Hände mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt. Seine Bitte, ihn wegen der unerträglichen Schmerzen nur mit einer Hand an einen Beamten zu fesseln, um sich mit der anderen seinen schmerzenden Bauch halten zu können, wird abgelehnt. Mit einem Polizeifahrzeug wird er ins Krankenhaus Köpenick gebracht, und erst in der Rettungsstelle sorgt die diensthabende Ärztin für seine sofortige Entfesselung. Als Ursache für die schweren klinischen Symptome des Mannes wird ein Herzinfarkt (!) diagnostiziert.

    Durch diese viel zu späte Erkennung des Infarktes sind schwere und irreversible Herzmuskelschäden entstanden, so daß er lebenslang eine Leistungseinschränkung und eine mindere Lebensqualität haben wird. Seine Lebenserwartung ist reduziert.

    Da Zenun Ruhnani erblich vorbelastet ist – seine Mutter starb mit 40 Jahren an einem Herzinfarkt – hätte eine frühzeitige medizinische Untersuchung mit einer ärztlich fachgerechten Anamnese die schweren bleibenden Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern können.

    Am 16. Januar stellt die Rechtsanwältin von Zenun Ruhnani in seinem Namen Strafantrag und Strafanzeige gegen die diensthabenden Beamten und Pfleger sowie gegen die Polizeiärztin.

    Zenun Ruhnani kommt nach der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine Rehabilitationseinrichtung nach Ranke. Hier wird attestiert, daß er "für mindestens drei Monate keinen psychischen und unkontrollierten Belastungen ausgesetzt werden darf, da derartige Situationen eine Re-Stenose (erneute Infarktgefahr, ARI) begünstigen könnten."

    Schon zwei Monate später wird der Polizeiärztliche Dienst von der Ausländerbehörde beauftragt, die Reise- und Flugfähigkeit von Zenun Ruhnani zu überprüfen. Es soll ihn also die Dienststelle untersuchen, deren MitarbeiterInnen durch Unterlassung und Fehlverhalten zu dem schweren Krankheitszustand von Zenun Ruhnani geführt haben.

    Es scheint offensichtlich, daß durch die Abschiebung von Zenun Ruhnani vor Beendigung des Strafverfahrens vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, die zur Niederschlagung desselben führen würden.

    Am 17. Dezember 2004 findet der Prozeß wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die verantwortliche Gefängnisärztin im Strafgericht Berlin-Moabit statt. Schon die Verhandlungsführung des Richters läßt das Ende des Verfahrens ahnen. Zenun Ruhnani, der nur gebrochen deutsch spricht, wird ins Kreuzverhör genommen – mit der deutschen Ärztin, der Angeklagten, plauscht der Richter freundlich. Der Prozeß endet mit dem Vergleich einer Zahlung von 1000 Euro der Ärztin an Zenun Ruhnani bei Verzicht auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.

Antirassistische Initiative Berlin; Pfarrer D. Ziebarth;

AG Medizin im FRat Berlin; taz 18.1.05

 

6. Dezember 01

 

Gegen 17.30 schlagen Unbekannte die Eingangtür des Flüchtlingsheimes Ellerau in Schleswig-Holstein ein. Dann zerbrechen sie ein Glasgefäß mit einer brennbaren Flüssigkeit und flüchten.

JWB 19./26.12.01

 

12. Dezember 01

 

Um 14.23 Uhr werden die Apparate auf einer Intensiv-Station der Hamburger Universitätskliniken Eppendorf abgestellt, und der Tod von Michael Paul Nwabuisi (Achidi John) wird öffentlich bekannt gemacht.

    Drei Tage vorher war der 19-jährige abgelehnte Asylbewerber aus Kamerun festgenommen worden. Schon auf dem Weg in das Rechtsmedizinische Institut der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf  brach er zusammen. Dennoch wurde er im Institut aufgefordert, das Brechmittel Ipecacuanha zu trinken. Er ließ sich fallen und schrie: "I will die, I will die". Die zuständige Ärztin ließ ihn von zwei Polizeibeamten niederdrücken. Da er in Panik geriet, orderte sie eine zweite Streifenwagenbesatzung an. Jetzt hielten insgesamt fünf Polizisten Michael Paul Nwabuisi an seinem Stuhl fest, und die Medizinerin versuchte, ihm eine Magensonde über die Nase einzuführen. Dieses gelang erst beim dritten Versuch, so daß 30 Milliliter Ipecacuanha-Sirup und 800 Milliliter Wasser eingeflößt werden konnten.

    Michael Paul Nwabuisi war inzwischen besinnungslos, und als ein Arzt drei Minuten später Herzstillstand feststellte, waren die Hirnschäden so groß, daß eine Wiederbelebung aus dem tiefen Koma nicht mehr gelang.

    Auf der Intensiv-Station wurden Michael Paul Nwabuisi 41 Crack-Kügelchen aus dem Magen-Darm-Trakt entfernt.

    Trotz des Todesfalles, der allein durch die verordneten Zwangsmaßnahmen eingetreten ist, werden die Brechmit-

teleinsätze in Hamburg bei mutmaßlichen Drogen-Dealern unvermindert fortgeführt.

    Im April 2002 wird bekannt, daß der 19-jährige Michael Paul Nwabuisi herzkrank gewesen sei. Bei der feingewebigen Untersuchung der Leiche sei festgestellt worden, daß er in den Monaten vor seinem gewaltsamen Tod mehrere kleine Herzinfarkte hatte, die allerdings nicht bekannt gewesen seien. Daß diese Infarkte allerdings zum Tod geführt haben sollen, bezweifelt die Anwältin von Michael Paul Nwabuisi, denn intensivmedizinische Untersuchungen haben ergeben, daß das Herz nach der Reanimation wieder geschlagen habe, bis der Hirntod festgestellt wurde.

    Die Staatsanwaltschaft leitet sogenannte Vorermittlungen ein und kommt zu dem Ergebnis: Kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen.

    Zwei Klageerzwingungsverfahren der Eltern des Getöteten, um neue Untersuchungen der Todesumstände von Michael Paul Nwabuisi zu erreichen, werden im Februar und im Juli 2002 vom Oberlandesgericht Hamburg abgewiesen, weil es keine Hinweise auf einen "Gesetzesverstoß von Polizisten, Ärzten und anderer Personen" gebe. Die Anwältin erwägt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

    Am 11. Juli 2006 entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), daß die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die juristische Analyse ergibt, daß das Abwarten auf das natürliche Ausscheiden der Beweismittel (Stuhlgang) der mildere Weg ist; die gewaltsame Einführung eines Plastikschlauches und die Eingabe von Brechreiz erzeugenden Mitteln sei dagegen eine "inhumane und erniedrigende Behandlung". Nichtsdestotrotz bleibt die "freiwillige" Vergabe von Brechmitteln weiterhin zulässig.

    Dieses Urteil des EGMR beruht auf der Entscheidung im Falle "Jalloh gegen Deutschland". Dem Kläger Abu Bakah Jalloh, dem im Jahre 1993 (!) zwangsweise und mit brutalster Gewalt Brechmittel eingegeben wurden, muß die BRD 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

HA 10.12.01; HA 13.12.01; jW 13.12.01; FR 13.12.01;

 taz 13.12.01; HA 14.12.01; TS 27.12.01;

Kampagne gegen Brechmitteleinsätze; BeZ 22.4.02;

taz-Hamburg 1.8.03; Polizeiübergriffe 2000-2003;

taz 12.7.06; HA 27.7.06;

taz 28.7.06; Pressestelle Hamburger Senat 1.8.06

 

13. Dezember 01

 

Herr G., Flüchtling aus Armenien, der in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz lebt, wird ins armenische Konsulat gebracht und dort in verschiedenen Sprachen befragt. Auf die Frage nach seiner Religion antwortet er, daß sein Vater Moslem sei und seine Mutter Armenierin. Diese Äußerung wird ihm als Lüge unterstellt, und nach einem kurzen Gespräch zwischen dem Konsulatsmitarbeiter und einem deutschen Beamten der Clearingstelle wird er von zwei uniformierten Polizisten und dem Clearingstellen-Mitarbeiter auf die Toilette geführt. Hier öffnet der deutsche Beamte die Hose von Herrn G., um zu prüfen, ob er beschnitten ist.

    Da 94% der Armenier als Christen nicht beschnitten sind, dieser Mann allerdings beschnitten ist, geht die Behörde davon aus, daß der Mann falsche Papiere bei sich hat.

JWB 1.2.02; Pro Asyl 4.2.02;

BeZ 5.2.02; FR 6.2.02; Pro Asyl 4.8.03

 

17. Dezember 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 27 Jahre alter Russe versucht, sich im Treppenhaus auf dem Weg zur Freistunde zu erhängen. Die hinzukommenden Beamten können dies verhindern – er kommt daraufhin in eine Isolierzelle.

    Dort begeht er am 24. Dezember einen weiteren Selbsttötungsversuch. In der dazugehörigen Toilette versucht er, sich an einer Metallstrebe mit einer aus der Kleidung hergestellten Schlinge erneut zu erhängen. Er wird ohnmächtig und erwacht mit einer Sauerstoffmaske. Nach einem eintägigen Aufenthalt im Krankenhaus Neukölln wird er in den Isoliertrakt des Abschiebegefängnisses zurückgebracht.

    Sein ursprünglich auf den 7. Januar 2002 datierter Haftprüfungstermin wird auf den 27.12.01 vorgezogen – das Gericht beschließt seine Entlassung. Der 27-Jährige begibt sich dann freiwillig in eine Klinik nach Biesdorf, wo er sich einer Psychotherapie unterzieht.

Antirassistische Initiative Berlin;

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

23. Dezember 01

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Hofgang. Weil die Bewachungsbeamten sich nicht warm genug angezogen haben, treiben sie die Gefangenen an, ihren Hofgang

(1 Stunde pro Tag) schneller zu beenden. Dabei wird der

24-jährige Palästinenser aus dem Libanon H. K. von einem Beamten geschubst und beschimpft. H. K. verlangt daraufhin dessen Namen. Auch oben auf der Etage wird er noch einmal von dem Beamten geschubst.

    Die Anzeige wegen Beleidigung, die H. K. schließlich einreicht, verschwindet. Statt dessen taucht eine Anzeige des Beamten auf, weil H. K. den Satz "Ihr seid alle Judensäue, die man vergasen müsste!" gegen ihn geäußert haben soll.

    Beim Prozeß vor dem Amtsgericht Tiergarten, der im Oktober 2002 stattfindet, sagen noch zwei Belastungszeugen (Kollegen des Beamten) und ein Gegenzeuge (Pfarrer Zie-barth) aus. Die Widersprüche der Beamten sind dermaßen groß, daß das Verfahren eingestellt wird. H. K. muß seine Rechtsanwaltskosten tragen. Für den Fall, daß er den Verleumdungsprozeß verloren hätte, hätte ihm direkt die Ausweisung gedroht.

Pfarrer D. Ziebarth

 

25. Dezember 01

 

Bundesland Baden-Württemberg. Der Rom Gezirn Berisha befindet sich in der Psychiatrie und verletzt sich mit einem Messer. Es ist nicht das erste Mal, daß er sich umbringen will und er hat sich deshalb schon öfter verletzt. Diesmal gelingt es seiner Frau Filoreta, ihm das Messer wegzunehmen.

    Die 34 Jahre alte Filoreta Berisha und ihr Mann Gezrin waren vor 12 Jahren mit ihren Kindern Amarildo (heute 12 Jahre alt) und Mariglen (heute 14 Jahre alt, geistig behindert) in die BRD geflohen, weil sie rassistisch verfolgt und bedroht worden waren. Der Sohn Fabian (7 Jahre alt) ist in Deutschland geboren. Nach anfänglicher Stabilisierung durch die scheinbar gesicherte Lebenssituation der Familie, geht es vor allem Gezirn Berisha mit zunehmender Abschiebebedrohung immer schlechter.

    Im März 2002 wird die Roma-Familie ins Kirchenasyl aufgenommen.

AK Asyl BaWü, Rundbrief Nr. 2/2002

 

Ende Dezember 01

 

Der 30-jährige armenische Asylbewerber Arthur Vardanian erhält einen Brief von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Es ist eine "Ladung zum Strafantritt". Er soll sich am 17. Januar 2002 in der Justizvollzugsanstalt Waldeck einfinden, um seine viermonatige Haftstrafe anzutreten.

    Sein "Verbrechen" ist ein wiederholter "Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz" (Residenzpflicht). Letztmalig im November 1999 hatte er Freunde bei Stuttgart besucht. Die zuständige Ausländerbehörde hatte ihm eine Überschreitung der Landkreisgrenze Mecklenburg-Strelitz für diesen Besuch für maximal drei Tage erlaubt. Da Arthur Vardanian allerdings mit einem preisgünstigen Wochenendticket unterwegs war, blieb er bis zum kommenden Wochenende, um dann die Rückfahrt anzutreten. Er hatte sich also zwei Tage lang ohne die Erlaubnis seiner zuständigen Ausländerbehörde außerhalb der Landkreisgrenze aufgehalten.

    Begründung des Landgerichts Neubrandenburg für die Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung:

"In der Berufungsverhandlung hat der Angeklagte nicht den Eindruck vermittelt, daß bei ihm nunmehr die Wahrscheinlichkeit straffreier Führung zukünftig besteht. Auf näheres Nachfragen hat er vielmehr (erneut) sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, daß Gebietsverstöße der vorliegenden Art als kriminelles Unrecht angesehen werden."

Neubrandenburger Ztg 3.1.02;

Koordinierungskreis Hamburg 16.1.02;

Monty Schädel MdL Mecklenburg-Vorpommern 21.1.02

 

Ende Dezember 01

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. In den letzten Jahren war es gängige Praxis, mit Gefangenen, die einer zahnärztlichen Behandlung bedürfen, folgendermaßen umzugehen: Ihre Arme wurden mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt. In einer privaten zahnärztlichen Praxis in der Nähe des Gefängnisses oder in der Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Freien Universität Berlin mußten sie sich dann mit auf den Rücken gefesselten Händen auf den Behandlungsstuhl legen. In dieser demütigenden und schmerzhaften Position erfolgte die medizinische Behandlung.

    Trotz der Bitten oder Proteste der Gefangenen verweigerten die bewachenden Polizisten strikt die Entfesselung oder wenigstens die Bindung der Hände vor dem Körper.

    Die behandelnden ZahnärztInnen beharrten niemals auf einer Entfesselung ihrer PatientInnen.

    Nachdem zwei Gruppen von Gefangenen (6-8 Personen) die Behandlungen unter derartiger Tortur abgelehnt hatten, wurden sie – ohne eine zahnärztliche Behandlung erfahren zu haben – in das Abschiebegefängnis zurückgebracht.

    Aufgrund diverser Proteste erfolgen jetzt zahnmedizinische Behandlungen innerhalb der Mauern des Abschiebegefängnisses.

Pfarrer D. Ziebarth;

 Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

Dezember 01

 

Bei einer der häufigen "verdachtsunabhängigen Kontrollen" auf dem Hauptbahnhof Osnabrück wird ein junger Flüchtling aus dem Abschiebelager Bramsche-Hesepe von Polizisten gestoßen und geschubst und dann mit auf dem Rücken gefesselten Händen abgeführt. Während der körperlichen Durchsuchung in der BGS-Station wird sein Kopf brutal gegen die Wand gedrückt.

Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebungen 20.12.01

 

Dezember 01

 

Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Asylbewerberin aus Togo und ihre beiden Kinder werden über einen längeren Zeitraum auf der Straße von einem Rassisten beleidigt und bedroht. Sogar in der Schule wird ihre Tochter von demselben Jugendlichen verfolgt. Dieser bekommt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vom Gericht Arbeitsstunden an der Schule auferlegt.

LOBBI

 

Dezember 01

 

Nach abgelehntem Asylantrag geht der 30 Jahre alte Flüchtling I. aus Sachsen mit einem Paßersatz in den Kongo zurück. Auf dem Flughafen gibt er nicht seine eigene Adresse in Kisangani an, sondern er nennt die Adresse eines Freundes. Der Beamte bemerkt diese Falschangabe und findet I. auf der Liste der gesuchten Personen. I. wird umgehend festgenommen und kommt nach Verhören auf dem Polizeirevier in das Gefängnis Makala. Hier wird er mit Gürteln geschlagen und ihm wird Chili in den Anus getan. Die Zelle ist zu klein, um auf dem Boden zu schlafen.

    Im April 2002 kann er auf dem Weg zu seiner ersten Gerichtsverhandlung entkommen. Ihm gelingt die zweite Einreise in die BRD, wo die körperlichen und psychischen Folgen der Folter attestiert werden. Er ist schwer traumatisiert.

Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin

 

 

 

 

Im Jahre 2001

 

Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Die 25-jährige Kurdin T. A. versucht, sich vom Rathaus zu stürzen. Sie will lieber sterben als weiter unter den Umständen zu leben, denen sie seit vier Jahren ausgesetzt ist.

    Ihre Eltern und Geschwister waren bereits im Jahre 1993 in die BRD geflohen und waren schließlich als Asylberechtigte anerkannt worden. Familie A. gehört der Religionsgemeinschaft der Yeziden an, eine Minderheit, die im Südirak von Muslimen (KurdInnen und IrakerInnen) als "Teufelsan-beter" verunglimpft und verfolgt wird. Nachdem T. A. im Jahre 1997 ihrer Familie ins Exil gefolgt war, mußte sie allerdings vier Jahre lang weit entfernt in Neubrandenburg leben. Wie sich herausstellte: für sie eine endlose Qual.

    Zum einen verbietet ihr strenger Glaube einer Frau das Alleinleben außerhalb der Familie, zum anderen wird sie zur "Hure", weil sie keinen "ordentlichen Mann" hat. Sie ist in dem Heim auch psychischer und physischer (sexueller) Gewalt ausgesetzt, worüber sie sich aus Scham auch Jahre später nicht äußern kann. Die Erlebnisse, die sie bei einem Brand in der Flüchtlingsunterkunft macht, die Todesängste und das Gefühl der hilflosen Auslieferung führen schließlich zu einer Psychotraumatisierung.

    Ihr Asylverfahren gestaltet sich ähnlich traumatisierend. Sie wurde zweimal als Asylberechtigte anerkannt und zweimal hat der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten diese Entscheide angefochten.

    Erst Ende 2003 wird sie als Asylberechtigte anerkannt.

FRat NieSa; NWZ

 

 

Im Jahre 2001

 

Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter in Thüringen. Ein Abschiebegefangener aus dem Kaukasus protestiert mit einem fünfwöchigen Hungerstreik gegen die Haft und die angedrohte Abschiebung. Als sich sein gesundheitlicher Zustand deutlich verschlechtert, wird er in das Haftkrankenhaus der JVA Naumburg verlegt. Erst nach einer Gesamtzeit von eineinhalb Jahren in Abschiebehaft erfolgt seine Entlassung.

Kirchenkreis Suhl; FRat Thüringen

 

 

In den Jahren 2000 bis 2001

 

Abschiebelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück in Niedersachsen. Im Zeitraum von November 2000 bis Oktober 2001 haben sieben Flüchtlinge versucht sich umzubringen.

    Als einer von ihnen, ein iranischer Flüchtling, sich mit dem Messer verletzt hatte, kommen Polizeibeamte in Uniform und in Zivil und steigen mit gezogenen Waffen aus den Autos. Einer der Beamten hält seine Pistole gegen den Kopf des verletzten Iraners, der daraufhin in Ohnmacht fällt.

FRat NieSa Heft 80/81 Okt. 2001

 

 

Im Jahre 2001

 

Abschiebelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück in Niedersachsen. Ein Flüchtling bringt Benzin mit in das Lager und kündigt an, seine 5 Jahre alte Tochter zu verbrennen. Nur durch das sofortige Einschreiten und durch die Überzeugungsarbeit anderer Flüchtlinge kann dies verhindert werden.

FRat NieSa Heft 80/81 Okt. 2001

 

 

Im Jahre 2001

 

Im Abschiebegefängnis Glasmoor wird einem algerischen Gefangenen durch Mißhandlungen das Jochbein gebrochen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen die Beamten wird eingestellt, weil der schwer traumatisierte Abschiebegefangene bei seiner Befragung die erlittenen Mißhandlungen in Glasmoor und die erlittene Folter in Algerien nicht auseinanderhalten kann.

Polizeiübergriffe auf Ausländerinnen und Ausländer 2000-2003

 

 

Im Jahre 2001

 

Fünf Personen werden infolge ihres nicht erlaubten Grenzübertrittes durch Anwendung unmittelbaren Zwanges der BGS-Beamten verletzt.

(siehe hierzu folgenden Textblock)

BT DS 14/8432

 

 

Im Jahre 2001

 

Der sächsische Staatsminister des Inneren gibt auf die Kleine Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag nach der Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer, die bei dem Versuch, entlang der sächsischen Grenze in die BRD zu gelangen, verletzt wurden (z.B. durch Erfrierungen, Unterkühlungen, Bisse durch Diensthunde), die Zahl dreizehn an.

    (13 Verletzungen – ausschließlich durch Hundebisse – und eine Schußverletzung am 21. November 2001 sind hier dokumentiert.)

Sächsisches Staatsministerium des Inneren 4/0106

 

 

Im Jahre 2001

 

Nach Auskunft der Bundesregierung wurden im Jahre 2001 vier Personen durch das Bundesgrenzschutzamt tot aus der Ostsee geborgen.

BT DS 15/413, Frage 40

 

 

Im Jahre 2001

 

Auf die Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen im Bayerischen Landtag wird geantwortet, daß sich ein Gefangener in der JVA Passau das Leben genommen hat. Er war zu diesem Zeitpunkt seit drei Monaten und einen Tag in Haft.

LT DS Bayern 15/1893

 

 

Im Jahre 2001

 

Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag wird bekanntgegeben, daß ein türkischer Abschiebegefangener nach einer Haftzeit von zwei Monaten in der JVA Görlitz einen Suizidversuch unternommen hat.

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144

 

 

Im Jahre 2001

 

Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag wird bekanntgegeben, daß ein russischer Abschiebegefangener nach einer Haftzeit von sieben Monaten und 22 Tagen in der JVA Görlitz einen Suizidversuch unternommen hat.

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144

 

 

Im Jahre 2001

 

Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag wird bekanntgegeben, daß ein algerischer Abschiebegefangener nach einer Haftzeit von zwei Monaten und 7 Tagen in der JVA Görlitz einen Suizidversuch unternommen hat.

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144