1. Januar 02
Bei einem Brand in einem Flüchtlingsheim in Remscheid werden vier
Menschen durch Rauchvergiftungen leicht verletzt. Sie werden ambulant behandelt.
80 weitere Personen müssen evakuiert werden.
ngo-online.de 2.1.02
6. Januar 02
Potsdam in Brandenburg. Ein 25 Jahre alter Flüchtling aus Sierra
Leone wird morgens um ein Uhr im Wohngebiet Stern an der Straßenbahn-Haltestelle
Johannes-Kepler-Platz von drei deutschen Männern angegriffen. Nach
anfänglichen rassistischen Beschimpfungen werden die Täter handgreiflich.
Sie schlagen und treten auf den Afrikaner ein, schleudern Schottersteine
auf ihn und verletzen ihn mit einem Messer.
Der Angegriffene wird mit schweren Verletzungen an Kopf, Schultern
und Beinen ins Krankenhaus eingeliefert. Die drei 20-jährigen Täter
sind flüchtig.
FR 8.1.02; BeZ 8.1.02; PNN 8.1.03;
JWB 16.1.02; Opferperspektive
8. Januar 02
Das Flüchtlingsheim im hessischen Groß-Zimmern im Kreis
Darmstadt-Dieburg wird von zwei Männern überfallen. Mit Besenstielen
schlagen sie auf zwei 54-jährige Bewohner aus Pakistan und Afghanistan
ein – dann flüchten sie. Die beiden Flüchtlinge werden mit Kopfverletzungen
ins Krankenhaus eingeliefert.
Die Polizei schließt einen rechtsradikalen Hintergrund
aus, weil die Täter "gezielt" gegen die beiden Bewohner vorgegangen
seien und keine Nazi-Parolen verbreitet worden seien.
FR 9.1.02
12. Januar 02
Diskothek "Index" im niedersächsischen Schüttorf. Als der
Asylbewerber K. sich morgens um 4 Uhr im Eingangsbereich mit einem Freund
spielerisch knufft, weil der Freund gehen will, K. aber noch bleiben möchte,
schubst und schlägt einer der Türsteher ohne Ansprache die beiden
so heftig auseinander, daß K. in die Ecke schlägt und heftiges
Nasenbluten bekommt. Als K. sich wehren will, kommt ein zweiter Türsteher
und nimmt ihn – zusammen mit seinem Kollegen – in den "Schwitzkasten".
Freunde und Freundinnen von K. mischen sich ein und versuchen, die Situation
zu beruhigen.
K. wird zur Kasse gezerrt, er wird gezwungen, sein Sweatshirt
auszuziehen, wird nach Waffen durchsucht, aufgefordert zu zahlen und die
Diskothek zu verlassen. Der Gedemütigte weigert sich, denn er will
auf die Polizei warten und Anzeige erstatten.
Daraufhin versuchen die immer aggressiver werdenden Türsteher,
ihn
ins Büro zu bringen. Obwohl es den Freundinnen und Freunden von K.
gelingt, dies zu verhindern, müssen sie mit ansehen, wie K. dann mit
Hilfe eines dritten Türstehers in einer Raumecke brutal zusammengeprügelt
wird. Sie hören die Worte: "Du bist ein dreckiger Neger." Als die
Schläger endlich von ihm ablassen, ist sein rechter Oberarm zersplittert.
Die Freunde führen K. aus der Diskothek – draußen
sackt er in sich zusammen.
Die endlich eintreffenden Polizisten müssen von den FreundInnen
mit Nachdruck aufgefordert werden, einen Krankenwagen zu rufen.
Im Matthias-Stift in Rheine wird der komplizierte Splitterbruch
des Oberarms sofort operativ versorgt.
Osnabrücker Bündnis gegen Abschiebungen 14.1.02
(Augenzeugenbericht)
13. Januar 02
Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Um 10.05 Uhr wird ein
27 Jahre alter indischer Flüchtling von drei Jugendlichen auf
dem Fischmarkt mit Faustschlägen angegriffen. Als sich ein 79-jähriger
Mann einmischt und die Deutschen auffordert, von dem Inder abzulassen,
bekommt auch er Faustschläge. Erst als ein Rentner-Ehepaar zu Hilfe
kommt, flüchten die Täter. Die beiden Geschlagenen kommen ins
Krankenhaus, können aber nach kurzer Untersuchung wieder entlassen
werden. (siehe auch: 29. März 04)
Polizei Halberstadt Nr. 058/02;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
15. Januar 02
Feuer in dem dreigeschossigen Block C des Flüchtlingsheimes in
der Herrenberger Straße 85 in Tübingen. Als der Brand morgens
um 2.30 Uhr entdeckt wird, ist vielen der 80 BewohnerInnen der Weg über
das Treppenhaus durch den dichten Qualm bereits versperrt. 21 Menschen
flüchten auf das Dach.
Die schon nach wenigen Minuten eintreffenden Feuerwehren gehen
mit schwerem Atemschutzgerät gegen den Brandherd im Keller vor. Es
dauert 40 Minuten bis die frierenden Menschen mit Streckleitern vom Dach
gerettet sind. Drei Notärzte versorgen die sechs Verletzten, von denen
zwei Personen ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Insgesamt 140
Personen werden evakuiert und kommen vorübergehend in eine Turnhalle.
In den drei Häusern (Block A, B, C) des ehemaligen Pharma-Auslieferungslagers
in der Herrenberger Straße, ist die Kapazität zur Unterbringung
von Flüchtlingen, entsprechend der Flüchtlingen zugestandenen
Wohn- und Schlafflächen von 4,5 Quadratmetern pro Person, fast ausgeschöpft.
Von den 240 Wohnplätzen sind 230 belegt.
Ein Defekt in einem Hauptverteilerkasten im Keller wird als Brandherd
ermittelt.
Auch nach der Beseitigung der Brandschäden bleiben die Wohnbedingungen
für die 230 Flüchtlinge unzumutbar und gefährlich. Zu viele
Menschen auf engem Raum, schimmelige Wände, zu wenige Duschen, Toiletten
und Kochgelegenheiten – eine alte Dampfheizung, die sich in den Zimmern
nicht regulieren läßt, so daß vor allem Kinder in der
Gefahr sind, sich zu verbrennen.
SchT 16.1.02; RGA 16.10.02;
SchT 14.2.02; Bündnis Herrenberger Straße 1.5.02
15. Januar 02
In der mecklenburg-vorpommerschen Ortschaft Waren wird ein 29 Jahre
alter Flüchtling aus Togo von einem NPD-Mitglied angegriffen. Der
Rassist schlägt den Afrikaner mit einer Krücke und wirft ihm
eine Flasche hinterher. Der Angegriffene kommt mit Blutergüssen davon.
LOBBI
17. Januar 02
Vier Mazedonier geraten in München in eine Polizeikontrolle. Während
es Dreien gelingt wegzulaufen, wird ein 27 Jahre alter Asylbewerber von
einem Polizisten festgehalten. Dann legt der Beamte dem Flüchtling
die Handschellen so fest um die Gelenke, daß dieser meint, vor Angst
und den starken Schmerzen ohnmächtig zu werden. Dabei droht der Polizist
dem Gefangenen: "Sag, wo sind Kollegas, oder willst Du Schmerzen?"
Für diese Gewaltanwendung zur Erzwingung einer Aussage wird
der Dienstgruppenleiter im September zu einer
10-monatigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe von 1000
Euro verurteilt.
SZ 3.9.02
18. Januar 02
Hamburg-Langenhorn. Am frühen Morgen wird der 16 Jahre alte Flüchtling
Sangare Jalloh aus Sierra Leone mit schweren Kopfverletzungen auf einem
Grünstreifen des Gehlengrabens von einer Fußgängerin gefunden.
Neben ihm liegen sein Fahrrad und die Jacke des Schülers. Im Krankenhaus
wird mit einer Notoperation vergeblich versucht, sein Leben zu retten.
Drei Tage später erklären die Ärzte ihn für tot.
Im März werden zwei Drogenabhängige festgenommen, die
gestehen, daß sie Sangare Jalloh zunächst mit einem Baseballschläger
niederschlugen und ihn dann ausraubten. Sangare Jalloh hatte mit Drogen
gehandelt.
HA 19.1.02; HA 6.3.02;
FRat HH 16.3.03;
off limits Nr. 35 10/02
19. Januar 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein 42 Jahre alter Flüchtling aus Kuwait
hat sich in einer Gaststätte gerade ein Bier bestellt, als er von
einem Deutschen mit der Faust ins Gesicht geboxt wird. Fast zeitgleich
tauchen zwei weitere Männer auf und schlagen ebenfalls auf ihn ein.
Danach wird er am Revers gepackt und aus der Kneipe befördert. Draußen
wird er hart gegen ein Eisengeländer geschleudert und dann mit Handschellen
daran festgemacht. Der erste Angreifer, er sieht aus wie ein Mitarbeiter
einer Security-Firma, macht den Flüchtling erst wieder los, als die
Polizei eintrifft.
Mit einer Notfallambulanz kommt der Verletzte ins Krankenhaus
und wird hier ambulant versorgt. Noch lange nach dem Überfall leidet
er unter großen Schmerzen in der Rippen- und Nierengegend.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
22. Januar 02
Die 48-jährige Kurdin Nebiha El-Zein wird auf der Bremer Ausländerbehörde
nach ihrem Sohn Abdulkadir gefragt. Nachdem sie sagt, daß er Zuhause
sei, ergeht die Aufforderung an sie, "draußen Platz zu nehmen".
Kurze Zeit später klingeln vier Polizeibeamte an ihrer Wohnungstür
im Buntentorsteinweg und nehmen den 15 Jahre alten Abdulkadir in Abschiebehaft.
Als Frau El-Zein davon erfährt, bricht sie zusammen und kommt zur
stationären Behandlung ins Zentralkrankenhaus Ost.
Der Familie El-Zein, die aus dem Libanon vor 14 Jahren in die
BRD geflüchtet war, droht schon seit längerem die Abschiebung
in die Türkei. Drei der Kinder sind in Bremen geboren, eines kam im
Alter von zwei Monaten nach Deutschland, Abdulkadir im Alter von einem
Jahr.
Aus Angst vor der Abschiebung tauchen der Vater und die Söhne
Hamit und Mehmet unter. Aufgrund der intensiven Fahndung der Polizei (Wohnungsdurchsuchungen
von FreundInnen und Bekannten der Familie) werden Herr El-Zein und sein
16-jähriger Sohn Hamit nach zwei Tagen gefaßt und in Abschiebehaft
genommen. Nun erst kommt Abdulkadir aus der Haft frei.
Am 6. Februar werden Eltern und Kinder in die Türkei abgeschoben.
Alle sprechen ausschließlich arabisch oder deutsch. Verwandte in
der Türkei gibt es nicht.
Allein der 19-jährige Mehmet El-Zein bleibt weiter in Deutschland,
weil er sich der Abschiebung durch Flucht entzog. Die Polizei fahndet nach
ihm.
Die ersten Tage nach der Abschiebung schlafen die El-Zeins in
einer aus Tüten gebastelten Notunterkunft im Wald. Dann gelingt es
Herrn El-Zein mit dem letzten Geld, eine Wohnung zu mieten. Nach und nach
finden Vater und Söhne Arbeit zu Dumping-Löhnen, die Mädchen
gehen putzen. Zur Schule kann keines der Kinder gehen, weil dafür
kein Geld da ist.
taz 5.1.02; taz 23.1.02; taz 26.1.02; taz 31.1.02; taz 6.2.02;
Kurdistan-Rundbrief Nr. 1, Jg. 15, 15.2.2002;
mailingliste coyote (WK)
23. Januar 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 16 Jahre alte Algerier
Mohamed L. wird nach siebenmonatiger Abschiebehaft aus dem Gefängnis
entlassen.
Mit zunehmender Haftdauer hatte sich sein psychischer Zustand
dramatisch verschlechtert. Er litt an Streß-Symptomen wie Kopfschmerzen,
Zittern am ganzen Körper, Hautrötungen, Juckreiz und Schlaflosigkeit.
Ab Dezember verweigerte er das Essen, verfiel in Weinkrämpfe, blieb
im Bett liegen und wurde zunehmend apathisch.
Seine Haft war mehrmals verlängert worden, weil ihm unterstellt
wurde, nicht an der Paßbeschaffung mitzuwirken. Am 21. Dezember wurde
Mohamed L. einer sogenannten Altersfeststellung unterzogen, die ihn zusätzlich
unter seelischen Druck gesetzt hat. In einem Gutachten des Universitätsklinikums
Benjamin Franklin – Zahn- und Kieferheilkunde an der Freien Universität
– wurde sein Alter aufgrund einer Gebiß-und einer Handwurzel-Röntgen-Untersuchung
auf "20 Jahre oder älter" festgelegt. Als jedoch die Rechtsanwältin
von Mohamed L. dieses Gutachten anfocht und forderte, die begutachtende
Professorin selbst vor Gericht zu hören, äußerte sich diese
schriftlich mit den Worten: "Somit ist der Patient kaum jünger als
18 plus-minus 1 Jahr, aber auf jeden Fall älter als 20 Jahre."
Pfarrer D. Ziebarth
24. Januar 02
Flüchtlingsheim Schneckenstein in Thüringen – Obervogtland.
Zwei Stunden nach Mitternacht wird Mohammad Hussein Tamana in der Dusche
der Flüchtlingsunterkunft erhängt aufgefunden. Der 23 Jahre alte
iranische Flüchtling hatte vorher zu einem Mitbewohner gesagt: "Ich
werde morgen früh abgeholt."
Nachdem Mohammad Hussein Tamana im Iran aus politischen Gründen
drei Jahre lang im Gefängnis gesessen hatte, war ihm vor viereinhalb
Monaten die Flucht in die BRD gelungen. Am 20. November 2001 war sein Asylantrag
abgelehnt worden.
Eine für den 26. Januar geplante Demonstration auf dem Auerbacher
Neumarkt, mit der die AsylbewerberInnen auf die schlechten Lebensbedingungen
im Vogtland und auf die skandalösen Zustände im Flüchtlingsheim
Schneckenstein aufmerksam machen wollten, wird jetzt in einen Schweigemarsch
zum Gedenken an Mohammad Hussein Tamana umgewandelt. Eine Sprecherin der
Organisatoren: "Mohammad Hussein Taman hatte keine Chance, im Iran zu leben.
Er hatte aber auch kein Geld, keinen Anwalt und so keine Chance, sich gegen
seinen Ablehnungsbescheid zu wehren."
FP 28.1.02; jW 28.1.02; jW 2.2.02;
ND 13.2.01; JWB 20.2.02
24. Januar 02
Gera in Thüringen. Zwei irakische Flüchtlinge stehen am Zentralen
Omnibus Bahnhof und warten auf ihren Bus. Einer von ihnen, ein 18-Jähriger,
wird plötzlich von einer Gruppe Rechtsradikaler angepöbelt, so
daß beide beschließen wegzulaufen. Doch die Rechten folgen
ihnen, und es entsteht eine regelrechte Hetzjagd. An dieser Jagd beteiligen
sich bis zu
20 Personen.
Während dem 18-Jährigen die Flucht gelingt, wird sein
Bekannter in eine Tiefgarage getrieben. Dort wird er von fünf oder
sechs Angreifern geschlagen, getreten und gewürgt. Auch als die vom
18-Jährigen alarmierte Polizei eintrifft, malträtieren die Täter
ihr Opfer immer noch.
ABAD Thüringen
24. Januar 02
Ein 16-jähriger indischer Flüchtling ist mit zwei Jungen
aus seinem Kinderheim nachmittags im thüringischen Erfurt unterwegs.
Auf dem Anger wird die kleine Gruppe von zwei deutschen Männern angepöbelt.
Der 16-Jährige wird festgehalten, und ihm wird direkt ins Gesicht
geschlagen. Er muß ins Krankenhaus, um seine gerissene Lippe nähen
und seine zersplitterten Zähne versorgen zu lassen.
Die Täter werden im Schnellverfahren verurteilt. Das Urteil
gegen einen 20-Jährigen lautet: ein Jahr Freiheitsstrafe; ein 19-Jähriger
bekommt 7 Monate auf Bewährung und
150 Arbeitsstunden.
ABAD Thüringen
25. Januar 02
Eine im sächsischen Plauen lebende Asylbewerberin aus Afghanistan
versucht, sich mit Tabletten und Chemikalien umzubringen. Die Mutter zweier
Kinder kommt verletzt ins Krankenhaus und überlebt.
jW 2.2.02; ND 13.2.02
27. Januar 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach 31 Tagen Hungerstreik
und außerordentlich geschwächt wird der Flüchtling E. nach
Togo abgeschoben. Seither fehlt von E. jedes Lebenszeichen, obwohl ein
telefonischer Kontakt mit der Initiative gegen Abschiebehaft vereinbart
worden war.
E. war in Togo aktives Mitglied der oppositionellen Union des
Forces pour le Changement (UFC). Nachdem sein Vater, auch UFC-Aktivist,
im April 1995 von der Militärpolizei abgeholt worden war und nie wieder
auftauchte, beschloß E., aus Togo zu fliehen.
Anfang 2001 wurde ihm auf der Ausländerbehörde Eisenberg
im Saale-Holzland-Kreis ein Text vorgelegt, zu dem ihm erklärt wurde,
daß dies ein "Antrag auf eine ständige Aufenthaltsgenehmigung"
sei. E., der nur wenig Deutsch kann, unterschrieb und hat wahrscheinlich
damit seinen Asylantrag unwissend zurückgezogen.
Angaben, die E. im Asylfolgeantrag zu seiner Verfolgung in Togo
machte, wurden nun nicht mehr berücksichtigt.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
30. Januar 02
Ausreiselager Bramsche-Hesepe in
Niedersachsen. Aufgrund einer Vorladung der Ausländerbehörde
geht der 17 Jahre alte kongolesische Flüchtling K. M. in das Haus
10b. Hier teilt ihm die Beamtin mit, daß er jetzt nach Hause geschickt
werde, weil er nicht freiwillig ginge. "Warum soll ich nach Hause, ich
bin geflohen, weil meine Eltern umgebracht worden sind." Die Beamtin ignoriert
diesen Einwand und sagt, daß jetzt sein Paß fertig sei, er
sofort abgeholt werden würde und nach ca. einer Woche Abschiebehaft
in die Demokratische Republik Kongo ausgeflogen werden würde.
Als die beiden vor dem Raum wartenden Zivil-Polizisten die Eingangstür
verschließen, gerät K. M. in Panik. Er schreit, daß er
lieber hier sterben wolle als zurück zu müssen, und springt mit
einem Kopfsprung durch die große Scheibe der Eingangstür. Hinter
der Tür bleibt er ohnmächtig liegen. Die Beamten und auch die
BewohnerInnen, die hinzukommen, sind hilflos. Obwohl ein Arzt aus Bramsche
sich zu dieser Zeit im Lager aufhält, wird er nicht gerufen.
Es dauert 20 Minuten, bis ein Krankenwagen kommt und K. M. mit
einer Gehirnerschütterung und einer Beinverletzung ins Krankenhaus
bringt. BesucherInnen erleben ihn am nächsten Tag apathisch und völlig
desillusioniert. Am Abend flieht der 17-Jährige aus dem Krankenhaus.
Seine wenigen Freunde aus dem Lager Bramsche-Hesepe
haben bislang noch nichts von ihm gehört.
FRat NieSa Heft 93/94 April 2003 – Sonderheft Projekt X
31. Januar 02
Hauptbahnhof Halle in Sachsen-Anhalt. Als der 28-jährige Asylbewerber
den Regionalexpreß von Halle nach Eisenach besteigen will, wird er
von zwei angetrunkenen Skinheads, die einen Staffordshire-Terrier-Mischling
bei sich führen, von der Waggonkante gestoßen. Der Zug fährt
ab, und er bleibt verletzt zurück.
Die Täter setzen ihre Angriffe fort.
(siehe nächster Textblock)
FR 1.8.02
31. Januar 02
Der 31 Jahre alte Flüchtling Jonas T. aus Äthiopien wird
am Abend um 21.20 Uhr im Regionalzug von Halle nach Eisenach von zwei angetrunkenen
Skinheads zunächst angepöbelt und als "Nigger" und "Motherfucker"
beleidigt. Als der Äthiopier wegrennen will, zieht einer der beiden
Angreifer sein Butterfly-Messer und ruft: "Maulkorb ab, jetzt geht es los!"
Der 20 kg schwere Staffordshire-Terrier-Mischling seines Kumpanen springt
den Afrikaner an, stößt ihn zu Boden und verbeißt sich
in dessen Unterschenkel. Jetzt schlagen und treten die Skins auf den am
Boden Liegenden ein: gegen den Rücken, gegen den Bauch, ins Gesicht
und gegen den Kopf. Jonas T. blutet stark. Als einem der Angreifer das
Messer herunterfällt, und der Verletzte danach greifen kann, lassen
sie von ihm ab, ziehen den Hund von Jonas T. weg und gehen durch den nächsten
Waggon weiter.
Der Schaffner des Zuges veranlaßt einen Zwischenstop in
Halle-Ammendorf, wo die Täter durch BGS-Beamte festgenommen werden
und der Äthiopier ins Krankenhaus gebracht werden kann. Er hat schwere
Bißverletzungen, Prellungen und Blutergüsse.
Nach der Vernehmung und nach einem Alkoholtest dürfen die
Täter mit ihrem Hund wieder gehen. Auf Nachfrage
erklären die BGS-Beamten, daß sie die Tat als "nicht so
schwerwiegend" einschätzten.
Erst 14 Tage nach dem Überfall wird Haftbefehl gegen die
wegen gefährlicher Körperverletzung und Propaganda-Delikten vorbestraften
bzw. unter Bewährungsstrafe stehenden Nazis erlassen. Sie kommen in
Untersuchungshaft.
Im Februar 2002 werden die Täter zu je viereinhalb Jahren
Haft verurteilt. Der Richter des Landgerichts Halle geht von einer "rassistisch
motivierten Tat" aus und bewertet sowohl die Springerstiefel als auch den
Hund als "gefährliche Waffen".
Jonas T., der durch den Überfall auch seelisch traumatisiert
wurde und sich nur noch unter großen Ängsten auf die Straße
traut, stellt einen Antrag auf Verlegung in eine Unterkunft in einem westlichen
Bundesland. Dieser Antrag wird abgelehnt. Psychotherapeutische Behandlung
ist in Sachsen-Anhalt für Flüchtlinge derzeit nicht möglich.
taz 19.2.02; TS 19.2.02; FR 19.2.02;
jW 19.2.02; BeZ 19.2.02; MDZ 19.2.02;
taz 20.2.02; taz 26.2.02;
Brothers Keepers und
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt 26.2.02;
taz 1.8.02; FR 1.8.02; LR 1.8.02; MDZ 1.8.02;
Antifaschistisches Infoblatt Nr. 57 Herbst 2002
4. Februar 02
Ilmenau in Thüringen. Nach einem Disko-Besuch am frühen Morgen
wollen drei Flüchtlinge aus Sierra Leone und Indonesien mit einem
Taxi zu ihrer Unterkunft fahren. Plötzlich kommen neun z.T. glatzköpfige
Rechtsradikale auf sie zu, hindern sie am Einsteigen, beschimpfen sie rassistisch
und greifen sie tätlich an. Die Flüchtlinge versuchen, sich mit
Steinen und Messern zu wehren.
Als die von dem Taxi-Fahrer gerufene Polizei eintrifft, erstatten
die Angreifer Anzeige gegen die Flüchtlinge, so daß diese festgenommen
werden.
Im Krankenhaus werden bei einem der Angegriffenen, einem Mann
aus Sierra Leone, Rippenprellungen diagnostiziert.
ABAD Thüringen; JWB 13.2.02
5. Februar 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
29 Jahre alter Gefangener für zwei Stunden und 50 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen
ist damit maximal eingeschränkt.
Am nächsten Tag passiert ihm dasselbe für drei Stunden
und am 5. März wird er abermals für 20 Minuten "komplett" fixiert.
(siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
6. Februar 02
Nahe der sächsischen Ortschaft Lößnitz werden zwei
iranische Flüchtlinge auf offener Straße überfallen. Die
Iraner sind auf dem Wege von einer Tankstelle zu ihrem Wohnheim, als ein
Auto neben ihnen anhält und vier Männer aussteigen. Diese schlagen
auf sie ein und attackieren sie mit einem Messer und Flaschen. Dann fahren
sie mit dem Auto davon.
Beide Iraner kommen ins Krankenhaus und müssen stationär
behandelt werden. Während bei dem einen eine Schädelfraktur diagnostiziert
wird, hat sein Begleiter nur leichte Verletzungen. Dieser kann den Angriff
allerdings psychisch nicht überwinden. Er leidet unter Alpträumen
und Angstzuständen, so daß ihm auch im April 2002 noch Psychopharmaka
verordnet werden müssen.
Die Sonderkommission Rechtsextremismus des sächsischen Landeskriminalamtes
übernimmt die Ermittlungen.
AMAL Dresden; LKA-Sachsen 7.2.02; jW 8.2.02;
BeZ 8.2.02; FR 8.2.02; BeZ 12.2.02; JWB 13.2.02
9. Februar 02
Hüseyin Vurucu, kurdischer Flüchtling aus der Türkei,
tötet sich, indem er sich auf die Schienen im Bahnhof des hessischen
Stadtallendorf legt und sich von dem einfahrenden Zug überrollen läßt.
Damit setzt der 40-jährige Hüseyin Vurucu seinem langen,
schweren Leidensweg ein zu erwartendes Ende.
Hüseyin Vurucu war Mitte der neunziger Jahre mit seiner
Familie in die BRD geflohen, nachdem er in der Türkei verfolgt und
gefoltert worden war. Obwohl mehrere psychiatrische Gutachten seine schweren
Posttraumatischen Belastungsstörungen belegten, lehnte das Verwaltungsgericht
den Asylantrag ab. Die erlittene Folter wurde ihm nicht geglaubt; eine
in Abwesenheit gegen ihn verhängte Gefängnisstrafe von einem
türkischen Gericht wurde ignoriert.
Allein die Tatsache, daß er durch seine schwere psychische
Erkrankung nicht reisefähig war, bewahrte ihn und seine Familie über
lange Zeit vor der Abschiebung – eine Duldung wurde immer wieder verlängert.
Seine Situation verschärft sich im Sommer 2001, als ein
Cousin und ein Schwager in der Türkei zu Tode kommen. Hüseyin
Vurucu schluckt 50 Tabletten eines Medikamentes, um sich umzubringen. Seine
Frau und ein Schwager finden ihn gerade noch rechtzeitig. Er kommt vorübergehend
in die Psychiatrie.
Wenige Tage vor seiner Selbsttötung erscheint Hüseyin
Vurucu in der örtlichen Polizeistation und erklärt, daß
er krank sei, verrückt werde, und bittet die Beamten, ihn ins Krankenhaus
zu bringen. Diese schicken ihn jedoch wieder weg.
Mit dem Tod des Ehemannes und des Vaters droht jetzt der an Diabetes
leidenden Ehefrau Sultan Vurucu und ihren sechs Kindern die Abschiebung,
weil ihr Aufenthalt ausschließlich an Hüseyin Vurucus Duldung
gekoppelt war. Die beiden ältesten Söhne sind schon vor geraumer
Zeit untergetaucht, weil ihnen die Abschiebung drohte.
LehrerInnen und SchülerInnen der Landgräfin-Elisabeth-Schule
und der Georg-Büchner-Schule, an denen die Söhne Baris und Serkan
Schul- bzw. Klassensprecher sind, setzen sich in der folgenden Zeit für
ein Bleiberecht der Familie ein, machen den Fall öffentlich, sammeln
1200 Unterschriften und schreiben an den Hessischen Landtag, den Bundestag
und den Bundespräsidenten. Im März 2005 lehnt das Verwaltungsgericht
Gießen Asylfolgeanträge der Familie und auch ein Abschiebeverbot
ab.
Mehmet Tanriverdi – Kurdische Gemeinde in Deutschland;
Oberhessische Presse 23.2.02; FR 27.2.02;
JWB 6.3.02; Express Online 7.3.02;
Gießener Express 8.3.02;
Antifaschistisches Cafe / Internationales Cafe Gießen 17.3.02;
MNZ 21.5.03;
FR 5.2.04; OP 19.12.04;
OP 6.2.05; FR 15.2.05;
JWB 30.3.05
11. Februar 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 17-jährige Nasim
F. aus Algerien versucht, sich mit einem Bettlaken an einem Gitter zu erhängen.
Er wird bewußtlos von Mitgefangenen gefunden.
Nach einem zweistündigen Aufenthalt im DRK-Krankenhaus Köpenick
kommt er zurück in die Abschiebehaft.
Dann beginnt er einen Hungerstreik, den er nach 22 Tagen körperlich
äußerst geschwächt beenden muß.
Am 22. September 2001 war Nasim F. bei einer Polizeikontrolle
in Hamburg verhaftet worden und kam in Abschiebehaft.
Entlassen wird der Minderjährige nach achteinhalb Monaten
Haft am 4. Juni 2002.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
12. Februar 02
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. D. K., Asylbewerber aus Rußland,
verletzt sich nach ca. fünf Monaten Haft mit einer Rasierklinge am
Unterarm. Danach muß der 18-Jährige weitere Wochen in Abschiebehaft
ausharren, bevor er mit einer Duldung entlassen wird und sich in Behandlung
beim Zentrum für Folteropfer in Ulm begeben kann.
Durch ein Schreiben des VG Karlsruhe war der Justizvollzugsanstalt
D. K.’s Problem bekannt. In seinem Asylantrag hatte er den sexuellen Mißbrauch
durch Männer geltend gemacht. Das Verwaltungsgericht wertete dies
als asylrechtlich unerheblich, wies jedoch auf die Möglichkeit von
Duldung und Petition auf Grund der besonderen Situation hin.
D. K.’s Rechtsanwalt bat daraufhin die JVA Mannheim um eine psychologische
Untersuchung. Nach zwei weiteren Aufforderungen um Stellungnahme, weil
zunächst gar keine Reaktion erfolgte, wird dies abgelehnt mit der
Begründung, daß nach Ansicht der Anstaltspsychologen eine Therapie
in deutscher Sprache wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht möglich
sei. Das Problem ließe sich durch eine Abschiebung nach Moskau und
dortige Behandlung lösen. Für die Selbstverletzung des Asylbewerbers
kann keine Erklärung gegeben werden.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
13. Februar 02
Flüchtlingsunterkunft Jena-Forst in Thüringen. Ein Angehöriger
des Sicherheitsdienstes kommt in das Zimmer von Constance Etchu und fordert
sie auf, ihre Sachen zu packen, weil sie ins Flüchtlingsheim Gera
gebracht werden soll. Die Kamerunerin erklärt, daß sie schon
am Vortage in Gera war und ihr die HeimbewohnerInnen dort erzählt
hätten, daß vor allem schwarze Menschen wegen der starken Nazi-Szene
dort extrem gefährdet seien. Daraufhin sei sie wieder nach Jena zurückgekehrt.
Sie würde gerne in ein anderes Heim gehen – jedoch nicht nach Gera.
Der Sicherheitsdienst ruft die Polizei, die in Person eines Mannes
in Zivil – allerdings mit Pistole – erscheint. Constance Etchu wird aus
ihrem Zimmer geholt und in das Büro des Sicherheitsdienstes eingesperrt.
Nach ca. 20 Minuten erscheinen eine Polizistin und ein Polizist im Büro,
drehen Frau Etchu die Arme auf den Rücken und legen ihr in dieser
Position Handschellen an.
Als Constance Etchu sich weigert, in den Polizeibus zu steigen
und die Polizisten weiter drängeln, fällt sie in den Schlamm
zu Boden. Während ein Polizist mit dem Fuß auf ihr Gesicht tritt,
setzt ein anderer seinen Fuß auf ihren Bauch, später auf ihre
Brust. Die Polizistin tritt ihr mit den Füßen gegen den Kopf.
Die gegen diese Mißhandlung protestierenden HeimbewohnerInnen
werden von Angehörigen des Sicherheitsdienstes mit "Arschloch", "Penner",
"Fuck you", "Black Monkeys" beleidigt.
Constance Etchu wird hochgezerrt, ein Polizist legt schützend
Plastiktüten auf die Sitze, und die völlig verschmutzte Constance
Etchu wird unter Fausthieben gegen ihren Bauch ins Polizeiauto gezwungen.
Damit sie ihren Oberkörper auch im Wagen nach vorne beugt, wird ihr
mehrmals gegen den Kopf geboxt.
Mit auf dem Rücken gefesselten Händen, mit gebundenen
Beinen und heruntergedrücktem Kopf wird Constance Etchu nach Gera
gefahren. Ihre persönlichen Sachen hat ein Wachmann in Abwesenheit
der Besitzerin in eine Plastiktüte eingepackt und die Tüte in
ein zweites Polizeiauto geworfen.
Nach der Ankunft im Flüchtlingsheim in Gera weigert sich
Constance Etchu, den Wagen zu verlassen. Die Beamten lösen ihre Fußfesseln
und schleifen sie deshalb solange über den Boden, bis sie aufgibt
und selbst geht.
Am 27. Juni wird Frau Etchu die Auszahlung der monatlichen 40
Euro und die Aufladung der Chipkarte verweigert. Diese Sanktionsmaßnahme
begründet die Ausländerbehörde damit, daß sie eine
Strafe von 20 Euro wegen zweitägiger Abwesenheit zu zahlen habe.
Im Flüchtlingsheim zurück schreit Frau Etchu ihre Wut
heraus und trommelt auf einen Topf. Polizei und Ambulanz werden gerufen.
Constance Etchu läuft in ihr Zimmer und schließt die Tür
zu. Die Polizisten brechen die Tür auf, pakken sie an beiden Armen,
legen ihr Handschellen an, ketten sie zusätzlich an das Fahrzeug der
Ambulanz und fahren sie anschließend ins Waldklinikum.
(siehe auch: 28. Juni 02 und 14. April 03)
FRat Thüringen 13.2.02;
The VOICE 18.2.02;
(Bericht von sieben ZeugInnen; Bericht der Betroffenen);
antira@verdi.de 2.6.02
15. Februar 02
Die 74-jährige yezidische Asylbewerberin Frau B. H. erhängt
sich mit einem Gürtel am Fenster ihres Zimmers im Flüchtlingsheim
"Stieg" bei Albbruck in Südbaden. Frau H. war Mitte des Jahres 2000
in die BRD gekommen, nachdem sie
13 Jahre lang in Syrien gelebt hatte. Ursprünglich stammt sie
aus der Region Sinja im nördlichen Irak.
Ihr Sohn, der mit seiner Frau und sechs Kindern in derselben
Unterkunft lebt, beschreibt einen Zusammenhang zwischen den Depressionen
seiner Mutter und der Unterbringung in dem völlig abseits gelegenen
Lager.
Die Aussichtslosigkeit und die menschenunwürdigen Verhältnisse
haben maßgeblich dazu beigetragen, daß B. H. sich das Leben
nahm.
Nach Bekanntwerden der Selbsttötung von Frau H. protestieren
ca. 60 der insgesamt 180 BewohnerInnen erneut gegen die schlechten Bedingungen
in "Stieg". Zerstörungsaktionen finden statt, und zwei kurdische Bewohner
beginnen einen Hunger- und Durststreik. Ziel der Protestierenden ist der
Transfer in eine andere Unterkunft.
Am 22. Februar muß einer der Durststreikenden in die Klinik
gebracht werden.
Reaktion der Aufsichtsbehörde auf die Selbsttötung
und auf die Proteste gegen die skandalösen Lebensbedingungen der Flüchtlinge:
Verstärkung des Wachpersonals und vermehrte Routinekontrollen durch
die Polizei.
SAGA 21.2.02; SAGA 23.2.02;
Schwarzwälder Bote 25.2.02;
graswurzelrevolution Nr. 269 Mai 2002
16. Februar 02
Bundesland Brandenburg. Der 30 Jahre alte Ahmed K., Palästinenser
aus dem Libanon, joggt in den Morgenstunden, bis er um 10 Uhr auf einem
Feldweg zwischen Waßmannsdorf und Schönefeld von vier Männern
angehalten wird. Die zum Teil glatzköpfigen Deutschen fragen ihn,
ob er Ausländer sei, und schlagen dann mit einem Brett, einer Flasche,
einem Hammer und anderen Gegenständen auf ihn ein. Der Angegriffene
kann zweimal weglaufen und wird zweimal wieder eingeholt. Auch als er am
Boden liegt, wird er weiter mit Tritten der Stahlkappenstiefel traktiert.
Ein Wachmann des nahe gelegenen Flüchtlingsheims findet
den Schwerverletzten. Ahmed K. kommt mit einem Schädelhirntrauma,
einem Nierenriß und schweren Prellungen ins Krankenhaus.
Zwei Täter werden am 23. Mai vom Amtsgericht Königs-Wusterhausen
zu Jugendstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Gegen
einen Dritten spricht das Gericht eine Bewährungsstrafe von einem
Jahr und zehn Monaten aus.
Ahmed K. muß sich wegen seiner schweren Schlafstörungen,
Depressionen und Alpträume, unter denen er seit dem Überfall
leidet, in psycho-therapeutische Behandlung begeben. Als ihm die Abschiebung
für den 20. November 2003 angekündigt wird, taucht er unter und
versucht, ohne Papiere und ohne Behandlung zu überleben.
BM 20.2.02; BeZ 20.2.02;
ND 20.2.02; taz 20.2.02;
JWB 27.2.02; MAZ 24.5.02;
BM 5.6.02; BeZ 5.6.02;
Opferperspektive 28.8.02;
VS-Bericht Brbg 2002;
taz 16.12.03; JWB 24.12.03
20. Februar 02
Der 23 Jahre alte Flüchtling Kodjovi Agbelessessy aus Togo wird
im brandenburgischen Perleberg von Skinheads geschlagen und bestohlen.
Aufgrund der Drohung der Schläger "wiederzukommen" gelingt es Herrn
Agbelessessy, eine Umverlegung in ein Heim in Potsdam zu erwirken.
(siehe auch: 25. Mai 02)
Opferperspektive 26.7.02; MAZ 28.5.02
23. Februar 02
Nihat Aydogmus trifft in Deutschland ein, um sich einer medizinischen
Behandlung zu unterziehen – er wird sofort verhaftet und in die Abschiebehaftanstalt
Büren gebracht.
Nihat Aydogmus hatte als TKP ML-Gefangener im türkischen
Ümraniye und danach im F-Typ-Isolationsgefängnis in Kandira 138
Tage an dem Todesfasten gegen die F-Typ-Gefängnisse teilgenommen.
Nachdem sich sein Gesundheitszustand kritisch verschlechtert hatte, wurde
er bedingt freigelassen.
In Büren leidet er unter Epilepsie und wird oft ohnmächtig;
sein Gesundheitszustand ist nach wie vor kritisch.
Nach einer Abschiebung droht ihm unmittelbar die erneute Verhaftung
durch die türkische Polizei , denn in der Türkei war er zu einer
zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Özgür politika 28.2.02;
TAYAD Komitee Deutschland 28.2.02
26. Februar 02
Das Amtsgericht Grimmen in Mecklenburg-Vorpommern verurteilt einen
Asylbewerber aus Armenien zu acht Monaten Gefängnis und seine Frau
zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung. Das Vergehen: wiederholtes
unerlaubtes Verlassen des ihm zugewiesenen Landkreises (Verletzung der
Residenzpflicht).
Das Argument der angeklagten Frau, daß ihr Mann medizinische
Hilfe brauche, kontert der Richter mit den Worten: "Ich habe diese Ausreden
schon oft gehört."
JWB 6.3.02
Februar 02
Rheinland-Pfalz. Ein afrikanischer Flüchtling versucht, sich mit
Tabletten umzubringen. Der abgelehnte Asylbewerber befindet sich seit langem
in einer psychischen Ausnahmesi
tuation, weil ihm seitens der Ausländerbehörde einerseits
eine fehlende Mitwirkung bei seiner Abschiebung unterstellt wird, andererseits
die Botschaft seines Herkunftslandes ihm keine Papiere ausstellen will.
Antirassistische Initiative Berlin
5. März 02
Im brandenburgischen Bernau wird ein 12-jähriges afghanisches
Mädchen von zwei 13 und 14 Jahre alten Brüdern rassistisch beschimpft,
geschlagen und getreten. Es erleidet leichte Verletzungen.
Am nächsten Tag wird Haftbefehl gegen den 14-jährigen
Schüler erlassen. Er gibt zu, mit seinem jüngeren Bruder aus
rassistischen Motiven heraus zugeschlagen zu haben
taz 6.3.02; Opferperspektive (BeZ 6.3.02); taz 7.3.02
6. März 02
Spremberg in Brandenburg. Ein 29 Jahre alter Flüchtling wird beim
Joggen abends um 22 Uhr überfallen. Aus einem hinter ihm anhaltenden
Auto steigen vier oder fünf Personen aus und beschimpfen ihn mit "Scheiß
Ausländer". Sie verfolgen ihn und greifen ihn dann mit einem Gegenstand
an. Auf der Polizeiwache wird eine Schnittverletzung an seinem Oberarm
festgestellt. Der Asylbewerber muß sich in ärztliche Behandlung
begeben.
nhz April 02 (LR 8.3.02)
6. März 02
Das Flüchtlingsheim im sächsischen Niesky wird durch einen
Brand vollständig vernichtet. Die 43 BewohnerInnen aus Sri Lanka,
Bulgarien, Jugoslawien und Vietnam können alle unverletzt evakuiert
werden.
Abends um 22 Uhr werden die ersten Flammen entdeckt, und als
die Feuerwehr eintrifft, brennt der Dachstuhl lichterloh. Trotz des Einsatzes
von 60 Feuerwehrleuten aus den umliegenden Orten kann nicht verhindert
werden, daß das aus Holz gebaute Gebäude vollständig verbrennt.
Auch die wenigen Besitztümer der Flüchtlinge sind damit vernichtet.
Brandstiftung als Ursache des Feuers wird zunächst völlig
ausgeschlossen. Fast fünf Monate später geht die Polizei allerdings
von Brandstiftung aus.
LR 8.3.02; LR 23.7.02
6. März 02
Jüchen bei Neuss in Nordrhein-Westfalen. Um 22 Uhr bricht im Flüchtlingsheim
ein Feuer aus. Zwei Personen erleiden Rauchvergiftungen.
taz 8.3.02
7. März 02
Wiesbaden – Philippsring 16a. Um 4.30 Uhr klingelt es Sturm an der
Tür der Familie Mogos. Als Herr Marin Mogos die Tür öffnet,
wird er von rund einem Dutzend Männer und Frauen in Zivil zur Seite
gedrängt. Die seit 13 Jahren in Deutschland lebende Familie hat die
Abschiebung seit Wochen erwartet, ist dennoch nicht vorbereitet. Die Kinder,
die 18-jährige Gabriela, der 17-jährige Gheorghe und die 15-jährige
Dorina folgen den Aufforderungen, ihre Sachen zu packen. Frau Anisoara
Mogos ist nicht anwesend. Sie leidet seit Jahren unter Depressionen, geht
dann oft in schlaflosen Nächten am Rhein spazieren.
Die BeamtInnen legen den Familienmitgliedern Handschellen an
und warten noch bis 7.30 Uhr auf die Rückkehr von Frau Mogos. Dann
fordern sie Marin, Gabriela und Gheorghe auf mitzukommen. Herr Mogos gerät
in Panik und
schreit: "Wir müssen auf meine Frau warten!" Eine an seinen Kopf
gehaltene Pistole läßt ihn verstummen. Die drei werden jetzt
in Begleitung von acht BeamtInnen zum Münchener Flughafen gebracht
und – weiterhin mit Handschellen gefesselt – mit einer Lufthansa-Maschine
nach Bukarest geflogen.
Vier PolizistInnen warten mit Dorina Mogos in der Wohnung auf
ihre Mutter. Als diese um 10.30 Uhr erscheint, wird auch sie gleich gefesselt.
Sie bricht zusammen, wird ohnmächtig und wacht erst nach einigen Minuten
wieder auf. Eine Untersuchung oder Behandlung der Frau wird abgelehnt,
sie wird mit ihrer Tochter zum Frankfurter Flughafen gebracht. Die beiden
werden durchsucht und 1000 Euro werden ihnen mit der Bemerkung weggenommen:
äKriegt Ihr später wiederä.
Um die beiden gefesselten Frauen angesichts der am Flugzeugeingang
der Lufthansa-Maschine wartenden rumänischen FlugbegleiterInnen zur
Ruhe zu bringen, ziehen die BGS-Beamten ihre Schußwaffen und drohen,
wenn sie nicht ruhig würden, dann "passiere etwas". Um 16.25 Uhr landet
die Maschine in Bukarest.
In der Transitzone des Flughafens Otopeni treffen sich die Mogos
wieder. Sie sind Roma, hatten nach ihrer Flucht in die BRD ihre Entlassung
aus der rumänischen Staatsangehörigkeit beantragt und sind somit
heute staatenlos. Da die BRD-Behörden ihnen allerdings niemals Staatenlosenpässe
ausstellten, erhielten sie über die Jahre hinweg nur Duldungen.
Herr Mogos war vom ehemaligen Geheimdienst Securitate verfolgt
worden, er wurde verhaftet, geschlagen und gefoltert. Auch seine damals
schwangere Frau war nicht verschont worden, sie hatte durch die brutalen
Mißhandlungen ihr Kind verloren. Sie hatten sich nach ihrer Flucht
geschworen, nie wieder rumänischen Boden zu betreten.
Sie verweigern auch jetzt nach der Abschiebung die Einreise und
müssen deshalb in der von rumänischer Grenzpolizei bewachten
Baracke des Transitbereiches ausharren. Täglich wird unter Drohungen
versucht, sie zur Einreise zu bewegen. Nahrungsmittel und Medikamente werden
ihnen von behördlicher Seite verweigert; die Mogos müssen sie
selbst finanzieren. Dem zuckerkranken Marin Mogos gehen demnächst
die Insulin-Präparate zuende, und die Antidepressiva von Anisoara
Mogos sind nach einigen Tagen verbraucht.
Als die Mogos am 1. April dem Mitgefangenen Roma Mihai Ion zur
Hilfe eilen, als er gewaltsam aus dem Transitbereich geholt wird, werden
sie als "dreckige Zigeuner", "Schlampen" und "Huren" beschimpft, und Frau
Mogos wird eine Vergewaltigung angedroht. Die 15-jährige Dorina bekommt
daraufhin einen Schock und ist lange nicht mehr ansprechbar.
Auch im November 2004 hat sich die Situation der Mogos nicht
verändert. Eine Klage vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht ist gescheitert.
Die Hoffnung der Familie richtet sich nun auf den Ausgang ihres Prozesses
am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Im Juni
2005 wird die Klage der Mogos gegen die BRD einstimmig abgewiesen. Familie
Mogos klagt zudem gegen den rumänischen Staat, weil Grenzbeamte Frau
Mogos geschlagen haben und ihr Sohn Gheorghe von ihnen gegen eine Tür
geschmettert wurde. Die Entscheidung dieser Klage steht im April 2007 noch
aus.
Am 17. März 2007 wird Marin Mogos von Grenzbeamten morgens
um 6 Uhr in einem ungenutzten Raum der Baracke tot aufgefunden. Er hat
sich mit einer Wäscheleine erhängt.
Am Abend zuvor hatte er sich noch bei der rumänischen Anwältin
der Familie gemeldet und gesagt: "Ich bitte Sie, passen Sie auf meine Kinder
und meine Ehefrau auf."
KMii 3.4.02; AZM 13.4.02;
analyse und kritik 19.4.02; FRat Wiesbaden 3.6.02; RMP 11.2.03;
stern tv 10.10.04; WT 7.5.05; AZM 25.6.05;
dpa 17.3.07; TS 18.3.07;
WT 19.3.07; FR 26.3.07; TS 11.4.07
8. März 02
Flüchtlingsheim "Stieg" bei Albbruck in Südbaden. Im Hausflur
des ersten Stockwerks brennt es. Als ein Flüchtling aus dem Kosovo
das Feuer in unmittelbarer Nähe seines Zimmers um 3 Uhr morgens entdeckt,
springt er in Panik aus dem Fenster. Bei dem Fall aus 3-4 Metern Höhe
verletzt er sich das Knie.
SAGA 11.3.02;
graswurzelrevolution Nr. 269 Mai 2002
11. März 02
Ein 18 Jahre alter Flüchtling aus Sierra Leone wird in einer Straßenbahn
in Frankfurt (Oder) von drei deutschen Jugendlichen attackiert. Sie beschimpfen
ihn, reißen ihm seine Mütze vom Kopf, ziehen ihn an den Haaren,
schlagen ihn gegen die Brust und bedrohen ihn mit brennenden Feuerzeugen.
Durch das gemeinsame Eingreifen einer Gruppe StudentInnen der
Viadrina und des Straßenbahnfahrers gelingt es, den Angriff zu stoppen.
Der Fahrer stoppt die Bahn, schaltet das Licht an und verriegelt die Türen,
damit die Täter nicht fliehen können. Als nach wenigen Minuten
die Polizei eintrifft, können die Rassisten abgeführt werden.
BeZ 13.3.02; BeZ 15.3.02;
JWB 20.3.02
12. März 02
Bundesland Brandenburg im polnisch deutschen Grenzgebiet. An der Neiße-Oder-Mündung
nahe der Ortschaft Wellmitz wird eine männliche Person auf polnischer
Seite aus der Oder geborgen. Die Identität ist nicht bekannt.
BPol Frankfurt (Oder) 20.2.08
14. März 02
Mecklenburg-Vorpommern. In der Ortschaft Friedland bei Neubrandenburg
werden drei kurdische Flüchtlinge vor einem Imbiß von einem
Rechten beleidigt und angegriffen. Die Polizei nimmt die drei Angegriffenen
in Haft und einige Beamten drohen mit Abschiebung.
LOBBI
15. März 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein irakischer Flüchtling wird vor und
in seiner Wohnung von ca. 13 Personen rassistisch beleidigt und geschlagen.
Er muß seine Verletzung am linken Ohr und seine vielen Prellungen
im Gesicht, an Ellenbogen und Fingern im Elisabeth-Krankenhaus stationär
behandeln lassen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
25. März 02
Konstanz in Baden-Württemberg. Unbekannte legen morgens um 4 Uhr
im Sammellager in der Gustav-Schwab-Straße zwei Brände, indem
sie in den Fluren des ersten und zweiten Stockwerkes Benzin ausgießen
und anzünden. Ein im Eingang des Hauses abgestellter Kinderwagen wird
ebenfalls mit Benzin übergossen, jedoch nicht angezündet. BewohnerInnen
entdecken die Feuer und können sie selbst löschen. Von den in
diesem Haus lebenden 30 BewohnerInnen aus dem Kosovo, China, Afghanistan,
Iran und afrikanischen Ländern kommt niemand zu Schaden.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft gehen nicht von "politischen
oder ausländerfeindlichen Motiven" für die schwere Brandstiftung
aus.
SK 26.3.02;
JWB 3.4.02;
indymedia (von Warning 2.4.02)
28. März 02
Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Abends um 23 Uhr schleudern zwei
Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren einen Brandsatz durch ein geschlossenes
Fenster des Flüchtlingsheimes und setzen damit ein zur Zeit leerstehendes
Zimmer in Brand. Die Feuerwehr kann den Brand schnell löschen, so
daß von den 25 Menschen, die sich an diesem Abend im Heim aufhalten,
niemand verletzt wird.
Die beiden Rechtsextremisten werden schnell gefaßt und
legen Geständnisse ab.
Polizei Halberstadt Nr. 057/02;
BeZ 2.4.02; taz 2.4.02; JWB 10.4.02
28. März 02
Bundesland Sachsen-Anhalt. In der Nacht werfen jugendliche Nazis Brandflaschen
gegen das Flüchtlingsheim in Aschersleben. Nachdem es den BewohnerInnen
nicht gelingt, das Feuer zu löschen, rufen sie die Feuerwehr. Die
circa hundert BewohnerInnen aus der Türkei, Vietnam, Jugoslawien und
Afrika werden evakuiert – niemand wird ernsthaft verletzt.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
März 02
Kühlungsborn in Mecklenburg-Vorpommern. Über einen längeren
Zeitraum wird ein 15 Jahre alter Flüchtling aus Armenien, der im hiesigen
Flüchtlingsheim lebt, sowohl vor der Schule als auch außerhalb
auf der Straße von Nazis rassistisch beleidigt und auch tätlich
angegriffen.
LOBBI
März 02
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Glasmoor, der Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
11. April 02
Am frühen Morgen um 3.20 Uhr wird der Brand in der Flüchtlingsunterkunft
Europastraße in Tübingen entdeckt. Nachdem die Feuerwehr eingetroffen
ist, kann das Feuer schnell gelöscht werden. Eine Person kommt mit
einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
Als die Feuerwehr abrückt, bleiben sieben frierende Personen
auf der Straße zurück. Ausschließlich den ehrenamtlichen
HelferInnen des DRK bleibt es überlassen, die jetzt obdachlosen Flüchtlinge
für den Rest der Nacht unterzubringen und sie zu versorgen.
Erst gegen 11 Uhr vormittags und nach mehrmaligen Anmahnen, erklärt
sich die Stadtverwaltung bereit, den Menschen Räume zur Verfügung
zu stellen.
SchT 12.4.02; FR 12.4.02; AK Asyl BaWü 20.5.02
Mitte April 02
Nazis prügeln in der Suhler Struth einen Flüchtling krankenhausreif.
LAG Juni 2002
Mitte April 02
Auf das Flüchtlingsheim im thüringischen Zella-Mehlis wird
ein Brandanschlag verübt.
LAG Juni 2002
17. April 02
Der 37 Jahre alte Kurde Lütfi ?ahan wird von deutschen Grenzschützern
am Übergang Zinnwald festgenommen und aufgrund eines Auslieferungsbegehrens
der Türkei in Auslieferungshaft genommen.
Daß Lütfi ?ahan in Holland im Februar 1996 politisches
Asyl erhielt, weil er in der Türkei in den Jahren 1988 und 1989 zu
insgesamt 34 Jahren Haft verurteilt wurde, daß diese Prozesse zunächst
durch ein Staatssicherheitsgericht geführt wurden, bei denen bekanntermaßen
ausschließlich politische Prozesse stattfinden, daß Lütfi
?ahan durch bewiesene Folter zu Geständnissen gebracht wurde, das
alles spielt für die deutschen Haftrichter keine Rolle.
Lütfi ?ahan war nach fünf Jahren türkischer Haft
am
17. Juni 1993 die Flucht gelungen, so daß er nach einer zweijährigen
Zeit im Untergrund nach Holland floh, wo er ein Jahr später als politisch
Verfolgter anerkannt wurde.
Seine vielfältigen exil-politischen Aktivitäten, die
ihn bei einer eventuellen Auslieferung zusätzlich vorgeworfen werden
könnten, werden vom Oberlandesgericht Dresden als Tätigkeiten
"niedrigen Profils" eingestuft. Der Verfolgte dürfe auch darauf vertrauen,
daß sein Fall in der Öffentlichkeit weiter beobachtet werde.
Da über ihn in der Lokalpresse berichtet worden sei, sein Anwalt mit
amnesty international zusammenarbeite und er in der Türkei von Anwälten
des Türkischen Menschenrechtsvereines verteidigt wurde, sei anzunehmen,
daß sich die türkischen Behörden an ihre Zusicherungen
halten würden. Dieser "Prognose" stehe auch nicht die Anerkennung
als Flüchtling in Holland entgegen.
Am 18. Dezember 2002, nach acht (!) Monaten Auslieferungshaft
in Dresden, lehnt Deutschland die Auslieferung ab, und Lütfi ?ahan
kann zu seiner Familie nach Holland zurückkehren.
Asyl-Nachrichten Nr. 122 April 2003
19. April 02
Bundesland Thüringen. Am Bahnhof in Nordhausen wird ein Flüchtling
aus Kamerun von drei jugendlichen Deutschen zunächst rassistisch beschimpft
und dann tätlich angegriffen.
Er erleidet Prellungen, die ärztlich behandelt werden müssen.
JWB 30.4.02;
ABAD Thüringen
20. April 02
Nach fast 13 Monaten Abschiebehaft in Berlin-Köpenick wird der
nigerianische Flüchtling K. im Rahmen einer Amtshilfe in die JVA Volkstedt
nach Sachsen-Anhalt transportiert. Ein Magdeburger Richter verlängert
die Abschiebehaft noch einmal um weitere drei Monate.
Die JVA Volkstedt ist eine übliche Haftanstalt, in der Straftäter
untergebracht sind. Entsprechend gelten die rigiden Haftbedingungen hier
auch für die Abschiebegefangenen: K. ist rund um die Uhr in einer
Einzelzelle eingeschlossen, der Kontakt zu Verwandten und UnterstützerInnen
ist auf Briefe beschränkt, nur zweimal in der Woche darf er für
maximal zehn Minuten telefonieren.
Nach 16 Monaten in Abschiebehaft wird K. schließlich Anfang
August 2002 entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
25. April 02
Um 6.30 Uhr erscheinen Berliner Polizisten bei der iranischen Flüchtlingsfamilie
Derakhshan Bafghi. Die Beamten laufen durch die Wohnung, reißen den
Schrank auf, werfen ein paar Kleidungsstücke in einen Koffer und nehmen
schließlich Frau Derakhshan und ihren 6-jährigen Sohn Ali mit.
Über Tegel werden die beiden – entsprechend dem Dublin-II-Abkommen
– nach Athen ausgeflogen. Der Vater des Jungen, Fared Derakhshan Bafghi,
bleibt zurück – damit ist die Familie getrennt.
Mutter und Sohn hatten gerade einmal sechs Monate mit dem Vater
in Berlin leben können.
Dieser war 1999 aufgrund politischer Verfolgung aus dem Iran
geflüchtet – gegen ihn war die Todesstrafe verhängt worden. Der
Asylantrag, den er in der Bundesrepublik stellte, wurde zunächst abgelehnt.
Im Jahre 2001 gelang es auch Frau Derakhshan, mit ihrem Sohn, den Iran
zu verlassen und nach Griechenland zu kommen. Von hier aus reisten sie
im Oktober inoffiziell weiter in die Bundesrepublik.
Die Abschiebung nach Griechenland hat den Jungen dermaßen
traumatisiert, daß er therapeutisch behandelt werden muß. Er
geht dann zur Schule und lernt die Sprache.
Am 1. September 07 reisen Mutter und Sohn wieder nach Berlin
– diesmal erhält Ali, so wie der Vater, eine Duldung. Die Mutter muß
wieder zurück nach Griechenland. Ali besucht in Berlin die Europa-Schule
Athene und ein Jahr später die Europa-Schule am Heinrich-von-Kleist-Gymnasium
im Bezirk Tiergarten. Seine Duldung wird immer kürzer befristet, und
als im Februar 2010 für den jetzt 14-jährigen Schüler erneut
die Abschiebung nach Athen ansteht, muß er monatlich zur Ausländerbehörde,
um die Duldung zu verlängern.
Durch die besondere Initiative von MitschülerInnen, LehrerInnen
und sonstigen UnterstützerInnen gelingt es, durch Öffentlichkeitsarbeit
und Appelle an den Innensenator Körting und die Härtefallkommission,
weitere Verlängerungen des Aufenthaltes zu erreichen. Das Verfahren
des Jugendlichen ist jetzt an das des Vaters gebunden, das auch noch nicht
entschieden ist.
TS 22.2.10; taz 23.2.10; BeZ 25.2.10;
BeZ 26.2.10; TS 26.2.10; BM 24.9.10
26. April 02
Entgegen der Zusage des Berliner Innensenators Körting wird der
tschetschenische Flüchtling Amet Budew nach Rußland abgeschoben.
Unmittelbar nach der Ankunft in Moskau wird der 26 Jahre alte Sportlehrer
von Beamten des Inlandsgeheimdienstes (FSB) zusammengeschlagen. Dann zwingen
sie ihn, nach Inguschetien zu fliegen. Hier erwarten ihn auf dem Flughafen
erneut Beamte des FSB. Sie zerreißen seinen Paß und bringen
ihn an einen Ort, wo er einen Tag lang geschlagen und verhört wird.
Sie fragen ihn nach seinen Brüdern und seinem Onkel.
Mit einem Sack über dem Kopf kommt er an einen anderen Ort,
wo er sechs Tage lang gefoltert wird. Er muß mehrere Tage lang in
einem engen, unter Wasser stehenden Erdloch verbringen. Bei Verhören
wird ihm eine Kapuze übergezogen. Seine Folterer werfen ihm auch Decken
über den Körper und schlagen ihn dann mit Gewehrkolben.
Erst nachdem seine Familie Bestechungsgelder bezahlt hat, wird
er freigelassen. Seine Angehörigen bringen ihn in ein Krankenhaus
in Nasran, in dem seine Verletzungen versorgt werden.
Da er sich weiterhin bedroht und verfolgt fühlt, taucht
er unter und versucht wieder nach Berlin zu kommen. Er muß sich mehrere
Monate in Polen aufhalten – und stellt hier im März 2003 einen Asylantrag.
Dann gelingt ihm die Weiterreise in die BRD, wo er einen Asylfolgeantrag
stellt.
Im Sommer 2003 erfolgt seine Verhaftung in Berlin und im August
die Abschiebung in das "sichere Drittland" Polen.
Von hier aus wird er – trotz der Interventionsversuche von amnesty
international – am 28. September nach Weißrußland abgeschoben.
Hier taucht er unter.
Amet Budew gelingt es nach Rußland einzureisen, und er
erreicht im Oktober 2003 seine Familie in Inguschetien.
taz 2.10.03; ai März 2004;
ai Asyl – Länderbericht 31.3.04
27. April 02
Bundesland Sachsen. Während der Zittauer Musiknacht wird ein 29
Jahre alter angolanischer Flüchtling, der mit seiner deutschen Freundin
unterwegs ist, von etwa neun Nazis attakkiert. Die Angreifer werfen einen
metallenen Fahrradständer in ihre Richtung, der sie nur durch Zufall
verfehlt. Offensichtlich aufgrund des entschlossenen Verhaltens der Freundin
des Angolaners ziehen die Nazis weiter.
Das Amtsgericht Zittau spricht die angeklagten Rechtsradikalen
am 3. Dezember 2002 vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung frei.
(siehe auch: 22. Juni 02)
AMAL Görlitz
29. April 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein Flüchtling aus Benin wird in der
Straßenbahn von einer Gruppe rechtsextremer Deutscher beschimpft
und mit Bierflaschen beworfen. Er kommt unverletzt davon.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
April 02
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Fuhlsbüttel, in Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
Frühjahr 02
Niedersachsen. Die ca. 40 Jahre alte D. Mahmadova aus Aserbaidschan
versucht sich umzubringen. Sie schneidet sich in der Ausländerbehörde
Diepholz die Pulsadern auf.
Die abgelehnte Asylbewerberin, die mit ihrem Sohn in einem Flüchtlingsheim
in der Gemeinde Wagenfeld wohnt, ist seit langem ausreisepflichtig.
Rahmi Tuncer – Migrationssozialarbeiter
8. Mai 02
Der abgelehnte Asylbewerber Muhsin Sit wird zusammen mit seiner Frau
am Morgen von Mitarbeitern der Ausländerbehörde Detmold und der
Zentralen Ausländerbehörde aus der Flüchtlingsunterkunft
abgeholt und nach Münster gefahren. Im Rahmen der Vorbereitung der
"Vollstreckung der Rückführung" (Original-Ton Ausländerbehörde)
erfolgt eine Vorführung des Ehepaares beim türkischen Generalkonsulat.
Herr Sit ist in einem geistig und körperlich sehr schlechten Zustand.
Zu einer Unterschrift im Konsulat ist er nicht mehr in der Lage. Trotzdem
werden Paß-Ersatzpapiere für die gesamte Familie ausgestellt.
Die Beamten bringen das Ehepaar anschließend zum Bielefelder Bahnhof
und weisen es an, mit einem Fahr-Gutschein nach Detmold zurückzufahren.
Weil es Herrn Sit zusehends schlechter geht, bitten sie eine Bekannte,
sie dort abzuholen.
Als die Frau in Bielefeld eintrifft, sitzt Herr Sit fast ohne
Bewußtsein auf einem Pflanzenkübel. Sie fährt das Ehepaar
Sit direkt zum Detmolder Klinikum, wo sie um 18 Uhr eintreffen. Hier stellt
sich heraus, daß Herr Sit am Morgen gegen neun Uhr eine übermäßige
Anzahl von Tabletten unterschiedlicher Medikamente zu sich genommen hatte.
Er kommt jetzt direkt zur Überwachung seines Zustandes auf die Intensiv-Station
und kann stabilisiert werden. Am 14. Mai erfolgt seine Verlegung in die
Westfälische Klinik für Psychiatrie.
Der zehnfache Familienvater Muhsin Sit war in der Türkei
als PKK-Sympathisant verfolgt und mehrfach schwer gefoltert worden. Seither
leidet er unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung mit Suizidgefährdung.
Diese wurde mehrfach fachärztlich attestiert und war auch den Behörden
hinlänglich bekannt.
Erst im Dezember 2003 entscheidet das Oberverwaltungsgericht
Münster, daß Herrn Sit und seiner Familie politisches Asyl zuerkannt
wird.
IBZ 11.2.03; IBZ 29.4.03;
Lippische Landes-Ztg 12.12.03
10. Mai 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick morgens um 6.10 Uhr. Der
26-jährige Abschiebegefangene B. aus Sierra Leone fertigt aus Bettlaken
eine Schlinge an und ver-sucht, sich damit an der Querverbindung einer
Toilettentür zu erhängen. Ein Polizeiangestellter bemerkt dies
gerade noch rechtzeitig und unterbindet den Erstickungstod, indem er B.
hochhält.
Aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Revolutionary United Front
(R.U.F.) mußte er aus Sierra Leone fliehen. Im Frühjahr 2002
war B. per Schiff aus Guinea in Hamburg angekommen.
Während eines Krankenhausaufenthaltes wurde er am
8. März aus dem Krankenhaus heraus von der Polizei verhaftet und
in Abschiebehaft genommen. Der Asylantrag wird abgelehnt. Die Haft wird
mehrere Male verlängert. Gründe: "unerlaubte Einreise" und die
daraus folgende Ausreisepflicht, eine fehlende Meldeadresse und sein fehlender
Paß. "Der Betroffene hat die Haft und ihre Fortdauer durch seine
Paßlosigkeit selbst zu vertreten." Auch der Selbsttötungsversuch
sei nicht "verhandlungsrelevant".
Im September wird B. nach fast sechs Monaten Gefangenschaft entlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
11. Mai 02
Biebertal im Bundesland Hessen. Aus Angst vor der Abschiebung versucht
der Kurde Suayip N., sich mit einer Überdosis von Medikamenten das
Leben zu nehmen. Bewußtlos wird Suayip N. ins Krankenhaus gebracht.
Kaum ist er in der Lage, seine Umwelt wieder wahrzunehmen, erscheinen uniformierte
Polizeibeamte an seinem Krankenbett.
Der Asylantrag des Flüchtlings aus der Türkei war schon
im Jahre 1998 vom Verwaltungsgericht Gießen negativ entschieden worden.
Zahlreiche psychiatrisch-psychologische Gutachten der letzten Jahre hatten
die akute Suizidgefahr des Herrn N. als Folge für erlittene traumatische
Erlebnisse in der Türkei bestätigt. Trotzdem verschickte die
Ausländerbehörde weiterhin Ausreiseaufforderungen und erteilte
nur monatliche Duldungen.
Pro Asyl 17.5.02
13. Mai 02
Auf einer brandenburgischen Bundesstraße in Richtung Schönefeld
überfährt ein Auto mehrere rote Ampeln, schleudert und überschlägt
sich. Vier Erwachsene und ein Kind werden dabei verletzt.
Alle Verletzten, vier unverletzte und der Fahrer werden festgenommen,
weil es sich bei den Insassen des Wagens offensichtlich um Menschen handelt,
die ohne Papiere die Grenze überschritten haben.
BeZ 15.5.02
13. Mai 02
In der Nähe des deutsch-polnischen Grenzüberganges Podrosche
in Sachsen am Grenzstein 233/234 wird eine ca. 30 Jahre alte tote Person
aus der Neiße geborgen. Sie kann nicht näher identifiziert werden.
Polizei Görlitz
14. Mai 02
Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Eine Asylbewerberin aus Sierra Leone
wird in der Straßenbahn von einer Kontrolleurin nach ihrem Ticket
gefragt. Die Afrikanerin ist erst kurz in Deutschland und versteht nicht,
worum es geht. Die Polizei wird gerufen, und zwei Beamte schaffen die Frau
mit Gewalt und Schlägen ins Dienstfahrzeug. Auf dem Revier machen
die männlichen Beamten ihr deutlich, daß sie sich ausziehen
soll. Als die Frau dies aus religiösen und kulturellen Gründen
verweigert, werden die Polizisten handgreiflich und ziehen sie mit Gewalt
nackt aus. Sie schubsen sie schließlich, bringen sie zu Boden und
schlagen auf sie ein.
Die Frau erstattet Anzeige wegen Körperverletzung, die sie
dann aus Angst vor Nachteilen in ihrem Asylverfahren und wegen ihrer schweren
chronischen Krankheit nicht weiter verfolgt.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
17. Mai 02
Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft in der Freiburger
Bissierstraße. Als morgens um 3 Uhr das Feuer entdeckt wird, ist
der einzige Ausgang durch das Feuer blockiert. Die circa 30 von Feuer Bedrohten
können sich nur über die Fenster retten. 14 von ihnen erleiden
Rauchvergiftungen, zwei Bewohner verletzen sich beim Sprung aus dem ersten
Stock schwer. Bei den Löscharbeiten werden auch zwei Feuerwehrleute
verletzt.
Der Brand war in einem im Treppenhaus abgestellten Kinderwagen
gelegt – nur sieben Meter vom Eingang entfernt wird ein aufgemaltes Hakenkreuz
entdeckt.
In der gesamten Unterkunft leben ca. 200 Menschen aus 20 Nationen.
Seit Jahren versuchen die BewohnerInnen, auf ihre skandalösen Lebensbedingungen
aufmerksam zu machen. Vor allem gegen die mangelnde Krankenversorgung,
die nicht behindertengerechten Anlagen, die häufigen Polizei-Razzien
haben sie sich bisher nicht wehren können. Auch nach diesem Brandanschlag
verlangen sie erneut eine Zuweisung in kleinere – dezentrale – Unterkünfte.
Um ihre Forderungen zu untermauern und aus Angst vor neuen Angriffen übernachten
jetzt viele von ihnen draußen.
SAGA 17.5.02;
taz 18.5.02; FR 18.5.02;
jW 23.5.02; FR 23.5.02;
taz 23.5.02; JWB 29.5.02
18. Mai 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
26 Jahre alter Gefangener für insgesamt sieben Stunden und 10 Minuten
mit einem besonderen Gurtsystem zunächst an Händen und Füßen
– nach der Hälfte der Zeit nur noch an den Füßen fixiert.
(siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
21. Mai 02
Biesenthal im Barnim in Brandenburg. Es ist der Tag nach dem alljährlich
hier stattfindenden Harley-Davidson-Treffen. Vier vietnamesische Flüchtlinge
sammeln auf dem Gelände Pfandflaschen ein. Ein rotes Auto fährt
langsam auf sie zu, ein Mann beugt sich aus dem Fenster und ruft sie zu
sich heran. Als er aussteigt, bemerken die Vietnamesen, daß er ein
Gipsbein hat. Er verlangt den Inhalt der Tüten zu sehen, und als er
die Pfandflaschen sieht, beginnt er zu schreien und schlägt mit den
Krücken nach den Männern. Diese flüchten in verschiedene
Richtungen. Einer von ihnen, der 19-jährige Van Lan N., nimmt den
kürzesten Weg zum nahegelegenen Flüchtlingsheim. Als er bemerkt,
daß er jetzt von einem schnell laufenden Mann mit Hund verfolgt wird,
beginnt er erneut zu laufen. Er schlägt Haken und läuft – bis
er entkräftet zusammenbricht. Zwei Deutsche schlagen jetzt auf ihn
ein und zwingen ihn, wie ein Hund zu kriechen. Andere hinzukommende Männer
lachen und schreien. Einer tritt Van Lan N. gegen den Hals, andere springen
ihm auf den Rücken. Der Mann mit dem Gipsbein zieht N. am Kragen hoch
und spuckt ihm ins Gesicht. Die Männer ziehen ein Messer und drohen
N., die Genitalien abzuschneiden. Sie reißen seinen Kopf zurück
und übergießen ihn mit Alkohol. N. sinkt auf die Knie und bittet
um sein Leben. Er glaubt, jetzt sterben zu müssen, und ruft die Namen
seiner Mutter und seines Vater – dann verliert er das Bewußtsein.
Als N. wieder zu sich kommt, ist er alleine und schleppt sich
zum Wohnheim. Er informiert den Wachmann, der sofort die Polizei benachrichtigt.
Van Lan N. muß seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen.
Vier Wochen später berichtet er MitarbeiterInnen der Opferperspektive,
daß er unter Kopfschmerzen und Herzflattern leide. Er könne
nicht schlafen, esse wenig, sei seit dem Überfall inkontinent. Erst
mit Hilfe der Opferspektive gelingt es, daß Van Lan N. sich in eine
psychotherapeutische Behandlung begeben kann. Die Psychologin diagnostiziert
eine Posttraumatische Belastungsstörung.
Im Oktober stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein,
weil die Täter nicht zu finden sind. Da die Rechtsanwältin allerdings
zahlreiche Hinweise auf nicht gehörte ZeugInnen und Täter in
den Akten findet, legt sie Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Im Dezember
werden die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen.
Im September 2007 stimmt die Härtefallkommission für
ein Bleiberecht des Flüchtlings Van Lan N. Durch die Zustimmung des
Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) bekommt erstmalig im Bundesland
Brandenburg ein Opfer rassistischer Gewalt ein Bleiberecht aus humanitären
Gründen.
Opferperspektive Jahrbuch 2002;
BeZ 23.5.02; FR 23.5.02; BM 23.5.02; JWB 29.5.02;
Opferperspektive 20.9.07; BM 21.9.07
24. Mai 02
Rathenow in Brandenburg. Als ein junger vietnamesischer Asylbewerber
abends gegen 18 Uhr in der Gustav-Freytag-Straße einen Polizeiwagen
sieht, läuft er in Panik weg. Die Polizisten verfolgen ihn und sehen,
wie er sich am Ufer eines Nebenarms der Havel halb entkleidet und dann
in Richtung des gegenüberliegenden Ufers schwimmt. In der Mitte des
Flusses geht er unter.
Einer der Polizisten springt daraufhin auch in den Fluß,
um den Ertrinkenden zu retten. Dies gelingt ihm nicht. Erfolglos bleiben
auch die Rettungsversuche von Feuerwehr und Tauchern. Erst gegen 20 Uhr
wird der Vietnamese leblos aus der Havel geborgen.
Beim Absuchen des Fluchtweges findet die Polizei zwei Stangen
unverzollte Zigaretten und schließt daraus, daß es sich bei
dem Toten um einen "vietnamesischen Zigarettenhändler" gehandelt hat.
BK 26.5.02; BeZ 27.5.02;
BeZ 28.5.02; BM 28.5.02; MAZ 28.5.02
25. Mai 02
Auf dem südlichen Vorplatz des Potsdamer Hauptbahnhofes verteilt
der 23-jährige togoische Flüchtling Kodjovi Agbelessessy Flugblätter
für ein Afrika-Festival. Plötzlich wird er von einem älteren
Fahrradfahrer ohne Vorwarnung ins Gesicht geboxt. Dann rümpft der
Täter die Nase und deutet pantomimisch an, wie er den Afrikaner zu
Boden wirft und ihn wie ein Insekt zertritt. Er beleidigt sein Opfer unter
anderem mit der Äußerung "Affe, Du bist Dreck für mich"
und "Arschloch".
Da Herr Agbelessessy mit zwei Freunden unterwegs ist, gelingt
es ihnen, den Täter festzuhalten und ihn dem Wachschutz und der Polizei
zu übergeben. Jetzt zeigt der Mann den sogenannten Hitlergruß.
Kodjovi Agbelessessy muß seine blutende Nase und seine
Prellungen an Kopf und Handgelenk im Krankenhaus behandeln lassen. (siehe
auch: 20. Februar 02)
Der Mann wird vom Amtsgericht Potsdam wegen Körperverletzung
in Tateinheit mit Beleidigung sowie öffentlichen Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Beleidigung zu einer
Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.
MAZ 28.5.02;
Opferperspektive 26.7.02
VS-Bericht Brbg 2002
25. Mai 02
Schwandorf in Bayern. Der 26 Jahre alte irakische Kurde Salim M. übergießt
sich im Landratsamt mit Dieseltreibstoff, nimmt das Feuerzeug in die Hand
und droht, sich anzuzünden. Er wird von Polizeibeamten überwältigt
und in Haft genommen.
Während der im November stattfindenden Gerichtsverhandlung
in Amberg werden Hintergründe der Verzweiflungstat sichtbar. Salim
M. sei, laut Sachverständigengutachten, "am Ende seiner psychischen
und physischen Kräfte" gewesen. Sein Asylantrag war abgelehnt worden,
und er hatte vergeblich und zum wiederholten Male versucht, im Landratsamt
eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Obwohl auch der Staatsanwalt von einer "psychischen Ausnahmelage"
spricht, beantragt er für Salim M.s "Verbrechen in klassischem Sinn"
(versuchte schwere Brandstiftung) eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Da M. allerdings bereits sechs Monate in Untersuchungshaft sitzt, wird
er zur Bewährung entlassen.
Kommentar des dem Schöffengericht Vorsitzenden Richters
Karl Plößl: "Seien Sie ein ordentliches Mitglied unserer Gesellschaft
.... so lange Sie in unserem Land sind".
Der Neue Tag 21.11.02
26. Mai 02
Brandstiftung im Flüchtlingsheim "Wiesenmühle" der hessischen
Ortschaft Reichelsheim im Odenwald. Morgens um 4.30 Uhr bricht an zwei
Stellen gleichzeitig Feuer aus: in einer leerstehenden Wohnung und in einer
neben dem Wohnhaus stehenden Scheune.
In dem Wohnhaus befinden sich 22 Menschen, von denen sechs wegen Rauchvergiftung
ins Krankenhaus kommen. Obwohl es den Feuerwehren von Reichelsheim, Beerfurth,
Brensbach und Nieder Kainsbach gelingt, die Gebäude vor dem Niederbrand
zu retten, bleibt ein Sachschaden von
500 000 Euro.
Noch in den Morgenstunden werden die jetzt obdachlosen Flüchtlinge
aus dem Irak, der Türkei und Somalia von den DorfbewohnerInnen durch
viele Hilfsleistungen wie Betreuung, Kleidung, Betten und Matratzen unterstützt.
Sie werden dann vorerst im Sportlerheim Berfurth untergebracht.
Polizeipräsidium Südhessen 26.5.02;
FR 27.5.02;
taz 27.5.02; JWB 5.6.02
31. Mai 02
JVA Büren – Abschiebegefängnis. Der kurdische Flüchtling
Ates Yusuf beendet einen 44-tägigen Hungerstreik, weil er an seine
körperlichen Grenzen gekommen ist. Er hat 18 kg Körpergewicht
verloren, wiegt jetzt noch 53 kg. Er spuckt Blut, hat Gleichgewichtsstörungen,
starke Kopf-, Augen- und Rückenschmerzen, muß beim Gehen gestützt
werden.
Mit dem Hungerstreik wollte er auf Mißhandlungen durch
die belgische Polizei und Justiz aufmerksam machen, die er vor der Überführung
nach Deutschland erfuhr.
Bereits im Jahr 1988 war er nach der Ablehnung seines Asylantrages
aus der BRD ausgewiesen worden und in die Türkei zurückgekehrt.
Ein Jahr später mußte er das Land wieder verlassen, stellte
in der BRD einen Asylfolgeantrag. Auch dieser wurde innerhalb kurzer Zeit
abgelehnt, so daß Ates Yusuf wieder über die Grenze ging, dann
allerdings von belgischen Wasserschutz-Zollbeamten festgenommen wurde.
In Belgien begann eine jahrelange Odyssee zwischen verschiedenen Ämtern,
Rechtsanwälten und Gerichtsverfahren, bis Ates Yusuf schließlich
von der Polizei festgenommen wurde.
Nach Monaten Gefangenschaft begann er aus Protest gegen die Haft
den Hungerstreik am 18. April. Am 2. Mai wird er von 10 Beamten aus dem
Schlaf geholt und so wie er ist, in seiner Schlafkleidung, an Händen
und Füßen gefesselt. Er wird in einen Wagen geschleift, und
als er schreit, bekommt er einen Faustschlag, der ihm – nach seiner Einschätzung
– für zwei Stunden das Bewußtsein nimmt. Mit einem Sack über
dem Kopf wird er in Begleitung von sieben belgischen Beamten in die BRD
gebracht und hier deutschen Polizisten übergeben. Diese bringen ihn
zu einem Arzt, der seine Wunden medizinisch versorgt. Dann wird er in die
JVA Büren gebracht – ihn erwartet hier die Abschiebung in die Türkei.
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 1.6.02
1. Juni 02
Auf dem Bahnhof im thüringischen Nordhausen wird ein
34-jähriger Flüchtling aus Kongo abends von drei jungen rechtsradikalen
Männern rassistisch beschimpft. Der Bedrohte ruft über sein Handy
die Polizei. Jetzt traktieren die Rechten ihn mit Schlägen gegen den
Kopf.
Im Krankenhaus wird bei dem Kongolesen eine Schädelprellung
diagnostiziert.
ABAD Thüringen
2. Juni 02
Brandstiftung in der Flüchtlingsunterkunft in Nürnberg-Schweinau
in der Kunigundenstraße. Unbekannte haben Kartonagen im Keller angesteckt,
so daß sich dicker Qualm im Haus ausbreitet. Die 59 BewohnerInnen
können sich ins Freie retten.
Neun Menschen erleiden eine Rauchvergiftung, vier von ihnen müssen
im Krankenhaus behandelt werden.
taz 3.6.02;
NN 4.6.03
3. Juni 02
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein kongolesischer Flüchtling wird
in einer Straßenbahn von einem Deutschen rassistisch beleidigt. Als
er ausgestiegen ist, greifen ihn zwei Männer tätlich an und bedrohen
ihn mit einem Messer. Er kommt mit leichten Verletzungen davon.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
4. Juni 02
Ausländerbehörde im sächsischen Senftenberg. Als dem
21 Jahre alten kurdischen Flüchtling Veysal O. aus Bahnsdorf die
Erlaubnis für eine Fahrt nach Hamburg verweigert wird
(Residenzpflicht), läuft er auf den Hof der Behörde, übergießt
sich mit Benzin und droht, sich anzuzünden. Nachdem es einem Mitarbeiter
der Behörde gelingt, ihn zu beruhigen und von der Selbstverbrennung
abzubringen, läuft der Kurde davon und springt in einen nahe gelegenen
Schloßteich.
Die herbeigerufene Polizei bringt den Flüchtling in die
Psychiatrie.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus leitet ein Ermittlungsverfahren
gegen den Kurden ein wegen "unerlaubte(r) Einflussnahme auf die Entscheidung
einer Behörde", da er mit diesem Tötungsversuch "die Genehmigung
für eine Fahrt nach Hamburg erpressen" wollte.
BeZ 6.6.02;
LR 6.6.02; JWB 19.6.02
5. Juni 02
Herborn in Hessen. Polizeibeamte betreten die Klassenräume der
Klasse 8a der Comenius-Realschule und führen den 16-jährigen
Fabrice Malinga Modjulua ab. Er soll, zusammen mit seinen Eltern und drei
Geschwistern, in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben werden. An
der Wohnung der Eltern erscheinen die Beamten mit Diensthunden.
Ein Petitionsverfahren beim Hessischen Landtag kann die Abschiebung
vorerst verzögern. Der Vater der Familie bleibt allerdings in Abschiebehaft.
FRat Hessen 14.6.02
6. Juni 02
Gera in Thüringen. Morgens um 3 Uhr klopft es bei der kurdischen
Flüchtlingsfamilie O. an die Wohnungstür, und kurz darauf wird
die Tür gewaltsam geöffnet. Eine Gruppe von Polizisten dringt
in die Wohnung ein, reißt die Eltern, ihre vier Kinder und zwei Gäste
aus den Betten und gibt ihnen fünf Minuten Zeit, die Sachen zu packen.
Die Abschiebung sei für 11.30 Uhr vorgesehen.
Familie O. wird in ein Polizeiauto verfrachtet und in das Gefängnis
gebracht. Außer den Eltern sitzen nun eine neunjährige Tochter
und die 10-, 12- und 15-jährigen Söhne im Gefängnis und
warten auf die Abschiebung.
Am Flughafen Tegel verlangt Herr O., daß ihm die Ausweisungsverfügung
und die Abschiebepapiere vorgelegt werden, ansonsten würde die Familie
der Abschiebung nicht Folge leisten. Daraufhin wird die Abschiebung abgebrochen,
und die Familie kommt zurück nach Gera. Frau O. und die kleineren
Kinder werden in einem Flüchtlingsheim untergebracht; der 15-jährige
Mehmet und sein Vater kommen in der JVA Untermansfeld in Abschiebehaft.
Hier sitzen sie sechs Wochen lang mit rechtsradikalen Straftätern
zusammen auf einem Korridor. Diese beschimpfen die beiden Kurden als "Kanaken",
Essensreste werden in ihre Zellen geworfen, und beim Hofgang werden die
beiden mit Wasser beschüttet und anderen Demütigungen ausgesetzt.
Am 23. Juli werden die beiden nach einem zweitägigen Aufenthalt
im Gefängnis Suhl wieder zum Berliner Flughafen gebracht und ausgeflogen.
Die Festnahme durch türkische Polizei erfolgt gleich nach der Ankunft
in Istanbul. Nach zweitägiger Schikane wird Mehmet O. wegen fehlender
Nachweise seiner türkischen Staatsbürgerschaft nach Berlin zurückgeschickt.
Herr O. muß bleiben.
Aber auch jetzt kommt der Jugendliche nicht frei – er kommt zuerst
in das Berliner Abschiebegefängnis in Köpenick und später
wieder zurück in das Geraer Gefängnis.
Hier wird festgestellt, daß ein Antrag zur Erteilung der
türkischen Staatsangehörigkeit von beiden Elternteilen unterschrieben
werden muß. Da die Mutter von Mehmet mit den drei kleinen Geschwistern
inzwischen untergetaucht ist und sein Vater in die Türkei abgeschoben
wurde, sind diese Unterschriften nicht zu bekommen. Die Ausländerbehörde
hebt deshalb Ende August den Haftantrag auf, und Mehmet O. kommt nach fast
drei Monaten in Gefangenschaft frei.
ABAD Thüringen;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
6. Juni 02
Cottbus in Brandenburg. Abends gegen 21.30 Uhr werden am Stadtrand
drei Frauen aus Kamerun von zwei Männern und einer Frau zunächst
verfolgt und dann geschubst, so daß eine der Angegriffenen hinfällt.
Nun treten die Rassisten mit Füßen auf sie ein und rufen dabei
"Neger, was machst Du in Deutschland."
Den beiden Begleiterinnen gelingt die Flucht, und sie telefonieren
mehrmals nach der Polizei, die 45 Minuten später eintrifft. Auch der
Wachschutz des Flüchtlingsheimes, in dem die Frauen wohnen, verweigert
jegliche Hilfe.
Die mißhandelte Frau muß ihre Verletzungen stationär
im Krankenhaus behandeln lassen.
AfOrG; antifaschulnetz – juni 02
6. Juni 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
23 Jahre alter Gefangener für eine Stunde und 15 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen
ist damit maximal eingeschränkt. (siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine
Kleine Anfrage der PDS-Fraktion Drucksache 3/7237
6. Juni 02
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 28 Jahre alte
Herr S. aus Rußland versucht, sich im Waschraum aufzuhängen,
was hinzukommende Mitgefangene verhindern können. Nach einem kurzen
Aufenthalt im DRK-Krankenhaus Köpenick und anschließender Vorstellung
beim polizeiärztlichen Psychiater in Spandau kommt er am gleichen
Tag ins Abschiebegefängnis zurück. Die nächsten vier Tage
muß er hier in der Isolierzelle verbringen, bevor er wieder auf Etage
in eine Gemeinschaftszelle verlegt wird.
Zum einen hatte Herr S. Angst vor einer Abschiebung, da er nach
eigenen Angaben aus der russischen Armee desertiert war. Zum anderen hatte
man ihm beim letzten Haftprüfungstermin 18 Monate Haft in Aussicht
gestellt, sofern er bei seiner Abschiebung nicht ausreichend mitwirke.
Schließlich wird er im November nach sechs Monaten Haftzeit entlassen.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
9. Juni 02
Merseburg in Sachsen-Anhalt. Der 23 Jahre alte Mohammad Khalil und
der 19-jährige X. X. verlassen um 1.30 Uhr eine Diskothek und gehen
in Richtung Bahnhof. Schnell bemerken sie, daß sie von einigen kahlgeschorenen
deutschen Männern verfolgt werden. Es sind dieselben Männer,
die sie schon auf der Tanzfläche in der Diskothek angerempelt und
beleidigt hatten. Mit "Hallo Neger" und ähnlichen Äußerungen
beginnen die Deutschen ihre Provokationen. Als die beiden Asylbewerber
nicht reagieren, fangen die Deutschen an, auf sie einzuschlagen. Die Flüchtlinge
gehen zu Boden und werden – noch unten liegend – mit Tritten traktiert.
A.B. trifft ein Stiefeltritt ins Genick, so daß er mit dem Gesicht
auf das Pflaster schlägt; ihm läuft das Blut aus der Nase. Mohammad
Khalil wird durch Tritte schwer an der Schulter getroffen. Trotz der Verletzungen
gelingt es den beiden, sich hochzurappeln und sich zu wehren. Überrascht
über die Gegenwehr fliehen daraufhin die Angreifer.
Aus Angst vor weiteren Repressionen trauen sich die beiden Flüchtlinge
nicht, sich bei einem Arzt oder gar bei der Polizei zu melden.
Bericht des Betroffenen
9. Juni 02
Berlin. In der Kreuzberger Gaststätte "Wild at Heart" wird ein
30 Jahre alter Flüchtling aus dem Kamerun zunächst von zwei Männern
als "Nigger" beschimpft. Dann hält der eine Mann den Flüchtling
fest und der andere boxt und tritt auf ihn ein.
Mit Gesichtsverletzungen kommt der Kameruner ins Krankenhaus.
Hier wird unter anderem eine Fraktur des Orbitalbodens festgestellt, die
operativ behandelt werden muß und einen stationären Krankenhausaufenthalt
erforderlich macht.
Die Täter werden wegen gemeinschaftlicher gefährlicher
Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe
und zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.
ReachOut Berlin
11. Juni 02
Der kurdische Flüchtling Ramazan Cicek wird völlig überraschend
auf der Hamburger Ausländerbehörde verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis
gebracht. Als Ramazan Cicek sich hier bei einem Schließer über
den verschimmelten Mülleimer in seiner Zelle beschwert, bezeichnet
dieser den Kurden selbst als "Müll", geht weg und kommt mit sechs
Kollegen zurück. Sie zerren Ramazan Cicek aus der Zelle und werfen
ihn auf den Flurboden. Dann stellt sich jeweils ein Beamter auf seine Kniekehlen,
während ein anderer mit einem schwarzen Gummiknüppel auf seinen
Nacken und Rücken einschlägt. Nach der Prügelorgie der Wachbeamten
wird Ramazan Cicek in das Abschiebegefängnis Glasmoor gebracht.
Die Streifenwagenbesatzung und der Anstaltssanitäter bemerken
die Verletzungen und erstatten Anzeige. Eine dritte Anzeige wird von dem
Rechtsanwalt gestellt.
Erst drei Tage später, als die Flüchtlingsbeauftragte
der Kirche, die Pastorin F. Dethloff, Herrn Cicek aufsucht, kommt er ins
Klinikum Nord, wo festgestellt wird, daß sein Arm gebrochen ist.
Die Ehefrau von Herrn Cicek, Serife Cicek leidet seit langem
unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung und latenter Suizidgefahr.
Sie unternimmt einen Selbsttötungsversuch, als sie erfährt, daß
ihr Mann in Abschiebehaft genommen wurde. Ihren Tod verhindert die Tochter
durch ihr schnelles Eingreifen.
Das Ermittlungsverfahren gegen die mißhandelnden Beamten
von Ramazan Cicek wird wegen "widersprüchlicher Aussagen" im Januar
2003 eingestellt.
Nuce Nr. 60 – 28.6.02;
taz 27.6.02; taz 23.7.02;
Polizeiübergriffe auf Ausländerinnen und Ausländer 2000-2003
14. Juni 02
Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein Flüchtling aus dem Irak wird in
Köthen von drei Rechtsextremen angegriffen und verletzt.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
18. Juni 02
Rathenow in Brandenburg. Zwei Flüchtlinge aus Palästina,
31 und 32 Jahre alt, werden um 21.40 Uhr an der Kreuzung Friedrich-Ebert-Ring
und Berliner Straße von Rassisten aus einem Auto heraus rassistisch
beschimpft. Dann versuchen die Angreifer, einen der Flüchtlinge auf
seinem Fahrrad umzufahren.
Opferperspektive
21. Juni 02
Der gehbehinderte 20 Jahre alte Ibrahim Y. aus Sierra Leone befindet
sich in der Fußgängerzone im brandenburgischen Hennigsdorf,
als ein Fahrradfahrer direkt auf ihn zufährt und versucht, ihn umzufahren.
Ibrahim Y. weicht aus und fragt nach dem Grund der Aggression. "Hier ist
mein Vaterland! Verschwinde!" erhält er als Antwort. Als der Angreifer
ihn schlagen will, geht ein Polizist dazwischen, so daß Ibrahim Y.
seinen Weg zum Supermarkt fortsetzen kann.
Als er allerdings wieder herauskommt, taucht der Rassist wieder
auf, schlägt ihm mit der Faust direkt auf das rechte Auge, schlägt
und schubst ihn weiter und bedroht ihn schließlich mit einem Messer.
Niemand der PassantInnen kommt dem Angegriffenen zu Hilfe.
Durch eine List entkommt Ibrahim Y. und geht direkt zur Polizei,
die den Täter noch vor Ort festnehmen kann.
Am 13. März 2003 verurteilt das Oranienburger Amtsgericht
den schon vorbestraften Schläger zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Opferperspektive;
BeZ 1.8.02; BeZ 2.8.02; JWB 7.8.02;
Opferperspektive 10.3.03; MAZ 14.3.03
21. Juni 02
Hoyerswerda in Sachsen. Auf einem Jahrmarkt sucht sich eine Gruppe
Rechtsradikale einen 23 Jahre alten Kurden aus der Türkei aus und
hetzt ihn über den Platz. Der Verfolgte versteckt sich, wird gefunden,
mehrfach geschlagen und niedergetreten. Nun greifen Menschen vom Platz
ein, und es entwickelt sich regelrecht eine Schlägerei.
Durch den Tumult gelingt es dem Kurden jetzt endlich zu entkommen.
An einer Tankstelle bittet er darum, in ein Krankenhaus gefahren zu werden.
Aufgrund einer Gehirnerschütterung und schwerer Prellungen
am ganzen Körper wird er stationär aufgenommen.
AMAL Görlitz
22. Juni 02
Am Bahnhof der sächsischen Ortschaft Löbau werden zwei 29
und 31 Jahre alte Flüchtlinge aus Angola aus einem Auto heraus rassistisch
beleidigt. Dies ist bereits die zweite Attacke gegen den 29-Jährigen
in diesem Jahr.
(siehe auch: 27. April 02)
AMAL Görlitz
25. Juni 02
Berliner Bezirk Hellersdorf. In der Teupitzer Straße werden um
22 Uhr drei Mosambikaner von mehreren deutschen glatzköpfigen Männern
mit rassistischen Parolen beschimpft und beleidigt: "Was macht Ihr Neger
hier?" "Geht doch zurück nach Afrika" und anderes. Als die Afrikaner
nicht reagieren und weitergehen, fliegt ihnen eine Glasflasche vor die
Füße, und sie werden von den Deutschen umringt. Einem Mosambikaner
wird eine volle Eineinhalb-Literflasche Wein von hinten über den Kopf
geschlagen. Der 33-jährige Asylbewerber wird besinnungslos und geht
zu Boden. Als er zu sich kommt, sind die Täter weg und PassantInnen,
unter ihnen eine Ärztin, kümmern sich um ihn und rufen einen
Krankenwagen.
Auf eigenen Wunsch verläßt der Verletzte das Krankenhaus
noch am selben Tag. Als er am nächsten Tag beim Landeskriminalamt
zum Tathergang vernommen wird, wird er erneut ohnmächtig und kommt
wieder ins Krankenhaus.
Am 12. November wird der Haupttäter, der sich zu dieser
Zeit wegen anderer Straftaten in Haft befindet, zu einer Jugendstrafe von
dreieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der Prozeß gegen
die einschlägig vorbestraften Mittäter wird im Januar 2003 stattfinden.
ReachOut Berlin; taz 27.6.02; BM 27.6.02;
taz 28.6.02; afp 28.1.03; taz 7.2.03
26. Juni 02
Oberhausen in Nordrhein-Westfalen. In der Nacht wird Mohammed Kamara,
ein 24-jähriger Flüchtling aus Sierra Leone, auf dem Bahnhof
von zwei Polizeibeamten wegen des Verdachtes auf Trunkenheit und ungebührlichen
Verhaltens festgenommen. Die Beamten legen ihm Handschellen auf dem Rücken
an, und er kommt in die polizeiliche Gewahrsamseinrichtung des Bahnhofs.
Er protestiert noch gegen seine Festnahme, als ein dritter Beamter ihm
einen kräftigen Stoß versetzt. Mohammed Kamara kommt zu Fall
und spürt augenblicklich einen heftigen Schmerz in seinem linken Fuß.
Stark humpelnd wird er in eine Zelle gebracht.
Da der Schmerz immer stärker wird, klopft er mehrmals in
der Nacht an die Zellentür und macht auf seine Verletzung aufmerksam.
Als erster Beamter erscheint der oben erwähnte "dritte" Beamte, schlägt
Kamara auf die rechte Gesichtshälfte und macht ihm Vorhaltungen wegen
Ruhestörung. Später kommen andere Beamte, die ihn auch schlagen.
Erst nach seiner Freilassung am frühen Morgen rufen sie
einen Krankenwagen und bringen ihn in das St.-Joseph-Hospital. Die Ärzte
diagnostizieren Frakturen des linken Wadenbeines und der inneren Fußknöchel.
Mit zwei Operationen wird die Verletzung mittels einer Stahlplatte und
mehreren Nägeln versorgt. Mohammed Kamara wird erst am 16. Juli aus
dem Krankenhaus entlassen.
Ende September erstattet der Rechtsanwalt von Mohammed Kamara
Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Im Januar 2003 stellt die Duisburger
Staatsanwaltschaft
die Ermittlungen zu den Mißhandlungen ein, weil die Beamten bestritten
hätten, den Häftling auf der Wache geschlagen oder gestoßen
zu haben.
ai Januar 2004
27. Juni 02
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der algerische Abschiebegefangene
B., der noch gestern wegen starker Schmerzen in seinem rechten Bein zur
medizinischen Behandlung im Haftkrankenhaus Spandau war, wird jetzt von
einem Bewachungsbeamten zur Besuchsstunde abgeholt. Als Herr B. den offenen
Fahrstuhl betritt, reißt und schubst der Beamte ihn wieder hinaus.
Herr B. erklärt ihm, daß er ein krankes Bein habe. Das sei ihm
scheißegal, der Fahrstuhl sei nur für Deutsche bestimmt, ist
die Antwort des Beamten. Herr B. muß die 110 Treppenstufen zum Besuchsraum
zu Fuß zurück legen.
Auf dem Rückweg ist er in Begleitung eines anderen Beamten.
Als dieser mit ihm in den Fahrstuhl steigen will, erscheint der erste Beamte
und sagt, daß er den Gefangenen übernehmen wird. Auch jetzt
muß Herr B. den Weg zu Fuß über das Treppenhaus nehmen.
Oben angekommen, steigt der Beamte in den Fahrstuhl, um wieder hinunter
zufahren. "Du Egoist!" ruft ihm B. zu, und auch die anderen Gefangenen
belegen den oft rassistischen und unhöflichen Beamten mit Schimpfworten.
Der Beamte kehrt daraufhin auf den Flur zurück und erstattet
Anzeige gegen Herrn B. und einen anderen Gefangenen.
Pfarrer D. Ziebarth
27. Juni 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
33 Jahre alter Gefangener zunächst mit einem besonderen Gurtsystem
"komplett" fixiert.
Nach vier Stunden und 40 Minuten werden die Fesseln an den Armen
und am Bauch entfernt – die Fußfesseln bleiben für die nächsten
zwei weiteren Stunden. Die Gesamtzeit der Fesselung beträgt damit
sechs Stunden und 45 Minuten.
(siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
28. Juni 02
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Refki C., Flüchtling
aus dem Kosovo, wird um 2 Uhr nachts aus der Zelle geholt und zum Flughafen
gebracht. Nach seiner Ankunft im Kosovo
erzählt er seiner Frau, daß er in Berlin gezwungen worden
war, Tabletten zu schlucken, von denen ihm schwindlig geworden sei. Nach
seiner Ankunft in Prishtina habe er Stunden gebraucht zu realisieren, wo
er war.
Refki C. ist durch die miterlebten Grausamkeiten des Krieges
psychisch schwer traumatisiert worden. Aber die fünf ärztlichen
Atteste, die seine Erkrankung beschreiben, haben ihn weder davor bewahrt,
im April in Haft zu kommen, noch hat er dadurch ein Bleiberecht erhalten.
Auch seiner ebenfalls schwer traumatisierten Frau Shkendije S.
und den beiden Kindern droht weiterhin die Abschiebung.
BeZ 24.7.02
28. Juni 02
Gera in Thüringen. Der Asylbewerberin Constance Etchu aus Kamerun
wird die Erneuerung ihrer Lebensmittel-Chipkarte und die Auszahlung der
monatlichen Summe von 40 Euro auf dem Sozialamt verweigert. Das Amt entzieht
so der Frau die existentielle Lebensgrundlage. Dies gilt als Strafmaßnahme,
weil Frau Etchu sich zwei Tage lang nicht im Flüchtlingsheim aufgehalten
hatte.
Constance Etchu protestiert im Heim lautstark gegen diese Schikane,
so daß der Wachdienst die Polizei und den notärztlichen Dienst
des Waldklinikums Gera ruft. Die Beamten brechen die Zimmertür von
Frau Etchu auf und holen sie heraus. Krankenwagen-Sanitäter fesseln
sie dann auf eine Trage und transportieren sie in die Klinik.
Die zynische Diagnose eines Psychiaters: "Anpassungsstörung"
der Patientin.
(siehe auch: 13. Februar 02 und 14. April 03)
AG Asyl Weida
29. Juni 02
Eine mit einer brennbaren Flüssigkeit gefüllte Bierflasche
prallt gegen die Außenwand des Flüchtlingsheimes im sächsischen
Jöhstadt. Kurz danach entfernt sich ein Auto. Der Brand kann frühzeitig
gelöscht werden; niemand der 65 BewohnerInnen wird verletzt.
Im April werden vier Angeklagte zu Jugendstrafen zwischen eineinhalb
Jahren sowie einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Einige der Täter
hatten sich bereits an einem Brandanschlag auf dieses Heim am 18. August
1999 beteiligt. (siehe dort – Heft I)
Die Strafen werden alle zur Bewährung ausgesetzt. Als Motiv
geben die Täter eine rechtsextremistische Gesinnung und Haß
auf Ausländer an.
JWB 17.7.02;LKA Sachsen 26.7.02;
SäZ 27.7.02; taz 16.4.03; LR 17.4.03
30. Juni 02
Im sächsischen Chemnitz ziehen nach einem für Deutschland
verlorenen Fußballspiel bei der Weltmeisterschaft randalierende Rechtsradikale
durch die Straßen. Ein 25 Jahre alter Flüchtling aus Nigeria
wird von ihnen angegriffen, geschlagen und mit einem Messer im Gesicht
verletzt.
Ein anderer Flüchtling, ein 17 Jahre alter Iraker, wird
von ihnen krankenhausreif geprügelt.
AMAL Wurzen
Juni 02
Bundesland Niedersachsen. Die 59-jährige Kurdin H. B. befindet
sich in der Psychiatrischen Klinik in Langen-Debstedt bei Bremerhaven.
Nachdem sie zunächst versuchte, sich hier in der Klinik aufzuhängen,
schluckt sie eine größere Menge Tabletten.
H. B. war in der Türkei mehrmals und über mehrere Tage
von der Polizei festgenommen worden. Unter Mißhandlungen sollte sie
die Aufenthaltsorte ihrer Söhne nennen, von denen einige untergetaucht
– andere ins Ausland geflohen waren.
Durch die jahrelange Verfolgung durch die türkischen Behörden
und durch den Zerfall ihrer Familie wurde sie traumatisiert. Im Jahre 1997
gelang ihr mit ihrem Sohn Metin die Flucht in die BRD.
Ihre Krankheit verschlimmerte sich mit der Abschiebung ihres
21 Jahre alten Sohnes Metin, der ihre einzige Bezugsperson war. H. B. verlor
den Halt und die Lebensenergie.
Bevor sie in die Klinik Langen-Debstedt eingeliefert worden war,
hatte sie mehrmals versucht, sich mit Tabletten zu vergiften. Zwar ist
Frau B. auch nach der Entlassung aus der Psychiatrischen Klinik weiterhin
in psychologischer Behandlung, doch ihre eigene ständig drohende Abschiebung
stellt ihre seelische Genesung immer wieder in Frage.
Im April 2004 versucht der Landkreis Osterholz-Scharmbeck, mit
der Feststellung ihrer "Reisefähigkeit" die Abschiebung möglich
zu machen. Die Amtsärztin urteilt in ihrer Stellungnahme: "Konsequente
Beaufsichtigung ab Mitteilung der bevorstehenden Abschiebung und Fortsetzung
der medikamentösen Therapie kann die Reisefähigkeit herstellen.
...... Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich durch dieses Vorgehen
die Depression verschlimmert ..."
Die Ausländerbehörde zieht daraus den Schluß,
daß die Frau "reisefähig" sei und unter ärztlicher Begleitung
abgeschoben werden könne.
Hans-Eberhard Schultz – Rechtsanwalt;
FRat NieSa 7.4.04;
taz-Bemen 10.4.04
Anfang Juli 02
Der tschetschenische Flüchtling Tamirlan Umarow wird aus München
nach Moskau abgeschoben. MitarbeiterInnen der Menschenrechtsorganisation
Memorial, die sich mit ihm verabredet haben, erwarten ihn auf dem Flughafen,
doch er taucht nicht auf. Sie bekommen auch keinen Kontakt zu ihm.
jW 4.7.02
1. Juli 02
Merzig im Saarland. Obwohl sich der 21-jährige Kurde Tahsin Özdemir
in stationärer Behandlung in der Psychiatrie befindet, wird er von
einer siebenköpfigen Polizeidelegation zur Abschiebung in die Türkei
abgeholt. Er ist suizidgefährdet. Die Abholung geschieht gegen den
lange anhaltenden Protest der behandelnden Ärzte.
Um die Suizidgefährdung zu kaschieren, soll ihn ein Arzt
(Unfallchirurg) im Auftrag der Landesregierung begleiten. Im letzten Augenblick
kann die Abschiebung gestoppt werden.
Tahsin Özdemir befindet sich auch im Januar 2003 noch in
der Psychiatrie – seine Abschiebung ist weiterhin geplant. (siehe auch:
15. November 01)
Unterstützerkreis für die Rückkehr der Familie Özdemir
1.7.02
1. Juli 02
Im Flüchtlingsheim der brandenburgischen Ortschaft Hohenleipisch
entdeckt ein Bewohner morgens um 6 Uhr ein Feuer in einem unbewohnten Raum
in einer Wohnbaracke. Nachdem die BewohnerInnen zunächst selbst versucht
haben, den Brand zu bekämpfen, gelingt es schließlich den Feuerwehren
aus Hohenleipisch und Elsterwerda, ihn endgültig zu löschen.
Von den 30 BewohnerInnen wird niemand verletzt. Die Kriminalpolizei
ermittelt wegen schwerer Brandstiftung. "Eine fremdenfeindliche Tat wird
nach ersten Erkenntnissen ausgeschlossen. Vielmehr besteht der Verdacht,
dass ein Bewohner des Asylbewerberheims das Feuer gelegt hat."
LR 2.7.02; nhz August 02
1. Juli 02
Sechzig BewohnerInnen des Flüchtlingsheimes im brandenburgischen
Rathenow beschreiben in einem offenen Brief die "erniedrigende Behandlung"
durch das Heim-Personal und durch den Sicherheitsdienst "Security Zarnikow".
Zwei Jahre nach dem Memorandum der Flüchtlinge vom Februar
2000, in dem sie aufgrund der zahlreichen rassistischen Angriffe eine Verlegung
in ein anderes Bundesland gefordert hatten, ziehen sie ein Resumee:
Die Sicherheitsvorkehrungen sind deutlich verstärkt worden,
jedoch richten sie sich allein gegen die BewohnerInnen. Die Besuchsregelungen
sind verschärft worden (strenge Kontrolle am Eingang; kein Besuch
ab 22 Uhr); die private Post an die Flüchtlinge wird geöffnet
und kontrolliert; die Video-Überwachungsanlage wurde erneuert. Zudem
stellen die Flüchtlinge fest, daß stadtbekannte Nazis zum Sicherheitsdienst
des Heimes gehören.
Auch dem Verfassungsschutz ist bekannt, daß mindestens
vier Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Mitglieder der "Kameradschaft
Hauptvolk" sind, und damit dem "Kern der rechtsextremistisch orientierten
Szene in Rathenow angehören. "Kameradschaft Hauptvolk" ist eine Organisation
deren Mitglieder als gewalttätig gelten und mit einer Reihe politischer
und anderer Straftaten aufgefallen sind.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) erstattet wegen des Protestbriefes
prompt Anzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung und Urkundenfälschung
gegen Unbekannt. Im August 2003 stehen die beiden ehemaligen Heimbewohner
Mohammed Abdel Amine aus Togo und der Palästinenser Mohammed Mahmud
in Rathenow jetzt nur noch wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede vor
Gericht.
Vorschläge von Seiten des Gerichts, das Verfahren wegen
Geringfügigkeit und mit Auflagen wie gemeinnütziger Arbeit oder
Geldbußen für die Angeklagten einzustellen, lehnen die Flüchtlinge
rigoros ab. Sie wollen sich nicht kriminalisieren und mundtot machen lassen
und wollen ihr Recht auf Kritik an den Verhältnissen mit diesem Prozeß
durchsetzen.
Am 1. November 2004 werden die beiden angeklagten Flüchtlinge
freigesprochen. Über zwei Dutzend BewohnerInnen des Heimes hatten
ihre Aussagen bestätigt.
Brief der Rathenower Flüchtlinge 1.7.02; MAZ 21.12.02;
TS 21.12.02; MOZ 21.12.02; BK 21.12.02; BM 21.12.02;
taz 11.3.04; BeZ 12.3.04; taz 12.3.04; jW 18.3.04; jW 2.11.04
9. Juli 02
Vor dem Bahnhof der sächsischen Ortschaft Löbau werden zwei
32 Jahre alte Asylbewerberinnen aus Ghana von einem 13-jährigen Deutschen
angepöbelt. Er beleidigt sie, spuckt sie an, wirft eine glühende
Zigarette in deren Einkaufstasche und stößt schließlich
eine der beiden Frauen zu Boden. Die Hochschwangere verletzt sich dabei
leicht; sie kommt ins Krankenhaus Ebersbach.
Umstehende AugenzeugInnen kommen den Fauen nicht zu Hilfe und
verständigen auch nicht die Polizei.
Ein Ermittlungsverfahren infolge einer Anzeige der Betroffenen
wird eingestellt.
AMAL Görlitz; SäZ 13.7.02
14. Juli 02
Als zwei Polizeibeamte einen 22-jährigen Marokkaner überprüfen
wollen, weil dieser sich "in einer dunklen Ecke herum-drückte", läuft
der Marokkaner durch das Untergestrüpp und springt in die Nidda. Es
gelingt ihm schwimmend, dem hinter ihm her gehetzten Polizeihund, einem
Doberman, zu entfliehen.
Als die Beamten ihn kurze Zeit später an der Wörthspitze
sichten, springt er in den Main. Der Polizeihund spürt ihn dann unter
einer Uferkante an einer Baumwurzel auf, und der Marokkaner klettert ans
Ufer zurück. Ihm wird ein Verstoß gegen das Ausländergesetz
vorgeworfen.
FR 16.7.02
16. Juli 02
Der 17 Jahre alte M. T. aus Sierra Leone, der sich erst seit gestern
auf dem Boden der BRD befindet, geht in Berlin zu einer Polizeistation
in Neukölln und sagt, daß er Asyl beantragen will. Hier erfolgt
seine sofortige Festnahme und seine Inhaftierung im Abschiebegefängnis
Köpenick.
Diese Freiheitsentziehung wird vom Amtsgericht Schöneberg
beim Haftprüfungstermin bestätigt. Nun stellt M. T. seinen Asylantrag
noch einmal – allerdings jetzt aus der Abschiebehaft heraus. Dieser Antrag
wird sehr schnell als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.
Der Rechtsanwalt, der gegen die Inhaftierung von M. T. Beschwerde
einlegt, fordert eine Stellungnahme der Neuköllner Polizeibeamten.
Diese behaupten dann vor dem Landgericht übereinstimmend, daß
M. T. von Asyl kein Wort gesagt hätte und daß sie ihn festnehmen
mußten, weil sie der Meinung waren, daß es sich bei M. T. um
einen schon länger hier lebenden "Illegalen" handelte. Als der Rechtsanwalt
die Vernehmung des angeblich von der Polizei beauftragten Dolmetschers
forderte, sahen sich die Polizeibeamten nicht in der Lage, seinen Namen
ausfindig zu machen.
Das Landgericht äußert starke Zweifel an der Darstellung
der Polizeibeamte und entscheidet, daß die Inhaftierung rechtswidrig
war. Da allerdings der Asylantrag inzwischen negativ entschieden und aus
der Haft heraus gestellt wurde (in Berlin erfolgt bei Asylantragstellung
keine Entlassung mehr) und M. T. somit ohnehin ausreisepflichtig sei, ist
keine Haftentlassung zuzugestehen.
Pfarrer D. Ziebarth
Juli 02
Altenburg in Thüringen. Ein pakistanischer Asylbewerber, der in
Altenburg seine Freundin besucht, wird abends in der Nähe ihrer Wohnung
von elf Rechtsradikalen aufs Schlimmste verprügelt. Diese Prügelorgie
geschieht in aller Öffentlichkeit und vor den Augen von schließlich
ca. 100 Personen. Niemand dieser GafferInnen kommt dem Pakistani zur Hilfe.
Seine Freundin alarmiert die Polizei, die sehr lange auf sich
warten läßt. Erst als diese eintrifft, hören die Rechten
mit den Angriffen auf.
Der Flüchtling kommt mit einem gebrochenen Oberkiefer und
einem Nasenbeinbruch ins Altenburger Krankenhaus.
ABAD Thüringen
Juli 02
Der kurdische Flüchtling Ibrahim D. versucht sich aus Angst vor
der drohenden Abschiebung das Leben zu nehmen. Er kommt daraufhin in stationäre
psychiatrische Behandlung in eine Klinik im reinland-pfälzischen Herborn,
die auch im Januar 2003 noch nicht abgeschlossen ist.
(siehe auch: November 02)
FRat NieSa
Juli 02
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
werden zwei Suizidversuche in der JVA Glasmoor, der Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
Anfang August 02
Der tschetschenische Flüchtling Vakha Saiyev wird nach abgelehntem
Asylantrag aus Niedersachsen nach Moskau abgeschoben. Die russischen Behörden
nehmen ihm seine Papiere ab, so daß er fortan aufgrund fehlender
Papiere ständig Repressalien ausgesetzt ist. Als er nach Tschetschenien
fährt, um neue Papiere zu beantragen, wird er in seinem ehemaligen
Wohnort in Haft genommen. Während der Haft wird er mehrmals täglich
verhört und gefoltert. Er erleidet Verletzungen im Gesicht, im Bauch
und Unterleib. Durch die Schläge verliert er mehrere Zähne. Nach
vier Tagen gelingt es Verwandten von ihm, ihn aus dem Gefängnis freizukaufen.
Aber auch im Krankenhaus ist er nicht sicher, denn die Ärzte warnen
ihn vor den Soldaten, die täglich die Krankenhäuser nach Widerstandskämpfern
durchsuchen. Vakha Saiyev ist fortan ständig auf der Flucht und entgeht
im November 2002 nur knapp seiner erneuten Festnahme, als Soldaten im Hause
seiner Mutter nach ihm suchen.
Im Januar 2003 gelingt ihm die Flucht nach Norwegen, wo er seine
Familie wiedersieht, die aus Angst vor Abschiebung schon im Sommer 2002
aus Deutschland weitergeflohen war.
Bekannt wird das Schicksal von Vakha Saiyev durch die beiden
Organisationen "International Helsinki Federation for Human Rights" und
"Norwegian Helsinki Committee". Diese fordern im April 2003 den niedersächsichen
Innenminister Uwe Schünemann auf, Abschiebungen tschetschenischer
Flüchtlinge aus Niedersachsen sofort auszusetzen.
FRat NieSa 13.5.03;
FRat NieSa Heft 95/96 Juli 2003;
NOAS – Norsk Organisasjon for Asylsøkere
1. August 02
Landkreis Anhalt-Zerbst im Bundesland Sachsen-Anhalt. Einem Flüchtling
aus Burkina Faso wird der Eintritt in ein Fitness-Studio mit den Worten
verwehrt, daß "solche wie er" nicht erwünscht seien. Einige
Männer weisen noch darauf hin, daß "hier nicht Afrika ist".
Dann wird der Flüchtling von zwei Männern gepackt, nach draußen
getragen und auf die Straße geworfen. Sein Fahrrad wird ihm hinterher
geworfen.
Einen weiteren rassistischen Überfall erlebt er einige Tage
später. Als er mit ein paar Freunden in einem Wald nachts einen Geburtstag
feiert und trommelt, werden sie von einer größeren Gruppe deutscher
Rassisten umstellt. "Scheiß Nigger" und "Verlaßt diesen Wald!"
hören sie und ergreifen die Flucht. Sie erstatten Anzeige.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
2. August 02
Der 27-jährige B. O. aus Tunesien befindet sich in einem äußerst
verwirrten Zustand in Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Als er seiner
Rechtsanwältin berichtet, daß er mehrfach mit dem Kopf gegen
die Zellenwand gelaufen sei, schreibt diese an die Anstaltsleitung mit
der Bitte um ärztliche Stellungnahme. Sie erhält über mehrere
Wochen keine Antwort und erfährt eher zufällig über das
LG Mannheim, daß die Anstaltsärztin auf einem Formularbogen
"nicht abschiebefähig" angekreuzt habe.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe reagiert auf die Benachrichtigung
und Aufforderung, B. O. aus der Abschiebehaft zu entlassen, mit der Verlegung
des Gefangenen nach Dresden – offenbar, damit von dort die Abschiebung
besser durchgeführt werden kann.
In Dresden wird die fehlende Abschiebefähigkeit erst bekannt,
als die Rechtsanwältin die ärztliche Stellungnahme über
den Gesundheitszustand von B. O. weiterleitet. Eine vom Landgericht angeordnete
Begutachtung kann nicht durchgeführt werden, da in der JVA Dresden
wegen Urlaubs kein Anstaltsarzt erreichbar ist. B. O. erhält zeitweise
Medikamente, die ihn ruhigstellen sollen. Ein Psychologe äußert
ihm gegenüber, daß ihm nicht geholfen werden könne.
Inzwischen wurde B. O. nach Tunesien abgeschoben. Sein weiteres
Schicksal ist unbekannt – seine letzten Äußerungen bei einer
gerichtlichen Anhörung waren besorgniserregend wirr.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
3. August 02
Bundesland Brandenburg. Ein Flüchtling aus Mosambik wird unter
einem Vorwand von vier jungen Männern in ein Waldstück nahe Ludwigsfelde
gelockt und dort stundenlang mit Fußtritten und Faustschlägen
traktiert. Der 38 Jahre alte Mann überlebt lebensgefährlich verletzt.
Er muß nach der Behandlung seiner körperlichen Verletzungen
seine schweren seelischen Traumen in der Nervenklinik Teupitz behandeln
lassen.
Am 11. Februar werden die Täter, die alle aus Ludwigsfelde
stammen, von der Jugendkammer des Potsdamer Landgerichts wegen versuchten
Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt: der Haupttäter
zu acht Jahren und sechs Monaten, zwei weitere Täter zu je fünf
und drei Jahren Haft. Bei zwei weiteren Mißhandlern wurde die zweijährige
Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
BM 6.2.03; MAZ 23.2.03;
Pressestelle Landgericht Potsdam 6.11.03
3. August 02
Weißenfels in Sachsen-Anhalt. Ein 31 Jahre alter Flüchtling
aus Kamerun wird am Abend vor einer Diskothek von einem Deutschen rassistisch
beschimpft und tätlich angegriffen. Dieser schlägt ihm mehrfach
mit der Faust ins Gesicht, und als der Afrikaner zu Boden geht, tritt der
Schläger weiter auf ihn ein.
Dem Kameruner gelingt es, sich zu erheben und wegzulaufen. Nun
merkt er, daß ihn vier oder fünf Männer verfolgen. Sie
holen ihn ein und schlagen und treten auf ihn ein. Einer der Angreifer
attackiert ihn mit einem sogenannten Totschläger.
Ein anderer Schwarzafrikaner kommt hinzu, hilft ihm auf die Beine
und gemeinsam gelingt ihnen die Flucht.
Nachdem ein Krankenwagen gerufen wurde, kommt der Kameruner ins
Krankenhaus. Neben den körperlichen Verletzungen hat er in der Folgezeit
besonders unter den psychischen Folgen des Überfalls zu leiden.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
5. August 02
Als Polizeibeamte in der Berliner Landsberger Allee eine Wohnung durchsuchen
und die anwesenden Personen überprüfen, meldet sich gegen 23
Uhr ein Nachbar und erzählt, daß er ein dumpfes Geräusch
gehört und dann aus dem Fenster geschaut habe. Auf dem Rasen hinter
dem Haus liegt eine 25 Jahre alte Vietnamesin – nur mit einem Nachthemd
bekleidet. Sie kommt schwer verletzt ins Krankenhaus.
Es wird vermutet, daß sie sich zu dem Zeitpunkt, als die
Polizeibeamten das Zimmer betraten, auf den Balkon der im dritten Stock
gelegenen Wohnung begeben hatte, weil sie keine gültigen Aufenthaltspapiere
besaß.
Gegen sechs Vietnamesen werden von der Polizei Ordnungswidrigkeitsanzeigen
eingeleitet, weil sich die Asylbewerber außerhalb des ihnen erlaubten
Landkreises aufhalten (Residenzpflicht).
Pressedienst Berliner Polizei 6.8.02 – 13:05;
BeZ 7.8.02
6. August 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Am Steintor in der Ernst-Krohmayer-Straße
wird um 22.40 Uhr ein 20 Jahre alter Asylbewerber von der Elfenbeinküste
(Côte d´Ivoire) von mehreren deutschen Männern geschlagen
und getreten. Einer der Angreifer schlägt ihm einen Stein auf den
Kopf. Als der Afrikaner am Boden liegt, treten sie weiter auf ihn ein,
wobei er von einem Tritt direkt im Gesicht getroffen wird. Dabei zerbricht
seine Zahnbrücke.
Er kommt mit Prellungen und Schürfwunden am ganzen Körper
und mit einer Platzwunde am Kopf ins Krankenhaus.
Die Polizei, die von Zeugen gerufen wird, verhaftet die
18 bis 22 Jahre alten Täter noch am Tatort. Sie werden kurze Zeit
später wieder freigelassen.
Drei Täter werden in dem späteren Strafprozeß,
bei dem auch andere Delikte verhandelt wurden, zu Freiheitsstrafen von
einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie neun Monaten auf Bewährung
und Zahlung von Schmerzensgeld und einer Geldstrafe verurteilt.
taz 8.8.02; FR 8.8.02; MDZ 8.8.02;
BeZ 8.8.02; JWB 14.8.02
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
6. August 02
Die Roma-Familie Asanovic, die seit August 2001 im baden-württembergischen
Rheinfelden lebt, wird durch Abschiebung auseinander gerissen. Beglijer
Asanovic, der einen jugoslawischen Paß hat, wird mit seiner dreijährigen
Tochter und der zwölfjährigen Tochter nach Belgrad abgeschoben.
Seine Frau Zanetma, sie ist Mazedonierin, soll später alleine nach
Skopje ausfliegen. Auf dem Flughafen Frankfurt am Main bricht die an Diabetes
leidende Frau zusammen – sie ist durch den enormen Streß total unterzuckert.
Im Krankenhaus wird sie für nicht reisefähig erklärt, bekommt
trotzdem eine Fahrkarte zurück nach Rheinfelden.
Frau Asanovic, die später nach Mazedonien abgeschoben wird,
gelingt es von dort aus, Kontakt zu ihrem Mann herzustellen. Er bringt
die Kinder bei Bekannten unter und fährt in Richtung Mazedonien los,
um sich mit seiner Frau zu treffen. Seither ist er verschwunden.
Auch im Januar 2003 gibt es – trotz intensiver Bemühungen
verschiedener Organisationen und UnterstützerInnen – kein Lebenszeichen
von ihm.
AWO Flüchtlingsberatung Rheinfelden;
AK Asyl BaWü, Rundbrief Nr. 1/2004
8. August 02
Hamburg-Osdorf. Der 23 Jahre alte Asylbewerber Bailo Bah aus Guinea
wird im Knabeweg im hohen Gras einer Wiese morgens um 7 Uhr von einem Fußgänger
gefunden. Der Afrikaner hatte vermutlich noch versucht, in seine naheliegende
Unterkunft zu gelangen, verblutete aber im Gras.
Einige Tage später wird ein drogenabhängiger Deutscher
festgenommen, der gesteht, den Afrikaner während eines Streites um
Geld oder Drogen mit mehreren Messerstichen verletzt zu haben.
Pol-HH 020808; Pol-HH 020811;
HM 9.8.02; HA 9.8.02;
HA 12.8.02; Off limits Nr. 35 Okt. 2002;
FRat HH 16.3.03
8. August 02
Polizeigewahrsam Bremen – Abschiebehaft. Der türkische Gefangene
Ö. ruft seinen Mitgefangenen A. nachts zu sich in die Zelle. A. findet
Herrn Ö. leblos vor. Nachdem er keinen Pulsschlag fühlt, beginnt
er eine Herzmassage. Es dauert
6-8 Minuten, bis er den Puls wieder fühlt. Dann läuft er
in den Aufenthaltsraum, bittet die anderen Gefangenen Hilfe zu rufen und
kehrt zu dem Bewußtlosen zurück. Hier setzt er die Herzmassage
fort.
Die anderen Gefangenen versuchen jetzt wiederholt über verschiedene
Sprechanlagen Hilfe zu rufen, sie bedienen die Notrufeinrichtung in der
Zelle und die Alarmstäbe. Sie winken ständig in die Video-Kameras,
klopfen mit Händen und Füßen gegen die Tür und versuchen
schließlich sogar die Sprinkleranlage in Gang zu setzen, um auf sich
aufmerksam zu machen. Es dauert eine halbe Stunde bis Beamte erscheinen,
die dann erst den Notarzt rufen. Bis zum Eintreffen des Arztes setzt Herr
A. die Herzmassage fort.
Herr Ö. kommt auf die Intensiv-Station eines Krankenhauses.
Gruppe grenzenLOS Bremen
8. August 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
38 Jahre alter Gefangener für 36 Minuten mit einem besonderen Gurtsystem
"komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ist damit maximal
eingeschränkt. (siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
11. August 02
Ein 70 Jahre alter türkischer Flüchtling, seelisch und körperlich
sehr krank, wird im thüringischen Königsee von Deutschen ohne
Vorwarnung und von hinten geschlagen.
ABAD Thüringen
14. August 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2007 wird ein
18 Jahre alter Gefangener für vier Stunden und 40 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem "komplett" fixiert. Die Bewegungsfreiheit des Jugendlichen
ist damit maximal eingeschränkt. (siehe hierzu: Seite 296)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
15. August 02
Der 19 Jahre alte liberianische Asylbewerber Mcjonny A. meldet sich
um 22 Uhr im Berliner Urban-Krankenhaus und bittet um psychiatrische Behandlung.
Schon in der Vergangenheit war der Mann in der psychiatrischen
Abteilung des Krankenhauses behandelt und nach stationärem Aufenthalt
als geheilt entlassen worden. Als er am nächsten Morgen die Klinik
verlassen soll, weigert er sich und droht: "Ich schlage Euch alle tot und
beiße Euch!" Bei seiner Festnahme durch sechs PolizistInnen verletzt
er durch seine Gegenwehr einen Beamten und tritt eine Beamtin, die dadurch
stürzt und sich auch leicht verletzt. Als er später in der Gefangenensammelstelle
untersucht wird, versucht er, einem Beamten in den Oberschenkel zu beißen.
Am nächsten Mittag gegen 13.50 Uhr wird der Mann aus der
Gefangenensammelstelle entlassen.
Um 14.08 Uhr packt er auf dem nahen U-Bahnhof "Paradestraße"
eine 24-jährige Studentin und stößt sie vor den einfahrenden
Zug. Die Frau erleidet schwere Kopfverletzungen.
Wegen dieser Tat wird gegen Mcjonny A. Haftbefehl erlassen.
BM 21.8.02; TS 21.8.02
17. August 02
Im Zentrum der brandenburgischen Stadt Prenzlau auf dem Neustädter
Damm (B 109) wird der 34 Jahre alte Flüchtling aus Sierra Leone Neil
D. nachts um 0.20 Uhr von einem Deutschen angehalten, der von ihm Geld
verlangt. Dann bremst ein roter VW-Golf und zwei Männer und eine Frau
steigen aus. Alle vier Personen schlagen jetzt abwechselnd auf den Afrikaner
ein. "Scheiß-Neger, was willst Du hier?" und "Ihr Scheiß-Ausländer
bekommt 2500 DM, viel mehr als meine Eltern" brüllen ihm die Rassisten
entgegen und prügeln ihn dann mit einem Schlagring, einer Kette und
einem Knüppel nieder. Auch als er am Boden liegt, wird er weiter mit
Stiefeln getreten. Der Angriff wird von mehreren vorbeifahrenden Autofahrern
beobachtet, jedoch niemand greift ein. Erst geraume Zeit später verständigt
ein älterer Mann die Polizei. Neil D. kommt ins Krankenhaus, wo seine
Kopf-, Brustkorb- und Bauchverletzungen behandelt werden.
Einige Stunden später nimmt die Polizei drei tatverdächtige
Männer und eine Frau fest – drei von ihnen kommen in Untersuchungshaft.
Eine Woche später wird Neil D. in einem Supermarkt von zwei
Männern abgefangen, die ihn mit folgenden Worten beschimpfen: "Scheiß-Neger,
Du bist Schuld, daß unsere Freunde im Knast sitzen." Und zum Schluß
die Drohung: "Wir kriegen Dich."
Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Prenzlau verurteilt
im Oktober drei Täter zu Haftstrafen zwischen zehn Monaten und drei
Jahren und einen 17-Jährigen zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe.
Im November wird bekannt, daß einer der Täter, Marco
Sch., verdächtigt wird, am 12. Juli zusammen mit seinem Bruder und
einem Komplizen den 17-jährigen Marinus S. aus Potzow bei Prenzlau
bestialisch zu Tode gefoltert zu haben.
Neil D. ist durch die Überfälle psychisch erkrankt
und muß sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.
Sein Antrag auf politisches Asyl wurde abgelehnt.
taz 28.8.02; FR 28.8.02; FR 3.9.02; JWB 4.9.02; taz 20.9.02;
apabiz Nr. 7 Okt. 02; Opferperspektive 22.10.02; TS 25.10.02;
NK 25.10.02; Opferperspektive 28.10.02;
Der Prignitzer – SVZ – 29.10.02; taz 29.10.02;
FR 29.10.03; BM 20.11.02; TS 22.11.02;
Opferperspektive – Jahrbuch 2002
17. August 02
Celle in Niedersachsen. Auf das Flüchtlingsheim in der Harburger
Straße wird ein Brandanschlag verübt. Der Brand an der Hintertür
konnte von BewohnerInnen und Feuerwehrleuten gelöscht werden. Verletzt
wird niemand.
Eine Woche nach dem Brandanschlag ist die Hintertür nicht
repariert, sondern zugenagelt.
FRat NieSa Heft 91/92 Jan. 2003 (revista Nr. 15, Sept./Okt.)
18. August 02
Die Siegburger Polizei veranstaltet eine Razzia in einem Flüchtlingsheim.
Die BewohnerInnen werden durch das Aufbrechen der Türen und durch
Warnschüsse geweckt. Die Beamten nehmen die kurdischen Flüchtlinge
Burhanettn Bulgak und Mustafa Acar fest. Sie sind erst seit kurzem in Deutschland.
Ein dritter Kurde, Resit Atas, gerät in Panik und versucht
zu fliehen. Nun gibt ein Polizist zwei Schüsse ab und läßt
den Polizeihund angreifen. Resit Atas wird durch einen Biß verletzt
und dann in Handschellen gelegt. Als ein anderer Bewohner, Mehmet Bulgak,
nach dem Grund des Überfalls fragt, wird er von zwei Polizisten mit
Fäusten geschlagen.
Die drei festgenommenen Kurden werden ohne ärztliche Versorgung
ihrer Verletzungen ins Abschiebegefängnis Büren gebracht.
Nûçe Nr. 68 – 23.8.02;
AZADI informationen Nr. 6 Sept. 02 (Özgür Politika 21.8.02);
Polizeiübergriffe auf Ausländerinnen und Ausländer 2000-2003
23. August 02
Potsdam in Brandenburg. Im Stadtteil Bornstedt wird nachts ein 24 Jahre
alter Flüchtling aus Kamerun von zwei Männern beschimpft, geschlagen
und getreten.
Opferperspektive (BeZ 7.9.02)
28. August 02
Eine männliche Person wird an der polnisch-brandenburgischen Landesgrenze
in Guben aus der Neiße geborgen. Aufgrund der Verwesung kann die
Todesursache nicht eindeutig benannt werden. Es wird Ertrinken angenommen.
LR 29.8.02;
Innenminister des Landes Brandenburg DS 3/6635
31. August 02
Auf dem Schützenfest im niedersächsischen Algermissen werden
vier tamilische Flüchtlinge von ca. 20 deutschen Rassisten umzingelt,
beschimpft und bedroht. Als die Tamilen versuchen, den Platz zu verlassen,
um in ihre Unterkunft in der Hermann-Löns-Straße zu fliehen,
werden sie verfolgt und mehrfach geschlagen. Der 31 Jahre alte Tamile Wajeed
Meera Mohideen erleidet eine Verletzung an der Hand, sein 19-jähriger
Freund Sutharsan Arunakiri eine schwere Platzwunde am Kopf, die stark blutet.
Die Angreifer belagern dann auch die Flüchtlingsunterkunft
"Schlichthaus" und brüllen "Ausländer raus", "Deutschland den
Deutschen" und ähnliche rassistische Parolen. Die Flüchtlinge
rufen die Polizei, die nach ca. einer Stunde eintrifft. Diese ordert einen
Krankenwagen und läßt die beiden Verletzten ins Krankenhaus
bringen. Dann nehmen die Beamten die Personalien der Opfer auf – nicht
jedoch die der Täter.
Danach lassen sie die Bedrohten alleine und fahren weg. Die pöbelnden
Täter kehren zurück und zerschlagen mit Stühlen mehrere
Scheiben der Unterkunft und werfen mit Steinen und Flaschen. Dabei wird
ein tamilischer Flüchtling durch einen Glassplitter am Auge verletzt.
Zum zweiten Mal rufen die Bewohner die Polizei, und als diese
eintrifft, sind die Täter verschwunden. Die Beamten schauen sich den
Schaden an, lehnen allerdings den Wunsch der acht Flüchtlinge ab,
sie an einen anderen Ort zu bringen. Ein Polizeiwagen wird für den
Rest der Nacht vor dem Haus postiert.
Am nächsten Tag, dem Sonntag, 1. September, erscheinen um
21 Uhr ca. 50 Menschen vor der Flüchtlingsunterkunft, belagern sie
und grölen rassistische Parolen. Einige von ihnen sind mit Zaunlatten
und Eisenstangen bewaffnet und dringen in die – nicht abschließbare
– Unterkunft ein. Sie zertrümmern eine Zwischentür und versuchen
auch die verschlossenen Zimmertüren aufzubrechen, hinter denen die
Bewohner in Panik und das Schlimmste erwartend ausharren. Die grölende
Menge vor dem Haus fordert die gewalttätigen Deutschen sogar auf,
das Gebäude anzuzünden.
Auch der Polizei gelingt es nicht, zu den um Hilfe rufenden Flüchtlingen
in die erste Etage zu kommen. Die Randalierer machen weiter und verlassen
erst nach mehr als einer Stunde den Tatort.
Erst nach diesem zweiten Angriff innerhalb von 24 Stunden beginnt
die Polizei, die 18 tamilischen Bewohner wegzubringen. In der Polizeistation
Sarstedt werden erneut ihre Personalien festgestellt, bevor sie in ein
Heim in Hildesheim gebracht werden. Am nächsten Tag werden sie alle
von der Polizei verhört.
Nach Recherchen von Asyl e.V. – Hildesheim und des Niedersächsischen
Flüchtlingsrates sind diesen Überfällen bereits mehrere
Angriffe vorausgegangen.
Circa fünf Monate zuvor wurde einem Tamilen vor seinem Zimmer
ins Gesicht geschlagen.
Vor ca. drei Monaten wurden sämtliche Wände innerhalb
(!) des Flüchtlingsheimes mit rassistischen und rechtsradikalen Parolen
und Hakenkreuzen besprüht.
Vor zweieinhalb Monaten wurden tamilische Bewohner von einem
Mann, der einen in der Unterkunft lebenden Obdachlosen besuchen wollte,
mit einer Gaspistole aufgefordert, "ins Haus" zu gehen.
Bemerkenswert findet der Niedersächsische Flüchtlingsrat
die Äußerung eines Mitarbeiters der Ausländerbehörde,
der auf die Forderung nach einer Unterbringung der Flüchtlinge außerhalb
von Algermissen antwortet, die Betroffenen könnten ja "zurück
nach Sri Lanka" gehen.
Nach zwei Tagen beendet die Ausländerbehörde die Unterbringung
der Flüchtlinge in Hildesheim: die Menschen müssen wieder zurück
in die Unterkunft in Algermissen.
Erst aufgrund öffentlicher Proteste verfügt das niedersächsische
Innenministerium eine Verlegung der Flüchtlinge in andere Ortschaften,
um die "Lage in Algermissen zu entspannen".
In der Folgezeit werden die Angriffe auf die Flüchtlinge
von offizieller Seite immer wieder heruntergespielt und verharmlost. Laut
Gemeindedirektor Faubel handelte es sich bei den Angriffen um "normale
Festzeltschlägerei" einer "harm-losen Entgleisung verschiedener unter
Alkohol stehender Personen". Zudem werden die Opfer als "Ursache der Angriffe"
genannt: "18 junge Männer in einem kleinen Ort unterzubringen, führt
fast zwangsläufig zu negativen Vorkommnissen".
Im Januar 2003 wird ein 22-jähriger Täter vom Amtsgericht
Hildesheim wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch
zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Im August 2003, ein Jahr nach den Überfällen, sind von den
40 Beschuldigten 26 Personen angeklagt. Warum sich die Ermittlungen mühselig
gestalten, begründet die Staatsanwältin mit dem Satz: "Viele
Zeugen wollen nichts gesehen haben".
HAZ 3.9.02; taz 4.9.02; HAZ 4.9.02; HiZ 4.9.02;
HiZ 5.9.02; taz 6.9.02; WK 6.9.02; NWZ 6.9.02;
HiZ 6.9.02; jW 7.9.02; WK 7.9.02;
jW 11.9.02; WK 12.9.02; HiZ 14.9.02;
Antifaschistisches Infoblatt Nr. 57 Herbst 2002;
FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003;
taz 29.1.03; BeZ 29.1.03; HAZ 29.1.03;
taz 14.5.03; HA 29.8.03
August 02
Bundesland Niedersachsen. Nach einer Zwangsvorführung vor dem
türkischen Konsulat in Hannover versucht ein kurdischer Flüchtling,
sich das Leben zu nehmen.
FRat NieSa Heft 93/94 April 2003 – Sonderheft Projekt X
1. September 02
Lübben im Bundesland Brandenburg. Um 18.45 Uhr fährt ein
PKW auf der entgegengesetzten Fahrbahnseite mit hoher Geschwindigkeit auf
einen Fahrradfahrer zu. Dem Radler, einem Asylbewerber aus Togo, gelingt
es in letzter Sekunde, sich mit einem Sprung auf den Bürgersteig zu
retten. Dabei fällt er hin und verletzt sich am rechten Bein.
nhz Okt. 02 (LR 2.9.02);
asn Cottbus
2. September 02
Flughafen Berlin-Tegel. In einer Maschine der ungarischen Fluggesellschaft
MALEV (Flug-Nr. 671) weigert sich ein deutscher Passagier, seinen Platz
einzunehmen. Er bleibt im Gang stehen, weil er gegen die gewaltsame Abschiebung
eines jungen Bosniers protestiert, der sich in Begleitung von drei BGS-Beamten
ebenfalls in der Maschine befindet. Der Flüchtling soll über
Budapest nach Sarajevo abgeschoben werden.
Nach heftigen Wortwechseln mit dem Passagier entscheidet der
Flugkapitän, weder den Passagier noch den Abschiebegefangenen mitzunehmen.
Unter Androhung von Gewalt zwingen die BGS-Beamten den Passagier,
der eigentlich verreisen wollte, die Maschine zu verlassen.
Kmii 2.9.02; FR 3.9.02;
jW 4.9.02
3. September 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 47 Jahre alte Asylbewerber
Ryan Ryad Araby aus Ägypten wird nach 67 Tagen Hungerstreik und nach
viereinhalb Tagen Durststreik morgens um 1 Uhr aus der Zelle geholt und
abgeschoben. Bei einer Körpergröße von 1,81 m wiegt er
unter 55 kg. Er befindet sich in einem sehr schlechten körperlichen
und seelischen Zustand in Verbindung mit ausgeprägter Todesangst.
Den Durststreik hatte er begonnen, als er erfuhr, daß die
Abschiebung definitiv geplant sei. Aufgrund seiner verzweifelten Aussage,
daß er nicht lebend nach Ägypten zurückkehren werde, kam
er in eine Isolierzelle. Am 30. August bekam er aufgrund eines maroden
Backenzahnes heftige Schmerzen. Schmerzmittel wurden ihm mit dem Hinweis
verweigert, er solle zuerst seinen Hunger- und Durststreik beenden. Herr
Araby schrie und weinte vor Schmerzen und bekam schließlich am Abend
in unregelmäßigen Abständen Schmerztabletten und erst aufgrund
der Intervention eines Seelsorgers gegen 22 Uhr noch ein Schmerzzäpfchen.
Bereits am 5. August sollte die Abschiebung von Herrn Araby über
den Flughafen Schönefeld stattfinden. In Begleitung von drei BGS-Beamten
war er in ein Flugzeug gebracht worden und hatte lauthals gegen diese Maßnahmen
protestiert. Auf den Vorschlag des russischen Piloten, Herrn Araby den
Mund zuzukleben, gingen die BGS-Beamen nicht ein. Schließlich wurde
die Abschiebung – wohl auch aufgrund der Intervention einer Passagierin
– abgebrochen.
Im Jahre 1999 war Herr Araby, der sich seit 1976 in der BRD aufhielt,
ohne Papiere festgenommen und nach einem siebenmonatigen Aufenthalt im
Abschiebegefängnis Kruppstraße nach Kairo abgeschoben worden.
Dort wurde er aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft in einer islamischen
Partei für sechs Monate in Gefängnishaft genommen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
11. September 02
Leipzig – Bundesland Sachsen. Als ein 25 Jahre alter Flüchtling
aus dem Senegal nachts in seine Unterkunft zurückkommt, erwarten ihn
16 Polizisten. Sie machen ihm deutlich, daß er jetzt abgeschoben
werden soll. Der Flüchtling ist völlig überrascht, gerät
in Panik springt aus dem vierten Stock der Sammelunterkunft.
Er überlebt mit gebrochenen Rückenwirbeln, gebrochenen
Beinen, gebrochenen Armen, Luxationen an den Händen und schweren Hautverletzungen.
Während seiner langen medizinischen Behandlung wird er mindestens
29 Mal operiert – davon allein 15 Operationen an den Beinen. Er wird Invalide
bleiben.
Der Grund der angeblichen Festnahme wurde dem Senegalesen später
nie in einer ihm verständlichen Sprache mitgeteilt. Zur Abschiebung
sollte er nicht festgenommen werden.
Antirassistische Initiative Berlin;
Abschiebehaft-Gruppe beim FRat Leipzig
12. September 02
Der 15 Jahre alte vietnamesische Flüchtling Bang Ca Ly wird nach
fast einem Jahr (!) Abschiebehaft in der JVA Hameln entlassen. Die Haftverlängerungsanträge
der Ausländerbehörde Goslar waren vom Amtsgericht in den vergangenen
zwölf Monaten ohne Probleme genehmigt worden. Der Betroffene habe
sich unerlaubt und ohne festen Wohnsitz aufgehalten und reise ständig
in der Bundesrepublik herum.
Im März 2001 wurde das Alter von Bang Ca Ly angezweifelt,
und die Staatsanwaltschaft veranlaßte eine amtliche Altersbestimmung
durch einen Rechtsmediziner. Dieser kam zu dem Ergebnis, daß der
Betroffene "wahrscheinlich 18 Jahre alt" sei – jedoch "mindestens sechzehneinhalb
Jahre alt."
Für den Goslarer Haftrichter stand damit fest, daß
Bang Ca Ly zumindest zu seinem Geburtsdatum falsche Angaben gemacht und
damit eine Beschaffung des Paßersatzpapieres bei der vietnamesischen
Botschaft bewußt boykottiert hatte. Damit wurde die Abschiebehaft
für weitere drei Monate angeordnet.
Erst als dem Flüchtlingsrat Niedersachsen das Schicksal
des Jugendlichen bekannt wird, gelingt es, die Entlassung zu erwirken.
FRat NieSa Heft 98 Dezember2003
13. September 02
In einem Flüchtlingsheim im niedersächsischen Hildesheim
übergießt sich der Kurde Hamze Sen mit Benzin und flieht aus
dem Gebäude. Alarmierte Freunde suchen nach ihm und finden ihn schließlich
unter einer Eisenbahnbrücke in der Hannoverschen Straße. Dort
übergießt er sich erneut mit Benzin und droht – ein Feuerzeug
in der Hand – sich anzuzünden, sollten die Freunde näher kommen.
Erst nach zehn Minuten gelingt es den Freunden, ihn zu überwältigen.
Sie fesseln ihn und bringen ihn so zu einer Ärztin. Diese überweist
ihn zunächst in die Psychiatrie.
Hamze Sen ist rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber und
sollte zusammen mit seiner Familie am 17. September in die Türkei
abgeschoben werden. Dort droht ihm eine mehrjährige Gefängnisstrafe
wegen "Separatistischer Propaganda". Sen war in zahlreichen Gedichten und
Texten in kurdischer Sprache für die Rechte der Kurden eingetreten
und hatte auch den von der Kurdischen Arbeiterpartei PKK ausgerufenen "Nationalen
Befreiungskampf" unterstützt.
In dem Abschiedsbrief an seine Familie schrieb er unter anderem:
"Ich kann das uns zugefügte Unrecht nicht mehr aushalten. Statt in
der Türkei möchte ich hier sterben. Nachdem ich zum türkischen
Konsulat gebracht worden bin, kann ich nicht mehr schlafen. Ich kann nicht
mehr klar denken. Alles, was ich sage, hilft uns nicht mehr. Ich habe keine
Hoffnung mehr. Das heißt, mein Leben endet hier."
jW 18.9.02; WK 18.9.02; FRat NieSa 16.9.02
13. September 02
In Potsdam an der Bushaltestelle am Schlaatz wird der
44 Jahre alte Kameruner Robert E. von vier Skinheads aggressiv bedrängt
und nach Zigaretten und "Dollars" gefragt. Dann boxt ihn einer der Männer
gegen die Brust, und ein anderer schlägt ihn mit einem Gummiknüppel.
Robert E. läuft weg, wird jedoch von dem Mann mit dem Gummiknüppel
verfolgt. Er kann seinen Verfolger abschütteln. Mit seinen an der
Hand und an der Schulter erlittenen Verletzungen muß er sich in ärztliche
Behandlung begeben.
Zwei der rechtsradikalen Täter, die in einer Einrichtung
für geistig und körperlich Behinderte auf Hermannswerder leben,
kommen vor Gericht. Ein 20 Jahre alter Mann wird im Dezember 2003 vom Amtsgericht
Potsdam zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Sein
Komplize und Hauptangeklagter bekommt vom Landgericht Potsdam im Mai 2003
eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und Raub von einem
Jahr und acht Monaten auferlegt.
Opferperspektive;
rbb 30.6.04
14. September 02
Berlin. Der 37 Jahre alte Ramo Suljic, Rom und Kriegsflüchtling
aus Serbien, erhängt sich im Badezimmer seiner Flüchtlingsunterkunft
aus Angst vor der erneut drohenden Abschiebung.
Die Familie hatte von 1993 bis 1995 in den Niederlanden gelebt
und versuchte danach bis zum Jahre 1999, in der BRD einen Aufenthalt zu
bekommen. Der Versuch einer endgültigen Rückkehr nach Serbien
scheiterte an rassistischen Bedrohungen und Übergriffen, so daß
die Eheleute mit ihren Kindern im Jahre 2001 erneut nach Deutschland kamen.
Herr Suljic hinterläßt seine Frau und sieben Kinder
– das jüngste ist drei Jahre alt. Frau Suljic ist schwer traumatisiert
und deshalb auf die direkte Unterstützung ihrer Töchter angewiesen.
Während die älteste Tochter aufgrund einer Eheschließung
einen sicheren Aufenthalt hat, sitzt ihre jüngere Tochter Zahida im
November 2005 im Abschiebegefängnis Köpenick. Ein Asylfolgeantrag
und ein Antrag bei der Berliner Härtefallkommission blieben erfolglos.
Die 20-Jährige, die einen Großteil ihres Lebens in
Berlin verbracht hat, wird am 4. Januar 2006 als einzige aus der Familie
nach Belgrad abgeschoben.
Die Abschiebung ihrer Mutter Zumreta und ihrer fünf minderjährigen
Geschwister (6 bis 16 Jahre alt) erfolgt am
16. August 2006 – ebenfalls nach erfolglosem Härtefallverfahren.
Wichtige Papiere, wie die Geburtsurkunden, die Sterbeurkunde des Mannes
oder ärztliche Atteste und Gutachten bekommt Frau Suljic trotz mehrmaliger
Aufforderungen an die Beamten im Abschiebegefängnis nicht ausgehändigt.
Erst nach hartnäckiger Recherche von Angehörigen der Initiative
gegen Abschiebehaft beginnen die Gefängnisangestellten, die Papiere
zu suchen, und sie finden sie in irgendeinem Raum in einer Plastiktüte.
Lange nach der Abschiebung können diese wichtigen Papiere der Familie
per Post zugestellt werden.
In Serbien steht die Familie vor dem Nichts. Da sie weder eine
Wohnung noch Geld besitzen, müssen die sieben Personen zunächst
bei Bekannten in der Ortschaft Sremska Mitrovica unterkommen. Erst eine
Spendenkampagne in Berlin ermöglicht es ihnen, eine kleine Wohnung
zu mieten. Nur aufgrund regelmäßiger Spenden aus Berlin kann
die Familie auch ein Jahr nach der Abschiebung überleben.
Die Kinder, die nur Deutsch oder Romanes sprechen, finden sich
nur langsam in die serbische Sprache ein. Erst im September 2007 gelingt
es der Familie die drei jüngsten Söhne, Valentino (8 Jahre alt),
Dennis (10 Jahre alt) und Elvis (12 Jahre alt) in einer Schule unterzubringen.
Frau Suljic geht es psychisch nicht gut, denn sie hatte weitere Zusammenbrüche,
die jeweils Krankenhausaufenthalte notwendig machten.
Im Frühsommer 2008 bricht der Kontakt der Berliner UnterstützerInnen
zu der Familie ab. Wegen der Unerträglichkeit der Situation in Serbien
hat die Familie erneut das Land verlassen.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
17. September 02
Der 26 Jahre alte Russe Tschermen T., Abschiebegefangener in der JVA
Fulda, klettert vom Gefängnishof aus auf das Dach eines angrenzenden
Gebäudes und droht herunterzuspringen. Der Feuerwehr, Dolmetschern
und schließlich dem Oberbürgermeister der Stadt gelingt es,
ihn dazu zu bewegen, in den Korb einer ausgefahrenen Drehleiter zu steigen.
Tschermen T. war am 29. August im Intercity ohne Fahrkarte und
ohne gültiges Visum aufgegriffen worden und saß seitdem in Abschiebehaft.
Als Motiv für seine Selbsttötungsandrohung wird paradoxerweise
angegeben, daß er die Zusicherung haben wollte, auch tatsächlich
nach Rußland abgeschoben zu werden, obwohl der Abschiebetermin für
den nächsten Tag festgelegt war und dies ihm auch bekannt war.
FR 18.9.02; FR 20.9.02
18. September 02
Brandenburg. Im Regionalzug RE 39519 von Wittenberge nach Perleberg
wird die deutsche Freundin eines algerischen Flüchtlings von zwei
glatzköpfigen Rassisten beschimpft und beleidigt. Am Bahnhof Perleberg
richten sich die Aggressionen dann gegen den 25-jährigen Algerier.
Die Täter werfen ihn aus dem stehenden Zug, prügeln ihn nieder
und treten mit den Füßen in sein Gesicht. Dann fliehen sie.
Der Algerier kommt mit Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus.
Zehn Tage nach der Tat wird gegen einen 19-jährigen Deutschen
Haftbefehl erlassen. Eine Woche später erfolgt die Festnahme des zweiten,
15-jährigen Täters.
Im März 2003 fällt das Amtsgericht Neuruppin das Urteil
gegen die Täter. Der ältere muß für drei Jahre und
zwei Monate ins Gefängnis, der jüngere Täter bekommt eine
Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
MAZ 20.9.02; BK 20.9.02; BeZ 20.9.02; BM 20.9.02;
BeZ 28.9.02; taz 28.9.02; TS 29.9.02;
TS 3.10.02; MAZ 4.10.02; MOZ 4.10.02;
Opferperspektive 28.3.03
19. September 02
In der Flüchtlingsunterkunft an der Rheinstraße im nordrhein-westfälischen
Urfeld bricht um 23.50 Uhr ein Brand aus. Beim Eintreffen der Feuerwehr
aus Wesseling brennt bereits eine Treppe im hinteren Gebäude, und
die Flammen haben das Dach erreicht.
Ein Übergreifen des Brandes auf das Hauptgebäude kann
durch die Löschzüge verhindert werden.
Bis auf eine Frau, die eine leichte Rauchvergiftung erleidet,
bleiben alle BewohnerInnen unverletzt.
GA Bonn 20.9.02
20. September 02
Der 42 Jahre alte Xuan Khang Ha aus Vietnam wird aus der Abschiebehaft
in Eisenhüttenstadt entlassen – vorläufig.
Seit der Festnahme des alleinerziehenden Vaters bereits Anfang
August galt sein fünfjähriger Sohn Minh Duc als verschwunden.
Trotzdem beabsichtigte und beabsichtigt das Landratsamt Oberhavel, Xuan
Khang Ha ohne sein Kind abzuschieben.
Aus Angst vor der weiter drohenden Abschiebung begibt sich der
abgelehnte Asylbewerber im November mit seinem Sohn ins Kirchenasyl.
Am 6. Januar 2003 dringen morgens um 7.20 Uhr zwei Polizisten
in die Wohnung des Pfarrers Johannes Kölbel im brandenburgischen Schwante
ein, um Herrn Ha und seinen Sohn zwecks Abschiebung festzunehmen. Die Beamten
haben weder Haft- noch Durchsuchungsbefehl. Diese gewaltsame Durchsuchung
der Kirchen- und Privaträume des Pfarrers ist der erste Bruch eines
Kirchenasyls im Bundesland Brandenburg. Herr Ha und sein Sohn werden nicht
gefunden.
Nachdem im Januar 2003 ein Gericht in einem Eilverfahren die
Abschiebung untersagt, bekommen Vater und Sohn vom Landkreis Oberhavel
fortan Duldungen ausgestellt.
Gegen Pfarrer Kölbel wird ein Ermittlungsverfahren wegen
"Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern und Gewährung
von Kirchenasyl" eingeleitet. Im September 2003 erkennt die Neuruppiner
Staatsanwaltschaft die Gewissensentscheidung des Pfarrers an und stellt
das Verfahren ein, nicht jedoch ohne vorher deutlich zu machen, daß
"keine Zweifel über die grundsätzliche Strafbarkeit der Gewährung
von Kirchenasyl" bestünden und Wiederholungstaten strafrechtlich geahndet
würden.
Erst Ende Mai 2010, also nach 18 Jahren Deutschland-Aufenthalt
mit jahrelanger Angst vor Abschiebung, entscheidet das Verwaltungsgericht
Potsdam, die Abschiebung des jetzt 56-jährigen Xuan Khang Ha und des
jetzt 12-jährigen Minh Duc endgültig zu untersagen. Damit bekommen
Vater und Sohn nun ein Aufenthaltsrecht.
MAZ 13.9.02; Südwest Presse 16.9.02; taz 21.9.02;
TS 7.1.03; MAZ 7.1.03; taz 7.1.03;
TS 8.1.03; jW 9.1.03; BeZ 4.9.03; BeZ 5.9.03;
BeZ 2.6.10
23. September 02
Bad Brückenau in Bayern. Wegen des angeblichen Diebstahls von
Batterien in einem Kaufhaus befindet sich ein 28 Jahre alter Flüchtling
aus dem Iran auf einer Polizeiwache. Er soll erkennungsdienstlich behandelt
werden, wogegen er sich sträubt, weil er nicht versteht, was die Beamten
von ihm wollen. Dann spürt er einen heftigen Schlag, den ihm der stellvertretende
Dienststellenleiter versetzt. Er blutet schwer und begibt sich nach seiner
Freilassung zu einer Zahnärztin. Diese veranlaßt die Einweisung
in die Kieferklinik nach Würzburg, in der er 25 Tage lang stationär
behandelt werden muß.
Am 21. Mai 2004 spricht die dritte kleine Strafkammer des Landgerichtes
Schweinfurt den Beamten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei.
Die Aussage des Polizisten, er habe in Notwehr oder im Reflex gehandelt,
war von seinen beiden Kollegen bestätigt worden.
swex.de 4.4.05
24. September 02
Als die Polizisten eine syrische Familie im hessischen Rotenburg morgens
um 7 Uhr zur Abschiebung abholen wollen, springt der 42 Jahre alte Familienvater
vom Balkon der im zweiten Stock gelegenen Wohnung und verletzt sich schwer.
Er kommt mit einem Rettungshubschrauber ins Klinikum nach Kassel.
Die Eheleute, die fünf Kinder im Alter von acht bis
17 Jahren haben, befinden sich seit 16 Jahren (!) in der BRD. Der seit
dieser Zeit laufende Asylantrag war im Januar in letzter Instanz abgelehnt
worden.
Nach dem Selbsttötungsversuch des Syrers muß die Abschiebeverfügung
vorerst ausgesetzt werden.
FR 25.9.02; FRat Hessen 25.9.02; HNA 27.9.02;
HeZ 27.9.02; JWB 2.10.02
26. September 02
Abschiebegefängnis auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle
für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
(ZAHB). In dem sogenannten Ruhigstellungsraum mit der Nr. 2008 wird ein
29 Jahre alter Gefangener für zwei Stunden und 40 Minuten mit einem
besonderen Gurtsystem an den Händen fixiert. (siehe hierzu: Seite
296)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion
Drucksache 3/7237
26. September 02
Potsdam in Brandenburg. In einer Straßenbahn werden kurz nach
21.35 Uhr in der Heinrich-Mann-Allee ein 19-jähriger Flüchtling
aus Sierra Leone und ein 32 Jahre alter Flüchtling aus Kongo von zwei
Rassisten beleidigt, und einer von ihnen geschlagen. Die Afrikaner begeben
sich zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.
Opferperspektive (MAZ 1.10.02)
27. September 02
Halle in Sachsen-Anhalt. Ein 38 Jahre alter sudanesischer Flüchtling
wartet an der Haltestelle Rannischer Platz auf eine Straßenbahn,
als er von zwei deutschen Männern unter anderem mit den Worten "Du
stinkst!" beleidigt wird. Der Flüchtling ignoriert die verbale Attacke,
bekommt aber plötzlich von hinten einen Schlag mit einer Flasche ins
Gesicht. Gleichzeitig versetzt der zweite Angreifer ihm einen Tritt in
die Bauchgegend, wodurch der Angegriffene das Bewußtsein verliert.
Als er wieder zu sich kommt, blutet er im Gesicht stark, wird mit der Notambulanz
ins Krankenhaus gebracht und dort medizinisch versorgt.
Mehr als drei Jahre nach dem Überfall, am 8. Dezember 2005,
eröffnet das Amtgericht Halle den Prozeß gegen die zwei mutmaßlichen
Täter. Die Verhandlung endet mit einer Aussetzung auf unbestimmte
Zeit – weil ein DNA-Gutachten von beiden Tätern erstellt werden soll.
Im März 2006 werden die Angeklagten wegen gemeinschaftlicher
Körperverletzung zu Haftstrafen von 15 bzw. 18 Monaten auf Bewährung
verurteilt. Da sie Berufung einlegen, wird der Fall neu vor dem Landgericht
verhandelt. Aber auch das Nicht-Erscheinen einer Zeugin am 22. November
2006 verzögert den Abschluß des Verfahrens auf unbestimmte Zeit
– im vierten Jahr nach der Tat.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
MDZ 9.12.05; MDZ 23.11.06
28. September 02
Brandanschlag auf das von Asylbewerbern bewohnte Gemeindehaus im nordrhein-westfälischen
Berghausen. Das Feuer wird schnell gelöscht, so daß nur geringer
Sachschaden entsteht und niemand verletzt wird.
Die Polizei nimmt als Tatverdächtigen einen 35-jährigen
Mann
aus Berghausen fest. Gegen ihn wird Haftbefehl wegen versuchter schwerer
Brandstiftung erlassen.
JWB 9.10.02
Ende September 02
Bad Berleburg in Nordrhein-Westfalen. In der Nacht legt ein 34 Jahre
alter Berleburger Feuer in der seiner Wohnung gegenüberliegenden städtischen
Unterkunft für AsylbewerberInnen. Nur durch Zufälle wird das
Feuer frühzeitig entdeckt und kann schnell gelöscht werden, so
daß von den ca. 10 Erwachsenen und Kindern des Heimes niemand verletzt
wird.
Der Täter kommt – auch wegen anderer Delikte und einer Vorstrafe
– vorerst in Haft.
Siegener Ztg 6.9.03
Herbst 02
Nach der Abschiebung wird ein abgelehnter Asylbewerber in Togo festgenommen.
Die Verhöre geschehen unter schweren Schlägen. Nach 15 Monaten
Gefangenschaft in Gefängnissen, Militärcamps oder Geisterhäusern
gelingt dem Mann die Flucht. Mit Hilfe von Freunden erreicht er im Mai
2004 die BRD und stellt erneut einen Antrag auf Asyl.
Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin
3. Oktober 02
Kamenz in Sachsen. Zwei Flüchtlinge und ihre deutschen Begleiter
werden von ca. 15 Fußballfans angepöbelt. Sie flüchten
und holen Unterstützung im Flüchtlingsheim.
Kurz darauf entwickelt sich eine Schlägerei beider Gruppen,
bei der es Verletzte gibt. Die Polizei nimmt später einem Deutschen
ein 30 cm langes Messer ab; die Flüchtlinge hatten zuvor einen Baseballschläger
in ihre Gewalt gebracht.
AMAL Sachsen (SäZ 8.10.02)
5. Oktober 02
Frau Annie B. aus Ghana kommt in das Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick.
Sie ist im vierten Monat schwanger und leidet unter starken Bauchschmerzen
und Erbrechen. Erst durch die Intervention der Seelsorgerin wird Frau B.
zu einer externen gynäkologischen Praxis gebracht – in Fesseln. Aufgrund
mangelnder Sprachkenntnisse der Ärztin versteht Annie B. nicht, welche
Diagnose gestellt wird. Sie bekommt keinen Mutterpaß und wird zurück
in die Abschiebehaft gebracht.
Frau B. leidet weiterhin unter starken Schmerzen und Erbrechen;
es wird ein zweiter Termin bei der Gynäkologin vereinbart, aber der
Gefangenen nicht mitgeteilt.
Am 25. Oktober wird Frau B., sie leidet immer noch unter schweren
Bauchschmerzen und häufigem Erbrechen, zur Ghanaischen Botschaft gebracht.
Die Botschaftsangehörigen äußern ihr Entsetzen über
den Zustand der Abschiebegefangenen. Noch am Abend wird Frau B. von einem
ihr unbekannten Mediziner untersucht, der sie als haftunfähig beurteilt.
Frau B. kommt umgehend ins DRK-Krankenhaus Köpenick und wird noch
am Abend aufgrund einer Blinddarmentzündung operiert. Der Arzt im
Krankenhaus notiert die Entlassung aus dem Abschiebegefängnis aufgrund
"akuten Schmerzen im rechten Unterbauch seit einer Woche ... Die Patientin
gab an, schon seit zwei Monaten abdominelle Beschwerden mit Erbrechen zu
haben."
FRat Berlin; Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
5. Oktober 02
Mecklenburg-Vorpommern. In einer Rostocker Diskothek wird ein Flüchtling
aus Togo von anderen Gästen geschubst und geschlagen. Einer der Angreifer
zieht sogar ein Messer. Der Sicherheitsdienst der Diskothek reagiert nicht.
Der Togoer erleidet eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde
und Schwellungen im Gesicht. Einige Tage später wird ihm der Zutritt
zur Diskothek verwehrt.
LOBBI
6. Oktober 02
Landkreis Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg. Morgens um 1.40
Uhr bricht Feuer in der Flüchtlingsunterkunft "Stieg" in Albbruck
in zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen aus.
Insgesamt 200 Helferinnen und Helfer verschiedener Organisationen
(Feuerwehren aus Albbruck, Waldshut-Tiengen, dem Klettgau und DRK-Ortsverbände)
treffen am Brandort ein.
Bis auf drei Bewohner, die Rauchvergiftungen erleiden, kommen
die 60 Menschen, die hier leben, mit dem Schrecken davon. Sie werden evakuiert
und notdürftig in der Turnhalle von Unteralpfen einquartiert.
Diesem großen Brand, der einen Schaden von ca. 100.000
Euro im Neubau-Trakt über drei Etagen verursachte, war ein kleinerer
Brand im Altbau des ehemaligen Kindererholungsheimes in dieser Nacht vorausgegangen,
den ein Wachmann noch löschen konnte.
Die Polizei geht davon aus, daß das Feuer vorsätzlich
gelegt wurde. Obwohl es in der Vergangenheit schon mehrfach in diesem Heim
gebrannt hat und die Schwarzwaldregion laut jüngstem Verfassungsschutzbericht
für verstärkte rechtsradikale Aktivitäten bekannt ist, schließt
die Polizei "Fremdenfeindlichkeit" als Tatmotiv aus. "Wir sind sicher,
daß ein Heimbewohner den Brand gelegt hat", erklärte der Pressesprecher
der Waldshuter Polizei.
Am nächsten Tag äußert sich der Landrat des Kreises
wie folgt: es stehe zweifelsfrei fest, daß es sich bei dem Brand
um einen Anschlag gehandelt hat. In einem Zimmer sei ein Brandsatz gefunden
worden.
Die Täter und Tatmotive wurden letztendlich nicht ermittelt.
AK Asyl BaWü 6.10.04;
SK 8.10.02; jW 8.10.02; ND 8.10.02; StZ 9.10.03;
Landkreis Waldshut Pressedienst 8.10.02; SAGA Januar 04
6. Oktober 02
Karlsruhe in Baden-Württemberg. Naziskins der "Kameradschaft Karlsruhe"
und Hooligans aus dem Umfeld des KSC (Karlsruher Sport-Club) formieren
sich am frühen Sonntagmorgen, ziehen grölend vor die Zentrale
Aufnahmestelle für Flüchtlinge und skandieren rassistische Parolen.
AntifaschistInnen und die gerufene Polizei treffen zeitgleich vor Ort ein,
so daß die Provokation beendet werden kann.
Antifaschistisches Infoblatt Nr. 57 Herbst 2002
12. Oktober 02
In einem Potsdamer Nachtbus werden ein 17 Jahre alter Flüchtling
aus Kenia, ein Turkmene und ein Brasilianer von zwei deutschen Männern
zunächst rassistisch beschimpft. Als der Bus an einer Haltestelle
stoppt, stoßen sie den Brasilianer aus dem Bus, schlagen ihn und
treten auf ihn ein, als er schon am Boden liegt. Dem 17-jährigen Flüchtling
stehlen die Deutschen den Rucksack.
Opferperspektive (MAZ 14.10.02)
14. Oktober 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Sergei P. soll wegen
der routinemäßigen Reinigungsarbeiten der Zellen zusammen mit
den anderen Gefangenen in einen anderen Zellentrakt gehen. Da er wegen
hohem Fieber und Schmerzen zu schwach ist aufzustehen, wird er von einem
Bewachungsbeamten angebrüllt: "Steh auf, du Arschloch!" Dann werden
Sergei P. Handschellen angelegt, und er wird vom Bewachungspersonal über
den Fußboden und mehrere Treppen in einen anderen Gebäudeteil
geschleift. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten wird er auf dieselbe
Art wieder in seine Zelle gebracht.
Nach dieser demütigenden Tortur ist er nicht mehr ansprechbar,
und seine Hände sind stark geschwollen.
Herr Sergei P. wird nach vier Monaten Gefangenschaft am 4. Dezember
über Polen in die Ukraine abgeschoben.
ADB November 02; ADB 16.12.02
19. Oktober 02
An der polnisch-brandenburgischen Grenze in Forst wird ca.
1 Meter über dem Neißepegel in einem Gebüsch ein Bein
mit Schuh gefunden. Aufgrund des Fundortes wird angenommen, daß das
Körperteil während des Hochwassers angeschwemmt wurde.
Innenminister des Landes Brandenburg DS 3/6635
24. Oktober 02
In der Gemarkung Lampertsheim an der Autobahn A 67 nimmt die Autobahnpolizei
drei aus Afghanistan stammende Asylbewerber und ein neunjähriges Kind
fest. Die Menschen sind "unerlaubt" aus den Niederlanden nach Deutschland
eingereist.
Auf der Wache erleidet einer der Männer einen Zusammenbruch
und kommt mit dem Verdacht auf Herz- und Atemstillstand ins Heppenheimer
Kreiskrankenhaus. Nach medizinischer Versorgung und nachdem er im Krankenhaus
randalierte, wird er in das Zentrum für Soziale Psychiatrie eingewiesen.
Die Staatsanwaltschaft ordnet an, daß die Festgenommenen
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro zu hinterlegen haben.
Main-Rheiner 26.10.02
26. Oktober 02
Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. In einem Döner-Imbiß
belästigen und beschimpfen vier Neonazis den türkischen Angestellten
und einen 30-jährigen Flüchtling, der zu Gast ist. Dabei werden
die Rassisten handgreiflich. Zudem zerstören sie das Inventar des
Kiosks.
LOBBI
30. Oktober 02
Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim im baden-württembergischen
Kleinaspach in der Hardtwaldstraße. Durch eine vor das Gebäude
geschobene und angesteckte Mülltonne und eine eingeworfene Scheibe
entsteht geringer Sachschaden. Tatverdächtig sind zwei Frauen und
ein Mann, die kurz nach dem Brand einem Rentner den "Hitlergruß"
zeigten.
ngo-online.de 31.10.02; taz 1.11.02; FR 1.11.02;
BKZ 2.11.02; StZ 2.11.02;
30. Oktober 02
In Rodalben bei Pirmasens in Rheinland-Pfalz greifen fünf Jugendliche
eine kurdische Flüchtlingsfamilie unter Beschimpfungen ("Scheißausländer")
tätlich an. Die Frau erleidet Verletzungen am Kopf und verliert einen
Schneidezahn. Da die Polizei nicht "von einem zwingend fremdenfeindlichen
Hintergrund" der Tat ausgeht, erteilen sie den Tätern ausschließlich
Platzverbote.
JWB 13.11.02
30. Oktober 02
JVA Weiterstadt in Hessen. Kurz nach Mitternacht schneidet sich ein
26 Jahre alter Marokkaner die Pulsadern auf und setzt seine Zelle in Brand.
Zwei Vollzugsbeamte finden den Bewußtlosen und ziehen ihn aus dem
brennenden Raum. Alle drei erleiden eine Rauchvergiftung.
Dies geschieht, nachdem der Marokkaner am vorherigen Tag wegen
"illegaler Einreise" und wiederholtem unerlaubten Aufenthalt zu einer Haftstrafe
von 13 Monaten und der anschließenden Abschiebung verurteilt worden
war.
Bei einer Berufungsverhandlung der fünften Strafkammer am
Landgericht Darmstadt im Juli 2004 wird dieses Urteil auf 22 Monate erweitert.
Begründung des Richters: "Ihr erneuter Suizidversuch war rein appelativ,
Sie wollten Aufmerksamkeit bekommen".
DE 3.6.04
Ende Oktober 02
Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern in Fürth. Der
Pförtner des Ausreisezentrums ruft die Polizei, nachdem er gesehen
hat, daß einer der Bewohner des Lagers über ein Auto gelaufen
ist. Die Besatzung des eintreffenden Mannschaftswagens ruft Verstärkung,
weil sie die Bewohner als aggressiv empfinden. Schließlich kommen
noch drei Mannschaftswagen, und jetzt werden sechs Bewohner unter Androhung
von Platzverweisen gezwungen, in das Gebäude zurückzukehren.
Bei dem Verschließen der Drehtür mit Handschellen geschieht
es, daß ein Bewohner eingeklemmt wird. Andere werden mit Schlagstöcken
traktiert. Ein Bewohner wird über Nacht mit auf die Wache genommen.
Er wird am Morgen wieder so entlassen, wie er mitgenommen wurde: in T-Shirt
und Hose.
Fürther Nachrichen 27.10.02
Ende Oktober 02
Bundesland Thüringen. In einem Waldstück bei Schwarzburg
werden sterbliche Überreste von zwei Personen gefunden. Die kriminalpolizeilichen
Ermittlungen und rechtsmedizinischen Untersuchungen ergeben, daß
es sich um zwei Männer aus dem osteuropäischen Raum handelt,
die mit hoher Wahrscheinlichkeit Asylbewerber oder Spätaussiedler
gewesen sind.
Die Sonderkommission "Goldfasan" der Kriminalinspektion Saalfeld
stellt weiter fest, daß sie zwischen Juli 2000 und November 2001
gestorben sind. Das Alter des älteren wird auf 38 bis 44 Jahre, das
des jüngeren Mannes auf 21 bis
26 Jahre eingegrenzt.
Im Juni wird Haftbefehl gegen zwei männliche Personen erlassen,
die in Verdacht stehen, die beiden Osteuropäer getötet zu haben.
Die Identität der Toten ist auch im Januar 2004 noch nicht
geklärt.
TA 2.5.03; Ostthüringer Ztg 2.5.03;
Polizei Saalfeld 2.5.03; Polizei Saalfeld 25.6.03;
Polizei Saalfeld 21.1.04
Oktober 02
Nach zwölfjährigem Deutschland-Aufenthalt wird Frau K. mit
ihren fünf Kindern in die Türkei abgeschoben. Obwohl sie die
Gefahr einer Zwangsheirat der älteren Tochter und die zu erwartende
wirtschaftliche Not den Behörden vorgetragen hat, war die Duldung
nicht mehr verlängert worden. Als geschiedene Frau lebt Frau K. nach
der Abschiebung in einem kurdischen Dorf in bitterer Armut, gesellschaftlicher
Verachtung, Isolierung und ist täglichen Bedrohungen und Anfeindungen
ausgesetzt. Ein sogenannter Ehrenmord an einer Verwandten im Frühjahr
2004 führt ihr und ihren Töchtern die allgegenwärtige Gefahr
vor Augen, selbst Opfer einer solchen Tat zu werden.
Was vor der Abschiebung bereits befürchtet worden war, ist
inzwischen eingetreten: Die älteste Tochter wird im Alter von 16 Jahren
von der Familie ihrer Tante gegen ihren Willen mit ihrem Cousin verheiratet.
Sie berichtet von brutalen Vergewaltigungen in fast jeder Nacht. Bei zu
großer Auflehnung gegen die familiäre Gewalt drohte Frau K.'s
Schwiegervater ihr mit dem Tod und der Zwangsverheiratung ihrer 15-jährigen
Tochter.
taz 31.1.05; kl-medien.de/ina
2. November 02
Friedrichstadt in Schleswig-Holstein. Die Kurdin Mediye Yardimci, die
zusammen mit ihrem Mann und fünf Kindern seit April in der evangelisch-lutherischen
Gemeinde im Kirchenasyl lebt, wird vor dem Gemeindehaus von Beamten des
Landeskriminalamtes verhaftet. Auch ihr sechsjähriger Sohn wird mitgenommen.
Bei der Festnahme kollabiert die asthmakranke Frau und wird auf
die Intensivstation des Husumer Krankenhauses gebracht.
Mediye Yardimci war nach Verfolgung, Folterungen und Vergewaltigung
in der Türkei 1994 in die BRD geflohen. Sie leidet seither unter schweren
psychischen Problemen. Der Asylantrag war abgelehnt worden, weil Frau Yardimci
aufgrund ihres Traumas bei der Anhörung gar nicht darüber reden
konnte. Erst als UnterstützerInnen einige Termine bei einem Psychotherapeuten
organisierten, konnte Mediye Yardimci über ihre grausamen Erlebnisse
reden.
Ein Asylfolgeantrag wurde dann vom Bundesamt positiv entschieden,
jedoch legte jetzt der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten Widerspruch
ein.
Am 16. März 2005, zwei Jahre nach dem Friedrichstädter
Kirchenasyl, setzt ein Richter des Verwaltungsgerichts Hannover einen Schlußpunkt
unter das langjährige Verfahrensmartyrium der Familie, indem er Abschiebehindernisse
feststellt und die Abschiebung untersagt.
FRat SH 4.11.02;
taz 5.11.02; FR 5.11.02;
Kreis Nordfriesland 5.11.02 und 11.11.02;
SH Ztgsverlag 7.11.02;
FRat NieSa Heft 95/96 Juli 2003;
Der Schlepper Nr. 29 Winter 2004;
FRat SH 16.3.05;
Der Schlepper Nr. 31 Frühjahr 2005
4. November 02
Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern in Fürth. Zwölf
Männer aus der ehemaligen Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)
befinden sich im Flur der ersten Etage, lärmen und krakeelen. Der
Pförtner holt die Polizei, die für Ruhe sorgen soll. Ein dabei
eingesetzter Polizeihund beißt einen
23-jährigen Russen in die Brust. Ansonsten setzen die Beamten
Pfefferspray ein, "um die Lage zu beruhigen".
Der verletzte Russe kommt ins Krankenhaus, wo er ambulant behandelt
werden kann. Zwei Personen werden mit zur Wache genommen.
sternshortnews.de 5.11.02;
Polizeibericht Mittelfranken 2034;
FüN 7.11.02; NN 7.11.02
5. November 02
Morgens um 4 Uhr wird die Kosovoalbanerin Sikrie Dervisholli von der
Polizei aus dem Bett geholt, nach Freiburg gebracht und in Lahr ins Flugzeug
nach Prishtina gesetzt.
Sikrie Dervisholli ist schwerkrank – sie leidet unter amyothropher
Lateralsklerose, einer Nervenerkrankung, die zu schwersten Lähmungen
und ohne adäquate Behandlung zu einem fürchterlichen Tod führt.
Sämtliche Eingaben und Atteste von Seiten der Ärzte
und ihres Anwalts konnten die Abschiebung der abgelehnten Asylbewerberin
nicht verhindern.
Im Kosovo hat Sikrie Dervisholli niemanden, in Deutschland hätte
sie gerne ihre nur noch kurze Lebenszeit bei ihrer Schwester verbracht.
Ihr Neurologe zu der Ignoranz der Behörden: "Wie kann man
einen Menschen so verrecken lassen."
Schwarzwälder Bote 6.11.02
6. November 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach einer heftigen verbalen
Auseinandersetzung zwischen einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde
und dem Gefangenen Soure M. bittet diese Bewachungsbeamte um Unterstützung.
Die Beamten werfen Herrn M. bäuchlings auf den Boden und fixieren
seine Hände mit Handschellen auf dem Rücken.
Nach dieser Mißhandlung weisen seine Handgelenke starke
Schürfwunden auf, und er klagt über Schmerzen im Rücken
und in der Schulterregion.
Ende November erfolgt seine Abschiebung nach Guinea.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
ADB November 02; ADB 16.12.02
15. November 02
In der Flüchtlingsunterkunft im hessischen Lautertal, Ortsteil
Gadernheim, brennt das Erdgeschoß völlig aus, und auch die darüberliegenden
Wohnungen werden durch den Brand unbenutzbar. Die drei Flüchtlingsfamilien,
die in diesem ehemaligen Gasthof "Deutsches Haus" wohnen, können sich
unversehrt retten. Die Brandursache ist zunächst unbekannt.
DE 17.11.02
15. November 02
Syke im Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Ein 34 Jahre alter serbischer
Flüchtling, der Rom Lata Aradinovic, übergießt sich vor
dem Rathaus morgens um 8.20 Uhr mit Benzin, geht dann ins Treppenhaus und
zündet sich an. Dann läuft er brennend durchs Foyer wieder ins
Freie. Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gelingt es, die Flammen
zu löschen und Erste Hilfe zu leisten. Der gerufene Sanitätsdienst
bringt den Schwerverletzten ins Zentralkrankenhaus Links der Weser. Von
dort wird er mit einem Hubschrauber in die Universitätsklinik Hannover
geflogen, wo er am nächsten Tag seinen Verletzungen erliegt.
Lata Aradinovic lebte mit seiner Frau Ljalje Redzepovic und seinen
Kindern seit 1995 in Syke. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, und seine
Familie war seit langem ausreisepflichtig.
Zwei Tage vor seiner Selbsttötung hatte er in einer spektakulären
Aktion auf die unzumutbaren Zustände in der städtischen Unterkunft
für Asylbewerber, dem ehemaligen Gasthaus "Deutsche Eiche", aufmerksam
gemacht. Er transportierte Schränke, Betten, Matratzen und Decken
aus einem Zimmer ins Freie und kündigte an, künftig mit seiner
Frau und seinen fünf Kindern draußen zu schlafen: "Lieber draußen
im Regen als in diesen Zimmern."
Noch nach seinem Tod wird Lata Aradinovic von politisch Verantwortlichen
wie dem Bürgermeister von Syke in der Öffentlichkeit beleidigt
und verunglimpft. Die Tatsache, daß der Familie von dem jugoslawischen
Konsulat nie Papiere ausgestellt wurden, wird Herrn Lata Aradinovic als
Identitätsverschleierung und Mißbrauch des "Gastrechtes" unterstellt.
Anfang November 2004 erscheint die Polizei morgens um 6.30 Uhr
vor der Flüchtlingsunterkunft "Deutsche Eiche" in der Waldstraße.
Ohne Vorankündigung werden Ljalje Redze-povic und ihre fünf Kinder
herausgeholt, in einen Wagen verfrachtet und dann direkt zum Flughafen
Düsseldorf gefahren. Von hier aus geht ihr Flug nach Belgrad.
Der 17-jährigen Tochter gelingt die Flucht, als die Polizei
in die Wohnung eindringt. Sie kann sich noch zwei Monate verstecken, dann
wird sie entdeckt und nach Hannover-Langenhagen in Abschiebehaft gebracht.
Auch sie wird dann abgeschoben.
Die Familie lebt nach der Abschiebung im Süden Serbiens.
Frau Redzepovic findet ab und zu Arbeit, erkrankt aber hier ein zweites
Mal an Krebs. Nur durch die finanziellen Überweisungen einer Bremer
Unterstützungsgruppe kann die Not ein wenig gelindert werden. Auch
für die dringende Operation von Frau Redzepovic, die im voraus bar
gezahlt werden muß, kann die notwendige Summe in Bremen aufgebracht
werden.
Im Oktober 2010 versucht der 22 Jahre alte Sohn Miroslav, der
mehrere rassistische Angriffe erleiden mußte, erneut in die BRD zu
flüchten. Am 8. Todestag seines Vaters wird er in der Hamburger Wohnung
seiner Tante festgenommen und kommt in Abschiebehaft. Hier versucht er
zweimal, sich das Leben zu nehmen.
(siehe auch: 2. Dezember 10)
WK 14.11.02;
JWB 15.11.02; WK 16.11.02;
WK 19.11.02; WK 27.11.02;
FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003;
Rahmi Tuncer – Migrationssozialarbeiter; WK 28.2.03;
SyK 14.10.04;
Gruppe Roma Soli Bremen 9.12.10
20. November 02
Murtala Muhammed Airport in Lagos – Nigeria. Ein Flugzeug mit abgeschobenen
Flüchtlingen aus Italien und Deutschland ist gelandet. Die meisten
der aus Deutschland (21 Menschen) und aus Italien (24 Menschen) Abgeschobenen
haben frische Verletzungen an Hand- und Fußgelenken, die darauf hindeuten,
daß sie während des Fluges gefesselt waren und kurz vor der
Landung entfesselt wurden. Auch berichten die erschöpften Menschen
über schwere Mißhandlungen von seiten der deutschen und italienischen
Polizei.
Der Nigeria Imigration Service lehnt die Wiederaufnahme zweier
Flüchtlinge ab und läßt diese nach Deutschland zurückfliegen.
Eine Person ist bewußtlos und somit nicht in der Lage, das Flugzeug
zu Fuß zu verlassen, und die zweite Person hat einen gebrochenen
Nackenwirbel.
ThisDay 22.11.02;
JWB 4.12.02
21. November 02
Die 42–jährige psychisch kranke Cveta A. , Romni aus Mazedonien,
schluckt aus Angst vor der bevorstehenden Abschiebung eine Überdosis
Tabletten des Psychopharmakums Saroten (50-fache Tagesdosis). Ihre 17-jährige
Tochter Remzie, die den Tag auf der Ausländerbehörde verbrachte,
um das Attest über die Reiseunfähigkeit ihrer Mutter abzugeben,
findet sie abends leblos vor.
Im Krankenhaus wird akute Lebensgefahr festgestellt, und Cveta
A. ist auch am nächsten Tag noch nicht ansprechbar.
Am Morgen nach dem Selbsttötungsversuch um 6 Uhr steht die
Polizei vor der Wohnung, um die Familie A. zur Abschiebung abzuholen. Der
15-jährige Selajdin A. kann die Beamten nur mit Mühe davon überzeugen,
daß seine Mutter auf der Intensiv-Station im Krankenhaus liege und
auch seine Schwester dort sei. Mit dem Hinweis, die Familie habe sich am
nächsten Morgen auf der Ausländerbehörde zu melden und ein
Attest vorzulegen, gehen die Beamten wieder.
Herr und Frau A. und ihre Kinder lebten bis 1992 in Bosnien,
weil Herr A. dort Arbeit hatte. Als ihre Wohnung bombardiert wurde, und
Cveta A. durch einen Deckenbalken am Kopf schwer verletzt wurde, floh sie
mit den Kindern zunächst nach Mazedonien und dann in die BRD. Herr
A. kam während des Krieges in Bosnien um.
PDS Flüchtlingsberatungstelle Berlin;
Amen a¹as kate! Gruppe Berlin
22. November 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 40 Jahre alte abgelehnte
Asylbewerber V. O. aus der Ukraine reißt sich mit einem Metallgegenstand
die Bauchdecke auf. Er kommt ins DRK-Krankenhaus Köpenick, wo seine
Verletzungen umgehend operiert werden. Vor Abschluß der medizinischen
Behandlung gelingt ihm die Flucht.
(siehe auch: 12. August 07)
Antirassistische Initiative Berlin
24. November 02
Rathenow in Brandenburg. Der 34 Jahre alte Moussa Abdel Nassirou, Asylbewerber
aus Togo, ist nach einem Telefonat in einer Telefonzelle auf dem Wege zu
seiner Flüchtlingsunterkunft im Birkenweg. Um ca. 18.30 Uhr wird er
im Bahnhofstunnel von einem Rechtsradikalen verfolgt und geschlagen. "Neger,
geh in dein Land!" hört er und spürt im gleichen Moment einen
Faustschlag gegen die linke Brust.
Moussa Abdel Nassirou hatte sich Mitte August im Münchener
Herz-Zentrum einer schweren Herz-Operation unterziehen müssen, und
als der Faustschlag jetzt seine Narbe trifft, bekommt er große Angst.
Er läuft weiter; der Deutsche holt ihn ein und stößt ihn
auf die Tunneltreppe, die zum Birkenweg führt. Unter lautem Hilferufen
gelingt es dem Togoer, die Treppe hochzulaufen. Er nimmt sein Handy und
droht dem Angreifer, daß er jetzt die Polizei anrufen werde. Daraufhin
flieht dieser zurück in den Tunnel.
Moussa Abdel Nassirou lebt seit 1994 in Rathenow im Flüchtlingsheim.
Der Asylantrag des auch im Exil politisch aktiven Oppositionellen ist abgelehnt
worden. Im Januar 2004 droht dem schwer herzkranken Opfer des rassistischen
Angriffs die Abschiebung.
Bericht des Betroffenen; Opferperspektive
25. November 02
Der 21-jährige Teymur A. aus Aserbaidschan erleidet an der Sortiermaschine
einer Druckerei im bayerischen Fürth lebensgefährliche Verletzungen,
als er von einem Maschinenschlitten am Kopf getroffen wird. Er stirbt wenig
später im Krankenhaus.
Da seine Arbeitgeber, die Besitzer der Druckerei, keine Sozialabgaben
eingezahlt haben, versuchen sie zunächst, den Unfall an diesem Ort
zu verschleiern.
Wichtige Schutzeinrichtungen waren an der Maschine entfernt worden,
um bei bestehendem Papierstau diesen schneller beseitigen zu können.
Die Polizei ermittelt gegen die Besitzer der Druckerei wegen
fahrlässiger Tötung, Vortäuschens einer Straftat und verschiedener
Verstöße gegen arbeits- und ausländerrechtliche Vorschriften.
Polizeibericht Mittelfranken 2176; FrP 26.11.02;
NZ 28.11.02; NN 28.11.02
28. November 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 23–jähriger
Albaner und ein 47 Jahre alter Gefangener aus Weißrußland,
die zusammen in einer Zelle sitzen, fügen sich mit Teilen einer Rasierklinge
Schnittverletzungen im Bauchbereich zu.
Nach einer ersten medizinischen Versorgung im DRK-Krankenhaus
Köpenick erfolgt ihre Verlegung ins Haftkrankenhaus Moabit. Nach einer
Woche Krankenhausaufenthalt werden sie schließlich wieder in die
Abschiebehaft zurückgebracht – kommen allerdings in verschiedene Zellen.
(siehe auch: 11. Februar 03)
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
Antirassistische Initiative Berlin
28. November 02
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. An einer Haltestelle wird ein 32 Jahre
alter Flüchtling aus Ghana von einem Rassisten beleidigt und angegriffen.
Er bekommt einen Faustschlag ins Gesicht und wird dadurch verletzt. Drei
Männer gehen dazwischen und halten den Täter fest.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
30. November 02
Zirchow auf der Insel Usedom im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Um 16.50 bricht ein Brand im Obergeschoß des Flüchtlingsheimes
aus, den auch die gerufenen Feuerwehren der Umgebung erst löschen
können, als das Obergeschoß und der Dachstuhl zerstört
sind. Die 49 Flüchtlinge aus Armenien, Jugoslawien, Sri Lanka und
Syrien können sich retten; ein 14 Jahre alter Junge aus Armenien muß
mit einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden. Der Sachschaden
wird auf 500.000 Euro geschätzt.
OZ 2.12.02; NK 2.12.02; HA 2.12.02; taz 2.12.03; SD 2.12.02
30. November 02
Drei afrikanische Frauen, Mitglieder der "Flüchtlingsinitiative
Brandenburg", werden in einem Zug in Prenzlau von Rechtsradikalen rassistisch
angepöbelt und mit Bier überschüttet. Die Frauen sind auf
dem Weg zu einer antifaschistischen Demonstration.
Opferperspektive (jW 2.12.02)
November 02
Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz. Die 29 Jahre alte kurdische Asylbewerberin
Neziha A. befindet sich seit fast vier Monaten unnötigerweise in der
psychiatrischen Klinik, weil die Stadt sich nicht in der Lage sieht, ihr
eine Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Neziha A., der die Abschiebung droht, war nach einem Selbsttötungsversuch
im Mai in die Klinik eingeliefert worden. Nach fünfwöchiger stationärer
Behandlung sollte die Entlassung erfolgen, und die Ärzte attestierten,
daß es "dringend notwendig" sei, sie in einer Wohnung außerhalb
eines Sammellagers für Asylbewerber unterzubringen.
Neziha A. war 1996 in die BRD geflohen, nachdem türkische
Beamte ihren Vater ermordet und sie selbst gefoltert hatten.
jW 18.11.02; FR 19.11.02
November 02
Der kurdische Flüchtling Fehmi D. versucht sich aus Angst vor
der drohenden Abschiebung umzubringen. Er kommt daraufhin für sechs
Wochen in stationäre psychiatrische Behandlung nach Marburg.
Zu dieser Zeit befindet sich auch sein Vater schon seit Monaten
in stationärer psychiatrischer Behandlung, die er nach einem Selbsttötungsversuch
beginnen mußte.
(siehe auch: Juli 02)
FRat NieSa
November 02
Auf die Kleine Anfrage der GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
wird ein Suizidversuch in der JVA Fuhlsbüttel, in Hamburger Abschiebehaft,
bekanntgegeben.
Hamburger Senat DS 18/188
Anfang Dezember 02
Ein ca. 30-jähriger irakischer Flüchtling wird im thüringischen
Altenburg von Rechtsradikalen rassistisch beschimpft und tätlich angegriffen.
Dem Iraker wird dabei der Arm gebrochen.
ABAD Thüringen
3. Dezember 02
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein angolanischer Flüchtling wird
um 16.30 Uhr in der B.-Kellermann-Straße von einem
23 Jahre alten Magdeburger angepöbelt und beleidigt. Dann befiehlt
der Mann seinem Hund, den Afrikaner anzugreifen, der der Aufforderung allerdings
nicht nachkommt. Der Mann verfolgt den Flüchtenden bis zu seinem Wohnhaus
und bedroht ihn noch in der Eingangstür mit einem Messer.
Als eine halbe Stunde später die Freundin des Afrikaners
mit einer Bekannten eintrifft, werden auch sie von dem Aggressor rassistisch
beleidigt und angespuckt.
Obwohl eine der Frauen bei einer anschließenden "Rangelei"
(Polizei-Bericht) leicht verletzt wird und der Täter polizeibekannt
ist, ermittelt die Kripo lediglich wegen des Verdachts der Beleidigung
und Bedrohung.
Polizei Magdeburg 4.12.02;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
5. Dezember 02
Altenkirchen in Rheinland-Pfalz. Morgens um 4.00 Uhr wird die achtköpfige
kurdische Familie Gülec in ihrer Wohnung in der Bahnhofstraße
durch die Rufe "Polizei" und lautes Gehämmer an der Tür geweckt.
Unmittelbar danach wird die Tür aufgebrochen und PolizistInnen stürmen
hinein. "Alles auf den Boden", wird geschrien – einige Beamte haben Gewehre
dabei. Auch die Türen der Kinderzimmer werden eingetreten. Einige
Kinder sind erstarrt – andere schreien unentwegt. Telefonate werden verboten
oder brutal unterbunden. Frau Hayriya Gülec liegt wie gelähmt
auf dem Fußboden. Auch ihren Töchtern gelingt es nicht, sie
anzuziehen, so daß sie im Schlafanzug und ohne Schuhe mit einem Krankenwagen
abtransportiert wird.
Dem ältesten Sohn Esat wird verboten, sich von seiner Mutter
zu
verabschieden. Obwohl er von zwei Beamten bewacht wird und seine Hände
auf dem Rücken gefesselt sind, gelingt es ihm, sich niederzuknien
und seiner Mutter einen Kuß zu geben.
Zur direkten Abschiebung über den Flughafen Frankfurt am
Main wird die Familie getrennt. Während Murat Gülec und die sechs
Kinder in eine Linienmaschine einsteigen müssen, wird Frau Gülec
mit einer anderen, kleineren Maschine ausgeflogen.
Am Flughafen Istanbul erfolgt die unmittelbare Festnahme von
Murat Gülec. Obwohl türkische Behörden behaupten, daß
er wieder entlassen wurde, bleibt er verschwunden. Auch türkische
Menschenrechtsorganisationen versuchen, ihn zu finden.
Die Eheleute sind seit 15 Jahren in der BRD gewesen. Drei der
sechs Kinder sind hier geboren – der Älteste war drei Jahre alt, als
sie aus der Türkei flüchten mußten. Durch die traumatischen
Erfahrungen in der Türkei leidet Frau Gülec unter einem schweren
Posttraumatischen Syndrom. Drei unabhängige Ärzte hatten einen
Behandlungszeitraum von 10 Jahren vorgeschlagen.
Land in Sicht 22.12.02;
Bericht von Özlem Gülec (FAX nach der Abschiebung)
7. Dezember 02
Chemnitz in Sachsen. In der Nacht schleudern Unbekannte Brandsätze
durch zwei geschlossene Fenster im Erdgeschoß in die Büroräume
des von AussiedlerInnen und AsylbewerberInnen bewohnten "Wohnhotels Kappel"
an der Haydnstraße. Zwei der Brandsätze erlöschen von alleine,
ein dritter Molotow-Cocktail, der vor dem Haus gefunden wird, zündet
nicht.
Von den 180 Menschen, die in dem Haus wohnen, wird niemand verletzt.
Im Juni 2003 hat die Sonderkommission Rechtsextremismus des Landeskriminalamtes
Sachsen vier Tatverdächtige im Alter von 17 und 19 Jahren ermittelt.
Die Haftbefehle gegen alle vier werden wegen versuchten Mordes in Tateinheit
mit schwerer Brandstiftung erlassen. Alle Verdächtigen sind bereits
durch diverse andere Straftaten bekannt.
CMP 10.12.02; FP 10.12.03;
BeZ 10.12.02; JWB 18.12.02;
StA Chemnitz und LKA Sachsen 19.6.03;
afp 19.6.03; BeZ 20.6.03; SäZ 20.6.03,
FP 20.6.03; taz 20.6.03;
9. Dezember 02
Berlin-Kreuzberg. Morgens um 1.30 Uhr wird der 43 Jahre alte Mohammad
Ahmad Shoresch im Böcklerpark tot aufgefunden. Der Asylbewerber aus
dem Irak ist an einer Vielzahl von Stichverletzungen verblutet.
Am 7. Dezember war Mohammad Ahmad Shoresch aus Augsburg kommend
am Fernbahnhof Zoologischer Garten eingetroffen und hatte die Zeit bis
zum nächsten Nachmittag mit einem Freund verbracht. Am Hermannplatz
trennten sie sich, Herr Shoresch wurde seitdem nicht mehr lebend gesehen.
Auch im Januar 2003 sind weitere Informationen zu Tathergang
und Motiven des Mordes der Polizei nicht bekannt.
Polizei Berlin 9.12.02; taz 10.12.02;
Polizei Berlin 18.12.02; BM 3.1.03
15. Dezember 02
Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern. Morgens um ca. 2 Uhr werden in
der Diskothek "Zum alten Schlachthof" drei togoische Flüchtlinge im
Alter von 29 bis 31 Jahren von mehreren Deutschen beschimpft und geschlagen.
Nachdem die Security die Angreifergruppe des Saales verwiesen hat, lauert
diese den Flüchtlingen außerhalb der Diskothek auf. Mehr als
zehn Männer treten und schlagen auf die drei Afrikaner ein.
Ein Angegriffener kommt mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus.
Bei ihm müssen neben Prellungen, Blutergüssen und einer stark
blutenden Schnittverletzung an der Hand auch eine ausgekugelte Schulter
und ein geschwollenes Knie behandelt werden.
Angriffe wie diesen nehmen einige Diskotheken-Besitzer zum Anlaß,
ausländischen Menschen den Zutritt ganz zu verwehren. Sie werden z.B.
an den Türen von Tanzlokalen in Pasewalk, Anklam, Bad Doberan und
Rostock gezielt abgewiesen.
LOBBI; NK 18.12.02; NK 14.10.03; NK 30.10.03
15. und 16. Dezember 02
Im nordrhein-westfälischen Heilder brennt das Übergangsheim
an der Raiffeisenstraße innerhalb weniger Stunden zweimal.
Am Sonntag um 15.44 Uhr geht die erste Brandmeldung bei der Feuerwehr
in Erkelenz ein. Beim Eintreffen der Löscheinheiten steht das Gebäude
komplett unter Rauch. Ein Mann, der anfangs noch im Obergeschoß schlief,
kann sich auf das Dach retten und wird von dort mit einem Rettungskorb
über die Drehleiter heruntergeholt. Die übrigen 29 hier wohnenden
AsylbewerberInnen kommen mit dem Schrecken davon und werden in der Turnhalle
von Tüddern untergebracht.
Nachdem das Feuer gegen 20 Uhr gelöscht ist, entsteht gegen
2 Uhr des nächsten Tages wieder ein Brand. Als erneut die Feuerwehren
eintreffen, befinden sich trotz Evakuierung wieder zwei Personen im Gebäude,
die dann über Leitern gerettet werden können.
AaZ 17.12.02
16. Dezember 02
Mecklenburg-Vorpommern. In Pasewalk wird ein Flüchtling aus Togo
an einer Telefonzelle von drei Neonazis angepöbelt. Er kann fliehen.
LOBBI
17. Dezember 02
Als die Kamerunerin Lefu Rosine Chanwa morgens um 8 Uhr ihren Asylfolgeantrag
in der Ausländerbehörde des rheinland-pfälzischen Neuenahr-Ahrweiler
abgeben will, wird sie von der Polizei verhaftet. Am selben Abend kommt
sie von dort aus ins Maria-Hilf-Hospital.
Durch die heftigen und nicht enden wollenden Einschüchterungsversuche,
zunächst auf der Ausländerbehörde und dann auf dem Polizeirevier,
und auch durch die existentielle Angst vor der drohenden Abschiebung war
sie zusammengebrochen. Sie sagt, daß sie sowohl auf der Ausländerbehörde
und auch bei der Polizei angegriffen worden sei.
Wegen ihrer politischen Aktivitäten im Kamerun mußte
Lefu Rosine Chanwa in die BRD fliehen. Auch hier beteiligte sie sich an
Aktionen, die die Forderung zur Freilassung der südkamerunischen politischen
Gefangenen zum Inhalt haben. So die Besetzung der Kameruner Botschaft am
1. Oktober 2002 und eine Demonstration vor der Botschaft in Bonn am 10.
Dezember diesen Jahres. In beiden Fällen wurde von Botschaftsangehörigen
intensiv gefilmt.
mailingliste freemovement 17.12.02
17. Dezember 02
Im sächsischen Aue wird ein 27 Jahre alter Flüchtling aus
Nigeria von vier Männern und zwei Frauen auf offener Straße
angegriffen. Nach dem Überfall ist sein Nasenbein gebrochen, und er
muß sich im Krankenhaus Aue behandeln lassen.
(siehe auch: 25. März 03, 9. November 03 und 14. April 04)
AMAL Dresden
18. Dezember 02
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 46 Jahre alter russischer
Gefangener schneidet sich am Halsbereich und an
den Handgelenken die Blutgefäße auf. Nach medizinischer
Versorgung im Krankenhaus kommt er zurück in die Haft.
Antirassistische Initiative Berlin
19. Dezember 02
Der Sicherheitsdienst des Flüchtlingsheimes im thüringischen
Sonneberg entdeckt morgens um 4.15 Uhr einen mit Benzin gefüllten
roten Plastikkanister, der auf einer eingeschalteten Herdplatte steht.
Zu diesem Zeitpunkt sind bereits Löcher im Kanister, und das Benzin
hat sich auf dem Herd und auf dem Küchenboden ausgebreitet.
Die Feuerwehr kann eine Explosion verhindern – alle
80 BewohnerInnen bleiben unversehrt.
FW 20.12.02; TA 20.12.02
19. Dezember 02
Kamenz in Sachsen. Ein 36 Jahre alter kurdischer Flüchtling aus
der Türkei wird um 1.15 Uhr auf der Straße von drei Nazis angegriffen.
Mit einem Holzknüppel erhält er einen Schlag in die Nierengegend
und geht zu Boden. Jetzt treten zwei Angreifer mehrere Minuten lang gegen
Kopf und Beine des am Boden Liegenden, während der dritte Mann seine
Füße festhält.
Der Kurde kommt schwer verletzt ins Kamenzer Malteser-Krankenhaus.
Neben der Gefahr einer lebensgefährlichen inneren Blutung werden folgende
Verletzungen festgestellt: Schädel-Hirn-Trauma, stumpfes Bauchtrauma,
Thorax-Prellung, Nieren-Quetschung und eine offene Wunde am rechten Daumen.
Das Ermittlungsverfahren gegen die drei Täter wird wegen
angeblicher Unsicherheiten bei der Identifizierung der Täter eingestellt.
Der vermeintliche Haupttäter schlägt im Januar erneut einen Flüchtling
fast tot.
(siehe auch: 3. Januar 03)
AMAL Görlitz; StA Bautzen und LKA Sachsen 29.1.03
20. Dezember 02
Bei einem Brand im ersten Obergeschoß des Flüchtlingsheimes
der baden-württembergischen Stadt Sinsheim ziehen sich drei Flüchtlinge
im Alter von 22, 25 und 27 Jahren Verletzungen zu. Zwei von ihnen brechen
sich Knochen, als sie in Panik aus dem Fenster springen, und der dritte
kommt mit Verdacht auf eine Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
Die übrigen 50 BewohnerInnen der Unterkunft kommen mit dem
Schrecken davon.
HSt 21.12.02
20. Dezember 02
Polizeigewahrsam Bremen – Abschiebehaft. Dem Asylbewerber H: aus Marokko
wird verweigert, Besuch zu bekommen. Als er sich darüber beschwert,
schubst ihn ein Beamter in die Zelle zurück. Dort tritt er ihm die
Beine weg, so daß er hinfällt und sein Kopf auf den Boden schlägt.
Er ist benommen und merkt, wie Beamte ihn in eine Beruhigungszelle schleifen
und dort mit Ketten an einer Matratze fixieren. Nach einer halben Stunde
erscheint ein Beamter und berührt mit einem Schlüssel seinen
Fuß, wohl um zu sehen, daß er bei Bewußtsein ist. Der
Beamte bietet ihm Tabletten an, die Herr H. jedoch nicht einnimmt. Dann
wird ihm gesagt, daß er hoch gehen solle, um seinen Besuch anzurufen.
Gruppe grenzenLOS Bremen
23. Dezember 02
Rathenow in Brandenburg. Der 41 Jahre alte togoische Flüchtling
Orabi Mamavi ist mit einem anderen togoischen Flüchtling zu Schneeräumarbeiten
in der Berliner Straße 30 vor der Kreisverwaltung eingesetzt. Ein
24-jähriger Deutscher kommt plötzlich auf sie zu und pöbelt
"Nigger, geh nach Hause!" und "Scheiß-Neger!" Er schlägt Herrn
Mamavi dreimal mit der Faust ins Gesicht und tritt seinem Kollegen gegen
das Knie.
Nur durch einen hinzueilenden Mann von der Kreisverwaltung und
einen Passanten, die sich einmischen, kann Schlimmeres verhindert werden.
Die gerufene Polizei nimmt die Personalien des Täters auf und fordert
Orabi Mamavi auf, mit in die Dienststelle zu kommen, damit er dort Anzeige
erstatten könne.
Die Polizisten raten Herrn Mamavi, noch heute zu einem Arzt zu
gehen, der seine Kopf- und Augen-Verletzungen attestieren soll. Orabi Mamavis
Suche nach einer Praxis bleibt erfolglos, weil alle schon wegen des anstehenden
Weihnachtsfestes geschlossen sind. Also geht Herr Mamavi zusammen mit seinem
Freund in die Rettungsstelle. Hier werden ihm mit der Begründung,
es handele sich bei dem Attest um eine Sonderleistung, 18,30 Euro für
das Schreiben abgenommen.
Dies war der zweite rassistisch motivierte Angriff, den Orabi
Mamavi in Rathenow erleiden mußte.
(siehe auch: 25. April 97 – Heft I)
Ungeachtet des laufenden Ermittlungsverfahrens plant die Ausländerbehörde
Rathenow zum 24. Juli 2003 die Abschiebung des wichtigsten Zeugen im anstehenden
Prozeß gegen den Täter: des Opfers selbst – Orabi Mamavi. Erst
durch die Intervention des Rechtsanwaltes und durch Bekanntwerden des Falles
in der Presse wird die Abschiebung bis nach dem Prozeßtermin auf
den 4. September verschoben.
Der Täter wird zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten
und einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.
Inzwischen macht der Rechtsanwalt bekannt, daß der Parteiausweis,
der Orabi Mamavi als Mitglied der oppositionellen "Convention Démocratique
des Peuples Africains" (CDPA) identifiziert und den der Togolese bei seiner
Asylanhörung vor neun Jahren beim Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge als Beweis für seine Verfolgungsgeschichte
vorgelegt hatte, von den deutschen Behörden an die Togoische Botschaft
weitergegeben wurde, um die für die Abschiebung notwendigen Reisedokumente
zu bekommen.
Orabi Mamavi, der wegen seiner oppositionellen Arbeit in Togo
schon verhaftet und gefoltert worden war und seine
politische Tätigkeit auch nach seiner Flucht in der BRD fortsetzte,
ist durch die rassistischen Angriffe und durch die ständigen Abschiebungsandrohungen
am Ende seiner nervlichen Kraft.
Wegen eines Verfahrensfehlers wird die Abschiebung vom Verwaltungsgericht
Potsdam vorerst gestoppt.
Flüchtlingsinitiative Brandenburg;
taz 14.5.03; TS 26.6.03;
FRat Brandenburg 26.6.03;TS 27.6.03;
FR 5.7.03; TS 10.7.03; MAZ 11.7.03;
Opferperspektive 18.7.03;
taz 22.7.03; TS 23.7.03; taz 24.7.03;
MAZ 24.7.03; TS 29.7.03;
Opferperspektive 11.8.03; taz 13.8.03; jW 23.8.03;
RBB-Brandenburg "Klartext" 26.8.03; FR 27.8.03; TS 4.9.03
26. Dezember 02
Bitterfeld im Bundesland Sachsen-Anhalt. In den Morgenstunden wird
ein 22-jähriger Flüchtling aus Kamerun von vier Männern
angepöbelt, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer
bedroht.
Der Polizei gelingt es, die Täter kurze Zeit später
in einer Regionalbahn festzunehmen.
Polizei Dessau 27.12.02;
taz 28.12.02; FR 28.12.02; BeZ 28.12.02
31. Dezember 02
In der dritten Etage des Flüchtlingsheimes im brandenburgischen
Prenzlau bricht gegen 19 Uhr in einem der Zimmer Feuer aus. Trotz schneller
Intervention zweier pakistanischer Heimbewohner, die mit Feuerlöschern
arbeiten, breitet sich der Brand weiter aus. Auch die volle Besatzung der
Feuerwehr benötigt noch eine Stunde, um die Flammen unter Kontrolle
zu bringen.
Die beiden Pakistani kommen mit Verdacht auf Rauchvergiftung
ins Krankenhaus. Ca. 30 HeimbewohnerInnen, die sich zu dieser Zeit in der
dritten und vierten Etage befinden, werden auf andere Stockwerke des Heimes
verteilt.
NK 4.1.03
31. Dezember 02
Altenburg in Thüringen. Am Silvesterabend sitzt ein ca. 30 Jahre
alter irakischer Flüchtling auf einer Bank. Plötzlich wird er
von einer Gruppe Rechtsradikaler umringt und beleidigt, bedroht und tätlich
angegriffen. Er wird leicht verletzt.
ABAD Thüringen
Dezember 02
Ein nigerianischer Flüchtling wird in der sächsischen Ortschaft
Aue durch einen rassistischen Überfall verletzt.
(siehe auch: 24. März 03)
AMAL Sachsen
In den Jahren 2001 und 2002
Bundesland Bayern. Der 64 Jahre alte Hausmeister Richard S. des Nürnberger
Flüchtlingsheimes in der Schloßstraße dringt mit seinem
Generalschlüssel zweimal in das Zimmer der schlafenden Rena W. aus
Uganda ein, überwältigt und vergewaltigt sie. Dann droht er ihr
die Abschiebung an für den Fall, daß sie nicht bereit sei, über
dieses Verbrechen an ihr zu schweigen. Er unterstreicht dies mit der Äußerung,
daß ihr als Ausländerin sowieso nicht geglaubt werde –
denn er sei ja schließlich Deutscher.
Als sich die 41-Jährige an die zuständige Sozialarbeiterin
wendet, hört sie genau dieses Argument. Der Sozialarbeiterin sei so
etwas "noch nie zu Ohren gekommen", und er sei schließlich Deutscher.
Da Rena W. als Asylbewerberin gezwungen ist, in dem Heim zu leben,
kann sie nicht verhindern, daß sie ihrem Vergewaltiger ständig
begegnet – sie ist seinen sexuellen Belästigungen noch oft ausgeliefert.
Ähnlich wie ihr geht es mindestens sieben anderen Frauen im Heim,
die sich aufgrund ihrer fehlenden Rechts- und Sprachkenntnisse und aufgrund
der übergroßen Machtposition des Hausmeisters im Heim nicht
in der Lage sehen, sich zu wehren.
Erst fünf Jahre nach den Geschehnissen erstattet Rena W.
Anzeige, nachdem sie ihre Deutschkenntnisse verbessern konnte und in unabhängigen
Beratungsstellen über ihre Rechte aufgeklärt worden ist.
Die Ermittlungen gestalten sich als schwierig, weil das Heim
schon länger aufgelöst ist und viele Frauen, die von der Polizei
eine Vorladung bekommen, sich nicht trauen, dieser nachzukommen.
Im Januar 2009 muß sich der ehemalige Hausmeister vor der
13. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg verantworten. Neben Rena
W. gibt es noch eine zweite Zeugin, die sich bereit erklärt hat, gegen
ihn auszusagen.
Rena W. steht in diesem Mißbrauchsprozeß einem männlichen
Richter und zwei männlichen Schöffen gegenüber. Zwar zweifeln
diese nicht an dem Verbrechen, doch es fehlen ihnen detaillierte Beschreibungen
des "Kerngeschehens", so daß entschieden wird, daß die Beweise
gegen den Angeklagten nicht ausreichen. Und weiter: "Es ist besser, einen
Schuldigen laufen zu lassen als einen Unschuldigen einzusperren."
Nach zwei Prozeßtagen wird der Angeklagte am 16. Januar
2009 unter lautem Protest der anwesenden Öffentlichkeit vom Vorwurf
des sexuellen Mißbrauchs an widerstandsunfähigen Personen freigesprochen.
Die Anwältin der Nebenklägerin legt Widerspruch ein.
Anfang 2010 erhält Rena W. endlich ein Bleiberecht.
Hinterland April 2007;
Internationales Frauencafé Nürnberg;
FRat Bayern 9.1.09; jW 9.1.09;
NZ 14.1.09; SZ 14.1.09; Hilpoltsteiner Ztg 14.1.09; jW 14.1.09;
Donaukurier 15.1.09;
Der Bote 16.1.09; jW 17.1.09;
jW 20.1.09; Altmühlbote 20.1.09;
Nachricht der Betroffenen im März 2010
Im Jahre 2002
Es ist bekannt, daß zwei tschetschenische Flüchtlinge, die
nach ihrer Abschiebung aus der BRD am Flughafen Moskau von MitarbeiterInnen
der russischen Menschenrechtsorganisation Bürgerforum (Grashdariskoje
Sodejstwije) erwartet wurden, nicht erschienen sind. Ihr Aufenthalt konnte
bis Anfang 2004 nicht geklärt werden (eine vermißte Person ist
hier unter dem Datum Anfang Juli 02 dokumentiert).
Antirassistische Initiative Berlin
Im Jahre 2002
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. M. T. aus Eritrea befindet sich
nach einer Rückführung aus Frankreich bereits ca. 10 Wochen in
Haft. Die mehrfachen Hinweise auf seine HIV/HCV-Infektion werden ignoriert.
Der Erkrankte muß davon ausgehen, daß er nach Eritrea gebracht
und dort seinem Schicksal überlassen wird. Seine Abschiebung wird
in letzter Minute auf Grund eines Eilantrags gestoppt.
Von der Poliklinik "Assistance Hopitaux Publique de Paris" war
die Anstaltsärztin in Mannheim über die HIV-Infektion informiert
worden. Die "Behandlung" in Mannheim bestand daraufhin in der Aushändigung
von Vitamintabletten; offenbar erfolgte keine weitere Reaktion. Das zuständige
Regierungspräsidium Stuttgart behauptete noch zwei Monate nach dem
Schreiben des Pariser Krankenhauses, nichts von einer HIV-Erkrankung zu
wissen.
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
Im Jahre 2002
Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Erst nachdem ein Rechtsanwalt bei
seinem Mandanten M. K. aus der Türkei eine Schwellung am Hals festgestellt
und auf eine mögliche TBC-Erkrankung aufmerksam gemacht hat, wird
dieser nach etwa vier Wochen Abschiebehaft in die TBC-Abteilung der JVA
Bayreuth verlegt.
Obwohl sich M. K. dort noch zur "Abklärung und Behandlung"
befindet, stellt der behandelnde Arzt zunächst Haft- und Reisefähigkeit
fest. Eine Woche später ist die Haftbeschwerde beim LG Freiburg erfolgreich,
nachdem in Bayreuth erkannt wurde, daß "eine Operation erforderlich
sei".
AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim
Im Jahre 2002
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß ein vietnamesischer Abschiebegefangener
nach einer Haftzeit von vier Tagen in der JVA Dresden einen Suizidversuch
unternommen hat.
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144
Im Jahre 2002
Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
wird bekanntgegeben, daß ein moldawischer Abschiebegefangener nach
einer Haftzeit von sechs Monaten in der JVA Volkstedt einen Suizidversuch
unternommen hat.
LT Sachsen-Anhalt DS 4/1756
Im Jahre 2002
Gera in Thüringen. In fünf Grund- und Regelschulen der Stadt
kommt es immer wieder zu rassistisch motivierten Drohungen, Beleidigungen
und tätlichen Angriffen auf ausländische oder ausländisch
aussehende Kinder durch deutsche MitschülerInnen. Die Attacken – besonders
gegen Flüchtlingskinder – werden auch außerhalb der Schulen,
z.B. auf dem Heimweg, fortgesetzt.
Zwei Mädchen aus einem Flüchtlingsheim wurden monatelang
täglich angepöbelt, ihnen wurden die Schultaschen weggerissen,
darauf herumgetreten oder weggeschmissen. Sie bekamen oft Prügel angedroht,
einige Male wurde ihnen mit Fäusten ins Gesicht geboxt, oder sie wurden
getreten.
Schulleitungen und LehrerInnen negieren und ignorieren diese
Probleme und sind überhaupt nicht bereit, Stellung zu beziehen und
den tatsächlich vorhandenen Aggressionen gegen Flüchtlinge und
MigrantInnen pädagogisch entgegenzutreten.
ABAD Thüringen
Im Jahre 2002
Nach Auskunft der Bundesregierung wurden im Jahre 2002 vier Personen
an der deutsch-polnischen Grenze und eine Person an der deutsch-tschechischen
Grenze tot aufgefunden. Diese Menschen starben infolge ihres "unerlaubten"
Grenzübergangs. (drei Todesfälle an der deutsch-polnischen Grenze
sind hier dokumentiert)
BT Drucksache 15/413, Frage 40
Im Jahre 2002
Polnisch-deutsche Grenze. Anfang des Jahres versucht ein Vater mit
seinem kleinen Sohn die Neiße zu überqueren. Beide Flüchtlinge
fallen ins Wasser und treiben im eiskalten Wasser ab. Seither gibt es kein
Lebenszeichen mehr von ihnen.
FRat Brbg
Im Jahre 2002
Der sächsische Staatsminister des Inneren gibt auf die Kleine
Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag nach der Anzahl der
Ausländerinnen und Ausländer, die bei dem Versuch, entlang der
sächsischen Grenze in die BRD zu gelangen, verletzt wurden (z.B. durch
Erfrierungen, Unterkühlungen, Bisse durch Diensthunde), die Zahl neun
an.
Sächsisches Staatsministerium des Inneren 4/0106