1. Januar 05
Mettmann in Nordrhein-Westfalen. Um 0.21 Uhr wird die Feuerwehr Erkrath
zu einem Brand im Flüchtlingsheim Thekhaus in Hochdahl gerufen. In
dem Heim brennt ein Zimmer im Obergeschoß. Da der Bewohner des Zimmers
zur Zeit des Brandes nicht Zuhause ist, das Oberlicht des Zimmerfensters
auf Kipp steht und Reste einer Feuerwerksrakete gefunden werden, vermuten
die Ermittlungsbehörden, daß der Brand durch eine verirrte Rakete
entstanden ist.
Der Gebäudetrakt ist nach dem Brand zunächst unbe-wohnbar,
so daß zwölf afrikanische Flüchtlinge andernorts untergebracht
werden müssen. Zwei Bewohner kommen ins Klinikum Niederberg.
Polizei Mettmann 2.1.05;
Yahoo!Nachrichten 2.1.05;
WZ 4.1.05
5. Januar 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der 45 Jahre
alte Gefangene N. Z. mit ungeklärter Staatsangehörigkeit schneidet
sich in der Nacht beide Unterarme auf. Nach einer medizinischen Versorgung
der Wunden im Krankenhaus kommt er zurück ins Abschiebegefängnis.
BM 6.1.05; JWB 12.1.05;
BT DS 16/9142
6. Januar 05
Bundesland Sachsen. Bei einem Brand im Flüchtlingsheim Porschendorf
in der Sächsischen Schweiz erleiden drei Bewohner im Alter von 25,
31 und 34 Jahren und ein 42-jähriger Wachmann Rauchgasvergiftungen.
Sie werden in die Klinik eingeliefert.
In einem unbenutzten Zimmer im ersten Stock des Gebäudes war das
Feuer auf einer Liege entstanden und hatte sich über ein Nachbarzimmer
ins Treppenhaus ausgebreitet. Der Sachschaden wird auf 120.000 Euro geschätzt.
Obwohl ein Spürhund Spuren eines Brandbeschleunigers findet, schließt
die Polizei einen "ausländerfeindlichen Hintergrund" aus. Dies bestätigt
auch die Staatsanwaltschaft im Dezember 2005, obwohl das Ermittlungsverfahren
noch nicht abgeschlossen ist.
SäZ 7.1.05; SäZ 8.1.05;
StA Dresden 19.12.05
7. Januar 05
Dessau in Sachsen-Anhalt. Die Polizei wird in die Turmstraße
gerufen, weil Frauen der Stadtreinigung sich durch einen unentwegt auf
sie einredenden alkoholisierten Mann gestört fühlen, der sie
bittet, ihr Handy benutzen zu dürfen. Da die Polizisten das Geburtsdatum
in den Papieren des Mannes nicht eindeutig lesen können, nehmen sie
ihn vorläufig fest. Es ist Oury Jalloh, abgelehnter Asylbewerber aus
Sierra Leone.
Um 8.30 Uhr treffen die Beamten mit ihm im Revier ein, wo ihm
Hand- und Fußschellen angelegt werden. Zur Blutentnahme durch einen
gerufenen Arzt wird er zusätzlich auf der Untersuchungsliege fixiert.
Dann bringen die Beamten ihn in die im Keller gelegene Zelle 5 und befestigen
die Arme und Beine mit Handschellen an Metallgriffen, die seitlich der
Matratze in Wand und Boden eingelassen sind.
Der Festgenommene sei zu seinem "eigenen Schutz" so fixiert worden,
wird es später heißen. Da bei einem mit 2,68 ‰ im Blut (im Urin
3,42 ‰) stark betrunkenen und in Rückenlage fixierten Mann die Gefahr
besteht, an Erbrochenem zu ersticken, stellt diese Fesselungsart eher eine
Gefährdung als einen Schutz dar.
Nach vorläufigen Untersuchungsergebnissen der Staatsanwaltschaft
Dessau stellt sich der Ablauf der nun eintretenden Geschehnisse folgendermaßen
dar:
Um 12.00 Uhr stellt der Dienstgruppenleiter Andreas S. die Wechselsprechanlage
zur Zelle 5 leise, weil er sich durch Rufe aus der Zelle beim Telefonieren
gestört fühlt. Eine Kollegin dreht den Schalter jedoch wieder
auf "laut", so daß die akustische Verbindung zwischen Dienstzimmer
und Zelle nur kurz unterbrochen ist. Zwischen 12.04 Uhr und 12.09 Uhr nehmen
sowohl Andreas S. als auch seine Kollegin "plätschernde" Geräusche
wahr und hören den Alarm vom Rauchmelder. Der Dienstgruppenleiter
schaltet diesen Alarm aus. Das "plätschernde" Geräusch im Lautsprecher
der Gegensprechanlage wird lauter, der Rauchmelder schlägt erneut
an, und die Rufe von Oury Jalloh sind deutlich zu hören. Während
der Dienststellenleiter den Alarmknopf zum zweiten Mal ausstellt, informiert
seine Kollegin die Verwaltung über den Alarm. Erst als auch der Rauchmelder
im Lüftungsschacht Alarm schlägt, verläßt Andreas
S. sein Dienstzimmer, sucht sich im Pausenraum noch Kollegen und begibt
sich dann in den Kellerbereich. Seine Kollegin, die an der Wechselsprechanlage
bleibt, hört jetzt deutlich aus der Zelle die Rufe "Mach mich los,
Feuer" und das klappernde Geräusch von Schlüsseln, die das Zellenschloß
öffnen. Die Polizisten betreten die Zelle allerdings nicht, weil –
wie sie später aussagen – die Rauchentwicklung zu stark war.
Den Feuerwehrleuten, die durch den Notruf "Brand im Zellentrakt
– eine Person vermißt" alarmiert wurden, wird weder die Zellennummer
mitgeteilt noch wird ihnen gesagt, daß Oury Jalloh an die Pritsche
gefesselt ist. Und so kommt es, daß sie nach intensiver minutenlanger
Suche im schwarzen Qualm des Zellentraktes niemanden finden – und erst
bei der wiederholten Suche den brennenden Leichnam Oury Jallohs ausmachen
können – 15 Minuten nach dem Eintreffen.
Auszüge aus Telefonmitschnitten auf dem Polizeirevier
Dessau am 7. Januar 05:
Gespräch vom Dienststellenleiter Andreas S. und dem Arzt Dr. B.:
"Pikste mal 'nen Schwarzafrikaner?" Antwort des Arztes: "Ach du Scheiße".
"Da finde ich immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen", Lachen. Der
Polizist: "Na, bring doch 'ne Spezialkanüle mit." "Mach ich", sagt
der Arzt.
Gespräch zwischen zwei Polizeibeamten, als bekannt ist, daß
Feueralarm ausgelöst ist:
"Hat er sich aufgehangen, oder was?" "Nee, da brennt's." "Wieso?" "Weiß
ich nicht. Die sind da runtergekommen, da war alles schwarzer Qualm." "Ja,
ich hätte fast gesagt gut. Alles klar, schönes Wochenende, ciao,
ciao."
Oury Jalloh hatte als Asylbewerber in dem 5 km von Dessau entfernt
liegenden Flüchtlingsheim in Roßlau gelebt. Er wurde Vater eines
Sohnes, den er allerdings nur am Tag der Geburt in den Arm nehmen konnte,
weil seine deutsche Freundin auf Druck der Eltern das Kind zur Adoption
freigeben mußte. Seither hatte Oury Jalloh um sein Kind gekämpft.
Ein Freund sagte gegenüber Journalisten: "Oury ist dreimal gestorben.
Im Bürgerkrieg in Sierra Leone starb seine Vergangenheit. Als Asylbewerber
in Deutschland starb seine Zukunft, und in einer Zelle in Dessau kam er
ums Leben."
Der Verbrennungstod des 24-jährigen Oury Jalloh wirft viele
Fragen auf, und die Brandursache sowie die weiteren Umstände sind
auch ein Jahr später nicht aufgeklärt. Die von Anfang an durch
die Polizei proklamierte Selbsttötungstheorie wird durch viele auftretende
Widersprüche zerrüttet. Oury Jalloh war von zwei Polizisten gründlich
durchsucht worden – sie hatten ein Handy, eine Brieftasche und ein gebrauchtes
Papiertaschentuch sichergestellt. Sie sagten auch aus, daß die Durchsuchung
so gründlich war, daß sie ein Feuerzeug nicht hätten übersehen
können. Ein Feuerzeug oder Reste davon, das in einer Asservatenliste
am 11. Januar verzeichnet ist – in der Liste vom Vortag allerdings noch
nicht. Dieses Feuerzeug, so die Polizei und Staatsanwaltschaft im Februar,
soll der eng gefesselte und stark betrunkene Mann irgendwo aus seiner Kleidung
gefingert haben, dann die mit feuerfestem Kunstleder überzogene Matratze
angezündet, dann aufgerissen und die Innereien herausgeholt haben,
um letztlich alles zu entflammen.
Die Obduktion am 10. Januar durch das Institut für Rechtsmedizin
in Halle ergibt, daß Oury Jalloh einem Hitzeschock erlegen ist: ein
schlagartiger Atemstillstand infolge der Einatmung heißer Dämpfe
mit anschließendem Herzstillstand, bei dem der Körper nach 2,5
Minuten auf bis zu 345 Grad Celsius erhitzt wurde. Anzeichen äußerer
Verletzungen werden bei dieser Untersuchung nicht erkannt. Eine von den
AnwältInnen geforderte Röntgenuntersuchung lehnt die Staatsanwaltschaft
als "nicht erforderlich" ab.
Eine zweite Obduktion, die von UnterstützerInnen und AnwältInnen
der Familie in Auftrag gegeben wird, bestätigt die Todesursache. Jedoch
wird hier – aufgrund röntgenologischer Untersuchungen – zudem ein
Nasenbeinbruch bei Herrn Jalloh festgestellt.
Am 22. Januar organisieren Freunde und Freundinnen von Oury Jalloh
eine Trauerfeier und fordern durch eine Demonstration die restlose Aufklärung
der Vorgänge des 7. Januar. Allein durch den andauernden öffentlichen
Druck sieht sich die Staatsanwaltschaft genötigt, Widersprüche
zuzugeben und die Untersuchungen fortzuführen. So geschieht es, daß
erst vier Wochen nach dem Feuertod Jallohs bekannt wird, daß er in
oben beschriebener Weise fixiert war.
Bei einer Dienststellenbesprechung der Polizeidirektion von Halle
im Februar kommentiert ein hochrangiger Beamter den Tod Oury Jallohs mit
"Schwarze brennen eben mal länger". Ein einziger Kollege nimmt Anstoß
an der Äußerung und meldet sie dem Polizeipräsidenten.
Mit dem Ausspruch eines Verweises endet das eingeleitete Disziplinarverfahren
gegen den Urheber des rassistischen Kommentars. Der Beamte, der den Vorfall
meldete, sieht sich hingegen durch Kollegen und Kolleginnen derart heftigen
Anfeindungen ausgesetzt, daß er seine Versetzung beantragt. Erst
im Februar 2008 wird dieser Fall bekannt.
Obwohl die Stadt Dessau die Kosten der Überführung
des Leichnams nach Guinea übernimmt, damit Oury Jalloh in der Nähe
der Eltern beigesetzt werden kann, erhebt die Staatsanwaltschaft plötzlich
Zweifel an der wahren Elternschaft. Sollte diese nicht einwandfrei nachgewiesen
werden können, dann wäre eine Nebenklage nicht zulässig
und die RechtsanwältInnen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Mouctar
Bah, ein enger Freund Oury Jallohs, fliegt nach Guinea und sucht die Eltern
auf, die – obwohl durch den Bürgerkrieg in Sierra Leone vertrieben
und in weit auseinander liegenden Dörfern getrennt lebend – die Geburtsurkunde
Oury Jallohs finden und Mouctar Bah mitgeben können.
Anfang Juni hat die Staatsanwaltschaft Dessau das gegen zwei
am 7. Januar diensthabende Polizisten geführte Ermittlungsverfahren
mit der Erhebung einer Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung,
beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge abgeschlossen. Im
Oktober 2005 lehnt das Gericht jedoch den Prozeß-Start ab und fordert
stichhaltigere Beweise für die Schuld der zwei Polizeibeamten.
Die Staatsanwaltschaft gibt ein Brandgutachten beim Feuertechnischen
Institut in Heyrothsberge bei Magdeburg in Auftrag. Dieses Gutachten, das
am 30. Juli 2006 dem Landgericht Dessau vorgelegt wird, kommt zu dem Schluß,
daß vom Ausbruch des Feuers bis zum Tod Oury Jallohs etwa sechs Minuten
Zeit verstrichen. Genügend Zeit, das Leben des Gefangenen zu retten,
wenn die Beamten richtig gehandelt hätten.
Im November 2006 lehnt das Landgericht Dessau den Prozeß
gegen die beiden Polizeibeamten wiederum ab. Begründung: fehlender
hinreichender Tatverdacht. Bezüglich des Verfahrens gegen den Dienstgruppenführer
sollen noch "ergänzende Fragen" durch die Brandgutachter beantwortet
werden.
Im Januar 2007, fast auf den Tag zwei Jahre nach dem Tod von
Oury Jalloh, läßt die 6. Strafkammer des Landgerichtes Dessau
die Anklage gegen den 46-jährigen Dienstgruppenleiter schließlich
zu. Ausschlaggebend dafür sind die Ergebnisse der Nachermittlungen
der Staatsanwaltschaft.
Am 27. März 07 wird der Prozeß gegen die beiden Beamten
eröffnet. Während dem Dienstgruppenleiter Körperverletzung
mit Todesfolge vorgeworfen wird, sieht sich sein Kollege der Anklage wegen
fahrlässiger Tötung gegenüber, weil er bei der Durchsuchung
Oury Jallohs das Feuerzeug übersehen haben soll.
Die Polizistin, deren Aussage den Dienstgruppenleiter Andereas
S. maßgeblich belastet hatte, wurde nach dem 7. Januar 2005 aus "Fürsorgepflicht"
(psychische Probleme) zwangsversetzt. Vor Gericht relativiert sie nun ihre
ursprüngliche Aussage. Ihrer Beschreibung nach sei ihr Kollege und
Vorgesetzter nach dem ersten Alarm schon "auf dem Sprung" gewesen; beim
zweiten Alarm habe sie ihn im Raum "definitiv nicht gesehen". Sie räumt
allerdings ein, daß sie mit dem "Rücken zur Tür" gesessen
habe und es "unmöglich zu sehen" gewesen sei, "wann er rein und raus
gegangen ist". Gegen die Beamtin wird ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage
eingeleitet.
Am 10. Verhandlungstag äußert der Vorsitzende Richter
Manfred Steinhoff deutliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen der
BeamtInnen: Zumindest einer der ZeugInnen müsse bewußt falsch
ausgesagt haben, um den Hauptangeklagten zu schützen. "Ich werde den
Prozeß in Grund und Boden verhandeln, ich werde notfalls jeden Zeugen
zehnmal vorladen."
Ein Beamter, der sich bisher nicht erinnern konnte, macht daraufhin
detailliertere Angaben, die im deutlichen Widerspruch zu den Aussagen des
Hauptangeklagten stehen.
Durch anhaltende Proteste, Demonstrationen, Info- und Gedenkveranstaltungen
sind die Geschehnisse um den Tod von Oury Jalloh international bekannt
geworden. Eine Gruppe von ProzeßbeobachterInnen aus verschiedenen
Ländern begleitet das Verfahren.
Nach 58 Verhandlungstagen ergeht am 8. Dezember 2008 ein Urteil,
in dem die beiden angeklagten Polizeibeamten freigesprochen werden. "Trotz
aller Bemühungen ist dieses Verfahren gescheitert", stellt der Vorsitzende
Richter fest. Die Polizei von Dessau habe durch ihr Versteckspiel und ihre
schlampigen Ermittlungen die Offenlegung der tatsächlichen Geschehnisse
in der Nacht des 7. Januar 05 unmöglich gemacht und "dem Rechtsstaat
geschadet". Nach der Urteilsverkündung kommt es zu Tumulten im Gerichtssaal.
Kurz darauf legen Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenklage Revision
beim Bundesgerichtshof ein.
Am 7. Januar 2010, dem fünften Todestag von Oury Jalloh,
hebt der Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe das Dessauer Urteil
auf und verweist das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht Magdeburg.
Die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien mahnte im Wesentlichen vier
Lücken und Ungereimtheiten an, die in einem neuen Verfahren aufzuklären
seien. Neben den Fragen, wann der Rauchmelder Alarm schlug, warum die Schmerzensschreie
von Oury Jalloh nicht gehört wurden, wann der Dienststellenleiter
wirklich in den Kellertrakt hinuntergegangen ist, stellt das Gericht die
wesentliche Frage, "ob und wie es Jalloh möglich gewesen sein soll,
den Brand zu legen".
Bemerkenswert ist das Verhalten der Dessauer Polizei Mouctar
Bah, dem Freund Oury Jallohs, gegenüber. Dieser Mann hat sich seit
dem 7. Januar 05 für die Aufklärung der Geschehnisse im Dessauer
Polizeikeller eingesetzt und Gerechtigkeit und Entschädigung gefordert.
Er hatte die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh mitgegründet und
geriet zunehmend unter behördlichen Druck. Mehrere Ermittlungsverfahren
wegen angeblicher Beleidigung wurden geführt und wieder eingestellt.
Ende 2005 wurde ihm unter fadenscheinigen Gründen die Gewerbelizenz
für seinen Telefonladen entzogen. Er konnte fortan nur noch als Angestellter
in seinem eigenen Laden arbeiten. Am 21. Juli 09 muß er eine großangelegte
Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Im Laden finden zunehmend
häufiger Razzien und Kontrollen statt.
So auch gezielt am 16. Dezember 09, als sich Herr Bah mit Freunden
in Vorbereitung zur Fahrt nach Karlsruhe befindet, wo am nächsten
Tag der Bundesgerichtshof über die Zulassung der Revision im Verfahren
Oury Jalloh entscheiden soll. Gegen 14.00 Uhr stürmen Polizisten den
Laden, kontrollieren die anwesenden Personen – auch alle Angestellten –
durchsuchen vier Stunden lang ohne richterlichen Beschluß die Räumlichkeiten
und verschwinden wieder, ohne ein Durchsuchungsprotokoll zu hinterlassen.
Begründet wird diese Polizei-Aktion von einem der Beamten, der meint,
daß nach dem neuen Polizeigesetz "verrufene und verruchte Orte" auch
ohne richterlichen Beschluß durchsucht werden dürfen. Der Einsatzleiter
war für Mouctar Bah nicht erreichbar – er saß in seiner Dienststelle.
Federführend bei der Aktion war der Staatsanwalt Christian Preissner,
der im Fall Oury Jalloh die Anklage erhoben hat und nur in Richtung Selbsttötung
ermitteln ließ. Die Polizei läßt verlauten, daß
die Durchsuchung des Ladens im Rahmen einer Aktion wegen des Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz stattgefunden habe.
Drei Tage zuvor war Mouctar Bah von der Internationalen Liga
für Menschenrechte die Carl-von-Ossietzky-Medaille für sein couragiertes
Handeln verliehen worden.
Im Februar 2010 entschuldigt sich der Präsident der Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt Ost für die Razzia im Tele-Café, die er mittlerweile
als rechtswidrig bezeichnet.
Am 8. Oktober 10 werden zwei schwarze Aktivisten der Initiative
zum Gedenken an Oury Jalloh unmittelbar nach einer Informationsveranstaltung
in Magdeburg von der Polizei "kontrolliert". Das Auto, das sie zum Bahnhof
bringt, wird gestoppt, und sie werden durch die Taschenlampen der Beamten
ausgeleuchtet und in barschem Ton aufgefordert, sich auszuweisen. Die weiße
Fahrerin des Wagens, die auch Mitglied in der Initiative ist, bleibt völlig
unbehelligt. Im Hinblick auf den Oury-Jalloh-Prozeß äußern
die beiden Beamten, daß ihre "beiden Kollegen" sowieso nie verurteilt
würden. Als nach ihren Dienstnummern gefragt wird, lügen sie,
indem sie behaupten, daß Beamte in der Bundesrepublik gar keine Dienstnummern
hätten.
Am 12. Januar 11 wird das Verfahren – entsprechend der Entscheidung
des Bundesgerichtshofes Karlsruhe von vor einem Jahr – vor dem Landgericht
Magdeburg erneut verhandelt. 21 Verhandlungstage sind geplant.
Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh;
Antirassistische Initiative Berlin;
Staatsanwaltschaft Dessau; VM 20.2.06; BeZ 31.3.06;
MDZ 5.6.06; VM 19.7.06; MDZ 28.7.06; VM 29.7.06; VM 31.7.06;
VM 8.9.06; AP 10.11.06; VM 20.11.06; VM 3.1.07;
taz 3.1.07; LVZ 3.1.07; pr-inside.de 1.2.07; mdr.de 5.2.07;
jW 28.3.07; TS 29.7.07; WDR 28.8.07;
ap 31.10.07; ap 16.4.08; BM 29.5.08;
Spiegel 8.12.08; SZ 8.12.08; jW 10.12.08;
ddp 11.12.08; VM 13.12.08; MDZ 13.12.08;
ND 2.1.09; jW 8.1.09; jW 5.3.09;
jW 8.7.09; mdr 17.7.09; taz 19.7.09; ND 24.7.09;
MDZ 10.11.09; ddp 16.12.09; FR 17.12.09;
ndr 7.1.10; dw 7.1.10; Pro Asyl 7.1.10;
VM 11.1.10; WSWS.org.de 14.1.10; jW 25.1.10;MDZ 16.2.10;
Pro Asyl März 2010; afp 5.10.10;
TS 7.1.11; MDZ 7.1.11; LVZ 11.1.11; Spiegel 21.1.11;
MDZ 11.2.11
7. Januar 05
Fröndenberg in Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft
an der Wernher-von-Braun-Straße im Ortsteil Neimen entsteht um 5
Uhr morgens ein Brand in einem Badezimmer des Erdgeschosses. Die Feuerwehr
bringt den Brand rechtzeitig unter Kontrolle, bevor das Feuer auf das gesamte
Gebäude übergreifen kann. Eine Bewohnerin erleidet eine Rauchgasvergiftung
und muß von Rettungskräften medizinisch behandelt werden. Als
Ursache des Feuers wird ein durchgeschmortes Elektrogerät ermittelt.
WAZ 8.1.05
8. Januar 05
Bundesland Sachsen-Anhalt. In einem Magdeburger Linienbus wird ein
22 Jahre alter Flüchtling aus Burkina Faso von zwei deutschen Jugendlichen
zunächst rassistisch beleidigt und bedroht. Als der Mann sich zum
Busfahrer begeben will, beginnen die Deutschen, ihn zu schlagen und zu
treten.
Als der Bus an der nächsten Haltestelle stoppt, steigen
die Täter aus, können aber dann von der Polizei festgenommen
werden. Sie sind der Polizei aufgrund von Eigentumsdelikten bekannt – einen
"rechtsradikalen Hintergrund" schließt die Polizeisprecherin aus.
Der angegriffene Afrikaner muß eine Platzwunde am Kopf
im Krankenhaus versorgen lassen. Neben starken Kopfschmerzen leidet er
in der Folgezeit auch unter Schlafstörungen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
10. Januar 05
Bundesland Sachsen. In der JVA Görlitz versuchen die Abschiebegefangenen
P. S. und J. S. und R. S. sich zu töten.
BT DS 16/9142
10. Januar 05
Waren in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 32 Jahre alter Flüchtling
aus Togo wird auf dem Bahnhof von 14 Jugendlichen angegriffen. Auf dem
Weg zum Zug beleidigen ihn Frauen wie Männer mit "Scheißnigger",
und als er unbeirrt weitergeht, beginnen mindestens vier Männer, ihn
zu schlagen und auf ihn einzutreten. Erst nach dem Eintreffen der Polizei
lassen die Täter von ihm ab. Der Togoer bleibt verletzt zurück
– er hat Prellungen am ganzen Körper.
Drei der Täter kommen vor Gericht und werden für den
rassistischen Angriff verurteilt.
taz 27.1.05; JWB 3.2.05;
LOBBI
14. Januar 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der Abschiebegefangene
V. S. versucht sich zu töten.
BT DS 16/9142
18. Januar 05
Außenstelle des Zentrums für Psychiatrie Weißenau
in Baden-Württemberg. Dem 20 Jahre alten Albaner Fatmir Krasniqi,
Flüchtling aus dem Kosovo, werden morgens um 1.00 Uhr in seinem Krankenzimmer
Handschellen angelegt, und er wird über Reutlingen (Asyl-Bezirksstelle)
nach Frankfurt am Main gebracht. Um 9.45 Uhr hebt die Maschine in Richtung
Norwegen ab.
Mit im Flugzeug ist eine "Sicherheits- und ärztliche Begleitung",
sagt Wolfgang Wenzel, Pressesprecher vom Regierungspräsidium in Tübingen.
"Alles ist rechtlich korrekt und perfekt gelaufen." Zudem sei Fatmir Krasniqi
in "entsprechender Obhut". Was genau das bedeutet, kann er nicht sagen.
Drei Tage nach der Rückführung fehlt von ihm immer noch jede
Spur. Später erfährt die Familie über Kontakte, die die
Psychologen aufbauen, daß Fatmir Krasniqi vorübergehend in einer
Flüchtlingsunterkunft in Sanvika lebte, aus der er im Februar spurlos
verschwand. Auch ein Jahr später – im Februar 2006 – hat seine Familie
kein Lebenszeichen von ihm. Sein Handy ist ausgeschaltet.
Im Januar 2004 war Fatmir Krasniqi in die BRD eingereist und
hatte Asyl beantragt. Da allerdings festgestellt wurde, daß er gleiches
bereits in Norwegen getan hatte, wurde Ende August 2004 seine "Rückführung"
nach Norwegen entschieden.
Aufgrund des Miterlebens von Massakern gegen die albanische Bevölkerung
im Kosovo leidet Fatmir Krasniqi unter einer schweren post-traumatischen
Belastungsstörung. Er ist "wie ein kleines Kind und nicht mehr in
der Lage, seine Sachen selber zu ordnen", sagt seine 16-jährige, selbst
traumatisierte Schwester. Sie kümmerte sich um ihn, dolmetschte und
organisierte seine Behandlung.
Im Januar 2003 (Niederlande), Juli 2004 und Dezember 2004 hatte
Fatmir Krasniqi versucht, sich das Leben zu nehmen. (siehe dazu Juli 04
und 16. Dezember 04)
SchwZ 21.1.05;
AK Asyl BaWü 9.3.05;
AK für Asylbewerber Wangen;
Petra Brennenstuhl-Haug – Rechtsanwältin
19. Januar 05
Leichingen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. In den frühen Abendstunden
steckt ein 14-jähriger Deutscher einen Kinderwagen im Flüchtlingsheim
an. Das Feuer geht auf die Haustür und auf die Starkstromverkabelung
an der Decke über, bis es von den BewohnerInnen gelöscht werden
kann.
GA Bonn 8.8.06;
RP 16.3.07;
VS-Bericht NRW 2005
19. Januar 05
Neuruppin in Brandenburg. Die 30 Jahre alte Jubiline G. aus Kamerun
steht vor dem Amtsgericht Neuruppin, weil sie im Sommer letzten Jahres
bei einem gewaltsamen Abschiebeversuch in ihrer Angst einen der Beamten
gebissen hatte. Das Gericht hält die HIV-Infizierte aufgrund einer
paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig und spricht sie frei.
Im gleichen Moment schlägt allerdings die Ausländerbehörde
Ostprignitz-Ruppin zu. Es erfolgt noch im Gerichtssaal ihre Festnahme,
und sie kommt in Abschiebehaft.
MAZ 20.1.05;
BM 20.1.05
22. Januar 05
Stadtallendorf in Hessen. Als die Polizisten um 7.30 Uhr ein Zimmer
in der Flüchtlingsunterkunft an der Niederrheinischen Straße
betreten, springt ein Mann aus dem Fenster auf den fünf Meter tiefer
gelegenen Hof, verletzt sich dabei und wird von einem Wachmann festgehalten.
Es stellt sich heraus, daß die Beamten eine andere Person
zur Abschiebung festnehmen wollten, dieser Mann aber, ein 33 Jahre alter
Algerier, durch die Ausländerbehörde Schwalmstedt ebenfalls zur
Abschiebung gesucht wird. Nach der richterlichen Vorführung kommt
er in stationäre Behandlung in die Universitätsklinik Marburg.
Am nächsten Tag erfolgt seine Überführung in die Krankenabteilung
der JVA Kassel.
Polizei Mittelhessen 24.1.05;
MNZ 25.1.05
22. Januar 05
Bundesland Bayern. Der Kurde Dr. Remzi Kartal wird in Würzburg
festgenommen und in Auslieferungshaft genommen. Der frühere Abgeordnete
der Demokratiepartei (DEP) war 1994 wegen politischer Verfolgung aus der
Türkei geflohen und hatte Anfang 1995 in Belgien Asyl bekommen.
Die Richter des Oberlandesgerichtes Bamberg werten die von der
Türkei vorgelegten Auslieferungsunterlagen als "in einem solchen Maße
unzureichend und widersprüchlich", daß sie der Auslieferung
nicht zustimmen. Dr. R. Kartal wird am 1. März aus der Haft entlassen.
Anerkannte Flüchtlinge in Auslieferungshaft – AZADI
23. Januar 05
Schwedt in Brandenburg. Der 25 Jahre alte Peter Lawson, Flüchtling
aus Sierra Leone, ein Freund aus Afghanistan und der Nigerianer Joseph
O. verlassen gegen vier Uhr morgens die Gaststätte "Appelboom", in
der sie die Geburt des Kindes von Joseph O. gefeiert haben. Draußen
auf der Straße werden sie von zwei Nazi-Rockern angeschrieen: "Hey,
Nigger, hau ab!" und "Hey Nigger, willst du dich schlagen?" Dann schlägt
ein Angreifer Joseph O. ins Gesicht. Als Peter Lawson dazwischengeht, erhält
er einen heftigen Schlag gegen den Kiefer, so daß er bewußtlos
zu Boden geht. Auch jetzt treten die Rassisten noch auf ihn und Joseph
O. ein.
Trotz des schweren Angriffs können ihre Prellungen, Schürf-und
Platzwunden ambulant behandelt werden.
Die Täter flüchten zunächst, einer von ihnen kann
aber fünf Tage später festgenommen werden. Der 27-Jährige
ist der Polizei durch verschiedene Körperverletzungsdelikte bereits
bekannt.
Für Peter Lawson ist dies nicht der erste rassistische Überfall.
Er wohnt seit vier Jahren in einer ehemaligen russischen Kaserne im Wald
bei Crussow. Nach Angermünde sind es zehn Kilometer durch den Wald.
Er wurde schon öfter in Angermünde und in Schwedt von deutschen
Rassisten beleidigt, bedroht und verfolgt, so daß er sich nicht mehr
traute, allein in die größeren Ortschaften zu gehen.
Die medizinische Behandlung von Peter Lawson wird nach der ersten
Versorgung im Krankenhaus von einem Hausarzt und dann von einem Neurologen
fortgesetzt. Monate nach diesem vorerst letzten Überfall leidet er
weiter unter anhaltenden Kopfschmerzen und einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
Sein Antrag auf Umzug nach Prenzlau wird von der Ausländerbehörde
Uckermark abgelehnt.
Auch im Januar 2006 hat Peter Lawson noch keine psychotherapeutische
Behandlung bewilligt bekommen.
e110 24.1.05; BM 25.1.05; MAZ 25.1.05;
e110 29.1.05; BZ 29.1.05; JWB 3.2.05;
Schattenberichte April 2005;
taz 25.6.05; jW 5.9.05;
Opferperspektive
24. Januar 05
Höxter in Niedersachsen. In einem Zimmer am Eingangsbereich der
Flüchlingsunterkunft, Grüne Mühle 1, entsteht am Abend ein
Brand. Aufgrund der dunklen Rauchschwaden, die durch das langgezogene Gebäude
ziehen, muß die Feuerwehr mit schwerem Atemschutz in das Haus eindringen.
Von den 31 hier gemeldeten BewohnerInnen befinden sich zur Zeit des Brandes
15 im Gebäude. Sie kommen alle unverletzt ins Freie. Der Sachschaden
wird auf 70.000 Euro geschätzt.
Stromleitungen, die zu einem Herd und einem Boiler führten,
hatten das Feuer verursacht. Hinweise auf ein menschliches Verschulden
werden nicht festgestellt.
NW 26.1.05; Polizei Höxter;
Höxtersche Ztg 13.9.05
24. Januar 05
Ravensburg in Baden-Württemberg. Morgens um neun Uhr klettert
Ümit Ceren, ein abgelehnter Asylbewerber aus der Türkei, in der
Schützenstraße auf einen Strommast. Der 26-Jährige hat
ein Messer dabei und droht, sich zu töten. Nachdem die Feuerwehr mehrere
Sprungpolster ausgelegt hat, kann der Mann von seinem Vorhaben abgebracht
werden und klettert wieder herunter. Er wird in die Psychiatrie eingeliefert.
(siehe auch: 8. März 05)
SchwZ 9.3.05
3. Februar 05
Ganderkesee in Niedersachsen. Morgens um drei Uhr erscheint im Ortsteil
Heide im Hermann-Allmers-Weg ein großes Aufgebot an Polizei und Ordnungskräften,
um die achtköpfige Familie Kadrija zur Abschiebung abzuholen. Dabei
bricht die Mutter der sechs Töchter zusammen, so daß sie in
ein Krankenhaus eingeliefert werden muß.
Die Abschiebung der Familie – unter anderem mit den Schülerinnen
Liridona (10 Jahre alt) und Skurthe (7 Jahre alt) – erfolgt unverzüglich
über den Flughafen Düsseldorf nach Prishtina.
Frau Kadrija, die vor 13 Jahren in die BRD geflohen war, wird
ins Haftkrankenhaus verlegt, von wo aus einige Tage später auch ihre
"freiwillige" Ausreise erfolgt.
DKB 5,2,05; DKB 10.2.05,
FRat NieSa
6. Februar 05
Im Bereich der Bundespolizei Pirna, nahe der sächsisch-tschechischen
Grenze, wird eine tote Frau aus Moldawien aufgefunden. Sie starb an Unterkühlung.
Es stellt sich heraus, daß die Tote, eine 47 Jahre alte
Moldawierin, zusammen mit einem Mann und einer Frau die Grenze bereits
überwunden hatte und dann auf einem Feld nahe Zittau zurückgelassen
wurde.
Die Staatsanwaltschaft Görlitz erhebt Anklage gegen die
beiden Überlebenden wegen Mord durch Unterlassen. Während die
angeklagte Frau untertaucht, erscheint der Moldawier Maxim L. zum Prozeß.
Er wird schließlich wegen illegaler Einreise und unerlaubten Aufenthaltes
in der BRD zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
BT-Drucksache 16/3768;
SäZ 16.5.07
8. Februar 05
Nach einer Woche Abschiebehaft in Berlin-Köpenick wird die 35
Jahre alte Romni Hanusa Vasi? ohne ihre vier Kinder nach Sarajewo abgeschoben.
Die Kinder der Alleinerziehenden, Dusko (7), Angelina (10), Milan (12)
und Dajana (14), bleiben allein in Berlin zurück und werden von ihrem
Großvater betreut und versorgt.
Damit hat die Ausländerbehörde weder auf die Familiensituation
noch auf die Gesundheit von Hanusa Vasi? Rücksicht genommen. Frau
Vasi? leidet an Schizophrenie , war deshalb schon mehrmals stationär
in Behandlung und ist permanent auf Medikamente angewiesen. Medikamente,
die sie in Sarajewo nicht kostenlos erhalten kann.
Auf die Vorhaltungen des Anwalts Hartmut Beseler und des Flüchtlingsrates
Berlin, daß eine Trennung der Familie gegen das Grundgesetz und die
Menschenrechtskonvention verstoße und daß eine alleinerziehende
Mutter nicht inhaftiert werden dürfe, antwortet eine Sprecherin des
Innensenators: "Alleinerziehende dürfen nicht inhaftiert werden, wenn
die Kinder mindestens sieben Jahre alt sind."
Hanusa Vasi? lebte – mit einer zweijährigen Unterbrechung
– seit 1991 in Berlin. Zwei der Kinder wurden in Deutschland geboren. Die
Heirat mit ihrem deutschen Verlobten scheiterte, weil die Ausländerbehörde
eine "Scheinpartnerschaft" unterstellte.
Nach der Abschiebung erreicht ihren Schwiegervater und ihre Kinder
ein Fax aus Sarajewo, daß Hanusa Vasi? in Bosnien-Herzegowina angekommen
ist. Dies ist das letzte Lebenszeichen von ihr – auch eineinhalb Jahre
nach der Abschiebung ist es ihrer Familie in Deutschland nicht gelungen,
Kontakt zu ihr aufzunehmen. Sie ist verschwunden.
(siehe auch: 18. April 06)
Im August 2006 bestätigt der Berliner Senator für Inneres
das positive Votum der Härtefallkommission, die sich für ein
Bleiberecht der vier Kinder ausgesprochen hat.
FRat Berlin 18.2.05;
taz 19.2.05; TS 19.2.05; JWB 2.3.05;
taz 23.8.06
9. Februar 05
Abschiebegefängnis JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. Der
30 Jahre alte kurdische Gefangene Dogan Güven versucht, sich die Pulsadern
aufzuschneiden. Mitgefangene finden ihn und können Schlimmeres verhindern.
Die Schnittverletzungen müssen genäht werden, und Dogan Güven
wird in eine Einzelzelle verlegt.
Dies geschieht einen Tag vor einer angekündigten Zwangsvorführung
beim Türkischen Konsulat, wo ihm zur Vorbereitung seiner Abschiebung
Paßersatzpapiere ausgestellt werden sollten.
Dogan Güven, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, befindet
sich seit 27. Dezember 2004 in Abschiebehaft und hatte am 1. Januar einen
Hungerstreik aus Protest gegen seine geplante Abschiebung begonnen.
Bei einer Abschiebung drohen dem Kurden wegen seiner journalistischen
Tätigkeit insgesamt 15 Jahre Haft. Er hatte sich in der Zeitung "Alintermiz"
für ein autonomes kurdisches Gebiet innerhalb der Türkei ausgesprochen.
Er war in der Türkei festgenommen und schwer gefoltert worden (Elektroschocks,
Schläge, Kreuzigungen).
Nach seiner Flucht aus der Türkei hatte er bereits im Jahre
1995 einen Asylantrag gestellt, der als offensichtlich unbegründet
abgelehnt worden war. (siehe auch: 16. März 05)
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 20.2.05;
NW 22.2.05; WebWecker Bielefeld 23.2.05;
Frat NRW 7.4.05
9. Februar 05
Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Der 34 Jahre alte Mekhman Ramazonov,
abgelehnter Asylbewerber aus Aserbaidschan, erscheint mit seinem Bruder
Akif in der Ausländerbehörde. Bereits bei seinen Besuchen zuvor
hatte er einmal eine Rasierklinge, ein anderes Mal ein Messer dabei und
gedroht, sich bei einer Festnahme umzubringen.
Als er jetzt festgenommen werden soll, zieht Mekhman Ramazonov
ein Küchenmesser, hält es sich an die Kehle und droht, sich umzubringen.
Dann verläßt der beidseitig beinamputierte Sportler seinen Rollstuhl,
entwindet sich den fünf Beamten und zwei Männern des Sicherheitsdienstes,
zieht eine Rasierklinge, verschanzt sich im Nebenzimmer und droht immer
wieder, sich zu töten. Ein Sondereinsatzkommando, psychologisch geschulte
BeamtInnen, Krankenwagen und Feuerwehr treffen ein. Nach zwei Stunden und
15 Minuten gelingt es einer Ärztin des Gesundheitsamtes, den Verzweifelten
zur Aufgabe zu bewegen. Er kommt ins Abschiebegefängnis Stöckerbusch
bei Büren.
Mekhman Ramazonov ist ein international bekannter Sportler. Er
hatte bei den Paralympics 2000 eine Goldmedaille beim Gewichtheben gewonnen
und auch in der BRD mehrere sportliche Auszeichnungen erworben. Sein Anwalt
Gerhard Bauer prangert die Anwendung von zweierlei Maß im Sport an,
wenn es um die Einbürgerung in der BRD geht. Während nicht-behinderte
Profi-Fußball- oder Eishockey-Spieler quasi "über Nacht" eingebürgert
werden, ist das beim Behindertensport nicht der Fall.
Am 16. Februar wird Mekhman Ramazonov aus dem Abschiebegefängnis
Büren abgeholt und von Frankfurt aus abgeschoben.
Radio Hochstift 9.2.05; WDR-Nachrichten 9.2.05;
WDR-Nachrichten 10.2.05; NW 10.2.05; WV 10.2.05;
NW 15.2.05; WV 15.2.05; NW 16.2.05; WV 16.2.05;
NW 17.2.05; WV 21.2.05
10. Februar 05
Landkreis Schönebeck in Sachsen-Anhalt. Vor dem Flüchtlingsheim
von Calbe hält morgens um 2.20 Uhr ein weißer Pkw, aus dem vier
maskierte Personen aussteigen. Sie schlagen eine Glasscheibe ein und verschaffen
sich so Zugang in das Innere des Gebäudes. Hier nehmen sie einen Feuerlöscher
aus der Halterung und versprühen den Inhalt in einem Flur. Dann flüchten
sie.
Polizei Magdeburg 10.2.05; taz 11.2.05
10. Februar 05
Flughafen Frankfurt am Main. Die 24 Jahre alte Iranerin Zahra Kameli
aus Goslar soll abgeschoben werden. Sie wehrt sich verzweifelt und kollabiert
dann infolge eines Nervenzusammenbruchs. Der Pilot der Lufthansa-Maschine
weigert sich daraufhin, Zahra Kameli mitzunehmen.
Zahra Kameli, die laut Gutachten suizidgefährdet ist, kommt
in ein Krankenhaus und muß dort – haft- und transportunfähig
– vorerst einige Wochen behandelt werden.
Am 8. Februar hat das Landgericht Braunschweig den Haftbefehl
der in Abschiebehaft sitzenden Frau wegen eines Formfehlers aufgehoben
– unmittelbar danach wurde vom Landkreis Goslar jedoch ein neuer Haftantrag
gestellt, so daß Frau Kameli gar nicht erst das Abschiebegefängnis
Hannover-Langenhagen verlassen kann.
Zahra Kameli, die als 16-Jährige zwangsverheiratet worden
war, hatte sich in Niedersachsen von ihrem Mann getrennt und einen neuen
Partner gefunden. Weil ihr Freund christlichen Glaubens ist, konvertierte
auch sie zum Christentum. Aufgrund dieser Tatsache und aufgrund des Ehebruchs
droht ihr im Iran der Tod durch Steinigung. Zudem droht ihr die Verfolgung
und die Gewalt ihres Noch-Ehemannes, der im Mai 2004 mit der gemeinsamen
Tochter in den Iran zurückgekehrt war.
Auf dem Flughafen-Terminal demonstrieren während der geplanten
Abschiebung über 200 Menschen unter dem Motto "Abschiebemaschinerie
stoppen!" Fluggäste und Crew werden über das Schicksal der Iranerin
informiert und aufgefordert, die Abschiebung nicht zuzulassen.
Nach dem Abbruch der Abschiebung jagen Bereitschaftspolizisten
Menschen durch den Flughafen, schlagen, treten und fesseln Protestierende.
Sie kesseln über 60 DemonstrantInnen ein, die über Nacht in Gewahrsam
genommen werden. Die Gefangenen werden erkennungsdienstlich behandelt und
gezwungen – obwohl sie höchstens gegen Hausrecht ver
stoßen haben – Speichelproben für DNA-Analysen abzuzugeben.
Auch Minderjährige sind festgenommen; einer alleinerziehenden Mutter
wird ein Telefonat mit dem Babysitter verweigert.
Unter den Betroffenen waren viele iranische Menschen im Exil,
die zusätzlich mit Ordnungsgeldern wegen des Verstoßes gegen
die Residenzpflicht zu rechnen haben.
Flüchtlinge, Bekannte und FreundInnen von Zahra Kameli aus
dem Landkreis Goslar erhalten zwei Wochen später Briefe von der Ausländerbehörde
Goslar, in denen ihnen Bußgeld angedroht wird, weil sie sich – ohne
behördliche Erlaubnis – zu einer Protestkundgebung gegen die Abschiebung
Zahra Kamelis in Braunschweig aufgehalten haben.
Während Zahra Kameli selbst noch im Frankfurter Krankenhaus
liegt und sich nicht von dem neuen Trauma der versuchten Abschiebung erholen
kann, entwickelt sich ein Zuständigkeits-Gerangel innerhalb der Landespolitik
und auch zwischen dem Bundesinnenminister und seinem niedersächsischen
Kollegen.
Am 23. Februar verabschiedet der Niedersächsische Landtag
mit den Stimmen aller Fraktionen eine Empfehlung an den Innenminister,
Zahra Kameli ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen. Damit wird erstmals
in Niedersachsen die sogenannte Härtefallregelung nach § 25.4
ZuwG angewandt. Eine zunächst auf drei Monate befristete Aufenthaltsgenehmigung
soll dann durch ein dauerhaftes Bleiberecht gefestigt werden.
Die Entscheidung basiert nicht auf der Anerkennung der frauenspezifischen
Verfolgung, sondern auf der aktuellen Erkrankung von Zahra Kameli. Da die
CDU/FDP-Mehrheit im Petitionsausschuß der Härtefallregelung
nur unter der Bedingung zustimmen wollte, daß für das Land Niedersachsen
keine Unterhaltskosten entstehen, hat Zahra Kameli fortan dauerhaft keinen
Anspruch auf soziale Rechte.
GoZ 5.2.05; FR 8.2.05; HAZ 10.2.05; BrZ 10.2.05;
HAZ 11.2.05;FNP 12.2.05; HAZ 15.2.05; taz 15.2.05;
AK Asyl Göttingen 16.2.05; taz 16.2.05; AK Asyl Göttingen
18.2.05;
FR 19.2.05; taz 19.2.05; jW 21.2.05; ddp 21.2.05; taz 21.2.05;
taz 23.2.05; ddp23.2.05; AK Asyl Göttingen 24.2.05;
Kehrwieder am Sonntag 8.3.09;
taz 25.2.05; WtzK 1.3.05
10. Februar 05
Die 24 Jahre alte Gazale Salame aus Niedersachsen wird zusammen mit
ihrer einjährigen Tochter Schams unter dem Namen Gasali Önder
in die Türkei abgeschoben. Gazale Salame, die im dritten Monat schwanger
ist, wird damit gewaltsam von ihrem Mann Ahmed Siala und ihren sieben-
und achtjährigen Töchtern Amine und Nura getrennt, die in Deutschland
bleiben dürfen. Gazale Salame spricht ausschließlich Arabisch
und Deutsch, denn sie war als Siebenjährige, also vor 17 Jahren, mit
ihrer Familie während des libanesischen Bürgerkrieges in die
BRD gekommen.
Die Familie Salame/Siala gehört der arabischen Minderheit
der Mahalmi im Libanon an, die in den 20er Jahren aus der Türkei übergesiedelt
waren. Diese Menschen haben in der Regel keine libanesischen Papiere, können
also nicht in den Libanon abgeschoben werden. Aufgrund des türkischen
Staatsbürgerrechts sind sie jedoch in der Türkei registriert,
so daß die deutschen Behörden sich bemühen, für die
libanesischen Flüchtlinge türkische Papiere zu beschaffen, um
sie dann in die Türkei abzuschieben.
Nach der Abschiebung wird Gazale Salame von einer arabisch sprechenden
Familie aufgenommen. Sie leben unter ärmlichsten Bedingungen im Armenviertel
von Izmir. Die Wände sind voller Schimmel, und es gibt nur einen beheizbaren
Raum, der aus Kostengründen nur ab und zu gewärmt wird. Eine
eigene Matratze in dem Schlafzimmer der Frauen hat sie nicht, und durch
die schimmeligen Wände verschlechtert sich der Gesundheitszustand
der Tochter. Sie bekommt Asthma.
Da Gazale Salame kein Türkisch spricht und zudem als alleinstehende
Mutter in einer traditionell streng patriarchalen Gesellschaft leben muß,
ist es für sie nicht möglich, ihr Leben selbständig zu organisieren.
Sie ist auf die Gastfamilie, die sie sozusagen als "Tochter" aufgenommen
hat, absolut angewiesen.
Als ihr Geld zu Ende geht, kann sie keine Medikamente für
die Tochter und für ihre eigene Schilddrüsenerkrankung mehr kaufen.
Zudem leidet Gazale Salame sehr unter der Trennung von ihren Kindern und
ihrem Mann. Sie hat Schwindelanfälle, chronische Kopfschmerzen, starke
Depressionen und Halluzinationen.
Ende August wird ihr kleiner Sohn geboren. Im September bekommt
Frau Salame Besuch von FreundInnen aus Deutschland. Diese finden sie in
einer psychisch schlechten Verfassung vor – auch ihre Lebensumstände
sind eher schlechter geworden. Sie hat immer noch keine Yesil-Card (Grüne
Karte), mit der sie wenigstens medizinische Untersuchungen kostenfrei bekommen
würde.
Am 21. Juli 2006 erklärt das Verwaltungsgericht Hannover
die vom Landkreis Hildesheim erhobenen Vorwürfe
gegen die Familie Siala bezüglich der Angabe eines falschen Herkunftslandes
für unbegründet. Damit wird auch die geplante Abschiebung des
Vaters mit den beiden Kindern gestoppt und vor allem eine Wiedereinreise
von Gazale Salame und ihren Kindern möglich.
Ahmed Siala war 1985 – also vor über 20 Jahren – als Sechsjähriger
mit seinen Eltern als Bürgerkriegsflüchting in die BRD eingereist.
1990 hatte er eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die jetzt wieder mit
dem Hinweis, es gebe Hinweise auf türkische Vorfahren, aberkannt worden
war. Obwohl seine Familie bereits vor 1958, also fast zwanzig Jahre vor
seiner Geburt, im Libanon registriert worden war, sollte Ahmed Siala jetzt
in die Türkei abgeschoben werden.
Aufgrund des für die Familie Salame/Siala positiven Urteils
weist das niedersächsische Innenministerium den Landkreis Hildesheim
an, Rechtsmittel gegen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einzulegen.
Im Januar 2007 verneint das Oberverwaltungsgericht Lüneburg
das Recht auf Wiedereinreise der vor zwei Jahren abgeschobenen Gazale Salame
und ihrer Kinder mit der Begründung, daß ihr Mann und die beiden
hier lebenden Kinder keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben.
Damit wird das Leiden der Abgeschobenen durch politischen Druck
wieder einmal verlängert. Eine Rückkehr und damit eine Familienzusammenführung
ist weiter unsicher.
Ein Besuch von Herrn Siala bei seiner Frau und den Kindern in
der Türkei ist nicht möglich, weil die BRD ihn nicht wieder einreisen
lassen würde. Die Erteilung eines Besuchsvisums für Frau Salame
durch die deutsche Botschaft in der Türkei wird vom Landkreis Hildesheim
systematisch blokkiert.
Eine Entscheidung über eine Kürzung der vierjährigen
Wiedereinreisesperre, die der Landkreis fällen könnte, wird an
das Innenministerium verwiesen und damit verzögert. Die vom Landkreis
erhobenen Abschiebekosten in Höhe von 1878,47 Euro werden von UnterstützerInnen
gesammelt und an die ZAAB Braunschweig überwiesen. Daraufhin erfolgt
eine neuerliche Geldforderung in Höhe von 2485,04 Euro für die
Kosten der Begleitung durch zwei Bundespolizisten während der Abschiebung.
Am 21. Dezember 2007 schreiben der evangelische Kirchenkreis
Hildesheim-Sarstedt und das katholische Dekanat Hildesheim eine Petition
an den Niedersächsischen Landtag, in der sie um die Rückkehr
von Gazale Salame mit ihren Kindern bitten.
Am 2. Januar 2008 beginnt Andreas Vasterling, Mitglied der Flüchtlingsinitiative
"Menschen für Menschen", einen Hungerstreik, wodurch die Situation
der Familie noch einmal in die Öffentlichkeit kommt und Forderungen
nach der sofortigen Rückkehr von Gazale Salame unterstützt werden.
Ende Februar beendet er diese Protestaktion.
Mit Bescheid vom 30. Juli 2008 hat der Landkreis Hildesheim die
Wiedereinreise für Gazale Salame auf vier Jahre bis zum 10. Februar
2009 festgelegt.
Im Januar 2009 hebt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf, das zuvor entschieden
hatte, daß Ahmed Siala die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht
nicht erfülle. Dem Lüneburger Gericht wird die Prüfung auferlegt,
ob nicht doch ein Bleiberecht im Hinblick auf humanitäre Gründe
in Frage kommen könnte. Einem von der Richterin vorgeschlagenen Vergleich
wird von dem Vertreter des Landkreises nicht zugestimmt, so daß sich
aufenthaltsrechtliche Entscheidungen weiter verzögern.
Ein von Gazale Salame gestellter Antrag auf ein Einreisevisum
lehnt das Generalkonsulat der BRD in Izmir unter anderem mit folgender
Begründung ab: "Die von Ihnen vorgelegten Unterlagen erlauben keine
positiven Rückschlüsse auf das Vorhandensein einer gesicherten
Existenzgrundlage in der Türkei."
Auch im Februar 2011 hat sich an der prekären Situation
von Gazale Salame, ihrer Tochter Shams und ihrem mittlerweile 5-jährigen
Sohn Gazi nichts geändert. Sie lebt in einem Armenviertel am Rande
von Izmir, und ihr wird notdürftig durch Spenden aus ihrem Unterstützungskreis
geholfen.
Indem Ahmed Siala auf weitere Rechtsmittel gegen den Entzug seiner
Aufenthaltsgenehmigung aus dem Jahre 2001 verzichtet, wird ihm vom Innenministerium
die Möglichkeit angezeigt, die Härtefallkommission anzurufen.
Dies ist das Ergebnis der Verabredung zwischen dem Rechtsanwalt und dem
Ministerium, um im günstigsten Falle die Rückkehr von Gazale
Salame und den kleinen Kindern zu erreichen.
AK Asyl Göttingen 13.3.05; jW 22.3.05; IPPNW 3.10.05;
HAZ 18.8.06; HiZ 22.6.06; HiZ 24.6.06; FRat NieSa 25.8.06;
FRat NieSa 30.11.06; jW 6.12.06;
Bernd Waldmann-Stocker – Rechtsanwalt;
Landkreis Hildesheim 19.6.07;
Silke Schäfer – Rechtsanwältin 22.6.07;
Menschen für Menschen;
Petition 21.12.07; ND 24.1.08; jW 28.1.08;
taz 1.2.08; FRat NieSa 18.8.08; FRat NieSa 23.1.09;
jW 26.1.09; taz 28.1.09; HiZ 28.1.09;
ND 10.2.09; FRat NieSa 9.2.10;
HAZ 10.2.11; jW 10.2.11;
Kehrwieder am Sonntag 13.2.11;
Gisela Penteker – Ärztin
16. Februar 05
Bundesland Sachsen. In einem Chemnitzer Geschäft bezichtigt der
Verkäufer einen tschetschenischer Flüchtling des Diebstahls,
versperrt ihm den Ausgang und ruft die Polizei. Der Tschetschene, der nach
eigenen Angaben leicht angetrunken aber ruhig wartet, spürt plötzlich
einen heftigen Schlag im Brustbereich und kommt erst wieder zu sich, als
er mit Handschellen auf dem Rücken über den Boden geschleift
wird. Er bekommt keine Luft, hat heftige Schmerzen im Brustbereich und
Verletzungen im Gesicht. Die Handschellen werden trotzdem nicht abgenommen.
Auf der Polizeiwache wird ihm eine Blutprobe entnommen und die
Beamten, die ihn festnahmen, nehmen ihn wieder mit und drängen ihn
50 bis 100 Meter vom Flüchtlingsheim entfernt aus dem Wagen. Mit größten
Schwierigkeiten gelingt es ihm, das Heim zu erreichen.
Die anwesende Ärztin ruft den Notarztwagen, der den Verletzten
ins Krankenhaus bringt. Hier werden Rippenbrüche und ein Hämatom
am Brustkorb festgestellt. Aufgrund der Verletzungen muß eine Thorax-Drainage
gelegt werden.
Auf eigenen Wunsch kann der Mann das Krankenhaus erst nach sieben
Tagen wieder verlassen. Der Flüchtling, der in Tschetschenien verhaftet
und gefoltert wurde, fühlt sich in dem Krankenhaus nicht sicher.
Die Polizisten begründen später die Fixierung mit Handschellen
damit, daß der Mann sich mit Schlägen und Fußtritten gegen
seine Durchsuchung zur Wehr gesetzt habe.
"Täter unbekannt" ai Juli 2010
20. Februar 05
Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 29 Jahre alter Flüchtling
aus Togo steht in der Innenstadt vor einem Geschäft, als er von zwei
Deutschen mit "Scheiß Neger!" und anderen rassistischen Sprüchen
beleidigt wird. Als sich eine ältere Passantin einmischt und die Deutschen
zur Rede stellen will, wird auch sie beleidigt.
Der Togoer läuft weg, wird jedoch von den Verfolgern eingeholt.
Einer der Angreifer tritt ihm mit Stiefeln in den Bauch und gegen ein Knie
– der andere schlägt ihm eine volle Cola-Flasche auf den Kopf. Der
Verletzte versucht, die Polizei zu rufen, wird jedoch immer wieder geschlagen
und getreten. Erst nachdem ihm erneut die Flucht gelingt, kann er die Polizei
rufen. Als diese eintrifft, flüchten die Gewalttäter. Die zahlreichen
Verletzungen des Afrikaners müssen ärztlich behandelt werden.
Schwerer als die körperliche Schädigung leidet er jedoch psychisch
unter dem Angriff: "Warum hat mir niemand geholfen? Es haben doch so viele
gesehen."
LOBBI 25.2.05; JWB 2.3.05
22. Februar 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der Abschiebegefangene
L. S. aus Aserbaidschan fügt sich Schnittverletzungen am Unterarm
zu. Er wird ins Krankenhaus gebracht und anschließend in die Abschiebehaft
zurückverlegt. Nachdem er Anfang März einen erneuten Suizidversuch
unternimmt, wird er Ende März schließlich in die Psychiatrie
verlegt.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst;
BT DS 16/9142
24. Februar 05
Zentrum für Soziale Psychiatrie Bergstraße in Heppenheim
im Bundesland Hessen. Gegen 7 Uhr fährt ein Polizeiauto bei der Mutter-und-Kind-Station
vor. Dort befindet sich eine traumatisierte Serbin mit ihrem knapp dreijährigen
Sohn seit Herbst 2004 in stationärer Behandlung. Eine Polizeibeamtin,
ein Polizeibeamter und ein Polizeiarzt zeigen der diensthabenden Krankenschwester
einen Beschluß des Amtsgerichts Bensheim mit der Anordnung, Frau
A. in Polizeigewahrsam zu nehmen. Sie fordern die Patientin auf, ihre Sachen
zu packen und mitzukommen.
Die schwer kranke und suizidale Frau erklärt auf diese Aufforderung,
"wenn sie abgeschoben werden solle, brauche sie ihre Sachen nicht zu packen,
wenn nur ihr Kind versorgt würde". Eine Krankenschwester schließt
sich mit Frau A. ein, andere teilen den BeamtInnen mit, daß die Patientin
schwer krank sei und nicht mitgehen könne; Mitglieder der Arbeitsgruppe
Asyl kommen dazu – der Rechtsanwalt stellt einen Eilantrag. Die Auseinandersetzungen
ziehen sich über zwei Stunden hin. Schließlich teilt der Polizeibeamte
mit, daß die Festnahme nicht mehr durchgeführt wird, weil er
für den Transport nach Düsseldorf nicht die Verantwortung übernehmen
könne.
Die Zuständigkeiten sind unklar, und die Ausländerbehörde
teilt mit, daß Frau A. nach dem mißglückten Abschiebeversuch
in die forensische Klinik nach Kassel gebracht werden solle (Unterbringung
von psychisch kranken StraftäterInnen). Deshalb empfehlen die Mitglieder
der Arbeitsgruppe Asyl der Kranken ein Kirchenasyl in der Christuskirche
in Heppenheim. Am nächsten Tag haben ihr Rechtsanwalt und der Direktor
der Klinik dahingehende Zusagen, daß die Patientin mit ihrem Kind
in die Psychiatrie zurückgebracht werden kann.
Nach der Abweisung einer Klage im Asylfolgeverfahren wird ein
weiterer Asylfolgeantrag mit umfangreichen medizinischen Gutachten gestellt.
Dieser Antrag wird am 25. August 06 abgelehnt, jedoch wird ein Abschiebeschutz
für Frau A. ausgesprochen. Damit ist knapp eineinhalb Jahre nach dem
gescheiterten Abschiebeversuch ein Aufenthaltsrecht erstritten.
Danach verbessert sich der Gesundheitszustand von Frau A. langsam.
Mehrere Anträge auf Arbeitserlaubnis werden abgelehnt, doch nach einer
Bescheinigung des behandelnden Arztes, daß Frau A. eine Arbeitstherapie
benötige, erhält sie eine Arbeitserlaubnis.
Anfang 2008 hat Frau A. zwei gesicherte Arbeitsplätze und
verdient den Lebensunterhalt für sich und ihr Kind überwiegend
selbst. Kriegstraumata und Ängste sind weiterhin latent vorhanden,
aber nicht mehr dominierend. Das Kind besucht einen Ganztagskindergarten
und kommt dieses Jahr zur Schule.
Gegenwehr Heft 1/2005;
Arbeitsgruppe Asyl der Christuskirchengemeinde Heppenheim
25. Februar 05
Berliner Bezirk Kreuzberg. Ramazan Kaya raucht morgens um vier Uhr
eine Zigarette, verabschiedet sich von seiner im Bett liegenden Mutter
und wirft sich geräuschlos aus dem Fenster. Nach dem Sturz aus dem
dritten Stock und dem Aufprall auf dem Asphalt lebt er noch – die Notoperationen
im Urban-Krankenhaus können ihn jedoch nicht mehr retten. Ramazan
Kaya stirbt mit 26 Jahren.
Familie Kaya war vor über 14 Jahren aus dem anatolischen
Samsun nach Berlin gekommen und lebt jetzt seit über zehn Jahren ohne
sicheren Aufenthaltsstatus. Die aufenthaltsrechtliche Unsicherheit und
die immer wieder fehlgeschlagenen Versuche der Kinder, berufliche Ausbildungen
behördlicherseits gestattet zu bekommen, haben die Familie erschüttert
und traumatisiert. Fast allen Familienmitgliedern bescheinigen mittlerweile
ärztliche Atteste verschiedenste psychische Störungen zu haben.
Ramazan Kaya selbst war zuletzt am 12. Februar wegen akuter schwerer
Depressionen im Urban-Krankenhaus behandelt worden.
taz 5.3.05
26. Februar 05
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Ein 33 Jahre alter Flüchtling aus
Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) wird in einer Straßenbahn
von zwei deutschen Männern mit dem "Hitler-Gruß" provoziert,
dann rassistisch beleidigt und mit einer leeren Bierflasche und Fußtritten
angegriffen. Er erleidet Prellungen am Kopf und Brustkorb, wird durch den
Angriff aber vor allem psychisch verletzt.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
Februar 05
Kurz nach Mitternacht klingelt es an der Wohnungstür der Familie
S. in Hamburg-Harburg. "Ein Stoßtrupp der Behörde mit Unterstützung
einer Sicherheitsfirma" (so der Anwalt) dringen in die Wohnung ein, um
die Familie nach 12-jähriger Duldung in der BRD nach Lettland abzuschieben.
In der Küche schneidet sich Frau Julia S. die Pulsadern
auf und muß von den Beamten ins Krankenhaus gebracht werden. Ihr
Mann Stephan S. schlägt sich im Treppenhaus den Kopf blutig, so daß
die Beamten schließlich nur den 18-jährigen Wadim mitnehmen
und ihn in polizeilicher Begleitung über Frankfurt nach Riga abschieben.
Die erste Nacht verbringt der Jugendliche, der gar nicht Lettisch
versteht, auf einer Pritsche voller Flöhe in einer Obdachlosenunterkunft.
Er weint und schreit, so daß ihm eine Ärztin starke Beruhigungsmittel
geben muß.
Die Eheleute waren mit ihren Kindern 1993 aus Lettland in die
BRD gekommen, wo sie als sowjetische StaatsbürgerInnen gelebt hatten
und nach der Unabhängigkeit des Landes als "verhaßte Unterdrücker"
immer mehr isoliert und diskriminiert wurden. Ihr Asylantrag wurde von
den deutschen Behörden abgewiesen. (siehe auch: 20. Januar 10)
ndr-info 12.3.10;
Die Linke – LV Hamburg 17.4.10;
Spiegel 20.4.10
3. März 05
Offenburg in Baden-Württemberg. Der 41 Jahre alte Celal Mutlutürk,
abgelehnter kurdischer Asylbewerber, wird morgens um 4.15 Uhr unter Protest
der Ärzte aus der Klinik an der Lindenhöhe (Psychiatrie, Psychotherapie
und Psychosomatik) von vier Polizisten abgeholt und um 11.05 Uhr – in Begleitung
eines Arztes – nach Istanbul ausgeflogen.
Celal Mutlutürk leidet unter einer schweren chronifizierten
Posttraumatischen Belastungsstörung, schweren depressiven Episoden
und akuter Suizidgefahr. Er ist schwer krank. Von Februar bis Oktober 2004
befand er sich in stationärer Behandlung in einer Fachklinik für
Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik – danach wurde die Behandlung
ambulant weitergeführt.
Celal Mutlutürk war als 16-Jähriger verfolgt, festgenommen
und gefoltert worden. Ein gegen ihn verhängtes Todesurteil wurde zunächst
ausgesetzt, weil er noch keine 18 Jahre alt war. Ihm gelang die Flucht,
und 1990 stellte er in der BRD einen Asylantrag. Nachdem dieser abgelehnt
worden war, wurde er 1998 in die Türkei abgeschoben. In der Türkei
lebte er als Illegaler, bis ihm 2003 erneut die Flucht in die BRD gelang.
Nach seiner Abschiebung geht es ihm erneut extrem schlecht. Er
hat bereits dreimal versucht, sich umzubringen. Er lebt bei seiner Familie,
die ihn intensiv beobachtet aus Angst, daß er sich wieder etwas antut.
AK Asyl BaWü 9.3.05;
AK Asyl Ravensburg-Weingarten
4. März 05
Neuwied in Rheinland-Pfalz. Um 13.04 Uhr geht bei der Polizeiinspektion
ein Notruf ein, der Rauchentwicklung in einem Gebäude des Flüchtlingsheim-Komplexes
in der Hafenstraße meldet. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr
kann ein Zimmerbrand im ersten Obergeschoß des Gebäudes 3 frühzeitig
unter Kontrolle gebracht werden. Von den 50 BewohnerInnen müssen 20
Personen evakuiert werden. Drei Personen kommen mit leichteren Rauchgasvergiftungen
ins Krankenhaus. Ein Mann erleidet eine schwere Rauchgasvergiftung.
Polizei Koblenz 4.3.05
5. März 05
Brandenburg an der Havel im Bundesland Brandenburg. In der Diskothek
"Manhattan" wird ein 20 Jahre alter Flüchtling aus Kamerun von einer
Frau und einem Mann rassistisch
beschimpft, ins Gesicht geschlagen und mit einem Glas am linken Auge
verletzt.
Prellungen an der Nasenwurzel und der linken Wange werden ambulant
behandelt – wegen eines abgebrochenen oberen Backenzahns muß sich
der Kameruner in zahnärztliche Behandlung begeben.
Opferperspektive
7. März 05
Der 29 Jahre alte abgelehnte Asylbewerber Jiang Renzheng wird – zusammen
mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern – aus der Unterkunft bei Würzburg
abgeholt und nach China abgeschoben. Jiang ist ein Anhänger der in
China verfolgten Falun-Gong-Bewegung, gilt allerdings bei deutschen Behörden
und Gerichten als unglaubwürdig.
Unmittelbar nach der Ankunft besucht ihn die Staatssicherheit,
und einen Monat später erfolgt seine Festnahme – er verschwindet in
einem Arbeits- und Umerziehungslager. Was Jiang Renzheng dort in Benxi
in der nordchinesischen Provinz Liaoning persönlich passiert, ist
nicht bekannt. Die Erfahrungen der Falun Gong Human Rights Working Group
zeigen, daß Falun-Gong-Anhänger in den Umerziehungslagern Psychoterror
und einer Gehirnwäsche unterzogen werden. Stundenlanges Hocken, Schlafentzug,
erzwungene Reueerklärungen, zwangsweise Vorführung von Videofilmen,
stundenlanges Einreden durch Gefängnispersonal oder zu diesem Zwecke
engagierte Mitgefangene sollen die Menschen brechen.
Nach der Festnahme ihres Mannes übergibt Frau Jiang die
ein- und zweijährigen Kinder den Großeltern und taucht unter.
Aber auch die Großeltern werden von der Staatssicherheit bedroht.
Im August befindet sich Jiang Renzheng immer noch in einer Drei-Mann-Zelle
in dem Arbeitslager
Neun Monate nach der Abschiebung wird das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge in Zirndorf durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes
Würzburg vom 26.10.05 verpflichtet, Jiang Renzheng als Asylberechtigten
anzuerkennen.
Damit könnte er mit seiner Familie theoretisch wieder nach
Deutschland einreisen. Jiang Renzheng, der inzwischen ohne jegliches Gerichtsverfahren
zu drei Jahren Zwangsarbeit in Benxi verurteilt ist, muß aufgrund
einer schweren Lebererkrankung frühzeitig aus dem Arbeitslager entlassen
werden. Er steht allerdings unter behördlich verordnetem Hausarrest
und wird somit an der Ausreise gehindert.
FrT 10.8.05; br 28.11.05; AZM 29.11.05; MDZ 29.11.05;
Marin Scheid – Rechtsanwalt
http://clearharmony.net
8. März 05
Ravensburg in Baden-Württemberg. Der 26 Jahre alte Ümit Ceren
aus der Türkei betritt gegen 13.30 Uhr den Weingartener Hof, in dessen
zweitem Obergeschoß sich das Ausländeramt befindet. Die Büros
haben geschlossen,und der Mann hat keinen Gesprächstermin.
Der abgelehnte Asylbewerber setzt sich im Flur auf den Boden,
holt aus einer Plastik-Tragetasche einen Kanister heraus und übergießt
sich mit Benzin. Als die Polizei eintrifft, hat der Mann in der einen Hand
den Benzinkanister, in der anderen ein Feuerzeug und droht, sich in Brand
zu setzen.
Nach langem verbalen Einwirken auf den Mann gibt er um 14.45
Uhr auf und läßt sich ins Zentrum für Psychiatrie (ZfP)
Weißenau bringen. (siehe auch: 24. Januar 05)
Am 14. April wird der unter starken Psychopharmaka stehende Ümit
Ceren morgens um 6.30 Uhr von Angehörigen der "Bezirksstelle für
Asyl" in der Klinik aufgesucht, gefesselt und in die Türkei abgeschoben.
Ein Brief der behandelnden ÄrztInnen, die vor Retraumatisierung, Eigen-
und Fremdgefährdung im Falle einer Abschiebung warnen, wird ignoriert
– im Gegenteil, die Behörde äußert öffentlich, daß
"Diese abschiebbaren Ausländer .... in enger Abstimmung und Zustimmung
des ärztlichen Dienstes des ZfP abgeschoben" werden. Die Abschiebung
hätten die Ärzte als "medizinisch verantwortbar" betrachtet,
so die Behörde.
SchwZ 9.3.05; SchwZ 10.3.05;
SchwZ 21.5.05;
AK Asyl Ravensburg-Weingarten
14. März 05
Fürstenwalde in Brandenburg. An einer Telefonzelle in der Jahnstraße
wird ein 28 Jahre alter Flüchtling aus Kamerun mittags um 14.40 Uhr
von einem Rechtsradikalen rassistisch beleidigt und bedroht, und ihm wird
mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.
Opferperspektive (Internetwache 15.3.05)
15. März 05
Essen in Nordrhein-Westfalen. Um 0.10 Uhr entdeckt ein 44 Jahre alter
Bewohner des Flüchtlingsheimes an der Altendorfer Straße Ecke
Wüstenhöferstraße ein Feuer an der Außenfront an
einem der zwei Gebäudekomplexe. Es gelingt ihm, mit einem Eimer Wasser
das Feuer zu löschen.
Polizisten finden später Reste eines Molotow-Cocktails und
finden auch eine zweite Flasche mit Brandbeschleuniger, an der nur die
Lunte verbrannt ist. Der Sachschaden an der Außenwand ist gering,
und die 24 BewohnerInnen kommen mit dem Schrecken davon. Der Staatsschutz
übernimmt die Ermittlungen, weil von einer "gezielten Aktion gegen
das Heim oder dessen Bewohner" ausgegangen wird.
Täter dieser versuchten Brandstiftung können – trotz
Öffentlichkeitsfahndung – nicht ermittelt werden.
Polizei Essen 15.3.05; taz 16.3.05;
JWB 23.3.05; Polizei Essen 23.1.06
16. März 05
Abschiebegefängnis JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. Der
30 Jahre alte kurdische Gefangene Dogan Güven wird nach 75 Tagen Hungerstreik
aus der Haft entlassen, weil das Verwaltungsgericht – aufgrund eines noch
nicht entschiedenen Asylfolgeantrags – die geplante Abschiebung stoppt.
Es gelang Herrn Güven, Beweise dafür vorzulegen, daß er
"aufgrund politischer Äußerungen in Zeitschriften (in der Türkei,
ARI) mit Verfolgung wegen seiner politischen Überzeugung zu rechnen
hat".
Der durch den langen Hungerstreik gesundheitlich schwer angeschlagene
Dogan Güven kommt umgehend in ein Krankenhaus. (siehe auch: 9. Februar
05)
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 22.3.05;
Frat NRW 7.4.05
22. März 05
Abschiebelager Bramsche-Hesepe bei Osnabrück in Niedersachsen.
Am frühen Morgen brennt es in einem auf dem Gelände befindlichen
Bürogebäude (Ausländerbehörde), wodurch ein Sachschaden
von 50.000 Euro entsteht. Ein zweiter Brand, der kurze Zeit später
in einer Bürohalle des Bundesverwaltungsamtes entsteht, wird frühzeitig
entdeckt und kann schnell gelöscht werden.
Die Flüchtlinge aus Aserbaidschan, die traditionell zu dieser
Zeit jeden Dienstag bis zum Neujahrsfest im Rahmen einer kleinen – auch
genehmigten – Feier ein Feuer machen, stehen augenblicklich unter Generalverdacht
als potentielle Brandstifter. Die Gruppe der AserbaidschanerInnen wird
geschlossen zur Sozialbehörde bestellt, und den Menschen
wird gesagt, daß – wenn sich der oder die Täter melden würden
– keine Anzeige erstattet werden würde.
Die Kripo erscheint und nimmt einen 15-jährigen Flüchtling
fest und wenig später auch einen 25-jährigen Aserbaidschaner,
die beide nach Aussagen vieler Menschen bei dem Fest anwesend waren und
somit die Feuer nicht gelegt haben können.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erläßt Haftbefehle,
und die beiden Flüchtlinge kommen in Untersuchungshaft.
Bericht des Betroffenen 25.3.05;
NOZ 25.3.05
22. März 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Auf der Etage 3.1
wird eine Razzia mit einer Hundestaffel durchgeführt. Offenbar besteht
der Verdacht, daß sich Drogen auf der Etage befinden. Ein Häftling
aus Moldawien beschreibt den Zustand der Zellen nach dem Einsatz als “einen
Schweinestall”. Außerdem hätten nach der Durchsuchung 40 Euro,
die er in seinem Spind aufbewahrte, gefehlt.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
28. März 05
Northeim in Niedersachsen. An diesem Ostermontag bricht in einem Wohnhaus
in der Innenstadt ein Feuer aus. 16 Personen, darunter elf Kinder, können
wegen der starken Rauchentwicklung das Gebäude nicht mehr rechtzeitig
verlassen und müssen von der Feuerwehr über eine Drehleiter und
Fluchthauben in Sicherheit gebracht werden. Zwei 31-jährige Frauen
kommen mit dem Verdacht auf Rauchvergiftung stationär ins Northeimer
Krankenhaus.
Die Polizei geht von vorsätzlicher Brandstiftung aus, hält
andererseits einen ausländerfeindlichen Hintergrund für "eher
unwahrscheinlich". In dem Haus sind fünf Staatenlose aus dem Libanon,
fünf Armenier und vier Personen türkischer Herkunft gemeldet
– dazu zählen elf Kinder von ein bis zehn Jahren.
Polizei Niedersachsen 29.3.05;
BrZ 30.3.05
31. März 05
Mühlhausen in Thüringen. Ein 25 Jahre alter irakischer Flüchtling
übergießt sich im Flüchtlingsheim mit Brennspiritus und
zündet sich an. Mitbewohner finden um 20 Uhr den brennenden Mann auf
seinem Gebetsteppich und versuchen, mit Decken und Feuerlöschern die
Flammen zu ersticken. Mit schweren Brandverletzungen wird der Iraker in
eine Spezialklinik nach Halle geflogen.
Dem Iraker war am Tag vor seiner Verzweiflungstat in der Ausländerbehörde
mitgeteilt worden, daß ihm aufgrund seines abgelehnten Asylantrages
keine Arbeitserlaubnis zustehe. Er hatte dann geäußert, daß
er sich selbst und das Flüchtlingsheim in Brand stecken würde.
Nach einer langwierigen Behandlung seiner schweren Brandverletzungen
werden mehrere Anträge von ihm, zu seinen Verwandten nach Stuttgart
ziehen zu können abgelehnt. Die Betreuung durch seine Familie wäre
auch aus medizinischer Sicht wichtig für ihn gewesen. So müssen
die großflächigen Narben seiner Haut mehrmals täglich eingecremt
werden, was er alleine nicht bewerkstelligen kann.
TA 2.4.05; TLZ 2.4.05;
Antirassistische Initiative Berlin
März 05
Eisenhüttenstadt in Brandenburg. An einer Bushaltestelle erscheinen
Polizeibeamte und beginnen damit, ausschließlich vier schwarzen Personen
zu kontrollieren. Als diese nach dem Grund fragen, weshalb nicht auch die
weißen Wartenden kontrolliert würden, bekommen sie zur Antwort:
"... weil Ihr illegal ausseht". Die Betroffenen bezeichnen dieses als eine
rassistische Maßnahme und fragen nach den Namen der Beamten – bekommen
aber keine Antworten.
Es erscheinen jetzt noch mehr Beamte, es sind schließlich
16 – die Situation eskaliert, als den Flüchtlingen die Busfahrt verweigert
wird.
Zwei Männern werden die Hände gefesselt, ein 32 Jahre
alter Kameruner bekommt Pfefferspray in die Augen. Er kann nichts mehr
sehen. Als er spürt, daß ein Beamter seinen Mund öffnen
will, versucht er instinktiv, diesen zu schließen. Er bekommt einen
Schlag mit einem Walkie-Talkie. Er hat große Angst, denn er versteht
die ganze Aktion nicht. Alle vier Personen müssen sich ausziehen und
werden dann vorläufig mitgenommen. Der Kameruner wird acht Stunden
lang festgehalten und in dieser Zeit weder verarztet noch bekommt er Wasser,
um die Augen zu spülen.
Der HIV-positive Mann muß sich später wegen Widerstands
gegen Polizeibeamte und gefährliche Körperverletzung vor Gericht
verantworten, denn ihm wird vorgeworfen, einen Beamten gebissen zu haben
(siehe oben). Am 11. Oktober 07 wird das Verfahren gegen ihn vom Amtsgericht
Eisenhüttenstadt eingestellt. Er erhält die Auflage, 100 Arbeitsstunden
zu leisten.
TS 17.10.10;
FRat Brbg 16.10.07
2. April 05
Cottbus in Brandenburg. Ein 16 Jahre alter Flüchtling aus Afghanistan
wird in einem Nachtbus von vier Männern beschimpft und dann mit der
Faust ins Gesicht geschlagen. Er erleidet eine Prellung des rechten Auges
und eine schwere Prellung des Nasenbeines, die ihm auch Wochen nach dem
Angriff noch Schmerzen bereitet.
Opferperspektive (ap 4.4.05);
jW 5.4.05; taz 5.4.05
4. April 05
Der Flüchtling Momodou Barrow aus Gambia tritt eine dreimonatige
Haftstrafe in der JVA Rottenburg an. Sein "Vergehen": er hat mehrmals die
Residenzpflicht verletzt. Das heißt, er hat mehrmals den ihm zugewiesenen
Landkreis ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen – das
ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei Nicht-Zahlung der Geldstrafen in Haftstrafen
umgewandelt wird.
indymedia 6.4.05
6. April 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der Abschiebegefangene
E. K. versucht sich zu töten.
BT DS 16/9142
12. April 05
Ennepetal in Nordrhein-Westfalen. Der 50 Jahre alte iranische Flüchtling
Noureddin T. entführt vier Mädchen im Alter von 11 bis 16 Jahren
aus einem Bus. Dann verschanzt er sich mit den Geiseln im Keller eines
Wohnhauses im Stadtteil Voerde. Bei der Befreiung der Mädchen durch
ein Sondereinsatzkommando der Polizei erleiden das 16-jährige Mädchen
und der Täter leichte Schnittverletzungen.
Mit dieser Tat will Noureddin T. auf die Tatsache aufmerksam
machen, daß er seit zehn Jahren in der BRD ist und seine Frau und
seine Kinder nicht nachkommen dürfen.
Die Situation der etwa 1000 Flüchtlinge, die in NRW kein
Asyl bekommen, sei unerträglich, sagt Mojtaba Sahikibapour vom Verein
für politische Flüchtlinge in Münster. Er wolle nicht die
Tat des Geiselnehmers rechtfertigen, "aber der Nervenkrieg macht die Menschen
kaputt".
Auch Noureddin T. hat eine psychiatrische Therapie hinter sich.
Bei seiner Vernehmung nach der Festnahme weist er immer wieder auf den
Streß mit deutschen Behörden und der Bürokratie hin und
betont, daß er mit seiner Tat den Behörden zeigen wollte, wie
es ist, von seinen Kindern getrennt zu sein.
Wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung
steht Noureddin T. im Dezember 2005 vor dem Landgericht Hagen. Nachdem
Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit attestieren, wird der Mann
freigesprochen und kommt umgehend in die geschlossene Psychiatrie. Die
Aufenthaltsdauer in der Klinik wird jährlich überprüft und
entsprechend dem Gesundheitszustand entschieden werden.
taz 13.4.05; taz 14.4.05;
Bocholter-Borkener Volksblatt 19.12.05;
RP 19.12.05; e 110 21.12.05;
FAZ 23.12.05; Pressestelle LG Hagen
14. April 05
Schönebeck in Sachsen-Anhalt. Zwei Kriegsflüchtlinge aus
Jugoslawien, Vater (46) und Sohn (19), werden beim Einkaufen von einem
rechtsradikalen Mann rassistisch beleidigt. Vor dem Supermarkt werden sie
dann von vier Männern, unter ihnen erkennen sie den Mann von vorher,
angegriffen. Die Täter schlagen auf sie ein und werfen Flaschen auf
sie. Als der 19-jährige Flüchtling zu entkommen versucht, schießt
der Deutsche zweimal mit einer Schreckschußpistole auf sie.
Der 19-Jährige wird dabei leicht verletzt. Während
die körperlichen Verletzungen ausheilen, bleiben die psychischen Schäden
dieses Angriffs, die sich in Schlafstörungen und Ängsten zeigen.
Die Polizei nimmt die Täter vorläufig fest und ermittelt
wegen gefährlicher Körperverletzung.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
15. April 05
Winterberg in Nordrhein-Westfalen. In der Nacht wird eine mit Schießpulver
und Metallteilen gefüllte Flasche durch die Fensterscheibe der Flüchtlingsunterkunft
geworfen. Die Flasche explodiert nicht – niemand wird verletzt.
VS-Bericht NRW 2005
16. April 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus II in
der 6. Etage. Ohne Vorankündigung verschließen Wachleute morgens
um 9.30 Uhr die Zellen einiger Häftlinge, um eine Verlegung "reibungslos"
durchführen zu können. Der Palästinenser M. Q., Flüchtling
aus dem Libanon, erwacht auf seiner Pritsche, fragt, was los sei, und bittet
die Beamten, sich das Gesicht waschen zu dürfen. Eine Waschgelegenheit
gibt es nur außerhalb der Zelle. Daraufhin öffnet ein Wärter
die Tür, zieht Herrn Q. auf den Flur, dreht ihm die Hand auf den Rükken
und stößt ihn mit dem Kopf gegen die Zellentür. Dann wird
er auf den Boden geworfen und weiter mit Tritten traktiert. Anschließend
legen die Beamten ihn in Handschellen, obwohl die verletzte Hand stark
schmerzt.
Im DRK-Krankenhaus Köpenick müssen eine 2 cm lange
Wunde am Kopf, die Verletzung der rechten Hand und ein verletzter Fuß
medizinisch versorgt werden.
Am 27. April wird Herr Q. nach sechsmonatiger Gefangenschaft
aus der Haft entlassen. Von den sieben Augenzeugen der Mißhandlung
sind kurze Zeit später bereits zwei Männer abgeschoben.
Antirassistische Initiative Berlin;
Pfarrer D. Ziebarth
17. April 05
Hildesheim in Niedersachsen. Die 17-jährige G. Ismaillat vergiftet
sich in Selbsttötungsabsicht mit einer großen Menge verschiedenartiger
Tabletten. Sie wird ohnmächtig ins Krankenhaus eingeliefert und nach
einer Notfallbehandlung erfolgt
die stationäre Behandlung für die nächsten fünf
Wochen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Krankenhauses Hildesheim.
G. Ismaillat und ihre Familie gehören der Ethnie Mahalmi
im Libanon an und ihnen droht nach 15 Jahren Deutschland-Aufenthalt seit
langem die Abschiebung in die Türkei. Nach einer erneuten Ankündigung
der Abschiebung wird G. wegen schwerer Depressionen und Suizidalität
am 23. Juni erneut ins Landeskrankenhaus eingeliefert. Die Abschiebung
ihrer Mutter und ihrer Geschwister in die Türkei erfolgt am 28. Juni.
(siehe dort)
FRat NieSa
17. April 05
Bundesland Bayern. Der abgelehnte Asylbewerber Alemayehu Lemma Tulu
aus Äthiopien tötet sich selbst in seiner Unterkunft, einem Heim
bei Uffenheim. Nach zehnjährigem Deutschland-Aufenthalt sind seine
Kräfte und Hoffnungen erschöpft, und er hat den Kampf um ein
sicheres Leben aufgegeben. Er tötet sich durch Erhängen.
Er hatte in Moskau studiert und ein Diplom als Eisenbahningenieur,
als er wegen zunehmender Fremdenfeindlichkeit Rußland verlassen mußte
und aufgrund des Krieges in Äthiopien beschloß, nicht zurück
in sein Her
kunftsland, sondern nach Deutschland zu gehen. Da sein Asylantrag von
Anfang an abgelehnt worden war (Drittstaaten-Regelung), mußte er
mit einer Duldung leben, zunächst in der Zentralen Aufnahmestelle
Zirndorf (ZASt), später in einem Heim in Marktbergel bei Neustadt
an der Aisch.
Nach fünf Jahren der Depression bekam Alemayehu Lemma Tulu
eine Arbeitserlaubnis, begann eine Arbeit am Schlachthof Uffenheim und
zog in eine eigene Wohnung.
Als ihm dann aber nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes
und Änderungen der Zuständigkeit vom Arbeitsamt zur Ausländerbehörde
die Arbeitserlaubnis wegen "fehlender Mitwirkung" entzogen wurde, er wieder
auf Sozialhilfe angewiesen war, mit 40 Euro Taschengeld auskommen mußte
und in ein Sieben-Bett-Zimmer in eine Flüchtlingsunterkunft ziehen
mußte, sah er für sich keine Zukunft mehr. Alemayehu Lemma Tulu
wurde 36 Jahre alt.
Karawane – Nürnberg
17. April 05
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. An einer Straßenbahn-Haltestelle
wird ein 22-jähriger Flüchtling aus Eritrea von einem alkoholisierten
Deutschen als "Nigger" beleidigt und dann mit einem Faustschlag aufs Auge
und Fußtritten angegriffen. Der Flüchtling trägt leichte
Verletzungen davon.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
18. April 05
Flüchtlingsheim Freienbessingen in Thüringen. Als eine Flüchtlingsfamilie
aus dem Kosovo am Abend erfährt, daß sie unmittelbar abgeschoben
werden soll, bricht die Mutter der drei Kinder ohnmächtig zusammen.
Eine Notärztin leistet erste Hilfe, die Abschiebung wird vorerst gestoppt.
TA 23.4.05
21. April 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein kurdischer Gefangener,
dem die Abschiebung in die Türkei droht, verletzt sich durch Einschnitte
an den Armen und Beinen. Er kommt zur medizinischen Versorgung ins DRK-Krankenhaus
Köpenick – danach zurück in die Abschiebehaft.
Antirassistische Initiative Berlin:
Pfarrer D. Ziebarth
21. April 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein Gefangener aus
dem Libanon verletzt sich durch Schnitte und verschluckt einen Gegenstand.
Antirassistische Initiative Berlin;
Pfarrer D. Ziebarth
21. April 05
Bundesland Brandenburg. Das Schöffengericht in Fürstenwalde
eröffnet die Hauptverhandlung gegen einen Kreisinspektor des Landkreises
Oder-Spree. Dem Angeklagten wird schwere Freiheitsberaubung und Vollstreckung
gegen Unschuldige vorgeworfen. Aufgrund schriftlicher Manipulation des
Beamten in den Akten eines Vietnamesen und mehrmals bei gerichtlichen Anhörungen
geäußerten falschen Tatsachenbehauptungen hatte Anfang 2002
ein Amtsrichter die Abschiebehaft gegen den 44-jährigen Betroffenen
angeordnet. Der Vietnamese war erst nach siebenwöchiger Haft und aufgrund
des Nachweises der Fälschungen wieder entlassen worden.
Das Gericht wertet die Angaben des Beamten der Ausländerbehörde
dahingehend, daß ihm wohl kein Vorsatz bezüglich der (schweren)
Freiheitsberaubung nachgewiesen werden
könne. Seine (angebliche) Unbedarftheit und die rechtlich mindestens
zweifelhafte Behördenpraxis wirken bezüglich des angeklagten
Verbrechens quasi strafbefreiend.
Als alleiniges strafrechtlich relevantes Delikt sah die Staatsanwaltschaft
letztlich nur noch die stattgefundene "Spontanfestnahme" (ohne vorherige
richterliche Anordnung) des Vietnamesen, die die Freiheitsberaubung eingeleitet
hatte. Da dies aber "übliche Behördenpraxis" war, wäre es
unangemessen, den Beamten zu bestrafen. Das Verfahren wurde wegen geringer
Schuld des Angeklagten und fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt.
Anja Lederer – Rechtsanwältin
26. April 05
Als die 34 Jahre alte Libanesin Sawsan B. in der Berliner Ausländerbehörde
vorspricht, wird sie umgehend festgenommen und ins Abschiebegefängnis
gebracht. Die drei Kinder der Alleinerziehenden im Alter von drei, fünf
und sieben Jahren werden sofort von ihr getrennt und zum Kindernotdienst
gebracht. Erst nach achttägiger Trennung sehen sich die Mutter und
ihre total verunsicherten und verstörten Kinder wieder.
Frau B. ist auf der Flucht vor ihrem geschiedenen Mann, der gewalttätig
ist, ihr die Kinder wegnehmen und von seiner Familie erziehen lassen will.
Auch drei Wochen später befindet sie sich noch im Abschiebegefängnis
Köpenick, obwohl laut Weisungslage in Berlin Alleinerziehende mit
Rücksicht auf das Kindeswohl in der Regel nicht inhaftiert werden
sollen.
Die Kinder von Frau B. leiden sehr unter der Trennung. Der fünfjährige
Ali läuft orientierungslos in der Einrichtung herum, und seine Stimmung
ist sehr gedrückt, so der Kindernotdienst. Aber auch als der an Asthma
leidende Junge Mitte Mai erheblich erkrankt und unter anderem aufgrund
sehr hohen Fiebers in die Notaufnahme des St.-Joseph-Krankenhauses gebracht
werden muß, entscheiden Amtsgericht und Ausländerbehörde
gegen eine Haftentlassung der Mutter.
Nach sechs Wochen Abschiebehaft wird Sawsan B. mit ihren Kindern
– im Rahmen der Schengenregelung – nach London abgeschoben.
FRat Berlin 13.5.05;
BM 14.5.5; taz 15.5.05;
taz 25.5.05; BM 27.5.05;
Christoph van Planta – Rechtsanwalt
26. April 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der Übergriff
von den Bewachern auf einen Mitgefangenen (16. April) und die alltäglichen
Demütigungen – gepaart mit der Rechtlosigkeit der Gefangenen und der
Unsicherheit über die Dauer der Inhaftierung – waren der Anlaß,
am 18. April einen Hungerstreik zu beginnen. Zur Zeit streiken 16 Männer
– vor allem arabische und kurdische Gefangene. Auf der Etage 3/1 wird von
20.00 Uhr bis 22.30 Uhr ein Exempel statuiert. Ein Trupp von 15 Bewachern
erscheint und fordert die 35 Gefangenen auf, die Zellen zu verlassen und
in den Aufenthaltsort oder in die Küche zu gehen, wo die Männer
eingeschlossen werden. Während die nicht am Hungerstreik Beteiligten
und nicht arabisch sprechenden Männer kurz durchgetastet werden, müssen
sich alle arabisch sprechenden und die hungerstreikenden Männer nackt
ausziehen und werden untersucht – auch und speziell die Körperöffnungen
– mit der Begründung, es werde nach Gegenständen gesucht, mit
denen Selbstverletzungen durchgeführt werden könnten. Vor allem
die Tatsache, daß auch ein 57-Jähriger nicht verschont wird,
empört die Gefangenen besonders ("Keine Ehrfurcht vor niemand", "Was
ist das für ein Land").
Als die Männer dann einzeln in die Zellen zurückkommen,
finden sie diese total verwüstet vor. Bettbezüge sind abgezogen
und auf den Boden geworfen, private Bilder von den Wänden gerissen,
persönliche Gegenstände auf den Boden geworfen – auf Lebensmittel
wurde Duschgel ausgegossen.
Ein Gefangener ruft über sein Handy die Nummer 110 – woraufhin
die externen Polizisten auch tatsächlich erscheinen und den Tatbestand
protokollieren.
Ein anderer Gefangener nimmt eine Rasierklinge in den Mund und
sagt zu den Bewachern, daß er sie schlucken würde, wenn sie
nicht gehen würden. Mitgefangenen gelingt es dann, ihn zu überreden,
die Klinge herauszugeben. Die Bedingung, daß er anschließend
nicht geschlagen werde, sicherte ihm der anwesende Leiter des Abschiebegefängnisses
zu. Trotzdem schleppten sie ihn in den Keller, schubsten ihn heftig hin
und her – wohl in der Absicht, ihn zu provozieren. Ein Mitgefangener, dem
es gelingt mitzugehen, erlebt ähnliches.
Nachdem der Mitgefangene in den Zellentrakt zurückgebracht
wird, bleibt der psychisch schwer Angeschlagene in einer Einzelzelle im
Keller. Hinter offener Zellentür – von drei Beamten bewacht.
Antirassistische Initiative Berlin
26. April 05
Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 25 Jahre alter Flüchtling
aus Algerien wird von einem Deutschen unter "Heil Hitler"-Rufen getreten
und dabei leicht verletzt.
LOBBI
30. April 05
Am Ortseingang des brandenburgischen Waßmannsdorf wird ein algerischer
Flüchtling morgens um 4.30 Uhr von drei jungen Deutschen angehalten
und nach Zigaretten gefragt. Nachdem der Mann dem dritten Deutschen keine
Zigarette mehr geben will, wird er vom Fahrrad gestoßen und auf dem
Boden liegend zusammengetreten.
Mit einem Schädelhirntrauma und Rippenprellungen kommt er
ins Krankenhaus, wo er stationär behandelt werden muß.
Opferperspektive
April 05
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft in
Löhne zetteln drei Deutsche einen Streit mit anschließender
Schlägerei an. Dabei erleidet Hasan K. schwere Verletzungen am Hinterkopf
und im Mundbereich. Er muß sich mehrere Wochen lang stationär
im Krankenhaus behandeln lassen.
Die Täter werden strafrechtlich verfolgt und müssen
sich zudem wegen weiterer Taten vor Gericht verantworten.
LöN 1.6.06
Frühjahr 05
Abschiebehaft in der JVA Ingelheim in Rheinland-Pfalz. Bei einem Abschiebeversuch
fügt sich die Asylbewerberin Frau A. mit einer Rasierklinge mehrere
Schnittverletzungen am Unterarm und an den Beinen zu. Dies ist bereits
der dritte Abschiebeversuch, der abgebrochen werden muß, und Frau
A. kommt in eine psychiatrische Klinik.
Die abgelehnte Asylbewerberin hat vier Monate Abschiebehaft hinter
sich. Zunächst saß sie drei Monate in der JVA Zweibrücken
und seit vier Wochen in Ingelheim.
Ein vorheriger Versuch, Frau A. abzuschieben, war gescheitert,
weil sie zu dem Termin akut erkrankt war. Das
nächste Mal hatte sie vor Panik so geschrien, daß sie nicht
ausgeflogen wurde.
Nach der heutigen Selbstverletzung stellt ihre Rechtsanwältin
einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Feststellung von Abschiebehindernissen
gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 7.
Im Klageverfahren stellt dann das VG Mainz fest, daß ein
Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG vorliegt. Frau A. erhält
deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG.
Bündnis Abschiebehaft Ingelheim;
Demo-Vorbereitungsgruppe Ingelheim
4. Mai 05
nBundesland Bayern. In der JVA München nimmt sich der Abschiebegefangene
K. P. das Leben.
BT DS 16/9142
5. Mai 05
Bundesland Sachsen-Anhalt – sogenannter Herrentag. Der 36 Jahre alte
liberianische Flüchtling James Billey wird am späten Nachmittag
am Halberstädter Bahnhof von einer Horde stark angetrunkener glatzköpfiger
Rechter angegriffen. James Billey flieht und versucht, sich zunächst
bei einem Dönerstand und dann bei einem Taxifahrer in Sicherheit zu
bringen. Beide weisen ihn ab, obwohl inzwischen eine Meute von ca. zehn
Kurzgeschorenen hinter ihm her ist. Sie traktieren ihn mit Faustschlägen,
reißen ihn zu Boden und schlagen ihm Bierflaschen auf den Kopf. Der
BGS-Beamte Dennis Bohnstedt, der auf dem Weg zur Arbeit ist, greift jetzt
ein, stellt sich zwischen Angreifer und Opfer und versucht, die Situation
verbal zu deeskalieren. Jetzt wird der Beamte mit Faustschlägen attackiert,
zu Boden gerissen, getreten und mit Bier- und Sektflaschen gezielt auf
den Kopf geschlagen. Auch sein Diensthund wird durch Tritte gegen die Rippen
verletzt – sogar sein Auto wird demoliert.
Minutenlang stehen Schaulustige dabei, und erst nach "energischen
Aufforderungen" des uniformierten Dennis Bohnstedt wird die Polizei gerufen.
Nicht sie, sondern hinzukommende Straßenbahn-Passagiere greifen dann
tätlich ein und halten drei der Kahlgeschorenen fest, bis die Polizei
eintrifft. Bei den drei Gewalttätern handelt es sich um polizeibekannte
Rechtsextremisten im Alter von 24, 27 und 29 Jahren aus der Gegend. Einer
von ihnen ist am gleichen Tag wieder auf freiem Fuß. Gegen zwei Schläger
wird Haftbefehl erlassen. Fünf Tätern gelang beim Eintreffen
der Polizei die Flucht.
Die beiden Verletzten müssen mit Platzwunden am Kopf und
zahlreichen Prellungen medizinisch behandelt werden. Dem BGS-Beamten wurden
zwei Schneidezähne ausgeschlagen.
Am 5. Februar 2006 müssen sich drei Täter vor dem Schöffengericht
in Halberstadt wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Sie können sich angeblich
an die Hetzjagd auf den Liberianer nicht mehr erinnern.
Ein 26 Jahre alter Angeklagter wird zu einer Haftstrafe von 3
Jahren verurteilt – die zwei Mittäter (29 und 31 Jahre alt) bekommen
Haftstrafen von zwei Jahren mit dreijährigen Bewährungsfristen.
Während der Richter den Überfall hier noch als "ganz normale
Herrentagstour" verharmlost, spricht der Vorsitzende des Landgerichtes
Magdeburg in der Berufungsverhandlung am 6. Juli 2007 von einer "eindeutig
rassistisch und zielgerichteten" Tat und erhöht die Urteile auf dreieinhalb
Jahre Gefängnis für den 26-Jährigen und auf zweieinhalb
Jahre ohne Bewährung für seine rechtsradikalen Kumpane.
Yahoo!Nachrichten 6.5.05;
ap 7.5.05; MDZ 7.5.05;
JWB 13.5.05; VM 15.7.05; MDZ 3.2.06;
mdr 6.2.06; MDZ 6.2.06; MVZ 6.2.06;
FR 7.2.06; JWB 15.2.06;
VM 30.5.06; VM 13.6.06;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
www.ad-hoc-news.de 15.6.07; dpa 15.6.07;
www.ad-hoc-news.de 6.7.07;
mut-gegen-rechte-gewalt.de 6.7.07
5. Mai 05
Bundesland Brandenburg. Am Hauptstrand des Helenesees bei Frankfurt
(Oder) geraten fünf Asylbewerber im Alter zwischen 13 und 22 Jahren
in eine tätliche Auseinandersetzung mit einer Gruppe von 15 bis 20
Deutschen. Bei dieser Prügelei erleidet einer der Deutschen eine Stichverletzung
im Brustbereich und muß ins Krankenhaus.
Strafverfahren werden sowohl gegen zwei Iraker, zwei Rumänen
und einen 13-jährigen Afghanen wegen gefährlicher Körperverletzung
als auch gegen die Deutschen eingeleitet. Letztendlich soll eine DNA-Analyse
bei der Suche nach dem Messerstecher weiterhelfen. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft
Frankfurt (Oder) sind im Februar 2006 die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
und ein Ende der Verfahren nicht absehbar. Am 6. Dezember 2006 teilt die
Staatsanwaltschaft mit, daß die Verfahren gegen alle Beteiligten
eingestellt wurden, weil der Tatverdächtige (Tatwerkzeug: Messer)
nicht ermittelt werden konnte.
Polizei Frankfurt (Oder) 5.5.05;
StA Frankfurt (Oder)
7. Mai 05
Bundesland Brandenburg. Im Bereich des Bundespolizeiamtes Frankfurt
/ Oder wird ein ertrunkener vietnamesischer Staatsbürger aufgefunden.
BT-Drucksache 16/3768
13. Mai 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Eine 37 Jahre alte
Gefangene aus Nigeria wird mitten in der Nacht von der Polizei abgeholt
und nach Bremen gefahren. Sie ist von ihrem deutschen Freund schwanger
– jetzt im sechsten Monat – und hat die letzten drei Monate im Abschiebegefängnis
verbringen müssen. Ihr Asylfolgeantrag ist noch nicht rechtskräftig
entschieden.
Als sie sich auf dem Bremer Flughafen zu wehren beginnt, wird
sie an Händen und Füßen gefesselt und von neun Polizisten
gewaltsam ins Flugzeug gebracht. Sie wird geschlagen und ihr Kopf wird
gegen die Tür des Flugzeugs gestoßen. Während des gesamten
Fluges bleibt sie gefesselt. Erst als ihr schwindelig wird, werden ihre
Fesseln an den Füßen etwas gelockert.
Nach der Ankunft in Lagos kann sie aufgrund der Verletzungen
durch die Fesselung nicht mehr laufen. Sie muß ihre Wunden an den
Füßen und am Kopf und die Prellungen und Schürfwunden am
ganzen Körper vier Tage lang im Krankenhaus behandeln lassen. Sie
steht auch hier noch unter Schock.
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
13. Mai 05
Braunschweig in Niedersachsen. Kurz nach Mitternacht wird ein 23 Jahre
alter Flüchtling aus Sierra Leone in der Friedrich-Wilhelm-Straße
liegend aufgefunden. Er kommt mit einer lebensgefährlichen Stichverletzung
im Brustkorb im Bereich des Herzens ins Krankenhaus und kann durch eine
Notoperation gerettet werden.
Zwei Wochen später wird ein 26 Jahre alter Tatverdächtiger
in seiner Wohnung verhaftet und gesteht die Tat. Im Zusammenhang mit Drogenhandel
hatte er im Streit auf den Afrikaner eingestochen.
Polizei Braunschweig 13.5.05;
JWB 18.5.05;
Polizei Braunschweig 26.5.05; BrZ 26.5.05
19. Mai 05
Neustadt in Rheinland-Pfalz. Die Ablehnung der Asylfolgeanträge
der in Ludwigshafen lebenden kurdischen Familie Y. soll vor dem Verwaltungsgericht
verhandelt werden.
Seit längerer Zeit liegen mehrere fachärztliche und
klinische Gutachten vor – unter anderem vom Zentrum für Folteropfer
Ulm, Außenstelle Karlsruhe –, die eine schwere Traumatisierung von
Herrn Y. belegen. Herr Y. ist inzwischen acht Monate lang in stationärer
psychiatrischer Behandlung gewesen und muß auch weiterhin ärztlich
behandelt werden.
Schon nach dem ersten Satz bei der Beschreibung der erlittenen
Folter durch sogenannte Antiterror-Einheiten in der Türkei sagt Herr
Y., daß er nichts mehr sehen kann, rennt in Panik vor die Tür
und bricht auf dem Flur zusammen. Er erleidet eine schwere Retraumatisierung.
Der an Diabetes leidende Mann hat zudem eine akute Überzuckerung und
kommt nach einer Notfall-Behandlung für die nächsten zwei Tage
ins Krankenhaus.
Auch die 28 Jahre alte Tochter H. ist krank und war bereits vier
Wochen lang in stationärer Behandlung. Sie leidet unter einer schweren
Posttraumatischen Belastungsstörung, deren Behandelbarkeit in der
Türkei nicht sichergestellt ist. Die Familie war vor neun Jahren in
die BRD geflohen, und bereits vor zwei Jahren hatten Unterstützerinnen
und Unterstützer mit Unterschriften-Sammlungen ein Bleiberecht gefordert,
um der Familie die Fortdauer der Angst vor der Abschiebung nicht länger
zuzumuten.
Während Herr Y. und seine Tochter im August 2005 Bleiberecht
erhalten, ist der heute 24-jährige Sohn im Februar 2006 akut von Abschiebung
bedroht.
(siehe auch: Januar 97 – Heft I und 27. März 03)
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 22.5.05
20. Mai 05
Nachdem der 22 Jahre alte Afghane Daved M. – zusammen mit seinem Anwalt
– einen Asylfolgeantrag gestellt hat, wird er unerwartet vor der Hamburger
Ausländerbehörde in der Amsinckstraße festgenommen. Dann
bricht er zusammen. Notarztwagen und Rettungshubschrauber werden vor die
Behörde geordert. Im Notarztwagen zittert er heftig am ganzen Körper,
Kopf und Arme fliegen hin und her, das Gesicht ist verzerrt. Er kommt in
die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Harburg.
Als seine Mutter, die im Flur der Ausländerbehörde
auf ihn wartet, von seiner Festnahme erfährt, fällt sie in Ohnmacht,
schreit nach dem Erwachen und ist nicht zu beruhigen. Der Notarztwagen
bringt auch sie in ein Krankenhaus.
Noch am nächsten Tag hat Daved M. Weinkrämpfe, er gestikuliert
mit einem Arm ununterbrochen, hat die Augen zusammengekniffen – er ist
nicht ansprechbar. "Helf mir, helf mir!" ruft er leise – und immer wieder
die gleichen Worte: "Ich bin gestorben, ich bin gestorben, ich bin tot."
Doch auch der Schutzraum Krankenhaus gilt für die Behörden
nicht mehr. An zwei aufeinander folgenden Tagen dringt die Polizei
in sein Krankenzimmer ein, nur "um zu gucken, ob der Mann noch da ist",
sagt ein Sprecher der Ausländerbehörde. Daved M. erlebt diese
Kontrollen als akute Bedrohung, weil er davon ausgeht, daß er umgehend
festgenommen werden soll.
Daved M. hat in Afghanistan Morddrohungen bekommen; bei einer
Rückkehr fürchtet er den Tod. "Lieber mach ich es selbst." Anfang
Juni wird bekannt, daß er nach einem Spaziergang nicht mehr ins Krankenhaus
zurückgekehrt ist.
Monate später wird er in Oslo festgenommen und über
Hamburg – entsprechend dem Dublin-II-Abkommen – direkt nach Kabul abgeschoben.
Inzwischen hat die Ausländerbehörde Hamburg die bundesweit
erste Abschiebung nach Afghanistan vollzogen.
Berichte von AugenzeugInnen 20.5.05 und 21.5.05;
FRat HH; taz 26.5.05;
Café Exil 2.6.05; HA 3.6.05; Café Exil 3.6.05; taz 4.6.05;
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen 13.6.05;
Report Psychologie 7/8/2005;
Antirassistische Initiative Berlin
22. Mai 05
Chemnitz in Sachsen. In der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
im Adalbert-Stifter-Weg zünden Unbekannte um 14.15 Uhr eine Matratze
und Bettwäsche an.
Aufgrund der starken Verrußung müssen 50 Personen
vorübergehend evakuiert werden. Die Kriminalpolizei nimmt Ermittlungen
wegen des Verdachtes der Brandstiftung auf.
Polizei Chemnitz 23.5.05;
Sachsen Fernsehen 23.5.05
25. Mai 05
Norderstedt in Schleswig-Holstein. Morgens um 4.00 Uhr dringen Vertreter
der Ausländerbehörde und Polizeibeamte in die Flüchtlingsunterkunft
am Buchenweg ein, wecken die Familie Özdemir und kündigen die
Abschiebung an.
Die 40-jährige Kurdin Besime Özdemir erleidet einen
Nervenzusammenbruch – der gerufene Notarzt verabreicht Beruhigungsmittel.
Ihr 16-jähriger Sohn Hadin ergreift die Flucht. Ihr Ehemann Akif leistet
heftigen Widerstand, verbarrikadiert sich mit einem Messer in einem Zimmer.
Einer inzwischen eingetroffenen Betreuerin von der Migrationsberatung der
Diakonie verweigert die Polizei das Gespräch mit Akif Özdemir.
Stattdessen kommt ein Sondereinsatzkommando, nimmt den 40-Jährigen
fest und bringt ihn ins Abschiebegefängnis nach Rendsburg.
Frau Özdemir wird mit ihren noch anwesenden Kindern, den
Töchtern Tulay (4 Jahre), Canan (15 Jahre ) und dem 10-jährigen
Sohn Asil zum Flughafen Düsseldorf gebracht. Einige von ihnen tragen
noch Hausschuhe – Geld haben sie nicht dabei; Gepäck sinnvoll zu packen,
dazu war Frau Özdemir nicht in der Lage gewesen. Auf Bitte von UnterstützerInnen
bekommt sie vom Flughafensozialdienst ein Handgeld, damit sie nicht vollkommen
mittellos in Istanbul ankommt.
Die Özdemirs, die in Türkisch-Kurdistan von der Viehzucht
gelebt hatten, hatten ihren Ort verlassen müssen, nachdem sie als
potentielle PKK-KämpferInnen unter Druck gesetzt, bedroht, geschlagen
und mißhandelt worden waren. 1999 flohen sie in die BRD und stellten
Anträge auf Asyl.
Besime Özdemir ist aufgrund von Folter und Vergewaltigung
in türkischer Gefangenschaft psychisch schwer traumatisiert. In Folge
der Posttraumatischen Belastungsstörung mußte sie mehrmals ins
Krankenhaus. Ihre Panikattacken, Krampf- und Ohnmachtsanfälle, die
in Streßsituationen auftreten und auf die sie keinen Einfluß
hat, wurden nicht weniger.
Trotz der schweren Symptomatik bereitet die Ausländerbehörde
die Abschiebung der Familie vor. Durch eine Zwangsvorführung im türkischen
Konsulat in Hamburg wird eine nachhaltige Retraumatisierung eingeleitet
und Frau Özdemir muß sich wieder im Krankenhaus behandeln lassen.
Ihre Abschiebung erfolgt während der laufenden Behandlung.
Da sie viele Gutachten vorlegen kann, die ihre schwere Erkrankung belegen
und in denen vor einer Retraumatisierung nach einer Abschiebung gewarnt
wird, erfolgt die Abschiebung in Begleitung eines Amtsarztes. Doch entgegen
der Ankündigungen der Ausländerbehörde, dieser Arzt würde
für eine fachärztliche Weiterbehandlung in der Türkei sorgen
und sie in die Obhut eines Arztes übergeben, wird Besime Özdemir
noch auf dem Flughafen Istanbul von Militärs abgeführt und neun
Stunden lang verhört – dann nachts um 2.00 Uhr frei gelassen.
Sie kommt für die nächsten Tage bei einer Cousine unter.
Nicht nur durch die Unterbrechung der Therapie, auch durch den abrupten
Entzug der Medikamente besteht jetzt die Gefahr einer Lebensgefährdung
durch Dekompensation. 12 Tage später untersucht sie Dr. Ülgen,
Arzt und Koordinator einer Stiftung für Gesellschafts- und Rechtsstudien
mit einer Abteilung für Trauma-Rehabilitätion. Er kritisiert
das Verhalten der deutschen Behörden als unverantwortlich, weil die
Behandlung abgebrochen wurde und Frau Özdemir keine Medikamente mitbekam.
Die Therapie könne nur in Istanbul fortgesetzt werden, was aber nicht
möglich ist, weil die Familie aus finanziellen Gründen bei ihren
Verwandten in Elazig in der Ost-Türkei unterkommen müsse.
Der während der Abschiebung geflohene Sohn Hadin wird zur
Fahndung ausgeschrieben, erhält dann aber doch eine kurzfristige Duldungsverlängerung.
Herr Özdemir sitzt in Abschiebehaft, ist nach Aussage des Anstaltsarztes
"suizidal und bedarf dringend einer fachärztlichen Behandlung". Die
Abschiebung von Akif und Hadin erfolgt am 24. Juni.
Die Geburtsurkunde der in Deutschland geborenen Tochter wird
nicht anerkannt, so daß sie nicht angemeldet werden kann. Der Antrag
auf eine Yesil-Card, die ihnen eine medizinische Grundversorgung ermöglicht
hätte, wird abgelehnt. Als KurdInnen, die im Verdacht stehen, die
PKK unterstützt zu haben, haben sie keine Chance.
Im Jahre 2007 ist Frau Özedmir wieder schwanger und es geht
ihr körperlich und seelisch sehr schlecht. Die Psychotherapie hat
sie bisher nicht fortsetzen können.
FRat SH 27.5.05; jW 28.5.05;
FRat SH 8.6.05; NoZ 14.6.05;
jW 27.6.05; NoZ 28.6.05;
LN 5.7.05; taz 11.7.05;
Der Schlepper Nr. 40/41 Oktober 2007
25. Mai 05
Massenabschiebung von kurdischen Flüchtlingen über den Flughafen
Düsseldorf. Unter den 15 Familien und einigen alleinstehenden KurdInnen,
die aus verschiedensten Orten des gesamten Bundesgebietes abgeholt wurden,
befindet sich eine Frau, die liegend transportiert wird. Sie sollte eigentlich
an diesem Tag operiert werden.
kmii 29.5.05
25. Mai 05
Wahlstedt in Schleswig-Holstein. Der 24 Jahre alte Nigerianer Robert
Nwanna kommt vom Einkaufen und ist auf dem Weg zu der Wohnung seiner Verlobten
in den Sudetenweg 9. Ca. 50 Meter vor dem Wohnhaus muß er an einer
Gruppe alkoholisierter Jugendlicher vorbei. Sie haben kurze Haare oder
Glatzen - einer hält einen Golfschläger in der Hand, ein anderer
ein Messer und ein dritter eine Kehrschaufel. Zwei Brüder haben ihre
Kampfhunde, einen Bullmastiff und einen Pitbull, dabei.
Als Robert Nwanna an ihnen vorbei gehen will, wird er von einer
Frau als "Scheißneger" und "Nigger" beleidigt, und ihr Kumpane rammt
ihm seine rechte Faust ins Gesicht, was lautes Gejohle in der Gruppe hervorruft.
In Panik flieht der Angegriffene, verfolgt von drei Männern. Seine
Verlobte öffnet ihm die Tür der im Erdgeschoß liegenden
Wohnung. Ihre eineinhalb Jahre alte Tochter ist durch den Krach vor der
Haustür völlig verstört und schreit. Dann treten die Verfolger
die Wohnungstür ein - Robert Nwanna springt mit einem Messer in der
Hand aus dem Fenster.
Draußen sieht er sich einer Gruppe von inzwischen zehn
Menschen gegenüber. Der Mann, der ihn schon zuvor geschlagen hat,
hält jetzt ein Messer in der Hand. Mit den Worten "Das Ding ist viel
zu kurz" wirft er es weg und läßt sich von seinem Kumpanen den
Golfschläger geben. Mit diesem Sportgerät aus Metall schlägt
er zu und trifft Robert Nwanna am Oberkörper. Dieser sticht jetzt
mit seinem Messer zu und trifft den 30-jährigen Angreifer an der linken
Halsseite. Die dadurch entstehende heftige Blutung kommt zum Stehen – der
Verletzte kommt ins Krankenhaus, das er nach zwei Tagen wieder verlassen
kann.
Robert Nwanna, der an der Stirn und auf seiner Brust Prellungen,
Blutergüsse und blutende Wunden hat, wird von der gerufenen Polizei
in Handschellen gelegt und zur Wache nach Bad Segeberg mitgenommen. Dort
bleibt er bis zum nächsten Morgen in einer Zelle.
Die polizeilichen Ermittlungen richten sich von Anfang an gegen
ihn, und die Beweisführung und –sicherung ist entsprechend einseitig.
Die AngreiferInnen werden keinerlei Blutuntersuchung unterzogen, um ihre
Glaubwürdigkeit einzuschätzen – ihre Tatwerkzeuge, das Messer
und der Golfschläger, werden nicht sichergestellt und bleiben verschwunden.
Auch finden sich bezeichnende Eintragungen im polizeilichen Protokoll:
so wird festgehalten, daß Robert Nwanna in Begleitung seiner "Verlobten"
(in Anführungsstrichen) gewesen sei, und ihre gemeinsame Tochter wird
als "augenscheinlich Mulattin" bezeichnet.
Erst nach einer Anzeige der Rechtsanwältin von Robert Nwanna
wird gegen sechs Gruppenmitglieder wegen gemeinschaftlicher gefährlicher
Körperverletzung ermittelt. Alle Verfahren werden eingestellt, weil
die Staatsanwältin Silke Füßinger bei ihnen kein strafbares
Verhalten erkennen kann.
Stattdessen ermittelt sie gegen das Opfer des rassistischen Angriffs.
Im Juni 2008 klagt sie Robert Nwanna an, "mittels eines gefährlichen
Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung eine andere
Person körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt
zu haben". Da sich das Amtsgericht Bad Segeberg jedoch weigert, das Verfahren
zu eröffnen, weil es von einer Notwehrsituation des Angeschuldigten
ausgeht, verzögert sich die Prozeßeröffnung noch um ein
Jahr.
Am 24. Juni 2009 wird Robert Nwanna nach vier Prozeßtagen
zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Richter Wüllenkemper rät dem Angeklagten am Ende der Urteilsbegründung,
doch besser Deutsch zu lernen, damit er sich besser integrieren könne.
Und weiter: Auch wenn es schwer falle, sich "in die Lebenswirklichkeit
eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe zu versetzen", so gebe es in Deutschland
doch eigentlich nur sehr wenige Rassisten, so sein Resumee.
Spiegel 30.6.08;
infoarchiv-norderstedt.org 5.7.08;
JuSe 25.6.09; Gegenwind Nr. 251 – August 2009
27. Mai 05
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In der Ortschaft Krugsdorf werden
zwei Flüchtlinge von vier Männern und zwei Frauen unter anderem
mit Sprüchen wie "Scheiß Ausländer!" beleidigt. Dann zieht
einer der Deutschen einen Schraubenzieher und sticht einem Flüchtling
in den Oberschenkel und dem anderen in die Hüfte.
Nach ambulanter Behandlung können die Verletzten das Krankenhaus
wieder verlassen.
LOBBI
28. Mai 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin – Haus 3/1. Der
27 Jahre alte Algerier Boutouchent A. leidet am Abend unter zunehmend stärker
werdenden Schmerzen im Brustbereich. Als die Mitgefangenen das Wachpersonal
darauf aufmerksam machen, bekommen sie zur Antwort: "Ihr seid doch alle
krank!" – dann essen die Wachmänner weiter. Der zunehmend schlechter
werdende Gesundheitszustand des Algeriers veranlaßt die Mitgefangenen
immer wieder, sich beim Wachpersonal zu melden und Druck zu machen. Zwei
Stunden später –um 22 Uhr – wird der Kranke dann nach unten in den
Sanitätsbereich gebracht. Ärzte sind am Wochenende nicht im Dienst,
und es wird auch keiner wegen dieses Notfalls gerufen. Ein Sanitäter
vermutet, da es an diesem Tag sehr heiß ist, daß Boutouchent
A. eventuell an einem Hitzschlag leidet – er solle viel trinken. Der Gefangene
bekommt eine Tablette und muß dann zurück in den Zellentrakt.
Dem Patienten geht es immer schlechter, er wird dann ein zweites
Mal in den Sanitätsbereich gebracht. Dieses Mal im Rollstuhl, weil
er vor Schmerzen fast nicht mehr laufen kann. Offensichtlich aufgrund eines
Verdachtes versucht der zuständige Sanitäter, ein Elektrokardiogramm
anzufertigen. Weil das EKG-Gerät nicht funktioniert, probiert er es
mit dem Defribrillator, doch auch dies klappt nicht. Der Sanitäter
gibt dem Kranken eine Magnesium Tablette und schickt ihn zurück in
die Zelle. Mitgefangene helfen ihm, sich auf die Pritsche zu legen. Als
sein Gesicht blau anläuft, rufen die Mitgefangenen um Hilfe und trommeln
gegen die Zellentüren. Erst als sie drohen, "Probleme" zu machen,
wenn niemand helfen würde, erklärt sich einer der Bewacher bereit,
einen Krankenwagen zu ordern. Ein Krankenwagen kommt nicht, stattdessen
wird der Kranke mit Handschellen gefesselt und um 0.30 Uhr – vier Stunden
nach der ersten Meldung – mit einem Polizeitransporter ins DRK-Krankenhaus
Köpenick gefahren.
Die Ärzte stellen bei Boutouchent A. einen akuten Herzinfarkt
fest und führen umgehend eine zweistündige Herzkatheter-Behandlung
durch. Er habe großes Glück, daß er überlebte, sagt
ihm später einer der behandelnden Ärzte.
Von den sechs Zeugen dieses Vorfalles wird ein Gefangener abgeschoben,
zwei Gefangene werden entlassen,und einem Mann droht die Abschiebung in
die Türkei, wo er von Folter bedroht ist. Die Abschiebung von Boutouchent
A. ist vorerst ausgesetzt, und nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes
wird ihm ein Platz im Asylerstaufnahmelager in der Motardstrasse in Berlin-Spandau
zugewiesen. Dieses Heim wird von der Senatsverwaltung faktisch als Ausreisezentrum
für Flüchtlinge genutzt. Die BewohnerInnen bekommen hier statt
der üblichen abgesenkten Geldleistungen lediglich Unterkunft und Vollverpflegung
mangelnder Qualität. Unter diesen Lebensumständen ist eine Heilung
des schwer herzkranken Boutouchent A. schlichtweg ausgeschlossen
Boutouchent A., der erst im Februar in die BRD eingereist war
und zwei Wochen später ohne jegliche Papiere festgenommen und inhaftiert
wurde, bekommt aufgrund seiner schweren Erkrankung zunächst eine Duldung.
Die Strafanzeige, die Herr A. gegen den Sanitäter und das
Wachpersonal wegen unterlassener Hilfeleistung stellt, wird von der Staatsanwaltschaft
nach kurzer Zeit eingestellt. Erst auf die Beschwerde des Rechtsanwaltes
hin wird das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen.
Durch die Presse erfahren Herr A. und sein Rechtsanwalt, daß
der Sanitäter wegen Fehlverhaltens einen Strafbefehl über 900
Euro bekommen hat und eine Anklage gegen das Wachpersonal noch nicht erhoben
ist. Auf den Antrag des Rechtsanwaltes auf Akteneinsicht ist auch im Februar
2006 noch nicht eingegangen worden
Am 9. November steht Boutouchent A. selbst wegen illegaler Einreise
und illegalen Aufenthalts über einen Zeitraum von 14 Tagen vor dem
Amtsgericht Moabit. Mit Hinweis auf das, was dem Angeklagten im Abschiebegefängnis
widerfahren ist, urteilt der Richter "ausgesprochen milde" und verhängt
eine "symbolische Strafe", indem er den Algerier verwarnt. Sollte dieser
allerdings wieder straffällig (!) werden, dann müsse er 150 Euro
Geldstrafe zahlen.
Der Prozeß gegen den Polizeisanitäter vor dem Amtsgericht
Tiergarten endet am 21. November 2007 mit der rechtskräftigen Verurteilung
zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Damit ist der Polizeiangestellte, der im Februar 2008 altersbedingt den
Dienst beendet, nicht vorbestraft und behält seine volle Pension.
Das Urteil gründet sich auf der Tatsache, daß der Sanitäter
den Gefangenen mit den typischen Herzinfarkt-Symptomen in die Zelle zurückgeschickt
hatte, weil das EKG-Gerät nicht funktionierte.
Anfang des Jahres 2008 ist es Boutouchentr A. immer noch nicht
erlaubt worden, in eine private Wohnung zu ziehen – er befindet sich weiterhin
in der Motardstraße. Seine Herzleistung ist inzwischen auf 50% reduziert.
Berichte der Mitgefangenen 29.5.05; Pfarrer D. Ziebarth;
Polizei Berlin 31.5.05; BeZ 1.6.05; taz 3.6.05; jW 8.6.05;
FRat Berlin 12.10.05; BeZ 5.11.05; BeZ 10.11.05;
Welt 23.11.07; FRat Berlin 28.11.07; Freitag 15.2.08,
Rüdiger Jung – Rechtsanwalt
Mai 05
Bundesland Thüringen. Ein ca. 30 Jahre altes Ehepaar aus Ghana
bringt seinen 3-monatigen Säugling ins Krankenhaus, weil das kleine
Mädchen seit Tagen nichts mehr zu sich nehmen will und krank ist.
Auf die Frage, was dem Kind zu Trinken gegeben wurde, geht der Vater ins
Heim zurück und bringt eine leere Packung Milch, die dem Kind gegeben
wurde. Die Ärztin stellt fest, daß das Verfallsdatum der Milch
vor acht Monaten abgelaufen ist. Die Familie lebt mit Heimverpflegung in
der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenberg in Thüringen.
The VOICE Jena
2. Juni 05
Mohammad A., ein ca. 20 Jahre alter Flüchtling und abgelehnter
Asylbewerber aus Afghanistan, wird auf der Straße unweit der Hamburger
S-Bahnstation Rübenkamp blutüberströmt und bewußtlos
aufgefunden. Neben ihm liegt ein Messer.
In seiner Tasche befindet sich die Vorladung der Ausländerbehörde,
sich heute zwecks Abschiebung am folgenden Tag mit maximal 24 kg Gepäck
in der Behörde Amsinckstraße einzufinden.
Nach notärztlicher Versorgung kommt er in das Krankenhaus
Rissen und wird später von dort aus in die Psychiatrie ins Klinikum
Nord verlegt.
FRat HH; Café Exil 3.6.05; taz 4.6.05
2. Juni 05
Hamburg. Der 22-jährige Feridun Z., Flüchtling aus Afghanistan
und abgelehnter Asylbewerber, wird in der Hamburger Ausländerbehörde
wegen angeblicher Fluchtgefahr festgenommen. Seine Mutter, die ihn begleitet,
bricht im Schock zusammen und kommt zur stationären Behandlung ins
Krankenhaus.
Feridun Z. lebt seit zwei Jahren mit seiner Mutter und seinem
Bruder in Hamburg. Auch der Bruder hat bereits eine Abschiebeankündigung
erhalten. Am Nachmittag wird er nach Frankfurt am Main gebracht – um 23.59
Uhr des nächsten Tages startet die Maschine über Islamabad nach
Kabul. Feridun Z. kommt in ein Land zurück, mit dem er ausschließlich
Mord und Elend verbindet. Angehörige hat er hier nicht – sein Vater
wurde vor zwei Jahren im afghanischen Herat ermordet.
FRat HH;
Café Exil 3.6.05;
taz 4.6.05
8. Juni 05
Sachsen-Anhalt. Aus dem Zimmer eines türkischen Bewohners des
Flüchtlingsheimes in Weferlingen dringt starker Brandgeruch. Als die
von innen verschlossene Tür von der Feuerwehr aufgebrochen ist, kann
der 33-Jährige ohnmächtig geborgen werden. Er kommt mit einer
Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus.
Es stellt sich heraus, daß der Mann mit einer in einer
Zimmerecke ausgegossenen brennbaren Flüssigkeit den Brand wahrscheinlich
selber gelegt hat. Die Brandlegung wird als Verzweiflungstat eingeschätzt.
Im Januar 2006 befindet sich der Mann in einer psychiatrischen Klinik.
ddp 9.6.05;
Polizei Haldensleben
8. Juni 05
Ossenfeld bei Göttingen in Niedersachsen. In der Göttinger
Straße fahren Polizeiautos vor, und zwölf Beamte verschaffen
sich ohne Hausdurchsuchungsbefehl Zugang zu den Wohnräumen der libanesischen
Familie Saado. Unter dem Vorwand, nach einer gestohlenen Kamera in seinem
Auto suchen zu wollen, nötigen die Beamten einen Sohn der Familie,
zu seinem Auto zu gehen, und durchsuchen dann die Wohnung gezielt nach
dem Vater. Der 43 Jahre alte Ahmed Saado, Vater von sieben Kindern, ist
suizidgefährdet und schwer herzkrank. Er verschanzt sich im Schlafzimmer,
hält sich ein Messer an den Hals und droht, sich zu töten, wenn
die Polizei das Haus nicht verlassen würde.
Dem massiven Drängen der Söhne geben die Beamten schießlich
nach, verlassen das Haus und belagern es nun von außen. Ein Sondereinsatzkommando
trifft ein und droht, das Haus zu stürmen. Aber es kommen auch ca.
70 UnterstützerInnen, die einen Abbruch der Festnahme von Ahmed Saado
und Bleiberecht für die Familie fordern. Inzwischen ist das ganze
Dorf für den Verkehr gesperrt. Nach der angeblich gestohlenen Kamera
wird nie gesucht. Daß sie der eigentliche Grund für den Polizeieinsatz
sein soll, dagegen spricht alleine der Personaleinsatz an Beamten.
Als ein dreijähriger Enkel Saados durch die Absperrung zu
dem Gebäude läuft, seine Mutter ihm folgt und die beiden dann
von der Polizei festgehalten werden, gehen zwei Söhne von Ahmed Saado
dazwischen. Bei der sich entwickelnden körperlichen Auseinandersetzung
werden sowohl Polizisten als auch Familienangehörige verletzt.
Nach stundenlangem Nervenkrieg legt Ahmed Saado das Messer aus
der Hand und begibt sich in die Hände der Polizei.
Ohne seine gesundheitliche Situation zu berücksichtigen,
wird beim Haftprüfungstermin Abschiebehaft angeordnet. Danach bricht
Ahmed Saado auf der Polizeiwache Groner Landstraße zusammen, so daß
er ins Universitätsklinikum gebracht werden muß. Hier wird eine
Selbst- und Fremdgefährdung (PsychKG) festgestellt. Wegen Platzmangel
im Klinikum kommt Saado dann in das Landeskrankenhaus, wo am nächsten
Tag weitere Untersuchungen stattfinden sollen. Diese werden nicht abgewartet,
und die Polizei holt den Kranken ab und bringt ihn in das Abschiebehaftgefängnis
nach Hannover-Langenhagen.
Am 15. Juni, morgens um 6.30 Uhr, erscheint abermals ein Großaufgebot
der Polizei vor dem Haus in Ossenfeld, bricht die Haustür auf und
nimmt – ohne weitere Erklärungen – fünf Söhne fest. Sie
werden gefesselt und geschlagen. Einrichtungsgegenstände werden zerstört.
Zeitgleich wird ein weiterer Sohn in seiner Wohnung in Göttingen festgenommen.
Frau Saado erleidet einen Zusammenbruch und muß mit dem
Rettungswagen in das Klinikum Göttingen gebracht werden. Ein Sohn
zieht sich eine Beinverletzung zu, als er aus dem Fenster des ersten Obergeschosses
springt, um einer vermuteten Abschiebung zu entgehen.
Der zuständige JVA-Arzt in Hannover-Langenhagen stellt bei
Ahmed Saado eine Suizidgefährung fest und rät von einer Abschiebung
ab. Die Ausländerbehörde reagiert auf die Diagnosen mit der Ankündigung,
für die Abschiebung mit ärztlicher und "Sicherheits"-Begleitung
zu sorgen. Der Suizidgefährdung will die Behörde mit der Einweisung
in eine geschlossene psychiatrische Anstalt in der Türkei (!) begegnen.
Am 29. Juni beginnt Ahmed Saado mit einem Hungerstreik, um gegen
seine drohende Abschiebung zu protestieren. Auch öffentliche Proteste
und Demonstrationen – von einem breiten UnterstützerInnenspektrum
getragen – helfen ihm nicht.
Seine Abschiebung nach Istanbul erfolgt am 24. August in einer
Maschine mit ca. 120 weiteren Flüchtlingen vom Flughafen Düsseldorf.
In Deutschland zurück bleiben seine Frau, seine sieben Kinder und
Enkelkinder. Weil weder sie noch der Anwalt von den Behörden über
die Abschiebung informiert worden waren, konnten sie sich nicht von Ahmed
Saado verabschieden.
Ahmed Saado, der in der Türkei geboren wurde und als Kleinkind
und Vollwaise im Libanon adoptiert worden war, war 1985 mit seinen Adoptiveltern
vor den Kriegshandlungen im Libanon in die BRD geflüchtet. Er hat
dann 20 (!) Jahre lang in der BRD gelebt und spricht nur Arabisch und Deutsch.
(siehe auch: Sommer 04).
In der Türkei wird er zum Militär eingezogen. Um die
Altersgrenze einzuhalten, machen ihn die Behörden kurzerhand um sieben
Jahre jünger.
Im Februar 2006 verurteilt die Jugendstrafkammer des Amtsgerichtes
Hannoversch Münden die beiden Söhne von Ahmed Saado wegen Körperverletzung
und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der 19-jährige Kodor Saado
bekommt drei Wochen Jugendarrest und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit,
sein ein Jahr jüngerer Bruder Mahmoud eine Woche Arrest und 50 Sozialstunden.
AK Asyl Göttingen;
Polizei Göttingen 8.6.05; GT 27.6.05;
FRat NieSa 4.7.05; taz 9.2.06
9. Juni 05
Zwei Asylbewerber aus Jugoslawien und der Türkei befinden sich
in Dortmund-Wickede auf dem Heimweg zu ihrer Unterkunft, als sie in von
zwei kahlgeschorenen Deutschen zunächst verbal attackiert werden.
Als sich die Flüchtlinge zu wehren beginnen, hantiert plötzlich
einer der Deutschen mit einem Baseballschläger. Als sein Begleiter
ein Messer zieht, flüchten die Angegriffenen – die Deutschen hinterher.
Der 22-jährige Jugoslawe und sein türkischer Begleiter
laufen zu ihrer Unterkunft in der Gudrunstraße in Unna. Hier
kommen zu ihrer Unterstützung einige BewohnerInnen heraus und
versuchen, mit Knüppeln, einem Besenstiel und einer Lampe die Angreifer
abzuwehren. Dabei wird sowohl ein Bewohner, aber auch einer der Angreifer
leicht verletzt.
Polizei Dortmund 9.6.05;
Polizei Dortmund 10.6.05;
BKZ 10.6.05; OffP 10.6.05; Standard 13.6.05
11. Juni 05
Bundesland Bayern. Die 39 Jahre alte Eljheme Avdija, die aufgrund ihrer
Verfolgungsgeschichte schwer traumatisiert ist, bekommt nach einem Besuch
ihres in Abschiebehaft sitzenden Mannes einen schweren Anfall, starke Erregungszustände
und Wahnvorstellungen. Sie greift ihre Tochter tätlich an und will
sich anschließend aus dem Fenster stürzen, "um zu ihrem Mann
zu gehen". Nur mit Mühe können andere Flüchtlinge der Unterkunft
die Frau festhalten. Mit dem Krankenwagen wird sie ins Bezirkskrankenhaus
Erlangen eingeliefert und kommt dort in die geschlossene Station der Psychiatrie.
Zwei Tage zuvor waren ihr Mann Aziz und dessen 19-jähriger
Bruder vor ihren Augen und in Gegenwart der vier minderjährigen Kinder
in Handschellen abgeführt und in die JVA Nürnberg gebracht worden.
Nach der Einlieferung der Mutter ins Krankenhaus bleiben die
Kinder Lumruije (9 Jahre), Florim (11 Jahre), Idriz (14 Jahre) und Zehnepe
(16 Jahre) in Zirndorf zunächst sich selbst überlassen, bis das
Jugendamt nach zwei Tagen eine Einweisung in die Clearingstelle in Nürnberg
veranlaßt.
Der psychische Gesundheitszustand von Frau Avdija ist auch nach
Wochen stationärer Behandlung instabil. Am 27. Juni erfolgt ihre Entlassung
aus dem Krankenhaus, und schon auf der Rückfahrt nach Zirndorf fällt
sie in eine kurze Bewußtlosigkeit. Als Frau Avdija erfährt,
daß die Abschiebung der Familie für den 1. Juli vorgesehen ist,
bricht sie erneut zusammen, unternimmt einen zweiten Selbsttötungsversuch
und kommt erneut in die Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Erlangen.
Die behandelnde Ärztin schreibt in einer Stellungnahme zur drohenden
Abschiebung: "Eine ärztliche Begleitung während des Transportes
ist unabdingbar. Bei Auftreten eines Erregungszustandes ist das Eingreifen
von mehreren Hilfspersonen zum Festhalten notwendig, sowie eine ärztliche
Intervention (Gabe einer massiv sedierenden
Medikation). Es ist auch dringend dafür Sorge zu tragen, daß
die Patientin in Slowenien in eine ärztliche Weiterbehandlung übergeben
wird."
Am 1. Juli morgens um ca. 4.00 Uhr wird Frau Avdija von der Polizei
aus dem Krankenhaus herausgeholt und Richtung München gefahren. An
der Autobahnraststätte Allersdorf darf sie in den Wagen umsteigen,
in dem sich ihre Kinder und ihr Mann befinden.
Als Frau Avdija auf dem Flughafen München erneut einen kollapsartigen
Zusammenbruch erleidet, weigert sich der Pilot der Adria Airways, die Familie
auf seinem Linienflug mitzunehmen, weil er das Sicherheitsrisiko nicht
auf sich und die Verantwortung nicht übernehmen will.
Die Behörden chartern daraufhin ein Flugzeug in Ingolstadt,
so daß Familie Avdija noch am selben Abend nach Slowenien ausgeflogen
wird. Ein von den Behörden abgestellter Arzt begleitet sie nach Ljubljana
und übergibt sie den dortigen Behörden.
Da Frau Avdija sich geweigert hatte, die Chartermaschine zu besteigen,
mußte "unmittelbarer Zwang" angewendet werden. Dabei wurde ihr ein
Arm von einem Polizisten so schwer verletzt, daß er nach ihrer Ankunft
in Slowenien geschient und in Gips gelegt werden muß.
Nach zunehmenden Übergriffen von albanischen Nationalisten
war die Ashkali-Familie erst im Februar dieses Jahres aus dem Kosovo nach
Slowenien geflohen und hatte dort Asyl beantragt. In dem Flüchtlingslager,
in dem sie zusammen mit albanischen Asylsuchenden untergebracht waren,
verschärfte sich die Stimmung gegen die Familie erneut, so daß
sie – wiederum aus Angst vor Diskriminierung und Unterdrückung – weitergeflohen
waren. Auf ihrem Weg nach Norwegen waren sie dann in der BRD aufgrund ungültiger
Papiere festgenommen worden.
Nach ihrer Abschiebung aus Ingolstadt kommt die ganze Familie
für fünf Tage in die Strafanstalt in Postojna, einem ehemaligen
Militärgelände in dem Dorf Veliki Otok, bis sie in einem Heim
bei Ljubljana unterkommen. Hier leben sie – zusammen mit einer anderen
fünfköpfigen Familie – in einem Zimmer. Frau Avdija muß
wegen ihres verletzten Armes weiter im Krankenhaus behandelt werden. Ihr
im Februar 2006 gestellter Antrag auf Asyl ist inzwischen abgelehnt worden.
Im Mai 2007 ist es der Familie gelungen, eine kleine Dachgeschoß-Wohnung
zu mieten. Da Herr Avdija allerdings keine Arbeitserlaubnis bekommt und
sämtliche Zahlungen von Seiten des Staates eingestellt sind, lebt
die Familie von Essenpaketen der Caritas und ist mehrere Monate mit der
Miete im Rückstand. Wenn sie die Wohnung wieder verlieren, dann besteht
auch die Gefahr, daß sie keinen Platz mehr im Asylzentrum bekommen.
FRat Bayern;
JWB 26.6.05; FüN 27.6.05; NN 30.6.05;
jW 2.7.05; MM 2.7.05; FrT 2.7.05;
NN 5.7.05; JWB 6.7.05; FüN 6.7.05;
Asylgruppe St. Rochus Zirndorf 12.7.05;
FüN 13.7.05;
Hinterland Mai 2007
14. Juni 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 40 Jahre
alter Gefangener aus Serbien-Montenegro versucht, sich gegen 18 Uhr durch
Erhängen das Leben zu nehmen. Aus einem Laken hatte er eine Schlinge
geknüpft und an einem Balken der Toilettentür befestigt. Mitgefangene
finden den Aufgehängten, alarmieren das Wachpersonal, das mit einem
Messer die Schlinge öffnet, so daß er rechtzeitig gerettet werden
kann.
Der gerufene Notarzt entscheidet, daß eine Verlegung in
ein Krankenhaus aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist, so daß
der Mann in den Isolationstrakt verlegt wird, wo er dem sozialpsychiatrischen
Dienst vorgestellt wird.
Polizei Berlin 16.6.05;
BeZ 17.6.05;
JWB 26.6.05; taz 5.7.05
16. Juni 05
Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen einer Polizeiaktion
gegen Drogenhändler im Bereich Kölner Straße und Leopoldstraße
soll ein 18-jähriger Asylbewerber aus Nigeria festgenommen werden.
Dieser wehrt sich heftig und verschluckt einige mit Drogen gefüllte
Plastikpäckchen. Dann kollabiert er.
Noch vor Ort gelingt es einem Notarzt, den Mann zu reanimieren,
so daß er ins Krankenhaus gebracht werden kann. Im Magen des 18-Jährigen
werden etwa 20 Päckchen Rauschmittel ("Bubbles") gefunden, von denen
einige geplatzt sind. Die durch die Überdosis entstandenen Hirnschäden
sind so groß, daß der junge Mann dauerhaft pflegebedürftig
bleiben wird und in einem Pflegeheim versorgt werden muß.
AaZ 10.6.05;
StA Düsseldorf
16. Juni 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Um 11.15 Uhr
versucht sich ein Mann aus Serbien-Montenegro mit einem Bettlaken an einem
Holm der Toilettentür zu erhängen. Wachmänner können
den Mann rechtzeitig aus der Schlinge befreien. Nach medizinischer Erstversorgung
durch eine Ärztin kommt er in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses.
Noch am selben Tag erfolgt die Rückverlegung ins Gefängnis, wo
er "zur Beobachtung" vorerst in den Isolationstrakt kommt.
Polizei Berlin 16.6.05
16. Juni 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der kurdische
Gefangene S. U., der seit 50 Tagen im Hungerstreik aus Protest gegen seine
drohende Abschiebung ist, wird aufgrund einer plötzlichen Verschlechterung
seines Gesundheitszustandes in das Haftkrankenhaus der JVA Moabit verlegt.
Nach 14 Tagen weiteren Hungerstreiks, während der der Gefangene gegebenenfalls
Infusionen zuließ, erfolgt seine Rückverlegung nach Köpenick.
Zwei Tage später bricht er dann allerdings den Hungerstreik ab. Damit
ist Herr U. derjenige, der den am 18. April begonnenen kollektiven Hungerstreik
am längsten durchgehalten hat. An diesem Hungerstreik hatten sich
bis zu 14 arabische und kurdische Gefangene beteiligt. (siehe auch: 26.
April 05)
Anfang Juli erfolgt seine Abschiebung in die Türkei, wo
er schon am Flughafen festgenommen wird. Nur durch gute Beziehungen seiner
Familie zu verantwortlichen Leuten kam er nach fünf Tagen frei. Die
Verhöre, denen er unterzogen wurde, drehten sich vor allem um Unterstützung
der PKK. Herr U. erzählt später, daß die Menschen, die
ihn verhörten, offensichtlich sehr gut über ihn informiert waren.
Pfarrer D. Ziebarth;
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;
taz 17.6.05
22. Juni 05
Wesel in Nordrhein-Westfalen. Die 31 Jahre alte Kurdin Sabahat Erkil
hat gerade eine von der Stadt angeordnete Untersuchung auf Reisefähigkeit
beim Kreisgesundheitsamt hinter sich, als sie im Fernsehen einen Bericht
über türkische Soldaten sieht, die in der Nähe ihres Heimatortes
in eine Menschenmenge schießen. Sabahat Erkil versucht, sich mit
15 bis 20 Tabletten unterschiedlichster Art das Leben zu nehmen. Allein
durch die schnelle Reaktion ihrer Angehörigen kommt sie frühzeitig
ins Krankenhaus, wird dort notärztlich behandelt und anschließend
intensiv-medizinisch überwacht. Am nächsten Tag erfolgt ihre
Überweisung in die psychiatrische Abteilung des St.-Vinzenz-Hospitals
in Dinslaken. Frau Erkil hat bereits in der Vergangenheit mehrere Selbsttötungsversuche
unternommen.
Aufgrund der jahrelangen Verfolgungs- und Kriegserlebnisse in
Nusaybin in Türkisch-Kurdistan leidet Frau Erkil unter einer Posttraumatischen
Belastungsstörung. Mitte der 90er Jahre war sie mit ihrem Mann Mehmet
Emin und zwei ihrer Kinder in die BRD geflohen. Seit Oktober 2004 droht
der inzwischen sechsköpfigen Familie, die Kinder sind zwischen sechs
und dreizehn Jahre alt, die Abschiebung.
Bemerkenswert ist der amtsärztliche Bericht über den
Gesundheitszustand und die Reisefähigkeit von Frau Erkil. Die Amtsärztin
zweifelt nicht an den zuvor gestellten Diagnosen, die eine Posttraumatische
Belastungsstörung, eine Somatisierungsstörung und eine depressive
Symptomatik beschreiben. Sie schreibt zudem, daß im Falle einer Rückführung
mit einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen
ist, die mit ernst zu nehmenden Suizidalhandlungen ("mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit") einhergehen. Aus diesem Grund äußert
sie sich bezüglich einer Abschiebung wie folgt: "... bei der Betroffenen
besteht insofern Flugtauglichkeit, daß ein mehrstündiger Flug
unbeschadet überstanden werden kann. Das Abschiebeverfahren muß
ab Ankündigung in Begleitung stattfinden, welche beruhigend auf Frau
E. einwirken und einen Suizidversuch verhindern kann."
Dem Ehemann Mehmet Emin Erkil, der in Wesel als Vorsitzender
des lokalen "Kurdischen Kulturvereins Wesel e.V." politisch aktiv ist,
droht bei einer Abschiebung abermals Verfolgung, Gefangenschaft und Folter.
Die Entscheidung der Härtefallkommission zur Familie Erkil
steht im Januar 2006 noch aus.
Initiativkreis "Bleiberecht für Familie Erkil";
Initiativ e.V. 1.12.04;
jW 20.12.04;
jW 15.1.05; jW 28.6.05;
Sezgin Isimer – Rechtsanwalt
24. Juni 05
Bundsland Baden-Württemberg. Am Abend wird Sittara Tabassum mit
ihren minderjährigen Kindern nach 14-jährigem Deutschland-Aufenthalt
nach Pakistan abgeschoben. Damit ist die Familie getrennt, denn der Ehemann,
der von der Polizei zum Zeitpunkt der Abholung nicht angetroffen wurde,
bleibt vorerst in Deutschland.
Die Kinder, die alle in Deutschland geboren wurden, sprechen
vor allem Deutsch. Aufgrund ihrer fehlenden Sprachkenntnisse (Urdu) wird
ihnen in Pakistan die Aufnahme in Schulen verweigert.
Xclusiv nr.2
26. Juni 05
Meschede in Nordrhein-Westfalen. Morgens um 2.20 Uhr klopft es an der
Tür eines Containers der Flüchtlingsunterkunft in der Rosenstraße.
Als die Tür geöffnet wird, dringen fünf Männer ein
und schlagen auf einen 16 Jahre alten und einen 17 Jahre alten Bewohner
aus Guinea ein. Die Angreifer sind bewaffnet mit Schlagstöcken, Baseballschlägern
und zwei ziehen Messer aus der Tasche. Ein 31-jähriger Iraker, der
bei den beiden Jugendlichen zu Besuch ist, flieht aus dem Fenster und verletzt
sich dabei leicht. Auch die Angreifer verschwinden nach der Attacke – ihre
Opfer bleiben verletzt zurück.
Wie einfach aus Opfern Täter werden, belegt eine Äußerung
des Polizei-Pressesprechers Udo Heppe. "Vielleicht ergibt sich ein Anhaltspunkt,
vielleicht gibt es jemand, den die beiden besonders verärgert haben",
und schließt damit ein rassistisches Tatmotiv aus.
WP 28.6.05;
Polizei Hochsauerlandkreis – Meschede
27. Juni 05
Neuss in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein sonniger Tag, als auf dem
Marktplatz zwischen Café Oebel und dem Eiscafé Roma ein iranischer
Asylbewerber Benzin aus drei 1,5-Liter-Cola-Flaschen über sich selbst
– aber auch über seine 33-jährige Frau und seinen achtjährigen
Sohn gießt. PassantInnen wer
den aufmerksam, und einem Mann gelingt es, ihm ein Feuerzeug aus der
Hand zu nehmen.
Der 34 Jahre alte Iraner hatte am Vormittag in der Ausländerbehörde
erfahren, daß sein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis abgelehnt sei.
Nach seiner Verzweiflungstat kommt er ins Neusser St.-Alexius-Krankenhaus
für Psychiatrie und Psy-chotherapie. Seine Frau und sein Sohn werden
nach einigen Stunden psychologischer Beobachtung aus einem Krankenhaus
wieder entlassen.
Die Kriminalpolizei ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdeliktes.
taz 28.6.05; NGZ 28.6.05; Aachener Ztg 28.6.05;
WZ 28.6.05; Polizei Neuss 18.7.05
28. Juni 05
Hildesheim in Niedersachsen. Nach 17 Jahren Deutschland-Aufenthalt
wird die libanesische Familie Ismaillat aus Schellerten durch die Abschiebung
von Seyri Ismaillat mit ihren drei Kindern Isidin (9), Ali (14) und Liebhaniehe
(21) auseinander gerissen. Ohne Terminankündigung werden sie nachts
um 2.00 Uhr zur Abschiebung aus der Wohnung geholt. Dies geschieht aufgrund
der Festlegung der Ausländerbehörde, daß sie als Angehörige
der im Libanon lebenden Ethnie der Mahalmi türkische Staatsangehörige
mit Namen Ökmen sind.
Sie werden zum Flughafen Düsseldorf gebracht und mit einem
Charterflug im Rahmen einer bundesweiten Massenabschiebung von kurdischen
Flüchtlingen um 8.45 Uhr in die Türkei ausgeflogen.
Zurück bleibt Kidir Ismaillat, der aufgrund seiner multiplen
Erkrankungen nicht ohne die Hilfe seiner Frau leben kann, und zurück
bleibt ihre 17-jährige Tochter Warde, die wegen akuter Suizidalität
in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingewiesen wurde. Die Tochter
hat bereits einmal versucht, sich das Leben zu nehmen.
(siehe auch: 17. April 05)
Vater und Tochter erhalten nach einigen Tagen Besuch von Angestellten
der Ausländerbehörde, die ihnen ihre ausweglose Situation deutlich
machen und damit Unterschriften zur ihrer "freiwilligen Ausreise" erwirken.
Die beiden werden dann am 11. Juli ebenfalls in die Türkei ausgeflogen.
Im September 2004 war noch zum Schutz der Familie Ismaillat eine
Petition mit 670 Unterschriften an den Niedersächsischen Landtag eingereicht
worden.
FRat NieSa 28.6.05;
jW 15.7.05; FRat NRW 15.7.05;
FRat NieSa Heft 113 März 2006
28. Juni 05
Bestwig im nordrhein-westfälischen Hochsauerlandkreis. Als Mitarbeiter
der Ausländerbehörde und der Polizei die kurdischen Eheleute
E. und ihre drei Kinder im Flüchtlingsheim Bestwig nachts zur Abschiebung
abholen wollen, finden sie nur den 31 Jahre alten Herrn E. vor. Dieser
flieht in Panik und Verzweiflung auf den Balkon und klettert über
die Brüstung. Als eine Polizistin nach ihm greifen will, läßt
er sich fallen, stürzt vier Meter herunter und bleibt bewußtlos
und schwer verletzt liegen. Er kommt ins Walpurga-Krankenhaus Meschede,
das er erst nach drei Wochen verlassen kann.
Aufgrund ihrer politischen Arbeit in der Türkei sind die
Eheleute dort verfolgt und gefoltert worden. Noch vor ihrer Flucht in die
BRD vor zwölf Jahren unternahm Frau E. einen Selbsttötungsversuch.
In der BRD muß sie sich wegen des schweren Folter- und
Verfolgungstraumas immer wieder in ambulante und stationäre Behandlung
begeben.
Die drei Kinder des Ehepaares im Alter von einem, drei und fünf
Jahren sind alle in Deutschland geboren, und Herr E. hat jetzt seit fünf
Jahren eine feste Arbeit.
Ein Antrag bei der Härtefallkommission wird negativ entschieden.
Am 1. August 2006 beschließt das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, daß Frau E. aufgrund ihrer Erkrankung nicht abgeschoben
werden darf. Da die Familie nicht sozialhilfeabhängig ist, ist damit
auch der Aufenthalt von Herrn E. gesichert. Damit endet der jahrelange
und krankmachende Nervenkrieg für die Familie um ein Bleiberecht in
der BRD.
WR 29.6.05; taz 6.7.05; WP 6.7.05; WR 6.7.05;
taz 9.7.05; taz 11.7.05; FRat NRW 15.7.05;
taz 19.9.05; FRat NRW;
Radio Sauerland 1.8.06; WDR-nachrichten Siegen 2.8.06;
WR Arnsberg 2.8.06; taz 3.8.06;
kirchenkreis-arnsberg.de
28. Juni 05
Lotte im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Die kurdische Familie
T. soll abgeschoben werden. Herr T., der sich massiv zur Wehr setzt, wird
von vier SEK-Beamten überwältigt und – zusammen mit den drei
Kindern – hinausgeführt. Frau T. erleidet einen Nervenzusammenbruch.
Die anwesende Ärztin gibt ihr eine Valium-Injektion, entscheidet,
daß sie jetzt nicht reisefähig ist, und veranlaßt die
Einweisung in die Psychiatrie in Lengerich. Die dort behandelnde Kollegin
stellt schon eine halbe Stunde später eine Abschiebung im Liegen in
Aussicht. Da im gebuchten Flugzeug jedoch keine entsprechenden Plätze
zur Verfügung stehen, wird von der Möglichkeit der "Liegendabschiebung"
Abstand genommen.
Um 5.00 Uhr morgens kommen Herr T. und die Kinder in getrennten
Bussen am Flughafen Düsseldorf an. Herr T. ist barfuß und trägt
nur ein Unterhemd und eine Hose. Er ist so stark gefesselt, daß er
beim Abnehmen der Handschellen vor Schmerzen schreit. Die Handfesseln hinterlassen
tiefe Einschnitte an den Gelenken. Seine Augenbraue ist verletzt. Ihm wird
erlaubt, sich aus den am Morgen in seiner Wohnung von den Angehörigen
der Ausländerbehörde gepackten Taschen einige Kleidungsstücke
herauszunehmen und anzuziehen.
Als er um 8.00 Uhr erfährt, daß seine Frau nicht mitfliegen
wird, beginnt er, sich zu wehren, und schreit, daß er nicht ohne
sie und die Kinder nicht ohne ihre Mutter gehen werden. Er wird erneut
von Beamten überwältigt und gefesselt und dann ins Flugzeug gebracht.
Im Rahmen einer bundesweiten Massenabschiebung wird er mit den
Kindern in die Türkei ausgeflogen.
Frau T. hatte im Vorfeld der Abschiebung eine Selbsttötungsabsicht
geäußert, und ihr Mann hatte gedroht, den Kindern "etwas anzutun".
Aus diesem Grunde habe der Landkreis ein Sondereinsatzkommando (!) der
Polizei eingeschaltet, das sehr "umsichtig und professionell" vorgegangen
sei, so der Ordnungsdezernent des Kreises Steinfurt, Dr. Martin Sommer.
Frau T. hatte sich erst sehr spät in Deutschland in psychotherapeutische
Behandlung begeben. Hier berichtete sie detailliert über massive Gewaltübergriffe,
die sie durch türkische Polzeikräfte erleiden mußte. Das
Zentrum für Folteropfer "Exilio" sprach sich in einem 25-Seiten-Gutachten
für eine Aussetzung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit aus.
Der Rechtsanwalt der Familie wurde morgens um 8.00 Uhr von der
Abschiebung informiert. Als er um 8.30 Uhr seinen Antrag auf Rechtsschutz
gestellt hat, ist es bereits zu spät; Herr T. sitzt mit den Kindern
bereits im Flugzeug.
Am 6. Juli wird Frau T. aus dem Landeskrankenhaus entlassen,
und am 15. Juli erfolgt ihre "freiwillige" Ausreise in Begleitung einer
Verwandten. Die Kosten der "Ausreise" hat die Ausländerbehörde
übernommen. Für den Weiterflug von Istanbul nach Adana hat Frau
T. ein Handgeld in Höhe von 50 Euro bekommen. Darüber hinaus
bekommt Frau T. einen Drei-Monats-Vorrat des vom Krankenhaus empfohlenen
Medikamentes zur Behandlung der psychischen Erkrankung.
WN 29.6.05; MüZ 1.7.05; FRat NRW 15.7.05;
taz NRW 25.8.05;
Abschiebebeobachtung am Düsseldorfer Flughafen 31.8.05
28. Juni 05
Unna in Nordrhein-Westfalen. Morgens zwischen 2.00 und 4.00 Uhr klopft
es bei der kurdischen Familie S. an der Wohnungstür. Da die Familie
eine Woche zuvor einen Überfall von Neonazis erleben mußte,
bei dem Herr S. verletzt wurde, öffnet Frau S. die Tür aus Angst
jetzt nicht.
Es wird jetzt lauter gegen die Tür gehämmert, und schließlich
dringen sechs bis sieben Polizeibeamte über den Balkon in die Wohnung
ein. Sie legen Herrn S. umgehend in Handschellen und reißen die zehn
Kinder im Alter von zwei bis 21 Jahren aus den Betten. Ohne Schuhe, ohne
Wäsche werden sie alle zur Abschiebung abtransportiert. Nicht einmal
Windeln darf Frau S. für ihr Kleinkind mitnehmen.
Über den Flughafen Düsseldorf wird die Familie im Rahmen
einer bundesweiten Massenabschiebung in die Türkei geflogen. Auf dem
Flughafen Istanbul erfolgt die umgehende Verhaftung des ältesten Sohnes,
weil er seinen Militärdienst in der türkischen Armee ableisten
muß.
Vor ihrer Flucht in die BRD waren die Eheleute S. in der Türkei
auf schlimmste Weise gefoltert worden. Vor allem der heute 42 Jahre alte
Herr S. wurde dabei schwer verletzt und hat unter den psychischen Folgen
der Mißhandlungen sehr zu leiden. Seine seelische Gesundheit verschlechterte
sich dramatisch, als er erfuhr, daß sein Bruder am 16. Januar in
Cizre erschossen wurde, weil dieser sich geweigert hatte, für türkische
Behörden zu arbeiten.
FRat NRW 15.7.05
28. Juni 05
Psychiatrische Klinik in Rickling in Schleswig-Holstein. Nachts erscheinen
Polizisten, Beamte des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten
aus Neumünster und eine Begleitärztin, um den 32 Jahre alten
Kurden Murat Savas zur Abschiebung abzuholen. Durch den heftigen Protest
der diensthabenden Stationsärztin kann die Abschiebung leicht verzögert,
aber nicht verhindert werden.
Um 8.40 Uhr sitzt Murat Savas zusammen mit weiteren 70 kurdischen
Flüchtlingen in einer Chartermaschine, die in die Türkei fliegt.
Murat Savas leidet aufgrund von schwerer Folter in der Türkei
unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Er befand sich jetzt
vier Wochen in der Klinik. Klinikleitung und ÄrztInnen hatten sich
aus gesundheitlichen Gründen mehrmals entschieden gegen eine Abschiebung
ausgesprochen. Obwohl sie sich einer "rechtmäßigen" Abschiebung
nicht entgegenstellen können, waren sie doch davon ausgegangen, daß
ihr medizinisches Votum einen Aufschub der Abschiebung herbeiführen
könnte: "Wir haben klar gemacht, daß der Mann in stationärer
Behandlung bleiben sollte; wir wollten uns nicht an Maßnahmen der
Abschiebung beteiligen."
Zurück bleiben seine Frau Nurten Savas und seine beiden
Kinder Nurullah und Rojhat, die hier in der BRD geboren wurden. Ihre Duldung
wird nicht mehr verlängert, so daß sie sich fortan auch nicht
mehr nach Hause trauen.
Murat Savas war vor 15 Jahren nach Deutschland geflohen, hatte
mehrere Jahre lang eine Vollzeitstelle, die er dann allerdings verlor,
als sein Asylantrag abgelehnt worden war. Als er am 20. Juni in Abschiebehaft
genommen werden sollte, beurteilten der Haftrichter und ein herbeigezogener
Amtsarzt den offensichtlich schwerkranken Mann als haftunfähig. Danach
hatte sich Murat Savas ins Ricklinger Krankenhaus begeben.
FRat SH 15.6.05; FRat SH 1.7.05 LN 5.7.05; SeZ 6.7.05;
NoZ (HA) 8.7.05; taz 11.7.05
28. Juni 05
Herne in Nordrhein-Westfalen. Nachts gegen 3.00 Uhr klopfen Beamte
an die Tür des kurdischen Ehepaares, um es abzuschieben. Nachbarn,
die dem Ehepaar helfen wollen, werden weggedrängt. Als Frau B. die
Situation begreift, beginnt sie laut und ununterbrochen zu schreien. Daraufhin
wird ihr von einem Arzt ein Beruhigungsmittel in den Oberschenkel injiziert.
Die Beamten überwältigen ihren Mann und stoßen ihn zu Boden.
Dabei erleidet er Verletzungen im Gesicht und an der Schulter. Dann legen
ihn die Beamten in Fuß- und Handschellen.
Im Transportbus – im Wartebereich des Flughafen Düsseldorf
– wird Frau B. gezwungen, eine Beruhigungstablette zu schlucken – und auch
ihr Mann schaut durch seine am Flughafen anwesende Rechtsanwältin
schlichtweg "hindurch".
Frau B. ist psychisch krank. Obwohl die vorgelegten Gutachten
ausdrücklich auf eine Verschlechterung des psychischen Zustandes und
auf eine Erhöhung des Risikos autoaggressiver Handlungen mit tödlichem
Ausgang bei einer Zwangsabschiebung hinweisen, wird keine amtsärztliche
Untersuchung durchgeführt. Auch ein Antrag an die Härtefallkommission
wird schlichtweg ignoriert. Der Amtsleiter selbst entscheidet nach Aktenlage,
daß Frau B. in Begleitung "flugtauglich" sei, "da den Attesten nicht
zu entnehmen sei, daß Frau B. nicht in der Lage sein soll, eine mehrstündige
Flugreise zu unternehmen".
Auch am Flughafen Düsseldorf ignoriert der dort verantwortliche
Arzt Herr K. sämtliche Atteste und Gutachten über Frau B.'s psychologische
Situation. Die medizinische Untersuchung am Flughafen Düsseldorf umfaßt
eine Blutdruckmessung und die Frage des Arztes, ob Frau B. denn Verwandte
in der Türkei hat.
Dann werden die Eheleute zusammen mit 70 weiteren Flüchtlingen
nach Istanbul ausgeflogen.
FRat NRW 15.7.05;
Abschiebebeobachtung am Düsseldorfer Flughafen 31.8.05
28. Juni 05
Sammelabschiebung von ca. 70 kurdischen und libanesischen Flüchtlingen
morgens um 9 Uhr über den Flughafen Düsseldorf. Viele Fahrzeuge
mit Behördenzeichen, Reisebusse, Wagen der Bundespolizei und Streifenwagen
stauen sich vor der Flughafen-Zufahrt. Sie werden einzeln auf das Gelände
gelassen. Danach dauert es mehr als drei Stunden, bis die Flüchtlinge
– Männer, Frauen, Kinder und alte Menschen – ausgeladen sind. Eine
Rechtsanwältin, die die Szene vor Ort beobachtet: "... zum Teil wie
Gepäckstücke aus den Autos gezogen....". Aus einem Krankenwagen
heraus wird direkt an dem Flugzeug eine Person umgeladen.
Viele Menschen tragen Handschellen, einige sind zusätzlich
an den Füße gebunden. Kinder sind von ihren Eltern getrennt,
einige sind in Decken gehüllt – andere weinen. Eine Frau betreut sie.
Später wird bekannt, daß die erwachsenen Flüchtlinge
in den Fahrzeugen gezwungen worden waren, Psychopharmaka zu schlucken.
Die kurdischen Flüchtlinge, von denen viele seit Jahren
in der BRD leben, einige sogar seit 15 Jahren, müssen nach ihrer Abschiebung
mit Gefängnis oder sogar Folter rechnen.
jW 30.6.05; taz 12.7.05
Juni 05
Schleswig-Holstein. Die Ausländerbehörde in Rendsburg will
die Abschiebung der Familie Landu in den Kongo durchset
zen, weil zwei Tage später der Mutterschutz für Frau Landu
beginnen würde. Dies bedeutet für die hochschwangere 37-Jährige
einen Schock. Es kommt zu einem Zusammenbruch und zu einer Frühgeburt,
wodurch das Kind fast gestorben wäre.
Nach diesem Abschiebeversuch und mit einem Attest der Ärzte,
daß Frau Landu wegen einer Thrombose für die Zeit von zwei Jahren
nicht flugfähig ist, erteilt die Ausländerbehörde der Familie
unter Auflagen eine Aufenthaltserlaubnis.
Frau Landu war im März 1995 vom Kongo über Angola in
die BRD geflüchtet, nachdem sie ihre beiden 1988 und 1989 geborenen
Töchter Verwandten anvertraut hatte. 1995 heiratete sie einen 30-jährigen
Kongolesen, den sie im Lübekker Flüchtlingsheim kennengelernt
hat. Nach der Heirat erfolgte eine Umverteilung des Paares nach Rendsburg.
Die Anträge auf die Erteilung von Visa für die beiden Töchter
in Afrika wurden abgelehnt.
UnterstützerInnen der Familie gelang es dann 1997, die Kinder
zu ihrer Mutter zu bringen. Im Jahre 2000 wurde ein gemeinsames Kind geboren.
Jahrelang drohte die Ausländerbehörde mit der Abschiebung,
die wegen fehlender Papiere jedoch noch nicht vollzogen werden konnte.
Als Frau Landu im Jahre 2005 wieder schwanger war, wurde die Härtefallkommission
angerufen. Diese lehnte einen Aufenthaltstitel ab, plädierte jedoch
für die Aussetzung einer Abschiebung wegen der fortgeschrittenen Schwangerschaft.
Als der Ausländerbehörde die erforderlichen Papiere
vorlagen, kam es zu der Entscheidung, die Abschiebung durchzusetzen.
Reinhard Pohl – Journalist;
Der Schlepper Nr. 36 Herbst 2006
Juni 05
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick befanden sich ab
1. Januar 66 Minderjährige in Haft. davon 65 unter 18 Jahren und
eine Person unter 16 Jahren. 35 der 66 Minderjährigen befanden sich
länger als 24 Stunden in Haft.
Abgeordnetenhaus Berlin DS 15/12584
1. Juli 05
In der Zufahrt zum Lkw-Parkplatz der Firma MAN in Ludwigsfeld bei München
legen Unbekannte einen leblosen Körper ab. Am Morgen darauf wird ein
41 Jahre alter Kurde aus dem Irak im schwedischen Malmö angerufen.
Eine ihm unbekannte Stimme teilt ihm mit, daß sein Sohn die Fahrt
durch Deutschland nicht überlebt habe. Ihm wird auch gesagt, wo die
Leiche sich befindet.
Die Polizei findet den Toten mithilfe von Wärmebildkameras.
Die Obduktion ergibt, daß der 22-Jährige offensichtlich durch
die Einwirkung großer Hitze zu Tode gekommen ist.
Er hatte sich, um zu seinem in Schweden lebenden Vater zu gelangen,
für 5000 US-Dollar in die Hände von Fluchthelfern begeben, weil
ihm eine legale Einreise nicht gestattet wurde.
SZ 4.7.05
1. Juli 05
Dessau in Sachsen-Anhalt. Nachdem ein 28 Jahre alter Flüchtling
aus Äthiopien in der Unterführung zum Hauptbahnhof von rechtsextremistischen
Schlägern angegriffen wird, gelingt ihm die Flucht in den Bereich
des Bahnhofskiosks, wo er lautstark auf den Überfall aufmerksam macht.
Als ein anderer Flüchtling versucht, in den Bistrobereich zu gehen,
um sich über den Vorfall zu informieren, stellt sich ihm einer der
Angreifer in den Weg, beleidigt ihn mit rassistischen Sprüchen und
wirft eine Flasche nach dem Afrikaner, die allerdings ihr Ziel verfehlt.
Der Angegriffene wehrt sich jetzt mit Reizgas und rettet sich so aus der
Situation.
Da der Angreifer gegen sein Opfer eine Strafanzeige wegen gefährlicher
Körperverletzungen stellt, ermittelt die Polizei zunächst gegen
den Flüchtling.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
4. Juli 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Um 2.50 Uhr
schneidet sich ein 23 Jahre alter Gefangener aus Tunesien den linken Arm
auf. Mitgefangene entdecken die Verletzungen und verständigen das
Anstaltspersonal. Nach medizinischer Versorgung der Wunden im DRK-Krankenhaus
kommt der Gefangene in den Isolationstrakt des Abschiebegefängnisses.
(siehe auch: 9. September 05)
Polizei Berlin 4.7.05;
taz 5.7.05; BM 5.7.05
4. Juli 05
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Krankenabteilung der JVA Büren
versucht der Abschiebegefangene D. M. sich zu töten.
BT DS 16/9142
7. Juli 05
Kamen in Nordrhein-Westfalen. Aus Angst vor einer Rückführung
nach Polen rammt sich die 39 Jahre alte Frau A. ein Brotmesser in den Bauch.
Sie kommt in die Westfälischen Kliniken Dortmund, wo ihre Bauchverletzungen
und auch ihr seelisches Leiden behandelt werden.
Frau A., die erst seit dem 1. Mai dieses Jahres in Deutschland
ist, war aus Angst vor "Blutrache" mit ihrem Mann und drei Kindern aus
Tschetschenien geflohen. Sie leidet unter massiven psychischen Problemen.
Die Ärzte diagnostizieren eine "schwere depressive Episode" und eine
"andauernde schwere Persönlichkeitsstörung nach Extrembelastung".
Als sie nach drei Wochen das Krankenhaus verlassen kann und beim Sozialamt
einen Krankenschein abholen will, erfolgt ihre Festnahme.
Mit der Begründung "Fluchtgefahr", denn Frau A. hätte
durch den "Suizidversuch versucht, die Abschiebung zu verhindern" und es
bestände weiterhin der begründete Verdacht, daß Frau A.
"sich erneut selbst verletzt, um sich der Abschiebung nach Polen zu entziehen",
unterschreibt der zuständige Richter des Amtsgerichts Kamen den Haftbefehl,
ohne die Frau gesehen zu haben und ohne eine Haftfähigkeit prüfen
zu lassen. Frau A. kommt in das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg.
Am 17. August entscheidet das Landgericht Dortmund, daß
sowohl der Haftantrag der Ausländerbehörde Kreis Unna als auch
der Beschluß des Amtsgerichts Kamen offensichtlich rechtswidrig waren.
Frau A. kommt nach 18 Tagen Gefangenschaft frei. Der für Ende August
geplante Flug nach Polen wird zunächst storniert.
Pro Asyl 10.8.05; taz NRW 12.8.05;
FR 15.8.05;HeA 16.8.05; Pro Asyl 17.8.05;
HeA 18.8.05; FR 19.8.05
9. Juli 05
Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Ein 16 Jahre alter Flüchtling aus
Niger wird auf einem Stadtfest von drei deutschen Männern rassistisch
beleidigt und bedroht. Sie schubsen und stoßen ihn schließlich
mit dem Kopf gegen eine Wand und schlagen auf ihn ein. Der Jugendliche
verliert das Bewußtsein und kommt erst im Krankenhaus wieder zu sich.
Seit diesem Angriff leidet er unter Sehstörungen, Schlafstörungen
und Albträumen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
13. Juli 05
Berlin. Branislav Sain wird in seiner Wohnung festgenommen und in das
Abschiebegefängnis Köpenick eingeliefert. Er ist Rom und hat
eine serbisch-montenegrinische Staatsangehörigkeit. Die beabsichtigte
Abschiebung nach Belgrad kann nur durch die Stellung eines Asylantrages
gestoppt werden.
Herr Sain lebt seit über zwei Jahren mit Frau Emina F. und
der gemeinsamen Tochter Jovanka zusammen. Sie sind dringend auf seine Unterstützung
angewiesen, denn der Vater kann sich als Einziger intensiv um die Zweijährige
kümmern. Frau F. ist schwer nierenkrank und muß dreimal in der
Woche für jeweils 3 – 6 Stunden zur Dialyse.
Nach seiner Inhaftierung verschlechtert sich der Gesundheitszustand
von Frau F. dramatisch, so daß sie sich in stationäre Behandlung
begeben muß. Das Kind wird auf Anweisung des Jugendamtes in einer
Pflegefamilie untergebracht. Die Familie ist jetzt völlig auseinandergerissen.
Die Berliner Ausländerbehörde behandelt die Betroffenen
nicht als Familie und beruft sich dabei auf die nicht vorliegende Anerkennung
der Vaterschaft. Dies kann jedoch Herrn Sain nicht angelastet werden, denn
mit Billigung der Senatsverwaltung für Inneres verweigern Berliner
Standesämter die Ausstellung einer Geburtsurkunde, wenn die Eltern
ihre Identität nicht nachweisen können. Dann ist das Kind für
die Ausländerbehörde faktisch nicht vorhanden und eine offizielle
Anerkennung der Vaterschaft nicht ermöglicht.
Vor dem Verwaltungsgericht gelingt es, einen gerichtlichen Vergleich
zu schließen, daß bis zu der abschließenden Klärung
der Vaterschaft keine Abschiebung erfolgt. Daraufhin zieht die Ausländerbehörde
den Haftverlängerungsantrag am 12.08.05 zurück und entläßt
Herrn Sain. Das Amtsgericht Schöneberg verpflichtet schließlich
das Standesamt, eine Geburtsurkunde auszustellen.
taz 23.7.05; ND 23./24.7.05;
Flüchtlingsrat Berlin 1.8.05;
Sven Hasse – Rechtsanwalt
21. Juli 05
Villingen-Schwenningen in Baden-Württemberg. Bei einer Razzia
gegen das Flüchtlingsheim in der Obereschacher Straße 11 sind
210 Beamte beteiligt. Nach großräumiger Absperrung des Geländes
stürmen Beamte mit Sturmhauben und schußsicheren Westen um 4
Uhr das vierstöckige Haus.
Von den 74 gemeldeten BewohnerInnen sind 39 Personen anwesend.
Eine Frau erleidet einen Kreislaufzusammenbruch – auch eine Hochschwangere
wird vorsorglich ins Krankenhaus gebracht.
SK 22.7.05
21. Juli 05
Nordrhein-Westfalen. Im Flüchtlingsheim der Ortschaft Plettenberg
in der Ohler Straße 100 verschanzt sich ein 23 Jahre alter Iraner
in einem kleinen Büro der Stadtverwaltung und protestiert laut gegen
die Streichung seiner Sozialhilfe. Dann nimmt er ein Rasiermesser und versucht,
sich die Pulsadern auf zu schneiden. Die Klinge ist jedoch zu stumpf, so
daß der Iraner in seiner Verzweiflung seinen Kopf mehrmals gegen
eine Wand schlägt. Gerufene Polizei, Rettungskräfte und Notarzt
versorgen ihn notdürftig und bringen ihn dann ins Evangelische Krankenhaus.
Der Mann habe sich, so heißt es von Seiten des Sozialamtes,
nicht überwiegend in Plettenberg aufgehalten, wozu er als Asylbewerber
aber verpflichtet sei. Aus diesem Grunde sei ihm die Zahlung von Sozialhilfe
verweigert worden.
WR 22.7.05;
PR 23.7.05; PSS 23.7.05
22. Juli 05
Im brandenburgischen Lübben wird zwei afrikanischen Flüchtlingen
in einem Waldstück der Weg von zwei jungen Männern versperrt.
Als einer der Bedrohten mit seinem Handy die Polizei rufen will, wird ihm
das Telefon aus der Hand getreten.
Opferperspektive
23. Juli 05
Sachsen-Anhalt. Ein vietnamesischer Asylbewerber springt aus dem obersten
Stockwerk des Asylbewerberwohnheims in Möhlau, wo das kommerzielle
Unternehmen "European Homecare" bis zu 550 Flüchtlinge unterbringt.
Der Vietnamese ist schwer verletzt und wird nach Auskunft der Polizei mit
einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht.
Polizei Dessau 9.1.07
24. Juli 05
Möhlau in Sachsen-Anhalt. Aus dem dritten oder vierten Stock des
Asylbewerberwohnheims springt ein junger Flüchtling aus Mali, der
schon länger psychisch krank war. Er erleidet nur Prellungen, wird
aber vom Sozialpsychologischen Dienst in die Bosse-Klinik, ein Krankenhaus
in Wittenberg, eingeliefert. Dort wird eine paranoide Schizophrenie festgestellt.
Daraufhin bestellt das Amtsgericht Halle einen Betreuer für ihn, der
die Unterbringung in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens veranlaßt.
Dort ist der Flüchtling nicht angekommen, sondern nach der Krankenhausentlassung
verschwunden.
Diakonisches Werk Wittenberg
24. Juli 05
Im thüringischen Gera werden der 19 Jahre alte türkische
Asylbewerber Mehmet Ocakci und der Betreiber des Cafés des Türkischen
Kulturvereins, Baskari Yildiray Koncan
(31 Jahre alt), von mindestens sechs stadtbekannten betrunkenen Neonazis
mit Bierflaschen und Zaunlatten angegriffen und zusammengeschlagen. Die
großen blutenden Platzwunden an ihren Köpfen müssen im
Krankenhaus Gera genäht werden. Gegen den Rat der Ärzte verlassen
sie dann aus Angst vor weiterer Verfolgung am nächsten bzw. übernächsten
Tag vorzeitig das Krankenhaus. Noch Monate später leiden sie unter
Kopfschmerzen und Schwindelanfällen.
Obwohl mehrere AugenzeugInnen aussagen, obwohl in direkter Nähe
eine Neonazi-Party stattgefunden hat, obwohl kurz vorher in dem zwei Häuser
weiter liegenden Afro-Shop die Scheiben zum wiederholten Male eingeworfen
wurden und das Personal rassistisch bedroht wurde ("Du bist dran. Viele
Grüße an deine schwarzen Freunde"), leugnet die Polizei mehrmals
einen rassistisch motivierten Überfall. Erst als die Staatsanwaltschaft
gegen sechs mutmaßliche Täter Haftbefehle erlassen hat, räumt
die Polizei fünf Tage nach der Tat einen "ausländerfeindlichen
Hintergrund" ein.
TA 2.8.05; JWB 10.8.05;
THO; "Netz"
25. Juli 05
Henningsdorf in Brandenburg. Nachts wird ein afrikanischer Flüchtling
von mindestens drei Deutschen verfolgt, beleidigt und bedroht ("Wir bringen
Dich um!"). Der Afrikaner ergreift die Flucht, als er bemerkt, daß
ihn zusätzlich ein PKW verfolgt. Es gelingt ihm, sich in den Eingangsbereich
seiner Unterkunft zu retten und das dortige Wachpersonal um Unterstützung
zu bitten.
Opferperspektive
26. Juli 05
Halle in Sachsen-Anhalt. Um 13.30 Uhr wird ein 27-jähriger Mann
aus Guinea in einer Filiale von Peek & Cloppenburg in der Leipziger
Straße von einem Ladendetektiv gebeten, mit ins Büro zu kommen,
weil er ihn beim Diebstahl von Kleidung beobachtet habe.
Als hier die Personalien überprüft werden sollen, springt
der Asylbewerber auf, läuft zum Fenster und stürzt sich hinunter.
Aus dem zweiten Stock fällt der Körper zunächst auf ein
Vordach und schlägt dann auf dem Pflaster des Gehweges auf. Mit schwersten,
lebensgefährlichen Kopfverletzungen und vielen Knochenbrüchen
kommt der Mann ins Elisabeth-Krankenhaus.
MDZ 26.7.05
26. Juli 05
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Ein 25 Jahre alter Flüchtling
aus Togo wird in Ribnitz-Damgarten von einem Deutschen beschimpft und mit
einer Pistole bedroht. Dem Togoer gelingt die Flucht, und er ruft die Polizei.
Der Täter kann nicht ermittelt werden.
LOBBI
28. Juli 05
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die 36 Jahre alte Ana Maria Domingo
wird aus der Abschiebehaft der JVA Frankfurt II abgeholt und mit einem
extra gecharterten Kleinflugzeug über den Flughafen Düsseldorf
nach Angola abgeschoben.
Ihre 2-jährige Tochter Ernestina Jemima sollte eigentlich
auch abgeschoben werden, war aber für die Abschiebekräfte nicht
greifbar. Bemerkenswert ist, daß die zentrale Abschiebebehörde
in Karlsruhe die geforderte Mitarbeit bei der Überführung der
Tochter zum Flughafen verweigert hatte und auf die Strafbarkeit wegen Kindesentziehung
bei Wegnahme des Kindes vom Vater hingewiesen hatte. Außerdem erfolgte
der Rat, von der Abschiebung abzusehen.
An Händen und Füßen gefesselt, wird Frau Domingo
in Luanda der dortigen Polizei übergeben.
Bereits am 1. Februar 05 hatte die Stadt Dorsten versucht, Mutter
und Kind abzuschieben. Dabei fühlte sich Frau Domingo durch die anwesenden
Beamten dermaßen in die Enge getrieben, daß sie versucht hatte,
sich gemeinsam mit ihrer Tochter aus dem Fenster zu stürzen. Nur mit
Gewalt konnte sie davon abgehalten werden. Über den Flughafen Frankfurt
wurden die beiden dann ausgeflogen. Bei einer Zwischenlandung in Lissabon
jedoch entledigte sich Ana Maria Domingo ihrer Kleidung, zerriß ihre
Reisedokumente und weigerte sich vehement, den Weiterflug nach Angola anzutreten.
Die portugiesischen Grenzbeamten schickten sie nach Frankfurt zurück.
Ein zweiter Abschiebeversuch am 18. Mai 05, bei dem Frau Domingo
zunächst die Tochter weggenommen und ihr erst auf dem Flughafen Frankfurt
wiedergegeben wurde, endete mit der Einweisung der Angolanerin in die Universitätsklinik
Frankfurt. Von dort aus wurde sie in die psychiatrische Klinik nach Frankfurt-Höchst
verlegt. Schon gegen die Festnahme zur Abschiebung – einige Stunden zuvor
- hatte sich Frau Domingo heftig gewehrt, so daß diese erst durch
"Hinzuziehung eines Krankentransportwagens und eines verstärkten Polizeiaufgebotes
gelang". Auch in den folgenden Stunden auf den Transporten in den Polizeigewahrsam
und zum Flughafen und auf dem Flughafengelände wehrte Frau Domingo
sich weiterhin heftig. Es gelang ihr mehrmals, die Hand- und Fußfesseln
wieder abzustreifen, sie schrie ununterbrochen und fiel mehrmals in Ohnmacht.
Ihre Tochter wurde zunächst einer Nachbarin in Dorsten übergeben
und danach dem leiblichen Vater in Pforzheim.
Noch während ihres stationären Aufenthaltes in der
Psychiatrie wurde Abschiebehaft beantragt und angeordnet. Frau Domingo
wurde dann in die JVA Frankfurt II verlegt von wo aus jetzt die Abschiebung
erfolgte.
In Luanda wird Frau Domingo noch auf dem Flughafen festgenommen
und kommt – ohne Anklage, Anhörung oder Prozeß – für die
nächsten drei Jahre in das Justizgefängnis "D.N.C." in Luanda.
Sie wird hier öfter geschlagen, wenn sie die ihr aufgetragene Arbeit
nicht zur Zufriedenheit der Wächter erledigt und auch, wenn sie den
sexuellen Forderungen des Bewachungspersonals nicht nachgeben will.
Im Jahre 2008 gelingt es Ana Maria Domingo erneut, in die Bundesrepublik
einzureisen. Die Ausländerbehörde Dorsten fordert von ihr jetzt
die Rückzahlung eines Teils der Abschiebekosten in Höhe von 32.361,23
Euro (tatsächliche Kosten incl. Begleitung von sechs Bundespolizisten
und eines Arztes: 102.000 Euro).
Im November 2010 bezeichnet die 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes
Gelsenkirchen die Abschiebung der Mutter als "eklatant rechtswidrig" und
als Verstoß gegen den Art. 6 des Grundgesetzes und die Europäische
Menschenrechts-Konvention. Für die Tochter bestand Abschiebestop,
weil ihr in Angola, dem Land mit der zweithöchsten Kindersterblichkeitsrate
der Welt, "Gefahr für Leib und Leben" gedroht hätte. Weil das
Kind nicht abgeschoben werden durfte, galt Gleiches für die Mutter.
Die Abschiebekosten sind somit nicht von Frau Domingo zurückzuzahlen.
Ihr Tübinger Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer macht gegenüber
der Stadt Dorsten Schmerzensgeld-Anspüche geltend.
Nachdem ein ehemaliger Verwaltungsrichter im Auftrag der Stadt
ein Gutachten über den Fall erstellt hat, wird ein Disziplinarverfahren
gegen zwei städtische Mitarbeiter eingeleitet.
WAZ 13.11.10;
WAZ 17.11.10; DoZ 17.11.10;
WAZ 18.11.10; Bild 18.11.10;
WAZ 13.2.11;MARLlaktuell 5.4.11;
radio vest 6.4.11; DoZ 6.4.11;
Karl Joachim Hemeyer – Rechtsanwalt
28. Juli 05
Seit sechs Tagen befindet sich der 22 Jahre alte Farjad Sadavieyeh
aus Protest gegen die geplante Abschiebung im Hungerstreik, als er morgens
um 5 Uhr aus der Abschiebehaft in Chemnitz geholt und zum Flughafen Frankfurt
am Main transportiert wird. Weder seine Schwester noch FreundInnen bekommen
hier die Erlaubnis, sich von ihm zu verabschieden – geschweige denn, ihm
etwas Geld zu übermitteln. Am frühen Abend wird er – an Händen
und Füßen gefesselt und in eine Decke eingehüllt – von
drei Bundespolizisten in eine Maschine der russischen Gesellschaft Transaero
airlines geschleppt und nach Moskau ausgeflogen. Hier bekommt er seinen
Paß ausgehändigt und ein Flugticket über Aserbaidschan
(Baku) in den Iran.
Farjad Sadavieyeh hatte aufgrund seiner politischen Aktivitäten
den Iran verlassen müssen. Der Antrag auf Asyl war mit der Begründung
abgelehnt worden, da er mit einem Visum, also legal (!) in die BRD eingereist
sei, habe er bei einer Abschiebung in den Iran nichts zu befürchten.
Karawane – Hamburg 29.7.05
31. Juli 05
Tanja Pulovic, die seit 1989 in Berlin lebt, wird zusammen mit ihren
Kindern, der siebenjährigen Tijana und der 15-jährigen Jasmina
(Sacipovic), festgenommen und in den Polizeigewahrsam Tempelhofer Damm
gebracht. Dem deutschen Lebensgefährten von Frau Pulovic gelingt es,
die Kinder aus der Haft herauszubekommen; doch seine Frau wird in das Abschiebegefängnis
Köpenick gebracht. Am 8. September wird sie nach Serbien abgeschoben.
Die Kinder, die beide in Berlin geboren und aufgewachsen sind,
müssen jetzt versteckt werden, und der Freund der Mutter muß
paradoxerweise Asylanträge für sie stellen.
Obwohl Frau Pulovic ihren Freund am 3. Juli 2006 in Serbien heiratet
und Anträge auf ein Visum gestellt sind, wird die Abschiebung der
Kinder weiter vorangetrieben. Diese ist für den 13. August 2007 geplant.
Bericht des Lebensgefährten
Juli 05
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Hals über Kopf wird die Roma-Familie
Jahirovic aus dem Kreis Steinfurt abgeschoben. Vier der sieben Kinder sind
in Deutschland geboren.
Nach einem abenteuerlichen Weg wird die Familie im "Camp Osterode",
einer ehemaligen Kaserne französischer KFOR am Rande von Nord-Mitrovica,
einquartiert. Dieses Lager haben die Vereinten Nationen errichtet, und
es war eigentlich nur für Internally Displaced Persons (IDP) gedacht.
Es befindet sich auf den Halden einer ehemaligen Bleimine. Der deutsche
Umweltmediziner Dr. Klaus-Dietrich Runow nimmt Haarproben von den
BewohnerInnen und stellt Bleiwerte tausendfach über der Norm fest.
Auch von Familie Jahirovic, die erst einige Monate dort lebt,
werden Proben genommen, und bei fast allen Familienmitgliedern wird eine
behandlungsbedürftige Vergiftung festgestellt. Zudem leidet Frau Jahirovic
an einer Darmerkrankung, die dringend operiert werden müßte.
zdf – Mona Lisa 30.4.06;
Kosovo Oktober 2009
3. August 05
Kreuztal-Littfeld in Nordrhein-Westfalen. Um 13.30 Uhr halten sich
auf dem Heimweg von ihrer Arbeit drei nigerianische Flüchtlinge aus
Siegen an einer Bushaltestelle in der Hagener Straße auf, als sie
von zwei Skinheads verbal beleidigt und beschimpft werden. Ein 20-jähriger
Deutscher hebt sogar den Arm zum sogenannten Hitlergruß.
Als der Bus kommt, steigen die Flüchtlinge zunächst
ein, besinnen sich aber und steigen wieder aus. Ein weiterer Nigerianer
hat sich ihnen angeschlossen, denn sie wollen sich die Provokation nicht
gefallen lassen. Sie gehen über die Straße und fordern die inzwischen
in einem Haus verschwundenen Deutschen auf herauszukommen.
Draußen entwickelt sich ein Handgemenge, in dessen Verlauf
der 20-Jährige einen Nigerianer anspuckt und dann versucht die vier
mit einem Multi-Tool (einer Art Schweizer Messer) anzugreifen. Als es den
Afrikanern gelingt, ihm das Messer abzunehmen, zieht er eine Nagelschere
aus der Tasche und sticht damit in ihre Richtung. Dabei trifft er einen
28 Jahre alten Flüchtling am Arm und fügt ihm eine stark blutende
Fleischwunde zu.
Der Verletzte kommt ins Krankenhaus, das er allerdings nach Behandlung
seiner Wunden noch am selben Tag wieder verlassen kann.
Gegen die 19 und 20 Jahre alten Täter werden Strafverfahren
wegen Volksverhetzung, gefährlicher Körperverletzung, Verwendung
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung eingeleitet.
Dann kommen sie wieder auf freien Fuß.
Polizei Hagen 3.8.05; WP 4.8.05; WR 4.8.05;
Polizei Hagen 4.8.05; SiZ 5.8.05; taz 5.8.05
5. August 05
Gera in Thüringen. In der Nacht werden zwei türkische Männer
– einer von ihnen ist Asylbewerber – von zwei deutschen
Männern beschimpft und dann ins Gesicht geschlagen. Einer der
Angegriffenen wird dadurch verletzt.
taz 6.8.05;
Ausländerbeauftragte der Stadt Gera
6. August 05
Potsdam-Nedlitz in Brandenburg. Gegen 22.00 Uhr werden drei Flüchtlinge
aus Kamerun, eine Frau aus Bosnien und eine Deutsche an einer Bushaltestelle
vor dem Flüchtlingsheim am Lerchensteig aus einer Gruppe von Deutschen
heraus rassistisch und sexistisch beleidigt. "Ficke nicht mir Niggern,
fick lieber einen Deutschen", wird der deutschen Freundin gesagt. Um Schlimmerem
auszuweichen, gehen die Flüchtlinge auf das Gelände ihrer Unterkunft
zurück, doch die Provokateure verfolgen sie. Als Sarutin T. sich schützend
vor die Deutsche stellt, schlagen ihn die Rassisten zu Boden und treten
ihn mit Füßen. Er versucht sich zu erheben und wird weiter geschlagen.
Eine Bierflasche fliegt in die Richtung der Flüchtlinge – zerschellt
aber am Boden.
Der gerufene Wachmann des Wohnheimes hört noch die Drohung:
"Nur ein toter Neger ist ein guter Neger!", bevor die fünf Männer
und die Frau unter den Rufen: "Scheiß Nigger!" in einen Bus der Linie
691 steigen. Die Polizei stoppt den Bus und nimmt die gesuchten Personen
fest.
Sarutin T. kommt mit Verletzungen an Schulter und Ellenbogen
ins Krankenhaus.
Nach vorläufiger Freilassung der Täter und der Täterin
werden einige Tage später Haftbefehle gegen einen 26-jährigen
und einen 33 Jahre alten Mann erlassen. Sie sind beide vorbestraft und
werden festgenommen. Der jüngere der Täter verbüßt
zur Zeit eine Bewährungsstrafe und bleibt in Haft. Der ältere
Angreifer kommt unter Auflagen wieder frei.
Einer der angegriffenen Flüchtlinge muß sich aufgrund
der lang anhaltenden schockierenden Wirkung des Überfalls in psychotherapeutische
Behandlung begeben.
Am 29. Mai 2006 verurteilt das Amtsgericht Potsdam die Täter
zu Haftstrafen von einem Jahr und 10 Monaten bzw. einem Jahr und zwei Monaten
und einem Jahr.
Deutschlandradio 8.8.05;
rbb Nachrichten 8.8.05; MAZ 8.8.05;
BM 9.8.05; FR 9.8.05; MAZ 10.8.05;
e110 11.8.05; MAZ 11.8.05; Opferperspektive;
BeZ 28.4.06; PNN 5.5.06; taz 31.5.06
8. August 05
Großbrand in Berlin-Moabit. Nachdem um 23.07 Uhr der Notruf bei
der Berliner Feuerwehr eingegangen ist, und fünf Minuten später
die ersten Rettungskräfte vor der Ufnaustraße 8 eintreffen,
ist noch nicht absehbar, zu welcher Katastrophe sich der Brand entwickeln
wird. Letztlich sind 150 Feuerwehrleute, 25 Rettungswagen und sechs Notärzte
im Einsatz.
Acht Menschen sterben durch Brand und Rauch; von den 15 Schwerverletzten,
die in Krankenhäuser kommen, haben sich einige durch Sprünge
aus den Fenstern die Knochen gebrochen. Zwei Tage später erliegt die
34 Jahre alte Ferdane L. aus dem Kosovo ihren Brandverletzungen. Ihre Tochter
Shkurte liegt zur gleichen Zeit mit schweren Verletzungen im Krankenhaus.
Sie war – vor Eintreffen der Feuerwehr – aus einem Fenster des Treppenhauses
gesprungen.
Der polnische Vater Marek F. (35) und seine drei Kinder Anita
(17), Nicole (11) und Alberto (7) sterben, und aus einer Flüchtlingsfamilie
(Kosovo) kommen das Ehepaar Bekim (28) und Violetta Q. (25), ihr fünfjähriger
Sohn Besjan und die zweijährige Lema um. Einziger Überlebender
dieser Familie ist der siebenjährige Besart, der mit einem Rauchgasinhalationstrauma
und schweren Hautverbrennungen, die über 45% seiner Körperoberfläche
betreffen, auf die Kinderintensiv-Station des Virchow-Klinikums kommt und
ins künstliche Koma gelegt werden muß.
Schon bald nach dem Brand mehren sich die kritischen Stimmen
zum Rettungseinsatz von Feuerwehr und Polizei. Die Feuerwehr war zwar ca.
fünf Minuten nach dem Notruf vor Ort, das Feuer soll nach ca. 20 Minuten
gelöscht gewesen sein, aber es dauerte ein bis eineinhalb Stunden,
bis einige Menschen aus ihren Wohnungen geholt wurden. Es waren weder Sprungtücher
noch Drehleitern vor Ort. Die Menschen im brennenden Haus haben zum Teil
sehr lange auf den Balkonen gestanden, um Hilfe geschrien und gestikuliert.
Einige warfen in ihrer Not vom vierten Stock Blumenkübel, Flaschen
und andere Gegenstände auf die Straße, weil sie sich von den
Rettungskräften völlig ignoriert fühlten. Andere Menschen
sprangen aus den Fenstern und verletzten sich dabei schwer. Durchsagen
über Lautsprecher oder Megaphone haben sie zu keiner Zeit wahrgenommen.
Die Erklärungen des Leiters der Berliner Feuerwehr, Albert
Broemme, haben aufgrund ihrer diskriminierenden und rassistischen Grundaussage
dann auch eher Rechtfertigungscharakter. So doziert Herr Broemme der Presse
gegenüber: "Sprach- und Mentalitätsprobleme" in dem unter anderem
von Albanern, Portugiesen, Arabern und Polen bewohnten Haus hätten
zu der ungewöhnlichen hohen Opferzahl geführt. Wären alle
Bewohner den Anweisungen der Feuerwehr gefolgt, "hätte niemand sterben
müssen". Aber offenbar seien einige der Opfer des Deutschen kaum mächtig
gewesen. Broemme weiter: "Es gab mit Sicherheit ein krasses Fehlverhalten
der Hausbewohner, weil sie die Sprache nicht verstanden haben ... Einige
Hausbewohner sind in ihr Verderben gerannt. Die Flucht ins Treppenhaus
war die Flucht in den Tod." Und weiter: ".... an dem Einsatz sei nichts
zu beanstanden".
Der CDU–Kreisverband von Berlin-Mitte, Ortsverein Beusselstraße
(incl. Ufnaustraße), erweitert die fragwürdigen Äußerungen
und gibt zwölf Stunden nach dem Brand folgende Fax-Mitteilung heraus:
"Diese Katastrophe ist allerdings auch der tragische Beweis dafür,
wie wichtig das Erlernen deutscher Sprachkenntnisse für hier lebende
Ausländer ist ..... Es muß der Grundsatz verwirklicht werden:
Wer nicht bereit ist, die Sprache des Landes zu lernen, in dem er sich
auf Dauer aufhält, hat auch kein Anrecht, andere, materielle Hilfe
dieses Staates zu erhalten."
Nicht nur die Betroffenen selbst oder die NachbarInnen aus der
Straße, auch die Eigentümer des Brandhauses, Herr und Frau Brenning,
widersprechen Broemmes Äußerungen zu den fehlenden Deutschkenntnissen.
Frau Brenning: "Alle beherrschten genügend Deutsch, um kurze, präzise
Anweisungen der Feuerwehr zu verstehen. Zumindest die Kinder in den Familien
sprachen perfekt Deutsch, oft auch der Mann." Auch der Dezernatsleiter
für Branddelikte, Michael Havemann, schließt mangelnde Deutschkenntnisse
als Grund für die hohe Opferzahl aus, denn er berichtet, daß
noch in der Nacht die Kripo mit allen BewohnerInnen deutsch kommuniziert
habe.
Übereinstimmend berichten Überlebende und NachbarInnen,
daß sie keinerlei Warnungen gehört hätten. Einige hätten
beobachtet, wie kleine Haustiere (Kaninchen, Hund) von Feuerwehrleuten
aus dem Haus getragen worden wären – gleichzeitig auf die panisch
um Hilfe Rufenden aber nicht reagiert wurde.
Am 16. August hat die Kripo den geständigen Brandstifter
ermittelt. Es ist ein zwölfjähriger Junge aus dem Hinterhaus,
der mit Papier gekokelt hat, und als dadurch ein im Treppen
haus abgestellter Kinderwagen Feuer fing, weggelaufen ist. Vier von
den Todesopfern des Brandes sind enge Verwandte von ihm.
Besonders unsensibel verhält sich die Berliner Ausländerbehörde
in der Angelegenheit des durch denBrand schwerst verletzten siebenjährigen
Besart Q. Der Siebenjährige hat seine Eltern und seine beiden Geschwister
durch den Brand verloren. Deren Leichen werden in den Kosovo überführt,
damit ihre Verwandten sie begraben können. Besart liegt noch in der
Charité im künstlichen Koma, als sein nächster Verwandter,
der Bruder seines Vaters, nach Berlin reist, um auch ihn abzuholen. Hier
wird jedoch schnell deutlich, daß daran nicht zu denken ist. Nach
Angaben der behandelnden ÄrztInnen muß Besart noch mindestens
bis zum Sommer 2006 stationär behandelt werden. Er braucht intensive
medizinische und – nach seinem "Erwachen" – auch psychologische Betreuung.
Noch während Besart im Koma liegt, erteilt die Berliner Ausländerbehörde
ihm zwar eine Aufenthaltserlaubnis wegen eines "vorübergehenden" Abschiebehindernisses,
lehnt aber gleichzeitig die Verlängerung des Visums seines Onkel ab.
Diese sei nicht gerechtfertigt, weil der Onkel einen längeren Aufenthalt
beabsichtige, "um (seinen) Neffen hier in Deutschland zu pflegen". "Humanitäre
und schwerwiegende persönliche Gründe" lägen somit nicht
vor. Der Onkel bleibt, ist Besarts einzige Bezugsperson und kümmert
sich kontinuierlich und verantwortungsbewußt um den Jungen, was im
Krankenhaus sehr geschätzt wird. Seit Besarts "Erwachen" aus dem Koma
Ende Oktober wohnt der Onkel dann Tag und Nacht bei ihm in der Charité.
Von der Ausländerbehörde erhält der Onkel erst im Dezember
eine "Duldung", um den Jungen in eine Rehabilitätsklinik in Geesthacht
begleiten zu können. Das Sozialamt gewährt dem Onkel 40 Euro
Taschengeld im Monat, weil er im Krankenhaus wohnt und dort verpflegt werden
kann.
Die Berliner Härtefallkommission lehnt es im Januar 2006
ab, den Innensenator um ein Bleiberecht für den Onkel (und damit auch
für den Jungen) zu ersuchen. Empfohlen wird lediglich eine "vorübergehende"
Aufenthaltserlaubnis, die auch erteilt wird. Der Onkel bleibt auch während
der Rehabilitation von Besart bei ihm im Krankenhaus. In Attesten wird
er als "Ersatzvater" des Waisenkindes bezeichnet. Nach der Entlassung aus
der Klinik im Mai 2006 sind beide obdachlos. Sie müssen für einige
Monate in ein Wohnheim. Besart kommt, weil seine geistige Leistungsfähigkeit
sich seit dem Brand vermindert hat, in eine Behindertenschule in Berlin-Zehlendorf,
in der auch eine physiotherapeutische Versorgung erfolgt. Die Wohnungssuche
ist erschwert, weil der gerichtlich bestellte Vormund für Besart (AWO
Landesverband Berlin) weder einen Mietvertrag unterschreibt noch eine Kaution
oder Bürgschaft übernimmt.
Im Oktober 2006 bestätigt die Charité, daß
Besart noch weitere fünf Jahre eine intensive medizinische Behandlung
braucht. Die Betreuung durch den Onkel sei dabei "zwingend notwendig".
Dieser muß unter anderem darauf achten, daß Besart wegen der
großflächigen Hautvernarbungen ständig seine Gesichtsmaske
und die Kompressionskleidung trägt.
Im Dezember 2006 teilt die Ausländerbehörde mit, für
beide stehe die gemeinsame Ausreise (bzw. Abschiebung) an, sobald die ärztliche
Behandlung in Deutschland abgeschlossen sei. Sie hat bereits das Bundesamt
für Flüchtlinge und Migration mit der Prüfung beauftragt,
ob überhaupt noch eine Behandlung in der BRD erforderlich ist.
Im Januar 2007 erfährt der Onkel, daß der Lebensunterhalt
seiner Ehefrau und der vier gemeinsamen Kinder im Kosovo äußerst
gefährdet ist, weil seine Arbeitskraft in einer kleinen Familienbäckerei
nicht länger ersetzt werden kann. Von Berlin aus kann er sie nicht
unterstützen, weil er keine Arbeitserlaubnis erhält.
rbb-online 9.8.05; Welt 9.8.05; FR 9.8.05; TS 9.8.05;
BeZ 10.8.05; BM 10.8.05; taz 10.8.05; BZ 10.8.05;
rbb-online 11.8.05; BM 11.8.05; Welt 11.8.05;
BeZ 11.8.05; BeZ 12.8.05; taz 17.8.05;
SOS Human Rights Berlin
9. August 05
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In der JVA Bützow versucht
der Abschiebegefangene M. R. sich zu töten.
BT DS 16/9142
12. August 05
Lübben in Brandenburg. Ein Flüchtling aus Kamerun wird auf
dem Weg zu seiner Flüchtlingsunterkunft in einem Waldstück von
sieben Personen an der Weiterfahrt mit seinem Fahrrad gehindert. Er bremst,
und als er zum Stehen kommt, beleidigen ihn die Deutschen mit den Worten
"Scheiß Neger" und "Was machst Du hier?" Dann wird er durch einen
Schlag auf das rechte Auge verletzt.
MAZ 16.8.05;
Opferperspektive
15. August 05
Der nigerianische Flüchtling Sunny Pius Ebuleye befindet sich
im Zug von München nach Ulm, als ihm eine Fahrkartenkontrolle zum
Verhängnis wird. Der Schaffner behauptet, daß sein Bayernticket
nicht gültig sei, zieht es – zusammen mit Personalpapieren – ein,
verlangt von Herrn Ebuleye eine Geldstrafe und verweist ihn des Zuges.
Als dieser sich weigert, ruft der Kontrolleur die Polizei. Der Zug hält
in Burgau und zwei Polizisten erscheinen. Sie schlagen ihn auf den Rücken
und gegen den Oberkörper, werfen ihn zu Boden und legen ihm Handschellen
so fest an, daß diese schmerzhaft und tief einschneiden. Seine Brille
geht dabei kaputt. Er wird in die Polizeistation gebracht und dort in einer
Zelle – immer noch in Handschellen – von 19.00 bis 21.00 Uhr festgehalten.
Als seine Verlobte übers Handy anruft, bittet Herr Ebuleye sie zu
intervenieren. Ihr wird von der Polizei mitgeteilt, daß ihr Verlobter
bereits entlassen sei. Aber erst eine halbe Stunde später wird Herr
Ebuleye vor die Tür gestoßen. Seine Bitten, ihm zu helfen, weil
er jetzt weder Geld noch Bahnticket noch Papiere hat, werden von den Polizisten
ignoriert.
Herr Ebuleye besteigt den Zug in Richtung Augsburg und erklärt
dem Ticket-Kontrolleur seine Situation. Dieser telefoniert mit der Polizei
in Augsburg, die den von Herrn Ebuleye geschilderten Sachverhalt bestätigt.
Trotzdem erhält Herr Ebuleye auch von diesem Kontrolleur eine Geldstrafe
wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein.
Erst von der Augsburger Polizei bekommt Herr Ebuleye eine Kopie
seiner Fahrkarte und ein Freiticket, damit er die Fahrt fortsetzen kann.
Die Polizisten raten ihm zudem, sich an einen Anwalt zu wenden, weil auch
sie offensichtlich die Behandlung des Flüchtlings durch ihre Kollegen
und durch Bahnangestellte nicht in Ordnung finden.
Kurze Zeit später "erläßt" die Deutsche Bahn
Herrn Ebuleye die Bezahlung der von den Schaffnern geforderten Bußgelder.
Ein Jahr später stellt die Staatsanwaltschaft Memmingen
das Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen die Burgauer
Polizisten ein. Der Flüchtling selbst kommt allerdings wegen Beleidigung
(Rassismusvorwurf) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht,
weil er gegen einen Strafbefehl von 50 Tagessätzen (750 Euro und Kosten
des Verfahrens) Einspruch einlegte.
Im Oktober 2006 verurteilt das Amtsgericht München den Flüchtling.
Der Richter sieht die Mißhandlung in der Arrestzelle als mildernd
an und setzt die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderte
Strafe auf 40 Tagessätze zu je 5 Euro herab, die Herr Ebuleye vom
monatlichen Taschengeld von 40 Euro bezahlen muß. Zudem fordert die
Deutsche Bahn wegen der Verzögerung der Zugfahrt in Burgau Schadensersatz
in Höhe von 162,72 Euro. Kommentar von Herrn Ebuleye: "Ich soll dafür
bezahlen, daß ich entwürdigt und diskriminiert wurde, das ist
doch nicht fair."
Bericht des Betroffenen;
Rechtsanwalt Hasko Linnartz – München;
jW 11.10.06
17. August 05
Bundesland Baden-Württemberg. Als Herr D. von der Polizei zur
Abschiebung nach Bosnien aus der Wohnung geholt wird, bricht seine Frau
zusammen und muß vom Notarzt ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Die Eheleute, die vor 14 bzw. 13 Jahren in die BRD geflohen waren,
haben eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Frau A. ist Romni aus dem
Kosovo und Herr D. Rom aus Bosnien, und einen gemeinsamen Aufenthaltsort
mit ihren vier in Deutschland geborenen Kindern scheint es in Europa nicht
zu geben. (siehe vor allem auch 3. April 03)
Einem noch in der Nacht gestellten Eilantrag an das Verwaltungsgericht
wird stattgegeben, so daß Herr D. zehn Minuten vor Abflug der Maschine
am Flughafen Frankfurt seinen Sitzgurt wieder lösen und die Maschine
verlassen
kann. Eine Entscheidung des Petitionsausschusses des baden-württembergischen
Landtages steht zu diesem Zeitpunkt noch aus.
Xclusiv nr.2
22. August 05
Abschiebegefängnis Rottenburg in Baden-Württemberg. Zwei
Gefangene, die sich seit sieben Wochen im Hungerstreik befinden und vor
einigen Tagen zusätzlich in den Durststreik getreten sind, werden
morgens um 10.00 Uhr aus den Zellen geholt und dann per Charterflug von
Bremen aus nach Nigeria abgeschoben. Sie haben keinerlei gültige Papiere,
wurden auch nie der nigerianischen Botschaft vorgeführt.
Einer von ihnen erstattete Anzeige gegen die Botschaft und die
zuständige Behörde, weil er schon einmal ohne Papiere abgeschoben
worden war.
Obwohl die zwei Gefangenen seit Tagen extrem geschwächt
und ausgetrocknet sind, bescheinigte ein Mediziner der Bundespolizei den
beiden "Transport- und Abschiebetauglichkeit". Bei Besuchen von Freunden
in den letzten Tagen waren sie abwesend, irritiert und sehr müde.
Einer erlitt nach einem Besuchstermin einen Ohnmachtsanfall in seiner Zelle.
indymedia 27.8.05
22. August 05
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene N. D. sich zu töten
BT DS 16/9142
23. August 05
Derschen im Kreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz. Morgens um 4.00
Uhr erscheinen sechs Nazis vor dem Flüchtlingsheim, brüllen rassistische
Parolen und attackieren es mit Plastersteinen und Kanthölzern, so
daß 16 Fensterscheiben zu Bruch gehen. Im Heim leben derzeit sieben
Flüchtlinge im Alter von 19 bis 40 Jahren. Die beiden bei dem Angriff
anwesenden Bewohner kommen mit dem Schrecken davon – verletzt wird niemand.
Im Westerwald sei zwar eine rechtsextreme Kameradschaft aktiv,
heißt es, im Moment gebe es aber keine Anhaltspunkte, daß sie
mit der Tat in Verbindung stehe.
Bereits im März war es zu ähnlichen Angriffen in zwei
aufeinanderfolgenden Nächten gekommen. Auch damals wurde das Haus
mit Steinen geworfen – von den Tätern, damals wie heute, fehlt jede
Spur.
Im September richten sich die Ermittlungen gegen mehrere Tatverdächtige
aus der rechtsextremen Szene.
SWR-Nachrichten 23.8.05;
indymedia 24.8.05;
e110 24.8.05;
LT Rheinland-Pfalz DS 14/4524
23. August 05
Meschede in Nordrhein-Westfalen. Als Herr K. nach der Arbeit gegen
17.30 Uhr nach Hause kommt, erwarten ihn bereits zwei Polizisten in Uniform
und einer in Zivil, der allerdings auch eine Schußwaffe bei sich
trägt. Das bereits vorbereitete Essen muß er stehen lassen –
stattdessen bietet ihm einer der zwei anwesenden Ärzte Beruhigungstabletten
an. Er lehnt sie ab.
Das Ehepaar hatte bereits vor zwei Jahren versucht, sich nach
einer Abschiebeankündigung gemeinsam das Leben zu nehmen. Seither
befand es sich in psychiatrischer Behandlung.
Nach 14 Jahren Deutschland-Aufenthalt erfolgt jetzt ihre Abschiebung
im Rahmen einer bundesweiten Massenabschiebung über Düsseldorf
und Istanbul nach Sri Lanka
(siehe nächsten Abschnitt).
FRat NRW 26.8.05;
Karawane – Hamburg 29.4.06
24. August 05
120 tamilische Flüchtlinge aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen,
Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein
werden in der Nacht zur Abschiebung nach Düsseldorf und Frankfurt
gebracht. Das Einchecken beginnt um 4.00 Uhr – die zwei gecharterten Maschinen
starten gegen 8.00 Uhr und fliegen mit Zwischenlandung in Istanbul nach
Sri Lanka.
Dabei spielen sich erschütternde Szenen ab. Zum Beispiel
wird eine Familie über Düsseldorf abgeschoben, während sich
die junge Tochter auf einem Schulausflug befindet, und ein Mann wird direkt
aus einem Krankenhaus geholt und in das Flugzeug gesetzt.
Diese Massenabschiebung wird genau zu dem Zeitpunkt durchgeführt,
an dem Massenverhaftungen von TamilInnen in Sri Lanka stattfinden – aufgrund
einer nach der Ermordung des srilankischen Außenministers erneut
eingeführten Notstandsverordnung (ER). Begleitet von rassistischer
Propaganda der beiden singhalesisch-extremistischen Parteien JVP (Janatha
Vimukti Peramuna) und JHU (Jathika Hela Urumaya), die das Waffenstillstandsabkommen
und den von Norwegen initiierten Friedensprozeß strikt ablehnen,
haben die willkürlichen Verhaftungen und Mißhandlungen von TamilInnen
bereits vor der Verhängung des Notstandes beunruhigende Ausmaße
angenommen. Nach einer Pressemitteilung des North East Secretariat for
Human Rights vom 22. 08. 05 sind seit Anfang Juli 3000 TamilInnen aufgrund
des "Prevention of Terrorism Act" (PTA) im Süden der Insel verhaftet
worden.
IMRV 30.8.05
24. August 05
Meschede in Nordrhein-Westfalen. Als die Tür der Flüchtlingsfamilie
V. mitten in der Nacht nicht geöffnet wird, läßt man sie
durch einen Schlüsseldienst öffnen. Acht Beamte gehen ins Schlafzimmer,
wecken Frau V. und ihre beiden Kinder und fordern sie auf, die Koffer zu
packen.
Die drei werden zum Flughafen Düsseldorf gefahren und dann
– zusammen mit ca. 117 anderen Flüchtlingen – über Istanbul (63
Abzuschiebende) nach Sri Lanka (57 Abgeschobene) abgeschoben.
Frau V. war vor 10 Jahren in die BRD gekommen. Eines ihrer Kinder
ist schwer geistig behindert. Ein Antrag an die Härtefallkommission
ist noch nicht entschieden.
Als ihr Mann von der Spätschicht nach Hause kommt, findet
er die Wohnung leer vor.
FRat NRW 26.8.05;
Karawane 29.4.06
24. August 05
Stuttgart. Das Ehepaar Vasanthakumaran wird festgenommen, nach Frankfurt
gebracht und nach Sri Lanka abgeschoben. Weil die beiden Söhne Vitusan
(17 Jahre alt) und Janesan (12 Jahre alt) beim Sport und die Tochter Niruyala
(16 Jahre alt) auf einer Feier sind, entgehen die Kinder der Abschiebung
– allerdings unter dem bitteren Verlust der Eltern.
Die Familie Vasanthakumaran reiste 1992 in die Bundesrepublik
ein und stellte Asylanträge, die mittlerweile abgewiesen wurden.
Der Sohn Janesan ist hier geboren, die beiden älteren Kinder
waren bei ihrer Einreise noch Kleinkinder. Vasanthakumarans hatten über
ein Jahrzehnt in Stuttgart gelebt und waren gut integriert.
Der Vater hat jahrelang geputzt und damit die Familie ernährt;
die rheumakranke Mutter hat sich um die Kinder gekümmert.
Die gewaltsame Trennung der Eltern von den Kindern geschieht
einige Wochen vor der Einrichtung einer Härtefallkommission. Durch
diese Kommission hätte die Familie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine
Chance auf ein gemeinsames Leben in Deutschland gehabt.
(siehe auch: 28.April 06)
IMRV Bremen;
StZ 9.05.06
25. August 05
Im brandenburgischen Zeuthen wird eine Vietnamesin auf dem Parkplatz
vor dem Schleckermarkt – Forstallee – von einem Mann geschlagen.
Opferperspektive (MAZ 26.8.05)
28. August 05
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Nachdem sie mit Pöbeleien bereits
eine Frau aus der Straßenbahn der Linie 3 vertrieben haben, beginnen
fünf deutsche Nazis, einen 31 Jahre alten Flüchtling aus Benin
rassistisch zu beleidigen und zu bedrohen. Einer der Angreifer zeigt dem
Afrikaner ein auf seinen Arm tätowiertes Hakenkreuz und ruft "Deutschland
den Deutschen!".
Als der Flüchtling die Beleidigungen zurückweist, beginnen
die Männer auf ihn einzutreten und ihn zu schlagen. Dem Beniner gelingt
die Flucht. Als die von Augenzeugen alarmierte Polizei eintrifft, nimmt
sie lediglich die Personalien des Angegriffenen auf und läßt
die Täter unbehelligt laufen.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
30. August 05
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene H. Y. sich zu töten
BT DS 16/9142
August 05
Bundesland Bayern. Frau S. gelingt es durch Flucht mit ihren 14- und
15-jährigen Kindern, ihrem Ehemann aus dem Irak in die BRD zu folgen.
Der 43 Jahre alte Herr H. hatte bereits im Dezember 2000 Asyl beantragt
und war ein Jahr später als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention
anerkannt worden. Obwohl jetzt die ganze Familie in der BRD ist, wird es
behördlicherseits verboten, daß sie zusammenlebt.
Im Jahre 2006 wird die Flüchtlingseigenschaft von Herrn
H. rechtskräftig widerrufen – im August wird sein jüngster Sohn
geboren.
Obwohl Herr H. inzwischen mit dem jüngsten Sohn in einer
Privatwohnung leben darf, obwohl sein Sohn Kekschar sich im Berufsvorbereitungsjahr
als Autolackierer und die Tochter Kanal sich im Berufsvorbereitungsjahr
zur Friseurin befindet, ist ein Zusammenleben der Familie auch im November
2009 nicht in Sicht.
Alternativer Menschenrechtsbericht 2009
1. September 05
Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern. Zwei afrikanische Flüchtling
werden in der Innenstadt aus einer fünfköpfigen Gruppe heraus
mit rassistischen Beleidigungen wie "Scheiß Nigger, verpißt
Euch!" beschimpft. Sie ignorieren diese Attacken zunächst, doch als
sie zum dritten Mal beleidigt werden, spricht einer der Afrikaner, ein
40 Jahre alter Beniner, die Deutschen an. Daraufhin wird er von einem der
Männer mit der Faust ins Gesicht geboxt, so daß er eine Augenverletzung
erleidet. Er muß sich in ambulante Behandlung begeben.
Der Täter wird zu einer Haftstrafe von 3 Monaten mit einer
zweijährigen Bewährungszeit verurteilt. Zudem muß er 400
Euro Entschädigung an den Verletzten bezahlen.
LOBBI (OZ)
7. September 05
Bundesland Hessen – Rüdesheim am Rhein. Um 17.45 Uhr hat der 41-jährige
Yusuf S. das Geländer der Theodor-Heuss-Brücke bereits überwunden.
Er steht mit dem Rücken zum Wasser und läßt sich dann rückwärts
fallen. Nach 20 Metern Fall schlägt er auf dem Rhein auf.
Erst zwei Tage später bemerkt ein Angler den toten Körper,
der sich in einer Kette am Steiger 2 bei Rheinkilometer 525,75 verfangen
hat.
Zunächst bleiben Identifizierungsversuche erfolglos. Erst
als fünf Wochen später ein afghanischer Freund eine Vermißtenanzeige
erstattet und dann die polizeilichen Ermittler Kontakt zu Bruder und Schwester
des Vermißten aufnehmen, kann über einen DNA-Vergleich Jusuf
S. Mitte Januar 2006 identifiziert werden.
Er war vor 14 Jahren aus Afghanistan in die BRD gekommen, war
erst im August aus einer Klinik entlassen worden und hatte sich, da er
ohne festen Wohnsitz war, bis zum 5. September in einem Wiesbadener Männerwohnheim
aufgehalten.
Polizei Wiesbaden 9.9.05;
Free Radio News 1.12.05;
Free Radio News 26.1.06; Main-Rheiner 27.1.06;
StA Wiesbaden 11.12.06
9. September 05
Es ist der zweite Versuch, einen 23 Jahre alten tunesischen Abschiebegefangenen
auszufliegen. Schon auf dem Weg zum Flughafen Schönefeld hatte er
ein 2-Euro-Stück verschluckt. Als aber beim Sicherheitscheck der Personenscanner
kein Signal gibt, berichtet der Tunesier dem Flughafenpersonal, daß
er Geld verschluckt habe, und kommt deshalb mit einem Rettungswagen ins
Krankenhaus. Nachdem die Münze aus dem Körper entfernt ist, erfolgt
der Transport des Tunesiers zurück in das Abschiebegefängnis
Köpenick, wo er direkt in den Isolationstrakt verlegt wird. Erst am
22. September kommt er aus der Isolation wieder heraus und wird in einem
der üblichen Zellentrakte untergebracht. Er ist psychisch zerrüttet,
aber mehrere Anträge, eine externe Psychiaterin zu konsultieren, werden
vom Polizeiärztlichen Dienst abgelehnt.
Vier Tage nach seiner Rückverlegung geschieht es, daß
ihn ein Sanitäter weckt und ihn auffordert mitzukommen, weil Fotos
von ihm gemacht werden sollten. Der Tunesier versteht die Aufforderung
und auch die Situation gar nicht, er leistet Widerstand und kommt deshalb
erneut in den Isolationstrakt, von wo aus er am 30. September abgeschoben
wird.
Am 19. August war seine Abschiebung gescheitert, weil es ihm
gelungen war, mit dem Flugkapitän zu sprechen, der sich daraufhin
geweigert hatte, ihn mitzunehmen.
(siehe auch: 4. Juli 05)
Initiative gegen Abschiebehaft Berlin
14. September 05
JVA Fuhlsbüttel in Hamburg. Polizisten betreten am Abend die Abschiebehaftzellen
und befehlen, daß sich alle Gefangenen auf den Boden legen sollen.
Namen werden aufgerufen und die Benannten sollen sich erheben und bekommen
Handfesseln angelegt. Wer nicht schnell genug ist, wird geschlagen. Mindestens
acht Männer werden so abgeholt und zum Flughafen gebracht.
Vor dem Einstieg in den Airbus werden allen Betroffenen US-amerikanische
Gurtfesselsysteme angelegt, bei denen durch Verkürzung der Verbindungsseile
Arme und Beine zum Körpermittelpunkt zusammengezogen werden (Body-Cuffs).
Mit Nachtflugerlaubnis startet die Maschine gegen 2.00 Uhr morgens
mit 27 Afrikanern aus vier Bundesländern und sechs weiteren europäischen
Ländern. 15 Männer werden aus Deutschland abgeschoben – davon
acht aus Hamburg.
HA 15.9.05;
Karawane 29.4.06
20. September 05
Sachsen-Anhalt. In einer Magdeburger Straßenbahn Linie 94 wird
gegen 21.00 Uhr eine 27 Jahre alte Asylbewerberin aus Burkina Faso von
einem jungen Mann bedroht. Der Mann hatte zunächst in der Sitzreihe
vor ihr gesessen. An der Haltestelle Kastanienstraße, an der die
Frau aussteigen wollte, verließ auch der Mann die Bahn, zog eine
Pistole und bedrohte sie damit.
ddp 27.9.05; Polizei Magdeburg 27.9.05; JWB 5.10.05;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
20. September 05
Lippstadt in Nordrhein-Westfalen. Der kurdische Flüchtling Mehmet
Ali Azun wird mit sechs Kindern in die Türkei abgeschoben. Bis auf
Abdul-Rahman sind alle Geschwister minderjährig. Da der sechsjährige
Süleyman derzeit im Krankenhaus liegt, wird die Mutter, Serife Azun,
von der Abschiebung verschont. Ihre volljährige Tochter hat aufgrund
der Heirat mit einem Deutschen ein Aufenthaltsrecht. Die Familie ist damit
gewaltsam getrennt.
Aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls gegen Herrn Azun, der
von der 4. Schwurgerichtskammer Diyarbakir wegen angeblicher Teilnahme
an einer Aktion der PKK am 12.10.1992 in Seyhan ausgestellt wurde, erfolgt
die sofortige Festnahme des abgelehnten Asylbewerbers noch auf dem Flughafen
Istanbul. Eine Rechtsanwältin berichtet später, daß bei
Herrn Azun Verletzungsspuren sichtbar sind, die auf Folter hindeuten. Bei
der Verkündung des Haftbefehls werden auch die Vorfälle vom 18.
Mai 2004 beim türkischen Generalkonsulat in Essen zur Sprache gebracht.
(siehe dort)
Mehmet Ali Azun kommt zunächst in die Instanbuler JVA Metris
und wird später nach Diyarbakir gebracht. Nach sechs Monaten Haft
wird er vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der PKK freigesprochen.
Am 17. Mai 2006, so berichtet seine 15-jährige Tochter,
klingelt es um 11.00 Uhr an der Wohnungstür in der 5 Nisan Straße
im Bezirk Baglar in Diyarbakir. Zwei Männer in Zivil stehen vor der
Tür. Außer dem Wort 'Polizist' versteht sie die Fragen der Männer
nicht, denn sie spricht kein Türkisch. Sie holt ihren Vater zur Tür,
der dann von den Männern mitgenommen wird. Dann verliert sich seine
Spur.
Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft und dem Büro für
Verschwundene im Polizeipräsidium Diyarbakir bleiben erfolglos. Auch
Anfang Juni hat die Familie noch kein Lebenszeichen von Mehmet Ali Azun.
(siehe auch: 18. Mai 04)
FRat NieSa September 05;
Türkeiforum (Özgur Gündem 8.6.06);
ICAD 29.5.06
23. September 05
Bereich Neue Neustadt in Magdeburg – Sachsen-Anhalt. In Höhe der
Straßenbahn-Haltestelle Kastanienstraße wird 17.25 Uhr ein
20 Jahre alter Flüchtling aus Burkina Faso von einem 26-jährigen
Deutschen zunächst mit rassistischen Sprüchen beleidigt und dann
mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Danach zieht der Deutsche eine Pistole,
richtet sie gegen den Flüchtling und beschimpft ihn weiter. Dieser
flüchtet in die Polizeistation Nord. Der Angreifer kann schnell gestellt
werden, und die Waffe – eine Schreckschußpistole – wird sichergestellt.
Der Täter kommt nach vorläufiger Festnahme wieder auf
freien Fuß und muß sich wegen Körperverletzung, Bedrohung
und Volksverhetzung verantworten.
ddp 27.9.05;
Polizei Magdeburg 27.9.05; JWB 5.10.05;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
26. September 05
Lengerich im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Eingangsbereich der
Flüchtlingsunterkunft wird ein Feuer gelegt. Polizeibeamten gelingt
es, das Feuer zu löschen – niemand wird verletzt. Der oder die Täter
werden nicht ermittelt.
VS-Bericht NRW 2005
27. September 05
Landkreis Mansfelder Land in Sachsen-Anhalt. Auf dem Busbahnhof in
Hettstedt wird ein 33 Jahre alter Flüchtling von mehreren alkoholisierten
Jugendlichen rassistisch beleidigt und bedroht. Eine Passantin, die sich
der pöbelnden Meute in den Weg stellt, kann einen körperlichen
Angriff auf den Afrikaner verhindern.
Die über Notruf verständigte Polizei nimmt noch vor
Ort die Personalien der Angreifer auf – es sind Jugendliche im Alter von
16 bis 21 Jahren.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
(MDZ 28.9.05)
29. September 05
Märkisches Viertel in Berlin-Reinickendorf. Die Polizeibeamten,
die um 20.20 Uhr an eine Wohnungstür in der Wesen-dorfer Straße
klopfen, um aufgrund eines anonymen Hinweises eine Identitätsprüfung
vorzunehmen, hören zunächst Stimmen und müssen dann doch
eine Weile warten, bis die Tür geöffnet wird. Die Mieterin erzählt,
daß sich Zainul B. jetzt gerade aus dem Fenster gestürzt hat.
Der 39 Jahre alte Ghanaer Zainul B. zieht sich bei dem Sturz
aus dem vierten Stock des Hauses schwere Brüche des Beckens und eines
Oberschenkels zu. Durch eine schnelle Erstversorgung und eine anschließende
Notoperation kann er gerettet werden. Da Zainul B. keine gültigen
Aufenthaltspapiere für die BRD hat, wird vermutet, daß er aus
Angst vor Festnahme und Abschiebung sein Leben riskierte, um der Polizei
zu entgehen.
Polizei Berlin 30.9.05; TS 30.9.05;
TS 1.10.05; BM 1.10.05; Welt 1.10.05; BeZ 1.10.05
Herbst 05
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Ein 25 Jahre alter
tunesischer Flüchtling, der am 22. September ohne Flugticket und Reisepaß
im Flughafengelände aufgegriffen worden war und dessen Asylantrag
inzwischen abgelehnt wurde, fügt sich selbst Verletzungen zu, so daß
seine Einlieferung in die Psychiatrie erforderlich wird. Von hier aus gelingt
ihm zunächst die Flucht.
Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Bundesautobahn A 9 am Parkplatz
Fürholzen durch die Polizei Erding wird er jedoch wieder festgenommen.
Er wollte mit Hilfe seines Bruders in dessen Fahrzeug weiter nach Italien
kommen. Gegen seinen Bruder und einen weiteren Mitfahrer wird wegen Verdachts
der "Schleusung" ermittelt.
Polizei Bayern 13.12.05;
Polizei Erding
4. Oktober 05
Der 46 Jahre alte Kurde Ömer Agirman wird nach abgelehntem Asylantrag
mit seinem vierjährigen Sohn Osman, der siebenjährigen Leyla,
der dreizehnjährigen Özlem und dem fünfzehnjährigen
Behrem in die Türkei abgeschoben. Nach elf Jahren Deutschland-Aufenthalt
– meist in der nordhessischen Gemeinde Wabern – wird die Familie durch
die Abschiebung gewaltsam getrennt.
Die Mutter der Kinder, Emine Agirman, und die 10-jährige
Eytan werden zunächst verschont, weil Eytan sich heute einer Schilddrüsen-Operation
unterziehen muß. Die 19 Jahre alte Necima darf vorerst als Dolmetscherin
bleiben. Ihr 20-jähriger Bruder Abdul ist nicht zu Hause – er taucht
später unter.
Nach der Ankunft in Ankara werden alle Abgeschobenen durch die
türkische Polizei verhört. Anschließend geht Ömer
Agirman in die Illegalität – aus Angst vor den türkischen Behörden.
Seine Kinder sind dadurch auf sich allein gestellt. Ein Rechtsanwalt bringt
sie dann nach Idil zur Großmutter.
Sie leben wenig später nahe der syrischen und iranischen
Grenze in der Ortschaft Idil (Provinz Sirnak) bei ihrer 85 Jahre alten
Großmutter Fatma Agirman. Sie wohnen mit einer anderen kurdischen
Familie in einem Zwei-Zimmer-Haus. Da die andere Familie fünf Kinder
hat, sind die Lebensbedingungen extrem schlecht. Sie leben mit 12 Personen
in zwei Räumen. Die Großmutter – sie kann schlecht sehen und
hören – ist mit der Betreuung der Kinder völlig überfordert.
Sie muß von ihren 40 Euro Rente jetzt die vier Kinder mit ernähren.
Das heißt, daß sie alle wenig zu essen haben. Wasser wird in
wöchentlichen Abständen in einen auf dem Badehäuschen stehenden
Behälter geleitet, es ist sehr knapp und von minderer Qualität.
Alle Kinder haben wochenlang Durchfall.
Die beiden kleinen Kinder, Leyla und besonders Osman, haben Hauterkrankungen.
Geld für eine medizinische Behandlung ist nicht da, und eine Yesil-Card
bekommen sie nicht, weil sie sich – aufgrund abwesender Eltern – nicht
anmelden können.
Die Kinder leiden unter der Trennung von ihren Eltern und Geschwistern,
sind traumatisiert und gehen nicht aus dem Haus. Mit Nachbarskindern können
sie sich auch ein Jahr nach der Abschiebung noch nicht unterhalten – einerseits,
weil sie durch ihre jetzige Situation verstummt sind – andererseits, weil
sie nur Deutsch verstehen.
Ein Jahr nach der Abschiebung werden die Kinder eingeschult und
fangen an, Türkisch zu lernen. Bis auf die 14-jährige Özlem,
die praktisch die Mutterrolle für ihre Geschwister übernommen
hat, sind sie weiterhin depressiv und antriebsarm. Sie sprechen fast nicht
und haben keine Kontakte nach außen.
Das Dorf, in dem die Familie Agirman bis 1994 lebte, ist niedergebrannt
worden. Herr Agirman hatte vor seiner Flucht in die BRD ein kleines Fuhrunternehmen.
Als er den Aufenthaltsort seines für die PKK arbeitenden Bruders nicht
preisgeben wollte, wurde er mehrfach verhaftet und gefoltert. Auch seine
Frau Emine wurde von türkischen Polizisten schwer mißhandelt.
Dies ist nach Annahme des Rechtsanwaltes auch der Grund, weshalb Herr Agirman
noch in Ankara seine Kinder verließ.
Als seine alte Mutter in Idil aufgrund zunehmender Herz-Kreislauf-Schwäche
bettlägerig wird, kehrt er zu ihr und damit zu seinen Kindern zurück.
Zwei Jahre nach der Abschiebung, im Herbst 2007, hat sich die
Situation der Familie nur dahingehend geändert, daß Frau Agirman
eine Bleiberechtsregelung für Altfälle in Anspruch nehmen konnte.
Sie befindet sich aufgrund ihrer Posttraumatischen Belastungsstörung
in psychotherapeutischer Behandlung und hat eine Arbeit gefunden. Sie bemüht
sich, so viel Geld zu verdienen, daß sie die finanziellen Bedingungen
für die Genehmigung, ihre Kinder aus der Türkei zurückzuholen,
erfüllen kann.
Der vor zwei Jahren untergetauchte Sohn Abdul hat immer noch
keinen legalen Status.
Rechtsanwälte des IHD 2.12.05;
Unterstützerkreis der Familie Agirman;
FR 8.4.06; FAZ.NET 18.4.06;
Asylbeauftragter Harald Huber 9.7.06;
Welt 9.10.06; ard-Kontraste 14.9.06; FR 16.9.06;
Barbara Neppert – ai Türkei-Kogruppe
5. Oktober 05
Senden in Nordrhein-Westfalen. Um 6 Uhr morgens klingelt es an der
Wohnung der Familie Osman in der Ostlandstraße. Als Frau Radmila
schlaftrunken fragt, was denn los sei, bekommt sie zur Antwort, daß
die Polizei da sei, sie solle öffnen, ansonsten würde die Tür
gewaltsam geöffnet. Die Beamten dringen in die Wohnung ein und nehmen
den Vater Gynes Osman und den 14-jährigen Sohn Sado mit. Sie, die
in Mazedonien geboren wurden, werden nach 14 Jahren Deutschland-Aufenthalt
nach Mazedonien abgeschoben. Damit ist die Familie getrennt, denn Frau
Radmila Osman ist Serbin, und ihr und ihren beiden in Deutschland geborenen
Kindern Sabina und Senat droht die Abschiebung nach Serbien. Eine Chance
auf ein gemeinsames Leben mit Mann und ältestem Sohn werden sie –
aufgrund der unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten – nicht haben.
Im Februar hat der 14-jährige Sado 15 kg an Gewicht verloren
und seit der Abschiebung aufgehört zu sprechen.
WN 6.10.05; WN 18.2.06
7. Oktober 05
Hittfeld im Bundesland Niedersachsen. Morgens um 7.07 Uhr bricht in
einem Zimmer des Flüchtlingsheimes in der Straße Am Redder ein
Feuer aus. Der 21-jährige Bewohner aus Sierra Leone ist zu dieser
Zeit nicht anwesend, aber die MitbewohnerInnen werden durch das Geräusch
des Feuers gewarnt und benachrichtigen die Feuerwehr. Den Feuerwehrleuten,
die schweres Atemschutzgerät anlegen müssen, gelingt es, den
Brand nach einer Stunde zu löschen. Verletzt wird niemand.
HA 8.10.05
15. Oktober 05
Unterweissach in Baden-Württemberg. In der Kelterstraße
wird ein Molotowcocktail gegen ein Mehrfamilienhaus geschleudert. Gegen
einen 17-Jährigen und zwei 15- und 18-jährige Schüler wird
ermittelt.
Daß der Anschlag einer Flüchtlingsfamilie aus dem
Kosovo gilt, die in dem Haus wohnt, kommt erst nach einem weiteren Brandanschlag
ans Tageslicht, nachdem die Polizei eine achtköpfige Ermittlungsgruppe
gebildet hat, die die rechtsradikalen Aktivitäten und Straftaten im
Landkreis strafrechtlich verfolgen soll. (siehe hierzu 6. November 05)
BKZ 9.11.05; SinZ/BöZ 30.3.06;
ap 27.6.06; SinZ 28.6.06; BKZ 30.6.06;
BKZ 7.7.06
21. Oktober 05
Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Um 6.45 Uhr wird der 32 Jahre alte
Gefangene Michail Sh. von einem Beamten tot in seiner Zelle aufgefunden.
Herr Sh. hat sich mit einem Bettlaken stranguliert. Er war gestern aufgrund
eines Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg wegen Verstoßes gegen
das Aufenthaltsgesetz in die Haftanstalt gebracht worden. Er ist wahrscheinlich
russischer oder jugoslawischer Herkunft und konnte keine gültigen
Aufenthaltspapiere vorweisen.
Justizbehörde Hamburg 21.10.05
21. Oktober 05
Der kurdische Flüchtling Herr Bindal wird aus dem Abschiebegefängnis
in Rottenburg nach Istanbul abgeschoben. Dort wird er sofort verhaftet
und ins Gefängnis von Diyarbakir gebracht. Durch die Abschiebung wird
er von seiner australischen Verlobten und ihrem gemeinsamen Kind getrennt.
Vor seiner Flucht in die BRD war Herr Bindal in der Türkei
wegen seiner PKK-Aktivitäten zum Tode verurteilt worden. Dieses Urteil
war in eine 20-jährige Gefängnisstrafe umgewandelt worden, wovon
er 12 Jahre absaß.
AK Asyl Stuttgart Dezember 2005
22. Oktober 05
Das Flüchtlingsheim im sächsischen Helbigdorf brennt bis
auf die Grundmauern nieder. Die 25 BewohnerInnen können sich unverletzt
aus dem Gebäude des ehemaligen Rittergutes retten. Sie werden evakuiert
und in der Flüchtlingsunterkunft in Radebeul untergebracht.
Herr Brahim Tahiri, der mit seiner Familie bei Freunden zu einem
kurzen Besuch war, fuhr – nachdem er von dem Brand erfahren hatte – zunächst
alleine nach Helbigsdorf. Die Heimleiterin sagte ihm, daß er wieder
zurückfahren solle, sie würde ihn anrufen.
Herr Tahiri bleibt mit seiner Frau und den vier Kindern im Alter
von acht Monaten, drei, sieben und acht Jahren noch zwei Tage dort. Die
Situation ist für die Freunde, die jetzt eine sechsköpfige Familie
beherbergen müssen, ausgesprochen problematisch. Als auch nach zwei
Tagen der Anruf der Heimleiterin ausbleibt, beschließen die Eheleute,
mit den Kindern nach Radebeul zu fahren, wo sie um 18 Uhr eintreffen und
nur notdürftig untergebracht werden können. Denn alle Wohnräume
sind belegt. Zu essen bekommen die Tahiris nicht.
Am nächsten Tag fährt die Familie nach Freiberg und
erfährt bei der Ausländerbehörde, daß für den
nächsten Tag in der Chemnitzer Straße 50 zwei Zimmer frei werden
würden.
Als die Tahiris dort am nächsten Tag um 14.30 Uhr ankommen,
wird ihnen ein Zimmer zugewiesen, in dem bereits zwei vietnamesische Flüchtlinge
leben.
Herr Tahiri geht zum Heimleiter, verlangt Essen und bekommt zur
Antwort: "Deine Kinder sind noch nicht tot? Dann kannst Du noch bis Freitag
warten."
Als am Freitag zufällig eine Flüchtlingsberaterin vom
Schicksal der Familie erfährt, organisiert sie eine kleine Spendenaktion,
weil die Familie weder Geschirr noch Kleidung noch normale Schlafmöglichkeit
hat.
Erst elf Tage nach dem Brand und vor allem aufgrund intensiver
mehrmaliger Anmahnungen von UnterstützerInnen bekommt die Familie
die zugesagten Zimmer.
mdr 22.10.05; sachsenspiegel 22.10.05;
jW 24.12.05
25. Oktober 05
Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg. Mitten in der
Nacht erscheint die Polizei in der Wohnung der Familie Ismailji und nimmt
Frau Ismailji und drei Kinder zur Abschiebung mit. Diese erfolgt kurz darauf
nach Skopje in Mazedonien. Da der Ehemann und Vater, Emrus Ismailji, zu
diesem Zeitpunkt nicht anwesend ist, wird die Familie durch die Abschiebung
getrennt.
Die Eheleute waren mit dem ältesten Sohn vor 15 Jahren in
die BRD geflohen, konnten sich schnell einleben, so daß sie – sobald
sie Arbeitserlaubnisse hatten – auch beide arbeiteten und somit nicht mehr
auf staatliche Gelder angewiesen waren.
Sie haben viele Freundinnen, Freunde und UnterstützerInnen,
die nach der Abschiebung in kürzester Zeit 3000 Unterschriften sammeln,
die dem Innenminister Heribert Rech in Stuttgart übergeben werden.
Freunde der Kinder rufen zu Demonstrationen auf, Schuldirektoren und Landtagsabgeordnete
drücken öffentlich ihr Bedauern und Unverständnis aus.
Über die Entscheidung der Härtefall-Kommission, die
Emrus Ismailji als Härtefall anerkennt, setzt sich Innenminister Rech
hinweg und verfügt die Abschiebung.
Frau Ismailji und die Kinder leben in Skopje zunächst ausschließlich
von Spenden. Die Kinder, die in Baden-Württemberg aufgewachsen sind,
sprechen weder Mazedonisch noch Albanisch.
Gränzbote-SchwZ 4.5.06
26. Oktober 05
Möhlau in Sachsen-Anhalt. Gegen 21 Uhr kommt eine Mitarbeiterin
der Ausländerbehörde Gräfenhainichen mit ca. 20 Polizeibeamten
in das dortige Asylbewerberheim, um eine junge Kosovo-Albanerin mit ihren
beiden in Deutschland geborenen Kindern festzunehmen und nach Prishtina
abzuschieben. Der 12-jährige Sohn wird unter der Dusche verhaftet
und halbnackt ins Polizeifahrzeug gebracht. Seiner Mutter, die schwer traumatisiert
ist und unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet, droht
die Beamtin an, daß der 12-Jährige alleine abgeschoben wird
für den Fall, daß sie selbst sich jetzt widersetzen würde.
Trotzdem gelingt es der Mutter, ihre Psychiaterin telefonisch zu erreichen
– dann flieht sie in den obersten Stock und droht, sich aus dem Fenster
zu stürzen.
Als die Psychiaterin eintrifft, muß sie sich den Zugang
mit deutlichem Nachdruck verschaffen, weil die Polizei ihn ihr verwehren
will. Dann gelingt es ihr, ihre Patientin zu beruhigen und sie von ihrem
Vorhaben abzubringen.
Erst aufgrund der massiven Intervention der Psychiaterin lassen die
Polizeibeamten von ihrem Vorhaben ab und verlassen das Flüchtlingsheim.
Da mit einem neuerlichen Abschiebeversuch gerechnet werden muß, tauchen
Mutter und Söhne am folgenden Tag unter.
Bereits 1993 war die Frau mit ihrem Lebensgefährten aus
dem Kosovo geflohen. Ende 1993 wurde der erste Sohn in Deutschland geboren
– im März 2004 kam der zweite Sohn zur Welt. Nach der Ablehnung der
Asylanträge wurden die Eltern im April 2005 – getrennt voneinander
– nach Prishtina abgeschoben, die beiden Söhne zusammen mit der Mutter.
Auf dem Flughafen harrte die hilflose und kranke Frau tagelang aus; die
Medikamente, die ihr ihre Psychiaterin mitgegeben hatte, waren schnell
zu Ende. Bei der UNMIK hieß es, man könne ihr nicht helfen.
Der Gesundheitszustand der Frau verschlechterte sich so dramatisch,
daß sich ihr 12-jähriger Sohn verantwortlich um seinen kleinen
Bruder und um sie selbst kümmern mußte, bis durch einen glücklichen
Zufall der Vater zu ihnen stieß.
Ein Pfarrer, der sie aus Möhlau kannte, setzte sich erfolgreich
für die Rückkehr der Familie ein.
Ein Asylfolgeantrag und ein Antrag bei der Härtefallkommission
haben keinen Erfolg. Aufgrund neuer umfangreicher Gutachten und aufgrund
der mangelnden Behandlungsmöglichkeit der akut suizidgefährdeten
Frau im Kosovo wird im Jahre 2006 ein weiterer Asylantrag gestellt.
Anfang 2008 hat die Frau aufgrund einer positiven Entscheidung
der Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Christina Schmauch – Rechtsanwältin
28. Oktober 05
Adenbüttel in der niedersächsischen Gemeinde Papenteich.
Kurz nach Mitternacht entsteht ein Feuer im Flüchtlingsheim in der
Schulstraße 40. Die Feuerwehren Adenbüttel und Rötgesbüttel,
die innerhalb kurzer Zeit eintreffen, können den Wohnungsbrand relativ
zügig löschen. Zum Zeitpunkt des Brandes befindet sich niemand
im Hause, so daß es keinen Personenschaden gibt. Als Brandherd wird
ein
defektes Heizkissen identifiziert.
AlZ 28.10.05
29. Oktober 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 30 Jahre
alter Gefangener aus Algerien verschluckt eine Münze und eine 2 mal
6 Zentimeter große Befestigungsschelle eines Heizungsrohres. Als
das Bewachungspersonal gegen 17.30 Uhr davon erfährt, veranlassen
sie die Einweisung ins Krankenhaus, wo die metallenen Gegenstände
aus dem Magen des Gefangenen wieder entfernt werden können. Nach Abklingen
der Narkose wird der Algerier ins Abschiebegefängnis zurückgebracht.
Polizei Berlin 30.10.05;
taz 16.11.05
29. Oktober 05
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Beamte der Bundespolizeiinspektion
Pasewalk und des Zolls (Mobile Kontrollgruppe Linken) stoppen bei einer
gemeinsamen Aktion einen Mercedes Kleintransporter mit deutschem Kennzeichen,
einige kleinere Ortschaften von Berndshof entfernt. Die Beamten entdecken
auf der Ladefläche acht männliche und zwei weibliche Personen
im Alter von 10 bis 30 Jahren – alle völlig ungesichert. Sie kommen
aus Vietnam und haben den Transporter erst besteigen, nachdem sie die polnisch-deutsche
Grenze zu Fuß überquert hatten.
Eine schwangere Frau, die über Schmerzen im Brustbereich
klagt, muß in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
In der polizeilichen Vernehmung geben die Menschen an, daß
sie mit der Bahn von Hanoi über China nach Moskau gelangt sind. Von
dort aus erfolgte die Weiterfahrt in Transportern bis in die Nähe
der polnisch-deutschen Grenze.
Am nächsten Tag ordnet das Amtsgericht Pasewalk die Haft
zur Sicherung der Zurückschiebung für alle Flüchtlinge an
– zudem müssen sie sich wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise,
des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet und wegen Beihilfe zur unerlaubten
Einreise verantworten. Der polnische Fahrer kommt in Untersuchungshaft.
BPol Rostock 2.11.05
1. November 05
Bundesland Niedersachsen. Der 35 Jahre alte Eyah Mbawah, abgelehnter
Asylbewerber aus Sierra Leone, gerät in Panik und versucht, sich im
Göttinger Kreishaus aus dem Fenster zu stürzen, als Polizisten
auf ihn zugehen, um ihn in Abschiebehaft zu nehmen. Er wird stattdessen
in Polizeibegleitung ins Landeskrankenhaus im Rosdorfer Weg gebracht. Die
für den 3. November gebuchte Abschiebung nach Freetown muß storniert
werden.
Eyah Mbawah war 1993 mit seinem Bruder Kombo aus dem Bügerkriegsland
Sierra Leone geflohen, als Milizionäre ihr Elternhaus in der Stadt
Kono zerstörten. Sie waren Augenzeugen bei der Tötung ihrer zwei
Brüder Saha und Tamba und entgingen ihrer eigenen Tötung nur
knapp. Ihre Mutter wurde verschleppt und ist seither verschollen. Diese
und andere Erlebnisse haben Eyah Mbawah traumatisiert, und er befindet
sich seit langem in psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung.
Er hat mehrmals versucht, sich zu töten.
Im Jahre 1999 hatte Eyah Mbawah bereits ein halbes Jahr in Abschiebehaft
verbracht – auch hier hatte er einen Suizidversuch unternommen. Seine Freilassung
war schließlich aufgrund der Tatsache erfolgt, daß eine Abschiebung
in das Bürgerkriegsland Sierra Leone überhaupt nicht möglich
war. Im Jahre 2003 befand er sich stationär im Landeskrankenhaus Göttingen
aufgrund von mitteleren bis schweren depressiven Episoden.
Insgesamt sieben Monate – vom 17. März 05 bis zum
7. Oktober 05 – hat Eyah Mbawah jetzt bereits in der JVA Kassel und
in der JVA Hannover-Langenhagen in Abschiebehaft gesessen. Er wurde schließlich
freigelassen, weil seine Abschiebung in Brüssel wegen Nebels abgebrochen
werden mußte.
Weil er jedoch nach seiner Freilassung nicht in seine Wohnung
in Obernjesa (Gemeinde Rosdorf) zurückgekehrt war, sondern zu seinem
Bruder nach Göttingen ging, beantragte die Ausländerbehörde
erneut Sicherungshaft gegen ihn.
GT 2.5.05; 27.6.05;
GT 2.11.05; GT 3.11.05;
pogrom 255_4/2009;
FRat NieSa
Anfang November 05
Transitbereich des Flughafens in München. Der Kurde Burhan Karim
Zangana näht sich die Lippen zusammen und beginnt mit einem Hungerstreik.
Er befindet sich – mit Unterbrechungen (Abschiebehaft, Vorführung
bei der irakischen Botschaft in Berlin, Krankenhaus-Aufenthalt) – seit
nunmehr sieben Monaten im Transitbereich, weil ihm die Einreise in die
BRD aufgrund falscher Papiere nicht erlaubt wird.
Seine Familie hatte im Irak mit der Baath-Partei zusammengearbeitet
und aus Angst vor Verfolgung hatte er das Land verlassen.
Dies sei keine Freiheitsberaubung, urteilt das Amtsgericht Erding,
obwohl Burhan Karim Zangana das eingezäunte und bewachte Gelände
nicht verlassen kann und die Abschiebehaft formal aufgehoben ist. Das Gericht
kommentiert, der Iraker könne das Land ja jederzeit auf dem Luftwege
verlassen. Auch wenn der Flüchtling es wollte – aufgrund fehlender
gültiger Papiere, wäre ihm dies gar nicht möglich.
Am 12. Dezember brandmarkt das Münchner Oberlandesgericht
das Festhalten des Mannes als rechts- und verfassungswidrige Freiheitsentziehung.
Trotz dieses Urteils weigert sich die Bundespolizei weiterhin, Herrn Zangana
die Einreise zu gestatten, und beruft sich nunmehr auf einen vom Amtsgericht
ergangenen Beschluß zur Abschiebehaft.
In der Nacht zum 20. Dezember wird Herr Zangana mit einem großen
Aufgebot der Bundespolizei und ohne Informierung seines Rechtsanwaltes
abgeschoben. Flugroute und Zielort der Abschiebung sind unbekannt.
Die Bundespolizei hatte mit der Abschiebung so lange gewartet,
bis die deutsche Archäologin, Susanne Osthoff, aus der Geiselhaft
im Irak frei kam, um die Bemühungen des Auswärtigen Amtes um
das Leben der Deutschen nicht zu behindern.
Nach Angaben des UNHCR Berlin ist Burhan Karim Zanhana der erste
irakische Flüchtling seit 15 Jahren, der aus Deutschland in den Irak
abgeschoben wurde.
jW 5.11.05; jW 15.12.05;
FRat Bayern 21.12.05
3. November 05
Bundesland Hessen. Als ein 14 Jahre altes Mädchen in der Schule
erfährt, daß die Polizei in der Schule angerufen und erfragt
hat, ob sie und ihre Geschwister anwesend seien, bekommt es einen Nervenzusammenbruch
und wird ohnmächtig.
Dies ist der vorläufige Höhepunkt einer unglaublichen
Schikane, die die Behörden seit Jahren und vor allem in den letzten
Monaten gegen die gesamte kurdische Familie Y. veranstaltet.
Zwei Tage zuvor hatten Polizisten drei der Kinder auf dem Weg
zum Nachmittagsunterricht und Sportverein abgepaßt und sie mehrere
Stunden lang getrennt voneinander in Polizeibussen gefangen gehalten. Als
die 14-Jährige entfliehen wollte, wurden ihr Handschellen angedroht.
Sie wurde im Polizeiwagen auch mit körperlicher Gewalt der Beamten
festgehalten, wobei sie leicht verletzt wurde. Als sie endlich freigelassen
wird, fällt sie in Ohnmacht.
Gleichzeitig wurde die Wohnung der Familie gestürmt, in
der sich lediglich die jüngsten Kinder im Alter von vier und zehn
Jahren aufhielten. Einer älteren Schwester und einer Tante wurde der
Zugang zu den Kindern verweigert. Die Kinder andererseits durften die Wohnung
nicht verlassen, und die Beamten erklärten ihnen mehrmals, daß
sie Deutschland zu verlassen haben – das Land, in dem sie geboren und aufgewachsen
sind.
Bereits am 19. Oktober hatte die Polizei die Wohnung der Familie
Y. mit einem Großaufgebot von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen
(ca. 50 Personen) mehrere Stunden lang durchsucht. Zu diesem Zeitpunkt
waren fünf minderjährige Kinder und eine erwachsene Schwester
anwesend. Offizieller Grund für diesen Großeinsatz war die geplante
Abschiebung von Frau Y. und ihren Kindern an diesem Tag. Daß A. Y.
sich jedoch in stationärer Behandlung befand, war den Behörden
durchaus bekannt.
Die Behörden wollen offensichtlich über die Kinder
den Druck auf die Eltern erhöhen, damit diese "freiwillig" ausreisen.
Aufgrund des politischen Engagements von Herrn G. Y. war die Familie jedoch
vor zehn Jahren in die BRD geflohen. Die Asylanträge wurden abgelehnt.
Die Mutter der Kinder mußte sich im Oktober einen Tag vor
ihrer Entlassung aus einer Klinik in Sicherheit bringen – sie tauchte unter.
Sie leidet – genau wie ihr Mann – an einer ausgeprägten Posttraumatischen
Belastungsstörung mit ständigen Retraumatisierungsschüben.
Zwei volljährig gewordene Kinder sind bereits seit längerer Zeit
untergetaucht. Herr Y. befindet sich wegen chronischer Suizidalität
seit 15 Monaten stationär in einer psychiatrischen Klinik.
(siehe auch: 12. Dezember 06)
FRat Hessen 7.11.05;
Antirassistische Initiative Berlin
5. November 05
Magdeburg in Sachsen-Anhalt. In einem Autobus der Linie 93 wird ein
28 Jahre alter nigerianischer Flüchtling von einem Unbekannten beleidigt
und bedroht. An der Haltestelle Damaschkeplatz fordert der Mann den Nigerianer
auf, den Bus zu verlassen, tritt nach ihm und bedroht ihn mit einer zerbrochenen
Bierflasche. Erst als ein anderer Fahrgast des Busses einschreitet, flieht
der Angreifer.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
6. November 05
Unterweissach in Baden-Württemberg. Drei Jugendliche stellen ein
Holzkreuz auf, übergießen es mit Benzin und zünden es an.
Dann wirft ein Jugendlicher einen Brandsatz gegen das Flüchtlingsheim
in der Welzheimer Straße. Der Molotow-Cocktail prallt gegen die Wand
und erlischt. Von den zu dieser Zeit anwesenden elf Personen wird niemand
verletzt.
Die Korex (Koordinationsstelle Rechtsextremismus), eine aktuell
zusammengestellte Ermittlungsgruppe, recherchiert intensiv mit einem großen
Aufgebot an Personen und Material. Sogar ein Polizei-Hubschrauber mit Wärmebildkamera
kommt zum Einsatz.
Vier Tatverdächtige werden ermittelt, verhört und sind
allesamt geständig. Unter ihnen befindet sich ein 17-Jähriger,
der den Brandsatz warf und der bereits am 15. Oktober einen Brandanschlag
verübte. (siehe dort)
Die Flüchtlinge – zu denen auch ein Baby gehört – werden
von der Stadt "aus Sicherheitsgründen" zunächst in andere Quartiere
verlegt. Bei einer Protest- und Solidaritätsveranstaltung am 13. November
fordern die Flüchtlinge und auch UnterstützerInnen vor den knapp
200 Anwesenden eine Rückkehr in die alte Unterkunft, um deutlich zu
machen, daß sich die Neonazis mit ihren menschenverachtenden Aktionen
in dieser Gegend nicht durchsetzen dürfen.
Vor Weihnachten überbringen Weissacher BürgerInnen
den Flüchtlingen ein Schreiben, das auch von fünf Gemeinderäten
unterschrieben ist. Dort heißt es unter anderem: "Wir gehören
zusammen, und Euer Platz ist unter uns. Trotz der Anschläge hoffen
wir auf eine bessere Zukunft ... Wir unterstützen Euch in Euren Bemühungen,
nach Weissach im Tal zurückzukehren, Eurer zweiten Heimat."
Im Juni 2006 stehen die fünf Täter im Alter von 15
bis 20 Jahren vor dem Landgericht Stuttgart. Achtfacher versuchter Mord,
versuchte schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung, Beihilfe und Nichtanzeigen
einer geplanten Straftat werden ihnen im Zusammenhang mit diesem Brandanschlag
und dem Angriff auf ein Wohnhaus am 15. Oktober (siehe dort) zur Last gelegt.
Bei dem 17-jährigen Haupttäter, einem bekennenden Rechtsradikalen,
kommen zudem unerlaubter Waffenbesitz und die Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen dazu. Am 6. Juli wird der 17-Jährige
zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, so daß er, der zur
Zeit eine Haftstrafe verbüßt, weiter in Haft bleibt. Zwei Mitangeklagte
erhalten 18- und 10-monatige Bewährungsstrafen.
StZ 7.11.05; BKZ 8.11.05; BKZ 9.11.05;
BKZ 11.11.05; BKZ 12.11.05; BKZ 14.11.05;
BKZ 24.12.05; SinZ/BöZ 30.3.06;
ap 27.6.06; SinZ 28.6.06; BKZ 30.6.06; BKZ 7.7.06
6. November 05
Holzgerlingen in Baden-Württemberg. Im Obergeschoß der Flüchtlingsunterkunft
in der Turmstraße brennen am frühen Morgen ein Stromverteilerkasten
und "Gerümpel".
Die Feuerwehr Holzgerlingen, die mit 44 Personen, vier Lösch-
und einem Einsatzleitwagen anrückt, kann den Brand schnell löschen.
Mehrere schlafende BewohnerInnen werden geweckt und in Sicherheit gebracht
– ein Mann kommt mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus.
Durch den Rauch sind die Räume der ersten Etage derzeit
unbewohnbar. Die Brandursache ist vorerst unbekannt.
SinZ 8.11.05; Polizei Sindelfingen
9. November 05
Flughafen Hamburg. Ein Ehepaar aus Afghanistan soll als eines der ersten
nach Kabul abgeschoben werden. Im Flugzeug erleidet die 30 Jahre alte Frau
einen Kollaps und muß notärztlich versorgt werden.
Während ihr Mann alleine abgeschoben wird, nimmt die Ausländerbehörde
die Frau in Abschiebehaft und erwirkt Atteste, die ihre Reisefähigkeit
bestätigen. Eine Woche später wird auch sie abgeschoben.
Das Paar gehört zur Glaubensgemeinschaft der Hindu und war
aus Angst vor Verfolgung nach Deutschland geflohen.
taz HH 11.11.05; HA 16.11.05
9. November 05
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In einem studentischen Club in der
Rostocker Innenstadt wird ein 21 Jahre alter togoischer Flüchtling
von einem Deutschen beschimpft und attackiiert. Der Täter stößt
den Togoer zu Boden und schlägt dann auf ihn ein. Andere Gäste
der Diskothek greifen ein und halten den Angreifer fest, so daß er
von den Türstehern vor die Tür gesetzt werden kann.
Draußen ruft der Täter die Polizei und behauptet,
daß er von dem Asylbewerber angegriffen worden sei.
In einem Verfahren, in dem mehrere Straftaten des Täters
verhandelt werden, wird dieser zu acht Monaten Haft mit einer zweijährigen
Bewährungszeit verurteilt.
LOBBI
10. November 05
Singen in Baden-Württemberg. Das kurdische Ehepaar B. wird nach
abgelehnten Asylanträgen zusammen mit drei Kindern (7, 11 und 12 Jahre
alt) in die Türkei abgeschoben.
Die 33 Jahre alte Frau B., die wegen einer Posttraumatischen
Belastungsstörung sowohl stationär als auch ambulant behandelt
wurde und wird, berichtet vier Wochen später, wie die Abschiebung
stattgefunden hat. Morgens um 4 Uhr seien Polizeibeamte gekommen und hätten,
da die Tür von ihr nicht geöffnet wurde, das daneben befindliche
Fenster von außen eingeschlagen, um hineinzukommen. Dabei hatte sich
Frau B., die in heller Panik neben dem Fenster harrte, tiefe Schnittverletzungen
an den Fingern und dem Gelenk der rechten Hand zugezogen. Ein Suizidversuch
von Frau B. – es wäre der dritte gewesen – kann verhindert werden.
Auf der Fahrt zum Flughafen Stuttgart werden den Eheleuten Handschellen
angelegt. Die Bitte der Frau am Flughafen, daß ihre Verletzungen
von einem Arzt angesehen und versorgt werden, wird abgelehnt. Weiterhin
in Handschellen wird sie ins Flugzeug gebracht. Erst als während des
Fluges Essen angeboten wird, werden Herrn und Frau B. die Handschellen
entfernt.
Am Flughafen Istanbul erfolgt die Übergabe von Bundespolizisten
an die Flughafenpolizei – ohne ein Wort darüber, daß Frau B.
psychisch schwer krank ist. Sie wird dann – getrennt von Mann und Kindern
– 24 Stunden von der Polizei auf dem Flughafengelände festgehalten
und kann erst am nächsten Tag um 17 Uhr von einem Verwandten abgeholt
werden.
Trotz ihrer Erschöpfung sucht sie ein Gesundheitszentrum
auf, um ihre Hände medizinisch versorgen zu lassen. Eine chirurgische
Versorgung, die in Deutschland hätte gemacht werden müssen, wird
in Istanbul nachgeholt. Dafür ist es jedoch offensichtlich zu spät.
Durch die verstrichene Zeit sind die Wunden infiziert und stark entzündet.
Selbst einen Monat nach der Abschiebung steht Frau B. noch unter
psychischem Schock. Da ihr Mann untergetaucht und verschwunden ist, kümmern
sich vorübergehend Verwandte um sie. Diese Situation hat sich auch
im Januar 2006 nicht verändert: Frau B. ist orientierungslos und unfähig,
sich um ihre Kinder und um sich selber zu kümmern.
(siehe auch: Oktober 03 und Oktober 04)
Refugio Villingen-Schwenningen;
Ernst-Ludwig Iskenius – Arzt
14. November 05
Der 22 Jahre alte tschetschenische Flüchtling Herr A. wird von
Sachsen aus nach Moskau abgeschoben. Von da an endet der Kontakt zu ihm.
Wochenlang versuchen FlüchtlingsunterstützerInnen und seine Familienangehörigen
aus Polen, seine Spur zu finden. Erst als MitarbeiterInnen der Organisation
Memorial bei tschetschenischen Angehörigen nach ihm suchen, erfahren
sie im nachhinein, daß A. noch in Moskau auf dem Flughafen festgenommen,
verhört und in eine Haftanstalt gebracht worden war. Dann wurde er
in ein Gefängnis in Grozny verlegt, wo er sich auch noch im März
2006 befindet.
Die Deutsche Botschaft in Moskau hatte den nachfragenden FlüchtlingsunterstützerInnen
aus der BRD trotzdem mitgeteilt, daß Herr A. noch am Tage seiner
Abschiebung den Flughafen unbehelligt verlassen habe.
A. war mit 15 Jahren in die BRD geflohen und hatte drei Jahre
lang im Bundesland Nordrhein-Westfalen gelebt.
GfbV März 2006; GfbV Dezember 2006
14. November 05
Bergheim-Kenten im Rhein-Erft-Kreis – Nordrhein-Westfalen. Der 40 Jahre
alte iranische Bewohner Herr S. zerstört gegen 20.45 Uhr das Mobiliar
in der Gemeinschaftsküche der Flüchtlingsunterkunft in der Kentner
Heide, verschüttet Grillanzünder und entzündet ihn.
Die alarmierte Feuerwehr kann den Brand schnell löschen,
und der Iraner wird von Polizeikräften überwältigt und mitgenommen.
Fälschlicherweise hatte Herr S. kurz vorher erfahren, daß
sein Sohn gestorben sei. Er hatte dann die Kontrolle über sich verloren
und kam mit der Diagnose einer schweren depressiven Episode in die Fachklinik
für Psychiatrie und Psychotherapie der Rheinischen Kliniken Düren.
Polizei Bergheim 15.11.05;StA Köln
15. November 05
Baden-Württemberg. Familie S. aus dem Kosovo, die seit 13 Jahren
in der BRD lebt, wird morgens um zwei Uhr in ihrer Unterkunft geweckt.
Die achtköpfige Roma-Familie bekommt eine halbe Stunde Zeit, sich
anzuziehen und die Sachen zu packen. Dies trifft die Familie völlig
unvorbereitet, denn nach den ethnischen Pogromen im März 2004 dürfen
Angehörige der Roma und Ashkali zur Zeit nicht abgeschoben werden.
Auf dem Flughafen Baden-Baden werden allen Familienmitgliedern
im Zuge der Gepäckuntersuchung und Leibesvisitation die Papiere abgenommen,
die sie als Roma ausweisen. Dann erfolgt der Abflug mit ca. 140 weiteren
Flüchtlingen nach Prishtina. Bei der Ankunft fragen UNMIK-Mitarbeiter
nach den ethnischen Zugehörigkeiten, und es melden sich neben Familie
S. sechs weitere Roma, eine Mutter mit vier Kindern im Alter von 10 bis
15 Jahren, eine alleinstehende Frau und zwanzig Personen, die den Ashkali
angehören.
Diese Menschen müssen jetzt einige Stunden in Kälte
und Regen im Freien verbringen, bis ihnen ein Bus zur Verfügung gestellt
wird, in dem sie sich aufhalten dürfen. Dann werden sie per Flugzeug
nach Skopje geflogen, wo sie die Nacht im Flugzeug in ihren Sitzen verbringen
müssen, bis sie über Zürich nach Baden-Baden zurückgeflogen
werden.
Nach einer fast 40-stündigen Odyssee kommt Familie S. wieder
in ihrer Unterkunft an. Ihr Zimmer ist inzwischen leergeräumt, Teppiche
und Kühlschrank sind verschwunden.
FRat BaWü und Pro Asyl 25.11.05;
DAMID 11/12 – 2005
17. November 05
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der JVA Büren versucht der
Abschiebegefangene B. M. sich zu töten
BT DS 16/9142
17. November 05
Die Ashkali-Familie Krasniqi, die seit sieben Jahren in Deutschland
lebt, wird aus ihrer Wohnung im niedersächsischen Bersenbrück
abgeholt und zum Flughafen Düsseldorf zur Abschiebung gebracht. Eines
ihrer vier kleinen Kinder, der siebenjährige Sohn, hatte vor drei
Jahren großflächige Verbrennungen erlitten, die in Münster
behandelt worden waren. Durch die Abschiebung und durch die damit verbundene
Unterbrechung der Behandlung, so bestätigt der behandelnde Arzt, entsteht
das Risiko lebensgefährlicher Entzündungen.
Obwohl die UNMIK (United Nation Administration Mission im Kosovo)
aufgrund dieser Informationen die Aufnahme der Familie ablehnt, wird die
Abschiebung auf dem Flughafen Düsseldorf mit Gewalt fortgesetzt und
die Familie nach Prishtina ausgeflogen.
Der zuständige Landkreis Osnabrück und das Innenministerium
in Hannover begründen die Abschiebung mit einem Verwaltungsgerichtsurteil,
in dem die Nachbehandlung des Jungen als "kosmetische Korrektur" bezeichnet
wird.
Nach der Abschiebung lebt die sechsköpfige Familie bei den
Großeltern in einer Einzimmerwohnung.
JWB 30.11.05; FRat NieSa
23. November 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Der Abschiebegefangene
S. G. versucht sich zu töten.
BT DS 16/9142
26. November 05
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene S. H. sich zu töten.
BT DS 16/9142
27. November 05
Flüchtlingsheim in Breitenworbis im Bundesland Thüringen.
Durch einen Zimmerbrand, der sich über weitere Bereiche des Gebäudes
ausbreitet, werden ein Bewohner schwer und drei weitere leichter verletzt.
Die Ermittlungen ergeben, daß eine 36 Jahre alte Bewohnerin
aus dem Iran ihr Zimmer selbst entzündet hat. Durch die Trennung von
ihrem 14 Jahre alten Sohn, der bei den Großeltern im Iran lebt, ist
die Frau psychisch schwer erkrankt – sie kommt nach dem Brand umgehend
in eine psychiatrische Klinik.
ddp 28.11.05; taz 29.11.05;
Polizei Nordhausen 29.11.05
30. November 05
Bundesland Hessen. Der 72 Jahre alte Flüchtling Abdul K. wird
aus der Abschiebehaft der JVA Offenbach nach Afghanistan abgeschoben. Am
22. Januar 2006 stirbt er in einem Dorf nahe Kabul.
Seiner Tochter, die in der BRD lebt, werden unterschiedliche
Informationen über den Tod des Vaters aus dem Dorf mitgeteilt: er
sei erschlagen worden, er sei gefesselt gewesen und er habe schwarze Beine
gehabt. Einen gewaltsamen Tod des Vaters schließt die Tochter damit
nicht mehr aus.
Im Rahmen einer Familienzusammenführung war ihr Vater in
die BRD gekommen – seine Asylanträge waren alle abgelehnt worden.
Pro Asyl
November 05
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Flüchtling Vlasta Idic wird
nach 15-jährigem Deutschland-Aufenthalt nach Serbien abgeschoben –
damit ist er von seiner Familie getrennt.
Da auch seine Frau und die vier Kinder abgeschoben werden sollen,
wird ihnen im Kirchenasyl Schutz gewährt, bis sie nach eineinhalb
Jahren ein Bleiberecht erhalten.
Fünf Jahre später ist die Familie immer noch getrennt.
Obwohl alle zusammen Monatseinkünfte von 3000 Euro haben und keinerlei
staatliche Unterstützung benötigen, wird eine Rückkehr des
Vaters nicht erlaubt.
Allein mit einem 3-Monats-Visum darf er im Jahre 2010 das erste
Mal wieder zu seiner Familie.
RP 11.3.10
2. Dezember 05
Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern. Dem Togoer Alassane Moussbaou
wird in der Ausländerbehörde mitgeteilt, daß er jetzt in
Abschiebehaft kommt und seine Abschiebung nach Togo vorbereitet wird. Als
Alassane Moussbaou noch mit den beiden Polizisten verhandelt, weil er seine
Anwältin informieren will, fällt ihn ein Behördenmitarbeiter
von hinten an und würgt ihn heftig. Reflexartig versucht der Flüchtling,
sich zu befreien, wird dann aber von den Polizisten überwältigt
und in die JVA Bützow gebracht.
Am 10. Januar 2006 erfolgt sein Transport zum Flughafen Hamburg,
doch als er begleitenden Polizisten deutlich macht, daß er in die
Maschine nach Lomé nicht einsteigen könne, weigert sich schließlich
auch der Pilot der Air France-Maschine, ihn mitzunehmen.
Zurück in Bützow verlängert das Amtsgericht Güstrow
die Abschiebehaft bis zum 1. Mai 2006. Die Begründung: Alassane Moussbaou
habe sich bei der Festnahme in der Ausländerbehörde aktiv zur
Wehr gesetzt.
Alassane Moussbaou ist aktiver Regimegegner des diktatorischen
RPT-Regimes in Togo (Rassemblement du peuple togolais). Aufgrund seiner
politischen Verfolgung in Togo war er im Mai 2001 nach Deutschland geflohen.
Weil er seinen politischen Kampf in der BRD öffentlich fortgeführt
hat, ist er im Falle einer Abschiebung akut mit dem Tode bedroht.
Am 16. Januar beginnt er – zusammen mit dem auch in Haft sitzenden
togoischen Oppositionellen Adzrakou Komi – einen unbefristeten Hungerstreik.
Nach vier Tagen kommen sie getrennt in Einzelhaft und wiederum einige Tage
später in die Krankenstation des Gefängnisses. Hier wird am 31.
Januar
morgens um 3 Uhr Alassane Moussbaou aus dem Bett gerissen und in Bundespolizei-Begleitung
zum Flughafen Berlin-Tegel gebracht. Als die Anwältin von der Abschiebung
erfährt, ist Herr Moussbaou bereits in einer Air France-Maschine auf
dem Weg nach Paris.
Nach Auskunft eines Beamten in der JVA Bützow hatte es schriftliche
Anweisungen gegeben, daß weder der Betroffene selbst noch seine Anwältin
über die geplante Abschiebung vorher informiert werden sollten, dies
sicherlich aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit der UnterstützerInnen
(Demonstration, Brief-Kampagnen), die die Abschiebung verhindern sollte.
Die Abschiebung von Herrn Moussbaou erfolgt in Begleitung von
drei Polizeibeamten und einem Arzt. Auf dem Flughafen von Lomé wird
er festgenommen und verhört. Er wird mit Fotos der deutschen Exil-Opposition
von Demonstrationen in Berlin, an denen er teilgenommen hat, konfrontiert
und bedroht. Allein der Togoischen Menschenrechtsliga, die am Flughafen
anwesend ist, ist es zu verdanken, daß Alassane Moussbaou unter strengen
Meldeauflagen frei gelassen wird. Ein Freund, der ihn vom Flughafen abholt
und bei dem er vorerst unterkommen kann, muß eine Kopie seines Passes
hinterlassen. Ein Soldat aus seinem Geburtsort offenbart sich ihm gegenüber
und erzählt ihm, daß seine Einheit ihn "aus politischen Gründen
eliminieren" solle. Schon am nächsten Tag erscheinen Menschen in der
Wohnung des Freundes und fragen nach ihm und Alassane Moussbaou. Beide
sind zu dem Zeitpunkt nicht anwesend – beide tauchen jetzt unter, bis ihnen
die Flucht nach Ghana gelingt.
Im August 2006 lehnt das Verwaltungsgericht Schwerin das Asylgesuch
im Asylfolgeverfahren ab – Alassane Mousbaou legt dagegen Berufung ein.
Am 7. Februar beschließt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns
einen sechsmonatigen Abschiebestopp für abgelehnte AsylbewerberInnen
nach Togo. In Mecklenburg-Vorpommern sind zur Zeit 323 Menschen aus Togo
"ausreisepflichtig".
Adzrakou Komi wird am 22. Tag seines Hungerstreiks aus der Abschiebehaft
entlassen, befindet sich allerdings aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes
noch in stationärer Behandlung.
Internationale Kampagne gegen die Diktatur in Togo
und anderen afrikanischen Ländern;
Karawane – Hamburg;
SVZ 1.2.06; NK 1.2.06; Ärzte-Ztg 3.2.06;
SVZ 8.2.06; Dr. Klaus Dienelt 9.2.06; ND 1.3.06
3. Dezember 05
Brandenburg. In der Fürstenwalder Diskothek "Bananas" wird ein
Flüchtling aus dem Iran von mehreren Rechten angegriffen. Als er einen
Schlag mit einer Bierflasche auf den Kopf bekommt, geht er bewußtlos
zu Boden. Mit einer Hirnblutung infolge eines Schädel-Hirn-Traumas,
einer Gehirnerschütterung, einer Kopfplatzwunde und einer Verletzung
an der rechten Lippe kommt der Iraner ins Krankenhaus, aus dem er nach
zwölf Tagen wieder entlassen werden kann. Die Polizei nimmt die Ermittlungen
auf.
Opferperspektive; Polizei Fürstenwalde
8. Dezember 05
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Ein 33 Jahre alter vietnamesischer
Flüchtling wird in den Abendstunden im Zug von Rostock nach Bad Doberan
von drei jugendlichen Deutschen rassistisch beschimpft und bedroht. Als
er in Bad Doberan aussteigt, um zu seiner Unterkunft zu gelangen, bemerkt
er, daß er von einem der Rassisten verfolgt wird. Er versucht zu
fliehen, wird jedoch an der Ampelkreuzung des Alexandrinenplatzes eingeholt
und angegriffen. Der glatzköpfige Verfolger schlägt ihm eine
Bierflasche auf den Kopf, fordert Bargeld und tritt auf den zu Boden gegangenen
Vietnamesen mit Füßen ein. Der Verletzte wird bewußtlos
und kommt erst wieder zu sich, als sich ein Passant um ihn kümmert.
Er kommt zur stationären Behandlung ins Krankenhaus von
Bad Doberan. Neben der Verletzung durch den Schlag hat er zahlreiche Schnittverletzungen
im Gesicht, die ihm der Täter während seiner Bewußtlosigkeit
zugefügt haben muß. Diese zum Teil sehr langen Schnittwunden
am linken Augenlid und am Hinterkopf müssen chirurgisch behandelt
werden.
Das Kriminalkommissariat Bad Doberan ermittelt wegen versuchten
schweren Raubes. Da der Täter nicht ermittelt werden kann, wird das
Verfahren eingestellt.
Polizei Bad Doberan 13.12.05;
JWB 21.12.05; LOBBI (OZ)
9. Dezember 05
Die Verwaltung und die Hausmeister sammeln in den Unterkünften
des Flüchtlingsheimes im bayerischen Neuburg an der Donau Fertigessen
der Sorte "Gourmet Pfanne" ein.
Obwohl in diesem Heim (sowie auch in dem Münchener Heim
in der Emma-Ihrer-Straße, in einer Unterkunft in Ingolstadt und offensichtlich
in weiteren Heimen von Oberbayern) seit Anfang Dezember gefrorenes Geflügelfleisch
mit seit Oktober abgelaufenen Verfallsdaten an die BewohnerInnen ausgegeben
wird, müssen die Flüchtlinge erst mit ihren "Gammel-Pfannen"
direkt zur Polizei gehen, damit die Verteilung verdorbener Lebensmittel
gestoppt wird. Dem Flüchtling Khan Gul wird von der Polizei empfohlen,
das Krankenhaus aufzusuchen.
FRat Bayern infodienst 05 – nov./dez. 2005
9. Dezember 05
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene B. B. sich zu töten.
BT DS 16/9142
14. Dezember 05
Der 47 Jahre alte abgelehnte Asylbewerber Jemal Ell Alli, der seit
fünf Jahren in Halver lebt, wird im Ausländeramt verhaftet und
kommt in Abschiebehaft in die JVA Büren. Nach zweitägiger Abschiebehaft
soll der Kurde nach Syrien abgeschoben werden. Als er in Düsseldorf
in ein Flugzeug gebracht wird, sieht er eine Hülle mit Unterlagen,
die ihn schwer belasten könnten. In Amsterdam bricht der Mann zusammen,
so daß die Fluggesellschaft sich weigert, den Mann nach Syrien auszufliegen.
Jemal Ell Alli kommt zurück nach Deutschland und wird in
der JVA Münster untergebracht. Entsprechend der Regeln des hier geltenden
Strafvollzuges beschränkt sich die Besuchszeit auf eineinhalb Stunden
pro Monat. Herr Ell Alli geht es hier – trotz medizinischer Versorgung
– gesundheitlich sehr schlecht.
LüN 19.12.05; RM 12.1.06
21. Dezember 05
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 22-jähriger
Moldawier, der sich bereits sieben Monate in Abschiebehaft befindet, soll
nach Rumänien abgeschoben werden. Er wehrt sich. Darauf wird ihm –
so seine Aussage – während man seine Hände hinter dem Rücken
festhält, sein Kopf von einem Polizisten gegen die Wand gedrückt
und die Stirn gegen die Wand geschlagen. Ein anderer Polizist, dem diese
Behandlung offenbar zu weit geht, ruft "Nein", worauf der Kollege sich
entfernt und am weiteren Einsatz nicht mehr beteiligt ist.
Nachdem der Moldawier schließlich überwältigt
am Boden liegt, wird ihm von einem Polizisten der Fuß auf das Gesicht
gestellt, was für ihn sehr schmerzhaft ist. Seine Nase beginnt zu
bluten, wodurch er keine Luft bekommt. Die Jeansjacke wird zerrissen. Die
Fesselung der Hände ist so eng, daß Spuren an den Handgelenken
noch zwei Tage später sichtbar sind. Zudem hat er zu diesem Zeitpunkt
noch immer eine gerötete Stirn und eine Verletzung am Bein.
Seine Anwältin erstattet Anzeige wegen unverhältnismäßiger
Gewaltausübung gegen die am Einsatz beteiligten Polizisten. Am 3.
Januar wird der Gefangene nach Bukarest abgeschoben.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
22. Dezember 05
Fürstenwalde in Brandenburg. Um 16 Uhr wird ein 28 Jahre alter
Flüchtling aus Kamerun in einer Unterführung rassistisch angepöbelt.
Drei Rassisten rufen: "Afrika den Affen, Deutschland den Deutschen", "Geh
zurück in Deinen Dschungel", stoßen dabei Tierlaute aus und
zeigen den Hitlergruß. Als der Kameruner fragt, was das soll, versetzt
einer der Deutschen ihm einen Stoß gegen die Brust, so daß
er gegen ein Geländer stürzt und sich die linke Hand verstaucht.
Unter weiteren Beleidigungen und Bedrohungen "begleiten" die
Rechten den Flüchtling bis auf den Bahnhof.
Opferperspektive; MAZ 23.2.05
25. Dezember 05
Offenburg in Baden-Württemberg. In der staatlichen Unterkunft
für Asylbewerber in der Eckener Straße brennt es in mehreren
Gebäuden morgens um 6.00 Uhr. Die Feuerwehr kommt mit zwei Löschzügen
und 50 Feuerwehrleuten, der Rettungsdienst mit 45 Helfern, und die Polizei
ist mit sechs Beamten im Einsatz. Eine Person muß mit einer Rauchvergiftung
ins Klinikum Offenburg eingeliefert werden.
Die Ermittler gehen von einer technischen Ursache des Brandes
aus.
Polizei Offenburg 25.12.05;
BaZ 27.12.05
25. Dezember 05
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene K. Z. sich zu töten.
BT DS 16/9142
26. Dezember 05
Bundesland Baden-Württemberg. In der JVA Mannheim versucht der
Abschiebegefangene T. K. sich zu töten.
BT DS 16/9142
28. Dezember 05
Bundesland Brandenburg – Potsdamer Wohngebiet Am Schlaatz. An der Straßenbahn-Haltestelle
Magnus-Zeller-Platz werden um 14.30 Uhr zwei indische Flüchtlinge
(33 und 43 Jahre alt) von zwei Rassisten beleidigt und anschließend
getreten. Einer der Inder wird dabei in der Magengegend getroffen. Als
einer der Angegriffenen ein Messer hervorholt, laufen die Täter weg.
Sie alarmieren dann selbst die Polizei, weil sie sich von dem Mann mit
dem Messer angegriffen fühlen. Die Beamten nehmen die alkoholisierten
Angreifer vorübergehend in Gewahrsam und ermitteln gegen sie wegen
Beleidigung, Nötigung und Körperverletzung.
Opferperspektive;
Polizei Potsdam 4.1.06
29. Dezember 05
Berlin. Der 25 Jahre alte Kurde Ömer M. wird in die Türkei
abgeschoben. Als die türkischen Beamten feststellen, daß er
gar kein Türkisch spricht und daß er als türkischer Staatsbürger
in den Registerauszügen nicht existiert, wird er geohrfeigt und in
ein Flugzeug Richtung Berlin gesetzt.
Nach dem Rückflug kommt er erneut ins Abschiebegefängnis
Köpenick, wo er auch im Januar 2006 noch auf weitere Entscheidungen
der Ausländerbehörde wartet.
Ömer M. war mit seiner Mutter vor 24 Jahren nach Deutschland
gekommen und hatte sich wegen einer Falschaussage für einen Freund
strafbar gemacht. Der Innensenat hatte die Abschiebung durchgesetzt und
dafür die aufschiebende Wirkung des Antrags bei der Härtefallkommission
außer Kraft gesetzt.
TS 4.1.06;
Rüdiger Jung – Rechtsanwalt
Im Jahre 2005
Bundesland Baden-Württemberg. Die in Mannheim lebende Kurdin Sanije
Gündüz wird während ihrer 2-monatigen stationären Behandlung
im Psychosozialen Zentrum in Wiesloch von Polizisten aufgesucht, die sie
und ihre Kinder zwangsweise in die Türkei abschieben wollen. Dieses
kann durch Einschreiten der Ärzte verhindert werden.
Frau Gündüz ist aufgrund ihrer Verfolgungsgeschichte
krank und schwer traumatisiert. Ihr Mann war wegen seiner politischen Aktivitäten
mehrmals in türkischer Haft, wurde mißhandelt, gefoltert und
schließlich ermordet. Auch sie selbst mußte mehrere Festnahmen
und Mißhandlungen in der Türkei erleiden, bevor sie mit ihren
drei Kindern im Jahre 1999 in die BRD geflohen war.
Am 2. August 06 werden Sanije Gündüz und ihre Kinder
Murat (21), Dondü (20) und Mirali (15) am frühen Morgen zwischen
4.00 Uhr und 6.00 Uhr abgeholt und in Begleitung von Polizisten und einem
Arzt abgeschoben.
Dies geschieht, obwohl in drei medizinischen Gutachten aus dem
Ulmer Zentrum für Folteropfer und dem Psychosozialen Zentrum Nordbaden
beschrieben wird, daß eine Genesung von Frau Gündüz nur
in einer angstfreien Umgebung und mit einem gesicherten Aufenthalt möglich
ist.
Asyl-AK ai Mannheim;
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim 2.8.06
Im Jahre 2005
Hansestadt Hamburg. Ein 11-jähriger Junge will sich in seiner
Verzweiflung aus dem zweiten Stock der Wohnung seiner Eltern stürzen.
Es kann verhindert werden.
Sein Vater war gerade – unmittelbar nach einer wichtigen Operation
– abgeschoben worden, und ihm, seinem Bruder und seiner Mutter droht die
Abschiebung.
Seine Eltern sind Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien,
haben unterschiedliche Nationalitäten und hatten demzufolge Probleme
bei der Paßbeschaffung, so daß sie in der BRD nicht heiraten
konnten. Der Junge ist in Deutschland geboren.
Er kommt nach seiner Verzweiflungstat für Monate in stationäre
psychiatrische Behandlung.
Wegen der im Herkunftsland fehlenden medizinischen Versorgung
wird dem Vater die Rückkehr in die BRD zugestanden. Allein aufgrund
des Engagements vieler Menschen und einer breiten Solidarität für
die Familie gelingt es später, einen gesicherten Aufenthalt zu erwirken.
FRat NieSa Heft 109 August 2005;
Flüchtlingsbeauftragte F. Dethloff
Im Jahre 2005
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick gab es nach Auskunft
des Senators für Inneres auf die Anfrage der Fraktion von Bündnis
90/Die Grünen zehn Suizidversuche von männlichen Gefangenen.
Zu den hier dokumentierten Suizidversuchen von sechs Personen werden die
Selbsttötungsversuche eines Russen (Haftdauer 42 Tage), eines Libyers
(Haftdauer 165 Tage), eines Mazedoniers (Haftdauer 177 Tage) und eines
Ukrainers (Haftdauer 40 Tage) genannt.
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/10839;
Abgeordnetenhaus Berlin DS 16/11578
Im Jahre 2005
Im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick befanden sich 23 Minderjährige
in Haft: zwei 15-Jährige (1 bzw. 82 Tage), acht 16-Jährige (1
bis 167 Tage) und dreizehn 17-Jährige (1 bis 46 Tage).
Diese Information steht im Widerspruch zu der Antwort des Abgenordnetenhauses
Berlin auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(DS 15/12584).
(siehe auch: Juni 05)
BT DS 16/9142
Im Jahre 2005
Bundesland Schleswig-Holstein. In der Jugendstrafanstalt Neumünster
befanden sich 19 Jugendliche (zwischen 16 und 18 Jahren) bei einer mittleren
Haftdauer von 31,6 Tagen in Abschiebehaft. Zum Jahreswechsel sitzt hier
noch ein 16-Jähriger, der vor 13 Tagen inhaftiert wurde.
Davon abgesehen, daß der Landesbeirat für den Vollzug
der Abschiebehaft die Inhaftierung von jugendlichen Flüchtlingen generell
für unverhältnismäßig und rechtswidrig hält,
kritisiert er auch die regelmäßige Unterbringung der Jugendlichen
in Strafhaftanstalten, wo die Jugendlichen mit jungen Straftätern
gemeinsam inhaftiert sind.
Landesbeirat – Jahresbericht 2005
Im Jahre 2005
Bundesland Schleswig-Holstein. Im Abschiebegefängnis Rendsburg
versuchten zwei Gefangene sich zu töten.
BT DS 16/9142
Im Jahre 2005
An den deutschen Grenzen haben sich im Zusammenhang mit unerlaubtem
Grenzübergang nach Auskunft der Bundesregierung drei Personen durch
Unterkühlung verletzt. Im Bereich des Bundespolizeiamtes Chemnitz
(sächsisch-tschechischer Grenzbereich) handelt es sich um einen russischen
Mann; im Bereich des Bundespolizieiamtes Rostock handelt es sich um zwei
indische Staatsangehörige.
BT-Drucksache 16/3768
Im Jahre 2005
Bundesland Nordrhein-Westfalen. In Abschiebehaft befanden sich 48 unbegleitete
Minderjährige über eine durchschnittliche Dauer von 32 Tagen.
BT DS 16/9142
In den Jahren von 2001 bis 2005
Auf die Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern wird
ein Suizidversuch in Abschiebehaft in der JVA Bützow bekanntgegeben.
LT Mecklenburg-Vorpommern DS 4/2359
In den Jahren von 2001 bis 2005
Auf die Kleine Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag
wird bekanntgegeben, daß im oben genannten Zeitraum zwei Abschiebegefangene
versucht haben, sich zu töten, 20 Gefangene sich selbst verletzten
und 21 "Nahrungsverweigerungen" stattgefunden haben.
(Sechs Suizidversuche bzw. Selbstverletzungen sind in diesem Zeitraum
hier dokumentiert)
Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/5801