1. Januar 09
Bad Bentheim in Niedersachsen. Auf der Ladefläche eines Kleintransporters
entdeckt die Bundespolizei 12 Flüchtlinge aus Afghanistan. Die acht
Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren und vier Männer sind stark
unterkühlt und befinden sich in einem schlechten körperlichen
Zustand. Die Ladefläche des Kastenwagens ist unbeheizt und Sitze oder
Sicherheitsgurte gibt es nicht.
Vier Flüchtlinge stellen Asylanträge, sieben werden
in die Niederlande zurückgeschoben. Ein Mann kommt in Abschiebehaft
und soll nach Griechenland abgeschoben werden, weil er dort bereits Asyl
beantragt hatte.
Gegen den 49-jährigen Fahrer des Kastenwagens wird Haftbefehl
wegen Einschleusung mehrerer Menschen in die Bundesrepublik, erlassen.
Er soll die Flüchtlinge ohne Pause aus Frankreich über Belgien
und die Niederlande transportiert haben.
pr-inside.com 9.1.09; dpa 10.1.09
12. Januar 09
Bad Salzdetfurth im Bundesland Niedersachsen. In der Flüchtlingsunterkunft
Am Brudersteig erscheinen um 7.15 Uhr zwei Polizeibeamte an der Tür
des im dritten Stock liegenden Zimmers von Arkadin H., um ihn zur Abschiebung
abzuholen. Der 27-jährige Armenier öffnet die Tür, weicht
dann in die Mitte des Zimmers zurück und richtet ein 10 cm langes
Klappmesser gegen seine Halsschlagader. Als die Beamten ihm näher
kommen, geht er zum geöffneten Fenster und läßt sich rückwärts
gleitend ins Freie fallen. Die Beamten springen nach vorne, und es gelingt
ihnen, den Mann zwischen einem Fensterflügel und dem Rahmen einzuklemmen
und ihn am Hosengürtel und an einem Bein zu packen. Der Armenier hängt
jetzt kopfüber aus dem Giebelfenster und hält sich weiterhin
das Messer an den Hals.
Erst nach längerem Zureden gibt er auf und läßt
sich von den Beamten ins Zimmer zurückziehen hält aber weiterhin
das Messer an die Halsschlagader.
Die Beamten rufen Verstärkung, das Areal um das Flüchtlingsheim
wird abgesperrt, Feuerwehr, Rettungswagen und Notärztin erscheinen.
Arkadin H. läßt sich auch durch die Gespräche nicht beeinflussen
und bedroht sich weiterhin mit dem Messer. In einem Moment der Ablenkung
überwältigen ihn die Beamten, nehmen ihm das Messer weg und bringen
ihn ins Kommissariat nach Bad Salzdetfurth. Mit einem Funkstreifenwagen
erfolgt sein Transport zum Flughafen Frankfurt am Main, von wo er um 15
Uhr in ärztlicher und polizeilicher Begleitung "unter Anwendung unmittelbaren
Zwanges" (Abschiebebeobachtung FFM) nach Moskau ausgeflogen wird.
Arkadin H. war im Jahre 2004 mit seinem Bruder in die Bundesrepublik
geflüchtet sein Asylantrag wurde abgelehnt. Im Juni 2007 wurde er
wegen Suizidalität in das Landeskrankenhaus Hildesheim eingeliefert.
Jedoch nicht die Fachärzte des Krankenhauses, sondern der externe
Nervenarzt Prof. Dr. Theo Vogel aus Lüneburg wurde schließlich
von der Ausländerbehörde beauftragt, eine Flugfähigkeitsbescheinigung
zu erstellen.
Polizei Hildesheim 12.1.09;
SZ 13.1.09; HAZ, 13.1.09;
ND 14.1.09; jW 15.1.09;
Kehrwieder am Sonntag 18.1.09;
Abschiebebeobachtung FFM 2009;
FRat NieSa 11.12.09
12. Januar 09
Flughafen Frankfurt am Main. Ein angstvoll aufgeregter Mann aus dem
Landkreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz) soll nach Minsk abgeschoben werden.
Er berichtet, daß seine Tochter wegen Multipler Sklerose im Krankenhaus
liegt und seine Frau in irgendeinem anderen Krankenhaus er wisse nicht,
in welchem. Der Bundespolizei ist von den beiden genannten Familienangehörigen
nichts bekannt.
Der Mann wird zunehmend verwirrter, und sein psychischer Zustand
verschlechtert sich noch mehr, als er ins Flugzeug gebracht wird. Hier
weigert er sich zu fliegen. Die Abschiebung wird abgebrochen, und er kommt
in Abschiebehaft.
Es stellt sich heraus, daß sich seine Frau nach einem Suizidversuch
und wegen schwerer Depressionen in der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach
befindet und die Tochter in einem anderen Krankenhaus.
Trotz dieser dramatischen Familiensituation plant die zuständige
Ausländerbehörde die Abschiebung der Familie für den 9.
Februar 09.
Erst das Verwaltungsgericht Koblenz stoppt diese geplante Maßnahme
mit einer einstweiligen Anordnung wegen Reiseunfähigkeit der Frau.
Abschiebebeobachtung FFM 2009
15. Januar 09
Um 8.00 Uhr morgens erscheinen vier Männer und vier Frauen an
der Wohnung von Nuray Akgün in Hamburg-Veddel in der Harburger Chaussee
107. Sie geben sich als Polizisten und Behördenmitarbeiter aus einer
von ihnen ist Arzt. Sie legen eine Abschiebeanordnung vor und verbieten
der kranken und suizid-gefährdeten Frau Akgün zu telefonieren.
Sie darf nicht alleine auf die Toilette gehen und muß sich vor den
Augen aller Anwesenden um- und anziehen. Das Kofferpacken wird ihr ebenfalls
verboten das tun die Beamten und hinterlassen eine verwüstete Wohnung.
Ein Betrag von 2865 Euro, den Nuray Akgün für die Operation ihres
17-jährigen Sohnes über Jahre erarbeitet und erspart hat, wird
ihr bis auf 100 Euro als Anzahlung für die Abschiebekosten abgenommen.
Dann wird sie genötigt, einen Zettel zu unterschreiben, auf dem sie
sich verpflichtet, für die Restsumme der Abschiebung von mindestens
4000 Euro aufzukommen.
Auf dem Hamburger Flughafen darf sie um 10.00 Uhr erstmals eine
SMS abschicken um 11.30 Uhr startet das Flugzeug. In ärztlicher
Begleitung erreicht Nuray Akgün Istanbul. Dort übergibt der deutsche
Arzt sie einem türkischen Kollegen. Dieser untersucht sie und entläßt
sie anschließend.
Nach einem Weiterflug nach Denizli und einer einstündigen
Busfahrt erreicht sie am Abend ihr Dorf Alaatin.
Nuray Akgün ist krank. Wegen einer kardiologischen und einer
psychischen Erkrankung ist sie seit Juni 2008 arbeitsunfähig geschrieben
ihr wurde zuletzt Suizidalität attestiert. In der Türkei hat
sie keine Krankenversicherung und wird demzufolge nicht weiter behandelt.
Es geht ihr entsprechend schlecht. Sie lebt hier mit ihrem kranken Sohn
und ihrer kranken Mutter, die sie als sie noch in der BRD arbeitete
finanziell unterstützen konnte.
Peter Schumacher - Halstenbek
21. Januar 09
Flughafen Frankfurt am Main. Eine 65-jährige Frau aus Bosnien-Herzegowina
soll nach Sarajevo abgeschoben werden. Sie kommt direkt aus der Abschiebehaft
der JVA Neuss, leidet unter Bluthochdruck, was sie anhand ihrer mitgeführten
Tabletten nachweisen kann.
Da die Bundespolizei von der zuständigen Ausländerbehörde
nicht über den Krankheitszustand der Frau informiert wurde, kontaktiert
sie zunächst den Anstaltsarzt der Haftanstalt und läßt
schließlich durch einen Sanitäter den Blutdruck der Frau messen.
Bei Bekanntwerden der Blutdruckwerte von 190/100 mmHg wird die Abschiebung
abgebrochen. "Die Transportkräfte reagieren unmutig", registriert
die Abschiebebeobachtung.
Abschiebebeobachtung FFM 2009
24. Januar 09
Bundesland Saarland. Am Tag nach seiner Einlieferung in die Abschiebehaftanstalt
für Rheinland-Pfalz und Saarland in Ingelheim schneidet sich Mohammad
X., ein 29 Jahre alter Kurde aus dem Iran, mit einer Rasierklinge die Pulsader
an der linken Hand auf. Er kommt ins Krankenhaus, wird medizinisch versorgt
und dann in die Nervenklinik Alzey verlegt.
Am 27. Januar soll er von hier wieder nach Ingelheim gebracht
und von dort abgeschoben werden. Bevor dies geschehen kann, schneidet sich
Herr X. in die Halsschlagader, um so die unmittelbar bevorstehende Abschiebung
zu verhindern. Er bleibt in der Rheinhessen-Fachklinik Alzey, verweigert
fortan das Essen und wird fünf Tage lang mit einer Magensonde zwangsernährt.
Mohammad X. soll nach dem Dublin-II-Abkommen nach Griechenland
zurückgeschoben werden, weil er bei seiner Flucht über dieses
Land in die EU einreiste. Weil er die Ausreiseanordnung der griechischen
Polizei nicht sofort befolgte, saß er dort zweieinhalb Monate wegen
illegalen Aufenthaltes im Gefängnis.
Im Jahre 2007 versuchte er nach Norwegen zu kommen, wurde allerdings
auf dem Flughafen Düsseldorf festgenommen und dann nach Asylantragstellung
in ein Flüchtlingsheim verteilt. Aus Angst, doch wieder nach Griechenland
zurück zu müssen, machte er sich zwei Monate später auf
dem Weg nach Norwegen. In Dänemark wurde er festgenommen, nach Deutschland
abgeschoben und landete so im Abschiebegefängnis Rendsburg. Von dort
wurde er zwei Wochen später nach Griechenland abgeschoben.
Er lebte 14 Monate auf der Straße, schlief in Parks und
mußte sich von Polizisten verprügeln lassen. Am 24. Juni 08
kehrte er in die Bundesrepublik zurück und wurde mit Depressionen
in die Zentrale Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Lebach
eingewiesen.
Herr X. nahm verschiedene Angebote im Rahmen der Asylarbeit der
Evangelischen Kirchengemeinde Lebach-Schmelz wahr. Er beteiligte sich am
Gemeindeleben, konvertierte vom Islam zum Christentum und ließ sich
Ende 2008 taufen.
Am 23. Januar 2009 erfolgte seine Festnahme zur erneuten Abschiebung
nach Griechenland.
Am 11. Februar 09 wird Mohammad X. gegen den Willen der behandelnden
Ärzte und die Bitten des evangelischen Krankenhaus-Seelsorgers mit
polizeilicher Gewalt aus der Nervenklinik Alzey herausgeholt. Dies gelingt
vor allem durch eine Flugfähigkeitsbescheinigung, die ein speziell
für diese Aufgabe von der Ausländerbehörde engagierter Arzt
ausgestellt hat.
Auf dem Weg zum Flughafen Frankfurt am Main fügt Mohammad
X. sich eine Verletzung der Pulsader im rechten Handgelenk zu. Der ihn
begleitende Arzt und der Polizist greifen ein und stoppen diesen dritten
Suizidversuch. Mohammad X. gibt schließlich völlig erschöpft
seinen Widerstand gegen die Abschiebung auf. Doch bevor er ins Flugzeug
gesetzt werden kann, muß die tiefe und stark blutende Wunde mit vier
Heften genäht und verbunden werden.
Bei der Ankunft auf dem Flughafen in Athen wird er von dem begleitenden
Polizisten und dem Arzt der griechischen Polizei übergeben, die ihn
in das psychiatrische Krankenhaus Dafni bringt, in dem er die nächsten
15 Tage behandelt wird.
Hier besuchen ihn auf Vermittlung des Lebacher Pfarrers Arnold
Löwenbrück ein Arzt von UNHCR, eine Vertreterin von Amnesty International
und der Pfarrer der Deutschen Evangelischen Gemeinde Athen. Parallel dazu
kann durch Intervention von Pfarrer Löwenbrück und eines Mitarbeiters
des Diakonischen Werkes in Ingelheim beim Bundesinnenministerium erreicht
werden, daß die Ausreisepflicht des Flüchtlings zurückgenommen
wird, und die BRD das Selbsteintrittsrecht im Asylverfahren Mohammad X.
ausüben kann. Das Bundesamt für Flüchtlinge in Lebach wird
angewiesen, Herrn X. aus Griechenland zurückzuholen.
Dieser kommt daraufhin nach Lebach zurück, lebt vorübergehend
im Pfarrhaus und wartet auf die Entscheidung über seinen Asylfolgeantrag.
Im Juli 2009 wird Mohammad X. vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) als Flüchtling anerkannt. Nach einem Integrationskurs
besucht er ein Studienkolleg, um die deutsche Hochschulreife zu erlangen
und sein im Iran begonnenes Studium fortzuführen. Jetzt kann er in
der Nähe seiner Schwester und deren Familie leben.
Der heute 29-Jährige hatte den Iran im Jahre 2006 verlassen
müssen, weil er durch seine Mitgliedschaft in der Demokratischen Partei
Kurdistan-Iran (DPKI), durch seine politischen Aktivitäten und kritischen
Äußerungen zum Islam und zur islamistischen Regierung unter
Verfolgungsdruck geraten war.
Bericht des Betroffenen;
Zwischen Traum und Trauma
Arnold Löwenbrück Pfarrer i.R.
Januar 09
Abschiebehaft in Ingelheim in Rheinland-Pfalz. Ein 28 Jahre alter Abschiebegefangener
fügt sich mit einer Rasierklinge tiefe Schnittverletzungen am Hals
zu, um sich das Leben zu nehmen. Der iranische Kurde kommt in die Rheinhessen-Fachklinik
Alzey, und auch hier verletzt er sich, indem er sich ins linke Handgelenk
schneidet.
Während seiner Abschiebung am 11. Februar auf dem Transport
zum Flughafen Frankfurt am Main schneidet er sich ins rechte Handgelenk.
Diese neue Verletzung wird verbunden dann erfolgt die Abschiebung in
Handschellen und unter Bewachung von vier Polizisten nach Griechenland.
In Athen kommt der Mann vom Flughafen direkt in die Psychiatrie,
wo zunächst die Fäden der etwas älteren Wunden gezogen werden.
Der Mann war im Jahre 2006 über die Türkei und Griechenland
in die BRD geflohen, weil er aufgrund seiner politischen Aktivitäten
mit Gefängnis bedroht wurde. Nach abgelehntem Asylantrag erfolgte
im Jahre 2007 die erste Abschiebung nach Griechenland. Während seiner
14-monatigen Obdachlosigkeit wurde er dort einmal von Polizisten brutal
zusammengeschlagen, um ihn aus der Parkanlage, in der er schlief, zu vertreiben.
Es gelang ihm die Rückkehr in die BRD, wo er im Jahre 2008
einen zweiten Antrag auf politisches Asyl stellte. Bis zu seiner Inhaftierung
im Abschiebegefängnis Ingelheim im Januar 2009 hatte er in der Flüchtlingsunterkunft
im saarländischen Lebach gelebt.
Auch nach seiner zweiten Abschiebung gelingt es ihm, erneut in
die BRD zu gelangen, wo er schließlich Ende August 2009 einen Aufenthalt
bekommt.
Bericht des Betroffenen;
Schlepper Nr. 48 Sommer 09
Januar 09
Abschiebegefängnis Rottenburg in Baden-Württemberg. Der Gefangene
Herr M. leidet unter Verfolgungsängsten. Geheimdienste seien hinter
ihm her, weil er eine Formel für die Verdoppelung der Lebenszeit der
Menschen erfunden hätte, erzählt er BesucherInnen des Bündnisses
gegen Abschiebehaft Tübingen. Ein anderes Mal berichtet er, daß
er das Geheimnis des Baumaterials der Pyramiden entschlüsselt habe.
Er hat massive Stimmungsschwankungen, mal niedergeschlagen, mal euphorisch,
mal panisch und voller Angst, dann wieder entspannter. Er ist offensichtlich
psychisch krank. Trotzdem wird er aus der Abschiebehaft heraus abgeschoben.
Schattenbericht Rottenburg 2008/2009;
Schattenbericht Abschiebehaft 2010
18. Februar 09
Bundesland Baden-Württemberg. In einem Flüchtlingsheim in
Holzbachtal bei Langenalb bricht kurz vor Mitternacht ein Feuer im Aufenthaltsraum
aus. Sehr schnell entwickelt sich so starker Rauch, daß die 12 anwesenden
BewohnerInnen versuchen, ins Freie zu gelangen. Fünf Personen klettern
in ihrer Angst durch ein Fenster auf das eisgefrorene Dach des Nachbarhauses,
wo sie barfuß und in Schlafkleidung ausharren, bis sie mit einer
Drehleiter der Feuerwehr gerettet werden können.
Zwei Frauen im Alter von 21 und 31 Jahren und ein 3-jähriges
Kind kommen mit leichten Rauchvergiftungen ins Krankenhaus. Den 59 Rettungskräften
aus den umliegenden Feuerwehren gelingt es rasch, den Schwelbrand zu löschen
und das Gebäude zu entrauchen.
Durch die Ermittlungen wird festgestellt, daß der Zugang
zu der Unterkunft durch eine ständig offene Eingangtür möglich
war und daß Unbekannte die Vorhänge im Aufenthaltsraum entflammt
haben. Eine "fremdenfeindlich motivierte Tat" wird jedoch derzeit ausgeschlossen.
Polizei Pforzheim 19.2.09;
PZ 19.2.09; PZ 20.2.09
22. Februar 09
Halle in Sachsen-Anhalt. Als ein 28 Jahre alter Asylbewerber aus Burkina
Faso an diesem Sonntagnachmittag um 15.40 Uhr die Straßenbahn an
der Beesener Straße verläßt, wird er von zwei alkoholisierten
Männern aus einer Gruppe von HFC-Fans massiv angegriffen. Nach verbalen
Beleidigungen bekommt er zunächst einen Tritt von hinten gegen die
Beine, und als er sich umdreht, trifft ihn eine Faust mitten ins Gesicht.
Mit einem 4 kg schweren Stein wird ihm ein Schlag in den Nacken versetzt.
Die von der Straßenbahnfahrerin gerufene Polizei nimmt
die beiden 29 und 37 Jahre alten Täter vorläufig fest. Die Polizei
ist mit acht Beamten vor Ort versäumt es allerdings, die Personalien
weiterer ZeugInnen aufzunehmen, obwohl sich noch zehn Fahrgäste in
der Bahn aufhalten.
Der ältere Angreifer bleibt in Untersuchungshaft, da gegen
ihn bereits ein Haftbefehl vorliegt.
Der Asylbewerber muß seine Verletzungen im Krankenhaus
ambulant behandeln lassen.
Am 24. August 10 stehen die beiden Täter aus Neustadt wegen
gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Halle. Nach
vier Verhandlungstagen endet der Prozeß am 19. Oktober mit Freisprüchen
aus Mangel an Beweisen.
MDZ 23.2.09;
ddp 23.2.09; HalleForum.de 23.2.09;
MDZ 24.8.10;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt Nr. 32/2010
Februar 09
Abschiebegefängnis Rottenburg in Baden-Württemberg. Nach
eineinhalb Monaten Haft wird der 25 Jahre alte John E. nach Gambia abgeschoben
und damit von seinem zwei Jahre alten Sohn getrennt.
Als Mitglied der United Democratic Party (UDP) und als kritischer
Journalist war John E. ins Visier der Verfolger geraten. Er wurde in Gambia
inhaftiert, mit Elektroschocks gefoltert und kam dann ins Militärgefängnis.
Nach seiner Freilassung floh er nach Senegal, arbeitete hier
journalistisch, bis er aus berechtigter Angst vor weiterer Verfolgung wieder
außer Landes floh und im November 2002 in Frankfurt am Main ankam.
Er beantragte Asyl und kam nach Süddeutschland in eine Unterkunft.
Aufgrund seiner traumatisierenden Erlebnisse in Gambia mußte er sich
seit 2003 in psychologische Behandlung begeben.
Als seine Freundin und Mutter seines Kindes eine Strafanzeige
wegen Körperverletzung gegen ihn stellte, wurde diese mit dem Hinweis
auf die bevorstehende Abschiebung eingestellt.
Die dann geplante Abschiebung scheiterte, weil sich die Besatzung
des Flugzeuges geweigert hatte, ihn mitzunehmen. Danach war John E. nach
Rottenburg gekommen.
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg/Tübingen;
SWP 15.2.09
Februar 09
Landkreis Mayen-Koblenz im Bundesland Rheinland-Pfalz. Als Beamte der
Ausländerbehörde in die Wohnung der Familie S. kommen, um die
Abschiebung durchzusetzen, erleidet Frau S. einen Nervenzusammenbruch und
kommt umgehend in die Psychiatrie.
Die Abschiebung von Herr S. wird bis zum Flughafen Frankfurt
fortgesetzt dort muß sie allerdings aufgrund eines erfolgreichen
Eilantrags seines Rechtsbeistandes abgebrochen werden. Herr S. kommt von
dort ins Abschiebegefängnis Ingelheim.
Die Familie aus Weißrußland war im Jahre 2001 in
die BRD eingereist ihre Asylanträge und weitere Folgeanträge
waren allesamt abgelehnt worden.
Obwohl sich die Tochter des Ehepaares mit einer schwerwiegenden
Erkrankung in klinischer Behandlung befindet und ärztliche Stellungnahmen
sich dagegen aussprachen, hatte die Ausländerbehörde die Abschiebung
beschlossen.
Herr S. wird aufgrund eines Eilantrages vor Gericht nach drei
Wochen aus der Abschiebehaft entlassen.
epd 4.6.10;
Ökumenische Beratungsstelle Ingelheim
2. März 09
Bundesland Baden-Württemberg. Als der 17 Jahre alte afghanische
Flüchtling Ahmet X. am Flughafen Stuttgart mit dem Flug OA 191 aus
Athen kommend in die Bundesrepublik einreist und um Asyl bittet, wird er
von der Bundespolizei umgehend festgenommen. Der von ihm vorgelegte rumänische
Personalausweis, der ihm von einem Fluchthelfer gegeben wurde, ist der
Vorwand für sofortige Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim. Obwohl
er am 27. März seinen Asylantrag wiederholt, bleibt er in Haft das
Jugendamt wird nicht informiert.
Am 2. Juli wird der Jugendliche vom Amtsgericht Nürtingen
(Jugendschöffengericht) wegen Urkundenfälschung, Beschaffens
von falschen amtlichen Ausweisen und unerlaubter Einreise zu einer Jugendstrafe
von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, "da die Schwere der Tat
zu bejahen ist". Eine Bewährungsstrafe "kam in Anbetracht der persönlichen
Umstände des Angeklagten nicht in Betracht. Er hat in Deutschland
keinerlei Hinwendungsort oder soziale Bindungen", so die Richterin Astrid
Hagen in der Urteilsbegründung. Auch der Pflichtverteidiger des Jugendlichen,
Rechtsanwalt Sebastian Dzuba, beantragt entgegen seiner eigentlichen
Aufgabe die ausgeurteilte Strafe von sechs Monaten zu verhängen.
Ahmet X. hatte Afghanistan verlassen müssen, weil sein Stiefvater,
ein hoher Offizier der Taliban, ihn bei Todesandrohung und mit körperlicher
Gewalt zwingen wollte, als Opium-Kurier zu arbeiten. Ahmet X., dessen leibliche
Eltern beide tot sind, gelang dann die Flucht zusammen mit zwei Freunden
und mit Hilfe von Fluchthelfern außer Landes. Über den Iran,
Irak, die Türkei und Griechenland kamen sie bis nach Stuttgart.
In der JVA Stuttgart-Stammheim geht es dem Jugendlichen zunehmend
schlechter. Die Unwissenheit über die Dauer der Haft macht ihm schwer
zu schaffen er fängt an, sich zu schlagen, seinen Kopf gegen die
Wand zu rammen und sich zu verletzen. Er wird mehrmals mehrere Wochen ins
Haftkrankenhaus Hohenasperg verlegt, und obwohl er deutliche Symptome einer
schweren Traumatisierung zeigt, verordnen die behandelnden Psychiater ausschließlich
Medikamente zur Ruhigstellung.
Am 10. August weist das Regierungspräsidium Karlsruhe den
Jugendlichen aus der BRD mit der Begründung aus, daß sein Asylantrag
unanfechtbar ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen ist und
daß aufgrund "der offenbarten kriminellen Energie" von einer "Wiederholungsgefahr"
ausgegangen werden kann.
Am 1. September wird der Jugendliche nach sechs Monaten Gefangenschaft
aus der Haft entlassen.
Eine Woche später erhebt er selber Anklage wegen der vielen
Rechtsbrüche, die sich Gerichte und Ausländerbehörde zuschulden
kommen ließen.
Am 2. März 2010 legt die Trauma-Ambulanz Stuttgart eine
fachärztliche Bescheinigung vor, in der beschrieben wird, daß
der Jugendliche an einem schweren depressiven Syndrom und einer dissoziativen
Störung auf dem Boden einer schweren, von traumatisierenden Ereignissen
geprägten Störung der Persönlichkeitsentwicklung leidet.
Die medikamentelle Ruhigstellung des Patienten durch die Gefängnis-Psychiater
angesichts der schweren und auffälligen Symptome wird mit den Worten
kommentiert: "unter fachlichen und ethischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar".
Am 16. März erklärt das Verwaltungsgericht Stuttgart
den Ausweisungsbeschluß des Regierungspräsidiums Karlsruhe für
"rechtswidrig" und "ermessensfehlerhaft" und die Begründung dafür
als "höchst zweifelhaft".
Ahmet X. erhält schließlich eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 60 Abs. 7 (Abschiebeverbot).
Der Teckbote 7.11.09;
SWR International Wochenrückblick 28.12-31.12.09;
AG Nürtingen Urteil; VG Stuttgart Urteil 16.3.10;
ANA-ZAR Heft 3/2010; ANA-ZAR Heft 4/2010;
Antirassistische Initiative Berlin
2. März 09
Bundesland Baden-Württemberg. Zusammen mit dem 17 Jahre alten
afghanischen Flüchtling Ahmet X. (siehe oben) werden auch der 16 Jahre
alte Afghane Amanula R. und ein weiterer Jugendlicher am Flughafen Stuttgart
nach der Ankunft mit dem Flug Nummer OA 191 aus Athen von der Bundespolizei
festgenommen, obwohl auch sie um Asyl gebeten haben. Sie kommen umgehend
in Untersuchungshaft und werden dann vom Amtsgericht Nürtingen (Richterin
Astrid Hagen) wegen unerlaubter Einreise und gefälschter Papiere zu
zwei und drei Monaten Haft verurteilt.
Erst nach anwaltlicher Intervention kommen die Jugendlichen im
Juni aus der JVA Stuttgart-Stammheim heraus und werden im Kirchheimer Flüchtlingswohnheim
untergebracht. In seinem Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart
prangert Rechtsanwalt Jürgen Balbach die Unterbringung von Minderjährigen
in einer Strafanstalt mit angeschlossenem Hochsicherheitstrakt an. Er schreibt
ferner: "Ich halte weiter fest, daß Ihr Verhalten gegenüber
einem 16-Jährigen nicht nur die Genfer Konvention verletzt, sondern
auch das Minderjährigenschutzabkommen."
Die Richterin Astrid Hagen verteidigt sich gegen die aufkommenden
Vorwürfe wie folgt: Da die Jugendlichen ihre gefälschten Pässe
benutzt haben, hätten sie sich strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft
stelle in solchen Fällen in der Regel den Antrag, den Beschuldigten
in Untersuchungshaft zu nehmen. Gleichzeitig werde aber das Jugendamt informiert,
um eine Haft zu vermeiden. Die Richterin gibt dann zu, das Jugendamt in
diesem Falle nicht informiert zu haben.
Der Teckbote 7.11.09;
SWR International Wochenrückblick 28.12-31.12.09;
Antirassistische Initiative Berlin
2. März 09
Berliner Bezirk Friedrichshain. Vor der Kirche der Galiläa-Samariter-Kirchengemeinde
postieren sich Polizisten, um einen 26 Jahre alten Tschetschenen festzunehmen,
der hier seit dem 12. Februar im Kirchenasyl ist.
Die anwesenden Gemeindemitglieder informieren über eine
Telefonkette weitere Menschen, die Kirchenglocken läuten, und in kürzester
Zeit wird ein spontaner Gottesdienst organisiert, an dem 40 Menschen teilnehmen.
Dadurch kann die Festnahme verhindert werden der Tschetschene bleibt
in der Kirche. Zu seinem Schutz kommen jetzt viele UnterstützerInnen
hinzu und bleiben Tag und Nacht bei ihm. Die Kirche verwandelt sich abends
in ein buntes Bettenlager.
Der Tschetschene war im November 2007 mit seiner Mutter und seiner
Schwester zunächst nach Polen geflohen, wohin er jetzt auch zurückgeschoben
werden soll. In der Hoffnung auf eine bessere medizinische Versorgung kam
er allein im Juni 2008 in die BRD und stellte Anfang Juli einen Asylantrag.
Er ist durch mehrfache Verhaftungen, Folter und Verfolgung schwer traumatisiert
und leidet unter Magen- und Darmgeschwüren und schwerer Blutarmut
infolge innerer Blutungen. Sein Vater, ein Oppositioneller, wurde ermordet.
Dies ist nicht der erste Versuch, den Tschetschenen festzunehmen,
und nach langen Verhandlungen mit dem Innensenat stimmt dieser einer amtsärztlichen
Untersuchung des Flüchtlings in den Räumen der Kirche zu. "Der
Betroffene ist weder reise- noch verwahr- noch flugfähig", so der
Kommentar der Polizeisprecherin.
Erstmals kann der gläubige Muslim jetzt die Kirche verlassen
und im Krankenhaus behandelt werden. Aus Angst vor weiteren Festnahmeversuchen
und zur Unterstützung des Mannes bleibt auch hier die Gemeinde-Seelsorgerin
Edeltraut Pohl an seiner Seite.
taz 3.3.09; dradio 4.3.09; BM 4.3.09;
Ev. Galiläa-Samariter-Kirchengemeinde 6.3.09; BM 6.3.09;
taz 7.3.09; Welt 7.3.09; TS 7.3.09
5. März 09
Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt
am Main in Cargo City Süd, Gebäude C 587. Eine 17-jährige
Asylbewerberin aus Kamerun wird wenige Tage nach ihrer Ankunft von Entscheidern
des Bundesamtes (BAMF) verhört. Sie ist hochschwanger, und der heutige
Tag ist ihr errechneter Niederkunftstag.
In früheren insistierenden Verhören hatte sie angegeben,
daß sie aus einem Kinderheim heraus an russische Bordell-Besitzer
verkauft worden sei. Nach einer Vergewaltigung war sie aus Kamerun geflohen.
Ohne Rücksicht auf die Traumatisierung und den gesundheitlichen
Zustand der Minderjährigen wird ein neuer Verhörtermin wiederum
im Beisein von Männern für den 10. März festgelegt. Allein
durch das Bekanntwerden dieser Menschenrechtsverletzungen (Mutterschutz,
Minderjährigenschutz, Opferschutz) lenkt das Bundesamt ein und gewährt
am 10. März die Einreise in die BRD. Die Frau kommt umgehend ins Krankenhaus,
wo die Geburt eingeleitet werden kann.
FR 11.3.09; Welt 11.3.09; hr 11.3.09;
Pro Asyl 12.3.09; FR 13.3.09; FR 14.3.09;
BaZ 6.9.10
7. März 09
Bundesland Brandenburg. Im Flüchtlingsheim Seefichten in Frankfurt
(Oder) bedroht ein 38 Jahre alter irakischer Flüchtling um 21.00 Uhr
einen Wachmann und einen Mitbewohner aus Kamerun. Als Polizisten eintreffen,
hält er diesen ein großes Küchenmesser entgegen und verschanzt
sich dann mit den Bedrohten in seinem Zimmer.
Durch den Einsatz eines Sondereinsatzkommandos wird der Mann
um 0.45 Uhr überwältigt.
Der Iraker ist psychisch krank und schon mehrmals gewalttätig
geworden. Da bislang nicht geklärt ist, ob er schuldfähig ist,
wird er nach einem Tag Haft wieder freigelassen, so daß er ins Heim
zurückkehren muß.
Eine medizinische Einrichtung in Fürstenwalde lehnt seine
Behandlung aufgrund seiner Gefährlichkeit ab, so daß er weiterhin
im Heim leben muß.
Die Angst der BewohnerInnen vor dem psychisch Kranken ist schließlich
der Anlaß für einen offenen Brief, den sie an die politisch
Verantwortlichen in der Stadtverordnetenversammlung schreiben. Sie kritisieren
die "unmenschlichen Zustände", die sie zwingen, über viele Jahre
im Heim wohnen zu müssen. Sie beschreiben, daß das enge Zusammenleben
dort zu vielen Konflikten untereinander führt und in Folge ihrer Verfolgungs-
und Fluchterlebnisse bei einigen zu schweren Traumatisierungen führt.
Sie fordern eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen.
Ende Mai kündigt der Sozialausschuß der Stadt Frankfurt
an, daß fortan AsylbewerberInnen in Wohnungen untergebracht werden
sollen und Pläne für die Auflösung des Flüchtlingsheimes
gemacht würden. Familien mit Kindern könnten sofort ausziehen.
Auch im Januar 2010 ist die Schuldfähigkeit des irakischen
Flüchtlings noch nicht geklärt er befindet sich jedoch in einer
Klinik.
dpp 7.3.09; MOZ 19.3.09; MOZ 31.3.09;
MOZ 6.4.09, ND 11.4.09; NK 17.4.09;
FRat Brbg April 09; MOZ 29.5.09
12. März 09
Bundesland Bayern. Als der 32-jährige tunesische Asylbewerber
um 0.30 Uhr bei einer polizeilichen "Routinekontrolle" am Regensburger
Arnulfplatz nach seinen Papieren gefragt wird, ergreift er die Flucht und
versteckt sich in der Nähe des Eisernen Stegs am Donauufer hinter
einem Busch. Die Beamten entdecken ihn dort und fordern ihn auf herauszukommen.
Der Tunesier erhebt sich, dreht sich jedoch um und springt dann in das
eiskalte und stockdunkle Wasser.
Einer Polizistin gelingt es erst nach einigen Minuten, den Mann
soweit zu überreden, daß er sich wieder aus dem Wasser ziehen
läßt. Zu diesem Zeitpunkt ist er bereits völlig unterkühlt
und bewegungsunfähig. Er hatte sich an einem verhakten Stück
Treibholz festhalten können. Er wird umgehend in eine Regensburger
Klinik gebracht.
Der Grund seiner Panikreaktion bei der Kontrolle war sein Wissen
um die Verletzung der Residenzpflicht. Als Flüchtling, der in der
Nähe von Dresden gemeldet ist, darf er sich nicht ohne Genehmigung
der Behörde in Bayern aufhalten. Er bekommt eine Anzeige wegen Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz.
Donaupost 14.3.09;
Radio Charivari 17.3.09;
Polizei Bayern 17.3.09;
MbZ 19.3.09
14. März 09
Bundesland Niedersachsen. Die Roma-Familie Gjelay läßt sich
auf das Rückkehrer-Programm der Bundesregierung ein und geht aufgrund
der Aussichtslosigkeit für einen weiteren Aufenthalt "freiwillig"
in den Kosovo zurück.
Frau Gjelay war vor 19 Jahren mit ihrem damals 2-jährigen
Sohn Granit in die BRD geflüchtet. Ihre Söhne Trim, der im Rollstuhl
sitzt, und Alban, der geistig schwer behindert ist und jahrelang in einem
Heim gelebt hat, sind beide in Deutschland geboren.
In der Perandori Dioklician 14 in Prishtina suchen sie Hilfe
beim Referat für Migration und Integration, das von der deutschen
Arbeiterwohlfahrt (AWO) geleitet wird.
Die zur Zeit noch von der zuständigen Ausländerbehörde
in Niedersachsen gezahlte Miete für eine Wohnung läuft demnächst
aus. Dann wäre der 21-jährige Granit Gjelay der Einzige, der
für den weiteren Lebensunterhalt der Familie sorgen könnte, was
ihm - angesichts der fast 100%-igen Arbeitslosigkeit für Roma im Kosovo
schwerfallen wird.
Hilpoltsteiner Ztg 7.11.09
15. März 09
Bundesland Brandenburg. Einem kenianischen Flüchtling wird morgens
am Rathenower Bahnhof von zwei Männern Reizgas ins Gesicht gesprüht.
Dann schlagen die Täter mit einem Knüppel auf den Afrikaner ein
und beleidigen ihn unter anderem mit den Worten "Nigger, was machst du
hier, geh zurück nach Hause!"
Allein durch das Eingreifen eines Bekannten wird der Angriff
unterbrochen. Der circa 45 Jahre alte Kenianer erleidet Verletzungen am
Kopf und an den Armen.
Nach einer Notfallbehandlung im Krankenhaus muß er sich
anschließend von seinem Hausarzt und von einem Augenarzt weiter behandeln
lassen. Er erstattet Anzeige.
Opferperspektive
23. März 09
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Eine psychisch kranke
Frau, die wahrscheinlich Opfer von Menschenhandel ist, wird trotz laufenden
Verfahrens mit ärztlicher Begleitung nach Georgien abgeschoben. Sie
war 25 Tage lang in der Abschiebehaft und sprach immer wieder von ihrem
minderjährigen Kind in einem belgischen Kinderheim.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Ende März 09
Nach vierjähriger Trennung der syrischen Familie Schamoun innerhalb
der BRD konnte nur aufgrund einer Öffentlichkeitskampagne und der
Entscheidung der Härtefallkommission dieser unmenschliche Zustand
beendet werden.
Da die katholisch-christliche Familie in Syrien durch arabische Muslime
und Mitglieder der Al Baath-Partei verfolgt wurde, entschloß sie
sich, außer Landes zu fliehen. Frau Naema Schamoun kam im Jahre 2003
mit ihrer damals 11-jährigen Tochter Mirian und dem 13-jährigen
Sohn Paul in die BRD. Die drei wurden im bayerischen Kempten untergebracht.
Ihrem Mann Noel Schamoun und der damals 15-jährigen Ritta gelang erst
2005 die Flucht sie wurden als Flüchtlinge nach Freudenstadt (Baden-Württemberg)
umverteilt und kamen dort auch nicht mehr weg.
Jahrelange Anstrengungen, die Familie innerhalb der BRD zusammenzuführen,
schlugen fehl. Die Ausländerbehörde in Freudenstadt argumentierte,
daß in Kempten drei Personen seien, also sollten der Vater und die
älteste Tochter nach Kempten ziehen dürfen. Die Ausländerbehörde
Kempten blockierte dies allerdings mit der Bedingung, daß die beiden
erst nach Kempten ziehen dürften, wenn sie syrische Pässe vorlegen
würden. Das Vorlegen von Pässen würde den Behörden
die seit langem angedrohte Abschiebung allerdings erst möglich machen.
Zudem kommentierte die Ausländerbehörde Kempten, daß die
Eheleute und die Kinder Ritta und Paul ohnehin abgeschoben werden sollen.
Durch die jahrelange Familientrennung und die ständige Bedrohung
durch die Abschiebung leidet die zuckerkranke Naema Schamoun inzwischen
unter Depressionen, Bandscheibenvorfällen und Angstattacken. Sie ist
hilfebedürftig und wird im Alltag von ihren Kindern unterstützt.
FRat Bayern; JOG Bayern
März 09
Flughafen Frankfurt am Main. Nur durch ihre strikte Weigerung kann
eine Syrerin unmittelbar vor ihrer Abschiebung verhindern, daß sie
mit ihren beiden Kindern und ohne den Mann ausgeflogen wird.
Ihre beiden Kinder sind in Deutschland geboren und gehen hier
zur Schule.
Sie war mit ihren acht und zehn Jahre alten Söhnen morgens
überraschend von der Polizei abgeholt worden. Ihr Mann war zur Arbeit
in einer anderen Stadt.
Nach dieser mißglückten Abschiebung wird der Ehemann
umgehend in Abschiebehaft genommen, und einige Wochen später wird
die gesamte Familie in polizeilicher Begleitung nach Damaskus abgeschoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2009
2. April 09
Sundern in Nordrhein-Westfalen. Morgens um 5.00 Uhr stehen 20 Beamte
vor der Tür und haben das Haus umstellt, denn Familie Khudinyan soll
nach Armenien abgeschoben werden. Die Eheleute Melanie und David werden
mit ihren drei Söhnen, dem 7-jährigen Daniel, dem 15-jährigen
Johann und dem 18-jährigen Sakis zum Flughafen Frankfurt am Main gebracht.
Dort verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Herrn Khudinyan so
dramatisch, daß er mit dem Notarzt ins Krankenhaus kommt und die
Abschiebung abgebrochen werden muß.
David Khudinyan ist schwer traumatisiert, hatte schon viermal
versucht, sich umzubringen, und durch die Angst vor der erneut drohenden
Abschiebung war er bereits in der Landesklinik Hemer stationär behandelt
worden.
Im August wird David Khudinyan in einem Büro der Ausländerbehörde
Meschede von dem Psychiater Dr. Müldner untersucht. Dieser von der
Ausländerbehörde aus Weinheim in Baden beauftragte ? Fachmann
kommt zu dem Schluß, daß Herr Khudinyan reisefähig ist
und in ärztlicher Begleitung abgeschoben werden kann. Die Schlußfolgerung
des Psychiaters: Im Heimatland werde sich zeigen, ob David Khudinyan überlebt
oder nicht.
Die Gutachten des Dr. Müldner sind seit langem umstritten.
Im Rhein-Neckar-Kreis hat der 78-Jährige deshalb seit fünf Jahren
keine Gutachten mehr erstellt. Im Jahre 2004 hatte das Darmstädter
Verwaltungsgericht ihn in einem anderen Falle gerügt, weil er nicht
mit der "gebotenen Unabhängigkeit" an die Begutachtung einer Frau
herangegangen war. Auch konnte der Gutachter dem Gericht nicht darlegen,
"dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin im Hinblick
auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den
entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische Stellungnahmen
orientiert hatte." Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im
Stadtrat Sundern und die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fordern
den Hochsauerlandkreis jetzt erneut auf, sich der Fachärzte als Gutachter
zu bedienen, die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium
für diese Aufgabe vorgeschlagen werden.
Am 21. Oktober lehnt das zuständige Verwaltungsgericht einen
weiteren Antrag der Familie Khudinyan auf Abschiebeschutz ab. Ein Ergebnis
des Petitionsausschusses steht noch aus, und Herr Khudinyan befindet sich
in der Landesklinik in Hemer, wo er wegen "schizophrener Psychose und Posttraumatischer
Belastungsstörung" behandelt wird.
wdr westpol 25.10.09;
WAZ 9.11.09;
Bündnis 90/Die Grünen 8.12.09; SBL 8.1.2010
3. April 09
Ennepetal in Nordrhein-Westfalen. Die Feuerwehr erhält um 21.09
Uhr einen Notruf aus dem Flüchtlingsheim in der Heimstraße.
Den anrückenden 39 Rettungskräften gelingt es schnell, den Brand
unter Kontrolle zu bekommen. Die 20 BewohnerInnen der Unterkunft sind unverletzt,
müssen aber vorerst anderweitig untergebracht werden.
Feuerwehr Ennepetal 4.4.09
7. April 09
Bundesland Brandenburg. In Potsdam wird ein 19-jähriger Flüchtling
aus Afghanistan in der Nähe vom Hauptbahnhof von einem gleichaltrigen
Mann zweimal ins Gesicht geschlagen und dabei leicht verletzt. Nach Aussagen
des Betroffenen hatte der Täter ihn drei Wochen zuvor bereits rassistisch
beschimpft und beleidigt.
Opferperspektive (Polizei Potsdam)
12. April 09
Gardelegen im Bundesland Sachsen-Anhalt. Morgens um 4.30 Uhr wird ein
27-jähriger Flüchtling aus Togo im Bereich des Netto-Marktes
von drei bis vier Männern rassistisch beschimpft und mehrfach geschlagen.
Die Täter können nicht ermittelt werden.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
17. April 09
Um kurz vor Mitternacht erscheint Polizei in der Psychiatrie des Klinikums
Bremen Ost und holt den Patienten Mehmet T. ab, um ihn in Abschiebehaft
zu nehmen. Durch den Entscheid des Haftrichters, der Mehmet T. für
behandlungsbedürftig hält, kommt er am nächsten Tag wieder
frei.
Der Kurde ist laut Gutachten einer niedergelassenen Psychiaterin
akut suizidgefährdet. Bei einem Termin in der Ausländerbehörde
Mitte April erfuhr er von der Sachbearbeiterin, daß er trotz des
Attestes in die Türkei abgeschoben werde. Nach nochmaligem Hinweis
des Dolmetschers auf die Suizidalität von Mehmet T. entgegnete die
Frau: "Dann ist er halt tot."
Danach hatte sich der Mann selbst ins Klinikum eingewiesen.
taz Bremen 21.4.09;
Jan Lam - Rechtsanwalt
18. April 09
Blomberg in Nordrhein-Westfalen. Um 23.30 Uhr wird ein Brand im Flüchtlingsheim
in der Neuen Torsterstraße 42 gemeldet. Als die Feuerwehr eintrifft,
haben die Flammen vom Dachgeschoß auch auf die Dächer von zwei
Nachbarhäusern übergegriffen. Alle drei Dächer stürzen
ein die zur Zeit im Hause anwesenden sieben Personen können sich
unverletzt ins Freie retten.
Der Sachschaden wird mit 375.000 Euro von der Versicherung ausgeglichen
das Heim ist nicht mehr bewohnbar. Als Ursache des Brandes wird ein Kurzschluß
der elektrischen Leitungen im Dachgeschoß festgestellt.
Polizei Lippe 19.4.09; wdr-Nachrichten 19.4.09;
Polizei Lippe 20.4.09; NW 20.4.09;
LLZ 17.9.09
20. April 09
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um 4.00 Uhr nachts wird das Ehepaar
K. durch Polizisten geweckt, die eine Abschiebeverfügung vorzeigen.
Der 47-jährige H. K. wird festgenommen.
Bei dem Versuch, ihn über den Flughafen Düsseldorf
abzuschieben, bringt er sich nach schikanöser Behandlung durch die
Polizisten ? selbst eine Platzwunde am Kopf bei. Zur medizinischen Versorgung
dieser Verletzung und einiger Rippenbrüche kommt er ins Krankenhaus
der JVA Bochum.
Hier beginnt er einen Hungerstreik, der die seelische und körperliche
Verfassung des unter Angstzuständen und Depressionen Leidenden weiter
verschlechtert. Mit einem Körpergewicht von 40 Kilogramm beendet er
am 31. Mai den Hungerstreik.
Am 16. Juni erfolgt seine Abschiebung in die Türkei. Dort
wird er kurzfristig verhört, inhaftiert und mißhandelt. Ihm
wird der Militärdienst in der türkischen Armee angekündigt.
Es gelingt ihm, außer Landes zu fliehen.
Wegen eines versuchten Banküberfalls war H. K. in der BRD
zu einer sechseinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Er hatte mit dem Geld aus dem Überfall seinen Bruder unterstützen
wollen, der als politischer Gefangener in der Türkei inhaftiert war
und dringend medizinisch behandelt werden mußte. Durch diese Straftat,
die er verbüßt hat, stand einer Abschiebung trotz 30-jährigen
Deutschland-Aufenthalts rechtlich nichts mehr im Wege.
network 10.5.09; jW 2.6.09; network 24.6.09;
Hans Werner Odendahl - Rechtsanwalt
27. April 09
Landkreis Wittenberg im Bundesland Sachsen-Anhalt. Die 48 Jahre alte
Irakerin Sarah X. stirbt nach zweitägigem Krankenhausaufenthalt an
Lungenkrebs.
Die Frau, die im Flüchtlingslager Möhlau gelebt hatte
und an Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) litt, kam erst in einem sehr
desolaten Zustand ins Krankenhaus. Bis dahin hatte sie neben Insulin
vor allem Schmerzmittel bekommen.
Karawane Halle
1. Mai 09
Bundesland Brandenburg. In einer Cottbusser Gastwirtschaft wird ein
24 Jahre alter Flüchtling aus dem Tschad von zwei Männern geschlagen.
Er wird aufgrund seiner erlittenen Schürfverletzungen ins Krankenhaus
eingeliefert kann es aber nach einer Notfallbehandlung wieder verlassen.
Opferperspektive
8. Mai 09
Neumünster in Schleswig-Holstein. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft
und vier Wochen Abschiebehaft wird der schwerkranke abgelehnte Asylbewerber
Wazscha D. in Handschellen nach Moskau abgeschoben. Nach der Abschiebung
meldet sich der 26-Jährige telefonisch bei einem Freund danach gibt
es zunächst keinen Kontakt mehr zu ihm. Die 28 Euro, die er bei der
Abschiebung bei sich hatte, reichten nicht einmal, um vom Flughafen in
die Stadt zu kommen. Wazscha D. kam im Dezember 2005 mit seiner Mutter
in die BRD. Sie sind russische Staatsangehörige georgischer Volkszugehörigkeit.
Beide sind schwer traumatisiert und suizidal durch die im Herkunftsland
erlebten Gewalteinwirkungen.
Die Fluchtgründe der Mutter wurden anerkannt der Asylantrag
ihres Sohnes jedoch im Januar 2008 abgelehnt. Im Februar 2008 ließ
Refugo e.V. ein Gutachten von einem Psychologen erstellen, in dem der Verdacht
auf generalisierte Epilepsie mit Persönlichkeitsveränderung,
mittelgradige bis schwere depressive Episode und der Verdacht auf eine
Posttraumatische Belastungsstörung beschrieben wurden. In der 15-seitigen
Stellungnahme kam der Facharzt zu dem Schluß, daß eine Abschiebung
mit Sicherheit lebensgefährlich und damit ärztlich contraindiziert
sei. Es bestehe demnach keine Reisefähigkeit.
Ein Asylfolgeantrag, der sich auf dieses Gutachten stützte,
wurde am 14. April 2009 mit der Begründung abgelehnt, daß die
vorliegenden Erkankungen auch im Heimatland behandelbar seien.
Bei einem Besuch von einem Psychotherapeuten zusammen mit seiner
Mutter in der Abschiebehaft Neumünster gelang es dem Kranken erstmals,
sich zu den traumatisierenden Erlebnissen zu äußern. In einer
Stellungnahme vom 29.4.09 legte der Facharzt dar, daß Herr D. Opfer
schwerster gewalttätiger Übergriffe geworden ist. Auch er diagnostizierte
eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung mit großer Suizidalität.
Unter Vorlage der psychologischen Gutachten wurde beim Verwaltungsgericht
Klage gegen den Ablehnungsbescheid des BAMF (Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge) und für die Wiederherstellung der aufschiebenden
Wirkung erhoben. Am 30. April 09 teilte das Verwaltungsgericht dem BAMF
mit, daß es davon ausgehe, daß bis zum Vorliegen einer Entscheidung
über den Antrag eine zwangsweise Abschiebung nicht stattfinden und
daß es von den Entscheidungen des BAMF entsprechend unterrichtet
werde. Dies geschah nicht. Niemand weder die Mutter noch der Rechtsanwalt
- wurde über die anstehende Abschiebung informiert.
Einen Tag nach der Abschiebung erfährt der Rechtsanwalt
von einem Sachbearbeiter des Landesamtes Neumünster, daß eine
Reisefähigkeit vorgelegen haben soll.
Erst zwei Monate nach der Abschiebung gelingt es Wazscha D.,
sich bei seiner Mutter in der BRD telefonisch zu melden. Er berichtet,
daß er obdachlos sei und kein Geld oder Arbeit habe. Gelegentlich
fand er Unterschlupf bei einer mitleidigen Familie. Auch kann er sich in
Moskau nicht registrieren lassen, weil ihm Personaldokumente fehlen.
Michael Wulf Rechtsanwalt 11.5.09;
FRat SH 15.5.09
8. Mai 09
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei der Feuerwehr in Kamp-Lintfort
geht um 18.53 Uhr die Meldung ein, daß in einem Zimmer des Obergeschosses
der Flüchtlingsunterkunft in der Friedrichstraße ein Feuer ausgebrochen
ist.
Die Feuerwehr, die schweren Atemschutz und eine Drehleiter zum
Einsatz bringt, kann den Brand schnell löschen. Der Bewohner des Zimmers
wird nicht verletzt. Nach der Brandursache wird ermittelt.
Polizei Wesel 8.5.09;
RP 9.5.09; NRZ 10.5.09
9. Mai 09
Bundesland Sachsen. In der Zwickauer Innenstadt wird ein junger iranischer
Asylbewerber von einem Mann zunächst rassistisch beschimpft ("Das
ist mein Land!") und danach durch das Andeuten von Schlägen mit zwei
Schlagringen bedroht.
RAA Sachsen (FP, SSI)
12. Mai 09
Bundesland Sachsen-Anhalt. In Schönebeck an der Elbe wird ein
Kinderwagen in einem überwiegend von MigrantInnen bewohnten Haus von
zwei Deutschen im Alter von 17 und 20 Jahren in Brand gesteckt. Einem irakischen
Flüchtlingsehepaar und ihren zehn Kindern gelingt die Flucht durch
die Fenster der Erdgeschoßwohnung ins Freie. Drei deutsche Kinder
im Alter von 10 bis 15 Jahren, die mit ihrer Mutter im ersten Stock leben,
müssen von der Feuerwehr gerettet werden.
Sie kommen mit dem Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus
und werden dort stationär behandelt.
Die beiden polizeibekannten Täter werden verhaftet, weil
die Staatsanwaltschaft zunächst wegen Brandstiftung ermittelt. Der
17-Jährige, der zuvor in demselben Haus gewohnt hat, gibt an, daß
er "aus einer gewissen Abneigung gegen Ausländer" das Feuer gelegt
habe. Als die Tat zur Sachbeschädigung heruntergestuft wird, kommen
die Täter wieder frei.
Die irakische Familie hat auch im Januar 2010 noch keine neue
Wohnung gefunden.
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
medien-beobachtung.blogspot.com
15. Mai 09
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In einer Rostocker Diskothek wird
ein 35 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak von einem Deutschen rassistisch
beschimpft und danach unvermittelt angegriffen. Der Iraker wird mit einem
Schlagstock bewußtlos geschlagen und dann am Boden liegend mit
Fußtritten gegen den Oberkörper weiter mißhandelt.
Die Hämatome und Platzwunden muß er sich im Krankenhaus
ambulant behandeln lassen.
Gegen den Täter läuft ein Ermittlungsverfahren wegen
Körperverletzung.
LOBBI
19. Mai 09
Bundesland Brandenburg. In Potsdam-Schlaatz wird ein Bewohner des nahe
gelegenen Flüchtlingsheims an einer Bushaltestelle mit "Scheiß
Afrikaner" beleidigt und getreten. Ihm gelingt die Flucht.
PNN 16.6.09
20. Mai 09
Abschiebegefängnis Rottenburg in Baden-Württemberg. Am 11.
Tag seines Hungerstreiks versucht der indische Gefangene S. R., sich auf
seinem Bett zu strangulieren, und wird ins Haftkrankenhaus Hohenasperg
verlegt. Dort versucht er am 25. Mai erneut, sich zu töten.
Der 35-Jährige war im Jahre 2004 in die BRD geflohen, weil
er in Indien durch den Ehemann seiner großen Liebe mit dem Tode bedroht
wurde. Zudem wurde gegen ihn ein Haftbefehl erhoben, nachdem er von den
Freunden des Ehemannes auf einer Polizeiwache mißhandelt worden war.
Aus Angst vor der Abschiebung flüchtete S. R. nach Ablehnung
seines Asylantrags aus der BRD zunächst in die Niederlande und später
nach Frankreich. Von dort war er im Mai 2006 wieder in die BRD zurückgeschoben
worden.
Nach über sechs Monaten wird S. R. am 29. Mai aus der Abschiebehaft
Rottenburg entlassen, bekommt vorläufig eine Duldung und wird schließlich
Anfang Juni in Begleitung eines Arztes abgeschoben.
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg 20.5.09; SchwT 20.5.09;
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg/Tübingen 8.7.09;
Franz Spindler Rechtsanwalt;
Schattenbericht Abschiebehaft 2010
21. Mai 09
Gegen die neu bezogene Flüchtlingsunterkunft in Potsdam-Schlaatz
werden an diesem "Herrentag" zwei Brandkörper geworfen.
Seit Bekanntwerden der Pläne, eine Flüchtlingsunterkunft
in der Plattenbausiedlung einzurichten, haben AnwohnerInnen und rechte
Organisationen dagegen protestiert. Sogar die Potsdamer Wohnungsbaugesellschaft
(PBG), die hier viele Häuser bewirtschaftet, droht in einem offenen
Brief, daß sie bei Einzug der Flüchtlinge aus Asien, Afrika
und Osteuropa ihre geplanten Millionen-Investitionen für diese Gegend
aufgeben werde. Sie erklärt: "Eine derartige Nutzung steht der nachhaltigen
Entwicklung der betroffenen Region im Wege."
Durch den Umzug in das von der Potsdamer Diakonie betriebene
neue Heim Am Nuthetal haben die Flüchtlinge erstmals eine Straßenbahnanbindung,
Ärzte und eine Schule in direkter Nähe. Seit Jahren haben sie
in umgebauten Schweineställen neben einer Kläranlage, kilometerweit
von der Stadt entfernt, leben müssen.
Obwohl der Polizeidirektor Ralf Marschall auf einer BürgerInnen-Versammlung
vorrechnet, daß von den 16.000 ermittelten StraftäterInnen in
Potsdam im Jahre 2008 lediglich 57 AsylbewerberInnen waren, verspricht
er den AnwohnerInnen eine "Extrastreife" für das Heim.
taz 17.2.09;
PNN 16.6.09
21. Mai 09
Zwickau im Bundesland Sachsen. Ein 35 Jahre alter indischer Flüchtling
wird an der Zentralhaltestelle von zwei Männern mehrfach ins Gesicht
geboxt. Er kommt ins Krankenhaus und muß sich stationär behandeln
lassen.
Ein 25-jähriger Täter wird ermittelt er hat einen
Blutalkoholgehalt von 2,3 Promille. Das Sächsische Staatsministerium
des Innern formuliert den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen der Staatsschutz ermittelt.
RAA Sachsen (FP, SSI)
25. Mai 09
Erfstadt-Liblar in Nordrhein-Westfalen. Gegen 22.00 Uhr wird ein 39-jähriger
irakischer Asylbewerber von seinem Nachbarn vor dem Wohnhaus in der Theodor-Heuss-Straße
mit sechs Messerstichen niedergestreckt. Der Flüchtling kommt in die
Universitätsklinik, wo seine Verletzungen an Brust und Bauch einige
Tage lang stationär behandelt werden müssen.
Der Attacke gingen verbale Auseinandersetzungen der beiden bereits
am Nachmittag voraus. Der spätere Täter hatte den Iraker beleidigt
und beschimpft und ihm seine Brille entrissen später dann vom Balkon
herab ausländerverachtende Sprüche geschrien. Er bezeichnete
den Iraker unter anderem als "Drecksack" und "ausländischen Drogenhändler".
Im Dezember 2009 befindet das Kölner Landgericht den an
einer Psychose leidenden 36-jährigen Täter als schuldunfähig
und verurteilt ihn zu einer dauerhaften Unterbringung in einer geschlossenen
Psychiatrie. Bereits ein paar Monate später soll erneut geprüft
werden, ob dieses Urteil zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Polizei Nordrhein-Westfalen 26.5.09;
KStA 14.12.09; KR 15.12.09; KStA 17.12.09
25. Mai 09
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als der syrische Flüchtling Abdul-Razak
Al Choli sich im Remscheider Sozialamt einen Krankenschein abholen will,
wird er von vier Behörden-Mitarbeitern festgenommen. In seiner Unterkunft
in der Schwelmer Straße wird ihm dann von Polizisten so stark auf
den Arm geschlagen, daß er auch noch Tage später FreundInnen
die Hämatome zeigen kann.
Anschließend kommt er in das Abschiebegefängnis nach
Büren. Der Gefangene ist zuckerkrank, jedoch wird ihm der Zugriff
auf sein eigenes Insulin tagelang verweigert.
Nach 16-jährigem Deutschland-Aufenthalt soll er nach Syrien
abgeschoben werden. Die Abschiebung ist für den Flug Nummer RB 408
am 2. Juni bei der Fluggesellschaft Syrian Air von Frankfurt am Main nach
Damaskus gebucht.
Am Frankfurter Flughafen wehrt er sich jedoch so heftig, daß
der Pilot sich weigert, ihn mitzunehmen. Die Polizisten drücken ihn
dann auf den Boden und drehen seine Arme stark nach hinten. Nach einem
kurzen Krankenhaus-Aufenthalt in Frankfurt bekommt er ein Ticket ausgehändigt,
mit dem er nach Remscheid zurückfahren kann.
Abdul-Razak Al Choli war im Dezember 1993 in die BRD geflüchtet
und hatte einen Antrag auf politisches Asyl gestellt. Nach dessen Ablehnung
war er ab 1996 aufenthaltsrechtlich ausreisepflichtig. Trotz seines Duldungsstatus
gelang es ihm acht Jahre lang, als Koch zu arbeiten; er hatte sogar eine
eigene Wohnung. Kurz nach der Einführung des Zuwanderungsgesetzes
wurde ihm die Arbeitserlaubnis entzogen. Er verlor die Arbeit und mußte
wieder in das Flüchtlingsheim am Bergfrieder Weg.
Da die Ausländerbehörde ihm "Identitätsverschleierung"
unterstellt, konnte er seinen Aufenthaltsstatus mittels der Bleiberechtsregelung
nicht stabilisieren (allein für seinen Namen gibt es im arabischen
Sprachraum etliche verschiedene Schreibweisen).
Am 19. Juni 10 steht Abdul-Razak Al Choli wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Frankfurt. Ihm wird vorgeworfen,
daß er sich während des Abschiebungsversuches an einer Tür
festgehalten hat. Die Richterin nötigt ihn in demütigender Weise,
sich im Gerichtssaal bei den drei Abschiebe-Beamten zu entschuldigen. Dann
bekommt er eine Verwarnung mit zweijähriger Bewährung.
Als ihm das letzte Wort in diesem Verfahren zugestanden wird,
sagt er: "Nach der UN-Menschenrechtscharta sollen doch alle Menschen frei
sein."
rga-online.de 4.6.09;
Karawane Wuppertal
26. Mai 09
Fuldatal im Bundesland Hessen. Die Besatzungen von sieben Einsatzwagen
scheinen nötig, um den Rom Elvis Agusi abzuschieben. Die Beamten kommen
mitten in der Nacht, durchsuchen zunächst die Wohnung der Familie
seiner Cousine, gehen dann eine Etage höher und brechen dort die Tür
auf. 20 Kilogramm Gepäck darf er in Plastiktüten verstauen ?
dann wird er um 0.15 Uhr von Polizeibeamten hinausgeführt. Am nächsten
Mittag erfolgt die Abschiebung in den Kosovo. Damit ist der 27-Jährige
von seiner Frau Gjulijeta T., mit der er nach Roma-Recht verheiratet ist,
und seinen beiden Söhnen, dem eineinhalb Jahre alten Muhamed und dem
drei Wochen alten Yassin getrennt.
Seine Frau wird noch in der Nacht mit den kleinen Kindern auf
die Straße gesetzt, weil ihr Name nicht im Mietvertrag steht. Eine
Nachbarin nimmt die schockierte und hilflose Frau mit den Kindern auf.
Gjulijeta T. hat eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG, und
durch die geplante Hochzeit hätte auch ihr Mann einen Aufenthalt bekommen,
doch fehlen noch einige Papiere aus dem Kosovo. Diese kommen drei Tage
nach der Abschiebung von Elvis Agusi in Fuldatal an.
Elvis Agusi war als 17-Jähriger im Jahre 1999 in Folge des
Kosovo-Krieges mit seinen Eltern und Geschwistern in die BRD geflüchtet.
Über Jahre durfte er als Geduldeter keine Ausbildung machen, wurde
ihm die Arbeitsaufnahme erschwert. Inzwischen hatte er eine Arbeitsstelle
in einem LKW-Waschbetrieb und verdiente monatlich 1200 Euro, so daß
er für den Unterhalt der Familie mit dem ihr zustehenden Kindergeld
ohne staatliche Zuwendung aufkommen konnte. Um mit Hilfe der Bleiberechtsregelung
für langjährig geduldete Flüchtlinge einen Aufenthalt zu
bekommen, war er 82 Tage zu spät nach dem gesetzlichen Stichtag nach
Deutschland gekommen.
In dem vor einem Monat beschlossenen Rückübernahmeabkommen
mit der BRD hat sich die Republik Kosovo verpflichtet, alle ausreisepflichtigen
Personen mit vermuteter kosovarischer Herkunft aufzunehmen. Damit sind
zwangsweise Rückführungen von Flüchtlingen auch verfolgter
ethnischer Minderheiten für die Bundesrepublik möglich geworden.
Im Kosovo hat Elvis Agusi keine Angehörigen. Roma sind hier
zu fast hundert Prozent vom Arbeitsmarkt und von sozialen sowie medizinischen
Sicherheitssystemen ausgeschlossen.
Auch Herr Agusi ist über Monate obdachlos und ohne Arbeit.
Wegen seiner dunklen Hautfarbe ist er als Rom zu erkennen und mehrmals
von Albanern zusammengeschlagen worden. Er muß seine Verletzungen
notdürftig im Krankenhaus versorgen lassen für eine angemessene
medizinische Versorgung reicht sein Geld nicht, und eine Krankenversicherung
hat er nicht, weil er sich nicht als kosovarischer Staatsbürger registrieren
lassen kann. Aufgrund dieser fehlenden Anmeldung nimmt die Polizei auch
nicht seine Anzeige auf, sondern teilt ihm mit, daß Roma im Kosovo
nicht willkommen seien.
Im Dezember entschließt er sich, wieder in die BRD zurückzukommen
diesmal ohne Papiere, weil er keine offiziellen hat.
Er geht mit seinem Rechtsanwalt zur Ausländerbehörde,
um wegen der ethnischen Verfolgung im Kosovo einen Asylfolgeantrag zu stellen.
Hier erfolgt seine Festnahme, und er kommt umgehend in Abschiebehaft in
die JVA Kassel.
Obwohl sein Arbeitgeber ihn sofort wieder einstellen will und
seine Frau und die Kinder Bleiberecht haben, betreibt das Hessische Innenministerium
aus "generalpräventiven Gründen" ein Eilverfahren, um ein Exempel
zu statuieren: Die Petition wird mit CDU-/FDP-Mehrheit abgelehnt. Der Eilantrag
zur Abwendung der Abschiebung wird vom Einzelrichter des Verwaltungsgerichts
Kassel mit folgenden Worten abgelehnt: "Es ist ein Gebot der Selbstbehauptung
der deutschen Rechtsordnung, gerade bei derartigen Fällen der Umgehung
der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen am Erfordernis der kontrollierten
Einreise festzuhalten."
Am 9. Februar 10 wird Elvis Augsi zum zweiten Mal in den Kosovo
abgeschoben. Inzwischen lebt er in Serbien. Wie er hier überleben
soll, weiß er nicht. Sicher ist nur, daß er zurück zu
seiner Familie möchte.
Axel Selbert Rechtsanwalt;
Chachipe 28.5.09; jW 28.5.09;
jW 27.6.09; FR 13.8.09; jW 15.1.10; GT 5.2.10;
Pro Asyl 18.2.10; Dietrich Wollschlaeger Rechtsanwalt;
Heft der Flüchtlingsräte 2010
30. Mai 09
Bundesland Brandenburg. An einer Staßenbahnhaltestelle in Potsdam-Schlaatz
wird ein 23 Jahre alter Flüchtling aus Kenia von einem 18-jährigen
Deutschen mit den Worten "Scheiß-Neger" beleidigt und mit der Drohung
"Scheiß-Affe, ich bring dich um" in Panik versetzt. Beim Zürückweichen
fällt der Afrikaner hin und wird am Boden liegend von dem Angreifer
gewürgt.
Opferperspektive
31. Mai 09
Bundesland Bayern. In der Zwingerstraße der Stadt Kempten wird
ein 19-jähriger Asylbewerber in der Nacht von zwei Männern von
hinten niedergeschlagen. Anschließend stehlen die Täter sein
Handy und die Geldbörse, in der sich ausschließlich Ausweispapiere
befinden.
Der Überfallene muß sich eine Verletzung an der Lippe
im Krankenhaus ambulant behandeln lassen.
Polizei Kempten 2.6.09
Mai 09
Harbke im Landkreis Börde - Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein Auto
fährt mit hohem Tempo auf den Hof des Flüchtlingsheimes und steuert
direkt auf spielende Kinder zu. Dann bremst der Fahrer kurz vor den Kindern
ab, und die Insassen des Wagens beschimpfen die Kinder und ihre Mütter
als "Schweine". Dann kündigen sie mit einer "Kopf-ab"-Bewegung" an,
daß sie das Haus anzünden werden.
(siehe auch: 8. November 09 und 17. April 10)
FRat SaAnh 13.11.09;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
ddp 28.4.10
Mai 09
Bundesland Baden-Württemberg. Der Flüchtling X. K. wird festgenommen
und kommt in die JVA Rottenburg in Abschiebehaft. Seine psychisch kranke
Frau bricht am nächsten Tag zusammen und kommt in eine psychiatrische
Klinik, wo sie stationär behandelt werden muß.
Ihre beiden Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren kommen daraufhin
in eine Jugendeinrichtung. Von hier aus ist es ihnen nicht möglich,
Kontakt zu ihrer Mutter aufzunehmen. Die Telefonate mit dem inhaftierten
Vater sind schwierig, weil der Sohn glaubt, daß der Vater die Familie
im Stich gelassen hat.
Aufgrund der psychischen Belastung wird Herr K. zeitweilig ins
Gefängniskrankenhaus verlegt. Erst nach knapp zwei Monaten wird er
entlassen und kann sich wieder um die Kinder kümmern.
Schattenbericht Abschiebehaft 2010
4. Juni 09
Wolfenbüttel in Niedersachsen. Ohne Vorankündigung erscheinen
um drei Uhr morgens Polizisten an der Wohnung von Elvira Gashi (Alviera
Gashi), um sie mit ihrem vierjährigen Sohn Djafer und ihrer dreijährigen
Tochter Tuna zur Abschiebung abzuholen. Die 21-jährige Romni, die
seit 20 Jahren (!) in der BRD lebt, bekommt eine halbe Stunde Zeit, die
Sachen zu packen. Geld, Essen und Trinken vergißt sie in dieser Angstsituation.
Die Familie wird nach Frankfurt am Main gebracht, von wo um 10.15
Uhr die Maschine in den Kosovo startet. Im Flugzeug befindet sich auch
der ehemalige Lebensgefährte von Frau Gashi, der ebenfalls abgeschoben
wird. Er ist der Vater ihrer Kinder und bedroht Elvira Gashi, ihre Mutter
und ihre Schwester seit langem. Er hat Frau Gashi und auch ihre Eltern
in der Vergangenheit geschlagen, getreten und mit dem Messer attackiert.
Das Amtsgericht Wolfenbüttel erließ daraufhin im Dezember 2007
per einstweiliger Verfügung die Auflage, daß der Mann sich den
Frauen nicht mehr als 50 Meter nähern dürfe. An diese Auflage
hat sich der Gewalttäter nie gehalten was auch der Ausländerbehörde
durch die Berichte der Frauen bekannt ist.
Schon am Flughafen in Prishtina fordert der Mann Elvira Gashi
auf, mit ihm in der Stadt zu bleiben. Er bedroht sie mit den Worten, daß
sie ja wisse, was sie mit ihm erlebt habe.
Durch die Vermittlung ihrer Mutter kommt Elvira Gashi in Pec
bei einer Bekannten provisorisch unter. Auch hier erreicht sie ihr "Ex-Mann"
telefonisch und bittet einen "Kumpel", sie dort "abzuholen".
Elvira Gashi war als 1-jähriges Kind mit ihren Eltern aus
dem Kosovo in die BRD gekommen. Weil ihre Eltern wegen drohender Abschiebung
in den 90er Jahren "untertauchten", fällt sie, laut Ausländerbehörde,
nicht unter die Bleiberechtsregelung. Ihr Vater wurde vor Jahren abgeschoben,
ihre Mutter hat aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 5 AufenthG. Auch für Elvira Gashi war die Beantragung
einer Aufenthaltserlaubnis (§25 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 8 EMRK)
geplant, denn die Kriterien Integration und Verwurzelung mit Schulbesuch
und Arbeit waren erfüllt. Die Ausländerbehörde verlangte
nur noch einen kosovarischen Paß, der ab August mit Beginn der Arbeit
der Botschaft in Berlin auch beantragt werden sollte.
Auf die öffentliche Kritik, daß die Abschiebung ohne
Vorankündigung durchgeführt wurde, antwortet die Ausländerbehörde
mit dem Einwand, daß die Familie bereits "vor Jahren" über die
Abschiebung informiert wurde und die Eltern mit den Kindern damals "untergetaucht"
seien.
Auf Antrag der Grünen beschließen die Fraktionen des
Kreistages Anfang Juli mehrheitlich und parteiübergreifend, Frau Gashi
und ihren Kinder ein Bleiberecht möglich zu machen.
Zehn Monate nach der Abschiebung lebt Elvira Gashi in einer leerstehenden
Wohnung ohne Möbel, deren Fenster keine Scheiben haben. Der kleine
Ofen bleibt auch im Winter meist kalt, weil sie kein Geld für Holz
hat. Der kleine Djafer leidet unter Bronchitis und Atemnot, doch für
Medikamente fehlt das Geld.
Die Entscheidung des Kreistages Wolfenbüttel droht ins Leere
zu laufen, weil der Innenminister Schünemann die Bemühungen nicht
unterstützt. Erst aufgrund massiver Öffentlichkeitsarbeit und
aufgrund von Dokumentationen aus dem Kosovo über das Schicksal der
dorthin Abgeschobenen gelingt es, für Elvira Gashi ein Besuchsvisum
für vier Wochen zu erhalten.
Am 27. März 10 betritt Frau Gashi mit ihren Kindern auf
dem Flughafen Hannover wieder deutschen Boden und kann ihre Mutter, ihren
Bruder und ihre Schwester wieder in die Arme schließen.
Doch ihre Situation ist weiterhin völlig offen. Es wird
jetzt versucht, ein Daueraufenthaltsrecht auf der Grundlage verschiedener
rechtlicher und humanitärer Bestimmungen zu erwirken.
Im März 2011 spricht das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) Elvira Gashi einen Abschiebungsschutz zu. Die Begründung
ist jetzt folgendermaßen: Elvira Gashi und ihre Kleinkinder dürfen,
nachdem sie im März des Vorjahres mit einer Ausnahmegenehmigung zurück
nach Deutschland kommen konnten, aus humanitären Gründen nicht
wieder abgeschoben werden. Ihnen drohe im Kosovo eine "unmittelbare und
konkrete Gefahr an Leib und Leben."
FRat NieSa;
HAZ 15.6.09; BrZ 18.6.09;
Landtag NieSa 18.6.09; BrZ 29.6.09; epd 29.6.09;
taz 30.6.09; taz 2.7.09; Landtag NieSa 26.8.09;
zdf Mona Lisa 17.1.10; Heft der Flüchtlingsräte 2010;
BrZ 29.3.10; HAZ 30.3.10; FRat NieSa 30.3.10;
BrZ 6.4.10; taz 9.4.10;
HAZ 7.3.11; FRat NieSa 8.3.11
4. Juni 09
Flughafen Frankfurt am Main. Am Abend sitzt ein serbischer Flüchtling
im Warteraum der Bundespolizei er hat Krücken und sieht sehr mitgenommen
aus. Er legt der Abschiebebeobachterin Atteste vor, aus denen hervorgeht,
daß er aufgrund eines Schlaganfalls stark gehbehindert ist und zudem
noch an Diabetes mellitus leidet. Er erzählt, daß er im Jahre
2007 einen Herzinfarkt erlitten hat. Eine Flugreisetauglichkeit liegt nicht
vor, jedoch soll ihn eine Ärztin auf dem Flug begleiten.
Als die Polizisten versuchen, ihn zum Flugzeug zu bringen, beginnt
er heftig zu zittern und bekommt Atemnot. Die Ärztin versorgt ihn
mit seinen eigenen Medikamenten, und die Bundespolizei bricht die Abschiebung
ab.
Der Mann war erst am Morgen in der Ausländerbehörde
festgenommen worden, als er die Kopie einer Petition für den Hessischen
Landtag abgeben wollte. Statt eine Duldung zu bekommen, war erverhaftet
worden.
Am nächsten Tag wird seine Petition zur Beratung angenommen,
und nach einem Erlaß des Hessischen Innenministeriums muß die
Abschiebung bis zum Abschluß des Petitionsverfahrens ausgesetzt werden.
Abschiebebeobachtung FFM 2009
11. Juni 09
Erzgebirgskreis im Bundesland Sachsen. Ein 20 Jahre alter Asylbewerber
aus Serbien ist mit dem Linienbus von Aue nach Schneeberg unterwegs. Gegen
19 Uhr, der Bus befindet sich in der Gottlieb-Heinrich-Sietz-Straße,
umklammert ein Schneeberger den Flüchtling von hinten und bedroht
diesen mit seinem Taschenmesser. Durch eine Abwehrreaktion verletzt sich
der Serbe an einer Hand. Als er sich aus der Umklammerung befreit hat,
informiert er die Busfahrerin, die die Polizei ruft.
Der 42-jährige Täter, der stark alkoholisiert ist,
wird vorläufig festgenommen und verbringt die Nacht in der Ausnüchterungszelle.
Dann wird er wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine fremdenfeindliche
Tat liegt nach Aussagen der Polizei nicht vor.
Sachsen Ferneher News 12.6.09;
Polizei Sachsen 12.6.09
13. Juni 09
Bundesland Hessen. Während des einstündigen Hofganges zwischen
11 und 12 Uhr gelingt es dem 26-jährigen Abschiebegefangenen Lyes
B., aus der JVA-Frankfurt I (Preungesheim) zu flüchten. Die eingeleitete
Großfahndung mit zwölf Streifenwagen, Hunden, Überfallkommando
und Hubschrauber bleibt für die Polizei ergebnislos.
Der Algerier hat sich bei der Flucht über ein Baugerüst
und über das Dach, auf dem sich messerscharfer Sicherheitsdraht befindet,
offensichtlich schwer verletzt. Das belegen Blutspuren, die seinen Fluchtweg
markieren. Auch ist offen, wie er den Sprung vom bis zu sieben Meter hohen
Dach über mehrere Drahtrollen auf einen Erdhaufen überstanden
hat.
Obwohl er nach Angaben des Innenministeriums kein Straftäter
ist, warnt die Polizei im Bereich Preungesheim die Autofahrer davor, Anhalter
mitzunehmen. Die BILD-Zeitung inszeniert eine öffentliche Hetzkampagne
gegen den Entflohenen, indem sie ihn als "Gangster" betitelt, der wegen
"Bandendiebstahl, Hotel- und Restauranteinbrüchen, Körperverletzung
und Widerstand" zwei Wochen im Gefängnis saß. Neben dem "gewalttätigen
Ausbrecher" ist sein Bild abgedruckt. "Zuletzt war die Bevölkerung
sicher vor ihm", heißt es zudem.
Lyes B. saß seit dem 2. Juni in der sogenannten Transportabteilung
des Gefängnisses und sollte am 24. Juni nach Algerien abgeschoben
werden.
ddp 15.6.09; e110 15.6.09;
ddp 16.6.09; jW 16.6.09;
FR 16.6.09
Mitte Juni 09
Bundesland Schleswig-Holstein. In Bad Oldesloe steht ein 47 Jahre alter
Tunesier vor Gericht, weil er im Januar und Februar dieses Jahres ohne
entsprechende Erlaubnis der Ausländerbehörde - von Neumünster
für mehrere Tage zu seiner Freundin gefahren war.
Er berichtet, daß er sich zu der Zeit sehr krank fühlte,
der Arzt keine Ursache finden konnte und er bei seiner Freundin, die Krankenpflegerin
sei, Hilfe suchte. Später sei ein Blinddarm-Durchbruch festgestellt
worden, und er wurde operiert.
Der Mann ist vor 20 Jahren (!) in die BRD geflüchtet, und
weil es der Ausländerbehörde nicht gelingt, ihm die libysche
Staatsbürgerschaft nachzuweisen, um ihn dorthin abzuschieben, lebt
er heute in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge am Haart
in Neumünster und unterliegt allen Bedingungen für AsylbewerberInnen
also auch der Residenzpflicht.
Das Gericht verurteilt ihn zu einer Ordnungsstrafe von 10 Euro,
die der Mann allerdings auch nicht zahlen kann, denn ihm ist das Taschengeld
von Amtsseite gestrichen worden.
Holsteiner Courier 19.6.09
19. Juni 09
Flüchtlingsunterkunft Neuburg an der Donau im Bundesland Bayern.
In dem Zimmer eines 35-jährigen tibetischen Flüchtlings im Block
C entsteht ein Zimmerbrand durch aufgestellte Teelichter. Der Tibeter,
ein Iraner und ein Iraker versuchen selbst, den Brand einzudämmen,
indem sie brennende Gegenstände aus dem Fenster werfen und den Inhalt
von vier großen Feuerlöschern versprühen. Es gelingt ihnen,
die Flammen zu ersticken, jedoch erleiden sie schwere Verletzungen an Armen,
Beinen und im Gesicht.
Der Tibeter wird mit einem ADAC-Rettungshubschrauber nach München-Bogenhausen
geflogen der 43-jährige Iraner kommt mit dem Hubschrauber des Arbeitersamariterbundes
in eine Nürnberger Klinik. Weitere sechs verletzte Bewohner werden
auf die umliegenden Krankenhäuser verteilt.
Die sogenannte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
an der Donauwörther Straße ist das zweitgrößte Sammellager
für Flüchtlinge in Bayern. Zur Zeit leben 400 Menschen hier zu
zweit oder zu dritt in den Zimmern die meisten sind aus dem Iran.
ddp 19.6.09;
AA 19.6.09; DK 19.6.09
24. Juni 09
Bundesland Niedersachsen. Der 30 Jahre alte Kurde Delgasch Ali soll
einen Tag nach seiner überraschenden Festnahme an seinem Wohnort
im Emsland über Frankfurt am Main nach Syrien abgeschoben werden.
Am Flughafen erleidet er einen Nervenzusammenbruch, so daß der Flugkapitän
sich weigert, ihn zu transportieren, und die Abschiebung abgebrochen wird.
Er bleibt weiter in Abschiebehaft.
Der von der Anwältin gestellte Eilantrag an das Verwaltungsgericht
Osnabrück (5. Kammer) wird an diesem Tag unter anderem mit folgender
Begründung abgelehnt: Für den Fall, daß es zu einer Inhaftierung
des Kurden nach der Abschiebung in Damaskus käme, könne der "Antragsteller
.... zur Abwendung einer für die Kammer nach Lage der Akten nicht
ersichtlichen - Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" durch die Zahlung
von Bestechungsgeldern freikommen.
Delgasch Ali kommt nach Hannover-Langenhagen und beginnt einen
Hungerstreik. Nach 20 Tagen, an denen er morgens nur etwas Milch zu sich
nimmt, wiegt der ehemals 88 Kilo schwere Mann noch 59 Kilo. Er hat eine
Magenschleimhautentzündung, ein Zwölffingerdarmgeschwür
er ist traumatisiert und hochgradig suizidgefährdet. Er suche seinen
Frieden im Freitod, den er durch Hungern oder Verblutung durch die Magengeschwüre
erreichen möchte, sagt er einem Arzt. Er ist weder transport- noch
haftfähig. Mehrere Fachärzte und auch zwei Amtsärzte der
JVA Hannover bestätigen dies.
Der Landkreis Emsland bestellt den Nervenarzt Prof. Dr. Vogel
aus Lüneburg als Gegengutachter. Dieser bescheinigt zwar auch einen
"deutlich reduzierten Allgemeinzustand", aber diesen hätte der Gefangene
durch den Hungerstreik selbst herbeigeführt, und schlägt die
Verlegung des Kranken in ein Justizvollzugskrankenhaus vor, um ihn dort
"aufzupäppeln" und anschließend nach Syrien zu schicken.
Trotz dieser "Empfehlung" des Gegengutachters gelingt die Einweisung
des Gefangenen ins JVA-Krankenhaus zur medizinischen Behandlung erst nach
Intervention des Rechtsanwaltes und eines weiteren ärztlichen Gutachters
nach 10 Tagen.
Am selben Tag, dem 8. August, stimmt das Landgericht Hannover
der Haftbeschwerde des Rechtsanwaltes zu und stellt fest, daß "die
Inhaftierung des Betroffenen in Abschiebehaft seit dem 28. Juni 2009 rechtswidrig
war". Das Gericht rügt zudem den Nervenarzt, "der ohne eingehende
Begründung das Vorliegen einer psychischen Störung ausschließt
und sich im Übrigen in wertender Weise zu nicht medizinischen Fragen
äußert". Delgasch Ali kommt umgehend frei.
Delgasch Ali wurde in Syrien wegen seiner politischen Aktivitäten
verfolgt, von der Polizei gefoltert und von arabischen Gefängniswärtern
vergewaltigt. Er floh in die BRD und stellte 2001 einen Asylantrag, der
2003 abgelehnt worden war.
Auch als geduldeter Flüchtling beteiligte er sich an vielen
politischen Aktivitäten, Veranstaltungen und Demonstrationen vor der
Syrischen Botschaft in Berlin.
Bruder des Betroffenen;
VG Osnabrück 24.6.09; FRat NieSa;
ND 29.6.09; HAZ 13.8.09; epd 13.8.09;
HAZ 21.6.10
24. Juni 09
Bundesland Brandenburg. Zwischen 11 und 12 Uhr erscheinen Polizisten
in Begleitung einer Mitarbeiterin des Jugendamtes und eines Vertreters
der Ausländerbehörde an der Tür der Nigerianerin Dora Igbinadolor
Osifo im Flüchtlingsheim Forst.
Frau Osifo wird festgenommen die Vertreterin des Jugendamtes
nimmt die 3-jährige Tochter Christabel Osamuejemen mit. Dadurch sind
Mutter und Kind getrennt.
Nach einer Nacht im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt
wird die 28-jährige Nigerianerin nach München transportiert und
hier noch einmal VertreterInnen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge vorgestellt. Diese entscheiden jetzt, daß eine Abschiebung
nicht möglich ist, so daß Mutter und Kind nach zwei Tagen
Trennung wieder nach Forst zurückkommen.
Obwohl der Vater des Kindes eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
hatte und nach der Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit
erwarb und obwohl beide Elternteile das Sorgerecht haben, hatte sich das
Standesamt Forst stets geweigert, für das Kind überhaupt eine
Geburtsurkunde auszustellen.
Auch Mitte Dezember ist dies noch nicht geschehen.
DANBB 25.6.09;
DANBB 28.6.09; DANBB
30. Juni 09
Spaichingen in Baden-Württemberg. Um 4 Uhr morgens sollen Feradin
Colaj (48) und seine Frau Gjyksha (48) in den Kosovo abgeschoben werden,
aus dem sie, die zur Gruppe der Ashkali gehören, vor 20 Jahren geflohen
waren.
Die beiden sind krank: Feradin Colaj hat einen schweren Herzschaden,
und seine Frau ist seit einem Autounfall (Überfahren auf dem Fußweg)
körperlich krank und schwer traumatisiert. Sie ist heute ein 24-Stunden-Pflegefall.
Die älteste Tochter, Zade, hat seit dem Unfall die Verantwortung und
das Management für die Familie übernommen.
Als die Beamten hereinkommen, liegt Frau Colay zitternd und bewegungslos
im Bett. Die 19-jährige Miranda muß ihre Mutter ankleiden. Gjyksha
Colaj kann kaum gehen, zittert, stolpert und wird schließlich von
den Beamten in den Wagen gehoben. Auch ihr Mann wird wegen Widerstand
und Zeitdruck ins Polizeiauto getragen. Er verletzt sich dabei durch
die Fingernägel eines Polizisten am Unterarm.
Hinweise der fünf Kinder, daß die Eltern medizinische
Hilfe brauchen, prallen an den Beamten ab. Eine Verabschiedung wird nicht
gestattet. Den Kindern wird versprochen, daß sie ihre Eltern noch
einmal sehen werden, wenn sie es schaffen, deren Gepäck innerhalb
einer Stunde zu packen und zur örtlichen Polizeiwache zu bringen.
Als die Kinder mit zwei gepackten Sporttaschen auf der Wache
erscheinen, wird ihnen gesagt, daß die Eltern bereits auf dem Weg
nach Freiburg seien das Flugzeug soll um 10.30 Uhr von Baden-Baden aus
starten. Ein vom Anwalt der Familie gestellter Eilantrag auf Aussetzung
der Abschiebung wird gegen 10 Uhr vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Die
Colajs werden ohne Gepäck und ohne Geld ausgeflogen.
Das Ehepaar Colaj war 1988 das erste Mal in der BRD und wurde
dann im Jahre 1992 abgeschoben. Aufgrund der andauernden Repressalien durch
die serbische Polizei und die Furcht vor Verhaftung flüchtete das
Ehepaar nach nur wenigen Monaten im Kosovo erneut in die BRD.
Als der Familie dann im Jahre 2002/2003 die zweite Abschiebung
drohte, floh sie nach Schweden und wurde von dort nach neun Monaten in
die BRD zurückgeschoben.
Die Eheleute haben fünf Kinder, von denen zwei noch zur
Schule gehen. Sämtliche Verwandte leben in der BRD allein eine Tante
ist noch im Kosovo. Die Kinder haben große Angst um ihre Eltern,
weil sie wissen, daß eine soziale Unterstützung, medizinische
und psychologische Hilfe für Ashkali-Angehörige praktisch nicht
existiert.
Frau Colaj gelingt es mit dem Handy eines anderen Flüchtlings
aus dem Flugzeug heraus, ihre Kinder zu erreichen. Sie sollen stark sein,
sagt sie, arbeiten, ihren Weg gehen in ihrer Heimat Deutschland.
Refugio Villingen-Schwenningen;
SchwZ 1.7.09; SchwZ 1.8.09;
Kosovo Oktober 2009
30. Juni 09
Landkreis Wittenberg im Bundesland Sachsen-Anhalt. Um 2 Uhr morgens
kommt Azad Murad Hadji in seine Flüchtlingsunterkunft Möhlau
und erzählt seiner Frau: "Nazis haben mich fertiggemacht." Der 28-jährige
Iraker hat an der Vorderseite des Körpers und am Kopf großflächige
schwere Verbrennungen. Ein Freund fährt ihn umgehend in das Krankenhaus
Bitterfeld von dort aus wird er mit dem Hubschrauber in die Spezialklinik
"Bergmannstrost" nach Halle gebracht, wo er ins künstliche Koma gelegt
wird.
Obwohl bereits nach eigenen Angaben um 2.40 Uhr informiert,
erscheint erst gegen 4 Uhr die Polizei im Lager und nimmt Ermittlungen
auf.
Am 3. Juli gibt die Polizei bekannt, daß Azad Murad Hadji
sich die schweren Verbrennungen bei der Explosion eines Döner-Imbisses
um 1.25 Uhr im 20 km entfernten Ortsteil Roßlau zugezogen habe, denn
es wurden Spuren des Mannes in dem ausgebrannten Imbiß gefunden.
Zudem soll die Explosion durch Brandbeschleuniger herbeigerufen worden
sein.
Zu den Verdächtigungen, die sich jetzt gegen ihren Mann
richten, erklärt Frau Hadji, daß ihr Mann mit dem syrischen
Imbiß-Besitzer befreundet ist und dieser sie auch noch am Wochenende
in Möhlau besucht hätte.
Am Morgen des 14. Juli stirbt Azad Murad Hadji infolge seiner
Brandverletzungen an einer Lungenentzündung.
Er hinterläßt seine Frau und zwei Töchter im
Alter von fünf und sechs Jahren.
Staatsanwaltschaft und Polizei sehen trotz der Aussage des Getöteten
selbst und in Anbetracht der bundesweit höchsten Quote rechtsextremistischer
Gewalttaten pro Einwohner in Sachsen-Anhalt keine Anzeichen für ein
politisches Motiv, schließen dies aber auch nicht aus. Sie ermitteln
weiter "in alle Richtungen".
Noch im Mai hatten BewohnerInnen der völlig abgeschieden
liegenden ehemaligen Kaserne Unbekannte mit einem Benzinkanister vor dem
Lager gesehen.
Bei den Ermittlungen stellt sich heraus, daß die Familie
unter falscher Identität gelebt hat: Sie kommt offensichtlich aus
Georgien. Demzufolge muß die Frau mit den kleinen Kindern nach Georgien
zurückkehren.
StA Dessau-Roßlau 30.6.09;
VM 30.6.09; MDZ 30.6.09;
StA Dessau-Roßlau 3.7.09;
MDZ 3.7.09; LVZ 3.7.09;
Polizei Sachsen-Anhalt Ost 6.7.09;
mdr.de 6.7.09; VM 6.7.09;
StA Dessau-Roßlau 15.7.09;
VM 15.7.09; MDZ 16.7.09; ND 17.7.09;
MDZ 20.7.09; MDZ 24.7.09
Juni 09
Bundesland Baden-Württemberg. Der 47 Jahre alte bosnische Flüchtling
Herr H., der seit mehreren Wochen in der JVA Rottenburg in Abschiebehaft
sitzt und an Kehlkopfkrebs leidet, wird für "abschiebefähig"
erklärt.
Herr H. war nach zweimaliger Verwundung im Jugoslawien-Krieg
aus der Armee desertiert, in die BRD geflüchtet und hatte Asyl beantragt.
Nach Ablehnung des Antrags drei Jahre später und seiner Abschiebung
geriet er in Lebensgefahr, weil er gegen zwei bestechliche Polizisten ausgesagt
hatte. Unter der Drohung, ihn zu töten, und nach einem Bombenanschlag
auf sein Haus verließ er erneut das Land. Per Fahrrad fuhr er jahrelang
durch Europa, ersuchte immer wieder um Asyl und wurde letztlich aus Dänemark,
Holland, Belgien und allein neunmal aus der BRD abgeschoben.
Als die Krebserkrankung bei ihm entdeckt wurde, lieh er sich
in Bosnien 5000 Euro für eine Operation. Da er jedoch nicht einmal
die Zinsen zurückzahlen konnte, verließ er wieder das Land in
der Hoffnung, in einem anderen Land medizinisch behandelt zu werden. Wie
ihm gesagt wurde, stände noch eine zweite Operation an. In Österreich
kam er in Abschiebehaft, wurde untersucht und einem Krankenhaus zugewiesen
dort aber verweigerte man seine Aufnahme, weil niemand für die Behandlungskosten
aufkommen würde.
Auf dem Weg in die Schweiz, wo er sich erneut Hilfe erhoffte,
wurde er durch deutsche Beamte festgehalten und kam schließlich in
die JVA Rottenburg.
Im Juli 2009 wird Herr H. in die JVA Ravensburg verlegt, wo er
eine mehrmonatige Haftstrafe verbüßen soll. Die ihm vorgeworfenen
"Straftaten" sind illegale Einreise, illegaler Aufenthalt und der Diebstahl
einer Jacke, den er im letzten Winter begangen hat, um nicht zu erfrieren.
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg/Tübingen;
Schattenbericht Abschiebehaft 2010
1. Juli 09
Bundesland Rheinland-Pfalz. Nach dem Verlassen eines Linienbusses in
Rheingönheim um 2.30 Uhr wird ein Kenianer von vier bis fünf
Männern überfallen. Unter den Rufen von rassistischen Parolen
("Ausländer raus" u.a.) stoßen sie ihn zu Boden und treten dann
brutal auf ihn ein.
Erst als ein Auto anhält, flüchtet die Gruppe. Der
Autofahrer ruft Polizei und Krankenwagen. Der Kenianer kommt mit Prellungen
im Rippenbereich davon.
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim
2. Juli 09
Bundesland Niedersachsen. Der 41 Jahre alte Rom Semsi Rama aus Göttingen
wird nach 5-tägiger Abschiebehaft über Düsseldorf in den
Kosovo abgeschoben. Damit ist er von seiner Frau und den minderjährigen
Söhnen getrennt.
Seine Festnahme und Inhaftierung war vor sieben Tagen auf der
Ausländerbehörde erfolgt, als er seine Duldung verlängern
lassen wollte.
Seine Frau Hajrija und die Kinder halten sich nun aus Angst vor
ihrer Abschiebung versteckt. Alle vier Söhne sind in Göttingen
geboren und aufgewachsen.
Die Eheleute waren vor 17 Jahren in die BRD geflüchtet und
erhielten vor 15 Jahren Asyl. Vor 10 Jahren wurde die Aufenthaltserlaubnis
widerrufen, weil Herr Rama den Lebensunterhalt seiner Familie nicht vollständig
sichern konnte. Die Familie hatte sich von Anfang an aus Angst vor Diskriminierung
den deutschen Behörden gegenüber als albanisch ausgegeben.
Als sie sich vor zwei Jahren als Roma outeten, wurde die Abschiebung in
die Wege geleitet.
Jetzt flüchtet die 37-jährige Hajrija Rama mit Erduan
(15), Edison (14) und den Zwillingen Almedin und Eldin (12) nach Frankreich.
Sie werden schnell entdeckt und unter Bewachung von 13 Beamten in die BRD
zurückgebracht.
Semsi Rama ist einer der ersten Roma, der im Zuge des im Januar
beschlossenen Rückübernahmeabkommens zwischen der BRD und der
Republik Kosovo abgeschoben wurde.
AK Asyl Göttingen 30.6.09;
HNA 1.7.09; GF 1.7.09;
indymedia.org 1.7.09; Chachipe 1.7.09;
HAZ 2.7.09; taz 3.7.09;
Roma Virtual Network 27.8.09;
GfbV; pogrom 255_4/2009
3. Juli 09
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Kurz vor seiner angekündigten
Abschiebung schneidet sich ein 26-jähriger Gefangener aus dem Iran
die Pulsadern auf. Er kommt ins Krankenhaus, wo seine Verletzungen stationär
versorgt werden müssen.
Initiative gegen Abschiebehaft
6. Juli 09
Landkreis Ammerland in Niedersachsen. Der syrische Flüchtling
R. wird festgenommen und kommt in Abschiebehaft. Die Behörde beabsichtigt,
Herrn R., seine Frau und die beiden Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren
am 16. Juli nach Syrien abzuschieben. Die vier erwachsenen Kinder im Alter
zwischen 18 und 23 Jahren bleiben zunächst von einer Abschiebung verschont.
Nach acht Tagen Haft wird Herr R. aufgrund eines "Formfehlers"
wieder entlassen.
FRat NieSa 4.8.09
7. Juli 09
Bundesland Bayern. Auf der Bundesautobahn 7 im Bereich Feuchtwangen
südlich der Anschlußstelle Feucht-West werden um 17.30 Uhr fünf
junge Männer von der Polizei aufgegriffen, die auf dem Pannenstreifen
der Autobahn in Richtung Ulm laufen. Die körperlich geschwächten
Flüchtlinge aus dem Irak werden von den Beamten in eine Aufnahmeeinrichtung
für Asylbewerber gebracht.
Polizei Mittelfranken 8.7.09
13. Juli 09
Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim
Rheinland-Pfalz. Als Beamte um 11.40 Uhr einen 25-jährigen Marokkaner
zur Abschiebung abholen wollen und dieser sich dagegen wehrt, solidarisieren
sich spontan 21 weitere Gefangene und verbarrikadieren sich hinter der
Tür zu ihrem Flur. Sie beschließen einen 24-stündigen Hungerstreik,
und damit niemand von außen den Flur mit Essen betreten kann, binden
sie die Türgriffe mit Kabeln zu und tragen Tische, Stühle und
Matratzen aus den Zellen in den Flurbereich. Sie fordern Gespräche
mit der Presse und mit der Ausländerbehörde, damit die Öffentlichkeit
auf ihre Situation aufmerksam wird.
Nach ca. dreistündiger Ruhe im Trakt, rückt die Polizei
mit 80 Beamten an. Der polizeiliche Einsatzleiter verweigert dem Gefängnis-Seelsorger,
dem katholischen Diakon Herrn Metzler, ein Gespräch mit den Gefangenen.
Statt dessen erscheinen "geschulte Verhandlungsführer" und nehmen
gegen 16 Uhr die Gespräche mit den Demonstranten auf. Als fünf
Männer beginnen, die Barrikade zu lockern, um Mitgefangene zu Verhandlungen
durchzulassen und um selbst den Flur verlassen zu können, stürmt
das Sondereinsatzkommando (SEK) in voller Kampfausrüstung (incl. Maschinengewehren)
den Trakt.
Laut Augenzeugenberichten schlagen die Beamten auf einige passiv
in den Zellen sitzende Inhaftierte ein. Dabei werden insgesamt fünf
Gefangene verletzt zwei von ihnen müssen vorübergehend in ein
Krankenhaus. Gegen die Insassen werden Ermittlungen wegen Gefängnismeuterei
eingeleitet.
Am Abend kommt es zu einer Spontandemonstration auf dem Trierer
Hauptmarkt, auf der etwa 100 Menschen zum Widerstand gegen die menschenfeindliche
Abschiebepolitik der EU aufrufen.
Die Abschiebung des Gefangenen nach Marokko, der am Vormittag
abgeholt werden sollte, wird vorerst abgebrochen. Da er seit langer Zeit
in Spanien lebt und arbeitet und in der BRD nur Verwandte besuchte, wird
er Monate später, im September 2009, schließlich nach Spanien
ausgeflogen.
indymedia.org 13.7.09;
e 110 14.7.09; jW 14.7.09;
16vor.de 14.7.09;
AK Asyl RP 15.7.09; AK Asyl RP 16.7.09;
Infodienst Asyl Rheinland-Pfalz September 09 (Marie Weber ai)
15. Juli 09
Bundesland Baden-Württemberg. Muadin Feizulaxi wird nach knapp
vierwöchiger Abschiebehaft aus Rottenburg entlassen.
Vor zehn Monaten war er mit seiner Frau und den ein- und dreijährigen
Kindern aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Frankreich geflohen. Nachdem
ihre Asylanträge abgelehnt worden waren, kamen sie in die BRD und
versuchten, in Freiburg als Flüchtlinge anerkannt zu werden.
Einen Tag nach der Asylantragstellung wurde Muadin Feizulaxi
verhaftet, kam in Abschiebehaft und war damit von seiner Familie getrennt.
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg;
Schattenbericht Rottenburg 2008/2009
16. Juli 09
Flüchtlingsunterkunft Möhlau im Landkreis Wittenberg Bundesland
Sachsen-Anhalt. Am frühen Morgen um 4.10 Uhr klopft es an der Zimmertür
der Roma-Familie Stolla in der dritten Etage. Als Herr Nazmi Stolla die
Tür öffnet, drängen vier Polizisten, eine Polizistin und
eine Zivilperson in den Raum.
Die Eheleute beide noch in Unterwäsche ? sind geschockt.
Aufgeregte Fragen, ob der Anwalt angerufen werden dürfe, ob es noch
eine Gerichtsentscheidung gebe oder ob sie ihre Sachen packen dürfen,
werden knapp mit "Nein" beantwortet. Die Stimmung ist hektisch und als
die Polizistin in einer schnellen Bewegung die schwerkranke Wjollca Stolla
ergreift, um sie hinauszuführen, flüchtet ihr Mann in seiner
Angst um seine Frau auf den Balkon. Der 49-Jährige droht, sich in
den Tod zu stürzen: Es sei besser, hier zu sterben, als im Kosovo
umgebracht zu werden, sagt er. Über die Feuerleiter klettert er bis
zum Balkon der fünften Etage. Als die Beamten weiterhin versuchen,
ihn festzunehmen, weicht er auf nebenstehende Balkone aus. Schließlich
hat er das Dach erreicht.
Mittlerweile befinden sich drei Einsatzwagen der Feuerwehr, drei
Sanitätsfahrzeuge und viele Polizeiwagen auf dem Gelände der
ehemalige. Kaserne Möhlau auch ein Sprungkissen ist in Position
gebracht, muß aber aufgrund der häufigen Ortswechsel von Herrn
Stolla immer wieder neu in Position gebracht werden.
Als zwei Beamte Naszmi Stolla mitteilen, daß die Abschiebung
verschoben ist, weil seine Frau zusammengebrochen sei und in ein Krankenhaus
eingeliefert werde, stimmt er zu, das Dach zu verlassen allerdings unter
der Bedingung, daß sich alle Rettungs- und Einsatzkräfte zurückziehen.
Nazmi Stolla und seine zwei Jahre jüngere Frau sind seit
20 Jahren (!) in der Bundesrepublik. Wjollca Stolla leidet unter Diabetes,
starker Migräne und einer Gehirnerkrankung. Sie hat vier Operationen
im Bauch und Halsbereich über sich ergehen lassen müssen, und
sie ist traumatisiert. Ihre Kinder und Geschwister haben mittlerweile alle
reguläre und stabile Aufenthalte in Deutschland und den USA.
Nach dem Abschiebeversuch verlassen die Stollas das Heim und
halten sich versteckt. Als einer ihrer Freunde im Flüchtlingsheim
einige persönlich Dinge holen will, stellt dieser Freund fest, daß
die Tür verriegelt ist, und ihm wird gesagt, daß Dinge aus der
Wohnung nur von einer Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde herausgegeben
werden.
Herr Stolla zu seiner jetzigen Situation: "Selbst wenn ich hier
in Deutschland sterbe, ist das besser, denn dann kann ich wenigstens von
meinen Angehörigen besucht werden."
Völlig zermürbt willigt das Ehepaar schließlich
in eine "freiwillige" Rückkehr in den Kosovo ein. Dort angekommen
stellt sich heraus, daß ihr Haus zerstört ist, so daß
sie vorübergehend bei Bekannten in der Ashkali-Siedlung Fushe Kosova
unterkommen müssen.
MDZ 16.7.09;
Karawane 19.7.09;
Bericht der betroffenen Eheleute;
no lager halle 21.7.09;
Kosovo Oktober 2009
17. Juli 09
Flüchtlingslager Katzhütte in Thüringen. Ein 28 Jahre
alter Palästinenser aus Jordanien steckt sich gegen 21.00 Uhr in seinem
Zimmer selbst in Brand, um sich zu töten. Zwei Mitbewohner ziehen
den Mann aus dem lichterloh brennenden Raum und informieren die Polizei.
Doch bedarf es dreier Anrufe und des mehrmaligen Buchstabierens des Namens
des Anrufers, bevor die Beamten den Notruf ernstnehmen und die Feuerwehr
informieren.
Der Palästinenser, ehemaliger Medizinstudent und jetzt Asylbewerber,
bleibt unverletzt. Er war früher schon als Patient in einer psychiatrischen
Klinik und wird auch jetzt dort behandelt.
FRat Thür 29.7.09; OtZ 29.7.09; TA 29.7.09;
jW 30.7.09; TA 30.7.09; ND 30.7.09;
Bündnis 90/Die Grünen 30.7.09
21. Juli 09
Die 25-jährige Kurdin Abta Houran, yezidischen Glaubens, soll
im Rahmen des zwischen der BRD und Syrien geschlossenen Rückübernahmeabkommens
- nach Damaskus abgeschoben werden. Sie ist im vierten Monat schwanger
und erleidet auf dem Flughafen Frankfurt einen Nervenzusammenbruch, so
daß die Abschiebung abgebrochen werden muß. Sie kommt zurück
in Abschiebehaft nach Hannover-Langenhagen.
Am 6. August wird sie über Wien nach Damaskus abgeschoben.
Noch am Flughafen wird sie verhaftet und verhört. Erst durch intensive
Interventionen des Diakonischen Werkes, der Rechtsanwältin und des
Zentralrats der Yeziden kann nach einer knappen Woche ihre Freilassung
erreicht werden.
Abta Houran war als 16-Jährige in die BRD gekommen und lebte
mit ihrem Lebensgefährten Dham seit dem Jahre 2000 in Wiefelstede
im Landkreis Ammerland. Der Vater ihres Kindes ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
auf Probe. Weil eine Eheschließung aufgrund von Beschlüssen
des Oberlandesgerichtes in Absprache mit den Ausländerbehörden
wegen angeblich nicht ausreichender Dokumente verhindert wurde, konnten
die beiden nur religiös heiraten. Aus diesem Grunde wird Frau Houran
zum Vater ihres Kindes auch nach einem eventuellen Antrag auf Familienzusammenführung
(frühestens in drei Jahren möglich) nicht zurückkommen können.
Am 7. Oktober nimmt das Verwaltungsgericht Osnabrück diesen
Vorgang zum Anlaß, um eine weitere Rückführung nach Syrien
zu stoppen. Die Richter stellen fest, daß "unter Beweisantritt konkret
dargelegt" wurde, daß Abgeschobenen "Inhaftierung, körperliche
Misshandlung und menschenunwürdige Haftbedingungen" drohen.
Wiefelsteder 29.7.09; FRat NieSa 4.8.09;
Filiz Polat (MdL) 4.8.09;
DW Oldenburg 6.8.09;
Zentralrat der Yeziden 11.8.09; taz 11.10.09
23. Juli 09
Bundesland Bayern. Als einem 27-jährigen Iraner in der Würzburger
Flüchtlingsunterkunft die Besuchserlaubnis für eine Bekannte
nicht verlängert wird, beginnt er, sämtliche Fenster in der Verwaltung
des Heimes zu zerstören.
Um 14 Uhr ruft die Heimleitung die Polizei, die den Asylbewerber
mitnimmt und in eine Nervenklinik einliefert.
kanal18.de 24.7.09;
radiogong.com 24.7.09
24. Juli 09
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Morgens gegen 3 Uhr bricht im Flüchtlingslager,
das im Nörvenicher Gewerbegebiet liegt, in einem der acht Häuschen
ein Feuer aus. Die einzige zu dieser Zeit im Haus weilende Person kann
sich ins Freie retten. Ein 23-jähriger Bewohner eines Nachbarhäuschens
muß sich nach einer Rauchgasinhalation im Krankenhaus ambulant behandeln
lassen.
Auch ein Feuerwehrmann verletzt sich leicht.
Erst gegen Morgen gelingt es der Feuerwehr, den Brand zu löschen.
Der entstandene Schaden im Lager, in dem bis zu 40 meist alleinstehende
Flüchtlinge leben, wird auf 100.000 Euro geschätzt. Als Brandursache
wird ein Defekt an einer Stromleitung im Dach der Unterkunft festgestellt.
AaN 24.7.09;
Polizei Düren 24.7.09
24. Juli 09
Berliner Bezirk Wedding. Bei dem kongolesischen Flüchtling Lukusa
Ndibu klopft es heftig an der Wohnungstür. Er war kurz eingenickt,
nachdem er sich Essen auf den Herd gestellt hatte. Nun ist die Wohnung
voller Qualm, und als er fragt, wer denn an der Tür sei, bekommt er
zur Antwort: "Polizei und Feuerwehr".
Der 46-Jährige läuft zum Fenster, öffnet es und
stürzt sich aus der vierten Etage in Panik hinunter. Er fällt
auf ein Vordach des Hauses, auf dem er bewußtlos liegenbleibt. Erst
am nächsten Tag kommt er im Krankenhaus Charité wieder zu sich.
Er hat einen Schädelbasisbruch, eine Wirbelfraktur und sein linker
Arm ist zersplittert. Nach Operationen und der Abheilung der körperlichen
Leiden wird er in die psychiatrische Abteilung des Urban-Krankenhauses
nach Kreuzberg verlegt.
Lukusa Ndibu war aufgrund politischer Verfolgung im Jahre 1995
aus dem Kongo geflohen. Er stellte in der BRD einen Antrag auf politisches
Asyl, der im Jahre 2000 abgelehnt wurde. Als die Abschiebung bevorstand,
tauchte er unter und lebte ca. ein Jahr ohne Papiere in Berlin.
Vor allem die Erlebnisse im Kongo aber auch die jahrelange
Bedrohung durch angekündigte Abschiebungen haben ihn schwer traumatisiert.
Sein Arzt attestierte ihm eine Posttraumatische Belastungsstörung,
eine paranoide Schizophrenie, den schädlichen Gebrauch von Alkohol
und eine Agoraphobie (Panikattacken an bestimmten Orten).
Als er am 24. September aus dem Krankenhaus entlassen wird, kommt
er in einem Obdachlosenheim in Berlin-Pankow unter. Nach einer dreimonatigen
Duldung bekommt er von der Ausländerbehörde wieder eine Grenzübertrittsbescheinigung.
Bericht des Betroffenen;
I.A.A.D.H.
29. Juli 09
Die Eritreerin G. I., die in der BRD lebt, telefoniert mit ihrem Bruder,
der sich seit einem Tag mit 77 anderen Flüchtlingen aus Eritrea, Äthiopien
und Nigeria auf einem Schlauchboot im Mittelmeer befindet. Es ist das letzte
Mal, daß sie ein Lebenszeichen von ihm erhält.
Am 3. August melden sich die Bootsflüchtlinge bei einer
Kontaktperson auf Malta und berichten: "Wir treiben, einer nach dem andern
stirbt! Wir sind in der Nähe von Malta, schickt uns Hilfe!" Die Kontaktperson
informiert maltesische Behörden, die angeblich rausfahren und nichts
finden.
Ein Schiff der maltesischen Marine versorgt die wenigen noch
lebenden Flüchtlinge mit Treibstoff, Schwimmwesten, ein bißchen
Brot und Wasser. Dann starten die Malteser den Motor neu, weil die Flüchtlinge
zu schwach dazu sind. Mit dem Hinweis, sie sollten in Richtung Nord-Ost,
nach Lampedusa fahren, verlassen sie die Bootsflüchtlinge, ohne sie
zu retten.
Am 22. August erhält der Zoll im italienischen Messina die
Nachricht, daß Malta das Schlauchboot seit einigen Tagen beobachte.
Es sei ca. 19 Seemeilen von Lampedusa entfernt.
Daraufhin retten italienische Einheiten die wenigen Überlebenden
dieser Bootsfahrt. Nach mehr als drei Wochen Fahrt leben von den ursprünglich
77 Menschen nur noch fünf Personen: Es sind eine Frau, zwei Männer
in den Zwanzigern und zwei Minderjährige alle aus Eritrea. Sie sind
zu schwach zum Gehen zwei von ihnen werden nach Sizilien ins Krankenhaus
geflogen.
Sie berichten, daß sie nicht nur von der maltesischen Marine
beobachtet wurden, sondern von mehr als zehn Fischerbooten. Nur eines hätte
gehalten und ihnen Wasser und Nahrung gegeben.
borderline Jahresbericht 2009
30. Juli 09
Flughafen Frankfurt am Main. Ein 32 Jahre alte Syrer soll nach Damaskus
ausgeflogen werden, obwohl seine Frau sich in einer psychiatrischen Klinik
befindet. Im Flugzeug weigert sich der Mann sich hinzusetzen und bleibt
nicht an seinem Platz, so daß der Flugkapitän erklärt,
ihn aus Gründen der Luftsicherheit nicht mitnehmen zu wollen.
Daraufhin sagt ein Polizeibeamter zu dem Syrer, daß er
jetzt zur Strafe (!) gefesselt werde. Trotz Interventionsversuches der
Abschiebebeobachtung wird der Mann dann an den Händen gefesselt abgeführt.
Auf schriftliche Nachfrage der AbschiebebeobachterInnen entschuldigt
sich das niedersächsische Innenministerium für die Aussage des
Beamten.
Abschiebebeobachtung FFM 2010
3. August 09
Remscheid im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als der Fahrer eines Lastwagens
der Spedition Flesche um vier Uhr morgens in der Königsstraße
die Plane hochschlägt, um Stahl zu entladen, springen ihm vier Jugendliche
entgegen, laufen zunächst durch die Lagerhalle und flüchten dann
durch den Ausgang.
Die gerufene Polizei nimmt sie kurze Zeit später fest
der Jüngste ist 15 Jahre alt. Sie sind ausgehungert, völlig erschöpft
und offensichtlich seit langem unterwegs: aus Afghanistan geflüchtet,
dann über Holland, Belgien bis zur niedersächsischen Raststätte
Dammer Berge an der Bundesautobahn 1. Hier kletterten sie unbemerkt kurz
nach Mitternacht in den Frachtraum des LKW, dessen Fahrer auf dem Weg von
Hamburg nach Remscheid eine Pause machte.
Die Jugendlichen werden dem Jugendamt und dem Verein BAF ("Begegnen.
Annehmen. Fördern") zur Betreuung übergeben.
RP 5.8.09
12. August 09
Ein stark sehbehinderter irakischer Jezide wird aus der Abschiebehaft
Ingelheim heraus nach Athen zurückgeschoben.
Abschiebebeobachtung FFM 2010
16. August 09
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Meindorfer Flüchtlingsheim
gibt es um 11.30 Uhr Feueralarm. In einem Wohnraum brennen mehrere Möbelstücke
in der Nähe eines Fernsehapparates. Drei Kinder, die sich in dem Raum
aufgehalten haben, müssen von den Rettungskräften betreut werden
und kommen später ins Krankenhaus nach Sankt Augustin, das sie aber
später wieder verlassen können.
Die Brandursache wird noch ermittelt.
KR 17.8.09
19. August 09
Flughafen Frankfurt am Main. Eine 32 Jahre alte Russin aus dem Kaukasus
soll mit ihren 10- und 13-jährigen Söhnen von Niedersachsen nach
Moskau abgeschoben werden.
Sie hat große Angst vor der Abschiebung und erwartet aufgrund
ihrer politischen Aktivitäten Repressalien durch die russischen Behörden.
Sie spricht kein Deutsch, so daß ihr 10-jähriger Sohn übersetzen
muß.
Die Frau beharrt immer wieder auf ihrem Asylrecht. Als Mutter
und Kinder aufgefordert werden, in das Flugzeug zu steigen, wissen die
Kinder nicht, was sie tun sollen. Letztlich bleiben die beiden auch nach
dringenderen Aufforderungen der Polizisten, ihnen zu folgen, bei ihrer
Mutter.
Die Abschiebung wird aufgrund fehlender Sicherheitsbegleitung
abgebrochen. Die Mutter erleidet jetzt einen Zusammenbruch und wird bewußtlos.
Erst als ihr kleiner Sohn verzweifelt an ihr rüttelt, kommt sie wieder
zu sich.
Abschiebebeobachtung FFM 2010
21. August 09
Bundesland Bayern. In der JVA Nürnberg wird während der Essensausgabe
in seiner Einzelzelle der 26 Jahre alte Mahmud O., Asylbewerber aus dem
Irak, an seinem Hosengürtel erhängt vorgefunden. Er kann noch
vor Ort reanimiert werden und kommt ins Nürnberger Klinikum. Dort
erliegt er vier Tage später seinen Verletzungen.
Mahmud O. war am 26. Juli in Haft gekommen, weil gegen ihn der
Verdacht bestand, in eine Wohnung eingebrochen zu sein und einem Landsmann
mit einer Schreckschußpistole mehrmals gegen den Kopf geschossen
zu haben. Dieser Angriff hatte ein Brennen in den Augen des Opfers ausgelöst,
das einige Stunden angehalten hatte. Bei dem Haftprüfungstermin begründet
der nicht vorbestrafte Mahmud O. die Tat mit der Aussage, daß er
von seinem Opfer vergiftet werden würde.
Der Iraker war im Alter von 18 Jahren im August 2001 in die BRD
eingereist und wurde nach anfänglicher Ablehnung des Asylbegehrens
schließlich durch das Verwaltungsgericht Ansbach am 25. September
02 als Flüchtling anerkannt. Er bekam daraufhin einen internationalen
Reiseausweis und eine Aufenthaltsbefugnis. Dieser Status wurde ihm durch
ein Widerrufsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
am 20. Januar 06 wieder genommen.
Am 7. Mai 07 erhielt er eine Duldung, und da er keine Arbeit
hatte, bekam er Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und mußte
in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge umziehen. Er
bekam Depressionen und begab sich in nervenärztliche Behandlung. Zur
Therapie gehörten auch Psychopharmaka, die in Haft weiter gegeben
wurden..
Obwohl sowohl dem Haftrichter als auch der Anstaltsleitung die
psychischen Probleme von Mahmud O. bekannt waren, äußert sich
die JVA-Leitung nach dessen Tod gegenüber der Presse dahingehend,
daß weder der Arzt noch die Psychologin der JVA Hinweise auf eine
Suizidgefahr gesehen hätten.
In der Einzelzelle, in der er sich tötete, war der Gefangene
23 Stunden des Tages eingesperrt. Obwohl es mehrere Zeugen gibt, die bestätigen,
daß Herr Mahmud O. Anträge gestellt hatte, in eine Gemeinschaftszelle
verlegt zu werden, bestreitet die JVA, solche Anträge erhalten zu
haben.
Der Grund des Suizids bleibt unklar, weil er keinen Abschiedsbrief
hinterlassen hat.
FR 26.8.09; AA 26.8.09; NN 26.8.09;
MM 27.8.09; NZ 27.8.09; NN 27.8.09; NN 29.8.09;
Rainer Frisch - Rechtsanwalt
21. August 09
Bundesland Hessen. Im Frankfurter Stadtteil Griesheim stürmen
um 4.00 Uhr morgens zehn Polizisten in Zivil und mit gezogenen Pistolen
die Wohnung der alleinerziehenden Jasmina Zejnelovic. Die 41 Jahre alte
Serbin soll zusammen mit der 13-jährigen Tochter Meliha und dem 9-jährigen
Sohn Kenan abgeschoben werden. Der schlafende Kenan wird von den Polizisten
mit den Worten geweckt: "Hallo, hier ist die Polizei, du mußt jetzt
weg." Allein, weil Meliha nicht anwesend ist, wird die Abschiebung nicht
vollzogen.
Bei Kenan, der im August 2007 eine ähnliche Situation erlebte
und seither unter posttraumatischen Störungen leidet, hinterläßt
dieser erneute Abschiebeversuch größte Verwirrung und Verstörung.
Er braucht dringend fachärztliche Behandlung ist aber wegen der
unsicheren Aufenthaltssituation nicht im Besitz eines Krankenscheines.
Vor zwei Jahren hatten ihn Polizisten vor der Haustür abgefangen,
als er auf dem Weg zu den Bundesjugendspielen war. (siehe 23. Mai 07)
Nach der Ankündigung in der Presse, am 28. August in Wiesbaden
mit Melihas Schulklasse der Frankfurter August-Zinn-Schule Innenminister
Bouffier Kerzen zu überreichen, damit ihm "ein Licht aufgehe", wird
die Abschiebung ausgesetzt.
Trotz alledem erhält Frau Zejnelovic einen Strafbefehl,
weil sie sich vom 1. bis 18. August illegal aufgehalten habe. Die Strafhöhe
beträgt 90 Tagessätze zu je 8 Euro. Bei einem "Vergehen", das
mit mehr als 50 Tagessätzen geahndet wird, hat ein Flüchtling
keine Chance mehr auf eine positive Entscheidung des Petitionsausschusses.
FR 1.7.09; FR 6.8.09;
jW 13.8.09; jW 25.8.09;
jW 26.8.09; jW 29.8.09; jW 16.12.09;
Wiltrud Pohl - Frankfurt
23. August 09
Taucha im Bundesland Sachsen. Nach dem Verlassen des Stadtfestes werden
ein libanesischer Asylbewerber und seine zwei Begleiter von ca. 15 Männern
rassistisch beleidigt. Den Begleitern gelingt die Flucht, doch der 26-jährige
Libanese wird geschlagen und getreten eine Bierflasche wird nach ihm
geworfen.
Als zwei Polizisten eintreffen, werden auch sie unter weiteren
Pöbeleien angegriffen. Der Libanese und ein Polizist erleiden dabei
leichte Verletzungen.
10 Tatverdächtige im Alter von 17 bis 22 Jahren können
wenig später in der Nähe festgenommen werden. Ein elfter Tatverdächtiger
wird ermittelt und ebenfalls festgenommen. Die "polizeibekannten Schläger"
werden der Leipziger Hooliganszene zugerechnet. Sie bestreiten die Tat
und kommen nach den Verhören alle wieder auf freien Fuß, weil
keine Haftgründe vorliegen.
Polizei Westsachsen 23.8.09;
taz 25.8.09; dpa 26.8.09;
RAA Sachsen 10.11.09
23. August 09
Straußfurt im Bundesland Thüringen. Ein junger Asylbewerber
aus dem Irak wird auf einer halbstündigen Zugfahrt von Erfurt nach
Straußfurt von einem ca. 25 Jahre alten Erfurter Mann und dessen
Begleiter massiv rassistisch beleidigt.
In Straußfurt verläßt der Flüchtling den
Zug, aber die beiden Männer verfolgen ihn weiter und werfen kleinere
Gegenstände auf ihn. Als er seine Verfolger zum wiederholten Male
anspricht und ihnen sagt, daß sie ihn in Ruhe lassen sollen, bekommt
er eine Faust ins Gesicht. Er kann sich jedoch noch wehren, und es gelingt
ihm auch, die Polizei zu rufen. Als diese eintrifft, können die Täter
gestellt werden.
Der Iraker muß seine Prellungen im Gesichtsbereich ärztlich
behandeln lassen.
MOBIT
24. August 09
Bundesland Bayern. Um 1.00 Uhr nachts verliert der dänische Fahrer
auf der BAB 3 nahe Tennenlohe bei Erlangen die Kontrolle über sein
Fahrzeug. Der Citroen rammt die Leitplanke und kommt so zum Stehen.
Von den vier afghanischen Mitfahrern, die sich im Wagen befinden,
kommt einer leicht verletzt ins Krankenhaus.
Der 39-jährige dänische Fahrer, der afghanischer Herkunft
ist, wird vorläufig festgenommen, weil die Polizei ihn verdächtigt,
daß er die mitfahrenden Flüchtlinge im Alter von 13 bis 26 Jahren
ohne Einreiseerlaubnis von Italien nach Dänemark transportieren wollte.
Polizei Mittelfranken 24.8.09;
Ad hoc news 24.8.09
24. August 09
Mittweida im Bundesland Sachsen. In der Flüchtlingsunterkunft
Frankenau bettelt und redet die 32 Jahre alte Libanesin A. T. auf zwei
anwesende Mitarbeiter der Ausländerbehörde ein, um nicht umziehen
zu müssen. Sie geht auf die Knie und küßt einem Amtsangestellten
die Hand. Als keinerlei Reaktion kommt, zerkratzt sie sich mit beiden Händen
das Gesicht, schluckt eine große Menge Medikamente. Dann geht sie
hinaus und legt sich vor den dort stehenden Möbelwagen auf die Straße.
In Gegenwart ihres 10-jährigen Sohnes bricht sie zusammen. Als der
Ehemann um Hilfe bittet, nachdem er im Zimmer der Familie eine große
Anzahl von leeren Medikamentenschachteln gefunden hat, wird er darauf verwiesen,
seine Frau selbst ins Krankenhaus zu fahren. Er informiert selbst zunächst
einen Krankenwagen, die Polizei und den behandelnden Arzt. Um nicht noch
mehr Zeit verstreichen zu lassen, fährt er dann seine Frau in seinem
Wagen nach Mittweida. Auf halber Strecke wird sie noch in den Rettungswagen
umgeladen im Krankenhaus stirbt Frau T. gegen Mittag an der Vergiftung.
Sie hinterläßt ihre Kinder im Alter von drei, sieben und zehn
Jahren und ihren Ehemann.
An diesem Tag stand der Umzug der Familie in das Flüchtlingslager
im 15 Kilometer entfernten Mobendorf an. Noch während Frau T. im Krankenhaus
mit dem Tode ringt, wird von ihrem Mann verlangt, den Umzug fortzusetzen
und seine Dinge zu transportieren.
Der Antrag der Familie auf dezentrale Unterbringung aus gesundheitlichen
und humanitären Gründen war von der Behörde abgelehnt worden.
Danach hatte die Familie erneut darum gebeten, in eine Wohnung ziehen zu
können entsprechende ärztliche Atteste, die aufgrund der Suizidalität
von Frau T. die Dringlichkeit bestätigten, lagen vor. Herr T. arbeitet
in Mittweida, die Kinder gehen hier zur Schule bzw. in den Kindergarten,
und ein Leben im Heim war für die psychisch kranke Frau unerträglich.
Sie hatte immer wieder versucht, die beabsichtigte Verlegung abzuwenden
und auch mit Selbsttötung gedroht. Der Kommentar der Heimleitung nach
dem Suizid: "Der Selbstmord kam .... völlig überraschend."
Frau T. war vor knapp drei Jahren ihrem Mann in die BRD gefolgt
und hatte hier ihr drittes Kind bekommen. Nach Bekanntwerden der
Umstände des Suizids versetzt das Landratsamt Mittelsachsen bis zur
weiteren Klärung die zwei Mitarbeiter der Ausländerbehörde
innerhalb der Verwaltung.
Drei Tage nach ihrem Tod wird der Leichnam von A. T. in den Libanon
ausgeflogen, wo er bestattet werden soll.
Der Witwer erstattet Anzeige gegen die beiden Sachbearbeiter
wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Kinder kommen zunächst bei
einem Bruder der Verstorbenen in Berlin unter.
Mitte September wird bekannt, daß die Staatsanwaltschaft
nicht nur gegen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde ermittelt,
sondern auch wegen Sachbeschädigung und Bedrohung gegen Unbekannt,
denn auf Behördenmitarbeiter sei massiv Druck ausgeübt worden
und auf den Toiletten in der Außenstelle des Landratsamtes in Mittweida
hätten schriftliche Morddrohungen gestanden.
FRat Sachsen 25.8.09;
FP 26.8.09; SäZ 26.8.09; mdr 26.8.09;
epd 27.8.09; SäZ 27.8.09;
mdr 27.8.09; ddp 27.8.09;
FP 28.8.09; LVZ 28.9.09; MDZ 28.8.09,
SäZ 28.8.09; MDZ 31.8.09;
Kreistag Mittelsachsen 31.8.09;
SäZ 11.9.09; FP 17.9.09
25. August 09
Der 31 Jahre alte abgelehnte Asylbewerber Felix Otto wird nach neun
Jahren Deutschland-Aufenthalt aus der Haft heraus über den Flughafen
Frankfurt am Main mit einer Air France Maschine (Flug AF 1519) über
Paris nach Douala in Kamerun abgeschoben.
Mit der Abschiebung des leberkranken (Hepatitis B) Mannes entledigt
sich das Bundesland Thüringen eines politisch aktiven Mannes, der
zusammen mit der Flüchtlingsorganisation The VOICE lange Zeit gegen
die gesetzlich festgelegte Bewegungsbeschränkung für Flüchtlinge
(§ 56 AsylVfG "Residenzpflicht") gekämpft hat. Weil er sich in
seiner Bewegungsfreiheit nicht einschränken lassen wollte und den
ihm zugewiesenen Landkreis Saale-Orla ohne entsprechende Erlaubnis der
Ausländerbehörde mehrmals verlassen hatte, war er im Dezember
2008 vom Amtsgericht Bad Lobenstein wegen dieser Straftat zu acht Monaten
Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.
Als Felix Otto die Bewährungsauflagen, sich wöchentlich
in seiner Unterkunft in Juchhöh zu melden, nicht einhielt und als
er für die Polizei, die ihn zur Abschiebung abholen wollte, nicht
greifbar war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, und seine Bewährung
wurde widerrufen.
Am 30. März verhaftete ihn die Polizei auf der Autobahn
A4 in der Nähe von Jena seither saß er in der JVA Suhl-Goldlauter.
Seit Mitte Juni begann die Ausländerbehörde Schleiz,
seine Abschiebung vorzubereiten. Abschiebehaft wurde beantragt und verhängt.
Über diesen Termin wurde seine Anwältin nicht informiert, weil
die Ausländerbehörde dem Gericht nicht mitgeteilt hatte, daß
Felix Otto eine Rechtsbevollmächtigte hatte.
Die Geschichte von Felix Otto wurde öffentlich und es entwickelte
sich eine bundesweite Solidarisierung, in deren Verlauf Brief-Kampagnen
und Protest-Telefonate an die politisch Verantwortlichen im thüringischen
Innenministerium durchgeführt wurden. Auch Mahnwachen, Kundgebungen
und Demonstrationen fanden statt.
Im Gegenzug wurde der Gefangene zunehmend von seinen UnterstützerInnen
isoliert. Nicht nur bei Gerichtsverhandlungen, auch zu Arzt- und Krankenhausbesuchen
wurde er gefesselt vorgeführt Gespräche mit FreundInnen wurden
unterbunden.
Als am 25. Juni eine Kundgebung zu seiner Unterstützung
vor dem Gefängnis stattfand, wurde er in eine weit abgelegene Zelle
verlegt.
Felix Otto berichtete auch von Mißhandlungen durch die
Beamten. Er schrieb: "Sie begannen danach, mich mit Fäusten zu schlagen
während zwei Stunden mein T-Shirt war ganz bedeckt mit Blut. Sie
haben mein T-Shirt gewechselt, das blutbefleckt war dann haben sie mich
zum Gericht geführt."
Einige Tage vor dem Abschiebetermin kam er - in Hand- und Fußschellen
gebunden in eine videoüberwachte Zelle. Seine Kleidung mußte
er abgeben begründet wurde dies mit Suizidgefahr. Er selbst schreibt
darüber, was ihm in dieser Zelle passiert ist: "Ich bin mit Fäusten
traktiert worden, geschlagen von den Beamten der JVA Suhl mein Gesicht
war von Blut bedeckt" und schließlich: "Ich bin deportiert worden
mit einer gebrochenen Nase."
Auch der Transport zum Flugzeug erfolgte streng abgeschirmt,
so daß die am Flughafen Frankfurt am Main protestierenden UnterstützerInnen
ihn nicht sahen. Im Flugzeug wurde er von Bundespolizisten unter Kontrolle
gehalten und in Paris unmittelbar der französischen Polizei übergeben.
Nach der Abschiebung gelingt es UnterstützerInnen, mit Felix
Otto zu telefonieren. Es geht ihm schlecht, denn er hat kein Geld und keine
Medikamente.
Ende August erstattet seine Anwältin Anzeige gegen unbekannte
Beamte der JVA Suhl wegen des Verdachtes auf gefährliche (weil gemeinschaftliche)
Körperverletzung im Amt.
Im Januar 2010 schreibt Herr Otto, daß sein Knie, das von
den Beamten der JVA Suhl in der Isolierzelle verletzt wurde, immer noch
geschwollen ist.
Bericht des Betroffenen;
The VOICE; Karawane;
taz 3.5.09; jW 25.5.09; ND 2.6.09;
jW 10.7.09; ND 16.7.09; taz 25.8.09;
jW 26.8.09; ND 26.8.09; Freitag 26.8.09
26. August 09
Der 42 Jahre alte Julio Canales stirbt in einem Berliner Krankenhaus
an AIDS. Seit dreieinhalb Jahren lebte er ohne Papiere in der BRD und hatte
sich aus Angst vor Abschiebung jahrelang nicht getraut, eine Arztpraxis
aufzusuchen.
Erst Ende Juli hatte er sich an das Büro für medizinische
Flüchtlingshilfe gewandt, bei dem er die Adresse eines Arztes bekam,
der ihm die Behandlung in einem Krankenhaus ermöglichte.
Julio Canales ist in Venezuela aufgewachsen und wurde dort vor
20 Jahren aufgrund seiner Homosexualität von seiner Familie verstoßen.
Er ging daraufhin in die USA und lebte auch dort als Papierloser.
Büro für medizinische Flüchtlingshilfe;
taz 29.8.09;
http://maedchenblog.blogsport.de 31.8.09
1. September 09
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der 31-jährige Kurde Khaled Kenjo
(Khalid Ma'mu Kandschu / Xalid Mio Kenco) aus Bielefeld wird nach 11-tägiger
Abschiebehaft in Paderborn und nach sieben Jahren Deutschland-Aufenthalt
über den Flughafen Frankfurt am Main nach Syrien abgeschoben.
Als er dort einer Vorladung zum Staatssicherheitsdienst, Abteilung
Qamishli, am 13. September nachkommt, wird er verhaftet. Sieben Tage später
erfolgt seine Verlegung in die Zentralstelle des Staatssicherheitsdienstes
nach Damaskus.
Dann verliert sich vorerst seine Spur. Noch am 8. Oktober antwortet
die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage, daß sie zwar von
der Festnahme wisse, jedoch der Aufenthaltsort unbekannt sei. Am 9. Oktober
veröffentlicht amnesty international schließlich die Meldung,
daß Khaled Kenjo im Gefängnis Qamishli im Nordosten Syriens
festgehalten wird.
Im Nachhinein stellt sich jetzt heraus, daß Herr Kenjo
am 5. Oktober dem Militärrichter in Qamishli vorgeführt wurde
und sich seither im Gefängnis Ghoeran der Stadt Hasaka befindet. Am
6. Oktober darf er erstmals mit einem Anwalt sprechen, und er erfährt,
daß ihm nach Paragraph 278 des syrischen Strafgesetzbuches die Verbreitung
falscher Informationen über Syrien vorgeworfen wird. Er berichtet,
daß er während seiner Haft in Damaskus gefoltert wurde.
Sein Bruder Ahmed Kenjo war im März 2004 nach einer Festnahme
bei einer Demonstration im Gefängnis so schwer gefoltert worden, daß
er kurze Zeit nach der Entlassung am
3. August 2004 seinen schweren Kopfverletzungen erlag. Dessen Zwillingsbruder
Hussein kam erst nach 16 Monaten wieder frei.
Khaled Kenjo war im April 2004 in die BRD geflüchtet, lebte
im Landkreis Warendorf und nahm an zahlreichen exilpolitischen Veranstaltungen
zum Thema Syrien teil. Aus Angst vor Abschiebung hatte er auch versucht,
in Österreich Asyl zu beantragen, wurde dann aber in die BRD zurückgebracht.
Nach abgelehntem Asylantrag wurde seine Abschiebung jetzt durch
das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen möglich, das
seit dem 1. Januar 09 in Kraft ist.
Am 3. Januar 10 wird Khaled Kenjo vorläufig und gegen Kaution
aus dem Zentralgefängnis in Hasaka entlassen.
Khaled Kenjo nutzt die Entlassung und überquert am 19./20.
Januar 10 die syrisch-türkische Grenze. Von Ankara aus berichtet er
in einem Telefonat mit Kurdwatch von seiner Gefangenschaft in Syrien: Er
war anfänglich sieben Tage lang in einer stockdunklen Einzelzelle,
deren Ausmaße so klein waren, daß er sich nicht ausstrecken
konnte. In dieser Zeit wurde er von Mitgliedern des Staatssicherheitsdienstes
verhört. Er wurde auch mit Informationen aus seiner Asyl-Akte konfrontiert.
Die Hände auf dem Rücken gefesselt, die Augen verbunden, beschimpft,
geohrfeigt und mit Kabeln auf die Füße und andere Körperteile
gepeitscht, sollte er sich vor allem dazu äußern, ob er an einer
am 10. Dezember 08 stattgefundenen Kundgebung gegen das Rückübernahmeabkommen
zwischen der Bundesrepublik und Syrien teilgenommen habe. Unter der Folter
habe er dies irgendwann bejaht vor Gericht allerdings widerrufen.
Das UNHCR-Büro in Ankara stellt ihm am 21. Januar einen
Flüchtlingsausweis aus, mit dem er sich vorübergehend ausweisen
kann.
Am 8. Februar 10 verurteilt der Militär-Einzelrichter in
Qamishli ihn in Abwesenheit gemäß Artikel 287 Strafgesetzbuch
wegen wissentlicher Verbreitung falscher oder übertriebener Informationen
im Ausland zu vier Monaten Freiheitsstrafe und 80 syrischen Lira Geldstrafe.
Die Anwälte kündigen Berufung gegen das Urteil an.
Am 6. Juli 10 erfolgt seine legale Wiedereinreise über den
Flughafen Düsseldorf in die Bundesrepublik.
Yekitimedia.org 22.9.09;
GfbV 1.10.09; ai 8.10.09;
BT-Fraktion DIE LINKE 9.10.09; FRat NieSa 9.10.09;
jW 10.10.09; taz 11.10.09; taz 12.10.09;
Yekitimedia.org 3.1.10; FRat NieSa 4.1.10;
Yekitimedia.org 21.1.10;
FRat NieSa 25.1.10; Kurdwatch 28.1.10;
Kurdwatch 10.2.10;
Yekitimedia.org 12.7.10;
Kurdwatch 7.7.10; Kurdwatch 29.8.10;
Kurdwatch 13.9.10; Kurdwatch 25.11.10;
BT DS 17/3365
1. September 09
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Einige Stunden nach
der Mitteilung, daß sein Asylantrag als "offensichtlich unbegründet"
abgelehnt wurde, versucht sich in der Nacht der 31 Jahre alte algerische
Gefangene Mohamed A. mit den Scherben einer Lampe zu töten, indem
er sie in seinen Bauch rammt.
Den Tötungsversuch des Flüchtlings nimmt das Amtsgericht
Tiergarten zum Anlaß, die Abschiebehaft zu verlängern. Die Begründung:
"Der Betroffene hat seine für den 1. September 2009 vorgesehene Abschiebung
vereitelt und sich somit in sonstiger Weise seiner Abschiebung entzogen."
Er wird am nächsten Tag in ärztlicher Begleitung nach
Italien abgeschoben, obwohl er sich länger als sechs Monate in der
BRD aufgehalten hat und damit nicht hätte abgeschoben werden dürfen.
Erwähnenswert ist auch, daß der Bescheid, mit dem
die Abschiebehaft beantragt und begründet wurde, gar nicht erlassen
worden war. Aus diesem Grunde hat der Anwalt des Flüchtlings die Vertreterin
der Ausländerbehörde angezeigt
(§ 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung).
Dr. Stefan Krauth Rechtsanwalt;
jW 3.9.09
1. September 09
HamburgStellingen. Um 1.00 Uhr morgens bricht ein Feuer im Keller
der Flüchtlingsunterkunft an der Lohkampstraße aus. 28 BewohnerInnen
können von der Feuerwehr unverletzt gerettet werden.
HA 1.9.09
1. September 09
Bundesland Bayern. In der Nacht erscheinen Polizisten in dem Augsburger
Flüchtlingslager in der Neusässer Straße. Wegen zu lauter
Musik wurden sie gerufen und verlangen jetzt von einem 24-jährigen
Asylbewerber aus Serbien, daß er sich ausweist. Dieser zieht jedoch
ein langes Küchenmesser und geht damit laut schimpfend auf die Beamten
zu. Plötzlich ändert sich seine Stimmung, er gibt an, nicht mehr
leben zu wollen, und schneidet sich mehrmals mit dem Messer in den linken
Oberarm. Nach längeren Interventionsversuchen der Beamten beruhigt
er sich, legt das Messer aus der Hand und läßt seine klaffenden
Fleischwunden medizinisch versorgen.
Der 24-Jährige, der erst seit Januar des Jahres in der BRD
ist, wird einer psychiatrischen Behandlung zugeführt.
Flüchtlingsberatung Caritas Augsburg;
Polizei Schwaben Nord
2. September 09
Bundesland Brandenburg. Erst circa zehn Monate nach der Geburt ihrer
Tochter bekommt die Asylbewerberin Guiléne Flore Doknou Kamga aus
Kamerun endlich die Geburtsurkunde vom Standesamt Forst ausgehändigt.
Obwohl der Vater des Kindes deutscher Staatsangehöriger
ist und die Vaterschaft bereits vor der Geburt beim Jugendamt Forst eingetragen
wurde, hatte das Amt vorerst nur eine Geburtsbescheinigung ausgestellt
die Beurkundung allerdings verweigert.
Zunächst mußte Frau Kamba, trotz Vorliegens einer
Ledigenbescheinigung aus Kamerun, eine eidesstattliche Erklärung vor
einem Notar abgeben, daß sie nicht verheiratet sei. Dann wurde ein
von den Eltern vorgeschlagener Vaterschaftstest behördlicherseits
abgelehnt.
Die Ausländerbehörde in Forst leitete beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge ein Asylverfahren für das
Kind ein.
Erst als der Vater des Kindes, André Frick, einen Rechtsanwalt
einschaltete, wurde deutlich, daß sich die Standesamtsaufsicht deshalb
weigerte, ihn als Vater in die Geburtsurkunde einzutragen, weil er bereits
Vater mehrerer Kinder mit afrikanischen Frauen ist und man ihm damit unterstellte,
daß mit dem Kind nur ein Aufenthaltstitel erwirkt werden solle. Die
Initiative dieser Schikane ging vom Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
in Berlin aus, und Herr Frick mußte erst vor Gericht gehen, dessen
Urteil die Aushändigung der Geburtsurkunde schließlich erzwang.
Bericht der Betroffenen
10. September 09
Bundesland Baden-Württemberg. Der Flüchtling Herr R. wird
nach 86 Tagen Gefangenschaft aus dem Abschiebegefängnis Rottenburg
abgeholt und nach Kamerun abgeschoben. Dadurch wird er von seiner deutschen
Frau und seinem 3-jährigen Sohn getrennt.
R. war Ende Dezember 2000 in die BRD gekommen und hatte Asyl
beantragt. Im April 2001 wurde er verhaftet, weil die Polizei 0,5 Gramm
Kokain bei ihm gefunden hatte. Nach der Entlassung im August mit dreimonatiger
Bewährung kam er wegen Widerstands noch mehrmals mit den Gesetzen
in Konflikt und wurde schließlich zu einer Haftstrafe verurteilt,
die er vom 9. Dezember 02 bis zum 12. Mai 05 verbüßte.
Im Dezember 2006 wurde R. Vater eines Sohnes und meldete das
Kind seiner deutschen Freundin unter seinem Familiennamen im Standesamt
Pforzheim an. Als er am 25. April 2007 knapp seiner Verhaftung zur Abschiebung
entging, weil er nicht Zuhause war, beschloß das Paar, nach Spanien
zu gehen, um dort offiziell zu heiraten. Dies gelang ihnen nach einer zweijährigen
Wartezeit in Valencia.
Sie kehrten nach Pforzheim zurück, und R. meldete sich am
12. Juni 2009 unter der Adresse seiner Ehefrau an. Vier Tage später
holte ihn die Polizei aus der Wohnung, und er kam in Abschiebehaft nach
Rottenburg.
Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg/Tübingen;
Schattenbericht Abschiebehaft 2010
14. September 09
Über den Flughafen Frankfurt am Main werden zwei Schwestern im
Alter von 24 und 26 Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach Zagreb abgeschoben.
Sie sind Roma und leben 20 Jahre lang in der Bundesrepublik. Die 20-Jährige
ist kurz davor, das Fachabitur zu machen und ihre ältere Schwester
steht unmittelbar vor ihrer Hochzeit. Sie haben den Status einer Duldung.
Als die Jüngere ihr Gepäck in einem Karton sieht, weint
sie und sagt: "Ein ganzes Leben in einem Karton, was weggeschmissen wird."
Abschiebebeobachtung FFM 2010
22. September 09
Bundesland Brandenburg. In der Potsdamer Flüchtlingsunterkunft
An der Alten Zauche findet der Hausmeister morgens um 8.15 Uhr David K.
leblos im Bett vor. Die Obduktion ergibt, daß der 36-jährige
Kenianer zwischen drei und vier Uhr einer Alkoholvergiftung erlegen ist.
Noch gegen Mitternacht waren Polizisten gerufen worden, weil
es zwischen David K. und einem 29-jährigen indischen Mitbewohner zu
einer tätlichen Auseinandersetzung unter Alkoholeinfluß gekommen
war. Die Beamten nahmen den Inder in Gewahrsam und hatten David K. auf
sein Zimmer begleitet.
Nach 12-jährigem Aufenthalt in Potsdam ist David K.s Duldung
seit zwei Wochen abgelaufen. Er war als Asylbewerber gekommen, und als
der Antrag abgelehnt war, ging er "freiwillig" nach Kenia zurück.
Als Student reiste er erneut ein ? aber auch dieser Versuch, in der BRD
leben zu können, war gescheitert.
PNN 23.9.09; MAZ 23.9.09; PNN 24.9.09;
Büro der Ausländerseelsorge Potsdam 5.10.09;
MAZ 12.10.09
23. September 09
Bundesland Bayern. Der Bayerische Flüchtlingsrat stellt eine Strafanzeige
wegen Körperverletzung gegen die Regierung von Niederbayern. Der Grund
ist das Nicht-Verhalten der Verantwortlichen im Flüchtlingsheim von
Aholfing.
Hier muß ein Flüchtling seit vier Monaten in einem
Zimmer leben, in dem es ununterbrochen von der schwarz verschimmelten Decke
tropft. Das Wasser kommt von den darüber liegenden Waschräumen.
Auch im Nebenzimmer tropft es von der Decke, hier kommt das Wasser allerdings
von den Toilettenräumen, die darüber liegen.
Der Flüchtling beschwerte sich mehrmals bei der Heimleitung
und forderte ein anderes Zimmer klagte zudem über Kopfschmerzen,
Schlafstörungen und Atembeschwerden. Er bekam folgende Antwort: "Gib
endlich a Ruh, sonst schik i die in den Dschungel z'ruck."
Als sich auch nach der Intervention des Flüchtlingsrates
nichts ändert, wird Klage erhoben.
FRat Bayern 23.9.09
28. September 09
Bundesland Niedersachsen. Der Altkreis Meppen veranlaßt, daß
die 16-jährige Serdana B. morgens um 5.00 Uhr aus der Wohnung ihrer
"Pflegeeltern" abgeholt wird, und schiebt sie über Düsseldorf
mit weiteren 31 Personen nach Prishtina ab.
Serdana B. war am 27. April 2008 allein und ohne Papiere in die
BRD geflüchtet und wurde hier von Verwandten aufgenommen. Sie hatte
ein amtlich beglaubigtes Schreiben der Eltern bei sich, in dem mitgeteilt
wurde, daß sie als Angehörige der Roma-Minderheit sexuellen
Übergriffen durch Albaner ausgesetzt war und weitere Angriffe befürchten
müsse. Sie solle in Deutschland bleiben, so die Eltern.
Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, weil bei der Anhörung im
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht sie selbst,
sondern ein Mitarbeiter des Jugendamtes als gesetzlicher Vertreter erschienen
war. Dieser Mann erklärte vor dem BAMF ohne überhaupt ein Wort
mit Serdana über ihre Fluchtgründe gewechselt zu haben, daß
sie nur gekommen sei, um zu heiraten.
Die Jugendliche lebte bei den Verwandten, die auch die Kosten
für ihren Aufenthalt trugen. Erst als diese an diesem Morgen von der
Nachtschicht kommen, bemerken sie, daß Serdana B. verschwunden ist,
und benachrichtigen eine Rechtsanwältin.
Die Anwältin versucht in der Eile eine Vollmacht des Ergänzungspflegers
einzuholen, ohne die sie einen Eilantrag auf Abschiebestop nicht stellen
kann. Als dieser die Herausgabe der Vollmacht verweigert, weil er die Abschiebung
ohnehin befürwortet, schickt die Anwältin ein Fax an die Ausländerbehörde
und fügt den eidesstattlich beglaubigten Hinweis hinzu, daß
die Eltern des Mädchens sich derzeit in Belgien aufhalten.
Der Landkreis Emsland bestätigt zwar den Eingang des Faxes
der Rechtsanwältin. Es sei aber wegen der Kürze der Zeit nicht
mehr möglich gewesen, die Angaben in Belgien zu überprüfen.
Zwar hätte man die Abschiebung noch stoppen können, diese aber
weiter für richtig gehalten.
Der Landkreis Emsland teilt mit, die deutsche Botschaft habe
"vor der Ausreise des Mädchens aktuell überprüft, ob die
Eltern im Kosovo sind, damit sichergestellt ist, daß das Mädchen
nach seiner Einreise in Empfang genommen und an die Eltern übergeben
werden kann." Dies sei gewährleistet gewesen.
Tatsächlich wird Serdana B. am Flughafen von zwei Albanisch
sprechenden Personen in Zivil angesprochen, die sie fast nicht versteht.
Dann erscheint der Bruder der Stiefschwester ihrer Mutter, Jakub Hajrulahu,
der nach dem Anruf aus Deutschland 500 Kilometer nach Prishtina gefahren
ist, um die Jugendliche abzuholen.
Er nimmt Serdana mit zu sich ins Dorf Bajmok bei Subotica in
Nord-Serbien, nahe der ungarischen Grenze. Hier lebt er mit seiner Frau
und sechs Kindern das älteste ist 12 Jahre alt. Sie haben nicht
genug Geld für Essen oder Kleidung.
Serdana ist verzweifelt, weint viel, zieht sich oft zurück
und macht auch am Telefon einen verstörten und aufgewühlten Eindruck.
Zweimal versucht sie sich umzubringen.
Im Januar 2010 ergibt sich für sie die Möglichkeit
illegal erneut in die Bundesrepublik zu kommen. Sie kehrt zu ihren "Pflegeeltern"
zurück und beginnt eine Psychotherapie, um ihre traumatischen Erlebnisse
aufzuarbeiten. Das BAMF erklärt sich bereit, ein weiteres Asylverfahren
durchzuführen.
Meppener TP 3.10.09;
FR NieSa 8.10.09;
Meppener TP 10.10.09;
FR NieSa 22.10.09; NOZ 26.10.09;
NOZ 29.10.09; NOZ 30.10.09;
Heft der Flüchtlingsräte 2010
2. Oktober 09
Bundesland Bayern. Auf dem Autohof Münchberg der Bundesautobahn
9 wird ein afghanischer Flüchtling auf der Ladefläche eines Kühl-LKWs
von der Polizei vorgefunden. Der entkräftete und unterkühlte
Mann wird ins Krankenhaus zur ärztlichen Versorgung gebracht.
BT-Drucksache 17/458
8. Oktober 09
Lübbecke in Nordrhein-Westfalen. Morgens um 5.00 Uhr erscheinen
Beamte im Flüchtlingsheim Rote Mülle 15 und legen der 56 Jahre
alten Witwe Schexa Cindo und ihren vier erwachsenen Kinder Handschellen
an, um sie nach Syrien abzuschieben. Frau Cindo leidet an Diabetes mellitus
und Depressionen. Als sie sieht, wie ihre Kinder in Handschellen gelegt
werden, verliert sie das Bewußtsein. Sie bekommt intravenöse
Medikamente, und sobald sie wieder zu sich kommt, wird sie ins Bad gebracht,
wo die Beamten ihr das Henna aus den Haaren waschen, das sie sich zuvor
aufgetragen hatte. Weil sie nicht in der Lage ist, zu gehen, wird sie von
den Beamten in den Polizeitransporter getragen. Über Bielefeld wird
die Familie zum Flughafen Frankfurt am Main gebracht. Kurz vor dem Betreten
des Flugzeugs verliert Frau Cindo erneut das Bewußtsein sie muß
hineingetragen werden. Ein arabisch sprechender Arzt setzt sich neben sie
und injiziert der benommenen Frau auch während des Fluges und gegen
ihren Willen noch mehrmals Medikamente.
Da sie auch nach der Landung in Damaskus nicht in der Lage ist,
zu stehen und zu gehen, wird sie mit einem Rollstuhl hinausgefahren und
von den sieben polizeilichen Begleitpersonen und in Gegenwart des Arztes
direkt den syrischen Sicherheitskräften übergeben. Auch ihre
22-jährige Tochter Fatma und ihre 19, 20 und 21 Jahre alten Söhne
Imad, Welit und Eset werden jetzt festgenommen.
Den in der BRD abgelehnten AsylbewerberInnen yezidischen Glaubens
wird vorgeworfen, in Deutschland an antisyrischen Demonstrationen teilgenommen
zu haben.
Direkt am Flughafen beginnen die Vernehmungen unter Wutanfällen
und Gewaltandrohungen der Verhörer. Die Summe von 250 Euro, das einzige
Geld, das sie mitnehmen konnten, wird ihnen abgenommen. Danach werden die
Cindos in Zellen gebracht, die sich unterhalb des Flughafens befinden
Frauen und Männer getrennt.
Am nächsten Tag werden die Verhöre in einem Polizeigewahrsam
in Damaskus fortgesetzt und fünf Tage später in einem anderen
Gefängnis für politische Gefangene. Ihnen werden Fotos von Demonstrationen
in Deutschland vorgehalten, und sie werden aufgefordert, Namen von Beteiligten
oder sonstigen oppositionellen syrischen StaatsbürgerInnen zu nennen.
Sie werden an den Haaren gezogen, sie werden ins Gesicht geschlagen, sexistisch
beschimpft und bedroht und mit Gummiknüppeln auf die Oberschenkel
traktiert. Einmal wird mit ihnen und 15 anderen Gefangenen auf dem Hof
eine Scheinhinrichtung veranstaltet. Sie haben keinen Kontakt zur Außenwelt
- lediglich ein einziges Mal kann ein Verwandter sie für wenige Minuten
sehen. Als Schexa Cindo aufgrund ihrer Zuckerkrankheit kollabiert, wird
sie vorübergehend in ein Krankenhaus eingeliefert. Sie dürfen
sich während ihrer vier Wochen dauernden Haft nicht waschen.
Am 22. und 23. Oktober werden alle Mitglieder der Familie aus
der Haft entlassen. Am 29. Oktober findet die Verhandlung vor dem Dritten
Strafgericht in Damaskus statt. Frau Cindo und ihre Kinder werden sehr
intensiv zu ihrem Aufenthalt in der BRD befragt. Ihnen wird vorgeworfen,
das Land illegal verlassen zu haben, und die Strafe dafür wird auf
525 Syrische Lira pro Person festgelegt. Durch die Unterstützung einer
in dem Ort Gundor lebenden Tochter von Schexa Cindo gelingt es der Familie,
die Summen zu bezahlen. Nach Hinterlassung einer Wohn-Adresse dürfen
sie gehen.
Da die in Syrien lebenden Angehörigen der Familie von Polizei
und Militärs aufgesucht, nach ihnen ausgefragt und teilweise zur Wache
mitgenommen werden, entschließt sich Familie Cindo, erneut das Land
zu verlassen. Mit Fluchthelfern gelangen sie nach Istanbul.
Am 9. Juli 10 erfolgt ihre Einreise mit einem LKW in die Bundesrepublik.
Hier stellen sie erneut Asylfolgeanträge.
Trotz der rechtswidrigen Abschiebung vor acht Monaten durch die
Ausländerbehörde Minden-Lübbecke verlangt diese jetzt zunächst
die Rückzahlung der Abschiebekosten in Höhe von 6870,42 Euro.
Kurdwatch 8.10.09;
Yekitimedia 13.10.09;
FRat NieSa 14.10.09; taz 23.10.09;
Yekitimedia 25.10.09;
Dündar Kelloglu Rechtsanwalt
11. Oktober 09
Bundesland Niedersachsen. In Rodetal bei Göttingen dringen gegen
23 Uhr mehrere deutsche Jugendliche in eine Flüchtlingsunterkunft
ein, entleeren einen Feuerlöscher und bringen mehrere Silvesterknallkörper
zur Explosion. Die 21 dort lebenden Flüchtlinge kommen mit dem Schrecken
davon.
Die gerufene Polizei ermittelt wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung
gegen die in Reyershausen und Billingshausen wohnenden Jugendlichen im
Alter von 16 bis 19 Jahren.
GT 13.10.09;
Polizei Göttingen 14.10.09
13. Oktober 09
Flughafen Frankfurt am Main. Eine armenische Frau aus Niedersachsen
wird mit ihren fünf- und dreijährigen Kindern nach Eriwan abgeschoben.
Sie berichtet der Abschiebebeobachtung, daß sie ohne ihren Mann fliegen
müsse, weil der keine Ausreisepapiere hat.
Abschiebebeobachtung FFM 2010
14. Oktober 09
Landkreis Wolfenbüttel im Bundesland Niedersachsen. Um 14 Uhr
stehen Polizisten in Börßum am Mühlenweg 34 vor der Tür
der Unterkunft von Innocent Irankunda. Der 24-jährige abgelehnte Asylbewerber
aus Ruanda wird mitgenommen und über den Flughafen Frankfurt um 23
Uhr nach Kigali ausgeflogen. Unmittelbar nach seiner Ankunft erfolgt seine
Verhaftung durch die dortigen Behörden.
Der Vorwurf sind Verrat, die Fälschung von Dokumenten und
die Verbreitung von Genozid-Ideologie zur Zeit des Völkermordes an
den Tutsi einer Zeit, zu der Innocent Irankunda neun Jahre alt war. Er
soll einen ruandischen Haftbefehl gefälscht haben, um sich im Ausland
als Opfer politischer Verfolgung darzustellen. Ein solches Papier ist jedoch
den deutschen Behörden nie vorgelegt worden. Nach Auskunft der Deutschen
Botschaft drohen dem Inhaftierten bis zu 10 Jahre Haft die ruandische
Presse spricht von möglicherweise 20 Jahren Haft.
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Landtag antwortet
Innenminister Schünemann wörtlich:"Es liegen keine Erkenntnisse
vor, ob die Verhaftung des Herrn Irankunda unmittelbar nach Rückkehr
in Ruanda aufgrund strafrechtlicher Verfehlungen nach den nationalen Strafvorschriften
Ruandas erfolgt ist oder ob diese aus Gründen erfolgte, die asylrechtliche
Relevanz haben. Die Inhaftierung hat seine Ursache jedoch nicht in der
von der Ausländerbehörde durchgeführten Abschiebung."
Nach Aussagen von Angehörigen wird Herr Irankunda in Gefangenschaft
gefoltert, so daß er schließlich ein "Geständnis" unterschreibt,
in dem er alle Anklagepunkte einräumt, auf anwaltliche Verteidigung
verzichtet und um Verzeihung bittet.
Am 27. November wird er zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.
Die Strafe wird damit begründet, daß er gefälschte Dokumente
zur Erlangung von Asyl verwendet hat.
Sein Antrag auf politisches Asyl war vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) als "offensichtlich unbegründet" eingestuft
und damit abgelehnt worden.
Pro Asyl und FRat NieSa 2.11.09; HAZ 12.11.09;
Landtag NieSa 26.11.09; BrZ 27.11.09;
Pro Asyl und FRat NieSa 30.11.09; BrZ 1.12.09;
Pro Asyl Newsletter 154; ai August 2010
29. Oktober 09
Zwickau im Bundesland Sachsen. In der Flüchtlingsunterkunft Kopernikusstraße
brennt gegen 20.30 Uhr ein Zimmer im Erdgeschoß des dreistöckigen
Hauses. Feuerwehren aus Zwickau, Auerbach, Oberhohndorf, Planitz und Pöhlau
sind mit 90 Personen vor Ort und können 15 Personen evakuieren. Zwei
von ihnen erleiden leichte Verletzungen durch Rauchgas. Morgens um 5.00
Uhr sind die letzten Brandnester gelöscht.
Nach der Äußerung eines Bewohners, daß er kurz
vor dem Brand Nazis gesehen habe, wird auch in Richtung Brandstiftung ermittelt.
Schließlich wird als Brandursache ein ungesicherter Ofen identifiziert.
Polizei Sachsen 30.10.09;
ddp 30.10.09; dpp 30.10.09;
CMP 2.11.09; SäZ 3.11.09;
RAA Sachsen 17.11.09
Oktober 09
Der 32 Jahre alte Flüchtling Kevin Ikechukwu hat aufgrund schwerer
Foltererfahrungen und -verletzungen so starke Kopfschmerzen, daß
er auf der Hamburger Ausländerbehörde ohnmächtig zusammenbricht.
Er muß mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus St. Georg gebracht werden.
Kevin Ikechukwu ist abgelehnter Asylbewerber und seit 12 Jahren
in der BRD. Als Aktivist gegen den Wahlbetrug und gegen die Inhaftierung
des demokratisch gewählten Kandidaten Chief M.K.O. Abiola war er ins
Visier der staatlichen Verfolgung geraten. 1993 wurde er erstmals verhaftet
und erlitt schwere Folter. Nach einer erneuten Verhaftung und insgesamt
fünf Jahren Gefangenschaft war ihm 1997 die Flucht aus dem Gefängnis
und in die BRD gelungen. Aufgrund der ihm in nigerianischer Haft zugefügten
Kopfverletzungen leidet er seit Jahren unter schweren Kopfschmerzen und
Ohnmachten eine 12 Zentimeter lange Narbe vom rechten Ohr bis zur Schädelmitte
zeugt von der Verletzung.
Am 23. November wird er in der Ausländerbehörde verhaftet
und kommt auch nach einer Botschaftsanhörung in Halberstadt nicht
wieder frei. Die Abschiebehaft wird bis in den Januar 2010 verlängert.
Am 21. Dezember beginnt er einen Hungerstreik, der seine gesundheitliche
Verfassung weiter verschlechtert.
Am 21. Januar 2010 befindet er sich mit Dutzenden anderen afrikanischen
Flüchtlingen in der JVA Billwerder in Düsseldorf, weil eine Sammelabschiebung
mit einer Chartermaschine der Lufthansa von Flüchtlingen aus mehreren
europäischen Ländern ansteht und das Flugzeug am Abend landen
wird.
Kurz vor der Abschiebung mißt eine medizinische Hilfskraft
bei dem unter Bluthochdruck leidenden Kevin Ikechukwu Werte von 180 mmHg.
Kein Anlaß für den medizinischen Dienst oder die Bundespolizei,
ihm den Flug zu ersparen.
Karawane 27.12.09;
jW 2.1.10; The VOICE 11.1.10;
Karawane 21.1.10;
Bericht des Betroffenen
7. November 09
Bundesland Sachsen. An einer Dresdener Straßenbahnhaltestelle
werden zwei Inder von einem 29-jährigen Deutschen mit rassistischen
Sprüchen beleidigt. Dann schlägt der Täter einem der beiden
mit der Faust ins Gesicht und tritt ihn gegen die Beine.
Dabei wird der Asylbewerber an der Lippe, an den Zähnen,
am Ohr und an den Beinen verletzt. Im Krankenhaus erfolgt eine ambulante
Notversorgung der Wunden.
Der Schläger wird ermittelt und wird sich wegen Beleidigung
und Körperverletzung verantworten müssen.
SäZ 7.11.09;
Bild-Ztg 9.11.09;
RAA Dresden
8. November 09
Harbke im Landkreis Börde Bundesland Sachsen-Anhalt. Unbekannte
Täter dringen auf das Gelände und in zwei Gebäude des Flüchtlingsheimes
ein, in dem 150 Menschen leben. Im Hausflur und an der Wand neben der Eingangstür
sprühen sie zwei großflächige Hakenkreuze ebenso an das
Wartehäuschen der Bushaltestelle vor dem Heim. Dann reißen sie
Feuerlöscher von den Wänden und versprühen deren Inhalte
in beiden Hausfluren.
Das Löschpulver steigt bis zur dritten Etage der Häuser
I und II hoch und hinterläßt selbst in den Zimmern zentimeterhohe
Staubschichten.
Als die BewohnerInnen die Polizei und Feuerwehr rufen, weil sie
dichten Rauch auf den Fluren wahrnehmen, und diese erst nach 45 Minuten
eintreffen, sind die Täter verschwunden.
Die Unterkunft liegt mitten im Wald, neben der Autobahn und ca.
5 Kilometer vom Ortskern Harbke entfernt. Das Eingangstor zum Gelände
ist nicht verschließbar, und auch die Wohnhäuser der ehemaligen
NVA-Kaserne bleiben Tag und Nacht unverschlossen, denn die Flüchtlinge
bekommen keine Hausschlüssel.
Die Flüchtlinge leben in diesem Heim aufgrund häufiger
Angriffe voller Angst und unter miserablen Bedingungen, weil das Gebäude
und die Einrichtungen völlig heruntergekommen sind. Putz fällt
von den Decken, Duschen funktionieren nicht, in den Zimmern und den Sanitärbereichen
gedeiht Schimmel. Warmes Wasser gibt es nur unregelmäßig. Vor
allem kleine Kinder, kranke und ältere Menschen leiden sehr unter
den untragbaren Zuständen. (siehe auch: Mai 09 und 17. April 10)
FRat SaAnh 13. 11.09;
Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt;
ddp 28.4.10
11. November 09
Eine 52 Jahre alte Armenierin aus Hofheim wird über den Flughafen
Frankfurt am Main nach Eriwan abgeschoben. Sie war vorher in der Ausländerbehörde
festgenommen worden, als sie in Begleitung ihrer Tochter ihre Duldung verlängern
lassen wollte. Ihre drei Kinder und Enkel leben alle mit Aufenthaltstitel
in der Bundesrepublik. Ihr Mann ist vor einigen Jahren in Armenien gestorben.
Sie selber hatte einen 400-Euro-Job in der Arztpraxis, in der ihre zweite
Tochter eine Ausbildung macht.
Es gibt keine Zeit, die Koffer zu packen, und den Töchtern
wird gesagt, daß sie sich nicht von ihrer Mutter am Flughafen verabschieden
können. Auch wird ihnen untersagt, der Mutter Bargeld zu geben. Die
Annahme eines ärztlichen Gutachtens, das die Posttraumatische Belastungsstörung
der Frau belegt, lehnt das Regierungspräsidium Darmstadt mit der Begründung
ab, daß die Schweigepflichtsentbindung der Frau nicht vorliegt, und
verweist an das Bundesamt dort ist allerdings gerade Mittagspause.
Die Abschiebebeobachtung erkundigt sich im Nachhinein beim Hessischen
Innenministerium nach den Hintergründen der Abschiebung. Hier werden
die vorgefallenen Mißstände geleugnet und zu der verweigerten
Übergabe von Geld wird argumentiert, daß der Polizist die Übergabe
deshalb verhinderte, weil er der Ansicht war, daß dies "nicht erlaubt
und nicht empfehlenswert" sei.
Abschiebebeobachtung FFM 2010
11. November 09
Bundesland Niedersachsen. Dem 16 Jahre alte Kurden Dogan G. wird mitgeteilt,
daß sein Asylverfahren in der Bundesrepublik nicht durchgeführt
wird. Er wird umgehend festgenommen und kommt direkt in die JVA Hannover.
Der Jugendliche war alleine aus der Türkei über Slowenien
geflüchtet, weil er zu seinem Vater in die Bundesrepublik wollte.
In Slowenien wurden seine Fingerabdrücke für die Eurodac-Datei
erfaßt dann konnte er weiterreisen.
Nach der Anhörung zu seinem Asylantrag im Oktober 2009 erhielt
er die Aufforderung, sich vom Nervenarzt Prof. Dr. Theo Vogel in Lüneburg
untersuchen zu lassen. Dieser Arzt, der in anderen Fällen schon vom
Gericht wegen seiner kritikwürdigen Gutachten gerügt wurde, bescheinigt
dem psychisch kranken Jugendlichen erwartungsgemäß die Reisefähigkeit.
Das vom BAMF bisher übliche Verfahren bei Dublin-II-Fällen,
die Asylablehnung erst am Tag der Abschiebung zuzustellen, um so den Rechtsschutz
für die Betroffenen auszuhebeln, wird vom Verwaltungsgericht Hannover
am 10. Dezember 09 als Grundrechtsverstoß kritisiert. Um diesen Anspruch
der AntragstellerInnen auf gerichtlichen Rechtsschutz zu sichern, hält
die Kammer eine Frist von mindestens drei Werktagen für notwendig.
Auch verweist das Verwaltungsgericht darauf, daß das Kindeswohl
gegenüber dem Interesse anderer Länder auf Wiederaufnahme des
Flüchtlings stets Vorrang haben sollte. Das Gericht ordnet die sofortige
Haftentlassung und die Ausstellung einer Duldung an.
FRat Köln 26.1.10;
Dündar Kelloglu Rechtsanwalt
13. November 09
Olpe im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um 1.00 Uhr wird die Feuerwehr
alarmiert, weil im Erdgeschoß der Flüchtlingsunterkunft Finkenstraße
in einem unbewohnten Zimmer ein Feuer ausgebrochen ist. Der Brand breitet
sich in kurzer Zeit auch auf den zweiten Stock des aus 50 Containern bestehenden
Heimes aus. Als die Feuerwehr eintrifft, steht bereits das 50 Meter lange
Holzdach in Flammen.
Von den zwanzig gemeldeten BewohnerInnen können sich die
sieben zur Zeit anwesenden unverletzt ins Freie retten.
Um 4.00 Uhr morgens können die Feuerwehren aus Olpe und
Wenden wieder abrücken. Mehrere Zimmer und der Dachstuhl sind zerstört,
und die Unterkunft bleibt unbewohnbar
Als Brandursache wird eine defekte Elektroleitung festgestellt.
Polizei Olpe 13.11.09;
ddp 13.11.09; WAZ 13.11.09;
sauerland-nachrichten.de 15.11.09;
Polizei Olpe 26.1.10
13. November 09
Bundesland Sachsen. Am frühen Morgen wird der 32 Jahre alte Kurde
Tarek Rashou in seiner Unterkunft in Radebeul bei Dresden von der Polizei
abgeholt. Der abgelehnte Asylbewerber wird nach Berlin gebracht, von wo
aus die Abschiebung nach Syrien erfolgen soll.
In seiner Verzweiflung rammt Tarek Rashou seinen Kopf gegen eine
Wand und gegen den Tisch und erleidet nach eigenen Angaben eine Fraktur
im Stirnbereich. Eine Untersuchung oder gar medizinische Behandlung erfolgt
nicht. Stattdessen kommt er in die JVA Dresden in Abschiebehaft geplagt
von sehr starken Kopfschmerzen durch die Verletzungen.
Tarek Rashou lebt seit 1996 in Radebeul. Im Exil ist er seit
über zehn Jahren aktives Mitglied der kurdischen Yekiti-Partei. Er
hat an zahlreichen Protestaktionen, Demonstrationen und Veranstaltungen
gegen die syrische Regierung teilgenommen und beteiligte sich an einem
Hungerstreik vor der syrischen Botschaft. Bei einer Abschiebung muß
er mit Verhaftung und Folter rechnen.
Seit 2005 ist er nach yezidischem Glauben mit Dalal Khalaf verheiratet.
Ihre Söhne Kaniuar und Djagarchuin wurden 2005 und 2008 geboren.
Da die Eheschließung von der Ausländerbehörde
nicht anerkannt wird, lebt Herr Rashou in Sachsen und darf seine Familie
im 400 Kilometer entfernten Hann. Münden (Niedersachsen) nur alle
zwei Wochen besuchen.
Nach seiner Inhaftierung in der JVA Dresden beginnt Tarek Rashou
einen Hungerstreik, den er bis zum 25. November durchhält. Beamte
drohen ihm, daß er demnächst in gefesseltem Zustand abgeschoben
und den syrischen Behörden ausgeliefert wird. UnterstützerInnen
starten eine Öffentlichkeitskampagne, um die Abschiebung zu verhindern.
Aber erst durch den von der Rechtsanwältin gestellten Asylfolgeantrag
und einen Entscheidungsstop des Bundesamtes zu Syrien wird Tarek Rashou
am 18. Dezember freigelassen.
Er leidet weiterhin unter starken Kopfschmerzen und hat erst
im Februar drei Monate nach der Verletzung einen Termin für eine
röntgenologische Untersuchung seines Kopfes.
Bericht des Betroffenen;
Karawane Halle;
FRat NieSa; The VOICE; yekitimedia.org;
Jutta Winter Rechtsanwältin
14. November 09
Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Ein 30 Jahre alter Abschiebegefangener
aus Aserbaidschan wird nach 25 Tagen Haft entlassen. Dies geschieht erst,
nachdem ein Sozialarbeiter seine Wunden der herausgerissenen großen
Zehennägel und die Rippenbrüche fotografiert und thematisiert
hat, die dem Mann unter Folter zugefügt wurden.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
18. November 09
Um ca. 9.00 Uhr verabschiedet sich die 21-jährige vietnamesische
Asylbewerberin Phuong von ihrer in Berlin lebenden Tante mit dem Hinweis,
daß sie zur Frankfurter Allee gehen wolle, um sich die "Glitzerwelt"
anzuschauen. Danach verliert sich ihre Spur.
Die junge Frau war im Frühsommer mit Hilfe einer Fluchthelfer-Organisation
in die BRD gekommen und hatte dann drei Wochen später unter anderer
Identität Asyl beantragt. Sie hatte bisher noch keine Arbeit aufgenommen
und somit offensichtlich auch nicht begonnen, ihre hohen Schulden an die
Organisation zurückzuzahlen.
Ihr Verschwinden läßt vermuten, daß sie aus
diesem Grunde entführt wurde und zur Prostitution oder zu anderer
Sklavenarbeit gezwungen wird. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Polizei
zwei vietnamesische Bordelle gestürmt. Der Verdacht auf eine Verschleppung
verstärkt sich durch Worte, die jemand auf eines der Suchplakate geschrieben
hat. Dort steht in vietnamesischer Sprache: "Ich habe sie gefunden. Aber
ich sage nichts, damit ich sie länger benutzen kann." Dann folgen
die Worte "Hai Duong, Tuky". Das sind die Namen der Heimatprovinz und des
Landkreises, aus dem Phuong stammt. Derjenige, der das geschrieben hat,
muß Phuong kennen, denn sie selbst hatte bei ihrem Asylantrag falsche
Angaben zu ihrem Herkunftsort gemacht.
ND 2.2.10;
taz 10.2.10; taz 28.4.10
23. November 09
In der Nacht legen Unbekannte einen Brand im Flüchtlingsheim des
sächsischen Ortes Schneeberg. Sie entflammen Gegenstände, die
im Erdgeschoß unter einer Treppe gelagert sind, so daß kurz
darauf helle Flammen im Treppenhaus lodern.
Obwohl der Hausmeister sofort mit der Brandbekämpfung beginnt
und das Feuer noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr - zum Erlöschen
bringt, müssen sieben BewohnerInnen in ein Krankenhaus gebracht werden.
de.news.yahoo.com 23.11.09;
CMP 24.11.09
24. November 09
Bundesland Sachsen. Im Erzgebirgskreis wird ein 71 Jahre alter irakischer
Flüchtling von drei Männern mit "Ausländer raus!" beschimpft,
anschließend geschlagen und dadurch im Gesicht verletzt. Die Polizei
ermittelt.
RAA Sachsen (Polizei Aue)
28. November 09
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Flüchtlingsheim von Garbeck
wird einem 36 Jahre alten Bewohner der Weg aus dem Waschraum heraus von
einem 28-jährigen Mann aus Menden versperrt. Dieser boxt dem Flüchtling
ins Gesicht, zieht ein Messer und versucht, es dem 36-Jährigen in
den Bauch zu rammen. Diesem gelingt die Flucht in sein Zimmer, wo er die
Polizei rufen kann.
Der Täter wird am 20. September 10 vom Amtsgericht Menden
zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Mit diesem Urteil werden
noch zwei weitere Straftaten des Täters gesühnt.
www.come-on.de 20.9.10
29. November 09
Bundesland Brandenburg. In den frühen Morgenstunden wird ein marokkanischer
Flüchtling in einer Frankfurter Diskothek von zwei Nazis zunächst
geschubst und später mit einem Schlagring ins Gesicht geschlagen.
Der Mann verliert zwei Zähne und muß sich ambulant behandeln
lassen.
Ein anderer Flüchtling auch ein Marokkaner, der ebenfalls
Gast in der Diskothek war wird auf seinem Weg zum Bahnhof angegriffen.
Zwei Nazis halten ihn fest, ein Dritter schlägt ihn mit einem Schlagring
in den Magen, so daß er zusammenbricht. Dann treten alle drei Täter
auf den am Boden liegenden Mann ein.
Die Polizei geht von politisch rechtsmotivierten Straftaten aus.
Im Mai 2010 werden in Fürstenwalde, Groß Eichholz und Rauen
die Wohnungen von vier Männern zwischen 26 und 34 Jahren von der Polizei
durchsucht. Diese Männer stehen im Verdacht, unter anderem die Flüchtlinge
überfallen zu haben.
Opferperspektive;
MAZ 6.5.10
2. Dezember 09
Berlin am S-Bahnhof Baumschulenweg. Ein 21 Jahre alter Flüchtling
aus Vietnam, der auf dem Weg zu seiner Unterkunft ist, wird von zwei Bundespolizisten
der Treptower Einheit "Polizeiliche Sonderdienste" angehalten und nach
seinen Papieren befragt. Bei eisiger Kälte muß er sich bis auf
die Unterhose ausziehen und durchsuchen lassen.
Die Beamten finden eine Monatskarte der Berliner Verkehrsbetriebe
im Wert von 72 Euro und behalten sie ein danach zerbrechen sie die SIM-Karte
seines Handys, damit er keine Hilfe holen kann.
Letztlich darf der Vietnamese sich wieder anziehen. Danach holt
einer der Beamten eine Stange Zigaretten aus dem Dienstfahrzeug, stopft
sie dem Vietnamesen zur Belustigung beider Täter in die Jacke. Danach
lassen sie ihr Opfer frei.
Eine halbe Stunde später halten die Beamten einen weiteren
Vietnamesen an, der von seinem Wohnheim kurz zur nächsten Tankstelle
gegangen ist, um sich Zigaretten zu kaufen. Demzufolge ist er nur mit einer
dünnen Jacke und Flip-Flops bekleidet. Auch seine Papiere hat er nicht
dabei. Anstatt ihn ins Wohnheim zu begleiten, damit er sich ausweisen kann,
beginnen die Beamten damit, den Mann zu durchsuchen. Sie finden eine Schachtel
Zigaretten, ein Handy und 18 Euro und verlangen von ihrem Opfer eine Summe
von 50 Euro als Strafe, dafür, daß er keine Papiere dabei hat
andernfalls drohen sie mit Festnahme. "Ok, machen Sie doch," antwortet
der Kontrollierte. Daraufhin fahren die Polizisten mit ihm los, lassen
ihn aber nach einigen Minuten wieder aussteigen geben ihm das Handy und
die Zigaretten zurück. Als der Vietnamese auch die 18 Euro zurückfordert,
muß er erneut einsteigen. Nach einer 20-minütigen Fahrt packen
ihn seine Peiniger am Kragen und setzen ihn an einem verlassenen Bahngelände
bei einer Temperatur von minus 10 Grad ab. Unter Androhung von Schlägen
befehlen die Polizisten ihm, sich zu entfernen behalten jetzt auch noch
sein Handy. Es dauert Stunden, bis der Vietnamese völlig unterkühlt
ins Flüchtlingsheim zurückkommt.
In der Folgezeit häufen sich die Berichte über die
raubenden Bundespolizisten, und immer mehr Betroffene melden die Übergriffe
ihrer Heimleitung.
Am 16. Februar 10 wird einem Vietnamesen von den beiden Beamten
bei einer "Kontrolle" unterstellt, daß er ungültige Papiere
hätte er soll eine Strafe von 500 Euro bezahlen. Der Vietnamese
übergibt den Beamten die 300 Euro, die er bei sich hat bekommt aber
keine Quittung ausgehändigt. Daraufhin stellt er Strafanzeige.
Am frühen Nachmittag des 17. Februar nehmen die beiden Polizeibeamten
einen Vietnamesen am U-Bahnhof Parchimer Allee wegen Handels mit unverzollten
Zigaretten fest. Sie fahren ihn nach Schönefeld in die Nördliche
Randstraße, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist.
Hier zerren sie den 21-Jährigen aus dem Dienstfahrzeug,
schlagen auf ihn ein, zerreißen seine Papiere und fahren weg. Zurück
bleibt der Vietnamese auf einer völlig verschneiten Straße,
kilometerweit entfernt von der nächsten Haltestelle öffentlicher
Verkehrsmittel. Zeugen des Vorgangs alarmieren Krankenwagen und Brandenburger
Polizei. Der Vietnamese kommt zur Behandlung seiner Prellungen ins Krankenhaus.
Nach seinen Aussagen ist ihm Gleiches schon am Vortag passiert.
Die Polizisten bestreiten den Übergriff und berichten, daß
der Vietnamese auf der Flucht eine Treppe hinuntergefallen sei zudem
habe er einen der Beamten in den Finger gebissen. Sie erstatten Anzeige
wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Körperverletzung und Handels
mit unverzollten Zigaretten.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam nimmt die Ermittlungen auf.
Ende Februar werden schließlich der Polizeihauptmeister
Udo R. (42) und der Polizeimeister Michael R. (27) festgenommen.
Es wird ermittelt, daß die Täter in Uniform bewaffnet
und durch Schläge bzw. unter Androhung von Schlägen mindestens
13 Männer beraubten. Dabei stahlen sie Geld in Höhe von 3 bis
300 Euro und die Handys ihrer Opfer. Ein Mann wurde zu Boden geschlagen,
als er sich das Nummernschild des Polizeiautos merken wollte. Dann wurde
er ins Berliner Umland gebracht und nahe dem S-Bahnhof Zeuthen ausgesetzt.
Ihnen sei es nicht ums Geld gegangen, sondern um Macht, geben
die Beamten vor Gericht an.
Am 6. Juli 10 werden der Haupttäter Udo R. vom Landgericht
Berlin zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten,
sein Kollege Michael R. zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie
werden beide aus dem Polizeidienst entlassen.
taz 18.2.10; TS 18.2.10;
TS 19.2.10; MAZ 19.2.10; taz 26.2.10;
TS 24.6.10; jW 2.7.10; TS 2.7.10;
TS 7.7.10; taz 7.7.10; ai 8.7.10;
stern 23.7.10
5. oder 6. Dezember 09
Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein Abschiebegefangener
versucht, sich in seiner Zelle zu erhängen. Ein Mitgefangener findet
ihn und hängt ihn ab, wodurch er ihm das Leben rettet.
Anschließend kommt der Verletzte ins Krankenhaus und später
in die Psychiatrie. Hier erfolgt seine Entlassung aus der Abschiebehaft.
FRat Berlin
6. Dezember 09
Bundesland Sachsen. Am ehemaligen polnisch-deutschen Autobahn-Grenzübergang
in Görlitz kontrollieren Zollbeamte einen BMW, der von zwei Russen
gefahren wird. Im Fond befinden sich eine 35 Jahre alte Frau aus Tschetschenien
und ihre 15-jährige Tochter. Im Fußraum hinter den Fahrer- und
Beifahrersitzen entdecken die Beamten eine 3-jährige Tochter und einen
5-jährigen Sohn. Die Frau erhält eine Anzeige wegen Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz und wird dann mit ihren Kindern für einige
Stunden in Gewahrsam genommen. Sie sind jedoch alle in einem derart schlechten
Gesundheitszustand, daß sie ins Görlitzer Krankenhaus gebracht
werden.
In Tschetschenien hatte die Familie im Wald gelebt und Widerstandskämpfer
unter sozialem Druck mit Lebensmitteln versorgt. Dadurch hatten sie die
Aufmerksamkeit der Behörden auf sich gezogen. Nachdem ihr Mann dreimal
verhaftet worden und nach der dritten Festnahme nicht mehr zurückgekommen
war, entschied sich die Frau zur Flucht. Zunächst nach Polen, wo sie
Asylanträge stellte. Wegen der schlechten Aussicht auf Erfolg suchte
sie den Weg in die BRD. Ihre kleine Tochter leidet an einer Krebserkrankung
(Neuroplastom), deren Heilungschancen um so größer sind, je
früher das Kind behandelt wird. Auch dies war für sie ein Grund,
nicht in Polen abzuwarten.
Nach dem Krankenhausaufenthalt in Görlitz kommt die Familie
in ein Krankenhaus nach Dresden. Neben der Krebserkrankung der Dreijährigen
sehen die ÄrztInnen auch die verfolgungs- und kriegsbedingten Traumata
der anderen Familienmitglieder als dringend behandlungsbedürftig an
und leiten therapeutische Maßnahmen ein.
Zwischen Weihnachten und Neujahr verläßt allerdings
die Familie das Krankenhaus dann verliert sich ihre Spur.
BuPo Ludwigsdorf 7.12.09;
Oliver Nießing - Rechtsanwalt
7 .Dezember 09
Katzhütte im Bundesland Thüringen. Um 0.30 Uhr bemerken die
BewohnerInnen des Flüchtlingslagers in der Oelzer Straße eine
starke Rauchentwicklung, die von einem brennenden Sessel ausgeht. Ein 20
Jahre alter Flüchtling und ein 30-Jähriger versuchen, die Flammen
zu löschen, und verletzen sich dabei. Sie kommen mit einer Rauchgasvergiftung
ins Krankenhaus.
Den Feuerwehren aus Katzhütte, Oelze, Oberschweißbach
und Meura gelingt es dann in kurzer Zeit, das Feuer zu löschen. Die
Ursache des Brandes bleibt unklar.
Polizei Saalfeld 7.12.09;
ddp 7.12.09
8. Dezember 09
Flughafen Frankfurt am Main. Eine armenische Familie aus Nordrhein-Westfalen
soll nach Eriwan abgeschoben werden. Die Polizei bringt allerdings nur
den Vater mit einem Kind zum Flughafen. Ein zweiter Sohn darf aufgrund
einer vor kurzem stattgefundenen Blinddarm-Operation nicht fliegen, und
weil er minderjährig ist, bleibt seine Mutter bei ihm. Ein dritter
Sohn war bei der Abholung durch die Polizei nicht im Hause.
Die Abschiebung findet statt, wodurch die Familie getrennt ist.
Abschiebebeobachtung FFM 2010,
Pro Asyl
8. Dezember 09
Wilhelmshaven im Bundesland Niedersachsen. Als Polizisten um ca. 5.00
Uhr an einer im zweiten Stock gelegenen Wohnung im Hansaviertel klingeln,
wird ihnen nicht geöffnet. Sie lassen daraufhin die Tür durch
einen Schlüsseldienst öffnen und sehen beim Betreten der Wohnung,
wie sich ein junger Mann aus dem Fenster des Schlafzimmers stürzt.
Nach dem Fall aus sechs Metern Höhe bleibt der 23-jährige Angolaner
Lala Domingo regungslos liegen.
Der Verletzte wird mit einem Hubschrauber in das Nordwest-Krankenhaus
Sanderbusch nach Sande geflogen. Hier diagnostizieren die Ärzte eine
schwere Verletzung des Fersenbeines, die operativ behandelt werden muß.
Die Polizei hatte aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts
Wilhelmshaven den Auftrag, den Mann zur Abschiebung festzunehmen. Im Krankenhaus
werden Lala Domingo seine Papiere und seine Kleidung weggenommen. Er selbst
wird unter polizeiliche Bewachung gestellt, die auch während der medizinischen
Untersuchungen andauert.
Lala Domingo lebt seit acht Jahren in der BRD und hat zwei Kinder.
Polizei Wilhelmshaven 8.12.09;
NWZ 9.12.09;
Antirassistische Initiative Berlin
9. Dezember 09
Ein Rom aus Niedersachsen soll mit seiner jüngeren Tochter über
den Flughafen Frankfurt am Main nach Prishtina abgeschoben werden. Seine
Frau liegt zu dieser Zeit im Krankenhaus, und zwei weitere Kinder waren
nicht zu Hause, als die AbschiebebeamtInnen sie abholten.
Über einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht kann die Abschiebung
gestoppt werden. Vater und Tochter werden aus dem Flugzeug geholt, dessen
Türen bereits geschlossen waren.
Abschiebebeobachtung FFM 2010;
Pro Asyl
9. Dezember 09
Bundesland Hessen. In Eschwege wird der kurdische Flüchtling Herr
Hasanov mit seinem 16-jährigen Sohn Jamal aus der Wohnung geholt und
nach siebenjährigem Deutschland-Aufenthalt nach Armenien abgeschoben.
Damit ist die Familie getrennt, denn der jüngere Alik, der 14-jährige
Sohn, liegt wegen einer Blinddarm-Operation im Krankenhaus, und die Mutter
darf solange bleiben, bis er reisefähig ist. Der älteste Sohn
Vito hält sich versteckt.
Im September zuvor war Jamal Hasanov als Klassenbester der Anne-Frank-Schule
mit einem START-Stipendium der Hertie-Stiftung ausgezeichnet worden.
Nach der Abschiebung des Stipendiaten scheinen die Passagen aus
der Rede der hessischen Kulturministerin Dorothea Henzel (CDU) von der
Preisverleihung, der Realität der bundesdeutschen Integrationspolitik
hohnzusprechen. Zitat: "Durch Euer gesellschaftliches Engagement bereichert
Ihr die Gesellschaft und seid Vorbild Eurer Mitmenschen .... Ihr ... seid
die Botschafter einer erfolgreichen Integration da sind wir alle stolz
auf Euch, denn genau solche Persönlichkeiten braucht unsere Gesellschaft."
Am 18. Dezember demonstrieren ca. 480 SchülerInnen, LehrerInnen,
Eltern und andere Menschen gegen die Abschiebung und Trennung der Familie
Hasanov.
Aufgrund der Initiative der Flüchtlingsberatung des Diakonischen
Werkes des Kreises gelingt es im Sommer 2010 über die Härtefallkommission,
einen Aufenthalt für Frau Hasanov und ihren Sohn Atik zu erwirken.
Ihr ältester Sohn Vito bekommt als Vater eines deutschen Kindes ebenfalls
einen Aufenthalt.
Vor allem aufgrund des weiteren Engagements des Rektors der Anne-Frank-Schule,
der den Landrat des Werra-Meißner-Kreises bittet, beim hessischen
Innenministerium einen Antrag auf Einzelfall-Entscheidung zu stellen, wird
letztlich entschieden, daß Jamal Hasanov aus humanitären Gründen
zurückkehren darf.
Am 16. August 10 wird Jamal Hasanov von seinen MitschülerInnen
und LehrerInnen in seiner Schule willkommen geheißen.
www.youtube.com 18.12.09; Jugendnetz Wetzlar;
hr-online.de 18.12.09;
jW 22.12.09; HNA 10.2.10; HNA 22.2.10;
FR 12.8.10; hr-online.de15.8.10;
FR 22.11.10; Victor Pfaff Rechtsanwalt;
Bernd Waldmann-Stocker Rechtsanwalt
14. Dezember 09
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die herzkranke Romni Servete Dallashaj
wird mit ihren zwei Söhnen, dem 13-jährigen Kujtim und dem 16-jährigen
Ibrahim, aus Borken im Rahmen einer der zweimal wöchentlich stattfindenden
Sammelabschiebungen in den Kosovo abgeschoben. Beide Kinder sind in der
BRD geboren und aufgewachsen Frau Dallashaj lebte 17 Jahre in Deutschland,
vor zwei Jahren starb ihr Mann.
Nach der Abschiebung kommen sie in der Nähe von Pe? bei
ihrer Schwester und ihrem Schwager unter, die aber selbst neun Kinder haben.
Sie leben unter ärmlichsten Bedingungen, haben nicht genügend
zu essen und müssen nachts alle zusammen in zwei winzigen Zimmern
schlafen.
Mehrfach werden Servete Dallashaj und ihre Söhne von Albanern
angegriffen und mißhandelt.
Sie sind alle verzweifelt. Kujtim sagt in eine Fernseh-Kamera:
"Das ist nicht mein Land, ich kann hier nicht leben."
Er hat versucht, sich an seinem 14. Geburtstag umzubringen.
Im Dezember 2010 kommen die beiden in Deutschland geborenen Brüder
zurück. Sie berichten, daß sie von ihrer Mutter auf der Flucht
getrennt wurden. Die Familie ihres Cousins, die im Landkreis Wesermarsch
lebt, nimmt sie auf.
Die Minderjährigen wenden sich ans Jugendamt, aber anstatt
sie in Obhut zu nehmen, schickt das Jugendamt die beiden direkt zur Ausländerbehörde,
wo sie von der Polizei festgenommen werden. Nur durch die sofortige Intervention
des Rechtsanwalts kann Abschiebehaft verhindert werden.
Die von der Ausländerbehörde am 19. Januar 11 geplante
Abschiebung der Brüder scheitert daran, daß einer von beiden
nicht zu Hause ist. Am 14. Februar 2011 untersagt das Verwaltungsgericht
Münster schließlich dem Landkreis die Abschiebung der beiden
minderjährigen und unbegleiteten Flüchtlinge.
zdf Mona Lisa 17.1.10;
FRat NieSa 24.2.11;
Schattenbericht ASYL / 646
15. Dezember 09
Bezirksklinikum Regensburg in Bayern. Als der Patient X. Y. erfährt,
daß demnächst zwei Polizeibeamte in der Klinik erscheinen werden,
um ihn in die Flüchtlingsunterkunft nach Cham zu transportieren, verläßt
er das Arztzimmer, fällt zu Boden und bleibt einige Minuten bewußtlos.
Danach besorgt er sich eine Rasierklinge und schneidet sich die Pulsadern
auf. Daraufhin wird der 31 Jahre alte Äthiopier in die geschlossene
Station verlegt.
Hier geht es ihm auch nach fünf Tagen nicht besser: Er ist
völlig verstört und ängstlich, kauert auf dem Boden, starrt
vor sich hin, weint und zittert am ganzen Körper. Bei Geräuschen
zuckt er in Panik zusammen. Er hat große Angst vor einer Abschiebung
auch vor einer Umsiedlung nach Cham.
X. Y. war als 15-Jähriger aus Äthiopien geflohen, weil
er mit ansehen mußte, wie Freunde und Verwandte als Oppositionelle
erschossen wurden. Diese Erlebnisse haben ihn schwer traumatisiert.
Als Minderjähriger kam er in das Regensburger Heim "Don
Bosco", ging zur Schule, machte seinen Hauptschulabschluß und bezog
danach eine eigene Wohnung. Dann suchte er sich eine Arbeit und konnte
so seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Doch Angstzustände, Schlaflosigkeit, Depressionen und Panikattacken
trieben ihn zu einem ersten Selbsttötungsversuch, und er kam für
drei Wochen in eine geschlossene Station in der Psychiatrie.
Seine psychische Situation verschlimmerte sich noch mehr, als
der Asylantrag abgelehnt wurde. Immer wieder wies er sich selbst in den
folgenden Jahren in das Bezirksklinikum ein.
Er begann zu trinken wurde wegen versuchten sexuellen Mißbrauchs
seiner Freundin zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung
verurteilt.
Im Januar 2007 zeigte ihn wieder eine Freundin mit demselben
Vorwurf an. Das Gericht verurteilte ihn jetzt zu einer Haftstrafe von zwei
Jahren und sechs Monaten.
In der JVA Regensburg versuchte er erneut, sich zu töten
und wurde daraufhin in das psychiatrische Gefängnis nach Würzburg
verlegt. Aufgrund der strafrechtlichen Verurteilungen verlor er die Aufenthaltserlaubnis
? eine Duldung wurde ausgestellt und die baldige Abschiebung betrieben.
Nach seiner Entlassung am 2. Juli 09 ging er wieder ins Bezirkskrankenhaus
Regensburg. Die ÄrztInnen diagnostizierten bei ihm zum wiederholten
Mal schwere Depressionen sowie eine emotional-instabile, dissoziative und
dissoziale Persönlichkeitsstörung infolge schwerster psychischer
Traumatisierung.
Obwohl das Gesundheitsamt zweimal attestierte, daß X. Y.
weder ausgewiesen noch umgesiedelt werden darf, erließ das Verwaltungsgericht
Regensburg den Beschluß, daß er aus der Bezirksklinik Regensburg
heraus in die Flüchtlingsunterkunft nach Cham umsiedeln soll. Das
bedeutet, daß der Schwerkranke jederzeit auch gegen seinen Willen,
also mit Gewalt nach Cham gebracht werden kann. Unter dem Druck, seinen
Lebensmittelpunkt in Regensburg und somit sein soziales Umfeld nach 15
Jahren zu verlieren, bricht X. Y. zusammen (siehe oben).
Die Ausländerbehörde bekundet im Februar 2010 erneut,
an dem Ausweisungsbescheid gegen X. Y. festzuhalten, weil er weiterhin
zur Ausreise verpflichtet sei. Denn er habe bewiesen, daß er seit
1996 nicht die Bereitschaft zeige, seiner Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung
von Papieren nachzukommen.
Regensburger Flüchtlingsforum
21. Dezember 09
Bundesland Sachsen. Als ein 31 Jahre alter Algerier um 1.30 Uhr an
der Radebeuler Haltestelle Johannesbergstraße die Straßenbahn
verläßt, wird er von sechs Deutschen angegriffen.
Vier von ihnen werfen ihn zu Boden danach schlagen und treten
sie auf ihn ein. Eine junge Frau schleudert eine Bierflasche in seine Richtung,
die seinen Kopf streift und auf dem Fußweg zersplittert. Der Algerier
verliert das Bewußtsein und kommt erst wieder zu sich, als ihn eine
ältere Frau "wach" rüttelt.
Seine Verletzungen (Blutergüsse, Nierenprellung) müssen
im Krankenhaus behandelt werden.
Die Täter, die zwischen 18 und 22 Jahre alt sind und entweder
Glatzen oder sehr markante Frisuren tragen, werden von der Polizei z.T.
per Phantombild gesucht.
Polizei Osterzgebirge 11.3.09;
Bild-Ztg 11.3.09;
RAA Sachsen
Im Jahre 2009
Es befanden sich mindestens neun minderjährige Flüchtlinge
in der Berliner Abschiebehaft Köpenick, von denen acht wieder entlassen
wurden. Eine Jugendliche aus Vietnam wurde nach Rumänien zurückgeschoben,
da sie dort schon einen Asylantrag gestellt hatte.
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Im Jahre 2009
Bundesland Schleswig-Holstein. Im Abschiebegefängnis Rendsburg
befanden sich 17 minderjährige Flüchtlinge (zwischen 16 und 18
Jahren) bei einer mittleren Haftdauer von 49,88 Tagen). Ein Jugendlicher
wurde nach 91 Tagen Haft nach Schweden abgeschoben.
Landesbeirat Jahresbericht 2009