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Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und Anfang Januar 14 Bundesland Bayern. In der Asylunterkunft der Stadt Amberg
verletzt sich eine 42 Jahre alte Tschetschenin mit Schnitten an beiden Armen.
Sie kommt zunächst in die geschlossene Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses
Regensburg. Die Stadt Amberg hatte die Rückschiebung der
Frau und ihrer drei Kinder, von denen zwei minderjährig sind (5 und 15 Jahre
alt), für den 15. Januar nach Polen angekündigt und bei
"Verzögerung" mit Abschiebehaft gedroht. Regensburger
Flüchtlingsforum; Antirassistische
Initiative Berlin 1. Januar 14 Berlin-Hellersdorf, Flüchtlingsunterkunft in der
Carola-Neher-Straße. Zwei Unbekannte zünden nachts gegen 1.20 Uhr zu vor an
der Eingangstür des Gebäudes befestigte Knallkörper. Durch die Detonation gehen
zwei Glasscheiben zu Bruch, verletzt wird niemand. Sicherheitsbeamte
entdecken kurze Zeit später in einem noch leer stehenden Nebengebäude der
Unterkunft in der Maxie-Wander-Straße ebenfalls eine durch Böller beschädigte
Eingangstür. Später
wird bekannt, daß auch die benachbarte Kita mit Böllern attackiert wurde. In
der Kita trifft sich regelmäßig der Verein ''Hellersdorf hilft'', der sich im
Sommer 2013 gegründet hatte, nachdem es auf einer Informationsveranstaltung
zur geplanten Asylunterkunft im Juli 2013 zu extrem rechten und rassistischen
Äußerungen gekommen war. Der
Staatsschutz nimmt zu den Anschlägen die Ermittlungen auf. In
den folgenden Tagen und Wochen kommt es immer wieder zu rassistisch
motivierten Vorkommnissen, die sich gegen die Unterkunft wenden: Am 4. Januar
werden von drei Männern Papierschnipsel, auf denen ''Nein zum Heim!'' sowie
''Ja zu Deutschland'' zu lesen ist, im Umkreis der Unterkunft an
verschiedenen Stellen verteilt. Zwei Tage später urinieren gegen 0.20 Uhr
zwei 23- und 25-jährige Männer vor dem Gebäude und eine 18-Jährige grölt
lauthals, zudem werden Aufkleber ''Nein zum Heim'' und ''Wir wollen keine
Asylbewerberheime – Deutschland stellt sich quer'' an das Gebäude geklebt. Am
19. Januar drehen zwei rechte Musiker in Begleitung von acht weiteren
Personen vor dem Gebäude ein Musikvideo. (siehe auch:
27. Januar 14; 14. März 14; 30. August 14 und 10. Oktober 14 ). BM 1.1.14; taz 3.1.14; BT DS 18/1593; suburbanhell.org 3. Januar 14 Baden-Württemberg, Aichtal-Grötzingen im Kreis Esslingen.
In einem Nebenzimmer des Haupthauses einer Unterkunft für Flüchtlinge in der
Nürtinger Straße bricht gegen 3.00 Uhr ein Feuer aus. Zwei BewohnerInnen
kommen mit leichten Rauchgasvergiftungen ins Krankenhaus, 12 weitere
BewohnerInnen können von Rettungskräften in Sicherheit gebracht werden. Die
Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt im Februar einen 26-jährigen
algerischen Bewohner, der seine Matratze angezündet hatte und dann sein
Zimmer verließ. Im Prozeß gegen den Algerier, der
Anfang Oktober mit einer 5-jährigen Gefängnisstrafe endet, diagnostiziert ein
Sachverständiger eine Borderline-Störung und eine starke Alkoholabhängigkeit.
Als Motiv vermuten die Richter die
unerträglichen Zustände in dem Flüchtlingsheim: Der Algerier lebte seit
längerem in einem 4-Mann-Zimmer. Bereits sieben Wochen vor dem Brand kündigte
er der Sozialarbeiterin gegenüber an, er werde ein Feuer legen, wenn er nicht
anders untergebracht werde. Während
des Prozesses bestreitet der Mann die Tat und droht im Fall einer
Verurteilung mit Suizid. dpa 4.1.14; StZ
4.10.14 4. Januar 14 Söhre im niedersächsischen Landkreis Hildesheim. Gegen
1.30 Uhr dringen acht Männer in die Wohnung einer Roma-Familie ein, nachdem
der Familienvater auf das heftige Klopfen hin die Tür geöffnet hat.
Augenblicklich trifft ihn eine Faust, die eine Pistole umklammert, ins
Gesicht. Die
Täter sind zwischen 25 und 30 Jahre alt, einige tragen Glatze und
Springerstiefel, treten äußerst aggressiv auf und verlangen Geld. Mit den
Ersparnissen der Familie von 1300 Euro steigen sie in zwei Autos und fahren
davon. Das
überfallene Ehepaar flüchtet mit seinen Kindern im Alter von wenigen Monaten
bis zu zehn Jahren zu den Nachbarn. Diese benachrichtigen die Polizei. Schon
am Tag zuvor war ein PKW mit vier Insassen vor dem Wohnhaus aufgefallen. Die
Männer waren ausgestiegen und hatten versucht, in die im Erdgeschoß liegende
Wohnung zu spähen, und gegen Fenster und Türen geklopft. Die Familie meint,
unter den Tätern des Überfalls die vier Männer wiederzuerkennen. Sie
kommt zunächst bei Bekannten unter, weil die Angst zu groß ist, in die
Wohnung zurückzukehren. Die
Polizei ermittelt wegen bewaffneten Raubüberfalls. FRat NieSa 14.1.14; ND 15.1.14; FRat NieSa
17.1.14; HAZ 17.1.14; HAZ 18.1.14 8. Januar 14 Bundesland Bayern. Ein Flüchtling bemerkt morgens um 4.45
Uhr einen Brand an der Nordseite der mittleren von drei Baracken der
Flüchtlingsunterkunft in Germering. Zugleich sieht er einen ca. 30 Jahre alten
Mann, der vom Brandort wegläuft. Der Flüchtling, selbst Bewohner des jetzt
brennenden Gebäudes, weckt seine schlafenden Mitbewohner, so daß alle zehn
Personen unverletzt ins Freie gelangen. Als
die Feuerwehren eintreffen, hat sich das Feuer bereits an der
holzverkleideten Außenfassade bis zum Dachstuhl ausgebreitet. In dem
brennenden Gebäudetrakt befinden sich neben den Wohneinheiten auch die
Verwaltungsbüros der Asylbewerber-Unterkunft, die von der Regierung
Oberbayerns betrieben wird. In
den drei langen Flachbauten, die am Rande der Stadt – umgeben von Feldern und
Schrebergärten – frei zugänglich stehen, leben derzeit ca. 60 Menschen aus
Afghanistan, Afrika und dem Nahen Osten. Nach
Beginn der Ermittlungen wird bekannt, daß bereits um 2.45 Uhr eine Person von
einem Zeugen beobachtet wurde, die sich an der Nordseite zu schaffen machte.
Auch wurde am frühen Morgen von einer Hundebesitzerin ein Auto auf dem
Parkplatz neben dem Lager gesehen. Nach
ersten Meldungen schließen die Ermittler der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck
ein "ausländerfeindliches Motiv" nicht aus. Nur einen Tag später
wird diese Aussage relativiert, ohne daß sich eine konkrete Veränderung der
Beweislage ergeben hat. Das Argument, daß ein "Übergreifen der Flammen"
auf den Schlaftrakt für "unwahrscheinlich" gehalten wird, reicht
aus, um der Öffentlichkeit mitzuteilen, daß es "momentan keine Hinweise
auf eine fremdenfeindliche Tat wie den Einsatz von Brandbeschleunigern oder
Beschmierungen zur Übermittlung einer Botschaft" gebe. Nach
Kritik am vorschnellen Ausschluß möglicher rassistischer Motive lenkt die
Polizei ein und zieht diese wieder in Betracht. Drei Wochen nach dem Brand
setzt die Polizei eine Belohnung von 2000 Euro für Hinweise auf den Täter
aus. Auch
im Februar 2015 dauert die Suche nach dem oder den Tätern noch an. SD 8.1.14; Zeit
8.1.14; MM 8.1.14; AZ München
8.1.14; ND 9.1.14; SD 10.1.14; ND
10.1.14; Focus 11.1.14;
MIGAZIN 14.1.14; ND 30.1.14; Polizei
Ingolstadt 6.2.15 9. Januar 14 St. Georgen in Baden-Württemberg. Nachdem der 24 Jahre
alte Tamile Y. A. am Nachmittag erfahren hat, daß er aus Deutschland in die
Schweiz zurückgeschoben werden soll, schreibt er einen Brief und nimmt gegen
23.00 Uhr ca. 40 Tabletten des Psychopharmakons Seroquel® 25mg zu sich, um
sich zu vergiften. Eher
zufällig wird er von Mitbewohnern gefunden und ins Schwarzwald-Baar-Klinikum
Villingen-Schwenningen gebracht, wo er zunächst auf die Intensivstation
kommt. Die
Tabletten, die er von seinem Hausarzt verschrieben bekam, hatte er in den
letzten drei Wochen gesammelt, anstatt sie täglich einzunehmen. Nach
der Entgiftung wird der Mann in der psychiatrischen Fachklinik
Vinzenz-von-Paul-Hospital in Rottweil untergebracht. Aufgrund
mehrerer Aufenthalte in srilankischen Foltergefängnissen leidet Y. A. unter
einer Posttraumatischen Belastungsstörung mit Intrusion, Albträumen,
Flashbacks und Begleitdepression. Er hat demzufolge panische Angst vor einer
Abschiebung nach Sri Lanka. Auch durch den Aufenthalt in der geschlossenen
psychiatrischen Abteilung besteht die Gefahr der weiteren Traumatisierung. Mitte
April befindet er sich immer noch in stationärer Behandlung der Klinik. Gemeinsam anders
leben; SK 21.1.14 12. Januar 14 Wohratal im Landkreis Marburg-Biedenkopf, Bundesland
Hessen. In den frühen Morgenstunden greifen vier Männer zwischen 18 und 19
Jahren das Asylbewerberheim an, in dem ca. 50 Menschen – überwiegend Familien
mit Kindern aus Pakistan, Afghanistan und dem Irak – leben. Nachdem sie
Rolläden beschädigten und die Tür zu dem Gebäude gewaltsam öffneten, dringen
sie in die Unterkunft ein und treten dort mehrere Türen ein. Sie randalieren
etwa eine halbe Stunde lang und richten einen Sachschaden von mehreren
tausend Euro an. Die Täter flüchten vor dem Eintreffen der Polizei, können
aber am Abend vorübergehend festgenommen werden. Eine
schwangere Bewohnerin wird durch die Aufregung des Angriffs vorsorglich in
ein Krankenhaus gebracht, kann es aber am selben Tag wieder verlassen. Die
Polizei spricht von ''unklaren Motiven'' der Täter. Allerdings ist einer der
vier verdächtig, in einem Auto gesessen zu haben, aus dem heraus im Dezember
2013 verfassungsfeindliche Parolen vor derselben Unterkunft gerufen wurden. Im
Juni 2014 werden die vier Täter, die aus Kirchhain und Wohra kommen, vom
Jugendschöffengericht Marburg schuldig gesprochen. Sie erhalten eine
zweijährige Bewährungsstrafe, 2 Wochen Dauerarrest und müssen 30 Stunden
gemeinnützige Arbeit leisten. mittelhessen.de
12.1.14; nh24.de 12.1.14; hr 13.1.14; HNA
23.6.14; BT DS 18/1593 Mitte Januar 14
Torgelow-Drögeheide im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Zwischen dem 4. und 15. Januar werden jeweils zwei Knallkörper auf den Balkon
einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Ahornstraße geworfen.
Die Knallkörper zünden, richten aber keinen Sachschaden an. In
der Wohnung der Gemeinschaftsunterkunft leben vier Flüchtlinge. Am
2. März 14 werden gegen 4.00 Uhr die Reifen bei 13 von 18 Fahrrädern, die vor
dem Gebäude stehen, von Unbekannten zerstochen. TäterInnen
konnten von der Polizei in beiden Fällen nicht ermittelt werden. Polizei
Neubrandenburg 9.2.15; BT DS 18/1593 17. Januar 14 Berliner Bezirk Neukölln. Einige Flüchtlinge aus dem
Protest-Camp am Oranienplatz sind auf dem Weg zu einem Gespräch mit der
Integrationssenatorin Dilek Kolat, als sie kurz vor 10.00 Uhr in der U-Bahn
in eine Fahrscheinkontrolle geraten. Als die Kontrolleure bei einem Mann ein
Ticket sehen, das erst ab 10.00 Uhr Gültigkeit hat, wird die ganze Gruppe
unter rassistischen Beleidigungen aufgefordert, am U-Bahnhof Herrmannplatz
den Zug zu verlassen. Einer
der Betroffenen, ein 41 Jahre alter Mann, legt sich aus Protest gegen die
Maßnahme auf die U-Bahn-Gleise und weigert sich, freiwillig wieder auf den
Bahnsteig zurückzukommen. Der Betrieb der U-Bahn-Linie 7 muß deshalb
unterbrochen werden. Die
gerufene Polizei ordert zusätzliche Unterstützung an, so daß schließlich 20
Beamte auf dem Bahnhof tätig werden. Napuli Paul Langa, die zwar ein gültiges
Ticket, jedoch kein Personalpapier bei sich hat, wird auf dem Bahnhof
"zu Boden geführt", in Handfesseln gelegt und von der Polizei
mitgenommen. Sie berichtet, daß beim Abnehmen ihrer Fingerabdrücke bis zu
sechs Beamte am Boden auf ihr gesessen haben: "Sie haben mir einen Eimer
über den Kopf gestülpt.", sie wird als "Monkey" beleidigt, und
ein Beamter sagt zu ihr: "I fuck you in the ass." Nach
Napuli Langa, die im Sudan Folter erleben mußte, wird mehrmals getreten, als
sie in Handschellen gefesselt auf dem Boden liegt. Nach sieben Stunden wird
sie mit blutender Lippe, Prellungen und Hämatomen am linken Arm, an der
Schulter, am Hals und am rechten Bein freigelassen. Sie begibt sich sogleich
in ein Krankenhaus, das sie nach medizinischer Behandlung am nächsten Tag
wieder verlassen kann. BZ 17.1.14; taz
20.1.14; taz 21.1.14; ND
21.1.14; Asyl Strike
Berlin 18. Januar 14 In Berlin-Friedrichshain wird ein Asylbewerber von
Unbekannten angegriffen und mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Da er
wohnungslos und zudem wegen Drogenhandels der Polizei bekannt ist, schließen
die Ermittlungsbehörden ein "politisches oder fremdenfeindliches"
Motiv aus. Konkret (TS,
Polizei Berlin) 19. Januar 14 Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen. Brand im
Heiligenhauser Übergangswohnheim für Asylbewerber an der Ludgerusstraße. In
der Nacht brennen im Sanitärbereich im zweiten Obergeschoß sowie im
Treppenhaus im Erdgeschoß Matratzen. Der Brand kann durch die alarmierte
Feuerwehr gelöscht werden; ein Bewohner erleidet leichte
Rauchgasvergiftungen. Bereits
zum siebten Mal innerhalb von drei Wochen brennt es in dem Gebäude bzw. auf
dem Gelände: Am 16. Januar brannten Müllcontainer vor der Unterkunft, in den
Tagen davor gab es weitere Brände und Sachbeschädigungen in der Einrichtung. Die
Staatsanwaltschaft Wuppertal konnte keine TäterInnen ermitteln, geht aber
davon aus, daß die Brände von einem Bewohner selbst gelegt wurden, da
Aussagen von BewohnerInnen diesen belasteten. (siehe auch: 8. Dezember 13) WAZ 16.1.14; WAZ
19.1.14; WAZ 24.1.14 ; StA Wuppertal
9.12.14 20. Januar 14 Mittelmeer in der östlichen Ägäis. Der Motor des
Fluchtbootes ist ausgestellt – trotz der Dunkelheit in dieser Nacht können
die Passagiere bereits die Gischt der Wellen an den Felsen der griechischen
Insel Farmakonisi erkennen. 27 Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien
erhoffen mit dieser Überfahrt endlich das Ziel ihrer langen Flucht zu
erreichen: Europa. Dann
wird der Fischkutter von einem Patrouillenboot der griechischen Küstenwache
entdeckt. Es legt neben dem Kutter an, zwei Beamte steigen über und
befestigen ein ca. 10 Meter langes Tau. Damit wird das Fischerboot in Schlepp
genommen und in zunehmend hoher Geschwindigkeit durch die stürmische See in
Richtung Osten zur türkischen Küste gezogen. Nach ca. 10 Minuten reißt das
Abschleppseil ein Stück vom Bug des Kutters heraus, so daß Wasser eindringt.
Die Hilfeschreie der verzweifelten Flüchtlinge und die Bitten, sie in das
viel größere Patrouillenboot hinüberzunehmen, werden von der Mannschaft
ignoriert. Es werden auch keine Rettungswesten an die Flüchtlinge verteilt. Einige,
die versuchen auf das Boot der Küstenwache zu gelangen, werden
zurückgetreten. Ein Flüchtling, der versucht, einer ertrinkenden Frau ein
Holz zu reichen, bekommt von einem Mann der Küstenwache einen Tritt gegen den
Kopf. Gegen
2.13 Uhr sieht sich die griechische Küchenwache – nach eigenen Angaben –
"gezwungen", das Tau zu kappen, so daß der Fischkutter in die Tiefe
sinkt. Drei Frauen und acht Kinder aus Afghanistan
sterben. Alle Kinder sind unter 12 Jahre alt. Mindestens acht Personen sind
im gesunkenen Boot, andere verlassen die Kräfte im eisigen Meer. Erst als ein türkisches
Patrouillenboot in die Nähe kommt, werden die Menschen aus dem Wasser gezogen
und auf das griechische Boot gelassen – dadurch können 16 Personen die
Katastrophe überleben: 14 Männer, eine Frau und ihr Baby. Unter
den Überlebenden ist Sabur Azizi, der einige Stunden zuvor zusammen mit
seiner Frau Elaha (28) und dem 11-jährigen Sohn Behzad an Bord gegangen war.
Bei dem Unglück war sein Sohn in einer Kajüte unterdecks eingeschlossen – der
Vater hörte seine verzweifelten Schreie und konnte ihm nicht helfen. Auch
seine Frau überlebte die Überfahrt nicht. Zu den Überlebenden gehören auch der
Cousin von Elaha Azizi, Fada Ahmadi, und zwei seiner älteren Söhne. Herr
Ahmadi, der gar nicht schwimmen kann, fiel ins Wasser, spürte dort noch die
Hand seiner Frau Malika (42) und "verliert" sie dann. Auch seine
Kinder, der 10-jährige Muslim, der 11-jährige Moheb und die 13 Jahre alte
Narges, ertranken. Die
Hoffnung der beiden Familien, zu ihren Angehörigen nach Hamburg zu kommen und
dort in Sicherheit leben zu können, hat sich zerschlagen. Da
Griechenland als Teil der europäischen FRONTEX-Brigade die Aufgabe hat, die
Grenzen gegen Flüchtlinge abzuschotten, stellt sich nach dieser tödlichen
"Push-Back-Operation" die Schuldfrage, denn das Zurückziehen von
Flüchtlingsbooten aus europäischen Gewässern ist generell illegal. Der
FRONTEX-Chef Ilkka Laitinen schiebt die Verantwortlichkeit an die griechische
Küstenwache und an die Mannschaft des Patrouillenbootes. Diese stellt die von
den Überlebenden geschilderten Ereignisse als unwahr dar. Nach deren Version
hätten die Bootspeople das Kentern ihres Fluchtbootes selber verursacht, weil
sie angeblich alle auf eine Bootsseite gegangen seien, wodurch der Kutter
umkippte. Die
Küstenwache beschreibt den tödlichen Zugriff auf das Flüchtlingsboot als
"Rettungsmaßnahme", mit der die Flüchtlinge nach Farmikonisi
gezogen werden sollten. Bei den polizeilichen Ermittlungen wird
festgestellt, daß die GPS-Daten, die die Fahrtrichtungen des
Patrouillenbootes belegen könnten, "verschwunden" sind. Auch
existieren keine Radar-Aufzeichnungen, keine Dokumentation der Telefon- und
Funk-Kommunikation, keine Foto- oder Filmaufnahmen. Es dauert mehr als zwei Wochen, bis die
griechischen Behörden das gesunkene Flüchtlingsschiff, das wichtigste Beweisstück
zur Aufklärung der Schuldfrage, überhaupt lokalisiert haben. Nur durch
massiven internationalen Druck kann erreicht werden, daß das Boot aus 70
Metern Tiefe überhaupt gehoben wird. Vier Wochen nach der Katastrophe werden
die letzten Toten geborgen. "Sie
haben unsere ausgestreckten Hände nicht ergriffen. Die beiden Boote waren so
nah, da hätten wir rübersteigen können", sagt Fada Mohammad, der
überlebte. Ioannis Karageorgopoulos von der griechischen Küstenwache weist
den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung mit den Worten zurück: "Die
Passagiere auf unser Boot zu holen, hätte sie gefährdet. Das Risiko für die
Leute wäre zu hoch gewesen. Es waren ja Migranten, die nicht die nötige
Erfahrung für so eine Aktion haben." Die
schwer traumatisierten Überlebenden werden von Psychologen und AnwältInnen
des Griechischen Flüchtlingsrates und von Pro Asyl betreut. Es erfordert
lange und zähe Verhandlungen, bis die griechischen Behörden 15 Überlebenden
eine sechsmonatige Duldung ausstellen. Ende
Juli stellt die Militär-Staatsanwaltschaft in Athen die Ermittlungen zu der
Katastrophe ein. Am 21. und 22. November 14 können die vier
Überlebenden der Familie Azadi / Ahmadi nach Hamburg und ein 15-jähriger
syrischer Flüchtling nach Berlin fliegen. Alle haben Angehörige in
Deutschland, und deshalb konnten für sie nach monatelangen Verhandlungen und
der intensiven Unterstützung von Pro Asyl sogenannte humanitäre Visa
durchgesetzt werden. Voraussetzung dafür war jedoch, daß die Angehörigen eine
Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der sie sich bereit erklärten, für
alle anfallenden Kosten aufzukommen, und dies mit einer entsprechenden
Verdienstbescheinigung belegen mußten. Das sind in Hamburg für eine
aufzunehmende Person derzeit 2700 Euro im Monat. Zehn Überlebenden, die Angehörige in anderen europäischen Ländern
haben, wird ein sogenanntes humanitäres Vi sum verweigert, so daß
sie ohne Papiere und auf gefährlichen Wegen weiterflüchten müssen. Der
16. Überlebende, ein 21 Jahre alter Syrer, bleibt in Griechenland in
Untersuchungshaft, denn ihm wird vorgeworfen, "Kapitän" des
Fluchtbootes gewesen zu sein. Zum
Jahrestag der Katastrophe am 20. Januar 15 reichen Überlebende und ihre
Angehörigen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen
Griechenland ein. Nach Auswertung der Fallakten analysiert Pro Asyl :
"Die Behauptung der Küstenwache, es habe sich um eine
Seenotrettungsaktion gehandelt, deckt sich nicht mit der Ermittlungsakte. ......Faktisch
fand keine Rettungsaktion statt, sondern ein Grenzschutzeinsatz mit tödlichen
Folgen". Am
5. Februar 15 verurteilt das Dreikammer-Berufungsgericht für Verbrechen der
Präfektur Dodikanes auf Rhodos (Felony Appeals Court of Dodecanese) den 21-jährigen
Syrer zu einer Haftstrafe von 145 Jahren und drei Monaten und einer
Geldstrafe von 570.500 Euro. Entgegen vielen Dokumenten und vor allem
entgegen den Aussagen der anderen Überlebenden befand das Gericht ihn für
schuldig, den Fischkutter gesteuert und damit den Tod der elf Flüchtlinge
verschuldet zu haben. Pro Asyl 22.1.14; Pro Asyl 6.2.14; SZ 13.2.14; ndr – panorama 13.2.14; Pro Asyl 29.7.14; Die Familien
Ahmadi, Azizi, Safi 31.7.14; ARD
"Flüchtlinge – aufnehmen oder abschieben?" 19.1.15; Pro Asyl 20.1.15; news.in.gr 6.2.15; greece-greekreporter.com 2.6.15 21. Januar 14 Eschweiler in Nordrhein-Westfalen. Auf dem Hof einer
Spedition im Industrie- und Gewerbepark hört der Fahrer eines
niederländischen Sattelzuges Klopfgeräusche aus dem Innern des tschechischen
Kühlaufliegers. Da er das Vorhängeschloß nicht öffnen kann, ruft er die
Polizei. Beamte
der Landes- und Bundespolizei finden dann in dem Anhänger – hinter
vollbeladenen Paletten mit Kartons des Energy-Drinks "Innocent" –
13 Menschen ängstlich und frierend vor. Es sind Flüchtlinge unterschiedlichen
Alters – Männer, Frauen und Kinder. Sie haben die letzten vier Stunden in dem
auf zwei Grad Celsius heruntergekühlten Aufliege-Container gehockt. Es
stellt sich heraus, daß sie eigentlich nach England flüchten wollten, im
Fährhafen von Calais allerdings von den Fluchthelfern zu dem falschen Truck
gebracht wurden. Dieser LKW kam aus England und fuhr in Richtung Deutschland.
Als sie dies anhand des Fahrverhaltens und an den Frachtpapieren bemerkten,
ihnen zudem die Luft knapp wurde und die Kälte ihnen zu schaffen machte,
riefen sie über die internationale Notrufnummer 112 um Hilfe. Die Aachener
Feuerwehr, bei der der Notruf landete, riet ihnen, sich durch Klopfen
bemerkbar zu machen, denn weder die Flüchtlinge noch die Feuerwehr wußten, wo
sich der LKW zu diesem Zeitpunkt befand. So ist dann schließlich der
LKW-Fahrer auf sie aufmerksam geworden. Die
Menschen, die alle aus dem Mittleren Osten kommen, werden nach ihrer
Befreiung von Rettungskräften zunächst medizinisch betreut und mit Essen und
Trinken versorgt. Danach erfolgt ihre Unterbringung in Sammelräumen der
Bundespolizei in Aachen. Sie stellen Asylanträge und werden dann nach
Anweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Dortmund
gebracht. Zwei minderjährige, allein reisende Jugendliche im Alter von 16 und
17 Jahren kommen vorübergehend in einer Pflegefamilie im Aachener Raum unter,
bis das Jugendamt über ihre weitere Unterkunft entscheidet. WAZ 21.1.14; AaZ
21.1.14; RP 21.1.14; AsZ
22.1.14; BT DS 18/4032 27. Januar 14 Berlin-Hellersdorf. Gegen 19.35 Uhr werfen drei Unbekannte
einen Böller durch ein angekipptes Fenster der Asylunterkunft in der
Maxie-Wander-Straße und flüchten anschließend. Durch die Explosion des Sprengkörpers
werden das Fenster und der Fensterrahmen leicht beschädigt – verletzt wird
niemand. Außerdem wird ein ca. 30 Meter entferntes Fenster an derselben
Fassade von außen beschädigt. Der
polizeiliche Staatsschutz nimmt die Ermittlungen auf. Es ist bereits der
zweite Brandanschlag auf die Asylunterkunft in Berlin-Hellersdorf innerhalb
von vier Wochen. (siehe auch: 1. Januar 14). In
den folgenden Tagen und Wochen kommt es immer wieder zu rassistischen
Aktionen im Umfeld der Unterkunft, die sich gegen diese richten: Auf dem
Alice-Salomon-Platz werden am 15. Februar ca. 12 Flyer und Aufkleber der
rassistischen ''Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf'' und eine Woche später
ein Aufkleber ''Horst Wessel – unvergessen deine Taten'' entdeckt. (siehe auch: 1. Januar 14; 14. März 14; 30. August 14; 10. Oktober 14) taz 28.1.14;
Polizei Berlin 28.1.2014; suburbanhell.org; BT DS 18/1593 28. Januar 14 Märkischer Kreis in
Nordrhein-Westfalen. In der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in
Hemer zerstört am frühen Morgen ein 26 Jahre alter Flüchtling aus Marokko
seine Zimmertür und fordert, daß die Polizei gerufen wird. Als dies nicht
sofort geschieht, nimmt der Mann eine Gabel und greift einen Mitbewohner
tätlich an, der die Attacke abwehren kann. Da raufhin beginnt der Marokkaner, "wie von Sinnen"
mit der Gabel auf sich selber einzustechen und zieht sich so Verletzungen zu.
Einem
Mitarbeiter der Unterkunft, der auch angegriffen wird, gelingt es, den
Tobenden mit Pfefferspray abzuwehren. Schließlich wird der Mann von mehreren
Personen überwältigt und der Polizei übergeben. Die Beamten bringen den jetzt
Gefesselten in die Paracelsus-Kliniken zur medizinischen Behandlung seiner
Verletzungen – danach kommt er in Polizeigewahrsam. Als er dort wieder beginnt
zu randalieren, wird er vom zuständigen Ordnungsamt in eine psychiatrische
Fachklinik eingewiesen. Polizei
Märkischer Kreis 29.1.14 29. Januar 14 Bundesland Bayern. Der 22-jährige Hadi Arefi befindet sich
bereits in der Maschine von Qatar Airways, die um 10.30 Uhr nach Doha starten
soll, als die Crew beschließt, ihn nicht mitzunehmen. Der afghanische
Flüchtling hat sich heftig gewehrt und sich zudem mit seiner Armbanduhr
Schnittverletzungen am Unterarm zugefügt. Seine Abschiebung nach Kabul wird
abgebrochen, und Hadi Arefi kommt ins Bezirkskrankenhaus Haar. Der
abgelehnte Asylbewerber war gesten in den frühen Morgenstunden ohne
Vorwarnung aus seinem Zimmer im Flüchtlingslager Dachau von der Polizei
abgeholt worden und umgehend in Abschiebehaft gekommen. Im Alter von sechs Jahren war
sein Onkel mit ihm in den Iran geflüchtet. Als 13 Jahre später die
Abschiebung ins Herkunftsland drohte, flüchtete der inzwischen 19-Jährige
nach Deutschland. Er lernte schnell die deutsche Sprache und konnte seinen
Lebenunterhalt bis zum Tag seiner Festnahme durch zwei sichere Arbeitsstellen
in Dachau selbst finanzieren. Am
10. Februar demonstrieren über 500 Menschen in der Münchener Innenstadt für
ein Bleiberecht des Hadi Arefi, der sich immer noch im Krankenhaus befindet. Am
9. Juli 14 entscheidet der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags, daß
Abschiebungen nach Afghanistan wegen der dortigen Gefährdungslage vorerst und
bis zur gegenteiligen Entscheidung der Innenministerkonferenz nicht
stattfinden sollen. Damit ist die aktuelle Gefahr der Abschiebung von Hadi
Arefi vorerst gebannt. FRat Bayern
29.1.14; SZ 30.1.14; FRat Bayern
7.2.14; tz 8.2.14; AZ München
13.2.14; AA 16.2.14; MM
21.2.14; br 9.7.14; Welt
21.7.14 30. Januar 14 Gänheim im bayerischen Unterfranken. Als morgens um 5.00
Uhr Polizisten vor seiner Tür stehen und ihn zur Abschiebung abholen wollen,
gerät der abgelehnte Asylbewerber aus Äthiopien in Panik. Er zerschlägt eine
Türscheibe und verletzt sich dabei. Bereits
am Vortag um 15.00 Uhr war in einem Eilverfahren seinem Antrag stattgegeben
worden, nach dem eine Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht
stattfinden soll. Die Ausländerbehörde wurde dann umgehend darüber
informiert, versäumte allerdings dann, die Polizei zu benachrichtigen. Landrat
Schiebel bedauert öffentlich die Panne im Amt – er wird persönlich dem
Asylbewerber einen Besuch abstatten. Mainpost 31.1.14 31. Januar 14 Landkreis Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Als es
morgens gegen 6.00 Uhr an der Wohnungstür der aserbaidschanischen Familie
Hakopjan im Dorf Nahe klopft, und der 11-jährige Karen Alex öffnet, drängen
13 Polizisten und drei andere Männer in die Wohnung. Sie zerren die Brüder
Erik (12 Jahre alt) und Roman (7 Jahre alt) aus den Betten und kündigen den
Eltern die umgehende Abschiebung an. Der 40-jährige Artak Hakopjan wird auf
dem Boden des Wohnzimmers niedergedrückt und mit Kabelbindern gefesselt.
Seine Frau Karine bricht weinend zusammen. Einer der Männer steckt der
36-Jährigen – auf ihr kniend und gegen ihren Willen – eine Tablette in den
Mund. "Meine Mutter hat danach nichts mehr sagen können", erinnert
sich Erik später. Die
Kinder werden von den Polizisten angewiesen, einen Koffer mit ihren Sachen zu
packen – für die Dinge der Eltern wird von einem Sachbearbeiter ein Koffer
gefüllt. Dann erfolgt die Fahrt der Familie in zwei Mannschaftswagen (die
Mutter wird getrennt transportiert) zum Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel. Die
Eltern sind beide gefesselt; die weinende Karine Hakopjan trägt noch ihren
Schlafanzug; nur 15 Euro Bargeld haben sie bei sich. Um
12.00 Uhr befindet sich die Familie bereits auf dem Rollfeld, und das Gepäck
ist schon in der Maschine, als die Abschiebung abgebrochen wird. Ein
Härtefallersuchen durch den Rechtsanwalt ist schließlich nach Prüfung von
vier Verwaltungsrichtern akzeptiert worden, so daß vorerst die Entscheidung
der Härtefall-Kommission und die des Innenministers abgewartet werden muß. Vor
13 Jahren, als Artak Hakopjan für den armenisch-aserbaidschanischen Krieg um
die Region Bergkarabach zwangsrekrutiert werden sollte, waren die Eheleute
geflüchtet. Ihre drei Söhne sind alle in der BRD geboren. Herr Hakopjan war
bis vor vier Jahren als Koch in Itzehoe tätig gewesen, bis ihm von heute auf
morgen durch die Ausländerbehörde die Arbeitserlaubnis entzogen wurde. Am
13. Februar ziehen einige hundert SchülerInnen und Erwachsene durch die
Straßen Bad Segebergs und demonstrieren für ein Bleiberecht der Familie
Hakopjan. Im
April ist der Härtefall-Antrag positiv entschieden, so daß die Kinder ein
dauerhaftes Aufenthaltsrecht und die Eltern weitere Duldung zugesprochen
bekommen. HA 9.2.14; HA 15.2.14; ndr – panorama 18.2.14; LN 7.4.14; HM
10.4.14; Kirchenkreis
Plön-Segeberg; FRat Ba-Wü
Rundbrief 2/2014 2. Februar 14 Gemeinschaftsunterkunft für
Asylbewerber in Gerstungen im Bundesland Thüringen. In den frühen
Morgenstunden des 1. und 2. Februars werfen Unbekannte mehrere
Fensterscheiben des Gebäudes mit Steinen ein. Die Ermittlungen der Polizei
nach den TäterInnen bleiben erfolglos. insuedthueringen.de 2.2.14; die-linke-wartburgkreis.de 5.2.14; StA Meiningen
27.10.14; BT DS 18/1593 3. Februar 14 Stuttgart – Baden-Württemberg. Eine 25 Jahre alte Afghanin
nimmt eine größere Menge ihres Psychopharmakons (Mirtazapin) zu sich, nachdem
sie erfahren hat, daß das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
ihren Asylantrag und den ihrer 15-jährigen Schwester für unzulässig erklärt.
Damit droht laut Dublin-III-Verfahren die
Rückschiebung der beiden in die Niederlande. In
akuter Lebensgefahr kommt sie in das Klinikum Stuttgart und am nächsten Tag
in die psychiatrische Klinik, die sie nach psychischer Stabilisierung am 11.
Februar wieder verlassen kann. Als
die Frau jedoch erfährt, daß das Verwaltungsgericht Stuttgart am 3. März den
einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entscheidung des BAMF abgelehnt hat,
gerät sie wieder in eine psychische Ausnahmesituation, so daß sie auf
Veranlassung einer Sozialarbeiterin erneut wegen Suizidalität in die
psychiatrische Klinik kommt. Erst
in einer psychotherapeutischen Sitzung kann die Frau ihre Scham überwinden
und erklärt, warum sie so große Angst vor einer Abschiebung hat. Sie erzählt,
daß sie in Afghanistan von einer Gruppe Islamisten vergewaltigt worden war
und anschließend durch ein inoffizielles Dorfgericht wegen außerehelichen
Geschlechtsverkehrs zum Tode durch Steinigung verurteilt wurde. In
einem Wiederaufnahmeverfahren ändert daraufhin das Verwaltungsgericht Stuttgart
am 27. März seinen ursprünglichen Beschluß und ordnet die aufschiebende
Wirkung der Klage an. Damit ist die Bundesrepublik Deutschland für das
Asylverfahren der beiden Schwestern zuständig. StN 1.4.14; Roland Kugler –
Rechtsanwalt 4. Februar 14 Bundesland Baden-Württemberg. In der Stuttgarter
Bebelstraße erscheinen morgens um 4.00 Uhr zwei Polizeibeamte, um einen
irakischen Flüchtling zwecks Abschiebung abzuholen. Als der 29-jährige Iraker
die Situation begreift, hält er sich ein langes Küchenmesser an den Hals und
droht, sich umzubringen. Um
die Lage zu beruhigen, ziehen sich die Polizisten ins Treppenhaus zurück und
rufen Verstärkung. Es erscheinen zwei Streifen der Hundestaffel, ein
Sondereinsatzkommando (SEK) und weitere Polizei-Formationen, um den Bereich
zwischen Arndt- und Schwabstraße abzusperren. Inzwischen
ist der Iraker aus dem Fenster seines im 5. Stock liegenden Zimmers gestiegen
und hat sich auf dem Balkon seiner Nachbarin in einem Blechverschlag
versteckt. Da nicht auszuschließen ist, daß er vom Balkon springen wird, hält
sich auch die Feuerwehr mit einem Sprungtuch bereit. Als
die Einsatzkräfte den Verschlag öffnen, sticht der Gesuchte mit dem
Küchenmesser in Richtung eines Beamten, der allerdings unverletzt bleibt,
weil er ein Kettenhemd trägt. Der
Iraker wird festgenommen und kommt wegen eines versuchten Tötungsdelikts in
Untersuchungshaft. Polizei
Stuttgart, 4.2.14; StZ 4.2.14 5. Februar 14 Hamburger Stadtteil Altona. Um 20.07 Uhr bricht im Flur
der Flüchtlingsunterkunft in der Eimsbüttler Straße 75 ein Feuer aus. In
kürzester Zeit ist das Treppenhaus mit dickem, giftigem Qualm unpassierbar.
Als die Feuerwehr eintrifft, stehen die meisten BewohnerInnen an den Fenstern
und hoffen auf Hilfe. 80
Einsatzkräfte der Feuerwehr, zehn Notärzte und ein Großraumrettungswagen sind
vor Ort, so daß aus der ersten bis vierten Etage 27 Menschen gerettet werden
können. Im Dachgeschoß, der fünften Etage, finden die Rettungskräfte drei
leblose Personen, die trotz verzeifelter Reanimationsversuche noch vor Ort
sterben. Es ist die 33 Jahre alte Pakistanin Nazia X. mit ihren fünf und acht
Jahre alten Söhnen, Daniel und Rahman. 25
Personen werden durch den Brand verletzt, 15 von ihnen kommen in
Krankenhäuser, fünf Menschen gelten als schwer verletzt. Der
Vater der Kinder, A. Malik (alias Malik A.), kommt erst gegen 22.00 Uhr nach
Hause. Er absolviert derzeit ein Praktikum in einem indischen Restaurant. Die
Eimsbüttler Straße 75 ist eine Wohnunterkunft des staatlichen Trägers
"Fördern & Wohnen", in der im Vorderhaus Flüchtlinge
untergebracht sind. Das Haus ist in einem schlechten baulichen Zustand, und
deshalb ermitteln Feuerwehr und Polizei auch in Richtung eventueller
technischer Ursachen des Feuers. Schnell
steht fest, daß ein im Eingangsbereich stehender Kinderwagen angezündet wurde
und daß die Hitze einen in der Nähe hängenden Stromkasten zur Explosion
brachte, wodurch sich das Feuer schnell weiter ausbreitete. Am
7. Februar wird ein Jugendlicher festgenommen, der gesteht, Werbeflyer im Kinderwagen
angezündet zu haben. Der 13-Jährige ist Mitglied der Jugendfeuerwehr und
aufgrund seines Alters nicht strafmündig. Er kommt in die Jugendpsychiatrie
der Hamburger Universitätskliniken Eppendorf. Mitte
Mai ersucht die Härtefallkommission der Bürgerschaft die Innenbehörde, Herrn
Malik eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung auszustellen. A. Malik war 14
Jahre alt, als er aus seinem Dorf in der Provinz Punjab im Osten Pakistans
fliehen mußte. Da seine Familie der religiös verfolgten Gruppe der Ahmadiyya
angehört, schickten ihn die Eltern 1998 zu einem Onkel nach Deutschland. Auf
den deutschen Formularen wurde aus seinem eigentlichen Namen A. Malik
irgendwann Malik A., und um dies wieder rückgängig machen zu lassen, wäre
eine Geburtsurkunde oder ein Paß notwendig gewesen. Der
Asylantrag wurde abgelehnt, als er ca. 16 Jahre alt war, er mußte die Schule
verlassen und durfte auch nicht arbeiten. Er lebte fortan mit einer Duldung. Erst
durch den Feuertod seiner Familie wird dem heute 30-Jährigen ein sicherer
Aufenthalt in der Bundesrepublik zugestanden. Bild 5.2.14; Spiegel 6.2.14;
msn Nachrichten 6.2.14; KN 7.2.14; Zeit
7.2.14; jW 7.2.14; Spiegel 8.2.14;
ndr 10.2.14; FRat HH 15.5.14;
Zeit 30.5.14 7. Februar 14 Bundesland Sachsen – Hoyerswerda. Ein 25-jähriger Bewohner
des Wohnheims für Flüchtlinge in der Dillinger Straße wird in der Innenstadt
auf dem Marktplatz von einem 37-jährigen Deutschen gegen 9.30 Uhr
angegriffen. Er schlägt dem Marokkaner auf den Hinterkopf, ins Gesicht und in
die Nierengegend. Dem
Angegriffenen gelingt es, den Täter zu fotografieren, so daß dieser von der
Polizei ermittelt werden kann. Am
3. Juni 14 erhebt das Amtsgericht Hoyerswerda Anklage gegen den Täter wegen
vorsätzlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Görlitz bewertet den
Angriff als ''ausländerfeindlich''. Das Wohnheim für Flüchtlinge wurde erst am 5.
Februar 14 von Flüchtlingen u.a. aus Marokko, dem Libanon, Syrien, Libyen,
Pakistan und Tunesien bezogen. Die BewohnerInnen berichten, daß sie in allen
drei Nächten, die sie bisher in der Unterkunft verbrachten, mit
Ausländer-Raus!-Rufen belästigt wurden. Nach
den rassistischen Pogromen in Hoyerswerda im Herbst 91, bei denen ein
Wohnheim für vietnamesische und mosambikanische VertragsarbeiterInnen sowie ein
Flüchtlingsheim von Neonazis und BürgerInnen über mehrere Tage hinweg
angegriffen wurden, gab es bis Februar 14 keine Wohnunterkünfte für
Flüchtlinge in Hoyerswerda. (siehe auch: 8. April 14, 12. April
14, 19. April 14) de.indiymedia.org 9.2.14; StA Görlitz
17.12.14; Rechte Hetze
gegen Flüchtlinge 2014 8. oder 9. Februar 14 Bundesland Brandenburg. In seiner Flüchtlingsunterkunft in
der Stadt Brandenburg an der Havel versucht sich der 33 Jahre alte Ghayeb Y.
zu töten, indem er sich selbst Schnittverletzungen am Arm und dem ganzen
Oberkörper zufügt. Ghayeb
Y. ist Kurde aus Syrien – er war Tischler in Damaskus. Im Juni 2012 begann
seine Flucht im syrischen Qamishli, und ihm gelang es erst nach dem achten
gefährlichen Versuch, nach Deutschland zu kommen. Er
wurde zweimal in Bulgarien abgefangen und in die Türkei zurückgeschickt.
Nachdem er den Grenzfluß Evros mit einem Boot überquert hatte, war er von
griechischen Polizisten aufgegriffen und geschlagen worden – dann schickten
sie ihn zurück. Danach wurde er in Istanbul verhaftet und kam ins Gefängnis
von Edirne. Zweimal
scheiterten seine Versuche, mit einem Fluchtboot über die Ägäis nach Europa
zu kommen. Das erste Flüchtlingsschiff – es war völlig überladen – havarierte
und sank, so daß sich Ghayeb Y. nur mit viel Glück retten konnte. Das zweite
Fluchtboot wurde von der türkischen Küstenwache gestoppt. Im
Oktober 2013 gelang es ihm, mit einem Minibus von Sofia über Rumänien,
Ungarn, die Slowakei und Tschechien bis nach Deutschland zu kommen. Auch hier
wurde er zunächst in Haft genommen (Abschiebungshaft), kam dann aber im
November in die Zentrale Aufnahmestelle für Flüchtlinge nach
Eisenhüttenstadt. "Acht
Mal bin ich fast gestorben, aber ich wollte nicht aufgeben, bis ich in
Deutschland war", erzählte er hier der Journalistin Carolin Emcke.
"Jetzt bin ich hier, jetzt kann ich auch sterben." Am
14. Januar 14 wurde Ghayeb Y. von Eisenhüttenstadt nach Brandenburg an der
Havel umverteilt. Am
7. Februar 14 begleitete ihn Carolin Emcke zum Behandlungszentrum für
Folteropfer in Berlin und am 10. Februar erhält sie die Nachricht von seinem
Suizidversuch. Ein
Jahr später ist Ghayeb Y. im Besitz eines Aufenthaltstitels und darf mit
seinem Bruder zusammenleben. Zeit Magazin
6.3.14; Antirassistische
Initiative Berlin 11. Februar 14 Abschiebegefängnis
Eisenhütttenstadt im Bundesland Brandenburg. Einen Tag vor ihrer geplanten
Rückschiebung nach Polen schneidet sich die tschetschenische Gefangene Frau
M. in selbstverletzender Absicht Blutgefäße auf. Nach einer Wundversorgung im
Krankenhaus kommt sie zurück ins Gefängnis und wird am folgenden Tag mit
ihrem Ehemann zusammen abgeschoben. Atteste,
die ihre Traumatisierung, Haftunfähigkeit und akute Suizidalität belegen,
wurden ignoriert. Die
Frau war aufgrund sexueller Gewalt und Vergewaltigung vor ihrem Vater aus
Tschetschenien geflohen. Da sie auch in Polen durch einen Teil der dortigen
tschetschenischen Community Diskriminierung, Verfolgung und Demütigung
ausgesetzt war, war sie in die Bundesrepublik gekommen. FRat Brbg
12.2.14; lagerwatcheisen 12.2.14; lagerwatcheisen
– Chronik 13. Februar 14 Berlin. Die tschetschenische Familie A. wird nach
15-monatigem Deutschland-Aufenthalt entsprechend dem Dublin-III-Verfahren
nach Polen zurückgeschoben. Dadurch gerät die 2-jährige Samira in akute
Lebensgefahr. Das
Kind ist schwer behindert, leidet aufgrund eines Hydrocephalus
("Wasserkopf") an epileptischen Anfällen, ist fast blind und hat
zudem eine seltene Form der Diabetes. In der Berliner Charité war sie bereits
sechsmal am Kopf operiert worden, um den Druck aufs Gehirn durch die sich
ständig bildende Gehirnflüssigkeit zu senken; unter anderem war ihr ein
Titan-Ventil eingesetzt worden. Sie bekam physiotherapeutische Behandlung,
sehr spezielle Medikamente und war unter engmaschiger medizinischer
Begleitung durch medizinisches Personal. Ihre
4-jährige Schwester Marcha ist spastisch gelähmt und kann nicht laufen. Sie
hatte zum Zeitpunkt der Abschiebung bereits einen Termin zur Operation, durch
die die Möglichkeit des Laufens hergestellt werden sollte. Ihr Zwilligsbruder
Ramson ist das einzige nicht behinderte Kind der jungen Eltern. Angesichts
der schwer behinderten Kinder hatten sich sogar die mit der Deportation
beauftragten Polizisten zunächst geweigert, die Abschiebung durchzuführen –
wurden dann aber ausdrücklich angewiesen. An
dem Grenzort Slubice setzen die Beamten die Familie in einen Zug nach
Warschau. Für die 5-stündige Fahrt haben sie weder Nahrung noch Windeln
mitbekommen. Auch vergessen die Beamten, den Eltern die wichtigen Medikamente
der Kinder mitzugeben, die sie in Berlin an sich genommen hatten. Schon im
Zug bekommt Samira zwei epileptische Krampfanfälle. In
Warschau angekommen, wird die Familie an ein Flüchtlingsheim verwiesen, das
mitten in einem Wald liegt und das sie zu Fuß erreichen müssen. Samira
kommt auch in Warschau in lebensbedrohlichem Zustand in ein Krankenhaus und
wird drei Tage später wieder entlassen – zu kurz ist der Aufenthalt, um sie
kontrolliert auf die polnischen Medikamente einzustellen. Auch nimmt sie, die
auf flüssige Nahrung angewiesen ist, die polnische Babynahrung nicht an. Die
Eheleute sind traumatisiert, denn sie wurden in Tschetschenien schwer
gefoltert. Als der Bruder des 30-jährigen Apti A. aus politischen Gründen
ermordet wurde, verließen sie das Land, um sich und die Kinder in Sicherheit
zu bringen. Nach
der Rückschiebung aus Deutschland sind sie psychisch am Ende: "Die
Kinder, meine Frau, diese furchtbare Angst. Wo sollen wir noch hin? Es ist
alles so völlig aussichtslos." taz 19.2.14; ND
24.2.14; BeZ 26.2.14; BaZ
20.3.14 14. Februar 14 Bundesland Niedersachsen – Landkreis Leer. In der
Neuschanzer Straße der Ortschaft Bunde versucht sich gegen 14.00 Uhr eine 25
Jahre alte Afghanin mit Medikamenten das Leben zu nehmen. Als
sich herausstellt, daß ihr Transport aus der kleinen Wohnung in der ersten
Etage - oberhalb der Gaststätte "Pizzastübchen" – nicht möglich
ist, muß die Feuerwehr sie mit einer Hubbühne herausholen. Die 23-jährige
Schwester und deren 31 Jahre alter Ehemann erleiden Schwächeanfälle und
müssen ebenfalls notärztlich versorgt werden. Sie werden in Krankenhäuser
nach Leer und Papenburg gefahren. Während
das Ehepaar noch am selben Tag entlassen werden kann, erfolgt nach der medizinischen
die weitere psychiatrische Behandlung der 25-Jährigen in einer Emdener
Klinik. Die
beiden Schwestern waren am 4. September 13 in die Bundesrepublik eingereist
und hatten am 2. Oktober Asylanträge gestellt. Der Ehemann bzw. Schwager war
im November nachgekommen. Der Asylantrag der 25-Jährigen war Anfang
Februar 2014 als "unzulässig" abgelehnt worden – zugleich kam der
Bescheid, daß ihre Rückschiebung nach Italien entsprechend dem Dublin-III-Verfahren angeordnet sei. Ostfriesen-Zeitung
16.2.14; Ostfriesen-Zeitung
18.2.14; NOZ 28.2.14; LT NieSa
Fragestunde Nr. 44 14. Februar 14 Plauen im Bundesland Sachsen. Im Beisein seiner
hochschwangeren Frau stirbt der 43 Jahre alte Ahmad J. aus Libyen morgens um
5.00 Uhr auf dem Flur der Flüchtlingsunterkunft. Frau J. hatte ihrem Mann,
der nicht mehr atmen konnte, hier ein Lager gemacht, weil die Luft hier
besser schien als in ihrem Zimmer. Schon
länger litt Ahmed J. unter starken Bauchschmerzen und war deshalb auch am 11.
Februar im Vogtland-Klinikum untersucht – allerdings in derselben Nacht
wieder entlassen worden. Aber
in dieser Nacht wurden die Schmerzen unerträglich. Er bat MitbewohnerInnen,
einen Notarzt oder Krankenwagen zu rufen. Diese informierten den
diensthabenden Wachmann, der sich den vor Schmerzen gekrümmten Mann im Zimmer
liegend anschaute, sich dann aber weigerte, Hilfe zu holen. Als immer mehr
BewohnerInnen auf den Wachmann einschrien, verbarrikadierte dieser sich in
der Pforte. Über zwei Stunden verstrichen, ohne daß Hilfe kam. Einige
BewohnerInnen entzündeten Papiertaschentücher unter einem Rauchmelder in der
Gemeinschaftsküche, um über den Feueralarm die Feuerwehr zu mobilisieren –
doch der Alarm blieb stumm. Erst als sie ein Fenster der verschlossenen
Wachmeisterei aushebelten, rief der Wachmann die Polizei. Der
zeitgleich eintreffende Notarzt, der allerdings von Flüchtlingen gerufen
worden war, konnte nur noch den Tod von Ahmad J. feststellen. Erst
im Dezember war Ahmad J. mit seiner schwangeren Frau und dem acht Monate alten
Baby in die Bundesrepublik gekommen – seit drei Wochen lebten sie in der
Plauener Massenunterkunft in der Kasernenstraße. Die
Untersuchung des Leichnams ergibt, daß Ahmad J . an einer durch Yersinien
verursachten chronischen Rippenfellentzündung erkrankt war, die bereits zu
Entzündungen der Lungen- und Herzgewebe geführt hatte. Die Todesursache war
eine schwere Lungenembolie (Blutgefäßverstopfung), deren Ursache auch mit der
Grunderkrankung zusammenhängen könnte. Die
Polizei Zwickau und die Staatsanwaltschaft beginnen mit Ermittlungen gegen
den 43-jährigen Wachmann wegen unterlassener Hilfeleistung. Aufgrund
der aufkommenden Kritik am Verhalten des Wachmannes der privaten
Sicherheitsfirma wird die Anzahl des nächtlichen Notfall- und
Sicherheitspersonals in der mit 290 BewohnerInnen belegten Unterkunft auf
zwei (!) erhöht. Im
Herbst erläßt das Amtsgericht Plauen einen Strafbefehl wegen unterlassener
Hilfeleistung gegen den Wachmann, der die Strafe von 60 Tagessätzen zu je 40
Euro bezahlen soll. Eine Gerichtsverhandlung ist nicht vorgesehen und wird
nicht stattfinden. "Das ist das übliche Vorgehen zum Zwecke der
Verfahrensvereinfachung. Die Staatsanwaltschaft hält eine Geldstrafe für
ausreichend", so der Richter. Zum Strafbefehl kommt ein Vermerk ins Bundeszentralregister
des Wachmannes – mit einem Eintrag ins Führungszeugnis muß er nicht rechnen. Aufgrund
des Widerspruchs des Wachmannes findet schließlich doch ein öffentliches
Verfahren vor dem Amtsgericht Plauen statt. Hier wird deutlich, daß zwei Heimangestellte
den Wachmann aufgefordert hatten, keinen (!) Krankenwagen zu rufen. Ein Taxi
hätte der Wachmann rufen dürfen, jedoch nur, wenn der Flüchtling dies selber
hätte bezahlen können. Ob der Wachmann diese Option dem Sterbenden oder
seiner Frau überhaupt klarmachen konnte, kann das Gericht nicht klären. Gegen
eine Zahlung von 1800 Euro wird das Verfahren am 21. Januar 15 eingestellt.
"Er sieht sich als Teil einer Ereigniskette, während alle anderen
ungeschoren davonkommen", so Richter Michael Rüsing am Ende der
Verhandlung. FP 14.2.14; mdr
15.2.14; FP 15.2.14; FP
17.2.14; Pro Asyl
18.2.14; FP 18.2.14; ZDF – heute
18.2.14; taz 18.2.14; Welt 10.2.14; jW
3.3.14; FP 5.3.14; FRat Sachsen und
RAA Sachsen 30.9.14; FP 30.9.14; FP
1.10.14; ndr 27.1.15; FP
27.1.15 Mitte Februar 14 Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein junger Flüchtling aus
Afghanistan versucht, sich in der Flüchtlingsunterkunft Burg zu töten. Dies
geschieht einen Tag vor seinem Rückführungstermin nach Belgien und
unmittelbar nachdem er mit einem Bekannten telefonierte, der vor 14 Tagen
nach Belgien rückgeführt wurde und nach der Wiederregistrierung weder Wohnung
noch Essen hat und auf der Straße leben muß. Integrationshilfe
Sachsen-Anhalt 18.2.14 15. Februar 14 Zeitz im südlichen Sachsen-Anhalt. Ein 23 Jahre alter
indischer Flüchtling wird gegen 19.30 Uhr tot in unmittelbarer Nähe des
Asylheimes in der Albrechtstraße gefunden. Seine Hände sind ineinander
gefaltet. Die
Untersuchung des Toten am Institut für Rechtsmedizin in Halle ergibt, daß er
aus großer Höhe auf die Wiese gefallen sein muß – mit hoher
Wahrscheinlichkeit aus dem Fenster seines eigenen Zimmers, das sich im 4.
Stock des Hauses befindet. Nach
den Aussagen der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist unklar, ob es sich um
einen Unfall oder einen Suizid handelt – Fremdeinwirkung wird ausgeschlossen. Der
Mann lebte seit dreieinhalb Jahren in dieser Flüchtlingsunterkunft, die in
den letzten Monaten wegen der unzumutbaren hygienischen Verhältnisse,
Ungeziefer und mangelnder Standards Negativ-Schlagzeilen gemacht hatte. mdr 18.2.14; mdr 19.2.14; MDZ
19.2.14; FRat Sa-An 20.2.14; Mobile Beratung
für Opfer rechtsextremer Gewalt 27.1.15 17. Februar 14 Bundesland Schleswig-Holstein. Am späten Abend wird die Polizei
in die Rendsburger Flüchtlingsunterkunft Kaiserstraße gerufen, um einen
verbalen Streit zwischen zwei Bewohnern zu schlichten. Es erscheinen ein
Polizist und seine Kollegin mit Diensthund, der weder einen Maulkorb trägt
noch angeleint ist. Sie
fordern einen jungen, alkoholisierten Syrer auf, sich hinzuknien, weil sie
ihm Handfesseln anlegen wollen. Der Mann, der erst wenige Wochen in
Deutschland ist, versteht die Anweisung jedoch nicht und bewegt sich arglos
auf den Hund zu, der extrem aggressiv reagiert. Er verbeißt sich sofort im
linken Handgelenk des Syrers – und als dieser nach hinten auf den Boden
fällt, faßt der Hund immer wieder nach: am linken Unterarm, am rechten
Oberschenkel, am linken und rechten Innenschenkel und Unterleib. Dann verliert
der Syrer das Bewußtsein und wird trotzdem von einem Polizeibeamten mit dem
Knie auf den Boden gedrückt und in Handschellen gelegt. Mit "multiplen
Biss- und Risswunden" (Arztbrief) und einer schweren Verletzung des
Hodensackes kommt der Mann ins Rendsburger Krankenhaus und wird erst am
übernächsten Tag wieder wach. Die
Polizei reagiert auf diese unkontrollierte Hunde-Attacke mit einer Anzeige
gegen den Syrer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Am 24. Februar
bekommt der Mann zudem einen Brief von der Ausländerbehörde, daß er sich
abends in einem Asylheim in Neumünster zu melden habe. Als er auf einen
Arzttermin und seinen immer noch desolaten Zustand verweist, wird ihm der
"Rausschmiss" durch die Bundespolizei angedroht, wenn er das Lager
in Rendsburg abends nicht verlassen habe. Eine Transportmöglichkeit per Zug
oder Auto wird dem Verletzten nicht ermöglicht – die Ausländerbehörde erklärt
dazu ihre "Nicht-Zuständigkeit" für diesen Fall. Das
Netzwerk Asyl beschreibt, daß die Polizei Rendsburg sowie die zuständigen
BeamtInnen der Bundespolizei das Asylheim Kaiserstraße offensichtlich als
einen Ort auffassen, an dem die normalen Maßstäbe polizeilichen Handelns
nicht nötig sind. So sind auch bei Abschiebungen, trotz keinerlei Gegenwehr,
durchgängiges Schreien und Gewaltanwendung üblicher Umgang der BeamtInnen.
"Dieses Verhalten in einem Haus, in dem Familien mit kleinen Kindern und
eine große Zahl traumatisierter Flüchtlinge aus Kriegsgebieten auf wenigen
Quadratmetern untergebracht sind, steht einem angemessenen Polizeieinsatz und
der aller Ortens proklamierten Willkommenskultur komplett entgegen." Netzwerk Asyl
Rendsburg 25.2.14; FRat SH 26.2.14 17. Februar 14 Waltershausen, Landkreis Gotha in Thüringen. In einem
Supermarkt werden drei junge Flüchtlinge im Alter von sieben, 15, 16 Jahren
von einem deutschen Jugendlichen rassistisch beleidigt und bedroht. Als der
Provokateur den Kleinsten schlagen will, schreiten sein Bruder und dessen
Freund ein und es kommt zu einer Prügelei. Niemand
wird ernsthaft verletzt und die polizeilichen Ermittlungen werden später
eingestellt. ezra 18. Februar 14 Bundesland Bayern. Morgens um 6.00 Uhr klingeln Polizisten
an der Tür des Pfarrhauses der katholischen Gemeinde St. Peter und Paul im
Augsburger Stadtteil Oberhausen. Sie dringen in die kirchlichen Räume ein, in
denen Frau D. mit ihren vier Kindern im Alter von vier bis 14 Jahren
Kirchenasyl bekommen hat. Sie wecken die Familie und fordern sie auf, ihre
Sachen zu packen. Frau D. ist in dieser Situation weder sprachlich,
körperlich noch psychisch der Situation gewachsen. Sowohl ein von
UnterstützerInnen organisierter Übersetzer als auch ein Notarzt werden von
der Polizei nicht zugelassen. Mutter
und Kinder werden von den Beamten in Richtung Görlitz an die Grenze gefahren
und hier den polnischen Behörden übergeben. Die
38-jährige Frau D. war in Tschetschenien schwer mißhandelt worden und deshalb
nach Polen geflüchtet. Hier erlebte sie heftige rassistische Angriffe durch
Mitglieder der rechten Szene. Als vor sechs Monaten die Wohnung ihrer
tschetschenischen Nachbarin von Neonazis in Brand gesetzt wurde, floh sie
weiter in die Bundesrepublik. Hier kam sie mit den Kindern bei dem
Flüchtlingsprojekt "Grandhotel Cosmopolis" unter – und erstmals
seit langer Zeit empfanden sie ein Gefühl der Sicherheit. Ein
deutscher Psychotherapeut diagnostizierte bei Frau D. eine Posttraumatische
Belastungsstörung. Am
23. Februar hätte die Möglichkeit für die alleinerziehende Mutter bestanden,
in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, der auch hier bearbeitet werden
würde. Aus diesem Grunde hatte sich die Kirchengemeinde entschlossen, ihr bis
zu diesem Datum Schutz zu gewähren. Daß das Kirchenasyl von den Behörden
gebrochen werden würde, damit hat niemand gerechnet, denn dieser Tabubruch
ist in Bayern seit 18 Jahren nicht mehr vorgekommen. taz 20.2.14; SZ
20.2.14; FRat Bayern
20.2.14; Grandhotel Cosmopolis 20.2.14; AA 21.2.14; epd 22.2.14; AA 28.2.14 18. Februar 14 Schongau im Regierungsbezirk Oberbayern – Bundesland
Bayern. Gegen 21.30 Uhr werden zwei Böller in den Flur der Unterkunft für
Flüchtlinge in der Birkländer Straße geworfen. Auf dem Fußboden entsteht ein
Rußfleck. Ein
Jahr nach diesem Angriff konnte die Polizei noch keine TäterInnen ermitteln. Polizei Schongau
19.2.14; Polizei
Rosenheim 4.2.15; BT DS18/1593 19. Februar 14 Mechernich, Kreis Euskirchen im Bundesland Nordrhein-
Westfalen. Gegen 3.08 Uhr brennt ein unbewohnter Container der Unterkunft für
Flüchtlinge Elisabethhütte. Die Feuerwehr kann ein Übergreifen der starken
Flammen auf den bewohnten Teil verhindern. Bereits
am 13. Februar brannte gegen 6.40 Uhr derselbe – auch damals – unbewohnte Container. Auch dieser Brand
konnte schnell gelöscht werden. In
beiden Fällen geht die Polizei von Brandstiftung aus, konnte aber keine
TäterInnen ermitteln Insgesamt
brennen zum vierten Mal innerhalb von sechs Wochen Wohncontainer auf dem
Gelände. (siehe: 4. Dezember 13 und 12. Dezember 13). KStA 13.2.14; KstA 19.2.14; Polizei Euskirchen 19.2.14; StA Bonn 24.2.15
20. Februar 14 Bundesland Baden-Württemberg. Hinter der Tübinger
Stiftskirche St. Georg übergießt sich der Iraner Kahve Pouryazdani (alias
Baratali Yazdani / Ali Yazdani) mit Benzin und zündet sich an. Einer
Notärztin, die den verkohlten und völlig verkrampften Körper vorfindet,
gelingt es nur noch, unterhalb des Knies eine Kanüle zu platzieren und starke
Schmerzmittel zu injizieren. In der Notaufnahme der
Berufsgenossenschaftlichen Klinik erliegt der Exil-Iraner seinen schweren
Verletzungen. Kurz zuvor hatte er auf der Internet-Plattform Facebook
geschrieben, der Tod sei für ihn besser als zu leben. Aufgrund
seines Status als zweimal abgelehnter Asylbewerber hatte der 49-Jährige fast
zehn perspektivlose Jahre hinter sich. Lange Zeit unterlag er der Residenzpflicht
und durfte den Landkreis Tübingen nicht verlassen. Alle drei Monate mußte er
zum Amt, um seinen Aufenthalt zu sichern. Jedesmal drohte bei
Nichtverlängerung die Abschiebung. Zehn
Jahre lang hat er eindringlich auf den Ämtern wiederholt: "Warum
versteht ihr mich nicht? Ich will arbeiten, ich bin ein guter Schweißer. Ich
will keine Almosen." Obwohl er perfekt Deutsch sprach, "blieben ihm
alle Türen verschlossen", so sein Anwalt Manfred Weidmann. Die
jahrelange Trennung von seiner Familie – besonders von seiner jetzt
19-jährigen Tochter – ließ ihn verzweifeln. Gerne hätte er sie in der Türkei
getroffen, doch das Geld dafür durfte er nicht verdienen. Vor
der Stiftskirche hatte Kahve Pouryazdani jahrelang seinen Infostand
aufgebaut, nachdem er in Tübingen Mitglied der monarchistischen Partei CPI
(Constitutionalest Party of Iran) wurde. Mit Bildern und Flugblättern
prangerte er die Verhältnisse im Iran, Unterdrückung und Verfolgung der
Menschen, die Folter und die Morde an. Auch protestierte er gegen die
Lieferung von Abhör-Technologie an das Mullah-Regime durch deutsche Firmen. Als
er vor kurzem doch noch einen humanitären Aufenthaltsstatus erhielt, der ihm
auch das Recht zum Arbeiten einräumte, war es schon zu spät: "Er hatte
keine Kraft mehr" (Weidmann). Die
Beerdigung findet am 13. März auf dem Bergfriedhof statt. Vor mehr als
hundert Trauergästen stellt der Oberbürgermeister Boris Palmer die Frage,
welchen Anteil "unsere Rechtsordnungg, unsere Art mit Flüchtlingen
umzugehen" am Tode Pouryazdanis hat. Zitat
aus der Trauerrede von Pfarrer Christoph Wilborg: "Die Provokation
seines Todes war das Letzte, was er aus seiner Sicht noch tun konnte ....
Noch ein politisches Signal setzen. Noch einmal ins Gedächtnis brennen: Seht her, was
ihr aus einem Menschen macht!" SchwT
21.2.14;SchwT 28.2.14; FRat BaWü
Rundbrief 01/2014; SchwT 14.3.14; Antifa
Reutlingen/Tübingen 21.3.14; StZ 11.4.14 20. Februar 14 Merseburg (Saalekreis) in Sachsen-Anhalt. Nach seiner
Ankunft aus Halle wird ein 23 Jahre alter Flüchtling aus Somalia gegen 19.30
Uhr in der Bahnhofsunterführung von drei Männern attackiert. Zunächst
beleidigen sie ihn rassistisch, dann packen sie ihn von hinten, schlagen
seinen Kopf gegen die Wand und treten noch auf ihn ein, als er bereits am Boden
liegt. Erst
als andere Reisende näher kommen und ein Zugführer dem Betroffenen zu Hilfe
eilt, lassen die Angreifer von ihm ab und flüchten. Der
Somalier muß ambulant im Krankenhaus behandelt werden und leidet noch Tage
später unter Kopf- und Rückenproblemen. Der
Staatsschutz nimmt die Ermittlungen auf. Am 22. September 14 beginnt im
Amtsgericht Merseburg der Prozeß gegen zwei Brüder im Alter von 19 und 23
Jahren. Die vermutlich dritte Person ist als Zeuge geladen, verweigert
allerdings die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Zu
dieser Zeit hat der Somalier immer noch unter den physischen und psychischen
Folgen des Angriffs zu leiden. Vor Gericht sagt er unter Hinweis auf den
Zugführer, vor dem die Täter schließlich flüchteten: "Wenn er nicht
gekommen wäre, vielleicht hätten sie mich umgebracht". mdr 21.2.14; mdr
26.2.14; mdr 27.2.14; MDZ
28.2.14; Mobile Beratung
für Opfer rechtsextremer Gewalt 24. Februar 14 Merseburg in Sachsen-Anhalt. Gegen 20.00 Uhr wird ein 41 Jahre
alter Flüchtling aus Algerien in der Bahnunterführung Lauchstädter Straße von
einem Mann ins Gesicht geboxt und dann um seinen Rucksack beraubt. Der
Algerier muß seine Verletzungen ambulant im Krankenhaus behandeln lassen. Der
Täter kann schnell identifiziert werden. VM 25.2.14; MDZ
25.2.14; mdr 26.2.14; mdr
27.2.14; MDZ 28.2.14; Mobile Beratung
für Opfer rechtsextremer Gewalt 25. Februar 14 Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Als die Polizei in
der Spiegeldorfer Wende an dem Zimmer einer tschetschenischen Familie in der
Sammelunterkunft erscheint, um die Abschiebung zu vollziehen, versteckt sich
der 15-jährige Sohn und bleibt zunächst unauffindbar. Die Beamten
entscheiden, zuerst den Vater mit den 10-jährigen Zwillingen und deren 21
Jahre alten Bruder mitzunehmen und kündigen der zurückbleibenden Mutter den
nächsten Abschiebetermin an. Vater und Söhne werden entsprechend dem Dublin-III-Verfahren nach Polen zurückgeschoben.
Damit ist die Familie getrennt. Am
3. März erscheinen in den frühen Morgenstunden zwei MitarbeiterInnen der
Ausländerbehörde und Polizisten und holen die traumatisierte Frau mit ihrem
15-jährigen Sohn ab. Auch sie werden nach Polen abgeschoben. Defiant Antifa
Greifswald 3.3.14 25. Februar 14 Bundesland Brandenburg. Am frühen Abend sieht ein
15-jähriger syrischer Flüchtling, wie in der Gelsenkirchener Allee eine
betrunkene Frau von einer Bank an einer Haltestelle herunterrutscht. Als er
ihr zu Hilfe kommt, beleidigt die Frau ihn rassistisch und versucht, ihn
gemeinsam mit ihrem Begleiter zu schlagen. Der Kumpel des Begleiters ruft
daraufhin die Polizei. Opferperspektive 26. Februar 14 Cottbus in Brandenburg. Auf dem Parkplatz eines
Supermarktes in der Gelsenkirchener Straße beobachten gegen 19.00 Uhr ein
22-jähriger türkischer Bürger und ein 17 Jahre alter syrischer Asylbewerber
eine Schlägerei zwischen mehreren stark alkoholisierten Männern. Als sie
dazwischen gehen, um zu schlichten, wendet sich die Aggressivität gegen sie. Drei
der deutschen Schläger beschimpfen sie mit "Ausländer raus" und
versuchen, sie zu schlagen und zu treten. Die
alarmierte Polizei ermittelt gegen die polizeibekannten Täter wegen
versuchter Körperverletzung und Beleidigung. Polizei
Brandenburg 26.2.14 27. Februar 14 Bundesland Schleswig-Holstein. Ein 19 Jahre alter
Flüchtling aus Afghanistan versucht, sich mit Tabletten zu vergiften. Sein
Asylantrag wurde abgelehnt, und er hat große Angst vor einer Rückschiebung
nach Schweden. Dort war sein Antrag auf Asyl bereits abgelehnt worden, so daß
die akute Gefahr besteht, daß er nach Afghanistan abgeschoben wird. Er
war noch ein Kind, als sein Vater in Afghanistan ermordet worden war und
seine Mutter beschloß, mit ihm und seinen Schwestern außer Landes zu
flüchten. Sie lebten einige Jahre im Iran, bis sie die täglichen
Diskriminierungen, denen sie seitens der Regierung ausgesetzt waren, nicht
mehr aushielten und beschlossen, weiter zu flüchten. Die Mutter ging mit den
Schwestern nach Pakistan, ihr Sohn floh nach Europa. Als
der junge Mann von Schweden nach Deutschland fuhr, um einer Abschiebung nach
Afghanistan zu entkommen, wurde er schon in Flensburg festgenommen und ins
Abschiebegefängnis Rendsburg gebracht. Hier
bekam er Kontakt zum Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und somit
Unterstützung durch einen Psychiater und einen Rechtsanwalt. Aufgrund einer
Haftbeschwerde wegen seines schlechten psychischen Zustands mußte er
entlassen und in einem Asylheim untergebracht werden. Der Schlepper
Nr. 71/72 Dez. 2014; FRat SH 13.3.15 Februar 14 Neuburg an der Donau in Bayern. Der 21 Jahre alte Sharif
X. aus Afghanistan versucht, sich mit einem Rasiermesser zu töten. Er kommt
nach Versorgung seiner Verletzungen in die Psychiatrie des Klinikums
Ingolstadt und wird auch im Juni noch stationär behandelt. Sharif
X. gehört zu der in Afghanistan diskriminierten schiitischen Gruppe der
Hazara. Nach dem Tode seines Vaters hatte seine Mutter den damals 15-Jährigen
zu seinem Schutz nach Pakistan geschickt. Nach einem Jahr des
Überlebenskampfes zog Sharif von dort nach Teheran in der Hoffnung auf ein
sichereres Leben. Aber auch hier sind große Gruppen afghanischer
Kriegsflüchtlinge – sie leben quasi außerhalb der Gesellschaft und in
völliger Rechtlosigkeit. Sharif
lebte hier gemeinsam mit 15 weiteren Flüchtlingen eineinhalb Jahre lang in
Kellerverstecken und verdingte sich als Hilfsarbeiter. Als er genügend Geld
gespart hatte, gelangte er mit Hilfe von Fluchthelfern in die Türkei, mit
einem Schlauchboot auf eine griechische Insel und anschließend nach Italien.
Deutschland erreichte er im Jahre 2010 und stellte einen Asylantrag. Gegen
seinen Protest wurde der jetzt 17-Jährige auf den deutschen Formularen ein
Jahr älter gemacht, als er tatsächlich war. Der Asylantrag wurde abgelehnt,
und als er aufgefordert wurde, einen Paß in der afghanischen Botschaft zu
beantragen, weigerte er sich. Er wollte nicht selbst aktiv an seiner eigenen
Abschiebung mitwirken. Die Behörden kürzten ihm daraufhin monatelang das
Taschengeld auf 5,91 Euro pro Monat, und er bekam ausschließlich
Essensmarken. Als
er schließlich nachgab und den Paß bekam, wurde das von ihm angegebene Alter
bestätigt. Fast
wöchentlich konnte er mit seiner Mutter und seinen Geschwistern telefonieren,
die inzwischen auch nach Pakistan geflüchtet waren. Der Kontakt lief über ein
Ladengeschäft in Quetta. Der letzte Anruf aus dem Geschäft kam im Januar 2014
vom Ladenbesitzer selbst. Ein Selbstmordattentäter hatte auf dem Markplatz
Dutzende Hazara getötet – unter ihnen befanden sich auch Sharifs Mutter und
seine Geschwister. Diese
Nachricht nahm ihm seinen Lebenswillen, und er sagte, sobald er die
Gelegenheit hätte, wolle er selbst Schluß machen. DK 19.3.14; Bernd Duschner –
Freundschaft mit Valjevo 4. März 14 Refugee-Strike-Camp am Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg.
Gegen 5.00 Uhr früh werden zwei Schlafzelte auf dem Oranienplatz von
Unbekannten angezündet. In einem der Zelte schläft zu dieser Zeit ein
algerischer Flüchtling, der von BewohnerInnen rechtzeitig aus dem Zelt geholt
werden kann. ZeugInnen können zwei Menschen wegrennen sehen. Die
alarmierte Polizei befragt weder den algerischen Flüchtling noch die
ZeugInnen und geht zunächst von ''verbranntem Müll und Hausrat'' aus. Erst
nach mehrfachen Interventionen beginnt die Polizei, in Richtung einer
politisch motivierten Straftat zu ermitteln. asylstrikeberlin.wordpress.com
4.3.14; taz 5.3.14 10. März 14 Refugee-Strike-Camp am
Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg. Das Infozelt des Camps wird mit einer stinkenden
Flüssigkeit von Unbekannten beworfen. TS 10.3.14 11. März 14 Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin - Station 22 im 2.
Stock. Eine 39 Jahre alte Gefangene trinkt Shampoo, nachdem sie erfahren hat,
daß die Beschwerde gegen ihre Inhaftierung abgelehnt wurde. Ihre
Mitgefangenen können die Selbstvergiftung der Afrikanerin nicht verhindern,
so daß die Frau zunächst ins Krankenhaus kommt. Nach medizinischer
Erstversorgung wird sie – noch am selben Tag – ins Gefängnis zurückgebracht
und dort in der Krankenstation überwacht. Sie
war vor 44 Tagen direkt an der Grenze festgenommen worden und befindet sich
seitdem in Gefangenschaft. Ende März wird sie entsprechend dem Dublin-III-Verfahren nach Italien abgeschoben. SOLWODI
Berlin – Beatrice Mariotti; Abgeordnetenhaus
Berlin DS 17/15332 12. März 14 Bundesland Baden-Württemberg. Ein 50 Jahre alter
Asylbewerber wird gegen 1.45 Uhr in der Heilbronner Kaiserstraße von vier
dunkel gekleideten Männern angesprochen, dann geschlagen, getreten und mit
einem Messer an der Hand verletzt. Dann nehmen die Täter seine Geldbörse
mit und verschwinden. Polizei
Heilbronn 12.3.14 13. März 14 Northeim im Bundesland Niedersachsen. Der 33 Jahre alte
Palästinenser Motasem N. verletzt sich in selbsttötender Absicht und kommt
daraufhin in die Akutpsychiatrie der Asklepios Fachklinik in Göttingen zur
stationären Behandlung. Am
frühen Morgen des 19. März erscheinen in der Klinik Bundespolizisten, nehmen
den Patienten in Abschiebehaft und bringen ihn schließlich in ärztlicher
Begleitung an die polnische Grenze. Sie rechtfertigen die Rückschiebung nach
Polen mit einer Reisefähigkeitsbescheinigung, die eine verantwortlich Person
aus der Klinik ausgestellt hat. Die Ehefrau von Motasem N., die sich seit einem
Suizidversuch im Januar ebenfalls in stationärer Behandlung in der Klinik
befindet, bleibt zurück. Motasem
N. leidet an einer chronischen Hepatitis und einer Erkrankung des Blutes
(Talassämie), wodurch er wöchentlich Bluttransfusionen bekommen muß. Parallel
dazu ist die Einnahme von Medikamenten lebenswichtig. Schon zwei Wochen vor
seinem Suizidversuch hatte er jede weitere medizinische Versorgung abgelehnt. Motasem
N. war in dem jordanischen Flüchtlingslager "Azmi Almufti Camp" aufgewachsen,
ging dann als Jugendlicher nach Syrien, blieb in der Stadt Daraa und
heiratete hier. Vor etwa zwei Jahren flüchtete das palästinensische Ehepaar
N. vor den Verfolgungen durch das Assad-Regime außer Landes. Nachdem
ihre Asylanträge in Polen abgelehnt worden waren, reisten sie im Sommer 2013
in die Bundesrepublik ein und stellten erneut Anträge. Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwies allerdings auf das Dublin-Abkommen und lehnte ab. Auch
wurde die Eheschließung behördlicherseits in Frage gestellt, weil es dem Paar
nicht gelang, entsprechende Urkunden aus Daraa zu bekommen, wo keine
Verwandten mehr wohnen und eine behördliche Infrastruktur gar nicht mehr
existiert. Aufgrund
der aufkommenden Kritik an dem brutalen Vorgehen der Behörden äußert sich der
Landkreis-Sprecher Dirk Niemeyer gegenüber dem NDR folgendermaßen: "Es
liegen keine Informationen vor, dass die Betroffenen suizidal sind." AK Asyl
Göttingen 22.3.14; FairBleib
Südniedersachsen Febr. 2014; ndr 1 –
niedersachsen 19.3.14; taz 20.3.14; taz
22.3.14; Monsters of Goettingen 27.3.14 14. März 14 Berlin-Hellersdorf. Sechs unbekannte Personen bewerfen
kurz nach Mitternacht die Asylunterkunft in der Carola-Neher-Straße mit
Steinen und versuchen dann gewaltsam, in das Gebäude einzudringen, was ihnen
nicht gelingt. Als die Polizei 20 Minuten später eintrifft, sind die
Angreifer bereits unerkannt geflohen. Vorangegangen
war dem Angriff eine Hetzjagd auf zwei 19 und 20 Jahre alte Bewohner der
Einrichtung. Als die beiden Flüchtlinge am nahe gelegenen U-Bahnhof
Cottbusser Platz ausstiegen, wurden sie von ca. 15 Deutschen bedroht und mit
Bierflaschen beworfen. Sie konnten sich in das Gebäude der Asylunterkunft
retten und blieben unverletzt. Der
Staatsschutz nimmt die Ermittlungen auf. Die rechte ''Bürgerbewegung
Hellersdorf'' kommentiert den Angriff auf Facebook: ''Macht weiter so …
Schmeißt den Dreck raus!'' Im
Umfeld der Unterkunft kommt es seit deren Eröffnung im August 2013 regelmäßig
zu rassistischen Aktionen: am 15. März werden im Umfeld der Unterkunft
Aufkleber ''Nein zum Heim'' und ein Hakenkreuz entdeckt. Und einen Tag später
kommt es in den Morgenstunden zu einem Brandanschlag auf ein Auto einer
Unterstützerin der Flüchtlinge. Auf dem nahe gelegenen U-Bahnhof Cottbusser
Platz werden zudem immer wieder rassistische Parolen und neonazistische
Symbole entdeckt. (siehe auch: 1. Januar 14; 17. Januar 14; 14. März 14; 30. August 14; 10. Oktober 14) taz 14.3.14; ND
14.3.14; suburbanhell.org;
BeZ 18.3.14 17. März 14 Amberg im Bundesland Bayern. Seit dem 14. März befinden
sich acht Iraner der Flüchtlingsunterkunft in der Kümmersbrucker Straße im
Hungerstreik. Sie protestieren gegen die Zwangsversorgung mit Lebensmitteln
durch Essenskörbe, die Unterbringung auf engstem Raum, ihre rechtliche
Situation sowie die Dauer der Asylverfahren. In einem Brief schreiben sie:
''Diese lange Zeit in der Schwebe, ohne die grundlegenden Bürgerrechte wie
eine Arbeitserlaubnis, das Recht, unseren Aufenthaltsort selbst zu bestimmen,
ja nicht einmal uns innerhalb Deutschlands frei zu bewegen, ist kaum zu
ertragen.'' Außerdem fordern die Flüchtlinge Gespräche mit einem Vertreter
des Bundesamtes für Migration. Um
ihren Forderungen öffentlich Ausdruck zu verleihen, errichteten die
Flüchtlinge am 12. März ein von der Stadt Amberg genehmigtes Camp vor dem
Bahnhof. Während des Hungerstreiks bekommt ein Flüchtling
Herzprobleme und muß medizinisch behandelt werden. Nachdem die Flüchtlinge von der oberpfälzischen Regierung
die Zusage erhalten, in eine kleinere Unterkunft zu ziehen, beenden sie am
21.3. ihren Protest und bauen das Camp wieder ab. antifanm.blogsport.de
17.3.14; br 21.3.14 17. März 14 Landkreis Dingolfing-Landau im Bundesland Bayern. Etwa 80
Polizeibeamte räumen gegen 17.30 Uhr ein Protest-Camp, in dem Flüchtlinge vor
fünf Tagen einen Hunger- und Durststreik begannen. Die ca. 15 "Non-Citizens" aus den
Unterkünften Oberhausen und Gottfrieding hatten einen Pavillon mit einigen
Matratzen in der Oberen Stadt in Dingolfing direkt vor dem Landratsamt
aufgebaut und forderten u.a. die Anerkennung ihrer Asylanträge, Abschaffung
der Residenzpflicht, Stopp aller Abschiebungen und den Transfer vom Lande in
eine größere Stadt. Während
des "trockenen Hungerstreiks" wurde ca. zehnmal ein Notarztwagen
gerufen, um kollabierende Streikende vor Ort zu behandeln bzw. sie ins
Krankenhaus zu fahren. Die
PolizeibeamtInnen aus den Orten Landshut, Passau, Straubing und Dachau
brachen den passiven Widerstand der Protestierenden, indem sie sie einzeln
aus dem eingehakten Menschenknäuel herauszogen. Die 15 Streikenden und fünf
UnterstützerInnen wurden vorübergehend festgenommen – die Flüchtling kamen
später in ihre Asylheime zurück.. Wochenblatt
17.3.14; PNP 17.3.14; MbZ
18.3.14 18. März 14 Bundesland Sachsen-Anhalt - Saalekreis. In der Straßenbahn
wird eine 32 Jahre alte Geflüchtete von einer Deutschen schmerzhaft gegen die
Schulter gestoßen. Eine zweite Deutsche zeigt ihr den sogenannten
Stinkefinger. Die
Geflüchtete wurde schon öfter von diesen beiden Frauen angepöbelt,
rassistisch beleidigt und bedroht. Auf
dem Nachhauseweg begegnet sie den Frauen erneut, die wieder aggressiv auf sie
zukommen. In Panik läuft sie weg und bittet im nahe gelegenen Bahnhof
Polizeibeamte um Hilfe – sie erstattet Anzeige. Die
polizeilichen Ermittlungen werden später eingestellt. Mobile Beratung
für Opfer rechtsextremer Gewalt 19. März 14 Bundesland Brandenburg – Luckenwalde im Landkreis Teltow-Fläming.
Gegen 21.25 Uhr wird gegen das Fenster eines bewohnten Zimmers des
Übergangsheims für Flüchtlinge in der Forststraße ein Stein geworfen, wodurch
die Glasscheibe zerstört wird. Die
Polizei ermittelt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zwei Täter,
die sie der rechten Szene zuordnet. Dies
ist bereits die zweite Attacke mit Steinen auf das Gebäude, das vor ca. einem
Jahr eröffnet wurde. (siehe auch: 27. August 14) Opferperspektive;
MAZ 20.3.14; BT DS 18/1593 20. März 14 Essen-Frintrop in Nordrhein-Westfalen. Gegen 10.15 Uhr
wird die Asylbewerberunterkunft in der Straße ''Am Neerfeld'' von Unbekannten
mit 4 Metallkugeln beschossen. Als die Polizei eintrifft, landet eine
Schraubmutter in der Nähe der Beamten. Die Metallkugeln haben Fensterscheiben
der Einrichtung zerstört. Der
Staatsschutz ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Es
ist bereits der dritte Angriff auf die Unterkunft innerhalb von 5
Monaten. (siehe
auch: 18. Oktober 13) WAZ 21.3.14; BT DS 18/1593 21. März 14 Bundesland Sachsen – Dresden-Leuben. Kurz vor 23.00 Uhr
wird ein Fenster einer Erdgeschoßwohnung in der Neundorfer Straße, in der
tunesische Flüchtlinge leben, von 15 jungen Männern eingeworfen. Einige der
Angreifer gehen anschließend in das Haus und versuchen, die Tür zu der
Wohnung einzutreten. Nachdem ihnen das nicht gelingt, flüchten sie. Polizei Dresden
21.3.14; LVZ 24.3.14; StA Dresden 18.3.15; BT DS 18/1593 21. März 14 Abschiebegefängnis des Landes Brandenburg in
Eisenhüttenstadt. Am 7. Tag ihres Hungerstreiks und am 2. Tag ohne
Flüssigkeitsaufnahme befindet sich ein tschetschenischer Gefangener im
Krankenhaus; ein zweiter war im Krankenhaus gewesen und kam dann zurück ins
Abschiebegefängnis. Die beiden Gefangenen im Alter von 23 und 25
Jahren fordern ihre Entlassung aus der Haft und die Bearbeitung ihrer
Asylanträge in Deutschland. Entsprechend dem Dublin-III-Verfahren
beabsichtigt die BRD, sie nach Polen zurückzuschicken. Sie waren vor ein paar Wochen in Deutschland eingereist und mit der
Begründung des illegalen Grenzübertritts in Abschiebehaft genommen worden. MOZ 22.3.14; lagerwatcheisen 23. März 14 Bundesland
Baden-Württemberg – Krautheim. In der Nacht zerschlägt ein von Unbekannten
geworfener Stein ein Fenster der Unterkunft für Flüchtlinge in der
Birkenallee 6-8. Mitte März sind in das Gebäude acht Männer aus
Syrien und sechs aus Pakistan eingezogen. Im Vorfeld der Eröffnung der Unterkunft gab es
dagegen eine Unterschriften- und Flugblattaktion, eine Facebookseite der
Identitären Bewegung ''Nein zum Heim!'' und eine aufgebrachte
BürgerInnenversammlung. Wenige Wochen später startet eine erneute
Unterschriftenaktion gegen die weitere Unterbringen von Flüchtlingen des für
40 BewohnerInnen ausgelegten Gebäudes. Kontext:
Wochenzeitung – Ausgabe 163; BT DS 18/1593 24. März 14 Landkreis Uckermark in Brandenburg. In Prenzlau werden
drei Asylsuchende aus Somalia aus rassistischen Motiven körperlich
angegriffen. Die
Polizei ermittelt zwei Tatverdächtige. Opferperspektive 27. März 14 Berlin-Grünau. Gegen 4.15 Uhr bemerkt ein
Wachschutz-Mitarbeiter der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der
Wassersportallee, wie ein Unbekannter mit einem Ast gegen die Scheibe der
Nebeneingangstür schlägt. Diese geht daraufhin zu Bruch. Der
Unbekannte flüchtet, als er den Wachschutzmitarbeiter bemerkt, und kann trotz
sofortiger Verfolgung nicht gefaßt werden. BK 27.3.14; BM 27.3.14; BT DS 18/1593 28. März 14 Bundesland Hessen – Landkreis Lahn-Dill. Gegen 13.00 Uhr
sitzt ein afghanischer Flüchtling am offenen Fenster der 3. Etage der
Dillgenburger Flüchtlingsunterkunft und droht, sich hinunter zu stürzen.
Hintergründe sind offensichtlich die Ablehnung seines Asylantrags und die
bevorstehende Abschiebung. Einem Mitarbeiter der Polizei gelingt es, den
24-Jährigen zu überwältigen, so daß er in eine psychiatrische Klinik gebracht
werden kann. Polizei
Lahn-Dill 28.3.14 30. März 14 Schweinthal im Bundesland Bayern. Knapp 50 Kilometer von
der österreichischen Grenze entfernt werden zwei Flüchtlinge aus Eritrea mit
Unterkühlungen von der Polizei aufgegriffen. Sie sind zu Fuß unterwegs und
befinden sich im Ortsteil Miesbach an der Bundesstraße 472. BT DS 18/4032 31. März 14 Bundesland Hessen – Gießen. Kurz vor Mitternacht bricht in
der Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen
in der Rödgener Straße ein Feuer aus. Der Brand entstand wahrscheinlich im
Fernsehraum in der ersten Etage des Gebäudes. Die rund 400 dort lebenden
Menschen müssen evakuiert werden, eine Person kommt mit Rauchgasvergiftungen
in ein Krankenhaus. Das Gebäude wird dabei so stark zerstört, daß es nicht
mehr bewohnbar ist. Auch
gut acht Monate nach dem Brand kann die Polizei keine eindeutigen Aussagen
zur Brandursache machen – weder Brandstiftung noch ein technischer Defekt
können als Ursache klar identifiziert werden. GAll 22.3.14;
Polizei Gießen 17.11.14 März 14 Landkreis Schaumburg in Niedersachsen. Der 36-jährigen
Irijana Rustemi und ihren drei Kindern, die im Dorf Nordsehl bei Stadthagen
leben, droht die Rückschiebung entsprechend dem Dublin-Verfahren
nach Dänemark, wo sie vor 22 Monaten einen Asylantrag gestellt hatten. Da
dieser abgelehnt worden war, besteht jetzt die Gefahr, daß die Roma-Familie
von dort aus in den Kosovo abgeschoben wird. Irijana
Rustemi, die als Dreijährige mit ihren Eltern den Kosovo verließ und in
Kroatien aufgewachsen war, hatte in der BRD bereits eine Aufenthaltserlaubnis
aus humanitären Gründen. Ihre Kinder, die 13-jährige Awelina, der 15 Jahre
alte Ramadan und die 17-jährige Vanessa, sind alle im niedersächsischen
Rinteln geboren. Nach
acht Jahren Trennung von ihrem Ehemann, mit dem sie als 18-Jährige
verheiratet worden war, und nach Zuwendung zu einem anderen Lebenspartner
begann sowohl der Ex-Mann als auch dessen Familie mit Gewaltandrohungen gegen
sie und ihre Kinder. In ihrer Not flüchteten sie nach Dänemark, weil sie
wußten, daß dort keine Angehörigen der Großfamilie wohnten. In
Dänemark ging es der jüngsten Tochter Awelina gesundheitlich sehr schlecht.
Sie war die meiste Zeit im Krankenhaus, wo ihre schweren Lebensmittel-Allergien,
Eßstörungen und psychischen Probleme behandelt wurden – sie wog zeitweilig
nur noch 22 Kilogramm. Im Mai untersagt das Verwaltungsgericht Hannover
wegen der psychischen Erkrankung von Frau Rustemi die Rückschiebung nach
Dänemark. Im
Rahmen eines asylrechtlichen Verfahrens wird nach § 60 Abs. 7 Satz 1
Aufenthaltsgesetz ein Abschiebeverbot festgestellt, so daß die Hoffnung der
Familie auf ein sicheres Bleiberecht durchaus realistisch ist. Frau
Rustemi hat ein Praktikum im Bereich Altenpflege begonnnen, um ihrem lange
bestehenden Berufswunsch näher zu kommen. niedersachsen.com
4.3.14; Dietrich
Wollschlaeger – Rechtsanwalt 6. April 14 Bundesland Bayern im Landkreis Aschaffenburg. Drei
pakistanische Asylbewerber befinden sich nach dem Besuch des Großostheimer
Brauerei-Festes gegen 2.15 Uhr auf dem Wege zu ihrer Unterkunft nach
Ringheim. Auf der Brücke am Bartholomäusweg kommen ihnen sechs Personen
entgegen – von denen vier mit schwarzen Tüchern über Mund und Nase maskiert
sind. Sie fragen die Pakistani nach Zigaretten und kaum haben diese verneint,
bekommt ein 29-Jähriger einen Faustschlag gegen die Schläfe, der eine
Platzwunde verursacht. Zudem werden er und sein 30-jähriger Begleiter mit
einem Baseballschlager angegriffen und bei ihrer Flucht in Richtung Ringheim
damit am Rücken verletzt. Ihr 25 Jahre alter Freund wird von einem anderen
Angreifer durch einen Schuß aus einer Softair- oder Luftdruckwaffe im
Schulterbereich getroffen – dieser flüchtet zurück in Richtung Großostheim. Erst
als ein Passant laut ankündigt, die Polizei zu rufen, lassen die Angreifer
von ihren Attacken und Verfolgungen ab und laufen in Richtung Friedhof davon.
Die drei pakistanischen Männer müssen ihre Verletzungen ärztlich behandeln
lassen. Die
Kriminalpolizei Aschaffenburg nimmt die Ermittlungen auf, gibt
Personenbeschreibungen der Täter heraus und sucht ZeugInnen. infranken.de
8.4.14; MbZ 8.4.14; Mainpost 8.4.14; main-netz.de 9.4.14; main-netz.de 11.4.14; Mainpost 11.4.14 6. April 14 Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Am Eingang einer Diskothek in Güstrow wird einem 29 Jahre alten Flüchtling
aus Ghana wiederholt der Zutritt an diesem Abend verweigert, obwohl er
Eintritt bezahlt hat. Da Menschen mit weißer Hautfarbe ohne Probleme
eingelassen werden, beginnt der Flüchtling eine Diskussion mit dem Türsteher.
Dieser greift ihn allerdings unvermittelt an und schlägt so heftig auf ihn
ein, daß er seine Platzwunden und Schwellungen im Gesicht im Krankenhaus
ambulant behandeln lassen muß. Obwohl der Angreifer namentlich bekannt ist,
stellt die Staatsanwaltschaft Rostock die Ermittlungen später mit der
Begründung "kein öffentliches Interesse" ein. Der Rechtsanwalt
bemüht sich weiterhin um eine Wiederaufnahme der Ermittlungen. LOBBI 8. April 14 Bundesland Sachsen – Hoyerswerda. Eine aus Syrien
stammende Frau ist gegen Mittag auf dem Weg zu ihrer Unterkunft in der
Dillinger Straße, als neben ihr ein Auto mit drei jungen Männern hält. Diese
beleidigen sie rassistisch, ein Mann spuckt sie an, dann fahren sie weiter. (siehe auch: 7. Februar 14, 12. April 14, 19. April 14) LR 10.4.14; taz
25.4.14 8. April 14 Bundesland Thüringen. Gegen 14.00 Uhr erscheinen
uniformierte Polizeibeamte in der Erfurter Johannesschule und führen die
neunjährige Elmedina und ihre ein Jahr ältere Schwester Riana vor den Augen
der MitschülerInnen und der LehrerInnen ab. Widerspruch oder gar
Verhinderungsversuche von seiten der Lehrkräfte in diesem für Kinder
eigentlich geschützen Raum gibt es nicht. Zeitgleich
haben sich zivil gekleidete BeamtInnen Zugang zur Wohnung der Mutter, Elvira
D., verschafft und geben ihr eine Stunde Zeit, ihre Sachen zu packen und die
für ihre beiden Töchter. Alle zusammen werden dann unverzüglich zum Flughafen
Halle-Leipzig gefahren und in einen Linienflug der Austrian Airlines in
Richtung Skopje gesetzt. Diese
Abschiebung kam für die Roma-Familie völlig überraschend – es gab keine Zeit
des Vorbereitens und Abschiednehmens. Angekommen
in Mazedonien werden ihre Pässe von der Polizei eingezogen. Ein Recht auf
Sozialhilfe (30 Euro pro Monat) und Krankenversicherung wird ihnen aufgrund
der Tatsache, daß sie abgeschoben wurden, abgesprochen. Unterstützer_innenkreis
8.4.14; FRat Thüringen
10.4.14; fight racism and isolation 11.7.14 9. April 14 Bundesland Bayern, Gauting im Landkreis Starnberg. Gegen
17.00 Uhr bricht ein Feuer im Flur des ersten Obergeschosses der Unterkunft
für Flüchtlinge in der Ammerseestraße aus. Unbekannte haben zwei vor einem
Fenster angebrachte Vorhänge in Brand gesetzt. Noch vor dem Eintreffen der
Feuerwehr ist das Feuer bereits erloschen. Acht
Monate nach dem Brand hat die Polizei noch keine TäterInnen ermittelt, geht
aber davon aus, daß die Täter 'von außen' kommen. MM 10.4.14;
Polizei Ingolstadt 10.4.14; Polizei
Ingolstadt 8.12.14 10. April 14 Bundesland Niedersachsen - Hannover. Die Ghanaerin Vita M.
erscheint mit ihrem vier Wochen alten Säugling Joshua in der Notaufnahme des
Kinderkrankenhauses Auf der Bult. Sie berichtet, daß der Junge seit einem Tag
keine Nahrung zu sich nehme und zudem heftig huste. Sie legt einen Arztbrief
und ein Untersuchungsheft ihrer Zwillinge Joshua und Joseph vor, um zu
belegen, daß die beiden Frühgeborenen bis vor zwei Wochen in genau dieser
Klinik wegen eines Lungenleidens behandelt wurden. Die Notaufnahme bemängelt
jedoch, daß sie als Asylbewerberin den Beleg einer Kostenübernahme und die
Geburtsturkunde vorlegen müsse. Frau
M. fährt in ihrer Not mit dem Bus zu ihrer Kinderärztin nach Kirchrode. Diese
ordert umgehend einen Rettungswagen und schickt den Säugling zurück in die
Klinik Auf der Bult. Auf dem Weg ins Krankenhaus stirbt der Junge –
Reanimationsversuche im Krankenhaus gelingen nicht mehr. Vita
M. und der Vater des Jungen, Francis A., erstatten Anzeige wegen Totschlags
durch unterlassene Hilfeleistung. Der
Ärztliche Direktor der Klinik, Thomas Beushausen, weist alle Vorhaltungen
entschieden zurück und betont zudem, daß der fehlende Krankenschein für das
Kind keine Rolle gespielt habe – es habe jedoch keinen Hinweis auf einen
medizinischen Notfall gegeben. HAZ 15.4.14; HAZ 16.4.14; Hannover Ztg 16.4.14; taz 16.4.14; Pro Asyl 16.4.14; TS 17.4.14 11. April 14 Schwäbisch Gmünd im Bundesland Baden-Württemberg. Im Laufe
des Vormittags besetzen einige BewohnerInnen der Flüchtlingsunterkunft Auf dem
Hardt den Waschraum, woraufhin die Heimleitung die Polizei ruft, die mit ca.
20 Personen und mehreren Hunden den Waschraum räumt. Zwei
Bewohner, Julius aus Kamerun und Farooq Khan aus Afghanistan, werden von den
Polizeihunden gebissen und mehrere BewohnerInnen verhaftet. Die beiden
verletzten und festgenommen, teils unbekleideten Bewohner werden ohne
medizinische Versorgung von der Polizei festgehalten. Circa
15 BewohnerInnen ziehen daraufhin in Richtung Innenstadt und blockieren eine
Kreuzung, bis der Krankenwagen für die beiden Verletzten kommt. Danach gehen
sie weiter und erreichen gegen 14.30 Uhr die Polizeistation. Hier verlangen
sie skandierend die Freilassung der Festgenommenen. Am Nachmittag werden
schließlich alle Festgenommenen wieder frei gelassen. Dem
Protest war vorausgegangen, daß einige BewohnerInnen die Entfernung einer
Überwachungskamera an dem Müllcontainer forderten. Mehrere Gespräche mit der
Heimleitung führten zu keinem Ergebnis und endeten oft mit der Drohung, die
Polizei zu rufen. Dies geschah auch am 3. März, wobei vier Flüchtlinge
verhaftet wurden. In den folgenden Wochen versuchten einige BewohnerInnen,
mit Bannern die Überwachungskamera zu verdecken, die Banner wurden jedoch
immer wieder entfernt. Remszeitung
11.4.14; Polizei Aalen
11.4.14; The VOICE; Refugees
Initiative Schwäbisch Gmünd 12. April 14 Bundesland Sachsen – Hoyerswerda. Eine aus Libyen
stammende 40-jährige Frau wird direkt vor der Flüchtlingsunterkunft in der
Dillinger Straße bedrängt. Die als "junge deutsche Männer"
beschriebenen Täter fahren mit einem Fahrzeug über den Bürgersteig auf sie zu
und beleidigen sie mit einer obszönen Geste. Täter
konnten nicht ermittelt werden. (siehe auch: 7. Februar 14, 8. April 14, 19. April 14) RAA Sachsen; taz
25.4.14; StA Görlitz
17.12.14 12. April 14 Refugee-Strike-Camp am Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg.
Nach 104 Stunden Besetzung steigt Napuli Paul Langa gegen 22.30 Uhr aus vier
Meterm Höhe über eine Feuerwehrleiter von einer Platane herunter und kommt
aufgrund ihres Schwächezustands zunächst in ein Krankenhaus. Rund
um den Baum befinden sich Sprungpolster und –tücher der Feuerwehr, weil schon
länger die Gefahr bestand, daß Frau Langa von der Astgabel, auf der sie saß,
herunterstürzte. Sie hat fünf Tage im Baum verbracht, war Nässe und Kälte
ausgesetzt, nur mit einem Anorak bekleidet und einer Bettdecke umwickelt.
Ihre Bewegungen waren sehr langsam geworden, und es war offensichtlich, daß
sie körperlich sehr litt. Zwischenzeitlich hatte sie ein stark geschwollenes
Bein und erst nach mehrmaligen ernsthaften Ermahnungen der UnterstützerInnen
ließ die Polizei eine Ärztin auf das Gelände, die mit ihr sprechen konnte. Aus
Protest gegen die Räumung des Refugee-Camps am 8. April war Frau Langa mit
zwei anderen Flüchtlingen auf den zentral auf dem Platz stehenden Baum
geklettert. Am 9. April stiegen die zwei Männer von dem Baum herunter, so daß
Frau Langa fortan allein ausharrte. Gegen
20.00 Uhr des 9. April begannen vier Flüchtlinge an der Nordseite des
geräumten Geländes mit einem Hungerstreik aus Solidarität mit Napuli Langa
und aus Protest gegen die Räumung des Platzes. Der
Oranienplatz wurde unmittelbar nach der Zerstörung und Räumung der Zelte und
Hütten der Refugees weiträumig mit einem hohen Metallzaun abgesperrt, einige
hundert PolizistInnen schützten den Zaun und verhinderten so den Zugang –
auch zum Baum. Mindestens in den ersten drei Tagen verweigerte die Polizei
den Transfer von Wasser, Essen oder trockener Kleidung für Frau Langa. Der
Einsatzleiter setzt auf Zeit und antwortet auf die Fragen, warum der Zugang
zu Frau Langa versperrt ist, mit dem lapidaren Satz, sie könne ja
runterkommen, dann könne sie soviel essen, wie sie wolle. Noch
gestern hatte ein Gericht einen Eilantrag auf den "Anspruch" auf
den Baum-Protest abgelehnt. Frau Langa hat demzufolge kein Recht darauf, sich
Getränke und Essen bringen zu lassen – auch keinen Anspruch auf den Zugang
von ÄrztInnen. Napuli
Langa forderte ein Gespräch mit der Integrationssenatorin Dilek Kolat, die
dieses jedoch vor Ort ablehnte, und sie forderte eine schriftliche Zusage,
daß am Oranienplatz weiterhin ein Info-Point und ein Pavillon für
Versammlungen der Flüchtlinge bestehen bleibt. Erst
als sie einen von Frau Kolat handgeschriebenen Zettel mit der Zusage übergeben
bekommt, " ..... dass der Oranienplatz als Info- und Protestplattform
für die Rechte von Flüchtlingen erhalten bleibt", beendet sie ihre
Aktion. Napuli
Paul Langa war seit der Entstehung des Refugee-Camps am Oranienplatz im
Oktober 2012 aktiv dabei und als Vertreterin der Forderungen der Flüchtlinge
auch in der Öffentlichkeit immer präsent. Spiegel 11.4.14;
BM 12.4.14; Zeit 13.4.14;
Bild 13.4.14; TS 13.4.14; Zeit
13.4.14; Asyl Strike
Berlin 13. April 14 Bundesland Thüringen – Schmölln im Landkreis Altenburger
Land. Gegen 1.00 Uhr wird die Unterkunft für Flüchtlinge in der Bergstraße
48/2 von unbekannten Personen mit einem pyrotechnischen Knallkörper
attackiert. Dabei hinterläßt der Knallkörper Schmauchspuren an der Fassade des
Gebäudes. TäterInnen konnten nicht ermittelt werden. StA Gera 3.3.14; BT DS 18/2284 19. April 14 Bundesland Sachsen – Hoyerswerda. Gegen 3.00 Uhr wird das
Wohnheim für Flüchtlinge in der Dillinger Straße angegriffen. Der 25-jährige
Angreifer, maskiert mit einer Sturmhaube, schlägt mit einem Hammer mehrmals
gegen eine Fensterscheibe eines Zimmers im Tiefparterre. Die Innenscheibe des
Fensters geht daraufhin zu Bruch, und es fallen Glasscherben in ein Zimmer,
in dem sechs Bewohner schlafen. Geweckt durch den Lärm löst ein Bewohner
daraufhin den Feuer alarm aus. In
der Unterkunft wohnen zu diesem Zeitpunkt 85 Erwachsene und 32 Kinder aus
verschiedenen Ländern. Gegen
den Angreifer wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt. (siehe auch: 7. Februar 14, 8. April 14, 12. April 14) LR 22.4.14; Zeit
23.4.14; taz 25.4.14; StA Görlitz
17.12.14; BT DS 18/1593 19. April 14 Berlin-Hellersdorf – Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge
in der Maxi-Wander-Straße. Ein Mitarbeiter der Security gibt der von ihm
gerufenen Polizei gegen 20.30 Uhr zu Protokoll, daß er von einem 17-jährigen
Bewohner der Unterkunft angegriffen und gewürgt wurde sowie von dessen
18-jährigen Bruder geschlagen. Die beiden Beschuldigten geben jedoch an, von
dem Security-Mitarbeiter geschlagen worden zu sein. Der
17-Jährige und ein weiterer Security-Mitarbeiter wurden bei der
Auseinandersetzung verletzt. dpa 20.4.14; TS 20.4.14; MOZ
21.4.14 21. April 14 Landkreis Havelland in Brandenburg. In Friesack wird ein
28 Jahre alter Flüchtling aus Somalia auf offener Straße von zwei Männern
geschlagen. Da die Polizei von einem rassistischen Motiv ausgeht, ermittelt
der Staatsschutz wegen gefährlicher Körperverletzung. Opferperspektive 21. April 14 Landkreis Greiz im Bundesland Thüringen. In der JVA
Hohenleuben fügt sich ein 47 Jahre alter Gefangener mit einem scharfkantigen
Gegenstand Schnittwunden an den Händen zu. Dann verschanzt er sich im
Sanitärtrakt seines Haftraumes und droht, Justizbeamte zu verletzen für den
Fall, daß er abgeschoben wird. Seine Abschiebung nach Tunesien ist für den
nächsten Tag geplant. Nachdem die Polizei und eine
Verhandlungsgruppe des Landeskriminalamtes den Verzweifelten nicht überzeugen
können, wird dieser gegen 14.30 Uhr von einem Sondereinsatzkommando (SEK)
überwältigt. Seine
Schnittverletzungen an den Händen werden medizinisch versorgt, und am
nächsten Tag wird er nach Tunesien ausgeflogen. Focus 21.4.14; MDZ 21.4.14; t-online.de 21.4.14; TA 22.4.14; Thüringer
Justizministerium 22.4.14 23. April 14 Bundesland Bayern –
Landkreis Main-Spessart. In der Flüchtlingsunterkunft Gemünden finden
BewohnerInnen gegen 13.00 Uhr einen Mann in Krämpfen auf dem Boden liegend –
er hat Schaum vor dem Mund. Der 27-jährige Iraner kommt umgehend ins
Krankenhaus Lohr. Nach medizinischer Notversorgung wird er zur stationären
Behandlung in die Psychiatrie verlegt. Der
Mann, ein gläubiger Christ, wartet seit zweieinhalb Jahren auf einen Bescheid
zu seinem Asylantrag und war in letzter Zeit zunehmend depressiver geworden.
Jetzt hatte er in seiner Verzweiflung mehr als 30 Tabletten geschluckt. Nach
Aussagen seines Rechtsanwaltes hatte der Asylbewerber schon einmal im
Frühjahr 2012 versucht, sich durch Selbstverletzung zu töten. Auch damals war
er nach der medizinischen Versorgung im Krankenhaus anschließend in die
Psychiatrie verlegt worden. Am
26. November 14 wird ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Mainpost
23.4.14; Antirassistische
Initiative Berlin 29. April 14 Berlin-Köpenick – Brandanschlag auf die
Flüchtlingsunterkunft in der Salvador-Allende-Straße. Kurz vor 23.00 Uhr wird
versucht, die Notausgangstür des Gebäudes mit Grillanzünder anzuzünden. Das
Feuer erlischt jedoch von selbst nach wenigen Minuten. Die
beiden Täter, der 20-jährige Dennis H. und der 21-jährige Marvin G., können
noch in der Nacht von der Polizei festgenommen werden, weil der versuchte Brandanschlag
von einer Überwachungskamera aufgenommen wurde. Der 21-Jährige legte das
Feuer, und der 20-Jährige zeigte während des versuchten Brandanschlags den
Hitlergruß und entfernte eine Holzlatte. Im
Prozeß gegen die beiden Täter fällt das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 10.
September 14 die Urteile: Gegen den 20jährigen, der bereits 13 Eintragungen
im Strafregister hat, wird ein zweiwöchiger Dauerarrest ausgesprochen; gegen
den 21jährigen, der bereits eineinhalb Jahre im Gefängnis saß sowie viele Straftaten
beging, eine Haftstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur dreijährigen
Bewährung. Im
direkten Umfeld der Unterkunft, die am 1. November 13 eröffnet wurde und in
der ca. 150 Flüchtlinge leben, gab es vor dem Brandanschlag immer wieder
rassistische Parolen, die sich teils auch direkt auf die Unterkunft bezogen.
Im Februar 14 organisierte die NPD eine Kundgebung gegen die Unterkunft, und
auf Facebook agiert eine anonyme rechte Bürgerinitiative dagegen. TS 30.4.14; ND
30.4.14; jW 7.5.14; BeZ 10.09.14; ND
11.9.14; www.eaurich.de/Welcome/tagebuch.html; BT DS 18/2284 6. Mai 14 Berlin – Bezirk Kreuzberg. Gegen 3.00 Uhr morgens verläßt
der 22-jährige Pakistani Adeel M. eine Party, die im "NewYorck im
Bethanien" unter dem Thema "Protest march for Freedom to
Brussels" stattfindet. Er geht vor das Haus, bindet sein Fahrrad los und
schiebt es einen dunklen kurzen Fußweg entlang, um auf die hell erleuchtete
Waldemarstraße zu gelangen. Auf der Mitte des Weges, er will gerade auf sein
Fahrtrad steigen, greifen ihn vier oder fünf vermummte Personen von hinten
an. Ein Täter, der ein ca. 15 cm langes Messer in der Hand hält, schlägt mit
der anderen Hand einen großen Pflasterstein gegen seine linke Kopfseite. Auch
die weiteren Angreifer traktieren ihn mit Faustschlägen gegen den Kopf, so
daß er zu Boden geht. Am
Boden liegend wird er weiter getreten und mit großen Pflastersteinen an Kopf
und Körper geschlagen – mit seinen Armen umfaßt er seinen Kopf, um die
Schläge und Tritte abzupuffern. Als
die Kriminellen nach einigen Minuten von ihm ablassen und weggehen, bemerkt
Adeel M., daß sie sein Fahrrad, sein Handy und seine Geldbörse mitgenommen
haben. Er selbst hat eine stark blutende Wunde an der linken Schläfe und eine
offene Verletzung am linken Schienbein – ansonsten viele Prellungen und
Blutergüsse. Benommen und zitternd läuft er orientierungslos zwei Stunden
durch die Straßen, bis er zu seinem Schlafplatz gelangt – aber auch dort vor
lauter Zittern nicht zur Ruhe kommt. Erst
am nächsten Tag wird er auf dem Refugee-Camp Oranienplatz wegen seines
blutigen Kopfes und der blutverschmierten Kleidung angesprochen, wird zu
einer Arztpraxis begleitet und dann ins Krankenhaus gebracht, wo vor allem
noch einmal sein Kopf untersucht wird. Auch
Tage nach dem Überfall leidet er unter starken Schmerzen und nimmt
Schmerzmittel ein. Bericht des
Betroffenen 9.5.14 7. Mai 14 Flughafen Frankfurt am Main. Die Rückschiebung einer 25
Jahre alten iranischen Asylbewerberin nach Italien wird durch die Flughafenpolizei
abgebrochen, weil sich die Frau mehrmals heftig erbricht und somit für
reiseunfähig erklärt wird. Sie hat schweres Rheuma und kommt anschließend in
ein Krankenhaus zur stationären Behandlung. Die
Frau lebt seit Juli 2013 in einer Gemeinschaftsunterkunft in Bad Königshofen
im Landkreis Rhön-Grabfeld. Aufgrund eines defekten Schlosses war ihre
Zimmertür unverschlossen, so daß sie von den AbschiebebeamtInnen direkt aus
dem Schlaf geholt wurde. Die
Ausländerbehörde hatte die Rückführung ohne jegliche Ankündigung gegenüber
der Betroffenen eingeleitet. Mainpost 9.5.14 13. Mai 14 Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. An einer Verkehrsampel
der Kleinstadt Torgelow wird ein 23 Jahre alter afghanischer Flüchtling am
helligten Tag von einem deutschen Jugendlichen aus einer Gruppe von
Berufsschülern heraus mit Pfefferspray attackiert Der Täter der Spray-Attacke ist ein 17-jähriger
Berufsschüler, der sich nach der Tat von Gleichaltrigen feiern läßt. Bereits
im Herbst 2013 hatte er mit einem Luftgewehr zwei Menschen verletzt. Er
bleibt vorerst weiterhin auf freiem Fuß. Zwei
Berufsschüler werden aufgrund des körperlichen Angriffs auf den Afghanen von
der Berufsschule zunächst suspendiert. Nach den Ermittlungen der Polizei soll
es sich um eine Mutprobe gehandelt haben. Der
angegriffene Mann gehört zur Gruppe der etwa100 Flüchtlinge, die im Stadtteil
Drögeheide untergebracht sind. Gegen diese Unterbringung mobilisiert die
rechtsextreme NPD seit Monaten. Focus 14.5.14; OZ 16.5.14; OZ 21.5.14; NK 22.5.14; LOBBI 14. Mai 14 Bundesland Hessen. Morgens um 6.40 Uhr und schon in
Sichtweite zum Flughafen Frankfurt auf der Bundesstraße 43 in der
Hölsterbacher Schleife stürzt sich – bei einer Fahrgeschwindigkeit von 100
km/h – ein somalischer Flüchtling aus einem Polizeibus und zieht sich schwere
Verletzungen zu. Er kommt in ein Frankfurter Krankenhaus. Der
27 Jahre alte Somalier war in der Nacht in seinem Wohnort Westerburg im
Westerwaldkreis von Polizisten abgeholt worden, weil er per Flugzeug nach
Italien rückgeschoben werden sollte. Auf
die Kritik, warum es dem Gefangenen gelungen war, die Tür des T4-VW-Busses
von innen zu öffnen, nimmt die Bundespolizei Koblenz wie folgt Stellung: Sie
habe an dem Tag so viele Menschen abschieben müssen, daß zwei eigens dafür
vorgesehene Fahrzeuge voll waren. Deshalb habe man bei dem Somalier einen
herkömmlichen Polizeibus – ohne Kindersicherung – genommen, aber einen
zusätzlichen Beamten dazugesetzt. hr 14.5.14; Bild
14.5.14; eifelzeitung.de
14.5.14; swr 15.5.14; RZ 15.5.14; jW 15.5.14 21. Mai 14 Bundesland Niedersachsen. Das Oberlandesgericht Oldenburg
gibt in der 2. Instanz einer 17-jährigen Syrerin Recht, die wegen eines
Behandlungsfehlers gegen eine Klinik geklagt hatte. Als
sie im Jahre 2005 von ihrem Kinderarzt in ein Krankenhaus überwiesen wurde,
wurden hier wichtige Unterschungen zu ihrer Wachstumsprognose unterlassen, so
daß eine entsprechende Behandlung ihrer Kleinwüchsigkeit gar nicht erst
begonnen wurde. Die
Verantwortlichen des Krankenhauses führten vor Gericht an, daß diese
weiterführenden Untersuchungen durch den vorliegenden Versicherungsschein
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziell nicht abgedeckt seien und
somit auch eine entsprechende Therapie nicht zulässig sei. Tatsächlich hätten
die verantwortlichen Klinik-Ärzte aber schon aus den vorliegenden Befunden
einen entsprechenden Verdacht erkennen müssen, doch dazu findet sich nichts
in der Krankenakte. Unabhängig
von der versicherungsrechtlichen Seite sei der Arzt verpflichtet gewesen, so
das Gericht, die Patientin bzw. deren Eltern über die erhobenen Befunde und die daraus zu ziehenden
Schlußfolgerungen aufzuklären. Da dies nicht geschah, wurde die Chance, die
Behandlung durch die in Deutschland lebenden Verwandten zahlen zu lassen,
über Jahre hinweg vertan. Die
Klägerin erreichte Ende 2013 eine Körpergröße von 144 cm – mit einer
entsprechenden Therapie wäre sie in gleicher Zeit 156 cm groß geworden. Das
Krankenhaus wird verurteilt, der jungen Frau ein Schmerzensgeld von 40.000
Euro zu zahlen. haufe.de
24.6.14; KrZ 30.5.14; Spiegel 30.5.14 23. Mai 14 Bundesland Schleswig-Holstein. Kurz nach Mitternacht wird
die Polizei in die Flüchtlingsunterkunft von Uetersen gerufen, weil ein
Bewohner von seinen Nachbarn bedroht wird. Die
Beamten treffen auf einen 30 Jahre alten Syrer, der sich immer wieder ein
Messer an den Hals hält und abwechselnd in Richtung der Polizisten schreiend
droht, daß sie nicht näherkommen sollen. Mit
Pfefferspray gelingt es den Beamten, den Mann zu überwältigen, ihm
Handschellen anzulegen und mitzunehmen. Da der Asylbewerber bereits zuvor in selbstgefährdender
Weise auffällig war, entscheidet ein Amtsarzt seine Einweisung in die
psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Polizei Bad
Segeberg 23.5.14 24. Mai 14 JVA Landshut im Bundesland Bayern. In der Nacht zerschlägt
der Untersuchungsgefangene Muslim H. eine Fensterscheibe seiner Zelle und
verletzt sich mit den Scherben selbst. Als die Wachmänner einschreiten wollen,
bedroht der 28-Jährige die Bediensteten mit einer Scherbe und verletzt dabei
auch zwei Personen. Es sind schließlich acht Männer in der Zelle, die den
Gefangenen zu Boden bringen und ihn unter "Anwendung unmittelbaren
Zwangs" versuchen zu fixieren. Im Rahmen dieses gewalttätigen Gerangels
kollabiert Muslim H. – er atmet nicht mehr. Wie es später in der
Pressemitteilung der Polizei heißt, "stellten die Beamten .... plötzlich
eintretenden Atem- bzw. Herzstillstand des Gefangenen fest." Reanimierungsversuche
gelingen zunächst durch den Notarzt, jedoch erliegt Muslim H. im Laufe des
Tages im Krankenhaus noch seinen Verletzungen. Die
Staatsanwaltschaft Landshut beginnt unmittelbar mit den Ermittlungen gegen
die acht JVA-Angestellten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Als
Todesursache wird nach der Obduktion ein "lagebedingter
Erstickungstod" vermutet. "Weiter festgestellte Verletzungen im
Kehlkopfbereich könnten hinsichtlich ihrer Relevanz für den Gesamtverlauf ad
hoc noch nicht abgeschätzt werden", so die Antwort des Bayerischen
Landtags auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen am 5. November – sechs
Monate nach der Obduktion. Muslim
H., Flüchtling aus dem Kosovo, saß in der JVA in Untersuchungshaft, weil er
am 1. April mit einer Geiselnahme in einem Flugzeug seine Rückschiebung nach
Ungarn verhindern wollte. Die Lufthansa-Maschine (LH 1676) war um 11.23 Uhr
in München gestartet, und einige Minuten später hatte er eine 50 Jahre alte
Flugbegleiterin mit einer abgebrochenen Rasierklinge bedroht und verletzt und
verlangte in 5200 Metern Höhe eine Umkehr des Airbus "Lindau" nach
München. Zurück
in München konnten alle 76 Passagiere und sieben Personen der Bordcrew die
Maschine verlassen – zurück blieben der Geiselnehmer und die Stewardess. Mit
Hilfe eines Dolmetschers gelang es, Muslim H. zur Aufgabe zu überreden, der
sich um 12.27 Uhr dann widerstandslos von der Polizei festnehmen ließ. Am
nächsten Tag wird Muslim H. aufgrund eines Haftbefehls vom Amtsgericht Erding
in die JVA Landshut eingeliefert. Nach einer Woche in der Krankenabteilung
der Anstalt, in der er medizinisch untersucht und beobachtet wurde, war er in
den normalen Vollzug gekommen. Ein psychologisches Gutachten wurde nicht
erstellt. Bereits im Jahre 2012 war ihm die Einreise in
die Niederlande abgelehnt worden, und im Jahr 2013 verurteilte ihn ein
ostfriesisches Gericht zu einer vierwöchigen Haftstrafe wegen illegaler
Einreise. Diese "Strafe" saß er in Passau ab und sollte dann am 1.
April 14 nach Ungarn zurückgeschoben werden. BK 1.4.14; FAZ
1.4.14; SZ 1.4.14; Focus 27.5.14;
Bild 27.5.14; OVB 28.5.14; SZ
29.5.14; FRat Bayern 2.6.14; ND 3.6.14; tz
5.6.14; migazin.de 5.6.14; Spiegel 5.6.14;
LT DS Bayern 17/3084 25. Mai 14 Riesa im Bundesland
Sachsen. Gegen 2.00 Uhr wird eine Flasche mit Ketchup an die Außenfassade der
Unterkunft für Flüchtlinge in der Nickritzer Straße 1 von Unbekannten
geworfen. Fünf Tage später wird das Gebäude in den frühen Morgenstunden mit
drei Feuerwerkskörpern beschossen. TäterInnen konnten in beiden Fällen nicht
ermittelt werden. In dem Gebäude leben Flüchtlinge aus
verschiedenen Ländern, u.a. aus Tunesien. StA Dresden
18.3.15; BT DS 18/2284 29. Mai 14 Landkreis Oberhavel in
Brandenburg. Auf dem Bahnhofsvorplatz in Hennigsdorf wird ein ca. 30 Jahre
alter Flüchtling aus Kenia aus einer Gruppe von sechs Männern heraus
rassistisch beleidigt und aufgefordert, "zurück nach Afrika" zu
gehen. Einer der Provokateure droht ihm, daß er ihn mit seinem Messer
umbringen könne. Die
Polizei nimmt die Ermittlungen auf und stellt später einen Tatverdächtigen
fest. Opferperspektive 30. Mai 14 Rheinstetten, Landkreis Karlsruhe im Bundesland
Baden-Württemberg. Am Morgen wird im Zufahrtsbereich auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft
am Kutschenweg eine 5-Liter-Plastikflasche – versteckt im Gebüsch –
aufgefunden, die zu etwa drei Vierteln mit Dieselkraftstoff gefüllt ist.
Zudem wird ein ca. zwei Meter langer Kunststoffschlauch gefunden, der
ebenfalls Rückstände von Dieselkraftstoff aufweist und vermutlich zum
Abfüllen des Kraftstoffes aus einem Fahrzeugtank diente. Dieser
– wohl geplante – Brandanschlag reiht sich in weitere Angriffe auf die
Gemeinschaftsunterkunft ein: Bereits am 24. Mai 14 gelangten Unbekannte
nachts auf das Gelände und gaben mit einer Schreckschußpistole mehrere
Schüsse ab. Außerdem berichten BewohnerInnen, daß wiederholt Fahrzeuge in die
Einfahrt des Geländes fuhren und die Insassen rassistische Parolen gegrölt
hatten. In
der Gemeinschaftsunterkunft wohnen rund 230 Menschen, die überwiegend aus
Nigeria, Sri Lanka und Serbien kommen. Polizei
Karlsruhe 2.6.14; SWP 3.6.14 4. Juni 14 Landkreis Bad Kissingen im Bundesland Bayern. Morgens um
6.00 Uhr erscheinen Staatsangestellte in der Ebenhausener Unterkunft der
Familie T. Da die Roma aus dem Kosovo über Ungarn in die Bundesrepublik
kamen, sollen sie entsprechend dem Dublin-III-Verfahren
nach Budapest zurückgeschoben werden. Obwohl
der Vater und Ehemann zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend ist, werden Melihate
T., ihr 19-jähriger Sohn Besnik und der 14 Jahre alte Liridon mitgenommen und
zum Flughafen Frankfurt gebracht. Dort
fällt der Bundespolizei der desolate Zustand der kranken Frau T. auf, so daß
die Beamten mit der zuständigen Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern (ZRS)
telefonieren, weil sie die Abschiebung der Familie abbrechen wollen. Danach
darf Melihate T. mit ihrem minderjährigen Sohn wieder zurück nach Ebenhausen
– der 19-jährige Besnik wird jedoch nach Ungarn ausgeflogen. Damit ist er von
seiner schwangeren Freundin getrennt, die er demnächst heiraten wollte. Nach
seiner Ankunft in Budapest kommt er für vier Tage in Haft und erhält dort
keine medizinische Betreuung, als er erkrankt. Dann begibt er sich wieder auf
den Weg nach Deutschland und muß hier vorerst ohne Aufenthaltspapiere an
einem unbekannten Ort leben. FRat Bayern
5.6.14; Main Post 5.6.14; infranken.de
6.6.14; FRat Bayern
26.6.14; SZ 28.6.14; infranken.de
11.7.14 4. Juni 14 Nördlingen im Bundesland Bayern. Der 28 Jahre alte Adindu
Obi aus Nigeria bricht auf der Straße zusammen und kommt mit einem
Rettungswagen ins Krankenhaus. Er war auf dem Weg zum Bürgermeister der
Kreisstadt Nördlingen, denn er wollte dort Beschwerde einlegen. Am Vortag
hatte er vom Landratsamt Donau-Ries ein Schreiben bekommen, in dem stand, daß
die Kosten für eine dringende Operation nicht übernommen würden. Es ist die
zweite Ablehnung des Amtes, nachdem das Stiftungskrankenhaus Nördlingen die
Kostenübernahme beantragt hatte. Am
12. Juni kommt Adindu Obi erneut per Krankenwagen ins Hospital, wieder nach
einem Zusammenbruch und dann noch ein drittes Mal. Er
hat einen Leistenbruch und demzufolge immer wieder akute Schmerzen, wenn sich
Teile seines Darmes in der Leiste verklemmen. Zudem leidet er unter der
chronischen Darmerkrankung Morbus Crohn. Sowohl
Hausarzt als auch Krankenhaus-Ärzte empfehlen dringend eine Operation, um den
Leistenbruch zu schließen. Stattdessen beruft sich das Landratsamt af § 4 des
Asylbewerberleistungsgesetzes, nach dem eine ärztliche Behandlung nur bei
akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen bezahlt wird. Herr Obi jedoch habe
die Beschwerden schon einige Monate. Schmerzmittel werden ihm zugestanden,
aber eine Behebung der schmerzbereitenden Ursache, also der Gewebebruch in
der Leiste, wird nicht bezahlt. Dazu
sein Hausarzt Josef Scherrers, der es als "großes Problem"
beschreibt, daß "nicht wir Ärzte entscheiden, was medizinisch notwendig
ist, sondern das Landratsamt". Als
Obi Adindu nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus bei seinem Hausarzt
vorspricht und auch dieser ihm nichts anderes sagen kann als seine
KollegInnen im Krankenhaus, äußert er aufgrund seiner starken Schmerzen und
der Einschätzung, daß ihm niemand helfen will, die Absicht, sich das Leben zu
nehmen. Daraufhin
wird er in Polizei-Begleitung in die Klinik für Psychiatrie am
Bezirkskrankenhaus Günzburg gebracht. UnterstützerInnen
drängen weiterhin auf eine Operation und haben begonnen Geld zu sammeln. jW 18.6.14; The Voice 6. Juni
14 Karlsruhe im Bundesland
Baden-Württemberg. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
brennt es in der Nacht zweimal, wodurch drei BewohnerInnen leichte
Rauchgasverletzungen erleiden: Kurz nach Mitternacht brennt ein mit Bettzeug
und Schaumstoff gefüllter Plastiksack im Treppenaufgang der Frauenunterkunft.
BewohnerInnen und der Wachschutz können den Brand schnell löschen. Während
die herbeigerufene Polizei Ermittlungen aufnimmt, wird ein weiterer Brand in
der Männerunterkunft gemeldet, der im dritten Obergeschoß in einem
unbewohnten Zimmer entstanden ist. Der Polizei zufolge wurde der Brand
vorsätzlich an einer Matratze gelegt. RNZ 10.6.14 8. Juni 14 Bundesland Niedersachsen – Landkreis Celle. Auf dem
Festplatz von Eschede werden beim Schützenfest morgens um 4.00 Uhr zwei
sudanesische Asylbewerber in der Nähe eines Autoscooters von vier
alkoholisierten Männern beleidigt und dann gemeinschaftlich angegriffen. Die
Täter schlagen und treten die 29 und 34 Jahre alten Flüchtlinge – sogar noch,
als diese am Boden liegen. Als
die Polizei eintrifft, sind die Angreifer verschwunden. Die Ermittlungen
ergeben, daß die Täter zwischen 16 und 39 Jahre alt sind und in Eschede und
Höfer wohnen. Für einen "fremdenfeindlichen Hintergrund"
für diese Tat gibt es laut Polizeisprecher am 9. Juni "keinen
Anhaltspunkt". KrZ 8.6.14; celler-presse.de 8.6.14; Polizei Celle 8.6.14; Cellesche Ztg
10.6.14; NWZ 10.6.14 11. Juni 14 Elsdorf in Nordrhein-Westfalen. Ein Asylbewerber, der sich
auf einem Baum in der Nußbaumallee befindet und eine aus Bettlaken zu einem
Strick gedrehte Schlinge um den Hals hat, wird von einem Passanten entdeckt
und in ein Gespräch verwickelt. Der Flüchtling berichtet, daß er in dem
Container-Lager Nußbaumallee leben muß und es dort nicht mehr aushält. Die
unhygienischen Zustände hat er schon oft im Rathaus gemeldet, aber es ändert
sich nichts. Auch bekommt er nicht die Erlaubnis, woanders leben zu dürfen. Die
Toiletten sähen "grausam" aus, und es liefen "jede Menge
Tiere" dort herum – auch regne es herein. Mit
Hilfe einer Drehleiter von der Feuerwehr Kerpen gelingt es den
Rettungskräften, den Mann aus dem Baum herunterzuholen. Er ist unverletzt. Die
Stadt Elsdorf bestätigt die unmenschlichen Zustände in dem Flüchtlingslager,
die die 40 dort lebenden Männer aus Bangladesh, Pakistan, Syrien, Serbien,
Nigeria und Eritrea aushalten müssen. Einige
von ihnen würden die Gemeinschaftseinrichtungen gern selber putzen, jedoch
gibt es weder Reinigungsmittel noch die Gerätschaften dafür. KStA12.6.14; KStA 13.6.14 15. Juni 14 Bundesland Sachsen. Nach dem Besuch einer Pirnaer
Diskothek wird ein junger Asylbewerber nachts auf dem Heimweg von vier
deutschen Männern angegriffen und schwer verletzt. Er kommt mit Stichwunden
ins Krankenhaus. RAA Sachsen 16. Juni 14 Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Nach
35 Tagen Haft wird ein 21 Jahre alter, schwer kranker Flüchtling aus Syrien
im Rahmen des Dublin-III Systems nach Polen
zurückgeschoben. Der Mann war in den letzten Wochen extrem abgemagert und
litt unter häufigen Panik-Attacken. Er
hatte 30 Tage in einem Gefängnis des Assad-Regimes mit Schlägen und Folter
ertragen müssen – acht Tage davon war er einer Isolationshaft in Dunkelheit
ausgesetzt. Nach seiner Entlassung hatte er versucht, sich das Leben zu
nehmen. Über
Jordanien und Polen war er zu seinem Bruder geflüchtet, der in Köln lebt.
Dort wurde er nach einer Kontrolle durch die Bundespolizei festgenommen und
nach Eisenhüttenstadt gebracht. Die
unabhängige Psychologin Hanna Greve von der Organisation "KommMit für
Migranten und Flüchtlinge" kommentiert die Abschiebung mit den Worten:
"Er war dringend behandlungsbedürftig, hätte niemals als ein Opfer von
Folter und Menschenrechtsverletzungen in Abschiebehaft genommenn werden
dürfen, da dies zu einer Retraumatisierung führt." Selbst
die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde hatten Anfang Mai die besondere
Schutzbedürftigkeit aufgrund der Traumatisierung erkannt, was sie der
Bundespolizei und dem zuständigen Gericht auch mitgeteilt hatten. Dies
wurde ignoriert, und nachdem ein Amtsarzt den kranken Studenten für
reisefähig erklärt hatte, wurde er – entgegen der Ankündigung des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – bereits einige Tage vor dem geplanten
Termin abgeschoben, so daß eine psychologische Stellungnahme vom
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) nicht mehr geprüft werden konnte. Netzwerk gegen
Lager- und Abschiebehaft 20.6.14; ND 27.6.14 17. Juni 14 Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Morgens um 6.00 Uhr werden
Elisabeth Onasanya und ihr Ehemann Hassan Haji ohne Vorankündigung in ihrer
Flüchtlingsunterkunft von PolizeibeamtInnen geweckt und aufgefordert, ihre
Sachen zu packen. Innerhalb weniger Minuten müssen sie entscheiden, was sie
mitnehmen sollten und was zurück bleibt. Telefonieren wird ihnen untersagt.
Dann werden sie mit ihren beiden Kleinkindern im Alter von ein und zwei
Jahren nach Berlin gefahren und über den Flughafen Berlin-Tegel nach Italien
rückgeschoben. Dies
geschieht kurz nachdem dem Petitionsausschuß des Landtags 15.588
Unterschriften vorgelegt wurden, mit denen die Unterzeichnenden ein
Bleiberecht für die Familie fordern. Das
Ehepaar, das ursprünglich aus Nigeria und Mali kommt, war im Jahre 2011 aus
dem Bürgerkrieg in Libyen zunächst nach Italien weiter geflüchtet. Frau
Onasanya ist durch die Erlebnisse in Libyen schwer traumatisiert – sie leidet
unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Als es ihr unter den
prekären Lebensbedinungen in Italien immer schlechter ging, sie mußten dort
um Essen betteln, reisten sie im Februar 2013 nach Deutschland weiter. Nach
Stationen in Dortmund und Halberstadt kamen sie im April 2014 nach Magdeburg. Wie
in Italien lehnten auch in Deutschland die Behörden die Kostenübernahme für
eine Psychotherapie ab. Frau Onasanya bekam allerdings Medikamente, die ihr
das Leben etwas erträglicher machten. Bemerkenswert
ist, daß bei einer amtsärztlichen Prüfung ihrer Reisefähigkeit festgestellt
wurde, daß Frau Onasanya nur bedingt flugfähig sei und somit betimmte
Auflagen für eine Abschiebung erfüllt sein müßten: Ein Rettungssanitäter /
eine Rettungssanitäterin muß sie zum Flughafen und während des Fluges
begleiten. Diese Person muß Erfahrung im Umgang mit psychisch Kranken
nachweisen. Zudem muß eine Fortsetzung der fachärztlich-psychiatrischen
Behandlung in Italien gewährleistet sein. Zudem wird die Anweisung erteilt,
Frau Onasanya vor der Rückschiebung das Psychopharmakon Faustan
(Benzodiazepin) zu verabreichen. Nach
der Rückschiebung wird die Familie in Rom zwar registriert, dann allerdings
in die Obdachlosigkeit entlassen. Die Vier sind ohne Geld, ohne medizinische
Versorgung und ohne ihre Ausweisdokumente, denn die sind in Magdeburg
geblieben. Einige Tage bleiben sie noch am Bahnhof, können manchmal in einem
Zugabteil schlafen und verkaufen Habseligkeiten für Essen. Eine
unbekannte Frau kauft ihnen Zug-Tickets, so daß sie im Juli nach Magdeburg
zurückkehren können. Sie stellen einen neuen Asylantrag, der von dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Begründung abgelehnt
wird, daß "systemische Mängel im italienischen Asylverfahren nicht
ersichtlich sind." Erneut ist die Familie in Deutschland akut von
Abschiebung bedroht. mdr 18.6.14; jW
18.6.14; MDZ 18.6.14; FRat SaAnh
18.6.14; Integrationshilfe
Sachsen-Anhalt 19.6.14 jW 20.6.14; mdr
15.7.14; jW 20.9.14; Unterstützer*innenkreis
der Familie Haji 19. Juni 14 Refugee-Strike-Camp am Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg.
Gegen 5.00 Uhr bemerken PassantInnen und Personen aus der Mahnwache des
Platzes zwei 14 bis 16 Jahre alte Jugendliche, die nach Entdeckung beim
Info-Zelt weglaufen. Im gleichen Moment brennen sowohl ein Teil der
Ummantelung als auch ein Teil des Daches des Zeltes. Selbständige Versuche,
die Flammen mit Wasser oder Feuerlöscher einzudämmen, reichen nicht aus, so
daß es letztlich erst der Feuerwehr gelingt, die Flammen zu löschen. Das
Zelt, das seit der Räumung des Oranienplatzes im April als Zugeständnis an
die protestierenden Flüchtlinge weiter bestehen durfte, ist völlig zerstört. Daß
das Feuer ausgerechnet während des Schichtwechsels der polizeilichen
Dauerpräsenz entstand, die Polizei also nicht anwesend war, läßt darauf
schließen, daß die Tat durchaus geplant war. Der
polizeiliche Staatsschutz und ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes
beginnen die Ermittlungen. Nach
einer Solidaritätskundgebung am Abend des Tages errichten Flüchtlinge und
UnterstützerInnen ein neues Zelt an der Stelle des vernichteten Info-Zeltes. TS 19.6.14; BM 19.6.14 20. Juni 14 Bundesland Sachsen-Anhalt. Der 35 Jahre alte Armenier
Khachik Feroyan befolgt eine Vorladung bei der Ausländerbehörde Magdeburg in
der Erwartung, daß seine Duldung verlängert wird. Vom Wartesaal aus wird er
jedoch in einen Raum eine Etage tiefer geführt, wo ihn drei Polizisten in
Zivil und zwei MitarbeiterInnen der Behörde erwarten. Hier wird ihm
mitgeteilt, daß er jetzt abgeschoben wird. Als er in großer Bestürzung
erklärt, daß bereits sein Vater getötet wurde und ihm bei einer Abschiebung
das gleiche passieren wird, antwortet eine Sachbearbeiterin, daß ihr das
"scheißegal" sei. Seine Kleidung würden sie hinterherschicken – und
falls nicht, so könnten seine Schwestern und seine Mutter diese mitnehmen,
denn sie würden auch demnächst abgeschoben werden. Er
bekommt Medikamente für ein Jahr im voraus zugeteilt und wird dann in
Polizeibegleitung in die Wohnung seiner Familie gebracht. Seine Frau, seine
Schwester und sein Schwager rufen den Polizisten im Treppenhaus zu, daß seine
Mutter, Frau Gholchyan, Chlorreiniger in der Hand hält und die Absicht hat,
diesen zu schlucken. Seine Schwester hält ein Messer auf ihren Bauch
gerichtet und schreit: "Ich werde mich umbringen, wenn ihr meinen Bruder
mitnehmt!" Als sie jedoch sieht, wie ihre Mutter den Chlorreiniger schlucken
will, wirft sie das Messer ins gegenüberliegende Badezimmer. Der Schwager
entreißt Frau Gholchyan den Chlorreiniger, wobei sie und auch er selbst
Spritzer abbekommen, die sofort die Kleidung verätzen. Dann bricht die
54-Jährige zusammen. Ihr
Sohn Khachik Feroyan, der eine chronische Lungenerkrankung (COPD) hat, gerät
in Atemnot und erleidet einen Schock. Beide kommen ins Krankenhaus - die
Abschiebung wird abgebrochen. Die
Familie Feroyan ist yezidischen Glaubens und gehört damit einer in Armenien
bedrohten und verfolgten Gruppe an. Im Jahre 2005 flüchteten sie nach
Deutschland. Vor zwei Jahren wurde der Vater von Khachik Feroyan in Armenien
erschlagen, und er selbst bekommt Todesangst, wenn er an die drohende
Abschiebung denkt. Aufgrund
der öffentlichen Kritik an dem Vorgehen der Ausländerbehörde Magdeburg wird
deutlich, daß die Behörde seit über einem Jahr Abschiebungen den Betroffenen
gar nicht mehr ankündigt. Sie setzt auf den "Überrumpelungseffekt":
Völlig überraschend erscheinen PolizeibeamtInnen und MitarbeiterInnen der
Behörde meist sehr früh morgens in den Unterkünften, wecken die schlafenden
Flüchtlinge und transportieren sie zum Flughafen nach Berlin, von wo die
Abschiebungen erfolgen. MDZ 20.6.14; mdr
20.6.14; jW 21.6.14; ND
23.6.14; mdr 26.6.14; jW
28.6.14; mdr 11.7.14; Familie und
Unterstützerkreis 24 Juni 14 Bundesland Baden-Württemberg – Gemeinschaftsunterkunft für
Flüchtlinge in Bruchsal. Als der 41 Jahre alte Iraner erkennt, daß er in
diesem Moment nach Italien zurückgeschoben werden soll, hält er sich im
Gemeinschaftszimmer ein Rasiermesser an den Hals und droht sich umzubringen,
wenn die Polizei nicht sofort das Zimmer verlasse. Gesprächsversuche
seitens der Polizei scheitern, bis eine Sozialarbeiterin zusammen mit einem
Mitbewohner den in Panik versetzten Mann soweit beruhigen kann, daß er gegen
5.30 Uhr von einem Sondereinsatzkommando der Polizei mitgenommen werden kann.
Er wird zu seinem eigenen Schutz in einem psychiatrischen Zentrum
untergebracht – die Rückschiebung ist vorerst abgebrochen. Sein
Mitbewohner, der aufgrund der dramatischen Umstände einen Schwächeanfall
erlitt, wird von Rettungskräften betreut und versorgt. Polizei
Karlsruhe 24.6.14; NRZ 24.6.14 24. Juni 14 Pegau im Bundesland Sachsen. Es ist der zweite Versuch der
Ausländerbehörde Kreis Leipzig, die tschetschenische Familie Azizaev nach
Polen abzuschieben. Obwohl der 44-jährige Herr Azizaev mit dem Verdacht eines
Herzinfarktes ins Krankenhaus transportiert werden muß, soll die Abschiebung
seiner Frau Azizaev und ihren drei Töchtern im Alter von fünf, 12 und 15
Jahren weiterhin vollzogen werden. Zurück bleiben sollten – neben dem
herzkranken Ehemann – der 19-jährige Sohn und der 16-jährige, der zur Zeit
gar nicht Zuhause ist. Erst
als die 40 Jahre alte Frau Azizaev wegen akuter Atemnot und heftiger
Kreislaufprobleme ebenfalls vom Notarzt in ein Krankenhaus eingeliefert wird,
erfolgt der Abbruch der Abschiebemaßnahmen. Die
Familie war im Jahre 2007 aus Tschetschenien nach Polen geflüchtet und hatte
dort einen Flüchtlingsstatus erhalten. Da die Verfolgungen der Familie nicht
aufhörten, begab sie sich in die Schweiz, von wo aus sie dann zwei Jahre
später wieder nach Polen zurückgeschoben wurde. Letztlich stellten vor zwei
Jahren die Eheleute für sich und die Kinder in der Bundesrepublik Deutschland
Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Alle
Kinder sind schulpflichtig und haben sich in der kurzen Zeit ihres Hierseins
sehr schnell in die neuen Strukturen und die geforderten Ansprüche
eingefunden. Ihre schulischen Leistungen sind überdurchschnittlich, und sie
engagieren sich in Musik- und Sportvereinen. Der Ausländerbehörde liegen
zahlreiche Stellungnahmen von Schulen, Vereinen, Stadtgemeinden usw. vor, in
denen ein "Hierbleiben" der Familie befürwortet wird. Bon Courage 24.6.14; Bon Courage 27.2.15 24. Juni 14 Landkreis Bad Kissingen im Bundesland Bayern. In der
Flüchtlingsunterkunft Hammelburg erscheinen sechs uniformierte Polizisten und
nehmen die 21 Jahre alte Georgierin Mari Bagockashvili mitsamt ihren drei
Kindern im Alter von fünf Monaten, eineinhalb und drei Jahren mit und
schieben sie auf dem Landwege nach Polen zurück. Da der Vater der Kinder,
Vaalid Tokhosashvili, zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend ist, wird damit die
Familie gewaltsam getrennt. Das
Landratsamt Bad Kissingen wirft dem 26 Jahre alten Herrn Tokhosashvili vor,
vorsätzlich untergetaucht zu sein und sich damit der Abschiebung entzogen zu
haben. Deshalb mußte die Familie "aus rechtlichen Gründen getrennt
abgeschoben werden", so der Pressesprecher des Amtes. Frau
Bagockashvili wird weit in den Osten von Polen, nahe der ukrainischen Grenze
gebracht und hier in dem geschlossenen Lager Przemysl festgesetzt. Spezielle
Nahrung für kleine Kinder gibt es hier nicht, Medikamente nur gegen
Barzahlung, und Freigang bei schlechtem Wetter wird nur RaucherInnen
gestattet. Hier gibt es keine Namen mehr, die Familie bekommt die Zahlen 133,
134, 135 und 136. Der
telefonische Kontakt zwischen der Unterstützungsgruppe der Familie und der
jungen Mutter in Polen bricht nach einigen Tagen ab. Mitte
September wird durch eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg
die Rückkehr von Frau Bagockashvili nach Deutschland möglich. Das Gericht,
das im Juni die Abschiebung der Mutter für rechtskräftig erklärte,
entscheidet jetzt, daß im Hinblick auf das Kindeswohl die lange Trennung vom
Vater nicht vertretbar sei. Am 8. Oktober fährt Frau Bagockashvili mit ihren
Kindern mit dem Bus aus Ostpolen nach Warschau – von hier mit dem Flugzeug
nach Frankfurt am Main und von dort mit einigen bürokratischen Hürden zurück
nach Hammelburg. Geplant war die Unterbringung der Familie eigentlich in Ebern,
weil Hammelburg keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann. Allein durch
das Engagement des Hammelburger Freundeskreises für Flüchtlinge (FFF) gelingt
es schließlich über eine Unterbringung in einer Privatwohnung die Familie
nach Hammelburg offiziell zurückzubringen. Mainpost
26.6.14; FRat Bayern
26.6.14; br 27.6.14; SZ
28.6.14; infranken.de
11.7.14; br 23.7.14; Mainpost
7.10.14; br 8.10.14 24. Juni 14 Refugee Protest Strike in Berlin. Die von Flüchtlingen seit
dem 8. Dezember 12 besetzte ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule in der
Kreuzberger Ohlauer Straße 12 soll von der Polizei geräumt werden.
Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma "Shelter Security"
dringen in die Schule ein. Circa 1000 PolizistInnen aus mindestens drei
Bundesländern sind vor Ort. Die Straßen werden weiträumig über mehrere
Häuserblöcke abgesperrt – eine Sitzblockade von UnterstützerInnen vor der
Schule wird geräumt, und die BewohnerInnen werden aus der Schule
herausgeholt. Circa 200 Menschen gehen in Anbetracht der ihnen gegenüber
stehenden Staatsgewalt "freiwillig" nach draußen. Circa 40
BewohnerInnen flüchten auf das Dach und einige drohen, sich
hinunterzustürzen, wenn die Polizei näher kommt. Im Gebäude riecht es nach
Benzin. An
den Polizei-Absperrungen protestieren Hunderte UnterstützerInnen - Tag und
Nacht. In der Stadt finden viele Solidaritätsaktionen statt, und am 28. Juni
demonstrieren 5000 Menschen gegen die Räumung der Schule. Nach
neun Tagen Nervenkrieg für die Flüchtlinge auf dem Dach und Hin- und
Herschieben der Verantwortlichkeiten zwischen PolitikerInnen und Polizei
unterzeichnen die BesetzerInnen am Abend des 2. Juli ein Einigungspapier.
Dieses wurde von den AnwältInnen der Flüchtlinge und dem Bezirk ausgehandelt
und kann nur als Kompromiß gesehen werden, denn die asylrechtlichen Fragen
und somit die Forderung der Protestierenden, Anwendung den § 23 des
Aufenthaltsgesetzes (Aufenthalt aus humanitären Gründen), liegt weiterhin im
Ermessen des Berliner Innensenators Henkel. Jedoch wird die polizeiliche
Räumung des Hauses abgebrochen; die 45 Flüchtlinge dürfen weiterhin im Hause
wohnen – allerdings nur in der 3. Etage. Sie bekommen spezielle Ausweise, um
ihr Wohnrecht dem Wachschutz gegenüber zu legitimieren. Alle BewohnerInnen,
die die Schule in den letzten Tagen verlassen mußten, dürfen nicht mehr
zurück. Der Bezirk sieht zudem davon ab, eine strafrechtliche und
gerichtliche Verfolgung der Protestierenden einzuleiten. Anfang
September erklärt die Bürgermeisterin Monika Hermann, daß das Konzept eines
"internationalen Flüchtlingszentrums", das mit den BesetzerInnen
entwickelt wurde, mit ca. 70 Heimplätzen, Anlaufstellen und medizinischer
Versorgung für Flüchtlinge, nicht zu realisieren sei. Das Bezirkamt erläßt
eine Haushaltssperre, die auch mit den "enorm gestiegenen Kosten für die
besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule" (Sozialleistungen, Betriebskosten,
Sicherheitsdienst) begründet wird. Kurz darauf wird bekannt, daß der Senat
dem Bezirk die Kosten für die Unterbringung und den Lebensunterhalt der
Flüchtlinge aus eineinhalb Jahren Schul-Besetzung ersetzen wird. Auch rund 5
Millionen Euro des einwöchigen (!) Polizeieinsatzes rund um die Schule muß
der Bezirk nicht zahlen. Die
Repressionen gegen die BewohnerInnen zerren an deren Nerven. Ständige Ein-
und Auslaßkontrollen und das anschließende Verschließen des Eingangstores
hinter ihnen durch den Wachschutz, die permanente Polizeipräsenz auf der
Straße vor dem Hintergrund, daß ein selbstverwaltetes Flüchtlingszentrum
nicht mehr denkbar ist, machen ihnen das Leben sehr schwer. Daraus
entstehende Konflikte mit dem Wachschutz und der Polizei nimmt der Bezirk am
18. September schließlich als Vorlage um zu verkünden, daß sämtliche
Leistungen – analog zum Asylbewerberleistungsgesetz – ab 1. Oktober nicht
mehr gezahlt werden. Am 20. Oktober haben alle BewohnerInnen einen
Kündigungsbrief bekommen mit der Aufforderung, das Gebäude bis Ende des
Monats zu verlassen. Vor
dem Stichtag 31. Oktober spitzt sich die Situation in der Ohlauer Straße erneut
zu. Die Polizeidichte wird erhöht und auch der Wachsschutz personell
verstärkt. Der Bezirk bietet den BewohnerInnen Gutscheine für ein Hostel an,
mit denen sie vier Wochen dort wohnen können. Nur eine Person holt sich solch
einen Schein ab. Der Monatswechsel vergeht, die
BewohnerInnen und UnterstützerInnen stellen sich auf eine erneute Kampfphase
ein, aber die Räumung findet nicht statt. Darauf angesprochen äußert die
Bürgermeisterin, daß sie weiterhin auf Gespräche setze, die Flüchtlinge
allerdings "zeitnah" die Schule zu verlassen haben. Am
7. November untersagt das Verwaltungsgericht mit einem Zwischenbeschluß dem
Bezirk die Räumung, weil zumindest einer der Flüchtlinge ein Nutzungsrecht an
Räumen in dem Gebäude glaubhaft machen konnte. taz 25.6.14; BeZ
2.7.14; taz 8.9.14; BM
9.9.14; taz 10.9.14; TS 11.10.14; TS 21.10.14; TS 31.10.14; TS 1.11.14; TS 7.11.14; TS 12.11.14; Asyl Strike
Berlin 24. Juni 14 Bundesland Sachsen – Landkreis Leipzig. Nach einer
Meinungsverschiedenheit versucht ein Busfahrer, einen Asylbewerber unter
rassistischen Beleidigungen aus dem Bus zu drängen. Dabei erleidet der
Flüchtling Verletzungen am Hals. RAA Sachsen 26. Juni 14 Würzburg im Bundesland Bayern. Von den fünf iranischen Flüchtlingen,
die vor zwei Tagen einen Hunger- und Durststreik begannen, werden in der
Nacht zwei Männer und am frühen Morgen ein Mann mit dem Notarzt ins
Krankenhaus gebracht und mit Infusionen versorgt. Danach kehren sie zu ihren
Protestzelten am Oberen Markt zurück und setzen den Streik fort. Erst als
Bischof Friedhelm Hofmann ihnen versichert, sich beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) für sie einzusetzen, nehmen sie wieder Flüssigkeit zu
sich. Iranische
AsylbewerberInnen demonstrieren seit dem 17. Mai für die Anerkennung ihrer
Asylanträge. Aufgrund
des Hungerstreiks erläßt die Stadt Würzburg einen Ergänzungsbescheid, nach
dem mindestens zweimal täglich der Gesundheitszustand von einem Arzt
kontrolliert werden muß. Die Verantwortung für die Durchführung dieser
Anordnung liege beim Versammlungsleiter bzw. bei den TeilnehmerInnen. Am
48. Tag ihres Protestes, nachdem der Vierte von ihnen einen abschlägigen
Bescheid vom BAMF bekam, bauen sie ihre Zelte wieder ab. Die Iraner hatten
ihre Verfolgung als Christen im Iran bei der Antragstellung geltend gemacht. wuerzburgerleben
26.6.14; br 26.6.14;
Mainpost 7.7.14 26. Juni 14 Bundesland Sachsen. Im Waschmaschinen-Raum der
Flüchtlingsunterkunft der Kreisstadt Aue – Ortsteil Alberoda – bricht um ca.
19.35 Uhr ein Feuer aus. Die Feuerwehr kann den Brand schnell löschen,
verletzt wird niemand. Die
Polizei geht von einem technischen Defekt als Brandursache aus. retter.tv 27.6.14; 2. Quartal 14 Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Siegen. In der
ehemaligen Siegerlandkaserne in Burbach wird der 18-jährige Algerier Karim M.
von zwei Wachmännern unter Androhung von Gewalt gezwungen ("Soll ich dir
in die Fresse treten?"), sich auf eine Matratze mit Erbrochenem zu legen.
Die Wachleute nehmen diese entwürdigende Szene als Video mit einem Handy auf.
Nachdem
ein freier Journalist einige Wochen später das Video der Polizei in Hagen
übergeben hatte, erfolgt die Durchsuchung der Flüchtlingsunterkunft. Bei zwei
weiteren Wachmännern werden verbotene Waffen wie Schlagstöcke, Pfefferspray
und Schlagringe gefunden. Auf
einem anderen Handy entdecken sie außerdem ein Foto, auf dem der 28 Jahre
alte Marwan Rahmani aus Algerien mit den Händen auf dem Rücken gefesselt auf
dem Boden liegt. Der Wachmann Markus H. steht in Siegerpose mit seinem Fuß
auf dem Kopf des hilflosen Gefesselten. (siehe 15. August 14) Spiegel 28.9.14; stern 29.9.14 Sommer 14 Ein Flüchtling tötet sich selbst durch Erhängen. Der aus Afrika
kommende Mann hatte seit gut eineinhalb Jahre in Deutschland gelebt. Während
eines Psychiatrie-Aufenthalts wurde bei ihm eine Psychose aus dem
schizophrenen Formenkreis (Schizophrenie) diagnostiziert. Diese wurde jedoch
ausschließlich mit Medikamenten behandelt, weil die Klinik sich nicht in der
Lage sah, eine Übersetzung ins Französische zu ermöglichen. Antirassistische
Initiative Berlin 3. Juli 14 Abtsgmünd in Baden-Württemberg. Gegen 21.30 Uhr dringt ein
22 Jahre alter glatzköpfiger Mann aus der Nachbargemeinde in die
Gemeinschaftsunterkunft in der Gerberstraße ein, in der Flüchtlinge aus
Bosnien und Herzegowina und Gambia leben. Es entwickelt sich eine lautstarke
Auseinandersetzung mit leichten "körperlichen Rangeleien", denn der
Mann beschimpft die afrikanischen Bewohner, deutsche Frauen belästigt zu
haben. Da
sich zeitgleich auch eine Gruppe Jugendlicher vor dem Haus befindet, die den
Auftritt des Mannes begleitet, rufen BewohnerInnen die Polizei zu Hilfe. Als
diese eintrifft, ist der Provokateur verschwunden. Er
kann allerdings ermittelt werden und wird wegen Hausfriedensbruchs zu einer
Geldstrafe verurteilt. Polizei Aalen
4.2.14; Polizei Aalen
4.7.14; BT DS 18/3376 9. Juli 14 Bundesland Bayern. Es ist der fünfte Tag ihres
Hungerstreiks und der zweite des Durststreikes, mit dem 16 bis 20 Flüchtlinge
auf dem Nürnberger Hallplatz für ihre Rechte kämpfen. Am
5. Juli um 9.00 Uhr hatten die Protestierenden ein Zelt auf dem Hallplatz
aufgebaut und den Streik begonnen. Sie fordern die Abschaffung der
Lagerpflicht, der Residenzpflicht und der Essenspakete. Und sie fordern
Arbeitserlaubnis und Bleiberecht in der Bundesrepublik. Der
Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Manfred
Schmidt will sich nicht "erpressen" lassen und konstatiert in der
Presse: "Bei diesen Demonstranten sehen wir einen gewissen Grad der
Radikalisierung, und dieser Form der Radikalisierung kann ich nichts
entgegnen." Erst
durch die persönliche Intervention des Oberbürgermeisters Ulrich Maly vor dem
Hintergrund der zunehmenden gesundheitlichen Gefährdung der Streikenden
erklärt sich der BAMF-Präsident bereit, sich mit den Flüchtlingen zu einem
Gespräch zu treffen. Nachdem
dies schriftlich den Flüchtlingen mitgeteilt wird, beenden sie ihren Streik
am 10. Juli um 15.30 Uhr. Der Stopp der Protestaktion ist die Vorleistung
durch die Flüchtlinge, ohne die ein Gespräch mit den Verantwortlichen nicht
zustandegekommen wäre. FRat Bayern
8.7.14; NN 9.7.14; NN
10.7.14 11. Juli 14 Landkreis Northeim in Niedersachsen. Der diensthabende
Arzt der Psychiatrie im Universitätsklinikum Göttingen verweigert die
Aufnahme der 26-jährigen Z.T.G. aus Eritrea und begründet dies mit
Sprachbarrieren. Die Frau hat einige Tage zuvor versucht, sich mit Tabletten
zu vergiften, und sollte nach der notärztlichen Versorgung im
Helios-Klinikum-Northeim in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie
weiterbehandelt werden. Erst nach Anmahnung einer schriftlichen Bestätigung
für diese Verweigerung durch die Rechtsanwältin erfolgt die Aufnahme der
Patientin. Frau
T.G. ist schwer traumatisiert. Im November 2012 überlebte sie – zusammen mit ihrem
29-jährigen Ehemann A.M.T. – den Untergang ihres Fluchtbootes vor Lampedusa,
in dem sich circa 100 Flüchtlinge befanden. In Anwesenheit der italienischen
Polizei ertranken viele Menschen, ohne daß Rettungsmaßnahmen erfolgten.
Insgesamt starben bei diesem Schiffbruch 45 Flüchtlinge. Zwei
Nägel hatten sich in ihre rechte Körperhälfte gebohrt und die Rippen
durchdrungen. Ihr Mann und ein anderer Flüchtling hatten die Nägel wieder
herausgezogen, wodurch die Wunden stark bluteten. Die
Überlebenden der Katastrophe wurden von der italienischen Polizei unter
Gewaltanwendung – z.T. mit Schlagstöcken – gezwungen, ihre Fingerabdrücke
abnehmen zu lassen. Frau T.G. wurden die Arme auf dem Rücken verschränkt, und
als sie vor Schmerzen schrie, bekam sie Ohrfeigen. Als ihr Mann sich
schützend vor seine Frau stellte, wurde er von zwei Polizisten gepackt und
mit dem Gesicht nach unten auf den Boden geworfen. Sie drehten seine Arme
nach hinten und traten auf ihn ein. Als er um medizinische Hilfe für seine
Frau bat und auf die blutenden Wunden zeigte, wurde er mit Schlägen zum
Schweigen gebracht. Die
Bootsflüchtlinge kamen dann in ein Flüchtlingslager und mußten sich auf dem
Innenhof im Beisein Hunderter LagerbewohnerInnen und im Beisein der
italienischen Beamten nackt ausziehen. Dann wurden sie mit Wasser
abgespritzt. Danach mußten sie ihre nasse Kleidung wieder anziehen und noch
zwei Stunden in der Winterkälte ausharren. Erst dann kamen sie in einen Raum,
der allerdings mit 45 Personen so überfüllt war, daß einige Flüchtlinge im
Sitzen schlafen mußten. Nach
vier Wochen wurde Frau T.G. mit ihrem Mann nach Sizilien gebracht und einem
Flüchtlingslager in Mineo zugewiesen. Hier waren die Lebensbedingungen so
katastrophal, daß täglich Menschen an mangelnder Ernährung und fehlender
medizinischer Versorgung starben. Andere Flüchtlinge, die die Situation nicht
mehr ertragen konnten, töteten sich selbst. Auch in dem Container, in dem
Frau T.G. mit ihrem Mann lebte, erhängte sich in der Zeit ein Mitbewohner. Als
das Lager wegen Überfüllung verlassen werden sollte, die Flüchtlinge sich
jedoch weigerten, weil sie gar keine Perspektive hatten, setzten die
Italiener die Container mehrmals unter Wasser. Die BewohnerInnen hielten sich
noch einige Tage im Innenhof auf, schliefen auf Pappkartons, dann wurden sie
mit Kleinbussen nach Catania gefahren und dort an einer Hauptstraße
ausgesetzt. Für
die nächsten Monate war das Ehepaar obdach- und mittellos. Um sich vor
rassistischen Angriffen und sonstigen Überfällen zu schützen, schlossen sie
sich mit anderen Flüchtlingen zu einer Gruppe zusammen. Aber auch die Gruppe
war täglich Verfolgung und Vertreibung durch Polizei oder Bevölkerung
ausgesetzt. Mehrmals erlebte Frau I.G. Vergewaltigungsversuche auf den
öffentlichen Toiletten, die sie aber – zusammen mit anderen Frauen – abwehren
konnte. Einmal wurde Frau I.G. nachts im Schlaf unter einer Brücke
von zwei mit Messern bewaffneten Männern überfallen. Ihre Hilfeschreie wurden
zwar von Polizisten aus der nahen Polizei-Station gehört, aber sie
unternahmen nichts. Ihr Mann und andere Flüchtlinge konnten dann die Täter
vertreiben. In ihrer Verzweiflung versuchte Frau T.G. in dieser Zeit
mehrmals, sich das Leben zu nehmen. Immer
wieder baten sie bei karikativen Institutionen oder Flüchtlingsunterkünften
um Hilfe, aber sie wurden jedesmal wegen Überfüllung abgewiesen. Arbeit
fanden sie nicht und sie litten an Hunger. Frau
T.G. erlebte, wie eine Frau auf der Straße ein Kind gebar und beide starben. Dem
Paar gelang die Flucht nach Deutschland, so daß es am 22. Dezember 13 einen
Antrag auf Asyl stellen konnte. Seit
ihrer Ankunft ist Frau T.G. in ärztlicher Behandlung, aber als der Asylantrag
am 7. März 14 abgelehnt wurde, versuchte Frau T.G. mehrmals, sich überfahren
zu lassen, indem sie auf eine befahrene Straße lief. Während ihres Aufenthalts in der
Universitätsklinik wird jetzt festgestellt, daß sie ein Kind erwartet,
wodurch es ihr einerseits etwas besser geht, andererseits aber wegen der
Schwangerschaft bestimmte Psychopharmaka nicht gegeben werden dürfen. Nach
zweiwöchigem Klinik-Aufenthalt wird sie entlassen und versucht erneut und
immer wieder, sich aus dem Fenster zu stürzen. Ihr Mann berichtet, daß ein
Klingeln an der Tür ausreichen würde, um sie in Panik-Attacken zu versetzen.
Er ist ständig um sie herum, um entsprechend zu reagieren. Das
Paar ist protestantischen Glaubens, dessen Praktizierung in Eritrea verboten
ist. Herr M.T. hat erleben müssen, wie während einer Gebetsstunde bei
NachbarInnen Soldaten ins Haus eingedrungen sind und die Menschen erschossen
haben. Er überlebte nur, weil er sich unter den Toten versteckt und
totgestellt hatte. Bericht der
Betroffenen; FRat
Niedersachsen 30.6.14; Kareba Hagemann
- Rechtsanwältin 17. Juli 14 Berliner Bezirk
Steglitz – Flüchlingsunterkunft Klingsorstraße. Ohne Vorankündigung stürmen
morgens um 5.30 Uhr vier Polizeibeamte in das Zimmer des syrischen
Flüchtlings S. D., um ihn entsprechend dem Dublin-III-Verfahren
nach Rom abzuschieben. Der 25-Jährige ist völlig überrumpelt, läuft in seiner
Panik ans offenstehende Fenster und schreit: "Ich spring hier runter,
wenn Ihr nicht geht." Die
Abschiebung wird abgebrochen, und der Syrer kommt vorübergehend in die
psychiatrische Station des Benjamin-Franklin-Klinikums Steglitz (Charité). S.
D. hatte in Damaskus Englische Literatur studiert, bis auch er vor dem Krieg
flüchten mußte. Im August vergangenen Jahres gelang ihm die Flucht – zusammen
mit 60 weiteren Menschen in einem Boot – von Ägypten übers Mittelmeer nach
Italien. Jedoch nach ihrer Ankunft erlebten sie brutale Polizeigewalt in Form
von Schlägen und Stromstößen mit Elektroschock-Geräten. Vor sechs Monaten
hatte S. D. einen Asylantrag in der Bundesrepublik gestellt. Durch
den Suizidversuch, den die Polizei allerdings als Fluchtversuch aus dem
Fenster des 3. (!) Stockes interpretiert, bekommt der durch Krieg und Flucht
traumatisierte Mann psychotherapeutische Behandlung. Nach
Ablauf der Frist wird sein Asylverfahren in der Bundesrepublik bearbeitet. TS 25.7.14; AB
21.8.14; FRat Berlin 17. Juli 14 Bundesland Brandenburg – Potsdam. Brand im Fahrstuhl des
Wohnhauses Staudenhof am Alten Markt. Unbekannte zünden Werbeprospekte im
Fahrstuhl an und entleeren einen im Hausflur montierten Feuerlöscher. Auf
einer Wohnetage und im Fahrstuhl des Gebäudes, das auch als Unterkunft für
Flüchtlinge dient, wurden in den Wochen vor dem Brand rassistische Parolen
geschmiert (''Heimreise statt Einreise'', ''Deutschland, wach auf!''). Der
Staatsschutz nimmt die Ermittlungen auf. PNN 17.7.14; BT
DS 18/3376 22. Juli 14 Ortsteil Ringheim im bayerischen Großostheim. Fünf
pakistanische Flüchtlinge sitzen vor ihrer Unterkunft in der Hasselstraße,
als gegen 22.30 Uhr aus einem vorbeifahrenden unbeleuchteten PKW heraus drei
oder vier rohe Eier in ihre Richtung geworfen werden. Nach ca. 10 Minuten
erscheint derselbe Wagen – aus der Gegenrichtung kommend – erneut und wieder
fliegen einige Eier. Alle Wurfgeschosse verfehlen die Flüchtlinge. Die
ZeugInnen berichten, daß sich zwei Männer in dem Auto befanden. Autokennzeichen
können nicht erkannt werden, weil die Täter das Licht ausgeschaltet hatten. In
der Pension sind derzeit ca. 40 Personen untergebracht. Die Polizei nimmt
Ermittlungen auf und sucht nach ZeugInnen. main-netz.de 24.7.14; br 24.7.14; BT
DS 18/3376 24. Juli 14 Bundesland Brandenburg. Nahe des ehemaligen
deutsch-polnischen Grenzübergangs Küstrin-Kietz wird auf dem Gelände der
früheren Kaserne eine mumifizierte Leiche gefunden. Es wird angenommen, daß
die Person irregulär die Grenze überquerte. BT DS 18/4032 24. Juli 14 Gescher im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nachts um 4.00
Uhr wird ein 30-jähriger Armenier aus seiner Unterkunft An der Feldstraße von
drei Vertretern der Ausländerbehörde und vier Polizisten zur Rückschiebung
nach Polen abgeholt. Der Mann ist schwerstbehindert, hat eine vom Amtsgericht
zugesprochene russisch sprechende Betreuerin, und sitzt im Rollstuhl. Nach
Aussagen von Nachbarn, diskutieren die abschiebenden Personen, ob sie dem
Mann Handschellen anlegen sollten oder nicht. Der
Armenier ist bisher im Krankenhaus Stadtlohn medizinisch behandelt worden –
jedoch sind die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen. Bis
zur polnischen Grenze wird er ärztlich begleitet. Dort übergeben die
Polizisten ihn den polnischen Behörden. Allgemeine Ztg
24.7.14 26. Juli 14 Abschiebegefängnis JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. Um
seinen Transport in das Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick zu verhindern,
schneidet sich der 48 Jahre alte Mokhtan Meguitif die Pulsadern auf. Nach
Versorgung seiner Verletzungen erfolgt die Verlegung des Algeriers nach
Berlin – zusammen mit 20 weiteren Gefangenen. Der
Bundesgerichtshof hatte tags zuvor entschieden, daß Büren für die
Unterbringung von Abschiebegefangenen nicht mehr geeignet sei. Viele
Gefangene protestierten gegen die Verlegung nach Berlin, weil sie dadurch von
ihren Angehörigen, RechtsanwältInnen und sonstigen UnterstützerInnen getrennt
werden. Mokhtan
Meguitif, der in Algerien Mitglied der oppositionellen islamistischen
Organisation "Islamic Salvation Group" (MEA) gewesen war, sich aber
dann abgewandt hatte, fürchtet bei einer Abschiebung wegen Racheaktionen um
sein Leben. Er hatte bereits von 1994 bis 1999 aus politischen Gründen in
Algerien im Gefängnis gesessen und war im Jahre 2000 außer Landes geflüchtet. Nachdem
im Jahre 2003 sein Antrag auf Asyl abgelehnt worden war, war es ihm gelungen,
auch ohne Aufenthaltspapiere in Bonn zu leben und zu arbeiten. Am 22. Juli
erfolgte seine Verhaftung in seiner Arbeitsstelle, einem Imbiß. Am
4. August beginnt er in Berlin einen Hungerstreik und fordert – zusammen mit
einem georgischen Mitgefangenen – die sofortige Entlassung aus der Haft. Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 12.8.14; Hilfe für
Menschen in Abschiebehaft Büren und Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 14.8.14; taz 15.8.14; NW
17.8.14; Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin 28.8.14; jW 29.8.14 27. Juli 14 Bundesland
Rheinland-Pfalz. Auf dem US-Militärflugplatz Ramstein Air-Base wird bei einer
Kontroll-Untersuchung im Radkasten einer Transportmaschine des Typs C130J der
Leichnam eines schwarzen Jugendlichen gefunden. Laut Obduktionsbericht ist
der Junge wegen Sauerstoffmangels in großer Höhe erstickt. Das
Flugzeug war in der vergangenen Woche in verschiedenen afrikanischen Ländern,
wie Senegal, Mali, Tschad und Tunesien und auch auf dem italienischen
Marinestützpunkt Sigonella gelandet. Da der Jugendliche keine Papiere bei
sich hat, wird vermutet, daß er am Flughafen der malischen Hauptstadt Bamako
in den Radschacht geklettert ist. AA 30.7.14; FNP
30.7.14; FR 30.7.14; TS 30.7.14; BM
31.7.14; BT DS 18/4032 28. Juli 14 Bundesland Sachsen. In
einem Flüchtlingslager in Hoyerswerda wird ein 29-jähriger Tunesier von einem
47 Jahre alten Wachmann so sehr gestoßen, daß er gegen eine Heizung fällt und
sich eine Rippenfraktur zuzieht. Diese Aussage machte der Tunesier, nachdem
er selbst von dem Wachmann der Körperverletzung beschuldigt wurde. Die
sächsische Polizei erweiterte nun ihre Ermittlungen auch auf den
Wachdienstmitarbeiter. Die Asylunterkunft wird von dem Unternehmen
European Homecare betrieben, das bundesweit weitere Flüchtlingsunterkünfte
verwaltet. Im Herbst gerät die Firma unter öffentlichen Druck, als
Mißhandlungen der HeimbewohnerInnen durch Wachmänner der Firma SKI in ihren
Heimen Essen und Burbach bekannt werden. (siehe: 15. August 14;
9. September 14; 20. September 14) AA 1.10.14; LVZ
1.10.14; SZ 2.10.14; mdr
3.10.14 2. August 14 Dresden im Bundesland Sachsen. Vier unbekannte männliche
Personen dringen in die Wohnung einer Wohngruppe tunesischer Flüchtlinge in
der Harthaer Straße 14 ein. Sie bedrohen die BewohnerInnen mit einer
Schusswaffe, rufen ''Ausländer raus! Ihr Tunesier sollt hier verschwinden!''
und schlagen zwei Bewohner. Die beiden 27- und 36-Jährigen erleiden dabei
Verletzungen an Hals, Mund und Oberkörper. Gut
ein halbes Jahr nach dem Angriff konnten noch keine Täter ermittelt werden. StA Dresden
18.3.15; BT DS 18/3376 3. August 14 Bautzen im Bundesland Sachsen. Acht Personen versuchen,
auf des Gelände des Spreehotels in Bautzen-Burk einzudringen – eine
Mitarbeiterin kann dies verhindern. In
dem Gebäude wohnen seit gut 14 Tagen Flüchtlinge aus u.a. Syrien,
Afghanistan, Vietnam und Venezuela – unter ihnen auch Familien mit Kindern.
Seit ihrem Einzug kam es immer wieder zu ähnlichen versuchten Angriffen, die
auch in den kommenden Wochen nicht abreißen. Auch von mehreren Attacken gegen
die Unterkunft berichten MitarbeiterInnen der Einrichtung. Gegen
den Umbau des Gebäudes zu einem Wohnheim für Flüchtlinge hatte sich in den
Monaten vor der Eröffnung die NPD mit mehreren Kundgebungen gewandt. Auch
AnwohnerInnen und die Betreiberin eines benachbarten Campingplatzes hatten im
Juli 14 per gerichtlichem Eilantrag versucht, die Nutzung des Hauses als
Flüchtlingsunterkunft zu verhindern. Die
Polizei kann die acht Personen ermitteln, so daß die Staatsanwaltschaft ein
Verfahren gegen diese aufnimmt. (siehe auch: 1. September 14) MDZ 17.8.14; MDZ
2.9.14; Mitarbeiterin
Spreehotel 19.3.14; BT DS 18/3376 5.
August 14 Bundesland Thüringen. Branka X. und Dragan Y. sollen
zusammen mit der 5-jährigen Katarina gegen 0.30 Uhr aus ihrer Unterkunft in
Jena abgeholt und nach Serbien abgeschoben werden. Aus Protest dagegen
versammeln sich 150 bis 200 solidarische Menschen vor dem Asylheim in der
Schulstraße, um dieses zu verhindern. Als Branka X. (Mittte 30) von einem
Reporter nach den Gründen ihrer Flucht nach Deutschland und nach ihren
Ängsten bei einer Abschiebung gefragt wird, bricht sie ohnmächtig zusammen
und kommt ins Krankenhaus. Mit
den eine Stunde später erscheinenden PolizeibeamtInnen kann ein Aufschieben
der Maßnahme ausgehandelt werden – zunächst bis zum nächsten Tag zum
Dienstbeginn der Ausländerbehörde. Die Familie kam im Oktober 2012 nach Jena. In
Serbien waren sie rassistischen Angriffen, Diskriminierungen und Verfolgungen
ausgeliefert, weil Dragan Y. Angehöriger der Roma ist. Vor allem Branka X.
ist psychisch schwer angeschlagen. Da sie in Serbien mit einem anderen Mann
noch verheiratet ist, fürchtet sie, daß ihr schon bei der Ankunft in Belgrad
das Kind von dem Kindesvater oder dessen Familie entrissen wird. jenapolis.de 5.8.14; Campusradio Jena 5.8.14 8. August 14 Traunreut im Bundesland Bayern. Gegen 22.00 Uhr wird ein
junger Asylbewerber aus Afghanistan in der Waginger Straße aus einer
fünfköpfigen Gruppe junger Deutscher heraus von einem Mann angesprochen, der
ihm dann mit einem spitzen Gegenstand eine tiefe Schnittwunde am Unterarm
zufügt. Die
deutschen Männer sind um die 20 Jahre alt, tragen dunkle Kleidung und
flüchten nach dem Angriff. Der Verletzte begibt sich in seine Unterkunft
und wird von hier aus direkt ins Krankenhaus gebracht. Polizei
Traunreut 9.8.14; Traunsteiner
Tagblatt 10.8.14 10. August 14 Bundesland
Thüringen. Gegen 4.00 Uhr morgens entdeckt der Wachdienst der
Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in der Weidbergstraße in Suhl Flammen an
einem Lichtmast vor dem Gebäude. Diese können sofort gelöscht werden.
Unbekannte hatten versucht, die elektrischen Leitungen und das Innere des
Mastes in Brand zu setzen. Wenige
Stunden später, gegen 7.40 Uhr, wirft eine unbekannte Person einen ca. 10 x
10 Zentimeter großen Stein durch das Fenster in die Gemeinschaftsküche. Nur
durch Zufall werden keine BewohnerInnen verletzt. TäterInnen
können auch vier Monate nach dem Angriff nicht ermittelt werden. insuedthueringen.de
10.8.2014; Polizei Erfurt
4.12.14; StA Meiningen 9.12.14 11. August 14 Hechingen im Regierungsbezirk Tübingen – Bundesland
Baden-Württemberg. Gegen 1.40 Uhr brennt es in den sanitären Anlagen im
zweiten Obergeschoß des Flüchtlingswohnheims in der Runkellenstraße. Der
herbeigerufenen Feuerwehr gelingt es, BewohnerInnen aus dem zweiten
Obergeschoß, die das Gebäude nicht verlassen können, zu retten, nachdem diese
drohten, aus dem Fenster zu springen. Zwei BewohnerInnen werden verletzt und
kommen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Dies
ist bereits der zweite Brand innerhalb weniger Stunden. Am Tag zuvor brach
gegen 14.00 Uhr ein Schwelbrand in der Küche des zweiten Obergeschosses aus.
Sieben BewohnerInnen wurden dabei verletzt und kamen mit Rauchgasvergiftungen
ins Krankenhaus. In
dem Gebäude wohnen 73 Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern, u.a. aus Syrien
und Gambia. Polizei
und Staatsanwaltschaft gehen in beiden Fällen von Brandstiftung aus.
Verdächtigt wird ein Bewohner, dessen Aufenthaltsort jedoch nach den Bränden
unbekannt ist. Reutlinger
Tübinger Fernsehen 10.8.14; Polizei
Tuttlingen 11.8.14; SchW 12.8.14; Welt 14.8.14;
StA Hechingen 21.1.15 12. August 14 Greiz im Bundesland Thüringen. Gegen 22.45 Uhr wird ein 18
Jahre alter Asylbewerber aus dem Kosovo auf dem Weg in seine
Flüchtlingsunterkunft auf Höhe der Theodor-Storm-Straße von drei Männern –
mutmaßlich rassistisch motiviert – angegriffen und verletzt. Er erleidet
Schürfwunden im Gesicht und einen abgebrochenen Zahn und kommt zur ambulanten
Behandlung ins Krankenhaus. Die
Kriminalpolizei Gera stellt zur Ermittlung der Täter eigens eine
Arbeitsgruppe zusammen, die schließlich drei Tatverdächtige aus Greiz
feststellt. Die Täter sind 16, 32 und 41 Jahre alt. Noch
vor Abschluß des Strafverfahrens weist die Staatsanwaltschaft Gera jedoch den
Antrag ab, die Abschiebung des Flüchtlings auszusetzen. Der einzige
Belastungszeuge und zugleich das Opfer des Überfalls soll am 4. November
abgeschoben werden. An
diesem Tag wird er jedoch nicht in seiner Unterkunft angetroffen. Er stellt
einen Asyl-Folgeantrag, durch den er in Greiz zunächst weiter bleiben kann. Die
Landtags-Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Katharina König, zu dieser
Entscheidung der Staatsanwaltschaft: " .... sollte das Schule machen,
dann käme es auch einem Freibrief für künftige Täter gleich, die in Thüringen
nahezu sorglos auf Asylbewerber einschlagen könnten in dem Wissen, dass ihre
Opfer und Belastungszeugen mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso abgeschoben
werden, auch weil das Strafverfahren dann kein Abschiebehindernis mehr
darstellen würde." Das
Ermittlungsverfahren gegen die Täter ist auch im Februar 2015 noch nicht
abgeschlossen. Ostthüringer Ztg
13.8.14; MOBIT – Chronik
2014; LT-Fraktion DIE
LINKE 30.10.14; ezra 30.10.14 14. August 14 Bestensee-Pätz – Landkreis Dahme-Spreewald im Bundesland
Brandenburg. Gegen Mitternacht wird die Giebelseite der Unterkunft für
Flüchtlinge von drei jungen Männern mit Luftdruckpistolen beschossen, die
gelbe Farbe enthalten. In
der Unterkunft wohnen ca. 150 Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern. Die
drei Angreifer können von der Polizei gestellt werden. Der Angriff wird von
der Polizei lediglich als Sachbeschädigung gewertet. Polizei Cottbus
20.2.15; BT DS 18/3376 15. August 14 Bundesland Brandenburg. Auf der Straße Am Nuthetal auf
Höhe der dortigen Schule wird eine 70 Jahre alte Russin, die sich mit einem
Rollator fortgewegt, von einem
entgegenkommenden Mann mehrfach geschlagen und getreten. Ihre
zwei Begleiterinnen – ebenfalls älter und eine in einem Rollstuhl sitzend –
können den Täter und seinen Begleiter detailliert beschreiben. Es handelt
sich um 25 bis 30 Jahre alte betrunkene Männer, einer hat eine Glatze und der
andere trägt hohe Schnürstiefel. Beide kamen zuvor aus Richtung Alte Zauche. Erst
der Sozialarbeiter der Flüchtlingsunterkunft ruft die Polizei, woraufhin die
verletzte Asylbewerberin ins Krankenhaus gefahren wird. Sie hat Prellungen am
ganzen Körper, kann dann aber nach medizinischer Behandlung wieder entlassen
werden. Ermittlungen
des Dezernats Staatsschutz ergeben Anfang Dezember Hinweise auf einen
23-jährigen Potsdamer als mutmaßlichen Täter. Nach Wohnungsdurchsuchung,
Beschlagnahme von Kleidungsstücken und Vernehmung des Mannes wird er vorerst
wieder freigelassen, weil es keine Gründe für eine Untersuchungshaft gibt.
Die Polizei sucht weiterhin nach ZeugInnen. PNN 19.8.14; MAZ
20.8.14; Welt 5.12.14;
MAZ 5.12.14 15. August 14 Landkreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen. In der
Flüchtlingsunterkunft Burbach stellen viele BewohnerInnen ihre
Getränke-Flaschen nachts auf die Fensterbänke zum Kühlen. So auch der
28-jährige Algerier Marwan Rahmani, dem allerdings gegen 22.00 Uhr eine der
Flaschen herunterfällt. Kurze Zeit später stürmen Wachleute sein Zimmer,
zerren ihn auf den Gang der ehemaligen Kaserne, treten und schlagen auf ihn
ein. Mit Handschellen gefesselt bringen sie ihn in sein Zimmer zurück und
mißhandeln ihn weiter – wie er später berichtet – unter Gelächter. Sie
machen ein Foto, auf dem die Wachleute Markus K. (26) und Markus H. (30) zu
sehen sind. Letzterer in Siegerpose, der seinen Fuß auf den Kopf des am Boden
liegenden und rückwärts gefesselten Marwan Rahmani abgestellt hat. Für
die Flüchtlingsunterkunft, in der zur Zeit an die 700 vorwiegend männliche
Asylsuchende aus Afrika leben, ist das Essener Unternehmen European Homecare
verantwortlich, in dessen Auftrag der Sicherheitsdienst SKI Wach- und
Sicherheitsgesellschaft arbeitet. Nach
Bekanntwerden der Mißhandlungsfälle kündigt die Bezirksverwaltung Arnsberg
dem Sicherheitsdienst SKI. Gegen
zunächst elf Mitarbeiter der ehemaligen Siegerlandkaserne werden Ermittlungen
eingeleitet. Es
stellt sich heraus, daß die zwei Mißhandler bereits wegen Diebstahls, Körperverletzung,
Betrugs- und Drogendelikten vorbestraft sind. Kollegen von ihnen sprechen von
systematischen Schikanen gegen BewohnerInnen und einer "SS-Truppe"
in den eigenen Reihen. Im
Burbacher Flüchtlingsheim habe es außerdem ein sogenanntes Problemzimmer
gegeben, das einzig mit Matratzen ausgelegt war und in dem Flüchtlinge ohne
Zugang zur Toilette bis zu 8 Stunden eingesperrt wurden. Auch Handschellen
seien regelmäßig eingesetzt worden.
Einer
der befragten ehemaligen Wachmänner bezeichnete die Lage als
"unkontrollierbar" und das Flüchtlingsheim als "rechtsfreien
Raum". Unter den Wachleuten seien auch Rechtsradikale gewesen. So hat
der Wachmann Markus H. eine bei Neonazis beliebte Tätowierung mit dem
Schriftzug "Ruhm und Ehre". Weitere
Flüchtlinge berichten, daß die SKI-Angestellten mit Schlagstöcken und
Pfefferspray durch die Gänge gegangen seien und an den Türen geschnüffelt
hätten. Bei Nikotingeruch seien sie in die Zimmer gestürmt, denn Alkohol und
Nikotin seien im Heim verboten. Es herrschte seit langem ständige Angst vor
Gewalt. Nichtsdestotrotz
erhält Markus H. am 2. Oktober 2014 vom Ordnungsamt Nürnberg ein gutes
Führungszeugnis. (siehe auch: 28. Juli 14, 9. September 14, 20. September 14). TS 28.9.14; Spiegel 28.9.14;
Focus 30.9.14; stern 29.9.14; Zeit 1.10.14;
Spiegel 6.10.14; stern 8.10.14;
SZ 11.10.14 20. August 14 Bundesland Sachsen-Anhalt. Aufgrund von Hilferufen vor der
Gemeinschaftsunterkunft in Schönebeck am Burgwall werden zwei syrische
Flüchtlinge, 21 und 22 Jahre alt, vor das Haus gelockt. Da ein Wachmann sich
bereits mit den "hilferufenden" Frauen auf deutsch unterhält, geht
der 21- jährige Bewohner zurück in die Küche. Dann versucht eine der drei
Frauen, den 22-Jährigen wegzuzerren – zeitgleich stürmen aber mehrere Männer
auf ihn los. Er kann sich befreien und flüchtet ins Haus zurück – gefolgt von
fünf Unbekannten. Auf der Treppe kommt er zu Fall, kann sich aber
noch rechtzeitig in sein Zimmer retten. Die Angreifer versuchen, auch in die
Küche zu kommen, was der 21-jährige Bewohner verhindern kann, weil er sich
massiv gegen die geschlossene Tür stemmt. Als
der Wachmann die Polizei alarmiert, flüchten die Männer. Dieser Angriff
erfolgte offensichtlich aufgrund einer Facebook- Eintragung, in der eine Frau
geschrieben hatte, daß ein Syrer ihr "anzüglich hinterher gepfiffen und
einen Kuß-Mund zugeworfen" habe. Der Staatsschutz ermittelt u.a.
wegen Landfriedensbruchs und kann mehrere Täter identifizieren. MDZ 21.8.14; Karawane
Wittenberg 21.8.14; Polizei Bernburg
9.12.14 ; Mobile Beratung
für Opfer rechtsextremer Gewalt; BT DS 18/3376 25.
August 14 Bundesland Bayern – Konzell im Landkreis Straubing-Bogen.
Auf das Hotel in der Johann-Dachauer-Straße wird kurz nach 23.00 Uhr ein
Anschlag verübt, bei dem durch einen Böller eine Fensterscheibe im Erdgeschoß
des Gebäudes gesprengt wird. Die Glasscherben fliegen rund 10 Meter durch den
Speiseraum, in dem sich zu dieser Zeit keine Personen mehr aufhalten. Es
ist bereits der dritte Angriff auf das Hotel, in dem auch 13 Flüchtlinge aus
Eritrea, Nigeria und Afghanistan leben: Bereits am 14. und 23. diesen Monats
wurden zwischen 23.00 und 24.00 Uhr Äpfel auf ein Fenster geworfen, wobei
jeweils eine Scheibe zu Bruch ging. Die
Polizei kann vier Männer im Alter zwischen 18 und 28 Jahren ermitteln, die
mit einer ''Kartoffelkanone'' die Äpfel auf die Fenster schossen. Gegen die
Männer wird wegen Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Waffen- und
Sprengstoffgesetz ermittelt. tvbayern 5.9.14;
Viechtacher
Bayerwald-Bote 9.9.14; Wochenblatt 19.12.14; Polizei
Straubing 19.1.15 26. August 14 Bundesland
Schleswig-Holstein. Der 47 Jahre alte Journalist und Menschenrechtsaktivist
A. aus dem Jemen wird zusammen mit seiner zwei Jahre jüngeren Ehefrau, den drei
Töchtern im Alter von acht, zehn und 20 Jahren und dem 15-jährigen Sohn nach
Oslo ausgeflogen. Dies geschieht durch das Landesamt für
Ausländerangelegenheiten Neumünster im Rahmen des Dublin-Verfahrens.
Noch am Flughafen kommt die gesamte Familie in Gewahrsam, alle müssen ihre
Handys abgeben, der herzkranke A. darf sein Gepäck mit den lebensnotwendigen
Medikamenten nicht abholen. Zwei
Tage später wird die Familie in die jemenitische Hauptstadt Sanaa geflogen,
wo direkt am Flughafen die Verhaftung von Herrn A. erfolgt. Bis zum Tag
seiner Freilassung, kurz vor dem 9. September, hat er keinerlei medizinische
Betreuung oder Versorgung – also auch keine Medikamente. Herr
A. leidet an einer chronischen Verengung der Herzkranzgefäße (Angina
Pectoris), wodurch Atemnot und starke Schmerzen im Brustkorb entstehen, die
allein durch bestimmte Medikamente eingedämmt werden können. Vor allem
psychischer Streß kann lebensgefährlich sein. Herr
A. war wegen der schweren Krankheitssymptome schon mehrmals im Krankenhaus –
u.a. auch im Herzzentrum Niebüll. Dort konnte knapp sechs Wochen vor der
Ausreise die Diagnose gestellt und die medikamentöse Behandlung eingeleitet
werden. Bei seiner 18-jährigen Tochter, die ähnliche Symptome hatte, wurde
Asthma diagnostiziert. Aufgrund
zunehmender Bedrohung durch eine dem jemenitischen Regime nahestehende
Familie war Familie A. im Jahre 2011 nach Norwegen geflüchtet und hatte dort
politisches Asyl beantragt. Nach der endgültigen Ablehnung des Antrags im
August 2013 und der drohenden Abschiebung war die Familie im Mai 2014 in die
Bundesrepublik weitergeflüchtet – hatte auch hier Anträge auf Asyl gestellt,
doch Deutschland lehnte die Zuständigkeit mit dem Hinweis auf das Dublin-Abkommen ab. Ehepaar
A. unterlag noch der trügerischen Hoffnung, daß Norwegen die Familie nicht
abschieben würde, und hatte sich bemüht, noch vor dem Ende der Schulferien in
Norwegen bzw. zu Beginn des neuen Schuljahres wieder dort sein zu können,
damit die Kinder weiterhin und ohne große Unterbrechung zum Unterricht gehen könnten. Der
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein verurteilt die Kettenabschiebung Neumünster
– Oslo – Sanaa und weist darauf hin, daß das Auswärtige Amt Reisewarnungen
für den Jemen herausgibt, in denen die "erheblichen Risiken"
benannt werden, und daß das Innenministerium Schleswig-Holstein per Erlaß
erklärte, daß Abschiebungen in die Republik Jemen nicht ohne weiteres zu
vertreten sind. Nach
seiner Haftentlassung gelingt Herrn A. die Flucht außer Landes fast ein
halbes Jahr später erneut – er muß allerdings seine Familie zurücklassen. Er
flieht in die USA und bemüht sich von hier aus, Frau und Kinder nachzuholen. FRat SH 29.8.14; Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein 27. August 14 Refugee Protest Strike in Berlin. Auf dem Dach eines
Hostels in der Gürtelstraße 39 – Bezirk Friedrichshain – befinden sich ca. 10
junge Männer, von denen einzelne ankündigen, daß sie sich in die Tiefe
stürzen werden, sobald die Polizei ihnen näher kommt. Die
Männer gehören zu den Flüchtlingen, die im April dem "Oranienplatz-Agreement"
mit dem Senat von Berlin zugestimmt und freiwillig Zelte und Hütten abgebaut
hatten. Sie waren dann in verschiedenen Heimen untergekommen. Nun
erhielten ca. 108 Personen vor zwei Tagen die z.T. nur mündliche Information,
daß sie ab September keine Leistungen mehr vom Land Berlin bekommen, daß sie
die Heime ab 1. September zu verlassen haben und in ihre Bundesländer
zurückkehren sollen. Seit
gestern früh wird versucht, diese Menschen mit Hilfe massiver
Polizei-Aufgebote aus dem Übergangswohnheim in der Marienfelder Allee 66/80
(20 Personen), Haarlemer Straße 89 (47 Personen) und die 18 Flüchtlinge aus
der Gürtelstraße herauszuholen. Allen
droht die Obdachlosigkeit, wenn sie nicht in die Orte zurückkehren, in denen
sie registriert sind. Allen droht die Abschiebung in ihre Herkunftsländer
oder die Rückschiebung nach Italien, denn alle ihre Asylanträge sind,
entsprechend der Vereinbarung mit dem Berliner Senat geprüft worden, und kein
Antrag wurde positiv entschieden. Den
10 Bewohnern des Hostels war es gestern gelungen, sich in einem Zimmer der
obersten Etage des 4-stöckigen Gebäudes zu verschanzen, von dem aus sie einen
Zugang zum Dach haben. Im
Laufe des Tages wird den AnwältInnen der Flüchtlinge der Zugang zum Dach
verwehrt. Auch Lebensmittel und Getränke läßt die Polizei nicht durch,
ebenfalls lebenswichtige Medikamente für einen der Männer. Strom und Wasser
sind abgestellt, die Straße ist weiträumig abgesperrt – Senat und Polizei
setzen auf Isolation, Aushungern und Ausdursten des Protestes. Die
Flüchtlinge fordern die Einhaltung der in dem Oranienplatz-Papier gemachten
Zusagen des Senats. Dies sind die Überprüfung ihrer abgelehnten Asylanträge,
Verhandlungen mit VertreterInnen von Senat und Ausländerbehörde, Zugang zu
ihren AnwältInnen, Überstellung ihrer Verfahren nach Berlin und Grund- und
Krankenversorgung. Aktuell fordern sie den Zugang zu Essen, Trinken,
Medikamenten, Strom und Wasser. Die Dachbesetzer löschen ihren
Durst zum Teil aus Regenpfützen – tagsüber gibt es sommerliche Temperaturen.
Den Polizeiärztlichen Dienst lehnen sie aufgrund ihrer Erfahrungen mit der
Polizei strikt ab. Ärztinnen und Ärzte, die sich anbieten, sich um sie zu
kümmern, läßt die Polizei nicht aufs Dach. Am 6. September weisen etwa 25
Menschen aus medizinischen Berufen mit der Aktion "Wasser aufs
Dach" auf die lebensbedrohlichen Folgen der Austrocknung durch zu wenig
Trinkwasser hin. Während
der 12-tägigen Dachbesetzung war die Gürtelstraße von der Polizei abgesperrt,
und Dauerkundgebungen von UnterstützerInnen wurden sabotiert oder an diesem
Ort verboten. Am
9. September befindet sich einer der Flüchtlinge in einer lebensbedrohlichen
Situation. Er leidet unter einer angeborenen Sichelzellenanämie mit
Zerstörung der roten Blutkörperchen. Aufgrund der Unterversorgung mit Wasser
und Nahrung bei zum Teil hohen Temperaturen über 12 Tage kommt er mit
drohendem Leberversagen, Darmverschluß und Gerinnungsstörungen ins
Krankenhaus. Nur durch intensivmedizinische Maßnahmen kann er gerettet
werden. Anfang
November erstattet der Arzt Dr. Peter Hauber vom IPPNW gegen den Senator für
Inneres und Sport, Frank Henkel, eine Strafanzeige wegen Nötigung,
Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. taz 25.8.14; TS
26.8.14; TS 27.8.14; TS 4.9.14; taz 5.9.14; taz
6.9.14; TS 2.11.14; IPPNW 3.11.14; Asyl Strike Berlin 27. August 14 Bundesland Brandenburg – Luckenwalde im Landkreis
Teltow-Fläming. Eine Scheibe im ersten Obergeschoß des Asylbewerberheims wird
zwischen dem 27. und 28. August eingeschlagen. Die Polizei nimmt die
Ermittlungen auf. (siehe auch:
19. März 14) MAZ 29.8.14 28. August 14 Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der
Flüchtlingsunterkunft des Deutschen Roten Kreuzes im siegerländischen Bad
Berleburg wird der 41 Jahre alte Bosnier Antonio Kavali bei seiner Ankunft
von zwei Wachmännern zu Boden geworfen, getreten und geschlagen und
schließlich mit einem Griff in die Nase im Gesicht verletzt. Er wird in ein
Krankenhaus gebracht. Noch
im Oktober leidet er unter den psychischen Folgen der Mißhandlungen, hat
jedoch bis dahin keine psychologische Unterstützung erhalten. Gegen die 30
und 37 Jahre alten Männer wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung
ermittelt. RP 29.9.14; Die
Glocke 19.10.14 29. August 14 Guben im Bundesland
Brandenburg. Auf seinem Weg zum Supermarkt wird ein 24 Jahre alter Flüchtling
aus Eritrea von einem Mann angerempelt, beschimpft und mit Pfefferspray
bedroht. Dem Eritreer ist es nicht möglich, die Worte zu verstehen. Opferperspektive 29. August 14 Neuötting im Bundesland Bayern. Gegen 3.50 Uhr bricht in
der Sammelunterkunft für Flüchtlinge ein Feuer aus. In derselben Nacht kommt
es noch zu vier weiteren kleinen Bränden – BewohnerInnen werden dabei nicht
verletzt. Die
Polizei ermittelt einen 19-jährigen Bewohner aus Afghanistan als Täter, der
sechs Tage später festgenommen und am 8. Januar 15 vom Amtsgericht Mühldorf
wegen ''versuchter schwerer Brandstiftung in fünf Fällen'' zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wird. Während
des Prozesses bestreitet der Bewohner, die Brände gelegt zu haben. Ein im
Prozeß gehörter Psychiater führt hinsichtlich der psychischen Verfassung des
Beschuldigten aus, daß es für eine posttraumatische Belastungsstörung
durchaus entsprechende Symptome sowie Anzeichen für eine depressive Stimmung
bis hin zu suizidalen Gedanken gebe. Eine Betreuerin, die regelmäßig Kontakt
zu dem jungen Mann hatte, schildert zudem, daß er panische Angst gehabt
hätte: ''Er hatte Albträume wegen der Dinge, die zu Hause passiert waren.'' Der
19-Jährige floh aus Afghanistan, nachdem dort sein Vater ermordet und er auf
der Flucht vor den Tätern angeschossen worden war. In Schweden stellte er
einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Auch in Hamburg bat er um Asyl.
Über Kopenhagen, Berlin und München kam er schließlich nach Neuötting. Dort
besuchte er die Berufsschule, sollte aber abgeschoben werden. MM 24.10.14; innsalzach24.de 8.1.15 30. August 14 Berliner Bezirk Hellersdorf. Eine 27-köpfige Gruppe von
Kindern im Alter von zweieinhalb bis 14 Jahren ist am Nachmittag in
Hellersdorf unterwegs. An der Bushaltestelle am U-Bahnhof Hellersdorf wird
eine 14-Jährige von einem deutschen Mann Ende 20 angerempelt; an einer
Straßenkreuzung schlagen zwei Eier auf den Boden vor der Gruppe. Zudem wird
die Gruppe rassistisch beleidigt. Die
Kinder wohnen in den nahe gelegenen Flüchtlingsunterkünften in der
Carola-Neher- und Maxie-Wander-Straße. Bereits
seit der Eröffnung der Unterkunft in der Carola-Neher-Straße im August 2013
kommt es immer wieder zu Angriffen auf die Unterkunft und zu rassistischen
Aktionen in deren Umfeld.
(siehe auch: 1. Januar 14; 27. Januar 14; 14. März 14; 10. Oktober 14) suburbanhell.org 1.
September 14 Berliner Bezirk Lichtenberg. Morgens um 6.00 Uhr stürmen
PolizistInnen in die Wohnung einer armenischen Flüchtlingsfamilie, um zwei
junge Männer im Alter von 19 und 21 Jahren abzuschieben, die hier mit ihrer
Mutter leben. Die BeamtInnen gehen mit äußerster Brutalität vor, die Mutter
wird zu Boden gedrückt, ihre Arme und der Kopf gewaltsam zur Seite gedreht,
so daß die Frau Atemnot und Panikattacken bekommt und einen psychischen
Zusammenbruch erleidet. Die Polizisten ordern einen Krankenwagen und lassen
die Frau in die Psychiatrie eines Krankenhauses (geschlossene Abteilung)
bringen, wo sie in den folgenden fünfeinhalb Wochen stationär behandelt wird.
Ihre
beiden Söhne werden mitgenommen und nach Armenien abgeschoben. Die
Frau war im Jahre 2005 in die Bundesrepublik eingereist und befand sich
aufgrund traumatisierender Erlebnisse im Herkunftsland in Behandlung der
psychosozialen Beratungsstelle XENION. In
den Jahren 2007 und 2008 folgten ihr ihre minderjährigen Söhne – aber ihre
Asylgründe wurden nicht anerkannt. Die
Berliner Härtefallkommission hatte sich vor sechs Tagen für den Verbleib der
Familie einstimmig ausgesprochen. Dieses Votum wurde von Innensenator Henkel
allerdings ignoriert und eine Abschiebung im Schnellverfahren angeordnet:
ohne Informierung der Härtefallkommission, des Anwalts der Familie,
geschweige denn der Familie selbst. XENION, KommMit,
FRat Berlin 11.9.14; Antirassistische
Initiative Berlin 1. September 14 Bautzen – Bundesland Sachsen. Eine 31 Jahre alte
Tunesierin, wird nahe ihrer Unterkunft, dem ehemaligen Spreehotel, von einem deutschen
Mann gestoppt und rassistisch beleidigt. Als die Frau sich umwendet und
weggegen will, erhält sie einen Faustschlag gegen den Rücken, wodurch sie
leicht verletzt wird. Dieser
Angriff spielt sich vor den Augen ihres 6-jährigen Sohnes ab, den sie an
seinem allerersten Schultag zur Frédéric-J.-Curie-Grundschule bringen will. Der
Oberbürgermeister Christian Schramm (CDU) entschuldigt sich öffentlich bei
der Flüchtlingsfamilie. Bei den Landtagswahlen am Tag zuvor hatten die
rechten Parteien AfD und NPD hohe Ergebnisse erzielt: AfD 14,8 und NPD 10,9
Prozent allein im Wahlkreis Bautzen. Die
Stimmung gegen die zur Zeit im ehemaligen Spreehotel lebenden ca. 100
Flüchtlinge hat sich durch den Wahlkampf verschärft. Durch die Ankündigung
der Stadt, daß für weitere 160 Personen eine Containersiedlung geplant ist,
formieren sich weitere Proteste. SäZ 2.9.14;
alles-lausitz.de 2.9.14; mdr 2.9.14; SäZ
4.9.14 2. September 14 Elchingen im bayerischen Landkreis Neu-Ulm. In seiner
Unterkunft versucht ein 24 Jahre alter afghanischer Flüchtling, sich gegen
21.00 Uhr mit einer Rasierklinge die Pulsadern durchzuschneiden, denn am
nächsten Tag soll er nach Ungarn zurückgeschoben werden. MitbewohnerInnen
finden ihn blutüberströmt in seinem Zimmer, so daß er rechtzeitig mit einem
Krankenwagen zur medizinischen Notfallversorgung ins Ulmer Krankenhaus
gebracht werden kann. Die
ca. 60 Menschen, die sich am nächsten Morgen um 7.00 Uhr vor das Asylheim
Ortsteil Unterelchingen setzen, um die Abschiebung zu verhindern, bekommen
die Information erst hier und jetzt – nutzen die Gelegenheit aber, um auf das
Schicksal des jungen Mannes aufmerksam zu machen. Der
junge Flüchtling hat in Afghanistan für das US-Militär als Dolmetscher
gearbeitet und gerät bei einer wahrscheinlichen Abschiebung aus Ungarn direkt
in akute Lebensgefahr. Er wäre der Verfolgung und Hinrichtung durch die
Taliban schutzlos ausgeliefert. Nach
ca. 5 Wochen Krankenhaus-Aufenthalt wird er aus der Fachklinik für
Psychiatrie entlassen. Am Stichtag, dem 19. November, ist klar, daß der
Asylantrag in der Bundesrepublik bearbeitet werden muß, weil die
Überstellungfrist ensprechend dem Dublin-Verfahren
abgelaufen ist. AA 3.9.14; SWP
3.9.14; SchwT 4.9.14;
SchwP 4.9.14; SWP 17.10.14; SWP 20.11.14 2. September 14 Bundesland Thüringen. In der Nacht wird ein Brandanschlag
auf die Unterkunft für Flüchtlinge in der Straße der Volkssolidarität 63 in
Sangerhausen verübt. Unbekannte dringen in das Gebäude ein und zünden den
hölzernen Tresen im Eingangsbereich an, allerdings entzündet sich das Feuer
nicht großflächig. Die Angreifer hinterlassen am Eingang neonazistische
Symbole und rassistische Parolen wie ''Zukunft den deutschen Kindern'' und
''Haut ab'' (die Parole ''Verpisst euch'' wird mit zwei SS-Runen
geschrieben). Einen
Tag später kommt es zu einem weiteren Angriff: Ein Ei und Steine werden durch
ein offen stehendes Fenster geworfen. Ein Albaner, der sich zu diesem
Zeitpunkt in dem Zimmer befindet, wird dabei nicht verletzt. Die Polizei kann
kurze Zeit später einen 13-Jährigen und zwei Jugendliche im Alter von 14 und
15 Jahren festnehmen. Als Motiv geben sie an, eine ''Mutprobe'' geplant zu
haben. Der 13-Jährige soll die Attacke begangen haben. In
dem Gebäude leben ca. 70 Flüchtlinge aus verschiedenen afrikanischen Ländern
und Südosteuropa. Der
Staatsschutz, der wegen Sachbeschädigung und der Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen ermittelt, hat gut drei Monate später noch
keine TäterInnen ermitteln können, die den Brandanschlag begangen haben. MDZ 2.9.14; MDZ
3.9.14; MDZ 4.9.14; MDZ 5.9.14;
Polizei Halle 17.12.14 2. September 14 Bundesland
Baden-Württemberg. Am Eingang der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe wird
ein Flüchtling von Wachmännern mit Kabelbinder gefesselt und schmerzhaft festgehalten.
Als Begründung geben die Wachleute an, daß er ein Hausverbot habe und zudem
nicht bereit war sich auszuweisen. Er erstattet Anzeige, kann später bei der
Polizei jedoch keine inhaltlichen Angaben zu seinen Vorwürfen machen. Die
Staatsanwaltschaft stellt daraufhin das Verfahren gegen die Wachleute ein. Welt 29.10.14 3. September 14 Bundesland Bayern. In der Erstaufnahmeeinrichtung
Heidemannstraße wird ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling von zwei Wachmännern
geschlagen und anschließend am Boden liegend getreten. München TV
17.10.14 5. September 14 Tostedt im Landkreis Harburg – Bundesland Niedersachsen.
Eine unbekannte Person bewirft die Unterkunft für Flüchtlinge in der Straße Elsterbogen
mit Gläsern, die mit Fäkalien gefüllt sind. Eines der Gläser prallt gegen den
Fuß eines 39-jährigen Sudanesen, der dadurch leichte Prellungen am Fuß
erleidet. Der
Täter konnte nicht ermittelt werden. StA Stade
3.3.14; Polizei Harburg
17.3.14; BT DS 18/3376 6. September 14 Apolda im Bundesland Thüringen. Drei betrunkene
polizeibekannte Rechtsextreme, 21 und 25 Jahre alt, dringen gegen 1.40 Uhr in
das Asylbewerberheim ein. Sie randalieren in der Küche, werfen dort einen
Elektroherd um und rufen rassistische Parolen. Die herbeigerufene Polizei nimmt
die drei Täter fest; nach ihrer Ausnüchterung werden sie allerdings wieder
entlassen. Südthüringer Ztg
6.9.14; dpa 8.9.14 7. September 14 Annaburg in Sachsen-Anhalt.
Eine 29-jährige Nigerianerin vergiftet sich und ihre beiden ältesten Kinder
im Alter von fünf und sieben Jahren mit den Schlaf-/Beruhigungsmitteln ihres
Mannes. Dieser findet sie und die beiden Kinder in ihrem Zimmer in benommenem
Zustand vor und ruft umgehend einen Krankenwagen. Seine Frau kommt auf die
Intensivstation des Wittenberger Krankenhauses, die Kinder sind offen sichtlich nicht in
Lebensgefahr. Auch der Mann und Vater der Kinder muß zwei Tage lang im
Krankenhaus bleiben – dann kann er mit seinen beiden Kindern entlassen
werden. Die Mutter kommt nach der Notfallbehandlung in
die psychiatrische Klinik Bosse in Wittenberg. Die Familie lebt seit sechs Monaten in Annaburg
– keines der Kinder war hier jemals in einem Kindergarten oder einer Schule.
Vor wenigen Wochen wurde das vierte Kind geboren. Die Eheleute haben eine lange Flucht hinter
sich. Die Kinder sind in Deutschland, der Schweiz und Belgien geboren. Am 1.
Mai 2012 wurde ein Asylantrag in der Bundesrepublik gestellt, der abgelehnt
wurde, weil die Familie über Italien eingereist war. Kurz vor ihrer
Rückschiebung, die im August 2012 geschehen sollte, verschwanden sie aus dem
behördlichen Kontrollfeld. Ein Jahr später stellten sie einen zweiten
Asylantrag und wurden nach dessen Ablehnung am 13. Januar 14 nach Italien
abgeschoben. Drei Monate später kehrten sie zurück und stellten einen neuen
Folgeantrag beim Kreis Wittenberg. Vor ihrem Suizidversuch hatte die Frau einen
Brief geschrieben, in dem sie ihre Ängste um die Zukunft ihrer vier Kinder
äußert, wenn sie erneut nach Italien abgeschoben werden sollten. Ihr Mann – ein Ghanaer – wurde schon nach der
Rückschiebung aus Deutschland noch am Flughafen von Beamten als
"fou" (verrückt) betitelt und wurde beschimpft, daß er nicht in der
Lage sei, für seine Kinder zu sorgen. Auch wurde die Vaterschaft
angezweifelt, weil auf den Papieren der Kinder die Namen verdreht oder falsch
geschrieben sind. Die Angst ist groß, daß ihnen die Kinder weggenommen
werden. mdr 8.9.14; MDZ
8.9.14; MDZ 9.9.14; taz
10.9.14; Antirassistisches
Netzwerk Sa-Anh. 11.9.14, Antirassistisches
Netzwerk Sa-Anh 15.9.14 8. September 14 Fürstenwalde in Brandenburg. Ein 15-jährige Tschetschenin
wird auf dem Rückweg von der Schule auf ihr Kopftuch angesprochen. Sie
beleidigen sie mit Sätzen wie "Wir hassen Muslime" und bedrohen sie
mit einem Messer. Opferperspektive 9. September 14 Erzgebirgskreis im Bundesland Sachsen. In
Annaberg-Buchholz wird ein 13 Jahre alter Asylbewerber aus Libyen gegen 19.00
Uhr in der Buchholzer Straße von ca. fünf Mädchen und zwei Jungen angepöbelt
und rassistisch beleidigt. Kurz darauf erscheinen vier junge Männer, und
einer von ihnen – ein ca. 30-Jähriger mit kurzrasierten Haaren und
Tarnfleckenjacke – schlägt unvermittelt mit der Faust auf den 13-Jährigen
ein. Als er von seinem Opfer abläßt, flüchtet die gesamte Gruppe in Richtung
Wolkensteiner Straße. Der
angegriffene Jugendliche muß seine zahlreichen Gesichtsverletzungen
medizinisch behandeln lassen. Der
Staatsschutz der Chemnitzer Kriminalpolizei übernimmt die Ermittlungen wegen
des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung mit einem fremdenfeindlichen
Hintergrund. Polizei Chemnitz
10.9.14; Sachsen
Fernsehen 10.9.14; RAA Sachsen 9. September 14 Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Essener
Flüchtlingsunterkunft Opti-Park wird eine Frau von Wachmännern in eine
vorsätzlich zugedrückte Tür eingequetscht und erleidet dabei Verletzungen. Die Asylunterkunft wird von dem Unternehmen European
Homecare betrieben, das bundesweit weitere Flüchtlingsunterkünfte verwaltet.
Im Herbst gerät die Firma unter öffentlichen Druck, als Mißhandlungen der
HeimbewohnerInnen durch Wachmänner der Firma SKI in ihren Heimen Essen und
Burbach bekannt werden. (siehe auch: 28. Juli 14, 15. August
14, 20. September 14) WAZ 12.11.14 12. September 14 Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Als ein 28 Jahre alter
Somalier gegen 20.50 Uhr die Straßenbahn im Stadtteil Mueßer Holz an der
Haltestelle Keplerstraße verläßt, folgen ihm drei Männer, die ihn und zwei
Freunde auch schon während der Fahrt rassistisch beschimpft und beleidigt
hatten. Einer der Verfolger, ein 28 Jahre alter Schweriner, boxt den
Asylbewerber unvermittelt zu Boden und schlägt ihm dann mit einer Flasche ins
Gesicht. Der
Somalier kommt mit Kopfverletzungen in die Schweriner Helios-Klinik in
stationäre Behandlung. Die
Polizei kann mit Hilfe von PassantInnen noch in Tatortnähe den Täter
festnehmen. Er wird allerdings wieder auf freien Fuß gelassen und erst fünf
Tage später per Haftbefehl in Untersuchungshaft genommen. Die
Staatsanwaltschaft hat jetzt erst festgestellt, daß der wegen anderer Delikte
vorbestrafte Mann unter Bewährung steht. Polizei Schwerin
13.9.14; Welt 14.9.14; jW
16.9.14; ndr 1 Radio MV 17.9.14 13. September 14 Bundesland Sachsen. In Dresden-Gorbitz wird in der Nacht ein Flüchtling von der
Straßenbahn aus von zwei Männern und zwei Frauen verfolgt. Dann greifen sie
ihn an: schlagen und treten ihn und verletzen ihn auch mit einer Flasche, die
er auf den Kopf bekommt. Einer der Angreifer sagt "I am racist". RAA Sachsen 13. September 14 Vogtlandkreis im Bundesland Sachsen. Während des Festes
zum 120-jährigen Jubiläum der Plauener Straßenbahn wird ein Asylbewerber
zunächst von einem Mann rassisitsch beleidigt. Als zwei weitere Rassisten
hinzukommen, greifen sie ihn gemeinschaftlich an. Leicht verletzt kann er
entkommen. Die Polizei nimmt Ermittlungen auf. RAA Sachsen 14. September 14 Vogtlandkreis im Bundesland Sachsen. Während des Festes
zum 120-jährigen Jubiläum der Plauener Straßenbahn wird ein Asylbewerber vor
dem Festzelt von einem Unbekannten geschlagen und am Auge verletzt. Er muß
zur medizinischen Versorgung der Verletzung ins Krankenhaus. Auch
hier nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. RAA Sachsen 14. September 14 Bundesland Sachsen. An der Haltestelle Schlehenstraße in
Dresden-Gorbitz werden in der Nacht drei Flüchtlinge von ca. 20 Personen
körperlich – teilweise sogar mit Flaschen – angegriffen. RAA Sachsen 15. September 14 Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Während der
vergangenen Nacht hat ein Wachmann immer wieder – fast halbstündig – eine
Gemeinschaftszelle betreten, das Licht angemacht, die Fenster
"kontrolliert", "Sicherheitskontrollen" durchgeführt, "Nach-dem-Rechten"
gesehen und dadurch die Gefangenen massiv im Schlaf gestört. Als derselbe
Mann am frühen Morgen erneut in der Zelle erscheint, tritt er an das Bett
eines 23-jährigen Gefangenen, zieht ihm die Decke weg, tritt ihm mit dem Stiefel
gegen das Bein und schreit ihn an, daß er aufstehen solle. Als
sich ein Mitgefangener als Zeuge diese Vorfalls anbietet, redet der Wachmann
auf den 23-Jährigen ein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu unterlassen – was
dieser aus Angst auch vorerst tut. Auch meldet er sich mit seinem verletzten
Bein nicht beim polizeiärztlichen Dienst, weil er davon ausgeht, daß ihm dort
nicht geglaubt wird. Der
Asylantrag des jungen Kosovaren, der seit zwei Jahren in der Bundesrepublik
ist, war in Nordrhein-Westfalen abgelehnt worden. Er kam am 20. August nach
Berlin-Köpenick in Abschiebehaft und wird am 30. September vom Flughafen
Tegel ausgeflogen. Kurz
zuvor verfaßt er eine Beschwerde, so daß das Landeskriminalamt ein Verfahren
gegen den Polizei-Angestellter wegen Körperverletzung im Amt einleitet. Da
kurze Zeit später auch der Zeuge des Vorfalls, der Mitgefangene des Opfers,
abgeschoben wird – kommt es zur Einstellung des Verfahrens durch die
Staatsanwaltschaft. Initiative gegen
Abschiebehaft Berlin; BeZ 22.10.14; BM
22.10.14; ND 23.10.14 15. September 14 Bundesland Bayern. Im
Rückschiebefall eines somalischen Flüchtlings soll das Verwaltungsgericht
Regensburg eine Zielstaatbestimmung vornehmen, nachdem das
Bundesverwaltungsgericht die Abschiebeanordnung als rechtsmäßig bestätigt
hatte. Der
Somalier war im Jahre 2009 zunächst in den Sudan geflüchtet und dann später
mit einem Boot über das Mittelmeer bis nach Lampedusa gekommen. Die über 400
Personen wurden "in Seenot gerettet". 350 Menschen wurden
angewiesen gleich weiterzureisen, die anderen wurden als AsylbewerberInnen
registriert. Der Somalier berichtet, daß er weder Arbeit noch
Essen noch eine Wohnung bekam und im Freien leben mußte. Seine Tuberkulose
wurde nicht behandelt. Aufenthaltspapiere, die es ihm unter anderem ermöglicht
hätten zu arbeiten, hat er nie erhalten. Er
zog weiter nach Schweden, dann nach Deutschland. Er verstümmelte sich seine
Fingerkuppen, damit er nicht mehr identifiziert werden konnte. Bei einer
Kontrolle an der deutsch-tschechischen Grenze wurde er von der Bundespolizei
aufgegriffen und doch als ein in Italien registrierter Flüchtling erkannt. Da
er nach der langen Zeit in Italien wahrscheinlich keinen Aufenthaltstitel
mehr bekomme, so die Richterin des Verwaltungsgerichts, brauche er
"keine Angst zu haben", daß "rein praktisch eine Abschiebung
stattfindet." Derzeit hat er eine Aufenthaltsgestattung bis Anfang März
2015. regensburg-digital.de
15.9.14 17. September 14 Vogtlandkreis im Bundesland Sachsen. Im Kultur- und
Kommunikationszentrum "Malzhaus" in Plauen wird ein Asylbewerber
von drei Männern rassistisch beschimpft und bedrängt. Als sich couragierte
Gäste einmischen, lassen die Provokateure von dem Flüchtling ab. Kurz darauf steht der Mann den Angreifern jedoch
alleine gegenüber, wird von ihnen zu Boden gebracht, geschlagen und mit
Schnitten und Stichen an den Beinen verletzt. Der Verletzte kommt zur
stationären Behandlung ins Krankenhaus. Die Polizei nimmt die Ermittungen
auf. RAA Sachsen 18. September 14 Berlin-Köpenick. Gegen 21.30 Uhr werfen Unbekannte ein
faustgroßes Betonstück gegen eine Balkontür der Unterkunft für Flüchtlinge in
der Salvador-Allende-Straße. Die Glasscheibe der Balkontür geht daraufhin zu
Bruch. Die Polizei nimmt die Ermittlungen auf. BZ 19.9.14 19. September 14 Bundesland Sachsen-Anhalt. Nach dem Fußballspiel des 1. FC
Magdeburg gegen FSV Wacker Nordhausen werden vier jugendliche, somalische
Flüchtlinge an der Straßenbahn-Haltestelle Allee-Center aus einer
neunköpfigen Gruppe von Fußballfans heraus beschimpft, bedroht, geschubst und
geschlagen. Als nach einem Pfiff weitere Unbekannte hinzukommen, flüchten die
Angegriffenen in den Breiten Weg in Richtung Goldschmiedebrücke. Die
Angreifer werfen Flaschen hinter ihnen her, die einige auch treffen. Ein
19-jähriger Flüchtling wird zu Boden gebracht, geschlagen und getreten. Er
erleidet Kopf-, Arm- und Beinverletzungen und muß diese im Krankenhaus
ambulant versorgen lassen. Der
Staatsschutz nimmt die Ermittlungen nach den Tätern auf. VM 24.9.14; Mobile Beratung
für Opfer rechtsextremer Gewalt 19. September 14 Bundesland Sachsen-Anhalt – Landkreis Wittenberg. Das
Sozialamt verweigert der 26 Jahre alten Albanerin Dorela Rexha, Mutter von
zwei kleinen Kindern, die Übernahme der Kosten für die operative Behandlung
einer schweren Hüftschädigung. Sie
hat eine angeborene Hüftgelenksdysplasie und zudem durch einen Unfall im
Kindesalter, bei dem der linke Oberschenkel aus dem Gelenk sprang (Luxation),
eine schwere Schiefstellung der Hüfte. Die ständige Fehlbelastung führte
demzufolge zu einer Zerstörung des Gelenkes und verursacht große Schmerzen. Die
aufwendige Operation, während der auch ein künstliches Hüftgelenk eingebracht
werden soll, wird von der Orthopädie der Universitätsklinik Halle dringend
empfohlen. Durch sie würden die Beweglichkeit gebessert und die Schmerzen
ursächlich gemindert werden. In
der Ablehnung der Kostenübernahme für die Operation wird vonseiten des Amtes
auf eine Steigerung der Schmerz-Medikamente verwiesen, die eher im Sinne
einer Behandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei. In
den zwei Monaten von der Antragstellung auf Kostenübernahme bis zur
ablehnenden Entscheidung ist Frau Rexha nie (!) zu einer amtsärztlichen
Untersuchung bestellt worden. Frau
Rexha kann sich weder allein an- und auskleiden noch ohne Gehstützen gehen.
Langes Stehen und Sitzen bereiten ihr trotz intensiver Medikation (auch
Opioide) Schmerzen. Sie
wird im Oktober wegen nicht beherrschbarer Schmerzzustände zweimal in die
Notaufnahme des Krankenhauses Wittenberg gebracht. Aufgrund der
Nebenwirkungen der hochdosierten Schmerzmittel leidet sie unter Schwindel und
Ohnmachtsanfällen. Die
Nebenwirkungen der Medikamente hatten bereits schon vor einem Jahr zu einer
zu frühen Geburt ihrer Tochter geführt. Das Kind wurde mit 1300 g im 7.
Schwangerschaftsmonat geboren. Auf
einen neuen Antrag auf Kostenübernahme, der im Januar 2015 gestellt wird,
erfolgt die Ablehnung nach vier Wochen – auch jetzt gibt es keine Vorladung für
Frau Rexha zu einer amtsärztlichen Untersuchung. Die
Familie mußte aufgrund einer Familienfehde und der damit verbundenen
Morddrohungen im Jahre 2012 aus Albanien flüchten. Die
Ausländerbehörde hatte Herrn Mirsad Rexha mehrmals verboten, Arbeitsangebote
anzunehmen. Seitdem im Juli 2014 der gemeinsame Asylantrag abgelehnt wurde,
müssen die Eltern mit dem 5-jährigen Enis und der 1-jährigen Agnesa mit der
Abschiebung nach Albanien rechnen. Medinetz
Halle/Saale 25.11.14; Medinetz
Halle/Saale 27.2.15 20. September 14 Bundesland
Nordrhein-Westfalen. Im Essener Flüchtlingsheim Opti-Park, einer ehemaligen
psychiatrischen Klinik, will sich der 21 Jahre alte Badr Abboussi aus Marokko
eine Tasse Kaffee aus der Kantine holen. An der Tür wird er von einem Wachmann
mit der Begründung "geschlossen" abgewiesen. Kurz danach ist
allerdings die Tür offen und der Wachmann weg, so daß Badr Abboussi in den
Raum hineingeht. Da wird die Tür hinter ihm geschlossen, und er befindet sich
in der Falle. Vier Security-Angestellte bedrohen ihn, ziehen sich Handschuhe
an, dann trifft ihn schon eine Faust im Gesicht, und er spürt einen Tritt in
den Leib. Zwei Wachmänner drücken ihn mit dem Kopf gegen die Wand, ein
dritter und vierter kommen hinzu und schlagen auf ihn ein. Dann gehen sie
weg. Als
Badr Abboussi die Polizei rufen will, raten ihm die Sozialarbeiter davon ab.
Er wird mit starken Schmerzen in das katholische Klinikum Essen gebracht.
Dort diagnostiziert man eine Prellung des linken Brustkorbs und eine
geschwollene Oberlippe. Im
November 2014 hat Herr Abboussi trotz mehrmaligen Nachfragens immer noch
keine psychologische Betreuung zur Bewältigung dieser traumatischen
Erlebnisse bekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher
Körperverletzung. Die Asylunterkunft wird von dem Unternehmen
European Homecare betrieben, das bundesweit weitere Flüchtlingsunterkünfte
verwaltet. Im Herbst gerät die Firma unter öffentlichen Druck, als
Mißhandlungen der HeimbewohnerInnen durch Wachmänner der Firma SKI in ihren
Heimen Essen und Burbach bekannt werden. (siehe auch: 28. Juli 14, 15. August 14, 9. September 14) Zeit 9.10.14;
WDR 9.11.14; Deutschlandfunk
9.11.14 23. September 14 Sonsbeck am Niederrhein in Nordrhein-Westfalen. Ein 26
Jahre alter Aserbaidschaner hat seinen Termin im Rathaus hinter sich und
verläßt die Räume des Amtes für Ordnung und Soziales gegen 10.15 Uhr, wo er
sein wöchentliches Taschengeld abgeholt hat. Auf dem Flur des Erdgeschosses
übergießt er sich mit Benzin aus einem mitgebrachten Kanister und setzt sich
vor den Augen vieler Menschen in Flammen. Dann läuft er hinaus auf die
Herrenstraße vor das Gebäude. Ein
Mitarbeiter des Ordnungsamtes und erfahrener Feuerwehrmann erstickt mit einem
Feuerlöscher zunächst die Flammen im Flur und folgt dem Flüchtling dann auf
die Straße. Hier löscht er dessen brennende Kleidung und ruft Rettungskräfte.
Der 26-Jährige kommt mit Verbrennungen III. Grades per Hubschrauber in die
Unfallklinik nach Duisburg. Der
Mann war am 29. Juli 13 in die Bundesrepublik eingereist und hatte Asyl
beantragt. Polizei und Stadtverwaltung vermuten, daß die Verzweiflungstat
direkt mit der Ablehnung seines Asylantrags vor zwei Wochen zu tun hat. Am
24. September befindet sich der Schwerverletzte außer Lebensgefahr und kann
nach einigen Tagen Aufenthalt wieder entlassen werden. Polizei Wesel
23.9.14; Ruhr Nachrichten
23.9.14; RP 23.9.14; WAZ 23.9.14; RP 24.9.14; WAZ 25.9.14; Kreis Wesel
11.11.14 25. September 14 Guben in Brandenburg. Auf dem Weg zu ihrer Unterkunft werden
zwei Flüchtlinge aus Eritrea (22 und 24 Jahre alt) nacheinander durch einen
Mann bedroht. Er stellt sich ihnen in den Weg, schubst sie und will einen der
Eritreer mit einer Flasche schlagen. Die Angegriffenen können unverletzt
fliehen. Der
Täter hatte den beiden Flüchtlingen – zusammen mit anderen Männern – in einem
Auto aufgelauert. Opferperspektive 28. September 14 Kreis Günzburg im Bundesland Bayern. Der 16 Jahre alte
Siwar Jouma schreibt einen Abschiedsbrief, trinkt eine Flasche Schampoo und springt
aus einem Fenster der ersten Etage der Flüchtlingsunterkunft in Kötz. Den
Sturz aus sieben Metern Höhe übersteht er leicht verletzt und kommt zur
Beobachtung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Augsburger Josefinums.
Als seine Mutter Nazlia Jouma davon erfährt, versucht sie, sich vor ein Auto
zu werfen, kann daran gehindert werden und kommt ins Bezirkskrankenhaus. Die
yezidische Familie, Nazlia und Taisir Jouma, deren Söhne Kawa (17 Jahre alt)
und Siwar (16 Jahre alt) und die Tochter Gulhan (15 Jahre), sind Flüchtlinge
aus Syrien und bekamen bereits in Bulgarien einen Flüchtlingsstatus. Da sie
dort aber keinerlei Chancen und Lebensperspektiven für sich sahen, reisten
sie nach Deutschland und hoffen, daß sie hier mit ihrem ältesten Sohn Abdo (22)
leben dürfen, der anerkannter Flüchtling ist. Die Familienmitglieder in Kötz
haben nur eine Duldung – die Abschiebung nach Bulgarien, die für den 2.
Oktober geplant war, ist durch die zwei Suizidversuche zunächst ausgesetzt. Die
durch Krieg und Flucht traumatisierte Nazlia Jouma (45 Jahre alt) steht unter
Medikation von Antidepressiva, Gulhan leidet an Blutarmut, Kawa wird wegen
eines Vitamin-D-Mangels behandelt und sein Bruder Siwar benötigte nach dem
Sturz aus dem Fenster Physiotherapie. Vater Taisir Jouma ist infolge einer
Kinderlähmung durch ein 6-Zentimeter kürzeres Bein gehandicapt. Trotzdem
haben alle klare berufliche Perspektiven, die sie in Deutschland gerne
verwirklichen wollen. AA 25.9.14; AA 30.9.14; br 6.10.14; AA 11.11.14; AA
12.11.14; Christiane
Waldmann - Helferkreis 29. September 14 Münchberg im Landkreis Hof – Bundesland Bayern. Am Abend
wird die Unterkunft für Flüchtlinge in der Helmbrechtser Straße von drei
unbekannten AngreiferInnen mit Steinen beworfen. Bereits
einen Tag vorher warfen Unbekannte weiße Farbe gegen die Fassade des Gebäudes
und flüchteten anschließend. Polizei Bayreuth
2.10.14 September 14 Werra-Meißner-Kreis in Hessen. In der
Flüchtlingsunterkunft von Weißenborn sind mehrere Räume des von 30 Personen bewohnten
Hauses von Schimmel befallen, so daß eine 24 Jahre alte Bewohnerin deshalb
gemeinsam mit ihrer 2-jährigen Tochter auf die Benutzung von Asthma-Spray
angewiesen ist. Die
Gemeindeverwaltung, die für den Betrieb des Hauses verantwortlich ist, berichtet,
daß die "Ursache" das unregelmäßige Lüften und das Wäschetrocknen
in den Zimmer sei und auch Reste von Müll und Essen, die dort gelagert
würden. HNA 16.8.14; Werra-Rundschau
16.9.14 September 14 Bundesland Nordrhein-Westfalen. Nachdem der Bewohner der
Essener Flüchtlingsunterkunft Opti-Park Ibrahim Diallo aus Guinea dem WDR ein
Interview gegeben hat, wird ihm von Mitarbeitern damit gedroht, er erhalte
keine Registrierung und keinen Ausweis. WDR 9.11.14; Deutschlandfunk
9.11.14 September 14 Hamburg. Im Erstaufnahmelager Schnackenburgallee im
Stadtteil Stellingen wird der Syrer Hasem Masid aus Aleppo von einem Wachmann
auf den Boden geworfen und getreten. Auch nachdem er auf dem Boden liegt,
tritt der Wachmann weiter auf ihn ein. Dabei zerreißt seine Jacke und er
erleidet einen Bluterguß am Fuß. Weitere Wachleute beobachten die Situation,
schreiten jedoch nicht ein. Herr Masid sagt später aus, daß er schon zuvor
von dem gleichen Wachmann geschubst und geschlagen worden war. Auch zwei weitere Flüchtlinge berichten von
Mißhandlungen. Einer sei von den Wachleuten zu Boden geworfen und noch drei
Meter weit geschleift worden. Die Polizei ermittelt in insgesamt drei Fällen. ndr 2.10.14; HA
2.10.14; taz 3.10.14;
Zeit 9.10.14; ND 23.10.14 1. Oktober 14 Vogtlandkreis im Bundesland Sachsen. Auf dem Weg zu seiner
Unterkunft in der Plauener Kasernenstraße wird ein Asylbewerber mit einer
Flasche angegriffen. Der Verletzte flüchtet zunächst zu einem Bekannten und
ruft von hier aus die Polizei. Die Beamten veranlassen seine medizinische
Versorgung im Krankenhaus. RAA Sachsen
(Betroffener) 1. Oktober 14 Vogtlandkreis im Bundesland Sachsen. Im Umfeld der
Plauener Flüchtlingsunterkunft Kasernenstraße wird ein Bewohner von drei oder
vier Männern mit einer Flasche an Hals und Brustkorb verletzt. Er kommt zur
Versorgung seiner Wunden in die Helios-Klinik. Die Polizei nimmt die
Ermittlungen auf. RAA Sachsen 1. Oktober 14 Bundesland Thüringen. In einem Regionalexpreß aus Richtung
Nürnberg kommend werden gegen 11.00 Uhr zwei syrische Flüchtlinge von der
Bundespolizei auf dem Bahnhof Saalfeld angehalten und kontrolliert. Nach den
Befragungen der beiden Männer im Alter von 20 und 33 Jahren wird der ältere
mit starken Bauchschmerzen in das Krankenhaus Saalfeld gebracht. Die
Flüchtlinge waren mit dem Schiff nach Italien und dann mit einem Auto nach
München gereist und befanden sich jetzt auf dem Weg nach Berlin, um dort Asyl
zu beantragen. BPol Erfurt
1.10.14 3. Oktober 14 Gotha in Thüringen. Gegen Abend wird ein jugendlicher
Flüchtling an der Haustür seiner Unterkunft von einem deutschen Mann mit
einem Schlagring angegriffen. Der Jugendliche wehrt sich so heftig, daß er
den Angreifer schwer verletzt – selbst jedoch auch Verletzungen davon trägt. Schon
Stunden zuvor und bei anderer Gelegenheit hatte der Mann den Jugendlichen und
seine Familie attackiert. Um die direkte Konfrontation zu vermeiden, hatte
der Jugendliche die Polizei gerufen, die allerdings so lange auf sich warten
ließ und letztlich auch nicht verhindern konnte, daß der Mann immer wieder
Streit anfing. Aussagen
von mehreren ZeugInnen verstärken den Verdacht auf eine rassistische
Motivation des Täters. Strafverfahren werden gegen beide Beteiligte eröffnet. ezra 7. Oktober 14 Bundesland Bayern. Der somalische Flüchtling Ahmed A. soll
im Auftrag der Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern (ZRS) von Würzburg
über München nach Rom rückgeschoben werden. Die Polizei muß das Ehepaar, das
sich aneinanderklammert, mit Gewalt auseinanderreißen. Die schwangere Frau
versucht sich zu strangulieren, um die Abschiebung zu verhindern. Danach
erleidet sie einen Zusammenbruch, so daß ein Notarzt per Rettungshubschrauber
geholt werden muß. Die Frau wird nach einer Erstversorgung in der Psychiatrie
untergebracht. Selbst
die Polizisten, die die Abschiebung durchsetzen sollten, fragen dreimal bei
der ZRS nach, ob sie unter den gegebenen Umständen fortgesetzt werden soll. Erst
als die Beamten einen schriftlichen Bescheid in Händen halten, setzen sie
ihre Arbeit fort. Letztlich wird die Abschiebung auf dem Flughafen München
abgebrochen, und die Bundespolizei setzt Herrn A. auf freien Fuß. Ein
Richter vom Verwaltungsgericht Würzburg hatte einen Eilantrag gegen die
Abschiebung mit der Begründung abgewiesen, daß entweder die Frau auch nach
Italien abgeschoben würde oder, falls sie bleiben dürfe, daß der Ehemann
zurückgeholt werden könne. Dies ungeachtet der tatsächlichen Situation von
Flüchtlingen in Italien, die meistens obdachlos und ohne Hilfe sind – und
dies angesichts des menschlichen Leids, das durch die unnötige Trennung der
Ehepartner entsteht. FRat Bayern
7.10.14; Mainpost 7.10.14 9. Oktober 14 Bundesland Bayern. Im Münchener Flüchtlingslager
Bayernkaserne wird ein palästinensischer Flüchtling von Wachmännern zu Boden
gebracht und getreten. Er hatte zuvor versucht, einen Streit zwischen zwei
Syrern zu schlichten. Ein
17 Jahre altes palästinensisches Mädchen will ihrem Verwandten helfen und
wird daraufhin ebenfalls von einem Wachmann mit einem Schlagstock verletzt.
Sie wird zur Versorgung ihrer Verletzungen in das Rot-Kreuz-Klinikum
gebracht. München TV
17.10.14; OVB 18.10.14 10. Oktober 14 Berlin-Hellersdorf.
Fünf deutsche Männer verfolgen einen Flüchtling, der auf dem Weg zu seiner
Unterkunft in der Maxi-Wander-Straße ist. Der Flüchtling kann die Unterkunft
erreichen – die Verfolger werden vom Wachschutz des Gebäudes vor der
Eingangstür aufgehalten, nachdem sie rechte Parolen gerufen und Anstalten
gemacht hatten, den Flüchtling tätlich anzugreifen. Die
herbeigerufene Polizei erteilt den fünf – bereits polizeibekannten – Männern
Platzverweise. Drei
Tage zuvor versuchten gut 12 Personen der rechten ''Bürgerbewegung Hellersdorf'',
am Abend die Begegnungsstätte LaLoKa auf dem Kastanienboulevard zu stürmen.
Trotz herbeigerufener Polizei, die Platzverbote ausspricht, kommt die Gruppe
wieder und belagert das Gebäude, in dem die Polizei ZeugInnenaussagen
aufnimmt (siehe auch: 1. Januar 14; 27. Januar 14; 14. März 14; 30. August 14). suburbanhell.org 12. Oktober 14 Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Groß Lüsewitz in der
Gemeinde Sanitz. Gegen 0.45 Uhr werden zwei mit einer brennbaren Flüssigkeit gefüllte
Bierflaschen gegen die Hauswand eines Wohnhauses in der Straße Am Moorweg 28
geworfen. Das entstandene Feuer erlischt von selbst. Die
Polizei geht von einem politischen Hintergrund aus und ist in Folge des
Anschlags dauerhaft vor dem Haus präsent. Auch acht Wochen nach dem Anschlag
sind noch keine TäterInnen ermittelt. In
dem Haus leben acht Familien unterschiedlicher Nationalität. Bereits bevor
dort Flüchtlinge eingezogen sind, wurden Mitte Dezember 13 an Eingangstür
bzw. Gebäude ein Hakenkreuz, die Drohung ''Der Block wird brennen'' sowie die
Parole ''Das deutsche Volk vor'' geschmiert. Polizei Schwerin
5.5.12; OZ 12.10.14; jW 13.10.14; Polizei Rostock 12.10.14;
Polizei Rostock
8.12.14 16. Oktober 14 Landkreis Uckermark in Brandenburg. Ein Deutscher
verhandelt mit zwei somalischen Flüchtlingen über den Kauf eines Handys. Da
er mit dem vorgeschlagenen Preis nicht einverstanden ist, schlägt er einem
der beiden mit der Faust ins Gesicht. Bei
der Überprüfung des Täters stellt die Polizei bei ihm ein Hakenkreuz und den
Schriftzug "White Power" als Tätowierungen fest. Opferperspektive 18. Oktober 14 Sachsen – Olbernhau im Erzgebirgskreis. Gegen 4.25 Uhr
wird ein Fenster der Unterkunft für Flüchtlinge in der Grünthaler Straße von Unbekannten
mit Schottersteinen beworfen. Ein Stein durchschlägt ein Doppelfenster und
landet im Zimmer einer 49- und einer 27-jährigen Bewohnerin. Beide Frauen,
die aus dem Irak und Serbien kommen, erleiden einen Schock – die 49-Jährige
muß in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach
ersten Erkenntnissen der Polizei haben zwei Männer, die auch das Eingangstor
des Gebäudes beschädigten, den Anschlag verübt. Polizei Chemnitz
18.10.14; Polizei Chemnitz
19.1.15 19. Oktober 14 Lappersdorf im Landkreis Regensburg –
Bundesland Bayern. Gegen 4.45 Uhr wirft eine unbekannte Person einen Stein
gegen ein Fenster der Unterkunft für Flüchtlinge in der Pfarrstraße. Der
Stein beschädigt einen der beiden Fensterflügel der Gemeinschaftsküche des
Hauses, in dem 15 Männer und Frauen aus verschiedenen Ländern leben Polizei
Regensburg 21.10.14; BT DS 18/3964 21. Oktober 14 Vogtlandkreis im Bundesland Sachsen. Im Plauener Ortsteil
Neundorf wird gegen 22.30 Uhr die Fensterscheibe einer Flüchtlingswohnung mit
einer Flasche eingeworfen. Danach hören die Bewohner Rufe wie
"Willkommen, ihr scheiß Ausländer" und "Wir bringen euch
um". Die vier Flüchtlinge aus Tunesien und Libyen sind gerade erst in
diesen Tagen in diese dezentrale Flüchtlingsunterkunft eingezogen. In
der nächsten Nacht kommt es erneut zu Beleidigungen und Morddrohungen. Die
Polizei hat auch knapp zwei Monate nach dem Angriff noch keine TäterInnen
ermitteln können. Vogtland-Anzeiger
27.10.14; Polizei Zwickau
11.12.14 22. Oktober 14 Erzgebirgskreis im Bundesland Sachsen. Im Stadtgebiet Aue,
zwischen Chemnitzer Straße / Alberodaer Straße und dem Asylheim, wird ein 28
Jahre alter Flüchtling aus Libyen von mehreren Personen überfallen. Die
Angreifer schlagen auf ihn ein, mindestens zwei haben Messer dabei – dann
stehlen sie sein Portemonnaie mit wenig Geld und sein Handy. Der
Überfallene erleidet leichte Verletzungen. Der Staatsschutz nimmt der
Ermittlungen auf. RAA Sachsen
(Polizei Zwickau) 25. Oktober 14 Hansestadt Hamburg. Ein 15-jähriger Flüchtling wird auf
Sankt Pauli in der Herbertstraße morgens gegen 3.05 Uhr von zwei Männern
angegriffen und mit Faustschlägen und Schlagstöcken traktiert. Der Junge
erleidet diverse Platzwunden am Kopf, im Gesicht und eine Rißwunde an der
Lippe. Er wird ins Krankenhaus eingeliefert. Zur
gleichen Zeit greifen fünf Männer zwei 16-jährige Flüchtlinge auf der
Reeperbahn an, schlagen und treten sie. Einer der Jugendlichen wird mit einem
Schlagstock solange malträtiert, bis er bewußtslos zu Boden geht.
Polizeibeamte finden ihn. Er ist nicht ansprechbar und hat stark blutende
Gesichtsverletzungen. Die beiden Jugendlichen kommen ins Krankenhaus. Um
7.00 Uhr morgens finden Passanten einen am Kopf heftig blutenden Jugendlichen
in der Nähe der Davidswache der Polizei. Die Rettungskräfte stellen schwere
Gesichtsverletzungen vor allem im Bereich des Mundes fest. Der Junge kommt
mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus. In
der nächsten Nacht wird ein 15-jähriger Flüchtling um 2.26 Uhr auf der
Reeperbahn von fünf Männern mit Schlagstock und Fäusten zusammengeschlagen.
Der Jugendliche erleidet diverse Verletzungen am ganzen Körper. Auch er kommt
ins nächste Krankenhaus. Der
Verdacht einer vorbereiteten Racheaktion von Kiez-Größen mit Hilfe von
angeheuerten Schlägertrupps gegen die minderjährigen Flüchtlinge wird
offensichtlich, als im Kiez bekannt gemacht wird, daß einige jugendliche
Flüchtlinge möglicherweise Freier bestohlen haben sollen. Auch soll die
Polizei von den mutmaßlichen Tätern oder deren Auftraggebern vorher
"gewarnt" worden sein: Die Beamten sollten die Diebstähle
unterbinden, sonst würden sie selbst sich "darum kümmern". Die Jugendlichen, die aus
Libyen, Algerien und Marokko stammen, sind in der Einrichtung für
minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in der Feuerbergstraße untergebracht.
Einige befinden sich erst seit kurzem in der Hansestadt. Von
den Schlägern fehlt vorerst jede Spur. Nachdem zunächst die örtliche
Kriminalpolizei die Fälle bearbeitet hat, übernimmt nach einigen Tagen das für Mileu-Delikte
zuständige Landeskriminalamt 65 die Ermittlungen. Polizei Hamburg
26.10.14; HA 26.10.14; HM 26.10.14; SHZ 27.10.14;
Spiegel 27.10.14; ndr 90,3
27.10.14; SZ 27.10.14; Welt 30.10.14 26. Oktober 14 Franzburg – Lankreis Vorpommern-Rügen im Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern. In der Nacht zündet eine Gruppe von fünf Jugendlichen
Silversterknaller auf dem Vorplatz der Flüchtlingsunterkunft in der
Karl-Marx-Straße. Ein Böller wird auch in den Eingangsbereich des Gebäudes
geworfen. Als zwei Bewohner Kontakt zu den Jugendlichen aufnehmen, geben sie
an, den Böller ''aus Spaß'' in das Gebäude geworfen zu haben. Anschließend
verläßt die Gruppe die Örtlichkeit. In
dem ehemaligen Internat leben seit Mitte Oktober 23 Personen aus Kroatien,
Serbien und der Ukraine – unter ihnen auch Kinder. Der
Landkreis Rügen-Vorpommern eröffnet wegen des Verstoßes gegen das
Sprengstoffgesetz ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Polizei
Neubrandenburg 26.10.14; Polizei
Neubrandenburg 8.1.15 28. Oktober 2014
Oschatz im Landkreis
Nordsachsen – Bundesland Sachsen. In der Nacht werfen mehrere Unbekannte
Steine auf die Unterkunft für Flüchtlinge. Sie entfernen sich mit den Rufen
''Scheiß Kanaken''. Gut
drei Monate nach dem Angriff konnte der Staatsschutz noch keine TäterInnen
ermitteln. RAA Dresden;
Polizei Leipzig 30.1.15; BT DS 18/3964 29. Oktober 14 Bundesland Nordrhein-Westfalen. Gegen 19.30 Uhr wird die
Polizei ins Neusser Lukaskrankenhaus gerufen, weil ein Pa tient eine Ärztin und zwei Schwestern bedroht und ihrer
Anweisung nicht folgt, in sein Zimmer zu gehen. Der Asylbewerber aus Marokko
war schon bei seiner Einweisung psychisch auffällig – nun befindet er sich in
einer psychischen Ausnahme-Situation: Er entkleidet sich vollkommen, spricht
laut in französicher Sprache, droht mehrmals, aus dem Fenster der in der 4.
Etage gelegenen Station zu springen, zerschlägt Glasflaschen und bedroht
damit die ersten eintreffenden Polizisten. Diese rufen Verstärkung und nach
ca. einer Stunde sind zehn Beamte vor Ort. Diese hält der Patient mit den
Glasscherben in der Hand auf Distanz. Reizgas wird gegen ihn eingesetzt und
als er schließlich bedrohlich auf die Polizisten zustürmt, wird er – nach
zwei Warnschüssen – mit einem gezielten Pistolenschuß ins Bein
niedergestreckt. Jetzt erfolgt seine Fesselung und die Übergabe ans
medizinische Personal zur operativen Behandlung seiner Schußverletzung. Der
Mann, der erst vor kurzem in die Bundesrepublik einreiste und seit vier Tagen
im Asylheim Neuss untergebracht war, war wegen des Verdachts einer
ansteckenden Tuberkulose-Erkrankung in die Klinik eingeliefert worden. Nach
der Operation seines Beines stellt sich heraus, daß eine Ansteckungsgefahr
von ihm nicht ausgeht und er daher nicht in eine Spezialklinik für
Infektionskrankheiten transportiert werden muß. Stattdessen wird er im
Fachkrankenhaus für Psychiatrie behandelt. StA und Polizei
Neuss 30.10.14; RP 30.10.14;
KStA 30.10.14; RP 31.10.14; RP
1.11.14 Oktober 14 Bundesland Bayern. In
der Münchener Bayernkaserne hat eine Frau, die erst vor wenigen Tagen
entbunden hatte, Nachblutungen. Der Vater verlangt von den Wachmännern, einen
Krankenwagen zu rufen. Als sich diese weigern, tritt der Mann in einen
Sitzstreik. Daraufhin kommt es zu einer Rangelei, bei der die Windeltasche
das Neugeborene am Kopf trifft. Die Familie wird daraufhin zur Entspannung
der Situation in ein Hotel gebracht. Das bringt andere BewohnerInnen dazu, auch für
einen Auszug aus der Kaserne zu demonstrieren. Sie machen zu diesem Zweck außerhalb des Kasernengebäudes eine
Sitzblockade. Nachdem die Blockade aufgelöst wurde, schlafen einige auf dem
Boden und werden im Schlaf von Sicherheitsleuten getreten. Die Polizei ermittelt
in beiden Fällen. München TV
16.10.14; Nordbayern 17.10.14; jW 17.10.14; OVB 18.10.14 1.
November 14 Berlin-Spandau. Gegen 0.40 Uhr wird das Flüchtlingsheim am
Rohrdamm von Unbekannten mit Stahlkugeln attackiert. Ein 16-jähriger Bewohner
wird dabei von einer der beiden Stahlkugeln, die in das offene Fenster
geschleudert wurden, getroffen und verletzt. Der Staatsschutz nimmt die
Ermittlungen auf. Polizei Berlin
1.11.14; TS 1.11.14; berliner-register.de;
BT DS 18/3964 2. November 14 Münchberg im Landkreis Hof – Bundesland Bayern. Gegen 22.20
Uhr werfen Unbekannte mehrere Steine gegen die Unterkunft für Asylsuchende in
der Helmbrechtser Straße, wodurch drei Fensterscheiben zu Bruch gehen. Auf
das Fenster der Küche, in der sich zu diesem Zeitpunkt mehrere BewohnerInnen
aufhalten, werfen die AngreiferInnen mindestens zwei Steine. Anschließend
flüchten sie. Dies
ist bereits der dritte Angriff auf das Gebäude innerhalb eines Monats (siehe
auch: 29. September 14). Polizei Bayreuth
4.11.14; aida-archiv; BT
DS 18/3964 7. November 14 Landkreis Unna in Nordrhein-Westfalen. Auf dem Parkplatz
am Mausegatt in Kamen wird um 4.30 Uhr ein schwer verletzter Asylbewerber
aufgefunden. Der 32-Jährige kommt umgehend zur Notversorgung ins Krankenhaus.
Nach
vorläufiger Begutachtung durch einen Rechtsmediziner ist der Patient
alkoholisiert, und es handelt sich um eine "selbst beigebrachte
Verletzung". Polizei Unna
7.11.14; Rundschau Unna
7.11.14 8. November 14 Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Busbahnhof in
Neubrandenburg werden fünf eritreische Asylbewerber aus dem Lager Friedland
aus einer Gruppe Deutscher heraus rassistisch beleidigt. Dann schlägt ein
Mann auf einen 23-jährigen Flüchtling direkt ein, so daß dieser am Bein durch
eine Schürfwunde leicht verletzt wird. Der Täter flüchtet anschließend.
Er gehört zu einer Gruppe von vier Männern und einer Frau, die im Raum
Neubrandenburg wohnen. Der Staatsschutz nimmt die Ermittlungen auf. Welt 10.11.14;
NK 10.11.14; Polizei
Neubrandenburg 10.11.14 8. November 14 Berlin-Marzahn. In der Nacht wird eine Scheibe einer
Unterkunft für Flüchtlinge und Wohnungslose in der Otto-Rosenberg-Straße
durch einen Steinwurf beschädigt. AugenzeugInnen geben an, zuvor drei
Jugendliche vor der Unterkunft gesehen zu haben. Polizei Berlin
8.11.14; suburbanhall.de 10. November 14 Anklam im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Drei
Asylbewerber, die auf dem Wege zu ihrer Unterkunft sind, werden gegen 21.30
Uhr in der Nähe des Busbahnhofs aus einer Gruppe heraus (fünf Männer und drei
Frauen) rassistisch beleidigt und mit einem Messser bedroht. Dann beginnen
die AngreiferInnen brutal auf die Flüchtlinge einzuschlagen. Ein 28-jähriger
Mann aus dem Iran und ein 21 Jahre alter Afghane können entkommen und setzen
ihren Weg fort. Allein ihr 27-jähriger Begleiter, auch Flüchtling aus
Afghanistan, geht zurück, um die Fahrräder, die sie am Bahnhof zurücklassen
mußten, abzuholen. Auf
seinem Weg fährt mehrmals ein roter Ford Ka direkt auf ihn zu, so daß er sich
nur mit einem Sprung zur Seite retten kann. Als er sich schließlich – zwei Fahrräder schiebend –
auf den Weg zu seiner Unterkunft macht, fällt er einer Polizeistreife auf,
die ihn überprüft. Den
Beamten berichtet er von dem Überfall, die daraufhin dafür sorgen, daß sowohl
er als auch seine beiden Begleiter zur ambulanten Behandlung ihrer
Verletzungen ins Krankenhaus kommen. Die
betroffenen Flüchtlinge haben in der Folge große Angst und Schwierigkeiten,
den Überfall zu verarbeiten – und als einer von ihnen beim Einkauf erneut
rassistisch beschimpft wird, verlassen sie ihre Asylunterkunft gar nicht
mehr. Eine
Woche nach dem Überfall sind alle Täter und Täterinnen identifiziert. Die
Hauptverdächtigen sind ein 26 Jahre alter Mann, der den Ford Ka fuhr, ein
21-jähriger Komplize und eine 19-jährige Frau – alle aus Anklam und
polizeibekannt. Gegen sie wird wegen Bedrohung, Körperverletzung und
gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Zudem waren noch fünf
weitere Kinder bzw. Jugendliche im Alter von 13 bis 20 Jahren an dem Überfall
beteiligt. ndr 11.11.14;
Welt 11.11.14; NK 11.11.14; Polizei
Neubrandenburg 11.11.14; Welt 12.11.14;
Polizei Neubrandenburg 12.11.14; NK 13.11.14; NK
14.11.14; Welt 17.1.14; Polizei
Neubrandenburg 17.11.14; ND 11.12.14 15. November 14 Berliner Bezirk Kreuzberg. Um 1.50 Uhr werden in der
Skalitzer Straße zwei jugendliche Flüchtlinge aus Guinea von dem Betreiber
einer Shisha-Bar und dessen Bekannten nach einer verbalen Auseinandersetzung
niedergestochen. Die beiden 16 und 17 Jahre alten Schwerverletzten schleppen
sich auf den Gehweg und brechen dort zusammen. Sie kommen in Lebensgefahr ins
Krankenhaus und müssen notoperiert werden. Der
Tatort liegt in unmittelbarer Nähe zum Görlitzer Park, der als
Drogen-Umschlagplatz vor allem in der letzten Zeit für viel Unruhe bei
AnwohnerInnen und Geschäftsleuten sorgte. Auch der Wirt begründet seinen
Angriff auf die Jugendlichen damit, daß er ständig mit Klein-Dealern Ärger
habe, weil sie seine Gäste belästigen oder in der Fassade seiner im
Souterrain liegenden Bar Drogen deponierten. Die
1. Mordkommission des LKA ermittelt gegen den Betreiber der Bar und seinen
Bekannten wegen versuchten Totschlags. Gegen den Wirt wird Haftbefehl
erlassen und zugleich Haftverschonung gewährt, weil er einen festen Wohnsitz
vorweisen kann. Gegen
die zwei Jugendlichen ermittelt die Polizei wegen Drogenhandels. Gegen
Morgen um 9.00 Uhr überfallen fünf bis zehn Männer die Bar, zerstören
Scheiben, verwüsten die Einrichtung und werfen Teile davon auf die Straße. Kurz
danach nimmt die Polizei zwei Männer im Alter von 17 und 22 Jahren als
Verdächtige fest. Bei
einem zweiten Überfall gegen 13.45 Uhr, bei dem in der Bar Feuer gelegt wird,
gelingt es der Polizei, sieben Personen im Alter von 16 bis 22 Jahren als
Tatverdächtige festzunehmen. Gegen sie beginnen die Ermittlungen wegen
Landfriedensbruchs und versuchter schwerer Brandstiftung. TS 15.11.14; BeZ
16.11.14; taz 17.11.14; BeZ 18.11.14; TS
18.11.14 15. November 14 Bundesland Sachsen-Anhalt. Auf seinem Heimweg von einer
Diskothek in Halle-Neustadt wird ein 35 Jahre alter Kameruner von zwei
Männern verfolgt und unter anderem mit "Ebola"-Rufen beleidigt. Als
sich an einer Straßenbahnhalte stelle auf der gegenüberliegenden Seite eine Bahn nähert,
stößt einer der Täter den Flüchtling auf die Gleise. Dieser kommt schnell
wieder auf die Füße, kann den Mann in die Straßenbahn hinein verfolgen und
hält ihn fest, bis Sicherheitspersonal eintrifft und die Polizei ruft. Der
Kameruner, der durch den Stoß auf die Gleise Schürfwunden an Hand und
Ellenbogen erlitt, erfährt kurze Zeit später, daß die Polizei ausschließlich
gegen ihn ermittelt, so daß er jetzt erst Anzeige wegen Körperverletzung und
Beleidigung erstattet. Mobile Beratung
für Opfer rechtsextremer Gewalt 16. November 14 Zwickau im Bundesland Sachsen. Gegen 23.50 Uhr dringen
drei vermummte Personen durch das Aufdrücken der Wohnungstür in die Wohnung
eines libanesischen Ehepaares. Eine Person begibt sich in das Wohnzimmer,
schlägt der Frau auf den Brustbereich, dem Mann ins Gesicht und bedroht ihn
mit einem Messer. Anschließend verlassen die Angreifer die Wohnung. Der
Libanese erleidet durch den Angriff Nasenbluten und eine angeschwollene Nase
– seine Verletzungen werden in einem Krankenhaus ambulant behandelt. Die Libanesin
wird leicht verletzt. Die
drei Angreifer können nicht ermittelt werden. StA Zwickau
16.3.15; BT DS 18/3964 17. November 14 Bundesland Bayern – Lindau am Bodensee. Nachdem eine
Scheibe mit einem Stein eingeworfen wurde, dringt eine unbekannte Person am
Morgen in den Heizungsraum der Unterkunft für Flüchtlinge in der
Schöngartenstraße ein. Im Heizungsraum wird Dämm-Material der
Warmwasserspeicheranlage herausgerissen. Die Polizei sucht nach der unbekannten
Person, hat aber auch drei Wochen nach dem 'Vorfall' noch keinen konkreten
Hinweis. allgaeuhit.de
19.11.14; Polizei Kempten
9.12.14 19. November 14 Bundesland Bayern – Rötz im Oberpfälzer Landkreis Cham. In
der Nacht vom 18. auf den 19. November werden von mehreren unbekannten
Personen fünf Fensterscheiben eines Gasthofes mit Steinen eingeworfen. In dem
Gasthof sind Flüchtlinge verschiedener Länder untergebracht. Die
TäterInnen konnten auch vier Monate nach dem Angriff noch nicht ermittelt
werden. StA Regensburg
11.3.14; BT DS 18/3964 20. November 14 Neustadt / Orla in Thüringen. Eine Tschetschenin und
allein erziehende Mutter von vier Kindern wird zum Zwecke ihrer Abschiebung
aus ihrer Unterkunft abgeholt und in Abschiebehaft nach Eisenhüttenstadt
gebracht. Ihre Kinder im Alter von vier bis 14 Jahren kommen ins Kinder- und
Jugendheim nach Ranis – ihr 18-jähriger Sohn wird nach Polen zurückgeschoben.
Damit ist die Familie getrennt. Aufgrund
ihres schlechten Gesundheitszustands wird sie am 27. November als haftunfähig
aus der Gefangenschaft entlassen. FRat Thür
28.11.14 20. November 14 Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. BewohnerInnen der Flüchtlingsunterkunft
Ludwigsluster Chaussee versuchen morgens um 7.00 Uhr mit Feuerlöschern einen
Zimmerbrand selbst zu löschen. Letztlich gelingt es der Parchimer Feuerwehr
mit ihren Spezialgeräten. Wegen der starken Rauchentwicklung evakuiert sie
den Gebäudetrakt und rät der Kreisverwaltung, aufgrund der gemessenen hohen
Kohlenmonoxid-Werte, die Räume vorerst nicht wieder zu belegen. Die
Kreisverwaltung beauftragt daraufhin eine Schweriner Sanierungsfirma, eine
neue Einschätzung zu geben. Ein Mitarbeiter dieser Firma begutachtet die
Räumlichkeiten und empfiehlt, ohne aktuelle Messungen gemacht zu haben, daß
der betroffene Gebäudeteil weiterhin belegt werden kann. Die ca. 40
evakuierten Flüchtlinge kommen daraufhin wieder zurück in ihre Räume. Die
Polizei ermittelt wegen Brandstiftung gegen einen 46 Jahre alten Bewohner aus
Ägypten. Dieser wird nachmittags einer Amtsärztin vorgeführt, die seine
Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung veranlaßt. Polizei
Ludwigslust 20.11.14; Welt 20.11.14;
SVZ 20.11.14; SVZ 21.11.14 22. November 14 Schwedt in Brandenburg. Als gegen 0.40 Uhr ein Kenianer
und ein Syrer die McDonald-Filiale in der Handelsstraße betreten, werden sie
von einem deutschen Rassisten mit "Verpiss dich du Bimbo"
beschimpft. Während sie sich noch verbal wehren, bekommt der 23 Jahre alte
Syrer einen Faustschlag ins Gesicht und geht zu Boden. Während die anwesenden
männlichen Gäste dem Geschehen passiv zuschauen, beginnen drei angestellte
Frauen, den Täter vor die Tür zu drängen. Dabei zeigt dieser den Hitlergruß
und ruft "Heil Hitler". Der
25 Jahre alte Martin K. aus Schwedt ist polizeibekannt und stellt sich selbst
auf Facebook als NPD-Sympathisanten dar. Er wird noch in der Nähe von der
Polizei festgenommen und kommt wegen Alkoholisierung über Nacht in Gewahrsam. Er
wird sich wegen Beleidigung, Körperverletzung und dem Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten
müssen. gegenrede.info
25.11.14 23. November 14 Strasburg (Uckermark) im Bundesland Mecklenburg-
Vorpommern. Gegen 0.10 Uhr wird ein Feuerwerkskörper auf den sich im
Erdgeschoß befindlichen Balkon der Wohnung eines 4-stöckigen Neubaublocks in
der Thomas-Müntzer-Straße geworfen. Dabei entsteht Sachschaden am Bodenbelag
des Balkons. In der Wohnung leben zu diesem Zeitpunkt zwei Flüchtlinge, 29-
und 33-jährig, aus Mauretanien, die erst vor gut drei Wochen dort eingezogen
sind. Dies ist bereits der zweite Angriff innerhalb
weniger Tage: Bereits am 14. November wurde gegen 21.50 Uhr ein Silvesterknaller
durch ein offenes Küchenfenster in dieselbe Wohnung geworfen. Die
Polizei kann Tatverdächtige ermitteln, die die beiden Angriffe verübt haben. NK 15.11.14;
Polizei Neubrandenburg 15.11.14; Polizei
Neubrandenburg 24.11.14; Polizei Neubrandenburg
29.12.14 ; LOBBI 23. November 14 Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Beim
Aussteigen aus der Regionalbahn in Rehfelde wird ein 23 Jahre alter
Flüchtling aus Kamerun von einem Mann angerempelt und rassistisch beleidigt.
Dann schlägt dieser ihm die Faust ins Gesicht, so daß er eine Rißwunde an der
Oberlippe und eine Jochbeinprellung erleidet. Opferperspektive 24. November 14 Bundesland Bayern. Es ist der dritte Tag eines
Hungerstreiks in der Münchner Innenstadt am Sendlinger-Tor-Platz, an dem über
30 Flüchtlinge teilnehmen. Gegen 23.00 Uhr wird ein Notarzt gerufen, der
einen Mann mit hohem Fieber ins Krankenhaus bringen läßt. Kurz danach kommt
erneut der Rettungswagen und bringt einen der Flüchtlingssprecher ins
Hospital. Die
Flüchtlinge aus Afrika, Asien und arabischen Ländern fordern ein Bleiberecht
und protestieren mit dem Hungerstreik gegen die schlechte Behandlung und
gegen den Zwang, über lange Zeit in Lagern leben zu müssen. Ein Großteil der
Streikenden ist aus der Bayernkaserne in München – andere sind aus
Flüchtlingsunterkünften anderer Orte, einer von ihnen ist aus
Nordrhein-Westfalen. Mindestens einer von ihnen hatte sich vor einem Jahr an
dem Hungerstreik auf dem Münchner Rindermarkt beteiligt. Am
folgenden Mittag kollabiert ein weiterer Streikender. Er kollabiert, als er
versucht aufzustehen, ringt nach Luft und ist nicht mehr ansprechbar. Auch er
kommt zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus. Am
Morgen des 26. November werden mehrere Protestierende wegen Nierenschmerzen
und Schwäche aus dem Camp abgeholt und in Krankenhäuser gebracht. Gegen
Mittag geben die Flüchtlinge bekannt, daß sie ihren Protest in der Form eines
"trockenen" Hungerstreiks verschärfen – sie nehmen keine
Flüssigkeit mehr zu sich. Gegen
21.42 Uhr wird die "Versammlung" ab sofort verboten, bei
Zuwiderhandlung wird Zwang angedroht. 500 Polizisten sind im Einsatz, sperren
den Bezirk großräumig ab und beginnen, das Protest-Camp zu räumen, weil
"Gefahr für Leib und Leben" durch den Durststreik bestehe. Sechs
Personen flüchten in die Bäume und bleiben dort – teilweise in schwindelnder
Höhe – auch die Nacht über. Einer droht, sofort zu springen, sollten sich ihm
Polizisten nähern ("Wenn einer mich anfaßt, begehe ich
Selbstmord!"). Am nächsten Morgen gegen 8.00 Uhr beginnen der
Oberbürgermeister Dieter Reiter und die bayerische Sozialministerin Emilia
Müller Verhandlungen mit den beiden Sprechern der Protestierenden: Sie
schlagen Gespräche an einem andern Ort vor. Die Sprecher gehen auf das Angebot
ein und erklären den Streik für beendet. Sie erreichen auch, daß die völlig
erschöpften Menschen in den Bäumen sich in die von der Feuerwehr
vorbereiteten Luftkissen fallen lassen. Einer von ihnen kommt wegen
Unterkühlung in ein Krankenhaus. Am
19. Dezember löst der Oberbürgermeister Dieter Reiter sein Versprechen ein,
und es findet der sogenannte "Asyl-Gipfel" im Rathaus statt. Einige
Politiker, Vertreter der Stadt und der Staatskanzlei, ein Vetreter des
Flüchtlingsrates Bayern und zwei Flüchtlinge reden zwei Stunden lang über
Gemeinschaftsunterkünfte, Beschleunigung der Asylverfahren und
Arbeitserlaubnisse. Nichts wird konkret zugesagt – die Flüchtlinge sind von
dem ergebnislosen Gespräch enttäuscht und stellen weitere Protest-Aktionen in
Aussicht. SZ 22.11.14; SZ
24.11.14; AZ München
25.11.14; SZ 25.11.14; AZ München
26.11.14; Welt 27.11.14; AZ München
27.11.14; SZ 27.11.14; tz 20.12.14 24. November 14 Bundesland Sachsen-Anhalt. Auf der Fahrt mit der
Burgenlandbahn von Merseburg nach Krumpa wird gegen 17.00 Uhr eine Gruppe von
Flüchtlingen von einem Mann lautstark als "Scheiß Ausländer"
beleidigt. Sämtliche anwesende Fahrgäste bleiben passiv. Kurz vor der
Haltestelle stößt der Angreifer einen 23 Jahre alten Mann aus Guinea-Bissau
zu Boden und beginnt auf ihn einzuschlagen, so daß dessen Nase zu bluten
beginnt. Auch zerrt er dermaßen an dem Mann, daß dessen Jacke und Kopfhörer
kaputt gehen. Die
Polizei stellt den 22-jährigen Tatverdächtigen später in Mücheln. Mobile Beratung
für Opfer rechtsextremer Gewalt 24. November 14 Bundesland Sachsen. In einer Straßenbahn in
Dresden-Gorbitz wird ein syrischer Flüchtling von drei jungen Männern
angepöbelt, mit einem Messer bedroht, geschlagen und getreten. Der
ca. 20-jährige Syrer kommt mit leichten Verletzungen davon. RAA Sachsen 25 November 14 Bundesland Sachsen. In Bad Schandau beleidigen zwei
deutsche Männer ein Flüchtlingsehepaar aus Libyen und schlagen und treten auf
den Mann ein. Der
Mitte 30-Jährige muß seine Verletzungen im Krankenhaus ambulant versorgen
lassen. RAA Sachsen 26. November 14 Bundesland Bayern – Mühldorf am Inn. Gegen 4.13 Uhr
entsteht ein Feuer in der Unterkunft für Flüchtlinge ''King Dom Park'', das
noch vor Eintreffen der Feuerwehr von den BewohnerInnen gelöscht werden kann.
Die BewohnerInnen berichten von zwei weiteren Bränden zwischen 2.15 Uhr und
3.00 Uhr auf der Herrentoilette, wo Papierhandtücher angezündet wurden, sowie
in einer Mülltonne. Beide Brände konnten gelöscht werden. Die
Polizei nimmt zunächst einen 24-jährigen Mitbewohner fest. Weil sich der
Verdacht gegen ihn nicht erhärtet, wird er wieder auf freien Fuß gesetzt,
allerdings in Absprache mit dem Landratsamts Mühldorf in eine andere
Unterkunft verlegt. Acht
Wochen nach dem Brand hat die Polizei noch keine Täter ermitteln können. AA 26.11.14; Polizei
Rosenheim 28.11.14; Polizei
Rosenheim 20.1.15 27. November 14 Bundesland Sachsen. Brand in der Flüchtlingsunterkunft in
Niesky, im Landkreis Görlitz. Als die Feuerwehr gegen 17.20 Uhr am Ort
eintrifft, steht ein Teil des Gebäudes in Flammen. Nach
polizeilichen Ermittlungen steckte ein 20-jähriger Bewohner aus dem Irak die
Einrichtung seines Zimmers im zweiten Obergeschoß an, weil sein Asylantrag
abgelehnt wurde. Er hatte vorher gedroht, sich selbst anzuzünden, sollte sein
Asylantrag abgelehnt werden. Der Iraker kommt mit Rauchgasvergiftung in ein
Krankenhaus. Auf
Antrag der Staatsanwaltschaft wird der 20-Jährige am 29. November inhaftiert. mdr 17.11.14;
shortnews.de 28.11.14; LR 1.12.14 30. November 14
Zepernick bei Berlin im Bundesland Brandenburg. Das
Übergangswohnheim ''Wohnverbund Zepernick'' wird mit einem Stein attackiert,
wobei die äußere Scheibe eines doppelverglasten Fensters beschädigt wird. Der
Angriff ereignete sich am Vorabend oder in den Morgenstunden des 30.
Novembers. In
dem Gebäude leben 22 Flüchtlinge aus Kenia, Somalia, der Russischen
Föderation, Serbien und Afghanistan. Es sind ausschließlich Familien und
Frauen. Auch
knapp drei Monate nach dem Angriff konnten keine Tatverdächtigen von der
Polizei ermittelt werden. Polizei
Frankfurt/Oder 20.2.15; BT DS 18/3964 1. Dezember 14 Berliner Bezirk Charlottenburg. Kurz nach Mitternacht wird
die Polizei in das Flüchtlingsheim in der Soorstraße gerufen, weil ein
syrischer Bewohner mit einem Messer in der Hand droht, aus dem Fenster zu
springen. Die Beamten treffen in der 3. Etage der Unterkunft auf einen 26
Jahre alten Mann, der sich in einer psychischen Ausnahme-Situation befindet,
gegen die Wände läuft und – mit einem gelben Cutter-Messer in der Hand –
immer wieder auf den äußeren Fenstersims klettert. Er schreit laut und
versucht, die Polizisten auf Distanz zu halten. Da
jegliche Kontaktaufnahmen und Beschwichtigungsversuche scheitern, wird ein
Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei geordert. Nachdem die Feuerwehr ein
Sprungkissen positioniert hat, gelingt es den SEK-Beamten mit einem Taser,
einer Elektropistole, den Syrer kurzfristig handlungsunfähig zu machen und
ihn dann zu überwältigen. Er kommt ins Krankenhaus und soll unter anderm
einem Psychiater vorgestellt werden. BeZ 1.12.14 3. Dezember 14 Bundesland Sachsen. Am frühen Morgen werden Adem G., seine
Frau und ihr 7-jähriger Sohn Resul in ihrer Dresdener Unterkunft von
Polizisten abgeholt, zum Hamburger Flughafen gefahren und in den Kosovo
abgeschoben. Der 17 Jahre alte Sohn und die 21-jährige Tochter sind nicht
dabei, denn sie haben noch keinen Abschiebe-Bescheid bekommen. Damit ist die
Familie getrennt. Circa
30 DemonstrantInnen, die spontan die Abschiebung mit einer Sitzblockade auf
dem Parkplatz vor der Bundespolizei verhindern wollen, werden von der Polizei
mit Gewalt und Pfefferspray vertrieben. HM 4.12.14 4. Dezember 14 Bundesland Schleswig-Holstein – Kreis Nordfriesland. Gegen
18.15 Uhr wird in der Husumer Altstadt vor einem Wohnhaus in der
Langenharmstraße ein 24 Jahre alter Flüchtling aus Somalia von einem
Polizisten niedergeschossen. Er ist von mehreren Schüssen im Bauch getroffen
und stirbt vor Ort an inneren Blutungen. Der
Mann, der erst seit kurzem – gemeinsam mit einem Ehepaar aus Somalia – in
einer von der Stadt zugewiesenen Wohnung wohnte, hatte zuvor in einem Streit
das Ehepaar mit einem Messer verletzt. Nachdem die beiden auf die Straße
geflüchtet waren, trafen Polizisten ein, die das Areal um den Einsatzort
großräumig abriegelten und den Mann aufforderten, aus dem Haus
herauszukommen. Als
dies geschah, lief er mit dem Messer in der Hand auf einen Beamten zu, der
ihn mit mindestens fünf Schüssen niederstreckte. Knapp
12 Stunden später gibt die Staatsanwaltschaft Flensburg bekannt, daß im
Moment "zwingend" von einer Notwehrsituation ausgegangen wird. Mitte
Februar 2015 stellt die Staatsanwältin das Ermittlungsverfahren gegen den
Polizei-Beamten ein, weil sie zu dem Schluß kommt, daß er vor Ort keine
Ausweichmöglichkeiten hatte und deshalb in Notwehr gehandelt hat. Polizei
Felnsburg 4.12.14; Husumer
Nachrichten 5.12.14; ndr 6.12.14; SHZ
7.12.14; linksunten.de
21.12.14; Husumer
Nachrichten 12.2.15; Welt 12.2.15 5. Dezember 14 Großröhrsdorf in Sachsen. In einer zur Notunterkunft
umgebauten Turnhalle am Schulzentrum verletzt sich ein 34 Jahre alter
Tunesier mit einem Messer selbst. Polizei und Rettungskräfte liefern ihn in
ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie ein. Er stand "wahrscheinlich unter
Drogenkonsum und hatte gesundheitliche Probleme". Der
Mann war erst am Tage zuvor mit 16 weiteren Tunesiern hier untergebracht
worden. Die Polizei wurde von diesem Tag an oft in die Unterkunft gerufen und
nach vier Tagen beschließt der Landrat Michael Harig, sie wieder zu
schließen: "Unabhängig davon, dass noch nicht alle konkreten Vorfälle
aufgeklärt sind, muss eingeschätzt werden, dass die räumlichen Bedingungen
von Notunterkünften geeignet sind, Konflikte zu verschärfen." SäZ 6.12.14;
mopo24 8.12.14; Wochenkurier
8.12.14; mdr. 9.12.14;
mdr 10.12.14 6. Dezember 14 Bundesland Sachsen. In Dresden-Neustadt auf dem Bischofsweg
treffen am Abend zwei jugendliche Flüchtlinge aus Afghanistan auf zwei oder
drei Männer, die sie als "Scheiß Ausländer" beleidigen und ihnen
ins Gesicht schlagen. RAA Sachsen 10. Dezember 14 Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Ein Asylbewerber in
Begleitung befindet sich gegen 16.55 Uhr auf dem Gehweg vor einem
Einkaufsmarkt, als ihnen zwei Männer entgegen kommen, die einen größeren Hund
mit sich führen. Als die vier Personen auf gleicher Höhe sind, beißt der Hund
dem Flüchtling in die rechte Hand. Kurz
vor dem Eintreffen der Polizei allerdings verschwinden die Männer mit dem
Hund in unbekannte Richtung. Der Verletzte wird ins Klinikum zur ambulanten
medizinischen Versorgung gebracht. Polizei
Neubrandenburg 11.12.14 11. Dezember 14 Bundesland Niedersachsen - Refugee Protest Camp auf dem
Weißekreuzplatz in Hannover. Ein Passant bemerkt gegen 2.20 Uhr Rauch an dem
Versammlungszelt des Camps und alarmiert die Feuerwehr. Als die
Rettungskräfte fünf Minuten später eintreffen, schlagen bereits meterhohe
Flammen aus dem Zelt und haben auch schon auf das Nachbarzelt übergegriffen.
Den Polizisten gelingt es, drei dort schlafende Männer im Alter von 34, 35
und 37 Jahren herauszuholen. Der Älteste von ihnen, der immer wieder
versucht, seine Habseligkeiten aus dem brennenden Zelt zu holen, muß
schließlich mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus
eingeliefert werden. Die Ermittler schließen einen technischen Defekt
als Brandursache aus und gehen somit von vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung
aus. Zwei
Tage nach dem Brand bei einer Kundgebung auf dem Platz bedanken sich die
Flüchtlinge für die Geld- und Sachspenden von solidarischen Menschen und
kündigen an, daß sie ihren Protest in dem Camp weiterführen werden – trotz
der winterlichen Temperaturen. Seit
dem 24. Mai dieses Jahres protestieren circa 80 sudanesische Flüchtlinge in
Form einer Dauer-Demonstration als Zeltlager an der Friesenstraße gegen die
bundesdeutsche und europäische Asylpolitik und fordern Bleiberecht. Speziell
fordern sie von der Landesregierung eine Aufenthaltserlaubnis nach dem § 23
des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Paragraph ermöglicht es einer
Landesregierung, ein Bleiberecht auf Zeit samt Arbeitserlaubnis zu erteilen,
wie es derzeit bei syrischen Flüchtlingen gehandhabt wird. "Wir
könnten endlich unabhängig und in Würde leben. Mit der Möglichkeit, arbeiten
zu können, stünden wir auf eigenen Beinen, könnten Teil der Gesellschaft
sein, könnten uns z. B. eine eigene Wohnung und Krankenversicherung leisten.
Wir könnten unseren Protest beenden", so Maissara Saeed, einer der
Protestierenden. Pressemitteilung
vom Camp 4.9.14; Polizei Hannover
11.12.14; HAZ 11.12.14; taz 11.12.14; Wk
11.12.14; jW 12.12.14; ndr
13.12.14; fluechtlingscamphannover.wordpress.com 12. Dezember 14 Bundesland Sachsen. Die 18-jährige Tschetschenin Tamara S.
kann daran gehindert werden, sich aus einem Fenster der Leipziger
Gemeinschaftsunterkunft Markranstädter Straße 16/18 zu stürzen.
Rettungsdienste und Feuerwehrleute, die bereits ein Sprungtuch in Position
gebracht haben, können wieder abziehen. Die junge Frau jedoch wird von der
Polizei gewaltsam mitgenommen, in einen Polizeiwagen gezwungen und noch am
selben Tag den polnischen Behörden übergeben. Damit ist sie von ihren Eltern und
ihren zwei jüngeren Brüdern getrennt. Zwischen
3.00 Uhr und 4.00 Uhr hatten Polizisten sämtliche BewohnerInnen der
dreistöckigen Flüchtlingsunterkunft wachgeklingelt und "durch lautes
aggressives Auftreten verschreckt" – einzig in der Absicht und ohne Vorankündigung,
die junge Tamara S. abzuholen. Die
herbeieilenden MitbewohnerInnen wurden von der Polizei abgesperrt, und ihre
Mutter flehte die Polizei an, auch sie mitzunehmen – ohne Erfolg. Der
Abschiebegrund ist an diesem Morgen, daß Tamara S. nach ihrem 18. Geburtstag
offensichtlich aus Unkenntnis der deutschen Aufenthaltsgesetze versäumt
hatte, einen eigenen Antrag auf "einstweiligen Rechtsschutz" zu
stellen. Der Antrag der Rest-Familie ist noch nicht entschieden, weshalb
Eltern und Brüder noch nicht von der Rückschiebung betroffen sind. Am
nächsten Tag beschließt die Familie, der rückgeschobenen Tochter bzw.
Schwester nachzureisen. Kurze Zeit später befinden sie sich alle zusammen in
einem Zimmer eines abgeschotteten Abschiebelagers in Polen. Auf Antrag wird
ihnen eine Stunde Ausgang am Tag in Begleitung gewährt. LVZ 27.12.14;
LVZ 30.12.14; ND 31.12.14; LVZ
15.1.15; BI Offene
Nachbarschaft Leipzig-Südwest für Flüchtlinge 13.1.2015; LT DS Sachsen
6/616 16. Dezember 14 Rhein-Sieg-Kreis im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die
Feuerwehr von Sankt Augustin wird zur Obdachlosen-Unterkunft im Stadtteil
Meindorf in die Bahnhofstraße gerufen. Als die Rettungskräfte eintreffen,
schlagen die Flammen von der ersten Etage direkt bis ins Dach hoch. Die elf
BewohnerInnen der Unterkunft sind jedoch bereits unverletzt im Freien. Das
Feuer war im Badezimmer einer Wohneinheit ausgebrochen, die von einer
dreiköpfigen Flüchtlingsfamilie bewohnt wurde. Da die Räume zerstört sind,
stellt die Stadtverwaltung eine andere Unterkunft zur Verfügung. Alle anderen
BewohnerInnen können später in das Gebäude zurückkehren. Als
Brandursache wird ein technischer Defekt vermutet. Freiwillige
Feuerwehr St. Augustin 16.12.14; GA 16.12.14; Polizei
Rhein-Sieg-Kreis 14.1.15 16. Dezember 14 Bundesland Bayern. Während eines Besuchstermins am
Vormittag in der Erlanger Ausländerbehörde zieht ein 31 Jahre alter Armenier
ein Messer und droht, sich damit zu töten. Dann flüchtet er aus dem Büro. Die
Folge dieser Suizid-Androhung ist ein Großeinsatz der Polizei. Das gesamte
Rathaus mit seinen 600 Mitarbeitern wird über drei Stunden evakuiert und
durchsucht, bis klar ist, daß der Flüchtling sich nicht mehr im Hause
aufhält. Dieser
meldet sich kurze Zeit später in der Psychiatrie einer Erlanger Klinik. Er
zeigt akute Symptome von psychischen Problemen und wird in eine Fachklinik
eingewiesen. SZ 16.12.14; AA
16.12.14; SZ 17.12.14;
nordbayern.de 17.12.14; 18. Dezember 14 Wackersdorf im Bundesland Bayern. Auf einem Waldweg am
Wackersdorfer Weiher im Süden der Stadt wird ein 49 Jahre alter syrischer
Flüchtling gegen 10.30 Uhr mit einem Ast von hinten niedergeschlagen und
verletzt. Er kommt mit dem Verdacht einer Gehirnerschütterung ins
Krankenhaus. Die
Kriminalpolizei Amberg nimmt die Ermittlungen wegen gefährlicher
Körperverletzung auf. Polizei
Oberpfalz 19.12.14; 18. Dezember 14 Bundesland Nordrhein-Westfalen – Landkreis Warendorf.
Gegen 18.40 Uhr ruft der 26 Jahre alte Elhadj Sidiki Fofana, Flüchtling aus
Guinea, die Polizei, weil er um sein Leben fürchtet. Ein 39 Jahre alter
tunesischer Mitbewohner aus dem Flüchtlingsheim Drensteinfurt (Ortsteil
Ameke) traktiert ihn nach einem Streit um den WLAN-Router mit Fäusten. Die
Polizei kommt jedoch nicht. Um 19.06 Uhr zieht der Tunesier ein Messer und
sticht dreimal auf Herrn Fofana ein. Weitere Messer-Attacken können in der
Küche anwesende Mitbewohner verhindern. Herr
Fofana schleppt sich auf die Straße und findet Hilfe in einer nahe gelegenen
Schmiedewerkstatt, deren Besitzer zunächst Erste Hilfe leistet und die
Polizei ruft. Mit einer "schwerwiegenden Verletzung der
Halsschlagader", so der Chefarzt des Krankenhauses, wird Herr Fofana in
einer "akut lebensbedrohlichen Situation" eingeliefert und sofort
not- operiert. Der
Täter wird noch am Abend auf der Straße verhaftet. Die Mordkommission Münster
ermittelt gegen ihn wegen versuchten Totschlags und schwerer
Körperverletzung. Herr
Fofana berichtet einem Journalisten des Westfälischen Anzeigers, der ihn am Krankenbett
interviewt, daß er wegen vorheriger Auseinandersetzungen die zuständige
Stadtverwaltung auf die Gefährlichkeit des Tunesiers hingewie- sen hat. Aber
auch zwei Wochen zuvor, als bei einem ähnlichen Vorfall im Heim, an dem der
jetzige Täter auch beteiligt war, die Polizei kam, wurde er nicht als
"tickende Zeitbombe" eingeschätzt, so der Bürgermeister Carsten
Grawunder. Jedoch sagt er auch: "Nach Einschätzung der Polizei und auf
Grund des Raummangels hatten wir keine Handhabe, den Straftäter bereits
vorher zu verlegen." Elhadj
Sidiki Fofana erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei, daß sie auf seinen
Notruf hin nicht gekommen ist. Er wird nach seinem Krankenhaus-Aufenthalt
dezentral untergebracht werden, so plant es die Stadtverwaltung. Seine
13 Mitbewohner im Haus sind erleichtert, als sie erfahren, daß der Täter in
Untersuchungshaft sitzt. Polizei
Warendorf und Münster 19.12.14; Münster Journal
19.12.14; Westfälischer
Anzeiger 25.12.14; Westfälischer
Anzeiger 25.12.14 20. Dezember 14 Rottenburg in Baden-Württemberg. Gegen 22.30 Uhr werden
zwei Asylbewerberinnen aus Gambia von einem betrunkenen Deutschen in der
Poststraße angepöbelt und tätlich angegriffen. Der betrunkene Mann schlägt
zunächst auf die 27-Jährige ein, danach auf ihre 36 Jahre alte Begleiterin.
Als diese zu Boden stürzt, attakiert er sie mit Tritten solange, bis er von
zwei jungen Männern, die den Frauen zu Hilfe kommen, von seinem Opfer
weggezogen wird. Die Männer halten ihn auch fest und hindern ihn an der
Flucht, bis die Polizei kommt. Beide
Frauen werden verletzt ins Krankenhaus gebracht. Während die Jüngere leicht
verletzt ist und nach medizinischer Versorgung wieder entlassen wird, bleibt
ihre Begleiterin wegen Kopfverletzungen und einer knöchernen Verletzung am
Knie zunächst stationär. Wegen
des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung nehmen die Staatsanwaltschaft
Tübingen und die Kriminalpolizei Esslingen die Ermittlungen gegen den
21-jährigen Täter auf. Er wird der rechten Szene zugeordnet und ist bereits
wegen Gewalttaten verurteilt. Er steht unter Bewährungsauflagen und kommt
jetzt zunächst in Untersuchungshaft. Aufgrund dieser erneuten
rassistischen Attacke gehen am 23. Dezember bis zu 800 Menschen auf die
Straße und demonstrieren gegen "Fremdenfeindlichkeit" in
Rottenburg. Polizei
Reutlingen 21.12.14; StN 21.12.14; Polizei
Reutlingen 23.12.14; SWP 23.12.14 20. Dezember 14 Bundesland Bayern. Als
ein 18-jähriger Asylbewerber aus Mali gegen 21.50 Uhr aus dem Regionalzug
(Straubing Richtung Mallersdorf-Pfaffenberg) am Bahnhof Niederlindhart
aussteigen will, betreten zwei Männer den Zug und versperren ihm den Weg.
Zusammen mit einem Dritten, der bereits im Waggon ist, ziehen sie dem
Flüchtling seine Jacke über den Kopf und schlagen mit einem Gegenstand auf seinen
Kopf ein. Dieser erleidet mehrere Platzwunden und wird ins
Krankenhaus eingeliefert. Als
die Polizei eintrifft, sind die Täter bereits verschwunden. Nach Aussagen von
ZeugInnen hätten zwei der zwischen 25 und 30 Jahre alten Täter kurzgeschorene
Haare gehabt – ein Dritter trug eine Glatze. Mitte
März 2015 sind zwei Täter im Alter von 18 und 23 Jahren ermittelt und werden
per Haftbefehl festgenommen. Polizei
Niederbayern 21.12.14; TVaktuell.com
21.12.14; SZ 21.12.14; AZ 21.12.14;
Welt 22.12.14; br 22.12.14; AA 17.3.15; MM
17.3.15 20. Dezember 14 Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Gegen 15.00 Uhr fahren
zwei syrische Flüchtlinge (20 und 24 Jahre alt) mit ihren Fahrrädern in
Plöwen auf dem Hohenfelder Weg in Richtung ihrer Asylunterkunft. Da bemerken
sie einen silberfarbenen PKW Skoda, der mit hoher Geschwindigkeit und
ungebremst auf sie zufährt, so daß sie sich nur retten können, indem sie
rechts von der Fahrbahn abweichen. Trotzdem wird einer von ihnen noch vom
Außenspiegel des PKW getroffen. Polizei
Neubrandenburg 21.12.14; Zeit 21.12.14; LOBBI 20. Dezember 14 Bundesland Bayern – Pilsting-Großkölnbach im Landkreis
Dingolfing-Landau. Gegen 3.00 Uhr hören BewohnerInnen der
Flüchtlingsunterkunft in der Frauenhoferstraße an ihrer Haustür Geräusche und
können vier ca. 25 Jahre alte Personen erkennen, die mit einem PKW wegfahren.
Kurze Zeit später wird festgestellt, daß die Unbekannten gegen die Haustür
traten. Die Polizei nimmt die Ermittlungen auf. Polizei
Straubing 22.12.14 20. Dezember 14 Radevormwald im Oberbergischen Kreis – Bundesland
Nordrhein-Westfalen. Gegen 23.40 Uhr wird eine ehemalige Grundschule, die als
Unterkunft für Flüchtlinge genutzt wird, angegriffen. Unbekannte werfen
Steine gegen die Eingangstür, deren Glas daraufhin zu Bruch geht. In
dem Gebäude leben 30 Flüchtlinge, die überwiegend aus Somalia kommen. Die
TäterInnen können nicht ermittelt werden. Polizei
Gummersbach 16.3.14; BT DS 18/3964 21. Dezember 14 Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Im Schweriner Stadtteil
Mueßer Holz wird ein 20-jähriger Ghanaer in den Morgenstunden an der
Straßenbahnhaltestelle Hegelstraße von drei Männern überfallen. Sie schlagen mit einem
Baseballschläger auf ihn ein und rauben sein Portemonnaie. Nur durch das
zufällige Erscheinen eines Passanten lassen die Täter von dem Flüchtling ab
und verschwinden. Der
Überfallene kommt mit Blutergüssen und Prellungen ins Krankenhaus. Nach
seiner körperlichen Genesung soll er eine Trauma-Therapie in der Schweriner
Heliosklinik beginnen. Noch
während der laufenden Ermittlungen der Staatsschutz-Abteilung der Schweriner
Polizei wird der Mann – und werdende Vater – in einer Nacht-und-Nebelaktion
am 20. Januar 15 morgens um 5.00 Uhr von drei Polizisten und einem
Mitarbeiter der Schweriner Ausländerbehörde in seiner Wohnung abgeholt und
über Berlin nach Italien ausgeflogen. Damit
ist der wichtigste und möglicherweise einzige Zeuge des Raubüberfalls nicht
mehr in Deutschland, wodurch die Aufklärung des Verbrechens deutlich in Frage
gestellt wird. Aufgrund
der laut werdenden heftigen Kritik an der Abschiebung des Überfall-Opfers
veröffentlicht die Staatsanwaltschaft Anfang Februar, daß weiter wegen des
Überfalls ermittelt wird – allerdings nun gegen den Betroffenen wegen
Vortäuschung einer Straftat. NK 21.1.15;
LOBBI 21.1.15; antifaschwerin.blogsport.de
22.1.15; Polizei Rostock
23.1.15; LOBBI 6.2.15 22. Dezember 14 Moosach im Bundesland Bayern. Gegen 4.00 Uhr trifft ein 16
Jahre alter Flüchtling aus Algerien bei einem Spaziergang im Alten Botanischen
Garten auf vier Männer, die ihm den Weg verstellen. Einer von ihnen bedroht
den Jugendlichen mit einem messerähnlichen Gegenstand, hält ihn fest und
nimmt dessen Handy und Tasche. Danach verscheuchen die Täter ihr Opfer aus
dem Park. Der
Jugendliche, der erst vor kurzem in München angekommen ist, läuft planlos
durch die Stadt, bis er am Hauptbahnhof eine Polizeiwache findet. Hier
erstattet er Anzeige. tz 23.12.14 27. Dezember 14 Erftstadt-Blessem in Nordrhein-Westfalen. In der Flüchtlingsunterkunft
Rademacherstraße entsteht gegen 18.30 Uhr ein Feuer im sogenannten
Versorgungstrakt. Als die ersten Feuerwehrkräfte eintreffen, brennt dieser
Container lichterloh. Alle 124 BewohnerInnen können rechtzeitig und
unverletzt evakuiert werden und kommen zunächst in einer Aula der Liblarer
Realschule unter. Da
in dem fast vollständig abgebrannten Gebäude die Stromversorgung für alle 21
Gebäude untergebracht war, fallen im gesamten Komplex Strom und Heizung aus.
Erst als die Versorgung mit Strom wiederhergestellt ist, können einige Tage
später die Menschen zurück in ihre Unterkünfte. Die
Polizei geht von einem technischen Defekt als Brandursache aus. Express.de
27.12.14; KStA 27.12.14; Welt 28.12.14;
RP 28.12.14; RP 29.12.14; Polizei
Rhein-Erft-Kreis 14.1.15; KStA 27.1.15 31. Dezember 14 Landkreis Landshut in Bayern. Im Erdgeschoß der
Flüchtlingsunterkunft von Geisenhausen bricht gegen 23.00 Uhr ein Feuer aus.
Noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr gelingt es dem Hausmeister, die Flammen
zu löschen. Ein Mann und eine Frau kommen mit leichten Rauchgasvergiftungen
ins Krankenhaus. Neben dem Sachschaden von ca.
5000 Euro sind 15 Kinderwagen verbrannt, die hier abgestellt waren. Als
Brandursache werden abgebrannte Feuerwerkskörper ausgemacht. Die Polizei
Landshut nimmt die Ermittlungen auf und schließt schon am nächsten Tag einen
"fremdenfeindlichen Hintergrund" aus. dpa 31.12.14; Polizei
Niederbayern 1.1.15; gumola.de
1.1.15; Polizei
Niederbayern 2.2.15 31. Dezember 14 Bundesland Sachsen – Brand-Erbisdorf, Landkreis
Mittelsachsen. In der Nacht wird die Unterkunft für Flüchtlinge in der
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße von Unbekannten mit einem Böller attackiert. Der
selbstgebaute Böller wird aus einem fahrenden Auto geworfen und zerstört bei
der Explosion zwei Kellerfenster. Bereits
am 19. Dezember 14 – am Tag der Eröffnung der Einrichtung – wurden von
Unbekannten gegen 23:30 Farbbeutel auf das Gebäude sowie eine Stunde später
eine Zaunlatte gegen die Haustür geworfen. In
dem Gebäude leben ca. 56 BewohnerInnen aus u.a. Libyen, Syrien, Irak, Libanon
und Georgien, darunter auch einige Familien. Der
Staatsschutz nimmt die Ermittlungen auf. FP 19.12.14; FP
21.12.14; jW 31.12.14; FP 31.12.14; FP 8.1.15; BT DS
18/3964 Im Jahre 2014 Im Zusammenhang mit ihrem unerlaubten Grenzübertritt
werden zwei Personen durch Beamte der Bundespolizei oder durch Zollbeamte
verletzt. Ein
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen einen Bundespolizisten
stellt die Staatsanwaltschaft Offenburg am 22. Dezember 14 ein – das
Disziplinarverfahren wird nach Abschluß des Strafverfahrens wieder
aufgenommen und ist im Februar 2015 noch nicht entschieden. BT DS 18/4032 |